Prof. Dr. Hoff
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2020
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Finanzministerin ist nach der ursprünglich vorgesehenen Zeitplanung der Beratung der Tagesordnungspunkte davon ausgegangen, dass dieser Tagesordnungspunkt erst morgen aufgerufen wird. Deshalb hat sie mich gebeten, ausdrücklich gegenüber dem Parlament um Entschuldigung zu bitten, dass sie zu diesem Tagesordnungspunkt nicht da ist, und hat mich gebeten, zwei, drei Ausführungen an ihrer Stelle zu machen. Das werde ich selbstverständlich gern tun. Das Erste: Es ist hier aus den Reihen der Abgeordneten der ausdrückliche Dank an den Thüringer Rechnungshof für die Arbeit des Thüringer Rechnungshofs ausgesprochen worden. Diesem Dank schließt sich die Landesregierung selbstverständlich an. Die Aufgabe des Thüringer Rechnungshofs ist es, als eine Institution der Haushaltskontrolle selbstverständlich die Tätigkeit der unterschiedlichen Verfassungsorgane zu überprüfen, dazu gehört der Landtag, aber selbstverständlich auch die Landesregierung, um deren Entlastung es hier in diesem Punkt geht. Das Zweite – die Mitglieder des Haushaltsausschusses, vielleicht auch weitere Abgeordnete, haben dies in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt –: Es gehört zu der Kontroverse, die dann zu dem Bericht des Rechnungshofs geführt wird, dass zu dem Argument und dem Gegenargument, die sich zum Teil aus den Rechnungshofberichten ausdrücken, auch in den Beratungen des Haushaltsausschusses zum Bericht des Rechnungshofs und den entsprechenden Stellungnahmen der Landesregierung ausgeführt wird. Bei einer Vielzahl von Punkten übrigens ist es so, dass sich dann Sachverhalte auch erledigen, andere bleiben kontrovers offen. Der Thüringer Landtag hat einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und nach § 1 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses des Landtags gemäß Artikel 64 der Verfassung des Freistaats Thüringen, „Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten.“ Der Antrag, den die CDU-Fraktion heute vorgelegt hat, greift dem Ergebnis der Untersuchung des Untersuchungsausschusses 7/4 bereits vor. Das heißt, während der Untersuchungsausschuss bereits die Aufklärungsarbeit wahrnimmt, wird mit der Begründung des Ausgangspunkts des Rechnungshofberichts und einem Gutachten, das Gegenstand der Beratung des Untersuchungsausschusses ist, bereits das Ergebnis vorweggenommen. Insofern hat es eine gewisse Folgerichtigkeit, dass der Landtag – zumindest drückt sich das in den Aussagen der Abgeordneten aus – den Antrag heute nicht abstimmt, sondern im Haushaltsausschuss weiter erörtert. Das ist dann, glaube ich, in der Parallelität von Untersuchungsausschuss und der Beratung des Haushaltsausschusses konsequent. Ich will aber auf einen Punkt hinweisen, ohne das Verhältnis von Legislative und Exekutive überstrapazieren zu wollen. Sie wissen, dass in § 114 Abs. 5 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Regelung enthalten ist, dass der Landtag zu einzelnen Sachverhalten eine Missbilligung im Rahmen der Entlastung der Landesregierung aussprechen kann. Insofern ist meine Bitte, in die Erwägungen der Abgeordneten im Landtag einzubeziehen, ob tatsächlich der in dem Fall von Ihnen in Bezug genommene Sachverhalt, auch mit Blick auf den Untersuchungsausschuss 7/4, eine Nichtentlastung für die gesamten Bereiche der Haushaltstätigkeit der Landesregierung rechtfertigt oder ob nicht für diejenigen, also die antragstellenden Fraktionen und die den Antrag Unterstützenden, vielleicht das mildere Instrument einer Missbilligung der Landesregierung gerechtfertigt sei, statt den größten Weg zu gehen, die Landesregierung vollständig nicht zu entlasten. Auch dies könnte in die Erwägungen des Haushaltsausschusses einbezogen werden.
