Birgit Pommer
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der heutigen Sitzung Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Liebscher betraut. Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Kniese, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Herr Minister Maier zeitweise, Frau Ministerin Werner zeitweise, Herr Abgeordneter Höcke und Herr Abgeordneter Rudy entschuldigt. Einige allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Jan Möller, Redakteur bei Radio LOTTE Weimar, und für Evgenii Dulepinskii, Hörfunkjournalist bei Radio ENNO in Nordhausen, für heute eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Bei der gestrigen Sitzung haben wir festgestellt, dass der Tagesordnungspunkt 29 heute als erster Punkt aufgerufen werden soll. Danach soll der Tagesordnungspunkt 26 aufgerufen werden. Der Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/8910 soll als neuer Tagesordnungspunkt 10 b gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 10 aufgerufen werden, der zum neuen Tagesordnungspunkt 10 a wird. Der Tagesordnungspunkt 4 a soll morgen nach der Fragestunde bzw. nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Danach sollen die Tagesordnungspunkte 22 und 84 gemeinsam aufgerufen werden. Neben den Tagesordnungspunkten 8 und 9 sollen die Tagesordnungspunkte 49 a und 49 b am Freitag auf jeden Fall aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 27 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 29 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/8991 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Wird der Ihnen vorgetragenen Tagesordnung so widersprochen bzw. gibt es Bemerkungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kann ich aufrufen TaUnterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/8904 dazu: Aufarbeitung von SED-/ DDR-Unrecht konsequent umsetzen – keine hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter der DDRStaatssicherheit in den Parlamenten Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8991 Sehr geehrte Damen und Herren, ich grüße an der Stelle die Mitglieder der Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten. Mitglieder sind neben mir als Präsidentin des Landtags Herr Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller als Vertreter der DDR-Forschung an den Hochschulen, Frau Prof. Dr. Johanna Hübscher als ehemalige Richterin am Thüringer Verfassungsgerichtshof, Herr Michael Siegel als Vertreter der Thüringer Betroffenenverbände und Herr Dr. Peter Wurschi als Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen im Namen des Hohen Hauses für die hervorragende Einbringung Ihrer jeweiligen Fach- und Sachkunde in die rechtlich wie politisch bedeutsamen Fragestellungen rund um die Überprüfungstätigkeit.
(Beifall im Hause)
Ein Dank gebührt auch den Beschäftigten der innerhalb der Landtagsverwaltung gebildeten Geschäftsstelle für die fundierte und unermüdliche Unterstützung der Kommission. Der Dank richtet sich an Frau Constanze Falk, Frau Antje Mägdefrau, Frau Julia Krüger, Frau Susanne Dönges und natürlich Herrn Landtagsdirektor Hopfe. Gestatten Sie mir bitte zum Hintergrund der heutigen Beratung folgende Vorbemerkungen: Gemäß § 42i Abs. 7 des Thüringer Abgeordnetengesetzes werden die Feststellungen der gemäß § 42i Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes eingerichteten Kommission zur Überprüfung von Abgeordneten unter Angabe der wesentlichen Gründe in einem Bericht zusammengefasst. Vor der Übergabe des Berichts an den Landtag gibt die Kommission dem betroffenen Mitglied des Landtags Gelegenheit, zu den seine Person betreffenden Feststellungen eine schriftliche Erklärung abzugeben. Diese ist dem Bericht als Anlage beizufügen. Der Bericht nimmt im Wissen um das Leid vieler Menschen, die in der DDR zu Unrecht und willkürlich verfolgt, schikaniert und eingesperrt wurden, und im Sinne von Transparenz und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Opfern der SED-Diktatur eine Beurteilung der Tätigkeit nach § 6 Abs. 4 und 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes der bzw. des betroffenen Abgeordneten vor und wird als Drucksache veröffentlicht. Der Landtag befasst sich mit dem Bericht in einer seiner Sitzungen und ermöglicht dazu eine öffentliche Debatte. Der Bericht liegt Ihnen zusammen mit gutachterlichen Stellungnahmen und der schriftlichen Erklärung des betroffenen Mitglieds des Landtags als Drucksache 7/8904 vor. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werde ich zunächst in meiner Funktion als Vorsitzende der Kommission den Bericht vortragen. Im Anschluss daran kann das betroffene Mitglied des Landtags eine mündliche Erklärung abgeben. Anstelle des betroffenen Mitglieds kann die Erklärung auch durch die Vertrauensperson abgegeben werden. Unabhängig davon, ob eine mündliche Erklärung abgegeben wurde oder nicht, werde ich stellvertretend für die Kommission deren Stellungnahme zu der schriftlichen Erklärung des betroffenen Mitglieds des Landtags vortragen. Danach wird die Aussprache nach Maßgabe der geschäftsordnungsrechtlichen Redezeitregeln eröffnet. Ich bitte nunmehr Frau Vizepräsidentin Henfling um die Übernahme der Sitzungsleitung.
