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Schenk

02.11.2023 Sitzungen 7/120

Fragestunde

Ich finde es schön, dass Sie nach langen Ausführungen und Interpretationen meiner Ausführungen zu einer Frage gekommen sind. Wie ich Ihnen schon beantwortet habe, habe ich zur Kenntnis genommen, dass in der OTZ eine Mutmaßung eines Polizeioberkommissars verwendet wird/ausgeführt wird. Die trifft nach unseren Einschätzungen nicht zu. Wir haben es aber auch nicht nachgehalten, weil es einfach ein Pressebericht ist. Es gibt aus unserer Sicht nichts – das habe ich auch beantwortet –, was im Rahmen eines Pressekodexes irgendwie richtiggestellt werden muss, oder um es zusammenfassend zu sagen: Dieser von Ihnen vermutete Widerspruch ist aus Sicht der Landesregierung unerheblich. (Beifall DIE LINKE)

Protokoll ↗