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Volker Emde

CDU 02.11.2023 Sitzungen 7/120

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020

Danke. Ich muss ja doch ein paar Worte auf die Rede von Herrn Dittes entgegnen. Herr Dittes, als Ausschussvorsitzender habe ich die Pflicht, neutral zu berichten und das zu sagen, was zu sagen ist. Sie wissen auch, dass ich nach Geschäftsordnung nicht aus nicht öffentlichen Sitzungen berichten darf und insofern auch nicht über das Thema, wer wie abgestimmt hat. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nicht zitieren!) Aber ich kann Ihnen sagen – und darauf haben Sie ja abgehoben –, dass die CDU-Abgeordneten in dieser Sitzung im Mai der Entlastung zugestimmt haben. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aha!) Ja, aber – und da kommt es jetzt auf den Zeitlauf an – (Unruhe DIE LINKE) der Landesrechnungshof – Herr Dittes, das haben Sie auch gesagt – hat für uns aus dieser damaligen Sicht keine Dinge vorgelegt, die einer Entlastung völlig entgegengestanden hätten. Aber es kam ja dann im Zeitlauf ein Bericht zu der ganzen Frage, wie Staatssekretäre und Mitarbeiter in den Leitungsstäben eingestellt wurden, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Den gab es schon vorher!) eben nicht rechtmäßig und ganz offensichtlich zum Schaden des Freistaats und des Steuerzahlers. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und das wiederum, Herr Dittes, hat uns dazu geführt, in der Zwischenzeit von einer Entlastung abzusehen und eben diesen Antrag zu stellen, eben in Punkt I die Entlastung nicht zu erteilen. Und jetzt noch mal zu dem Thema „Stil“, Herr Dittes: Ja, man könnte sagen, wir hätten es vielleicht noch zwei Tage eher vorlegen können. Aber ich erinnere mal an Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses, in denen uns Herr Hoff genau zu dem Thema der Einstellungspraxis von Personal der Landesregierung berichten sollte. Da legte er uns einen wirklich von den Seiten her umfangreichen und langen Bericht so vor, dass wir ihn vor der Beratung gar nicht hätten lesen können, behauptete dann in der Sitzung noch, wir hätten den Bericht gehabt. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) Das war unverfroren und so sind wir an der Nase entlang gegängelt worden. Und da kann ich Ihnen mal sagen: Dann ist es doch unser gutes Recht, so einen Antrag zu stellen, sie nicht zu entlasten. Und noch mal zu dem Thema „Recht oder Anspruch auf Entlastung der Landesregierung“: Die Landesregierung hat kein Recht auf Entlastung. Sie hat einen Anspruch. Aber bevor wir diesen Anspruch erfüllen wollen als CDU, muss erst mal auf den Tisch gelegt werden, in welcher Größenordnung diese Regierung dem Steuerzahler sozusagen das Geld aus der Tasche gezogen hat. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)

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