Dirk Bergner
b) Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne, um die Verwirrung um unseren quasi parallelen Gesetzentwurf ein bisschen geradezuziehen: Für uns ist es gar nicht verwunderlich, dass sich zwei Gesetzentwürfe mit dem Thema der zusätzlichen Altersversorgung der freiwilligen Feuerwehr beschäftigen, schließlich hatte der Minister im September im Ausschuss über dieses Problem gesprochen. Eigentlich ist es eher erstaunlich, dass wir nur zwei und nicht vielleicht auch vier Gesetzentwürfe zu diesem Thema vorliegen haben, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Unruhe CDU)
Wir haben unseren Entwurf eingereicht nach dem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, aber – und das ist jetzt vielleicht auch die Aufklärung dazu – bevor dieser im AIS bereitgestellt und verteilt wurde. Da beide Gesetzentwürfe weitgehend einen gleichen Inhalt haben, wollen wir das einfach zusammen abhandeln, damit wir in unseren gefühlt nie endenden Tagesordnungen, meine Damen und Herren, auch mal vorwärtskommen. Aber jetzt zum Inhalt: Ohne die freiwillige Feuerwehr geht in Deutschland nichts
(Beifall AfD)
und das sage ich auch bewusst als jemand, der im Ehrenamt zehn Jahre Dienstherr einer freiwilligen Feuerwehr war und den Kameraden auch heute noch in Gedanken sehr verbunden ist und vor allem dankbar für ihre Arbeit ist. Im Jahr 2022 wurden über 37.000 Einsätze von den Feuerwehren bewältigt. Feuerwehrleute löschen Brände, bergen Verletzte nach Verkehrsunfällen und sind vor allem auch bei Unwettern gefragt. Das sind Menschen, die mehrfach im Monat alles stehen und liegen lassen, um anderen zu Hilfe zu eilen. Es fiel ja schon das Wort: In der Zeit, in der andere einfach ihren Freizeitvergnügungen nachgehen, lassen eben die Kameradinnen und Kameraden auch mal die Familie allein sitzen, weil sie ihrer wichtigen Aufgabe nachgehen. In Thüringen haben wir fast 33.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute im Einsatz. Dafür verdient jeder Einzelne von ihnen unseren Dank. Aber die Feuerwehren übernehmen in Thüringen auch noch eine andere Funktion. Sie sind im ländlichen Raum oft der letzte gesellschaftliche Kitt, der die Gemeinschaft zusammenhält, auch wenn es zwischen Feuerwehr und Feuerwehrverein natürlich formale Trennungen gibt. Sie haben für das gemeinschaftliche Zusammenleben eine große Bedeutung. Wenn man sich die Zahlen zur Feuerwehrrente mal anschaut: Über 5.200 Feuerwehrleute haben sich für die einmalige Auszahlung der Altersvorsorge entschieden, während nicht mal 300 die monatliche Auszahlung beantragt haben. Da kann man die Sorge des Feuerwehrverbands und des Ministeriums verstehen, dass Kameraden nächstes Jahr den Dienst vorzeitig quittieren, um noch einmal die Einmalzahlung wählen zu können, meine Damen und Herren. Mit der Einmalzahlung kann man sich vielleicht auch – in Anführungszeichen – größere Anschaffungen finanzieren oder eben auch mal einen Wunsch erfüllen, während es sich bei der monatlichen Auszahlung eher um einen, ich will es nicht despektierlich sagen, aber doch Kleckerbetrag handelt. Hier haben wir ein Problem, das man mit der Abschaffung einer Frist einfach lösen kann, ohne dass es zusätzliches Geld kostet – das ist selten, aber umso erfreulicher –, also sollten wir es auch tun. Genauso wie Rot-Rot-Grün wollen wir die 15-Jahresfrist für die einmalige Auszahlung abschaffen. Das Schöne an den beiden Gesetzentwürfen ist, dass sich die Anspruchsberechtigten schon jetzt ziemlich sicher sein können, dass man sich auf die Abschaffung dieser 15-Jahresfrist einigen wird. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle noch ein wenig ausholen. Als Liberaler fragt man sich natürlich so gut wie bei jedem Gesetzentwurf: Ist das auch eine Frage des Staats? Da sind aus unserer Sicht einige Kernthemen, über die man nicht streiten muss, für die man das zweifellos bejahen kann – Justiz, Bildung und eben auch der Innenbereich. Manchmal täuscht, dass große Teile des Katastrophenschutzes in Deutschland ehrenamtlich sind, darüber hinweg, dass es sich dort um eine staatliche Aufgabe handelt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Damit kommen wir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf an. Das Land muss die Strukturen schaffen, damit die haupt- und ehrenamtlichen Katastrophenschützer ihre Arbeit verrichten können. Wer sich die drei Anhörungen, die in den letzten Jahren im Bundestag zum Thema „Katastrophenschutz“ liefen, angeschaut hat, hat vor allem eins mitgenommen: Wir können die großen Aufgaben im Katastrophenschutz nicht nur auf kommunaler Ebene denken. Auf der anderen Seite wollen wir aber natürlich auch nicht die Subsidiarität verletzen – um da das, was vorhin etwas durcheinanderging, auch auseinander zu halten. Die Modernisierung der Alarmstruktur ist eine solche große Aufgabe. Es ist durchaus sinnvoll, die übergreifende Planung und Beschaffung der Funksysteme in die Verantwortung des Landes zu geben. Wenn man sich die Kosten anschaut – 22 Millionen Euro Investitionskosten beim Land und 19 Millionen Euro bei den Landkreisen und kreisfreien Städten plus die jährlichen Betriebskosten –, wird klar, dass man da wirklich Geld in die Hand nehmen muss. Wir alle wissen, dass Großprojekte am Ende nahezu immer – es scheint ein Naturgesetz zu sein – teurer werden als ursprünglich geplant. Vielleicht kann man ja auch darüber reden, dass die Investitionskosten von 9 Millionen Euro für die fast 39.000 Pager ebenfalls vom Land übernommen werden statt von den Landkreisen und kreisfreien Städten, quasi als Anschubfinanzierung bei der Erstausstattung. Sie sehen also, wir sind bei dem Thema absolut gesprächsbereit und tragen diesen Gesetzentwurf gern mit in den Ausschuss. Aber auch aus der Anhörung zum Katastrophenschutzantrag der CDU, meine Damen und Herren, haben wir, glaube ich, alle mitgenommen, dass nur eine schöne neue Alarminfrastruktur allein eben nicht ausreicht. Wir müssen auch dafür sorgen, dass das Verhalten in verschiedenen Alarmsituationen ausreichend geübt wird und in der Bevölkerung das entsprechende Bewusstsein wieder geschärft wird. Ich möchte noch einen Gedanken zum Kollegen der AfD sagen. Wir sollten allerdings bei allem Verständnis für zentrale Überlegungen von Organisationen nicht vergessen, dass wir auch in den Kommunen Verantwortung tragen. Es tragen natürlich der Bürgermeister gemeinsam mit dem Stadt- bzw. Ortsbrandmeister die Verantwortung dafür, dass Ausstattung und Ausbildung zusammenpassen. Da muss man sich vorher die Gedanken machen, dass es dann auch zusammenpasst, dann kann man auch rechtzeitig die entsprechenden Ausbildungslehrgänge in die Wege leiten. Ich sage mal, gerade bei Ihrer lokalen Anbindung haben Sie es auch nicht weit bis Bad Köstritz. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, freue ich mich auf eine Diskussion der Gesetzentwürfe im Ausschuss und glaube, dass wir da tatsächlich auch schnell und vernünftig und uneitel zu einer guten Lösung kommen werden, und freue mich auf eine Abstimmung zu dieser Überweisung. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
