thueringer-landtag.de ↗

Prof. Dr. Speitkamp

02.11.2023 Sitzungen 7/120

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im gefragten Zeitraum sind insgesamt 308 schulpflichtige Kinder zugezogen, die sich wie folgt auf die Schularten verteilen: Grundschulen 99, IGS/Gemeinschaftsschulen/Regelschulen 183, Gymnasien 20, berufsbildende Schulen 6. Im Einzelnen dazu: Grundschule: Derzeit gibt es 99 Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum von Januar bis Juli 2023, die alle in Schulen vermittelt werden konnten. Seit Schuljahresbeginn wurden weitere 66 Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft erfasst, davon konnten erneut 50 vermittelt werden. Die verbleibenden 16 befinden sich aktuell im Zuweisungsprozess und werden in Kürze ein entsprechendes Schreiben erhalten. Das heißt, momentan gibt es keine offenen Fälle im Grundschulbereich. Bereich „Regelschule/Thüringer Gemeinschaftsschule/Gesamtschule“: Derzeit gibt es 101 Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum Januar bis Juli 2023, die alle in Schule vermittelt werden konnten. Seit Schuljahresbeginn wurden weitere 82 Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft erfasst. Davon konnten zehn im Regelschulbereich vermittelt werden. Die verbleibenden 72 warten derzeit noch auf einen Schulplatz. Gymnasium: Derzeit gibt es 20 Zuweisungen im Zeitraum Februar/März 2023, da keine Aufnahmekapazität mehr an Regelschulen vorhanden war und ist. Berufsschulen: Derzeit gibt es sechs Erfassungen von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum Januar bis Juli 2023, die alle in Vorklassen der BBS vermittelt werden konnten. Aktuell gibt es sieben offene Fälle im Bereich „BBS Vorklasse“. Die Lösung wäre möglich durch eine Zuweisung einer neu zu eröffnenden Vorklasse in Hermsdorf. Hier wird noch die Zustimmung zur Beförderung durch den Schulträger benötigt. Zu Frage 2: Aktuell sind 72 Schülerinnen und Schüler für Regelschulen, IGS und Gemeinschaftsschulen und sieben Schülerinnen und Schüler für die berufsbildenden Schulen ohne konkreten Schulplatz. Es sei noch ergänzt, dass es eine Warteliste gibt, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aufgebaut ist. Dabei wird versucht, die Dreimonatsfrist einzuhalten, nach der Kinder in eine Schule zu bringen sind. Zu Frage 3, kurzfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht nach § 17 Thüringer Schulgesetz zu entschärfen: Um an den Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen in Gera aufgrund der nicht ausreichenden Zahl vorhandener Lehrkräfte ein Mindestmaß an Umsetzung des Regelstudienplans zu gewährleisten, werden mit den Schulleitungen aller Schularten Abordnungsmöglichkeiten eruiert. Da an vielen Schulen Lehrkräfte fehlen, gibt es jedoch nur wenige Möglichkeiten, Lehrerinnen und Lehrer abzuordnen bzw. als Vertretungsreserve einzusetzen. Vereinzelt konnten überregionale Abordnungen vollzogen werden. Mithin werden schulorganisatorische Maßnahmen besprochen wie etwa jahrgangsübergreifender Unterricht und die Zusammenlegung von Klassen mit dem Ziel, Lehrkräfte für weitere Unterrichtsstunden zu gewinnen. Neben der sofortigen Ausschreibung der durch ausgeschiedene Lehrkräfte zu besetzenden Stellen und dem zielgerichteten Ansprechen von Bewerberinnen und Bewerbern im neu eingerichteten Karriereportal wurden für die Stadt Gera zusätzlich Stellen für Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung gestellt. Die IGS Gera wurde im Programm „Erste Reihe Thüringen“ als Schwerpunktschule aufgenommen und mit einem Werbevideoclip beworben. Mittelfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht zu entschärfen: Neu ist die Einstellung von pädagogischen Assistenzen, welche den Unterricht und die Betreuung nicht nur in Gera auf vielfältige Weise unterstützen. Zusätzlich bemüht sich das Land um sogenannte Quer-, aber vor allem Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, für die insbesondere Nachqualifizierungen und Intensivkurse angeboten werden. Quer- und Seiteneinsteigende sollen künftig direkt von den Schulämtern eingestellt werden, ohne Umweg über das Ministerium, damit sie schneller starten können. Neue Entfristungsmöglichkeiten für diese Personengruppen wurden eröffnet. Auch Studierende werden angesprochen, um sie für einen Einsatz an Schulen neben ihrem Studium zu gewinnen. Krisenbedingt wurde die Einstellungsrichtlinie durch Absenkung des bisher geforderten hohen Sprachniveaus angepasst. Langfristige Maßnahmen der Landesregierung, um die personelle Situation in Gera für die Umsetzung der Schulpflicht zu entschärfen, kommen hinzu. Die Thüringer Landesregierung reagiert seit Jahren mit verschiedenen Maßnahmen zur Personalgewinnung bzw. zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs. Seit 2018 ist es möglich, dass alle Stellen von Lehrkräften, die aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden, neu besetzt werden können. Im Schuljahr 2022/2023 gingen 922 Lehrkräfte in den Ruhestand, demgegenüber hat der Freistaat 1.010 neue Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt, eine Steigerung also um ca. 90 Lehrerinnen und Lehrer. Zum Start des neuen Schuljahrs 2023/24 wurden weitere 333 Lehrerinnen und Lehrer bislang eingestellt, 22 Prozent der Neueinstellungen im letzten Schuljahr sind Seiteneinsteigende. Schwerpunkte bei der Einstellung in den Schuldienst bilden dabei wie in den Vorjahren die Regel- und Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus wurden 64 sonderpädagogische Fachkräfte sowie 404 Horterzieherinnen und Horterzieher neu eingestellt. Das Einstellungsverfahren wurde flexibilisiert. Die Besetzung offener Stellen wurde auf einer digitalen Plattform installiert. Die aktive Werbung um Lehrkräfte im Ruhestand mit dem Programm „Seniorexpertinnen und Seniorexperten“ wird fortgeschrieben. Nach Änderung des Besoldungsgesetzes wird versucht, mit Zulagen junge Lehrkräfte auch in die Regionen zu lenken. Zu Frage 4: § 17 Thüringer Schulgesetz umfasst verschiedene Sachverhalte. Aufgrund der Fragestellung wird nur darauf eingegangen, welche Folgen eine Nichtbereitstellung ausreichender Schulplätze für alle aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen hätte. Die Aufgabe der Bereitstellung von Schulplätzen obliegt dem Schulträger, denn er hat für ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot zu sorgen. Kommt der Schulträger dieser Pflicht nach § 41 Abs. 3 des Schulgesetzes nicht nach, kann die staatliche Schulaufsicht tätig werden. Die staatlichen Schulämter führen die Aufsicht über die Erfüllung der dem Schulträger obliegenden Angelegenheiten. Zur Durchsetzung der diesem obliegenden Aufgaben ist die Rechtsaufsichtsbehörde zuständig nach dem Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht, Rechtsaufsichtsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt. Danke schön.

Protokoll ↗