Madeleine Henfling
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, bis Ende des Jahres sind noch ein paar Wochen, Herr Urbach. Von daher ist es jetzt noch kein Widerspruch in sich. Aber das kann sicherlich hinterher die Landesregierung beantworten. Die Kollegin Vogtschmidt hat schon sehr ausführlich eingeführt und ausgeführt. Mit dem heutigen Gesetzentwurf legen wir die Grundlage für die Einführung eines digitalen Alarmierungssystems, um die bisherige analoge Alarmierung endlich abzulösen. Uns ist dabei wichtig, ein einheitliches landesweites Alarmierungsnetz auf den Weg zu bringen – auch das hat die Kollegin schon angesprochen –, um weiter ein hohes Sicherheitsniveau für die Bevölkerung gewährleisten zu können. Es ist wie häufig bei Digitalisierungsfragen, da ergeben kleine Lösungen dann auf einmal gar keinen Sinn mehr, weil es eben digital auch ganz anders läuft. Der große Vorteil eines landesweiten Netzes liegt, glaube ich, auf der Hand. Es ist schnell, unkompliziert und gebietsübergreifend in der Lage, alarmieren zu können. Im Zuge der Zwei-Wege-Alarmierung weiß die Einsatzleitung durch die digitale Technik künftig auch, welche und wie viele Einsatzkräfte verfügbar sind. Und wir versetzen die kommunalen Aufgabenträger in die Lage, auf dem Stand der Technik künftig zuverlässig und unverzüglich zu alarmieren, denn auch bei einem landesweiten Alarmierungsnetz ist klar, die Alarmierung selbst ist und bleibt natürlich eine kommunale Aufgabe. Im zweiten Teil der Änderung zum Thema „Feuerwehrrente“ geht es uns natürlich darum, zugleich die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Feuerwehren zu stärken, indem wir für die Feuerwehrangehörigen ein umfängliches Wahlrecht bei der Feuerwehrrente zwischen einer monatlichen Rentenzahlung und einer einmaligen Abfindungsmöglichkeit gern im Gesetz verankern wollen – auch dazu hat der Kollege Urbach schon etwas gesagt –, also auch für diejenigen, für die die Zusatzversorgungsleistungen, die am 01.01.2010 eingeführt worden sind, nun bald schon 15 Jahre und dann mehr bestehen. Mit der Wahlfreiheit zwischen Abfindung und Rentenzahlung wollen wir die persönlichen Wünsche und die unterschiedlichen Lebensentwürfe besser berücksichtigen. Nur so bleibt aus unserer Sicht die Feuerwehrrente dann auch das, was sie ist: eine wichtige Anerkennung für alle Feuerwehrangehörigen, die sich über viele Jahre ehrenamtlich für das Allgemeinwohl engagieren. Zugleich machen wir mit der Wahlfreiheit das Ehrenamt bei der Feuerwehr nochmals attraktiver. Uns ist es ein Anliegen, den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen weiter zukunftsfest und modern aufzustellen. Ich bin mir sicher, dass dieser Gesetzentwurf dazu einen wichtigen Beitrag leisten wird. Daher bitte ich auch erst mal um Überweisung an den dafür zuständigen Innenausschuss. Und natürlich, Herr Urbach, habe ich das als gewisse Ironie verstanden, dass Sie glauben, dass das sozusagen die große Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sein soll. Ich glaube, die Übersichtlichkeit war von vornherein erkennbar. Dass wir gerade im Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit den Ereignissen im Ahrtal und mit dem, was in den letzten Monaten und Jahren in Deutschland passiert ist, ganz sicher nicht nur zwei solche Änderungen auf den Weg bringen, dürfte sich für alle erschließen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Aber bis
wann, fragt sich!) Und Sie, glaube ich, anerkennen auch, dass gerade die Ereignisse der letzten Jahre in Deutschland, aber auch weltweit, und die Anpassung gerade auch auf Grundlage der Klimakrise dazu führen, dass es eine sehr komplexe Aufgabe ist, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz diesen Gegebenheiten anzupassen, und dass das eventuell länger dauert, als man sich das vielleicht auch hier und da vorgenommen hat. Aber jetzt erst mal diese zwei Punkte, die wir gern diskutieren möchten und die aus unserer Perspektive, glaube ich, auch gut zu einen sind im dafür zuständigen Ausschuss. Und ich danke für die Überweisung. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
