91. Sitzung (WP20)
19.06.2025 · 184 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (25)SPD (21)CDU (19)GRÜNE (16)SSW (11)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung. Ich darf Ihnen mitteilen, dass einige Abgeordnete aufgrund von Krankheit heute leider nicht dabei sein können: von der CDU-Fraktion der Abgeordnete Hauke Göttsch, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordneten Bina Braun und Silke Backsen und der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Aufgrund ihres Mutterschutzes ist von der Landesregierung Ministerin Aminata Touré entschuldigt, und nach § 47 Absatz 2 hat sich die Abgeordnete Uta Wentzel von der heutigen Sitzung abgemeldet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne: Schülerinnen und Schüler des Dahlmann-Gymnasiums der Stadt Bad Segeberg – herzlich willkommen! – (Beifall) und Schülerinnen und Schüler der Isarnwohldschule aus Gettorf auf Einladung der SPD-Fraktion sowie unseren Landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke. – Herzlich willkommen! (Beifall) Wir haben einen straffen Zeitplan. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Kürzung beim WiPo-Unterricht schnellstmöglich zurücknehmen Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW Drucksache 20/3302 (neu) – 2. Fassung Pakt für Demokratie: Resilienz der Gesellschaft erhöhen und WiPo-Unterricht für alle stärken Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3346 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache, und das Wort für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Anne Riecke.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Haushaltskonsolidierung der Landesregierung den Bildungsbereich besonders hart trifft, hat sich mittlerweile im ganzen Land herumgesprochen. Die Absenkungen bei der Kontingentstundentafel und die Streichungen bei der Unterrichtsversorgung sind für die Unterrichtsqualität in Schleswig-Holstein ein herber Schlag. (Beifall FDP, SPD und SSW) Anders als die ehemalige Ministerin einst behauptet hat, wird dies spürbare Auswirkungen haben und die Leistungen und den Lernfortschritt unserer Schülerinnen und Schüler enorm verschlechtern. Bisher wurde ja gerne so getan, als wären die Kürzungen im Bildungsbereich nicht so gravierend. Man hätte ja immer noch eine rechnerische Unterrichtsversorgung von 100 Prozent. Dass man allerdings eher 105 Prozent und mehr braucht, um verlässliche Unterrichtsversorgung zu gewährleisten, blieb dabei gerne einmal unerwähnt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Dass die Realität beim Unterricht an unseren Schulen eine gänzlich andere ist, schien bisher an der Landesregierung einfach vorbeigegangen zu sein. In Wirklichkeit gibt es an unseren Schulen seit Jahren massive Probleme mit der Unterrichtsversorgung und dem Unterrichtsausfall. Es wird gerade in den ländlichen Gegenden massiv nach Lehrkräften gesucht, um teils auch nur halbwegs den Unterricht aufrechterhalten zu können. Das Problem verschärft sich immer weiter, einerseits, weil immer mehr Lehrkräfte in den Ruhestand gehen, und andererseits, weil man es immer noch nicht schafft, die Vertretungslehrkräfte sinnvoll an die Schulen zu kriegen und dort auch zu halten. Jede weitere Kürzung bei der Unterrichtsversorgung bedeutet also unweigerlich, dass noch mehr Unterricht ausfällt. Das gilt natürlich auch für das Fach WiPo. Das ist umso dramatischer, da wir den WiPo-Unterricht eigentlich ausweiten müssten. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es geht beim Politikunterricht nicht nur um einen beliebigen Baustein im Lehrplan oder in den Fachanforderungen, sondern um die Vermittlung grundlegender Kompetenzen, die das Verständnis für Demokratie, für Meinungsvielfalt und für unser freiheitliches Zusammenleben vermitteln. Das ist auch das, was unsere Schülerinnen und Schüler fordern. Dafür braucht es kontinuierliche, fundierte und pra- (Anne Riecke) xisnahe politische Bildung, und zwar mindestens ab Klasse 5. (Beifall FDP) Genau deshalb haben wir als FDP-Fraktion in der Vergangenheit mehrfach gefordert, den WiPo-Unterricht nicht nur zu erhalten, sondern auch systematisch auszubauen. Das scheint jetzt auch den Ministerpräsidenten erreicht zu haben, der anscheinend nicht der Linie der Bildungsministerin gefolgt ist, sondern sich auf Nachfrage dann doch für mehr Politikunterricht ausgesprochen hat. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das ist eine Position, die wir als Opposition seit Monaten hier monieren, und nun hält der Ministerpräsident nicht einmal einer Schuldiskussion stand. (Heiterkeit und Beifall FDP, SPD und SSW) Aber wir scheinen allgemein unterschiedliche Auffassungen von Begrifflichkeiten und Handlungen zu haben. Gestern in der Handy-Verbotsdebatte hat die Koalition appelliert, endlich zu handeln und aktiv zu werden. Wir haben einen echten Handlungsvorschlag gemacht, und die Koalition reagiert mit einem Verbot. Ein Verbot ist keine Handlung, ein Verbot kaschiert das, was politisch versäumt wurde, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ihr Antrag zum WiPo-Unterricht zeigt das Gleiche. Sie feiern sich nun mit neuen Erkenntnissen, dass es zu wenig WiPo-Unterricht an unseren Schulen gibt, und wollen deswegen einen Pakt schmieden. Ich dachte, jetzt kommt ein wirklicher Plan auf den Tisch. Aber erst im Schuljahr 2027/28 eine Verbesserung herbeizuführen und das zudem ausschließlich in der Sek I, entspricht nicht den realen Bedürfnissen und Notwendigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das ist für mich nur eine spontane Bekundung, und angesichts dessen, dass das erst für das Schuljahr 2027/28 geplant ist, könnte man vielleicht meinen, dass es schon mal ein kleines Wahlgeschenk ist. Es bleibt nur zu hoffen, dass dies mehr als ein kleiner Versprecher war. Wir erwarten jetzt von der Landesregierung, dass es eine schnellstmögliche Aufstockung beim Politikunterricht gibt und die Ankündigung des Ministerpräsidenten auch umgesetzt wird. Und eins, meine Damen und Herren, müssen Sie uns versprechen: dass die zwei Stunden extra, die Sie dort ankündigen, nicht aus dem bestehenden Stundenkontingent kommen und bei anderen Fächern gekürzt werden. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Balasus das Wort.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen, mit Ausnahme all der anderen Formen, die von Zeit zu Zeit ausprobiert worden sind. Der legendäre Staatsmann Winston Churchill traf mit dieser Aussage den Nagel auf den Kopf. Wir Deutschen haben in großer Mehrzahl aus unserer Vergangenheit gelernt und diese historische Wahrheit begriffen. Wir wissen deshalb auch: Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie lebt von aktiver Partizipation. Sie muss tagtäglich gepflegt und gehegt werden. Sie braucht mündige, aufgeklärte, gebildete Bürgerinnen und Bürger. Wir sind uns doch wohl alle auch darin einig: Zurzeit sind die Herausforderungen an unsere Demokratie besonders groß. Das Vertrauen in den Staat und seine Vertreter nimmt ab. Verschwörungstheorien verfangen, der Zusammenhalt der Gesellschaft bröckelt, Verfassungsfeinde bekommen Zulauf. Wir müssen also etwas tun. Es bedarf dazu einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung, und die wird bei uns der Pakt für Demokratie sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu sollen Maßnahmen und Ideen entwickelt werden, die für eine lebendige und resiliente Demokratie sorgen. Ein einzelner Ansatz allein wird nicht ausreichen. Nur ein komplexer Instrumentenkasten kann Wirkung entfalten. Eine Schlüsselrolle werden dabei unsere Schulen spielen. Denn spätestens seit der letzten Bundestagswahl wissen wir, dass radikales Gedankengut leider bei jungen Menschen verfängt. Alarmierend ist, dass rund jeder Zweite von ihnen Sympathien für den extrem linken oder den extrem rechten Rand hat. Als erste Maßnahme werden wir den WiPo-Unterricht flächendeckend stärken. Spätestens im Schuljahr 2027/2028 werden zwei Stunden mehr in der Sekundarstufe I gegeben. Bereits im Jahr 2020 haben wir das Mindeststundenkontingent in der Sekundarstufe I von zwei auf (Martin Balasus) vier Stunden erhöht, und hier knüpfen wir nun an. Es werden also zukünftig mindestens sechs Stunden. Dazu benötigen wir 80 neue Lehrerstellen, die wir gerne schaffen, und wir stellen circa 4 Millionen Euro pro Jahr dafür zusätzlich zur Verfügung. (Zuruf SPD) Warum wollen wir nun ausgerechnet den WiPo-Unterricht in der Mittelstufe stärken? – Na, ganz einfach; diese Stunden kommen allen Schülerinnen und Schülern zugute. Das wäre bei einer Erhöhung des Stundenkontingents allein in der Oberstufe nicht der Fall. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Balasus, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Balasus. – Haben Sie mitbekommen, dass niemand eine Erhöhung des Kontingents in der Oberstufe fordert, sondern dass wir uns gegen eine Kürzung des Kontingents in der Oberstufe aussprechen? (Beifall SPD, FDP und SSW) – Das habe ich mitbekommen. Wir halten es aber für den absolut richtigen Ansatz, dass alle Schülerinnen und Schüler von mehr WiPo-Unterricht profitieren. Da ist der Ansatz in der Mittelstufe genau der richtige. Ab Klasse 7 aufwärts kann WiPo genossen werden, und man kann auf diesem Weg in seiner Entwicklung als mündiger Bürger deutlich vorankommen. Deshalb ist das die richtige Maßnahme. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage beziehungsweise Anmerkung?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Dann frage ich Sie als bildungspolitischen Sprecher der größten regierungstragenden Fraktion: Planen Sie noch weiteren Unterricht von der Oberstufe in die Mittelstufe zu verlagern, damit alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss desselben kommen? – Wir verlagern keinen Unterricht von der Oberstufe in die Mittelstufe. Das ist ein ganz anderer Akzent, den wir hier setzen. (Christopher Vogt [FDP]: Natürlich!) – Nein, das tun wir nicht. Aber das ist jetzt auch keine Interaktion, glaube ich, die wir hier so führen dürfen. (Christopher Vogt [FDP]: Doch, dürfen wir!) Wir setzen einen Akzent in der Mittelstufe. In der Oberstufe haben wir eine KMK-Vorgabe, die wir einzuhalten haben. (Serpil Midyatli [SPD]: Ach ja!) Wir sagen, vom WiPo-Unterricht sollen alle profitieren, also ist es der richtige Ansatz, das in der Mittelstufe zu tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum in der Mittelstufe? – Na ja, weil ja auch diejenigen, die zum Beispiel einen ESA oder ein MSA machen, natürlich auch in den Genuss von mehr WiPo kommen sollen. Denn auf alle Kinder und auf alle Jugendlichen prasseln heutzutage diverse Einflüsse aus sozialen Medien, TikTok, Instagram und Co. ein. (Martin Habersaat [SPD]: Bald ja nicht mehr!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits jetzt wird die historisch-politische Bildung in Schleswig-Holstein großgeschrieben. Viele wichtige Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht. Im letzten Jahr haben wir den Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus im Schulgesetz verankert: dialogP, Schule ohne Rassismus oder Zukunftsschule, Klassenräte, aktive Schülervertretung, Pflege von Stolpersteinen, Planspiele oder Entrepreneurship Education bilden unsere Schülerinnen und Schüler vielerorts weiter, klären auf, geben Denkanstöße, damit sich junge Menschen zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern entfalten können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch außerschulischen Lern- und Gedenkorten kommt eine enorme Bedeutung zu. Dies belegt das (Martin Balasus) Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission zu WiPo. Unser Ziel lautet also, jede Schülerin, jeder Schüler soll im Laufe seiner Schulzeit mindestens eine Gedenkstätte besuchen, denn die Erinnerung an einen Besuch zum Beispiel im KZ Neuengamme bleibt. Sie sehen, unsere Pädagogen tun schon jede Menge und sehr viel mit sehr großem Engagement, und dies wird auch anerkannt. Grundsätzlich ist es bei uns in Schleswig-Holstein um die politische Bildung der Schülerinnen und Schüler ganz gut bestellt. Das ist jetzt nicht meine subjektive Wahrnehmung, das ist das Ergebnis der ICCS-Studie. Aber mit diesem Urteil „ganz gut“ wollen wir uns doch nicht zufriedengeben. Wir werden noch mehr tun, und deshalb schaffen wir mehr WiPo-Unterricht für alle, selbst wenn die Finanzlage angespannt und das Personal begrenzt ist. In Zeiten wie diesen ist die Stärkung der politischen Bildung hundertprozentig die richtige Konsequenz. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Auf einmal!)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise Anmerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?
Christopher Vogt FDP
Lieber Herr Kollege, ich freue mich über die grundsätzliche Einsicht bei der Koalition. Wir hatten das ja schon in den letzten Jahren gemeinsam miteinander diskutiert und hatten das ja schon länger vorgeschlagen. Nun haben Sie Ihren Antrag überschrieben mit „Pakt für Demokratie“. Hier werden ja öfter mal Pakte vorgeschlagen, die die Koalition dann allerdings nicht so aktiv aufgreift. Mich würde schon interessieren, wenn man diese Korrektur in der Bildungspolitik schon so groß macht, was beinhaltet denn dieser Pakt außer dieser Korrektur beim WiPo-Unterricht, und mit wem wird dieser Pakt eigentlich geschlossen? Ist das ein Pakt zwischen CDU und Grünen, oder ist das irgendwie größer gedacht? (Heiterkeit FDP) – Also, wir stellen uns das so vor: Um im zweiten Jahr zur Beschließung des Pakts zu kommen, kann jeder in den nächsten Monaten Vorschläge einbringen. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Natürlich gibt es nicht die eine Maßnahme, die für mehr Rückhalt der Demokratie bei den jungen Menschen sorgen wird. Wir brauchen ein komplexes Maßnahmenbündel, und wir sind hier sehr offen für Vorschläge. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ich nenne jetzt mal einen aus dem Bereich Schule, weil ich mich da am besten auskenne. Man könnte sehr viel tun, um die Beziehung zwischen einer Schule vor Ort und der Kommunalpolitik zu intensivieren. Da gibt es nämlich meistens kaum Berührungspunkte. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wortmeldung Christopher Vogt [FDP]) – Ich würde jetzt gerne fortfahren.
Kristina Herbst
Der Abgeordnete hat gesagt, er möchte gerne fortfahren.
Martin Balasus CDU
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb freue ich mich auf den Pakt für unsere Demokratie. Ich sagte es eben. Helfen Sie gerne mit, machen Sie gerne weitere Vorschläge für Maßnahmen, welche die Resilienz unserer Demokratie erhöhen. Ich erwähnte es gerade, dass man mehr vor Ort tun könnte. Bei mir im Dorf fallen mir alle möglichen Ideen ein. Die Schule könnte zum Beispiel mal den Bürgermeister besuchen. (Zuruf SPD) Wir sind zuversichtlich, dass Sie unseren Antrag unterstützen. Wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag sind das Herzstück der Demokratie in unserem Bundesland. Es wäre ein ganz starkes Signal nach außen, wenn wir geschlossen diesen Pakt auf den Weg bringen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich fange einfach mit der Kernbotschaft an. Wir werden den WiPoUnterricht in der Sek I für alle Schülerinnen und Schüler mit zwei zusätzlichen Stunden ausweiten. (Annabell Krämer [FDP]: In zweieinhalb Jahren?) WiPo-Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Natürlich sind das zusätzliche Stunden, das ist mir an dieser Stelle sehr, sehr wichtig. Das werde ich noch im Laufe dieser ganzen Rede betonen, denn es betrifft nachher alle Schülerinnen und Schüler und nicht nur Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe. Frau Riecke, Sie haben gerade gefragt, warum man das jetzt ausschließlich in der Sekundarstufe I machen würde. – Ja, weil eben alle Schülerinnen und Schüler, die wir in Schleswig-Holstein haben, durch die Sek I laufen und dadurch alle Schülerinnen und Schüler von dieser Maßnahme profitieren werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das ist ein Meilenstein für die politische Bildung in Schleswig-Holstein, insbesondere im Hinblick auf die gesellschaftliche Lage, in der wir gerade sind. Wir alle kennen die Zeitungsberichte, wir kennen die Diskussionen, die in den USA sind, die in allen europäischen Ländern gerade stattfinden. Wir sehen die Polarisierung in der Gesellschaft. Darauf müssen wir als Politik eben auch Antworten finden. Wir müssen mehr für politische Bildung machen. Wir kommen in der Diskussion natürlich nicht daran vorbei, den Kernbereich der politischen Bildung – das ist nun mal der WiPo-Unterricht an unseren Schulen – zu stärken. Warum hilft uns mehr WiPo-Unterricht? Die politische Welt ist ein Stück komplexer geworden. Wir sehen, dass die Verbreitung von Verschwörungstheorien, aber insbesondere auch des Rechtsextremismus massiv zunimmt. Da kann sozialwissenschaftlicher Unterricht ansetzen – WiPo ist der sozialwissenschaftliche Unterricht, den wir an unseren Schulen haben –, um Schülerinnen und Schüler resilienter gegen Verschwörungstheorien, gegen Extremismus zu machen. Das kann die politische Bildung leisten. Insofern muss politische Bildung möglichst früh ansetzen. Deswegen ist die Maßnahme in der Sekundarstufe I genau richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Aussage des Ministerpräsidenten in der Schulveranstaltung war absolut richtig. Ich wäre gerne bei der dialogP-Veranstaltung dabei gewesen. Das scheint eine interessante Diskussion zum WiPo-Unterricht gewesen zu sein. Ich glaube, dass uns die Fragen der Schülerinnen und Schüler noch einmal Rückenwind gegeben haben, um zu schauen, wie wir politische Bildung stärken können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir machen es mit Augenmaß und genau da, wo es Sinn ergibt, und das ist nun einmal die Sekundarstufe I. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ich finde – das hat der Kollege Balasus ja auch gerade gesagt –, wir alle sind in der Verantwortung zu überlegen, wie wir noch mehr gegen diese gesellschaftlichen Entwicklungen unternehmen können, die wir erkennen. Ein Baustein sind die zusätzlichen WiPo-Stunden, die wir Ihnen hier vorschlagen. Ich glaube, dass das ein ganz maßgeblicher Faktor sein kann, um etwas gegen diese Tendenzen zu machen. Jetzt ist ja immer die Frage: Warum eigentlich nicht in der Oberstufe? Das will ich gerne einmal ausführen. Bildungspolitik ist Ländersache. Das wissen wir alle. Die 16 Bundesländer versuchen aber, über die KMK mehr einheitliches Vorgehen zu koordinieren. Die KMK hat sich auf gemeinsame Vereinbarungen verständigt. Eine dieser Vereinbarungen ist die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung, die am 6. Juni 2024 getroffen wurde. Unter Ziffer 7.2 heißt es: „Die Anzahl der verpflichtend zu belegenden Halbjahreskurse wird auf 40 festgelegt.“ Schleswig-Holstein ist in der Oberstufe in Q1 und Q2, also in der 12. und 13. Jahrgangsstufe, über diesem Schnitt von 40 Halbjahreskursen. Deswegen musste man bei der Oberstufe schauen, wie man eine Reduzierung hinbekommt; denn es ist eine feste Festlegung auf 40. Es ist kein Minimum und kein Maximum, sondern man hat sich auf 40 festgelegt. Das ist der Grund, dass man diese Doppelbelegung (Malte Krüger) von WiPo in der Oberstufe so nicht mehr weiter hätte machen können. Das heißt, wenn der eigentliche Grund gewesen wäre – Frau Riecke, Sie haben ja so getan, als sei das hier eine große Haushaltsdebatte –, dass es „nur“ an der Finanzlage gelegen hätte, dann hätten wir Grüne auf jeden Fall versucht, noch Gelder dafür zu finden. Der eigentliche Grund sind aber diese KMK-Vorgaben. Das haben Sie in Ihrer Rede nicht aufgegriffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine Zwischenfrage beziehungsweise Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Nur damit ich das richtig verstehe: Die KMK sagt, in Schleswig-Holstein werde eine Stunde zu viel unterrichtet. Sie haben sich von allen denkbaren Stunden, die man dafür streichen könnte, für WiPo entschieden. – Netter Versuch, Herr Habersaat. Nein, die KMK gibt natürlich Vorgaben für ganz Deutschland. Schleswig-Holstein liegt oberhalb dieser Vorgaben. Die KMK macht aber noch sehr viel mehr Vorgaben. Das ist nicht die einzige Vorgabe der KMK. Hinzu kommen Vorgaben zur historischen Bildung, zur Sprachbildung, zu den Schwerpunkten, die man in der Oberstufe machen muss. All das sorgt dafür, dass Entscheidungsträger hier in Schleswig-Holstein die Schwierigkeit haben zu eruieren, wo man da jetzt noch groß reduzieren kann. Da bleiben nicht mehr so viele Möglichkeiten, wie wir uns das vielleicht wünschen würden, sondern da bleiben nur ein paar Entscheidungsmöglichkeiten. Man muss zwischen schlecht und schlecht abwägen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Christopher Vogt [FDP]: Und Sie haben sich für WiPo entschieden!) Ich glaube, dass es richtig ist, dass es diese KMKVorgaben gibt, auch wenn das in der Oberstufe leider diese Doppelbelegung getroffen hat. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Schauen Sie einmal, was es für große Unterschiede gibt. Herr Habersaat erwähnt hier – das oft auch zu Recht – an jeder dritten Stelle das Bundesland Hamburg. In Hamburg gibt es bei den Halbjahreskursen momentan 32 bis 40 Halbjahreskurse. In Schleswig-Holstein waren wir über 40. Das alleine zeigt schon, dass es zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein in der Oberstufe sehr große Unterschiede gibt. Da müssen wir doch ran. Das können wir doch nicht akzeptieren. Da brauchen wir mehr Einheitlichkeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grausamkeiten muss man schnell und auf einmal vollführen, damit sie nicht besprochen, nicht überdacht und nicht gefühlt werden können. Wohltaten muss man nach und nach unter das Volk bringen, damit sich alle ausführlich damit beschäftigen. (Martin Balasus [CDU]: Das ist die AmpelStrategie!) – Das ist ein politischer Ratschlag, Herr Kollege Balasus. Wer sich mit politischer Bildung befasst, hat diesen vielleicht schon einmal gehört oder gelesen. Der stammt von Niccolo Machiavelli und ist 500 Jahre alt. (Martin Balasus [CDU]: Der Fürst!) – Der Fürst, genau. – Schauen wir uns einmal an, was denn die großen Grausamkeiten waren, die am Stück vollführt worden sind. Da kann ich mich kurzfassen, weil Frau Riecke diese bereits aufgezählt hat. Sie reduzieren in Zeiten steigender Schülerinnenund Schülerzahlen in Schleswig-Holstein die Zahl der Lehrkräfte. Sie erhöhen die Klassengröße in der Oberstufe und vor allem im DaZ-Bereich. Sie haben zum Beispiel im WiPo-Bereich gekürzt. Jetzt erleben wir Stück für Stück kleine Wohltaten, die ein bisschen von dem zurücknehmen. Da sind die Basiskompetenzen in den Grundschulen, und jetzt ist da der WiPo-Unterricht in Klasse 7. Bevor ich ausführlicher auf dieses WiPo-Thema zu sprechen komme, möchte ich noch einmal betrach- (Martin Habersaat) ten, was Sie zum Beginn des kommenden Schuljahres an den Schulen veranstalten. An den Gymnasien streichen Sie in Gesellschaftswissenschaften eine Stunde, in der ästhetischen Bildung eine Stunde, in der ersten Fremdsprache eine Stunde und in den Naturwissenschaften eine Stunde. Minus vier Stunden im Zeitraum Klasse 7 bis 10. An den Gemeinschaftsschulen streichen Sie zusätzlich noch im Wahlpflichtbereich I und bei Arbeitsund Verbraucherbildung, insgesamt sechs Stunden. Sie streichen an den Gemeinschaftsschulen mehr als an den Gymnasien, obwohl in Schleswig-Holstein immer der Konsens bestand, dass Gemeinschaftsschulen einen größeren Bedarf als Gymnasien haben. Gleichzeitig verlangen Sie von den Schulen zum nächsten Schuljahr, das Fach Informatik neu in den Plan zu wummern, und zwar nicht etwa mit zusätzlichen Ressourcen, sondern mit der Ansage, das mögen die Schulen bitte aus den eben beschriebenen Fächergruppen auch noch erwirtschaften. Das führt unter anderem dazu – wir sprachen hier darüber –, dass Religion die stärkste Gesellschaftswissenschaft in der Sekundarstufe I in Schleswig-Holstein ist und dass die Schulen relativ intensiv damit beschäftigt waren, ihre Vorgaben in ihren Fachverteilungsplänen umzusetzen. Nun erzählen Sie den Schulen: Das war jetzt für ein, zwei Jahre, aber dann machen wir das wieder anders, liebe Lehrkräfte. Wir wissen, ihr habt ohnehin nicht so viel zu tun. Deswegen beschäftigen wir euch gerne mit diesem und jenem und jetzt also mit einer neuen Kontingentstundentafel ab 2027, wo dann WiPo zweistündig ab Klasse 7 hinzukommt. Überzeugt worden ist der Ministerpräsident von Schülerinnen und Schülern. Das ruft zwei Reaktionen in mir hervor. Ich bin ja selbst WiPo-Lehrkraft gewesen. Insofern finde ich es toll, wenn Schülerinnen und Schüler mit dem Ministerpräsidenten diskutieren und wenn sich dieser von Argumenten erreichen lässt. Ich würde sofort Sonder-dialogP-Veranstaltungen beantragen wollen, bei denen man mit dem Ministerpräsidenten spricht über Krankenhausinfrastruktur, über den Abbau von Lehrkräften, über die Frage des kommunalen Finanzausgleichs und so weiter. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es gibt zig Fragen, bei denen sich der Ministerpräsident in diesem Lande raushält. Er muss unbedingt in diese Schulen und mit den Schülerinnen und Schülern darüber sprechen, damit er sich damit befasst. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist die eine Reaktion. Die andere ist ein bisschen Betrübnis, weil es ja durchaus die Chance gegeben hätte, hier im Landtag in dieser Sache auf das eine oder andere Argument zu stoßen. Wir haben im März 2023 anlässlich des Jubiläums des Grundgesetzes über das Thema WiPo diskutiert. Im Juni 2023 hat die FDP beantragt, mehr WiPoUnterricht in unteren Jahrgängen zu erteilen. Im November 2023 haben wir über Bildung gegen Antisemitismus und über die Notwendigkeit von mehr WiPo-Unterricht geredet. Im Juni 2024 hat die SPD Ihnen ein Rahmenkonzept Demokratiebildung für Schleswig-Holstein vorgeschlagen. Ein ganzes Rahmenkonzept. Da können Sie ganz viele Ideen für Ihren Pakt finden. Mit mehr WiPo in der Sekundarstufe I übrigens. Zuletzt haben wir im vergangenen Monat über Medienbildung gesprochen und über die Notwendigkeit von mehr WiPo. Nichts davon hat das Herz des Ministerpräsidenten erreicht. Die Schülerinnen und Schüler haben das. Herzlichen Glückwunsch an die Schülerinnen und Schüler! (Beifall SPD, FDP und SSW) Nun halten Sie leider an den Kürzungen in der Oberstufe fest. Das ist schade. Ich möchte Ihnen aus den letzten Debatten drei Punkte mitgeben. Erstens. Setzen Sie nicht nur auf WiPo; es muss um eine demokratische Schulkultur insgesamt gehen. Zweitens. Schauen Sie sich an, was in SchleswigHolstein erfolgreich läuft, zum Beispiel die AWODemokratie-Kitas. Es wäre keine Kindergartisierung der Grundschule, wenn man dieses Konzept fortschriebe. (Beifall SPD und FDP) Das hat Frau Prien etwas despektierlich betrachtet. Drittens. Schauen Sie sich den Erlass zur politischen Bildung noch mal an. Man muss keine Nazis in Schulen einladen. Das steht da nicht drin. Das hat das Bildungsministerium anders angewandt, als es in diesem Erlass steht. (Beifall SPD und FDP) Viertens.
Martin Habersaat SPD
Das hatte ich eigentlich nicht vorgesehen. Herr Balasus, reden Sie doch bitte nicht von der Demokratie als schlechte Staatsform. (Zuruf Martin Balasus [CDU]) Ihr Einstiegszitat ist mir überhaupt fremd. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering das Wort. – Bitte schön.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat den Schülern auf der dialogP-Veranstaltung am 4. Juni in Gettorf gut zugehört. (Heiterkeit Dr. Heiner Garg [FDP]) Schülerinnen und Schüler finden die Kürzung beziehungsweise die Streichung des Pflichtfaches Wirtschaft und Politik in der Oberstufe nicht gut. Sie hatten gute Argumente und Erklärungen, warum Wirtschaft und Politikunterricht für sie als Schülerinnen und Schüler wichtig ist. Da konnte auch Daniel Günther den Schülerinnen und Schülern nur recht geben, dass die Kürzung bei dem Fach WiPo unklug ist. Wir Abgeordnete hatten schon fast die Hoffnung verloren, dass die Regierung zu diesen Erkenntnissen gekommen sein könnte, dass man nämlich bei Bildung nicht sparen sollte. Sogar die Grünen sind plötzlich wach geworden (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind lange wach! – Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) und feiern sich selbst für zwei Stunden zusätzlich ab der 7. Klasse, die aber erst nach dieser Legislaturperiode eingeführt werden sollen. Jetzt wird auch noch ein gesamtgesellschaftlicher Pakt für Demokratie angekündigt. Was soll das denn bitte werden? Wir haben doch schon über Demokratiebildung gesprochen. Am Ende ist der erste konkrete und naheliegende Schritt die Stärkung des WiPo-Unterrichts. Also, wenn Sie es wirklich ernst meinen, dann nehmen Sie die angekündigten Kürzungen in der Oberstufe zurück, und führen Sie die sechs Jahreswochenstunden WiPo in der Sek I noch in dieser Legislaturperiode ein. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir unterstützen die Forderungen nach politischer und wirtschaftlicher Bildung an Schulen und möchten lobend auf das Engagement vieler Schulen hinweisen, die sich bemühen, Formate wie dialogP und somit praxisnahe politische Bildung an die Schulen zu bringen. Aber damit dies nicht von dem freiwilligen Engagement einer Lehrkraft abhängt, muss die politische und wirtschaftliche Bildung an Schulen weiter ausgebaut und gestärkt werden. Das fordern wir als SSW schon seit Jahren. Auch heute fordern wir wiederholt, dass der WiPo-Unterricht in den Kontingentstundentafeln der Sekundarstufe I an den Gemeinschaftsschulen und den Gymnasien mit einem verpflichtenden Mindestkontingent von sechs Jahreswochenstunden ausgestattet werden muss. Des Weiteren muss an den Oberstufen aller weiterführenden Schulen, vor allem an den beruflichen Schulen, in Schleswig-Holstein das Fach WiPo auf einem guten und verlässlichen Niveau verpflichtend unterrichtet werden. Seitens des Ministeriums wird immer wieder betont, dass in Schleswig-Holstein schon mehr WiPo unterrichtet wird als in anderen Bundesländern und mehr, als die KMK empfiehlt. Das ist auch wichtig, und das ist auch nötig. Hier muss man nämlich Prioritäten setzen. Die aktuellen Krisen und Kriege auf der Welt prägen. Unsere Kinder- und auch Jugendumfragen bestätigen, dass unsere Jugend sehr verunsichert ist. Die Situation macht unsere Kinder und Jugendlichen besonders anfällig für politische und radikale Parolen und Ansichten, die einfache Lösungen versprechen. Bei uns in Schleswig-Holstein haben über 80 Prozent der Jugendlichen nicht die AfD gewählt, und ich betone: nicht die AfD gewählt. Das Bild passt zu den Ergebnissen der ICC-Studie, die gezeigt hat, dass die Schülerinnen und Schüler unserer 8. Klassen in Schleswig-Holstein im Hinblick auf Demokratiebildung im Ländervergleich ganz gut aufgestellt sind. Politische und wirtschaftliche Bildung sowie die Demokratiebildung und Partizipation junger Menschen sind existenziell für unser politisches System. Deshalb möchte ich auf ein paar Punkte von den Grünen und von der CDU eingehen. Es wurde gesagt: Wir haben nicht so viele Lehrer. Wir entlasten. Die Lehrerstellen werden reduziert, wenn man sich die Eckdaten für den Haushalt anschaut. Die Reduzierung der Lehrerstellen soll zur Haushaltskonso- (Jette Waldinger-Thiering) lidierung beitragen. Da hätte man also Stellen im System. Wir haben schon so häufig davon gesprochen, dass WiPo als Mangelfach deklariert werden muss, damit wir mehr Lehrkräfte, mehr junge Studierende haben, die das studieren. Denn wir brauchen sie an unserer Schule. Im Zusammenhang mit unserer Handyverbotsnutzung von gestern: (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Verbot reduziert nicht. Die Aufsicht darauf ist trotzdem zu gebrauchen. Wenn wir die Medienbildung, den WiPo-Unterricht und die Demokratiebildung betrachten, dann sind das Komponenten, die unendlich wichtig sind für die Zukunft unserer Kinder, für die Jugendlichen, für unsere Schülerinnen und Schüler. Denn nur dadurch schaffen wir resiliente Kinder und Jugendliche, die mit den Herausforderungen zurechtkommen, die sie morgen treffen werden. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort. – Bitte schön.
Dr. Heiner Garg FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Krüger, Sie haben das, was Sie heute vorgelegt haben, als Meilenstein bezeichnet. Sie haben von einem Pakt gesprochen. Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Sie haben es zugelassen, dass über die Kürzung der Kontingentstundentafel einem Teil der Schülerinnen und Schüler je nach Profil in Zukunft weniger oder sogar gar kein WiPo-Unterricht mehr erteilt wird. Das haben Sie zunächst zugelassen. (Beifall FDP und SPD – Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) Und dann hat es einer dialogP-Veranstaltung bedurft, (Tobias Koch [CDU]: Absurd! – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) um diesen entscheidenden Fehler rückgängig zu machen. Ich bin der Meinung, dass man hier vielleicht ein wenig mehr Demut vor diesem Hintergrund zeigen könnte, anstatt sich hier so aufzublasen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin nach vorne gekommen, weil ich den Ministerpräsidenten und Abgeordnetenkollegen Daniel Günther ein wenig vor meiner Kollegin Anne Riecke in Schutz nehmen möchte. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Heiterkeit) Wir waren gemeinsam bei der dialogP-Veranstaltung. Ich habe überhaupt nichts dagegen; ganz im Gegenteil. Wenn ein Ministerpräsident sich von Schülerinnen und Schülern davon überzeugen lässt, dass er gerade, und er hat so etwas wie eine Richtlinienkompetenz, (Birte Pauls [SPD]: Das weiß er doch!) bildungspolitisch in eine ganz falsche Richtung läuft, dann finde ich das zunächst völlig in Ordnung, und daran ist auch nichts auszusetzen. Er hat an diesem Vormittag ein ganz klares Versprechen gegeben. (Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ich erwarte, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Daniel Günther, dass dieses Versprechen eins zu eins eingehalten und umgesetzt wird, und zwar nicht erst zur nächsten Legislaturperiode, sondern so, dass genau die Schülerinnen und Schüler, die das erreicht haben, noch in dieser Legislaturperiode davon profitieren. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Christopher Vogt das Wort. – Bitte schön.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Krüger, man kann sich auch mit mehreren Abgeordneten beteiligen. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ja, Herr Kollege Krüger, man kann natürlich Gegenwind nur als Rückenwind wahrnehmen, wenn man eine 180-Grad-Wende hingelegt hat. (Beifall FDP, SPD und SSW – Heiterkeit) Ich möchte aus Copyright-Gründen sagen: Ich habe diesen brillanten Gedanken mit dem Kollegen Koch eben gemeinsam entwickelt, der das reumütig auch so gesehen hat. (Christopher Vogt) (Heiterkeit ganzes Haus) Ich möchte das gar nicht kritisieren, ich hätte es mir nur früher gewünscht, und ich wünsche es mir früher. (Beifall FDP) Ich muss ganz ehrlich sagen, die Kürzung bei der Kontingentstundentafel hat in der Oberstufe dazu geführt, dass man entweder Geografie oder WiPo wählen muss. Das halte ich nach wie vor für falsch. Das muss korrigiert werden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es gibt eine Privilegierung für das Fach Religion. Das mögen andere anders sehen. Ich halte gerade in diesen Zeiten WiPo für wichtiger als Religion. (Beifall FDP und SPD) Das ist meine Überzeugung. Ich will da noch einmal einen Gedanken einbringen, denn hier wurde zu Recht viel über politische Bildung gesprochen. Aber das ist auch ein ganz entscheidender Punkt: Das Fach heißt WiPo, und das Wi in WiPo steht für keine Spielkonsole, sondern für Wirtschaft. Ich mache relativ viele dialogP-Veranstaltungen; weil wir eine starke, aber zahlenmäßig überschaubare Fraktion haben, machen wir alle in der FDP-Fraktion sehr viele dialogP-Veranstaltungen. Eigentlich erleben wir bei jeder, dass sich die Schülerinnen und Schüler mehr ökonomische Bildung wünschen. (Beifall FDP) Wie funktioniert das mit den Steuern, mit der Miete, mit dem Vertragsrecht, mit der Aktienkultur und so weiter? Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt. Ich will das noch einmal ansprechen, damit das nicht zu kurz kommt. Viele Schülerinnen und Schüler wünschen sich das. Das ist kein Wirtschaftsfetisch der FDP, es ist ein sehr soziales Thema. Denn dass das Kindern und Jugendlichen aus Familien, in denen diese Kenntnisse nicht schon in der Familie mitgegeben werden, in der Schule vermittelt wird, ist an dieser Stelle ganz wichtig. Das will ich noch einmal deutlich sagen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Es wurde bereits genannt: Wir hatten verschiedene Vorschläge gemacht. Wir hatten übrigens in unserem Antrag 2023 erstens gefordert, dass WiPo mittelfristig am Ende bis zur Klassenstufe 5 ausgeweitet wird. Da bräuchte man natürlich auch die Lehrkräfte und so weiter. Das ist klar. Das hatten wir vorgeschlagen. Es gab sehr viel Zustimmung in der Anhörung aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Man hätte also früher auf den Gedanken kommen können. Wir hatten noch einen zweiten Punkt vorgeschlagen, nämlich dass in jeder weiterführenden Schule, in der es wahlberechtigte Schülerinnen und Schüler gibt, Veranstaltungen stattfinden. Das sind sehr, sehr viele bei einem Wahlrecht ab 16 Jahren bei der Landtagswahl. Auch das haben wir vorgeschlagen. Es wurde abgelehnt. (Vereinzelter Beifall FDP) Ich hoffe sehr, dass das jetzt wie auch immer mit dem Pakt für Demokratie kommt. Ein letzter Gedanke: Vorgestern war der 17. Juni. Viele Kinder und Jugendliche können, weil es in der Schule gar nicht mehr vermittelt wird, mit dem 17. Juni gar nichts mehr anfangen. (Beate Raudies [SPD]: Die wissen gar nicht, was das ist!) Wenn ich bei Veranstaltungen darauf hinweise, dass die Linke eigentlich die SED ist, gucken mich viele Schülerinnen und Schüler völlig irritiert an. Es geht nicht nur um Rechtsextremismus und politische Bildung, sondern auch darum, dass wir den Linksextremismus für die Schüler erklären. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat nun Ministerin Dr. Dorit Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Soziologe und Pädagoge Oskar Negt hat es einmal so auf den Punkt gebracht; ja, noch ein Zitat, noch ein Mensch, der sich dazu geäußert hat: „Denn die Demokratie ist die einzige staatlich verfasste Gesellschaftsordnung, die gelernt werden muss.“ Aus unserer Sicht würden wir vielleicht heute ergänzen: Sie muss immer wieder von Neuem verteidigt werden, wenn sie einmal errungen und gelernt wurde. (Beifall ganzes Haus) Demokratie setzt den mündigen Staatsbürger voraus, also Grundwissen über den Staat und unsere (Ministerin Dr. Dorit Stenke) Demokratie, über politische Zusammenhänge, über die Fähigkeit, Informationen einzuordnen; kurz: Sie setzt die Fähigkeit zur Meinungsbildung und die Kompetenzen zur Partizipation am Gemeinwesen sowie zu seiner Gestaltung voraus. Auch wenn wir alle sehr froh sind, dass die extremistischen Parteien hier im Hohen Haus nicht vertreten sind: Wir sehen einen vor wenigen Jahren noch kaum für möglich gehaltenen Aufschwung populistischer Parteien in ganz Europa – auch in unserer Republik. Wir registrieren Verschwörungstheorien und ein Erstarken der Extreme auf der rechten und der linken Seite. Wir beschreiben das als Verlust der Mitte. Wir erleben Institutionenverachtung, eine erschreckende Zunahme von Antisemitismus, aber auch von Politikverdrossenheit. Die International Civic and Citizenship Education Study, die die Abgeordnete Waldinger-Thiering eben auch schon zitiert hat, ist eine über eine lange Zeitreihe angelegte, empirische Vergleichsuntersuchung der Einstellungen Jugendlicher. Sie hat für das Jahr 2022 für über drei Viertel der Jugendlichen ein großes Vertrauen in die Regierung, in die Gerichte und auch in die Politik registriert. Das ist erst einmal ein ganz positiver Befund. Man muss es allerdings in Relation dazu sehen, dass sich das Niveau des Vertrauens in Deutschland und international seit der letzten Befragung im Jahr 2016 in unterschiedlichem Ausmaß um fünf bis zehn Prozent abgesenkt hat. Das ist natürlich ein besorgniserregender Trend, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen. Hier ist nicht zuletzt die Schule gefragt. Ich habe das vor einem Monat an dieser Stelle schon einmal gesagt: Wir können und sollten möglichst früh mit der staatsbürgerlichen Bildung ansetzen. Dabei spielt nicht nur der WiPo-Unterricht eine Rolle, dabei spielt nicht nur der Unterricht anderer Fächer eine Rolle, sondern dabei spielen auch andere Formen der Partizipation und der Teilhabe eine Rolle. Hier spielen die Eltern, die Umgebung der Kinder und Jugendlichen und wir alle in der Gesellschaft eine Rolle. Deshalb wollen wir einen Pakt für Demokratie auf den Weg bringen. Wir wollen damit die zahlreichen Vorhaben der Landesregierung und die Anregungen – es wurde schon gesagt – aus den Reihen dieses Hauses bündeln und ressortübergreifend zusammenführen. Da haben wir schon eine ganze Menge an Vorhaben, die wir jetzt ausgestalten und zusammenbringen wollen, sodass wir bei dieser Frage eine breite Basis haben. Die Auseinandersetzung mit dem WiPo-Unterricht ist ein Aspekt und ein Schritt in diesem Gesamtkonzept. Wir knüpfen nämlich damit an unsere gemeinsame Auseinandersetzung mit der ICCS-Studie, den Anhörungen sowie dem Vorhaben, einen Handlungsleitfaden für die Schulen zu erarbeiten, an. Das wird die Schulen weit über die Wissensvermittlung hinaus bewegen. dialogP ist übrigens ein Format, das wir in diesem Zusammenhang eingeführt haben. Das hat es nämlich vorher nicht gegeben. Wir haben es gehört: Der Ministerpräsident selbst hat an dialogP teilgenommen. Er hat dort mit den Schülerinnen und Schülern diskutiert. Er hat sich von den Schülerinnen und Schülern bewegen lassen. Das ist vollkommen richtig, so soll das sein. Wenn ich mich in eine Veranstaltung begebe, höre ich zu, und ich ziehe Schlussfolgerungen daraus. Er hat den Schülerinnen und Schülern genau das versprochen. Er hat das Bildungsministerium gebeten, einen Vorschlag zur Umsetzung vorzulegen, wie wir wieder mehr WiPo-Unterricht an unseren Schulen haben können. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Versprechen, dass das in der Oberstufe sein wird, hat er an dieser Stelle meines Wissens nicht abgegeben. (Beate Raudies [SPD]: Na so was!) Das Bildungsministerium hat einen Vorschlag vorgelegt, den wir diskutiert haben. Deswegen werden wir aktiv werden. Ja, das ist richtig. Wir werden aber nicht die Kürzung von einem Halbjahreskurs WiPo in der Oberstufe zurücknehmen, sondern wir werden weit früher und viel mehr für Schülerinnen und Schüler tun. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit erreichen wir die gesamte Breite eines Jahrgangs, und wir fangen früher an. Auch das ist eine Forderung, die in der letzten Zeit häufiger erhoben wurde. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen dafür die Fachanforderungen um die Klassenstufe 7 erweitern und entsprechend altersgerecht anpassen. Das ist ein Grund, weshalb wir nicht sofort in die Umsetzung gehen können. Wir werden unsere Weiterbildung für das Fach WiPo (Ministerin Dr. Dorit Stenke) nutzen und bei Bedarf ausbauen, um zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen. Denn wie man sich unschwer ausrechnen kann, braucht man jetzt natürlich mehr Lehrkräfte, als wir dadurch einsparen, dass wir einen Halbjahreskurs WiPo in der Oberstufe weniger anbieten. Meine Damen und Herren, Medien- und Demokratieerziehung ist bereits verpflichtender Bestandteil des Unterrichts und selbstverständlich in allen Fachanforderungen verankert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage es noch einmal: Bezogen auf die vergangenen fünf Jahre haben wir einen erheblichen Aufwuchs an WiPo-Stunden erreicht, und zwar für alle Schülerinnen und Schüler. Diese können im Rahmen der Kontingentstundentafel nicht mehr nicht erteilt werden. Wir haben das Stundenvolumen damit verbindlich festgeschrieben. Deswegen haben wir die historisch-politische Bildung weiter gestärkt, indem wir das wiederum zusätzlich in der Kontingentstufe verankert haben. Wir werden also in puncto politische Bildung den Schwerpunkt früh setzen und erreichen eine breite Basis von Schülerinnen und Schülern, auch der Schülerinnen und Schüler, die am Ende kein Abitur machen. Das ist in unseren Augen der richtige Weg. So haben wir uns verständigt, diesen Auftrag aus dialogP, den der Ministerpräsident mitgenommen hat, umzusetzen. Wir stellen uns dieser Aufgabe, und wir stellen uns in der gebotenen Geschwindigkeit. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute 30 Sekunden ausgeweitet. Ich sehe aber keinen weiteren Aussprachebedarf. Dann schließe ich die Aussprache. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen. Ich lasse dann zunächst über den Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW, Drucksache 20/3302 (neu) – 2. Fassung, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist der Antrag damit abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/3346, in der Sache abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der SPD-Fraktion und SSW-Fraktion ist der Antrag somit angenommen. (Unruhe – Beate Raudies [SPD]: Wir sollen euch immer hinterherlaufen oder was? – Tobias Koch [CDU]: Nein, aber eine Meinung haben!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe dann die Tagesordnungspunkte 9 und 15 auf, und ich freue mich auf die gemeinsame Beratung: Gemeinsame Beratung a) Gastronomie stärken Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW Drucksache 20/3284 (neu) b) Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie ist überfällig – Schwarz-Grün darf das Gastro-Sterben nicht weiter in Kauf nehmen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3290 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich gehe davon aus, dass der Antrag zu b), Drucksache 20/3290, durch die Mitantragstellung der FDP bei Drucksache 20/3284 (neu) seine Erledigung gefunden hat. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gastronomie ist keine leichte Branche. Wenn wir ganz ehrlich sind, war sie das noch nie. Das liegt zum Teil daran, dass die Gastronomie als Allererstes ein Gespür dafür hat oder merkt, wenn es wirtschaftlich schwierige Zeiten gibt. Hand aufs Herz: Der Restaurantbesuch ist in der Regel das Erste, was die Gäste sozusagen von ihrer Liste streichen. Das ist so, das weiß ich ehrlich gesagt aus jahrelanger eigener Erfahrung im (Serpil Midyatli) Restaurant‑, aber auch im Veranstaltungsbereich. Wenn wir mal ganz ehrlich sind, können wir damit auch umgehen. Die Gastronominnen und Gastronomen wissen, dass es immer mal wieder auch schwierige Zeiten gibt. Man entwickelt dann neue Konzepte, neue Ideen. Manchmal funzt das Konzept nicht, und dann gibt es auch mal eine Geschäftsaufgabe. Das ist so. Viele Gastronomen wissen, dass sie mit ihrer Selbstständigkeit natürlich ein Risiko eingehen. Oftmals schaffen sie das aber mit tollen Konzepten, mit vielen Ideen, mit ganz viel Gastfreundschaft. Das gehört zur Gastronomie nämlich auch dazu. Ich habe das immer wirklich sehr genossen, denn – was soll ich sagen –, wenn sie ins Restaurant gehen oder in ein Café oder eine Veranstaltung besuchen, kommen die allermeisten wirklich mit einer richtig guten Laune. Sie wollen eine gute Zeit verbringen. Das ist schon eine Branche, bei der das dann so ein bisschen abfärbt. Irgendwie haben immer alle gute Laune, auch wenn viel Arbeit anliegt. Ich war im Service wie in der Küche wie im Einkauf – whatever. Die Selbstständigen wissen: Sie müssen im Grunde genommen alles machen, sind Mädchen für alles, aber man bekommt auch viel zurück. Und eine Selbstständigkeit an sich hat ja auch viel Wert. (Beifall SPD, vereinzelt CDU und FDP) Das heißt also, wir wissen das, und in guten Zeiten baut man eben diesen Puffer auf. Also, in guten Zeiten wird genau der Puffer aufgebaut, um dann in schwierigen Zeiten darauf zurückzugreifen. Wir haben aber das große Problem der Folgen der Pandemie, auf die dann noch die Ernüchterung durch den Ukrainekrieg folgte, wodurch es zu Inflation und zu hohen Lebensmittelpreisen gekommen ist. Das hat tatsächlich einmal dazu geführt, dass die ganzen Puffer, die man sonst in guten Zeiten aufbaut, schon nach der Coronapandemie aufgebraucht waren, und dann kam die Inflation dazu. Das heißt, bei den allermeisten Gastronomen gibt es diese Puffer, diese ganzen Rücklagen nicht mehr. Deswegen ist es zwingend notwendig, dass wir hier einen Handlungsbedarf erkennen. Auch der Fachkräftemangel führt in den vergangenen Jahren zu dem einen oder anderen. Das hat auch ein bisschen etwas mit der Gastroszene selbst zu tun; da haben wir einiges versäumt. Vielen Dank noch mal hier an den Minister für die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages. Ich weiß, da haben einige Gastronomen gemeckert, aber ich finde, das ist der richtige Weg. Denn gute Arbeitsbedingungen führen am Ende dazu, dass man auch erfolgreiche Betriebe hat. (Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Kurzum: Die IHK haben auch jetzt noch mal in einer Studie festgestellt, dass die Stimmung in der Gastronomie weiterhin schlechter als in vielen anderen Branchen ist, denn die allermeisten haben sich tatsächlich erholt. Deswegen finde ich richtig und wichtig, dass jetzt im neuen Koalitionsvertrag, der – zumindest von Schwarz und von Rot – in erster Linie gelobt worden ist, das mit der Absenkung der Umsatzsteuer verabredet worden ist. Für Speisen wohlgemerkt, für die Clubs und die Bars haben wir noch keine Lösung. Dass das im neuen Koalitionsvertrag steht, führt dazu, dass viele, viele Gastronomen gesagt haben: Das muss jetzt aber auch kommen, Frau Midyatli. Die Zeiten sind echt hart, und da warten wir jetzt auch drauf. Um ganz ehrlich zu sein – deswegen freue ich mich, dass wir da einen gemeinsamen Antrag mit FDP und SSW haben –: Wir haben das den Gastronomen auf Bundesebene schon in der letzten Legislatur versprochen – ist dann nicht gekommen. (Unruhe Tobias Koch [CDU]) – Ja, ich sage es ja. Deswegen muss das jetzt kommen. Wir warten darauf. Wir in Schleswig-Holstein haben damals schon gemeinsam den Ruf nach Berlin gesendet und gesagt: Das muss jetzt passieren. Zwei Sätze zu der Finanzierungsdebatte – da will ich mich gegenüber gestern wiederholen –: Wir haben das den Menschen versprochen. Die Gastronomen warten darauf. Es hat etwas mit Vertrauen zu tun, dass wir diese Versprechen bitte auch einlösen. Wie wir das nachher auf Bundesebene regeln? – Noch mal: kein Pingpong spielen zwischen den Ebenen Bund und Land. Herr Ministerpräsident, gestern haben Sie gemeinsam mit der Bundesregierung verabredet, dass es auf jeden Fall Kompensation geben muss, was den Wachstumsbooster angeht. Ich vertraue darauf, dass die Bundesregierung mit den Ländern immer eine gute Lösung finden wird, wenn es um die Finanzregelung geht. Aber lassen Sie uns das auf unserer Ebene tun, denn bei den Gastronomen ist es überhaupt nicht gut angekommen. Die denken, sie können sich jetzt gar nicht mehr auf uns Politiker_innen verlassen. Eine weitere Blockade im Bundesrat wäre wirklich ein schlechtes Zeichen. Mittlerweile (Serpil Midyatli) gibt es schon rund 500 Enthaltungen im Bundesrat, wenn es um Initiativen auf Bundesebene geht. Liebe Landesregierung, ein Ja zur Gastronomie wäre ein gutes Ja. Bitte nicht enthalten im Bundesrat – heben Sie die Blockade in diesem Fall auf! Vor allem die Gastronomen in diesem Land und unser Tourismusland wären Ihnen sehr dankbar dafür. – Vielen herzlichen Dank.
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Ole Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gastronomie ist eine Branche, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich eine zentrale Rolle in unserem Land spielt, gerade bei uns im Tourismusland SchleswigHolstein. Ob in der Stadt oder im ländlichen Raum: Landgasthöfe, Restaurants, Cafés oder Imbisse sind mehr als nur Orte der Verpflegung. Sie sind Begegnungsräume, Arbeitsplätze, touristische Anziehungspunkte und für viele Regionen ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. (Beifall CDU und Serpil Midyatli [SPD]) Deshalb spreche ich mich auch im Namen meiner Fraktion klar und deutlich für die dauerhafte Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes von derzeit sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie aus. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt SPD) Ja, dieser Schritt bedeutet in Teilen Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte; das ist uns bewusst. Silke Schneider, unsere Finanzministerin, hat genauso wie ihre Länderkollegen, wie unter anderem ja auch die SPD-Finanzministerin aus Rheinland-Pfalz, auf den Punkt hingewiesen, dass über das Thema Steuerausfälle zu sprechen ist. Denn es betrifft zu einem Drittel den Bund, zu zwei Dritteln Länder und Kommunen. In der Tat bin auch ich davon überzeugt, dass man in den Gesprächen jetzt eine gute Lösung finden wird. Aber ich sage auch: Es geht bei dem Thema der Absenkung auf den ermäßigten Steuersatz nicht um irgendeine Subvention. Es geht hier um Fairness, Planungssicherheit und für uns, gerade in Schleswig-Holstein, um Standortpolitik. Das wird sich langfristig auszahlen und mehr Steuereinnahmen generieren, weil wir dadurch die Betriebe stärken. Denn was wäre die Alternative? Sollen es etwa mehr Lieferdienstketten sein? Dabei ist längst klar: Die Pandemie, von der die Gastronomie besonders betroffen gewesen ist, und auch die nachfolgenden Probleme, die immer noch da sind, haben die Gewohnheiten der Konsumenten verändert. Immer mehr Essen wird mitgenommen oder geliefert, das ohnehin dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Diese Ungleichbehandlung zwischen Take-away und Verzehr vor Ort ist unlogisch und muss einfach beendet werden. (Beifall CDU, vereinzelt SPD, Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir dürfen nicht die wirtschaftliche Basis vieler Betriebe besonders im ländlichen Raum riskieren, besonders in Zeiten, in denen die Menschen jeden Euro öfters umdrehen müssen. Wir haben den allgemeingültigen Mindestlohn in der Gastronomie; der muss wirtschaftlich dargestellt werden. Deswegen hat mich in dem Antrag der Absatz 4 etwas irritiert, weil ich da den Eindruck hatte, dass die SPD diese Einigung ein bisschen infrage stellt. Ich gehe davon aus, man wollte eher auf die Folgen hinweisen, dass natürlich auch die Betriebe damit umgehen. Das ist ja generalstabsmäßig gut gemacht worden, dass sich einfach Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam auf etwas Neues verständigt haben. Aber in der Tat muss das wirtschaftlich darstellbar sein. Ich sage deutlich: Wir brauchen Steuergerechtigkeit in der Gastronomie. Hier heißt es halt eben: nicht durch Mehrbelastung, sondern durch Angleichung nach unten. Wir sehen: Dort, wo der reduzierte Satz gilt, entstehen neue Spielräume für Investitionen, für Innovationen, für Nachhaltigkeit, für Beschäftigung in den Betrieben. Ich sage ganz offen: Es ist ein gutes Zeichen, dass das Sofortprogramm der Bundesregierung ausdrücklich die dauerhafte Einführung des derzeit gültigen Siebenprozentsatzes ab 2026 nennt. Es ist unsere Aufgabe, das auch im Bundesrat zu unterstützen. Unsere Betriebe treffen jetzt Entscheidungen. Sie verhandeln mit Banken, sie stellen Personal ein, oder sie halten – das haben sie sehr lange gemacht – in schwierigen Zeiten an ihrem Team fest im Vertrauen darauf, dass Politik Wort hält. Das wurde in der Tat in der letzten Wahlperiode gebrochen. Was die Betriebe brauchen, ist Verlässlichkeit und in der Tat kein politisches Hin und Her. Deswegen (Ole-Christopher Plambeck) stelle ich ganz klar: Schleswig-Holstein ist Tourismusland, unsere Betriebe müssen davon profitieren. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Deswegen werbe ich auch für die Gastronomie und für sieben Prozent. – Danke. (Beifall CDU und SPD)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Oliver Brandt das Wort.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gastronomie ist ein zentraler Bestandteil unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Das gilt insbesondere für das Tourismusland Schleswig-Holstein. Da stimme ich voll mit meinem Kollegen Plambeck und – so glaube ich – auch mit allen anderen Fraktionen hier im Hause überein. Gleichzeitig stehen viele gastronomische Betriebe vor besonderen Herausforderungen. Die Arbeit fällt überwiegend am Abend und am Wochenende an, was die Fachkräftesuche zunehmend schwer macht. Eine Reihe von Betrieben gibt auf, weil sie keine Nachfolge mehr findet. Wenn ein Gasthof auf dem Land endgültig schließt, ist das auch ein kultureller Verlust. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Michel Deckmann [CDU]) Die vergangenen Jahre mit Corona, hohen Energiepreisen und steigenden Lebensmittelpreisen haben viele Existenzen zusätzlich ins Wanken gebracht. Und die Lage bleibt komplex. Einerseits steigt die Zahl der Insolvenzen auch in der Gastronomie. Andererseits sind viele dieser Betriebsschließungen auch eine Art Nachholeffekt aus der Coronazeit, wo alle Betriebe gestützt wurden. Studien zeigen jedenfalls, dass die Zahl der Insolvenzen mittlerweile wieder in etwa auf dem Niveau vor Corona gelandet ist, was man als laufenden Durchschnitt ansehen kann. Gleichzeitig gehen die Umsätze in der Gastronomie zurück, wenn man die Inflation herausrechnet. Die Zahl der Gäste sinkt zwar meist nicht generell, aber es wird insgesamt weniger verzehrt. Und es gibt einen Trend hin zu Systemgastronomie und zu Außer-Haus-Verpflegung. Dabei gibt es teilweise große Unterschiede zwischen der Entwicklung in den Städten und dem ländlichen Raum. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns als Politik Gedanken machen, wie wir diese Branche wirkungsvoll unterstützen können. Der vorliegende Antrag von FDP und SPD zielt in diese Richtung. Das Anliegen, insbesondere kleinere und inhabergeführte Betriebe entlasten zu wollen, ist berechtigt. Gleichzeitig müssen wir sorgfältig abwägen, ob eine Maßnahme tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt und wie gerecht sie ist. So ist es auch mit der Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie; denn eine Entlastung kommt keineswegs nur den kleinen familiengeführten Betrieben zugute. Systemgastronomie und Handelsgastronomie mit vielen Filialen profitieren genauso. Das sind teilweise Unternehmen, die internationalen Private-Equity-Konzernen gehören oder wie eine amerikanische Kaffeehauskette für ihre Praxis der Steuervermeidung berüchtigt sind. Auch das gehört zur Steuergerechtigkeit dazu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Ja, dafür hätten wir gern Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer!) – Wenn die Firmen in Irland sitzen, hilft uns das leider wenig. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Diese Konzerne verfügen oft allein durch ihre Größe über Vorteile bei Einkauf, Automatisierung und Personalplanung. Eine pauschale Steuersenkung könnte also deren Marktmacht womöglich weiter stärken, auch zulasten der inhabergeführten Betriebe, die wir eigentlich unterstützen wollen. (Annabell Krämer [FDP]: Weit hergeholt, Herr Kollege! – Weitere Zurufe) Daher glaube ich, dass es sinnvoll ist, die Gastronomiebranche gezielt zu stärken, wo sie Unterstützung benötigt, zum Beispiel mit einer weiteren Stärkung der Fachkräfteoffensive, die Aus- und Weiterbildung attraktiver macht, oder mit Investitionshilfen, um zum Beispiel die Energiekosten für kleinere Betriebe nachhaltig zu senken. Eine generelle Steuersenkung ist dagegen meist nicht besonders treffsicher. Dafür ist sie aus Haushaltssicht mit erheblichen Mindereinnahmen auch für Länder und Kommunen verbunden. Für Schleswig-Holstein müssen wir jährlich mit einem Minus von über 40 Millionen Euro für das Land und über 10 Millionen Euro für unsere Kommunen rechnen. Daher bleiben wir als Fraktion bei der Position, die der Landtag bereits im September 2023 beschlossen hat: (Oliver Brandt) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber nicht von uns!) Die Gastronomie verdient Unterstützung. Wenn der Bund eine Senkung der Mehrwertsteuer möchte, dann muss er dafür bezahlen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn auch hier gilt der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD: Wer bestellt, bezahlt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können der Maßnahme unter der Voraussetzung zustimmen, dass der Bund die finanziellen Folgen gegenüber Ländern und Kommunen kompensiert. Ich habe wahrgenommen, dass es jetzt erste Signale in diese Richtung gibt. Aber da bin ich ganz beim Ersten Regierenden Bürgermeister der Stadt Hamburg, Peter Tschentscher: Das kann nur ein erster Schritt in den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sein. Es müssen weitere Schritte folgen. Wenn diese folgen, kann man diese Maßnahme umsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Nitsch?
Sybilla Nitsch SSW
Vielen Dank, Herr Kollege Brandt. – Eine kurze Anmerkung. Es schockiert mich doch schon, muss ich tatsächlich sagen, dass Sie derlei Aussagen machen und dementsprechend keine Senkung auf den Weg bringen möchten. Das hätte ich von Ihnen als grüne Landtagsfraktion nicht erwartet. Das einmal an der Stelle. Sie sind auf die Mindereinnahmen eingegangen und haben einen Betrag von 40 Millionen Euro genannt. Könnten Sie das vielleicht einmal genauer ausführen? Bezieht sich das wirklich auf diese zwölf Prozent, die in der Lücke sind für die Betriebe? Und wenn nicht, dann würde ich vielleicht auch noch mal ins Detail gehen wollen. Aber das muss dann wahrscheinlich eher das Ministerium klären, wie die Mindereinnahme wirklich ist. Könnten Sie das vielleicht noch einmal kurz darstellen? – Zum einen möchte ich sagen, dass Sie mich vielleicht missverstanden haben. Ich bin nicht gegen die Senkung des Mehrwertsteuersatzes. Allerdings bin ich dafür, dass es eine Kompensation durch den Bund gibt. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Genau das ist in ersten Gesprächen gestern vereinbart worden. Das muss auch für diese Steuermaßnahme gelten. Ich kann Ihnen aber gern etwas dazu sagen. Wir hatten ja bereits 2023 eine Steuersenkung. Deswegen liegen Vergleichszahlen vor. Ich habe das gesagt. Diese Zahlen beziehen sich allein auf Schleswig-Holstein. Das sind etwa die Größenordnungen, die wir auch bei einer Umsetzung ab 2026 zu erwarten hätten. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Die Rede ist beendet. Sie dürfen klatschen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Lage der Gastronomie ist angespannt. Für viele Gastronomen geht es aktuell nicht mehr ums Leben, sondern ums Überleben. Gestiegene Betriebskosten, erhöhte Bürokratie, Personalmangel – das sind nur drei der großen Herausforderungen, denen sich unsere Gastronomen derzeit stellen müssen. Es ist auch so: Die Gastronomie hat sich seit Corona noch nicht wieder vollständig erholt. Machen wir die ganzen Probleme einmal anhand eines Rechenbeispiels deutlich, nämlich der Personalkosten: Während 2019 noch ein Mindestlohn von 9,19 Euro galt, gilt seit dem 1. Mai 15 Euro durch die Allgemeinverbindlichkeit. Es wurde vielfach kritisiert. Ich sage als Liberale: Wir mischen uns in die Tarifautonomie nicht ein. Das ist eine Vereinbarung zwischen den beiden Seiten gewesen. Wenn die Gastronomen es als erforderlich ansehen, um den Fachkräftemangel dort zu decken, dann ist das auch in Ordnung so. Aber es kommen ja noch dazu: gestiegene Mieten, Gas- und Stromkosten und die Personalkosten, die jetzt um 63 Prozent gestiegen sind. Das ist wirklich (Annabell Krämer) ein ordentlicher Happen. Die Lebensmittelpreise sind im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um zehn Prozent gestiegen. Gleichzeitig fürchten viele Gastronomen, jetzt auch durch die höheren Preise, die sie natürlich umsetzen müssen, noch mehr Gäste zu verprellen. Denn es ist weniger gastronomischer Betrieb als vor der Pandemie. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Gaststättenbetreiber bis heute einen realen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben. 2024 war der reale Umsatz um 4,7 Prozent niedriger als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 sind es sogar real 16,2 Prozent weniger Umsatz. In der letzten Debatte 2023 zur Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes für Gewerbebetriebe äußerte sich die Landesregierung, und Teile davon hören wir heute auch wieder, wie folgt: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! – Genau diese Haltung hat der Kollege Brandt in seiner Rede eben auch wieder an den Tag gelegt: Ja, gerne Steuern senken, aber bitte auf Kosten des Bundes. – Das ist unter dem Gesichtspunkt der Steuerverteilung einer Gemeinschaftsteuer schon recht fragwürdig, Herr Kollege. (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Die Verteilung sieht doch grundsätzlich so aus: Der Bund erhält 49 Prozent der Umsatzsteuer, die Länder erhalten 48 Prozent und die Kommunen drei Prozent. Eine Ermäßigung, die grundsätzlich alle befürworten, muss solidarisch von allen Ebenen getragen werden. (Beifall FDP, SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Mittlerweile lesen wir, dass die Finanzministerin den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie insgesamt kritisch sieht. Sie hält laut NDR nichts davon, einzelne Branchen zu unterstützen. Das deckt sich nicht so ganz genau mit der Aussage des Kollegen Brandt. Neu ist Ihnen wahrscheinlich auch, dass zum Beispiel Speisen in Fleischereien, Bäckereien, Imbissen ohne Sitzplätze bereits mit nur sieben Prozent besteuert werden und natürlich alles außer Haus. (Zurufe) – Genauso ist es; Zuhören und Lernen. – Es geht um die steuerliche Gleichbehandlung innerhalb einer Branche. Die muss kommen, meine sehr verehrten Kollegen! (Beifall FDP und SPD) Frau Ministerin, man könnte ja auch das eine tun, ohne das andere zu lassen. Die Einzigen, die aktuell profitieren, sind die Systemgastronomen. Während McDonald‘s und andere Ketten in Deutschland fleißig expandieren, trifft es unsere inhabergeführten Einzelgastronomiebetriebe umso härter. Es sind die kleinen Bistros, Gasthäuser, Restaurants, die unsere Innenstädte lebendig halten. Dann könnten wir vielleicht nicht ganz so viele Fördermittel für Ortsentwicklungskonzepte bereitstellen, wenn wir einfach einmal die Gastronomie vor Ort stärken. Die Gastronomie in Schleswig-Holstein ist eine tragende Säule unseres wichtigen Wirtschaftszweiges Tourismus. Wir sehen vermehrt Restaurants, die an einigen Tagen mittlerweile geschlossen haben. Das mag natürlich vielfach an fehlenden Arbeitskräften liegen. Aber auch die gestiegenen Kosten führen natürlich dazu, dass sich die Öffnungszeiten auf die begrenzen, die extrem hoch frequentiert sind. Das können wir uns in unserer Tourismusbranche nicht leisten. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Danke, Kollege Buchholz. – Wir Freie Demokraten stehen an der Seite der Gaststätten und fordern die Landesregierung auf, hier genau hinzuschauen. Unterstützen Sie die Initiative der Bundesregierung, und zeigen Sie Haltung, damit das Gastrosterben in unserem Land endlich ein Ende hat! Wenn ich den Kollegen Brandt von den Grünen richtig vernommen habe, wird es, sofern der Bund nicht eine hundertprozentige Kompensation übernimmt, zu einer Enthaltung von Schleswig-Holstein kommen. Das bedeutet ein Nein zur Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie. Ich erwarte vom Ministerpräsidenten, dass er da bitte von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch macht und sich die Grünen nicht durchsetzen. Das Gastrosterben in Schleswig-Holstein muss auch zur Unterstützung unserer Tourismusbranche endlich ein Ende haben. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Unser Antrag „Bundesratsinitiative für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie unterstützen“, Drucksa- (Sybilla Nitsch) che 20/1216 (neu) – 2. Fassung –, vom September 2023 hat – wie wir sehen – bis heute Relevanz. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt 19 Prozent auf Speisen in der Gastronomie – möglichst dauerhaft und einheitlich – war und ist Ausdruck unserer Verantwortung für eine Branche, die unter der Pandemie, unter der Energiepreiskrise und unter der Inflation besonders gelitten hat. (Beifall SSW, SPD und FDP) Damals wie heute stellen wir einen gemeinsamen Oppositionsantrag. Damals wurde unser Antrag niedergestimmt. Schwarz-Grün setzte stattdessen einen Alternativantrag durch, der die Gesamtverantwortung, sprich die Gesamtfinanzierung, an eine andere Ebene, nämlich den Bund, abschieben wollte. Eine vermeintlich bequeme Lösung mit großen Worten der Unterstützung für die Branche, wie man das dann auf den Social-Media-Kanälen vernehmen konnte, aber mit dem Kleingedruckten: Wir als Land möchten euch nicht entlasten. Schlussendlich kam es leider zu keiner Lösung, denn der letzte Bundestag stimmte letztlich gegen die Verlängerung der Sieben-Prozent-Sonderregelung. Aber neuer Bundestag, neue Bundesregierung, neues Glück. Die neue schwarz-rote Bundesregierung plant, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants ab Januar 2026 von 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken. (Tobias Koch [CDU]: Nicht schlecht, oder?) Das ist gut so. Schleswig-Holstein sollte diese Regierung bestärken. Unser erneut gemeinsamer Oppositionsantrag liegt dafür praktischerweise vor. Wir erwarten, dass sich die CDU innerhalb der Landesregierung gegen die Vetoüberlegungen der Grünen durchsetzt und wir damit ein starkes Unterstützungssignal an den Bundesrat senden können. (Vereinzelter Beifall SSW, SPD und FDP) Die Gastronomie ist systemrelevant für unseren Tourismus, für das soziale Miteinander und die Lebensqualität vor allem im ländlichen Raum. In Schleswig-Holstein sprechen wir von rund 5.200 Betrieben mit rund 80.000 Beschäftigten; davon sind sehr viele klein oder familiengeführt. Die Gaststätten, die nach den vergangenen Krisenjahren mit dem Rücken an der Wand stehen und in alarmierend hoher Anzahl überlegen, ob sie eine Zukunft haben, warten auf so ein Signal. Wir dürfen es nicht so weit kommen lassen. Da sage ich ganz klar, dass wir als SSW heute noch einmal das Signal geben: Wir stehen definitiv an der Seite der Gastronomie und halten an unserer Forderung fest. (Beifall SSW, SPD und FDP) Jetzt haben wir schon die Wehklagen über künftige Einnahmeausfälle gehört, bei der Nichtkompensation durch den Bund. Dazu sei gesagt: Die Beibehaltung der bisherigen Steuersätze und Regularien wird künftig wohl eher ein Brandbeschleuniger für das Gastrosterben werden anstatt für den so dringend gewünschten Aufschwung für die Wirtschaft. Geschlossene Betriebe – das ist Fakt – zahlen nämlich gar keine Umsatzsteuer mehr. Ja, wir müssen eine für Bund und Land tragfähige Lösung finden. Wenn diese Maßnahme wünschenswerterweise bundesweit umgesetzt werden soll, dann muss der Bund natürlich seinen Anteil leisten. Interessant – ich habe es eben in der Zwischenfrage an Herrn Brandt schon angedeutet – wäre für mich die konkrete Erhebung zu dem möglichen Wegfall an Umsatzsteuereinnahmen. So könnten wir alle gemeinsam überlegen, wie sich dieser Einnahmeausfall im Haushalt abbilden ließe. Eines steht fest: Für die Gastrobranche zählen am Ende nur die Entlastung und die Planungssicherheit. Wir müssen eine Lösung für die Kompensation finden. In diesem Zuge haben wir bereits darauf hingewiesen, dass wir uns die Thematik insgesamt angucken, eine grundlegende Reform des Gesamtsystems Umsatzsteuer vornehmen und den bürokratischen Verbuchungsirrsinn auflösen müssen, indem die Sätze in der Gesamtheit angepasst werden. Für die Gastrobranche bedeutet die jetzige Regelung: Wenn es eine gemütliche Sitzgelegenheit gibt, wiederverwendbares Geschirr und ein schönes Ambiente, zahlt man 19 Prozent Umsatzsteuer, gibt es aber Stehtische, öffentliche Parkbänke oder Einweggeschirr, dann nur sieben Prozent Umsatzsteuer, und bei den Getränken wird es noch komplexer. Die großen Ketten – das haben wir längst vernommen, Frau Krämer hat es angedeutet –, die ihre Bewirtung nur noch auf To-go ausrichten, profitieren vom reduzierten Umsatzsteuersatz für Speisen to go. Die kleinen, meist inhabergeführten, familiengeführten Restaurants, die wir unbedingt erhalten und unterstützen wollen, müssen 19 Prozent berechnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen unsere Wirtschaft stärken und die Konjunktur ankurbeln. In diesem Sinne können Sie hier ein Zeichen setzen für die Gastrobranche. Machen Sie sich ehrlich, und (Sybilla Nitsch) stimmen Sie für die Umsatzsteuerreduzierung im Bundesrat! (Beifall SSW, SPD und FDP)
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Ole Plambeck das Wort.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Ich freue mich erst einmal, dass grundsätzlich alle für die Senkung auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz sind. Aber es gibt in der Tat Detailfragen, deswegen gab es ja auch in der Rede unserer Koalition unterschiedliche Gewichtungen. Frau Krämer, wichtig ist, dass die Dinge nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie haben das Thema Ortsentwicklung angesprochen. Gerade die Gastronomie im ländlichen Raum profitiert von der Ortskernentwicklung. Deswegen würde ich nicht empfehlen, dort Gelder rauszunehmen. Aber es müssen ja noch ein, zwei Fragen geklärt werden, und wir haben uns noch nicht positioniert. Was machen wir jetzt mit dem Antrag? Das geht jetzt einmal in den Finanzausschuss. Wir werden alles dafür tun, dass es am Ende ein Ja geben wird. – Danke. (Vereinzelter Beifall CDU – Unruhe)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Herr Kollege Plambeck, Sie haben ja leider eben keine Zwischenfrage meinerseits zugelassen. Ich hätte Sie gerne gefragt, ob Sie vorhaben, den Antrag genauso im Finanzausschuss zu versenken, wie Sie das mit dem Antrag gemacht haben, der da mittlerweile seit zwei Jahren liegt. Da geht es nämlich um unseren Antrag, den wir gemeinsam zur Erhöhung der Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer entwickeln wollten. Da war Ihr grüner Koalitionspartner auch nicht Ihrer Meinung. Da haben Sie gesagt, Sie werden einen Antrag im Finanzausschuss erarbeiten, der auch Ihre Punkte berücksichtigt. Auf diesen Antrag warte ich jetzt seit zwei Jahren. Deshalb hätte ich Sie gerne gefragt, ob Sie vorhaben, diesen Antrag genauso stillschweigend zu versenken, weil Sie sich mal wieder in Ihrer Koalition absolut nicht grün sind. Aber leider haben Sie mir die Möglichkeit dazu nicht gegeben. Ich bin also sehr gespannt, was dann im Finanzausschuss von Ihnen kommt. Besten Dank. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie heute nicht bereit sind, der Senkung zuzustimmen.
Kristina Herbst
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, wenn wir uns auch bei Kurzbeiträgen an die Regeln der Ansprache halten. Der nächste Kurzbeitrag ist von der Abgeordneten Serpil Midyatli.
Serpil Midyatli SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier ja oft die Situation, bei der wir nicht ganz genau wissen, was passiert, wenn Anträge in Ausschüsse überwiesen werden. Da gebe ich meiner Kollegin Annabell Krämer natürlich recht. Aber hier habe ich insbesondere die CDU-Fraktion und Sie, Herrn Plambeck, so verstanden, dass man im Grunde genommen kurz vor einer Entscheidung steht und ein, zwei Detailfragen, die die Kollegin Nitsch mit eingeführt hat, klärt. Am Ende wird es im Bundesrat relativ schnell und zügig eine Entscheidung geben müssen. Wie gesagt: Den Wachstumsbooster hatten wir jetzt schon bei den Bund-Länder-Gesprächen dabei. Ich gehe mal davon aus, dass die anderen Steuererleichterungen jetzt auf Bundesebene nachziehen werden, sodass wir dann schnell zu einer Einigung kommen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Meine Hoffnung ist – so habe ich Sie verstanden –, dass es zu einer zügigen Einigung kommt. Ich freue mich aber sehr, dass wir uns hier alle einig sind, dass wir da etwas machen müssen und das nicht auf dem Rücken der Gastronominnen und Gastronomen austragen, sondern dass wir dann gemeinsam in die Verhandlungen mit dem Bund starten. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SSW, Ole-Christopher Plambeck [CDU] und Kianusch Stender [SPD])
Kristina Herbst
Bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, begrüßen wir gemeinsam die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Dahlmannschule aus Bad Segeberg. – Herzlich willkommen! (Beifall) (Präsidentin Kristina Herbst) Nun hat unser Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen das Wort.
Claus Ruhe Madsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns alle einig: Die Gastronomie geht wie alle anderen Branchen durch harte Zeiten. Gleichzeitig hat sie eine besondere Stellung hier im Land. Sie ist ein wichtiger Pfeiler für das Tourismusland Schleswig-Holstein. Es sind die vielen gastronomischen Betriebe bei uns im Land, die dafür sorgen, dass wir kleine Auszeiten vom Alltag haben. Deshalb wollen wir sie natürlich unterstützen. Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für Speisen auf sieben Prozent kann dazu einen Beitrag leisten. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung dieses Thema angeht. Es ist ein Signal der Wertschätzung dieses wichtigen Wirtschaftszweigs. Klar ist aber auch, dass es den Landeshaushalt erheblich belasten wird und wir deshalb über mögliche Kompensationen werden sprechen müssen. Sonst müssen wir an anderer Stelle sparen, und ich nehme an, das wäre auch nicht in Ihrem Interesse. Wir sollten uns klarmachen: Die Senkung der Mehrwertsteuer ist kein Allheilmittel. Ja, sie wird die Gastronomie ein Stück weit entlasten, es spielen aber auch noch viele weitere Faktoren eine Rolle. Die steigenden Energiekosten und Lebensmittelpreise sind auch hier ein massives Problem. Sie haben ganz richtig benannt, dass auch das Fehlen von Fachkräften ein Riesenproblem für die Gastronomie ist. Das wissen wir, und wir arbeiten schon seit Jahren über unsere Fachkräfteinitiative mit den bekannten Akteuren zusammen. Ich möchte noch ein paar Worte dazu sagen. Es wird bei der Fachkräftesicherung wie bei allen anderen Themen immer schnell auf die Politik gezeigt, und es werden Maßnahmen gefordert. Wir als Land und ehrlicherweise auch der Bund sind dafür zuständig, bestmögliche Rahmenbedingungen zu bieten. Das tun wir, so gut es geht. Das Hotelund Gaststättengewerbe gehört zu den Schwerpunkten unserer Fachkräfteinitiative. In unserer Tourismusstrategie 2030 haben wir gleich mehrere Leitpunkte, die sich mit der Fachkräftegewinnung und ‑sicherung beschäftigen. Mit den FI.SH-Impulsdialogen organisieren wir regelmäßige Infoveranstaltungen zu den unterschiedlichsten Aspekten der Fachkräftesicherung. Wir haben diverse Förderprogramme, die auch auf die Gastronomiebranche einzahlen, zum Beispiel die Förderrichtlinie für Fachkräfteprojekte, „Vielfalt im Betrieb“ oder „Perspektive am Arbeitsmarkt“. Auch das Welcome Center ist eine gute Anlaufstelle für Gastronomiebetriebe. Aber alle Kampagnen, Veranstaltungen, Förderprogramme und Initiativen laufen ins Leere, wenn die Unternehmen nicht ebenfalls ihren Beitrag leisten. Sie müssen Fachkräfte suchen und gute Bedingungen bieten, damit sie bleiben. Es gibt noch viele Bevölkerungsgruppen, in denen viel Potenzial schlummert und denen man eine Chance geben sollte. Auch dafür haben wir Förderprogramme und unterstützen Projekte. Unternehmen müssen bereit sein, nicht den perfekten Kandidaten zu nehmen, sondern in Fachkräfte zu investieren. Der Tarifvertrag des Hotel- und Gaststättengewerbes ist ein gutes Beispiel für diese schwierige Gemengelage. Es heißt häufig, ich als Minister hätte jetzt einen Mindestlohn in der Branche festgelegt und das bringe den Unternehmen Schwierigkeiten. Das ist so nicht richtig. (Serpil Midyatli [SPD]: Das stimmt!) Richtig ist: Die Arbeitnehmerseite – in dem Fall die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten – und die Arbeitgeberseite – in dem Fall DEHOGA – haben sich auf einen Tarifvertrag geeinigt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben war es Aufgabe des Landes, die Allgemeinverbindlichkeit zu prüfen. Das habe ich getan, und da die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt waren und weil dieser Tarifvertrag zu besseren Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und zu mehr Tarifbindung führt – zwei Sachen, die wir für richtig und wichtig halten –, haben wir dies dann auch so erklärt. Außerdem haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite den Tarifvertrag einstimmig angenommen. Die Kritik kam vor allem von Unternehmen, die nicht im DEHOGA sind und demnach überrascht wurden – wobei man dazu sagen muss: Auch vorher gab es schon einen ähnlichen Tarifvertrag, der ebenfalls allgemeinverbindlich war. Es ist also gar nicht so einfach, es allen Seiten recht zu machen. (Serpil Midyatli [SPD]: Sie haben es trotzdem richtig gemacht!) – Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW]) Das passt hierzu gerade perfekt: Liebe Serpil, tatsächlich hatte ich diese Passage in eurem Antrag etwas falsch gelesen. Du hast es zum Glück hier gerade in der Rede richtiggestellt. Ich war etwas (Minister Claus Ruhe Madsen) verwirrt, weil ich das Gefühl hatte, dass in eurem Antrag klargemacht worden ist, durch solche Maßnahmen könnten Branchen unter Druck geraten. (Serpil Midyatli [SPD]: Nein! Um Gottes willen!) Es wurde richtiggestellt, das finde ich gut und wichtig, aber es zeigt die Komplexität solcher Verbindlichkeiten. Ähnlich ist es übrigens mit der Mehrwertsteuersenkung. Diese hat auch zwei Seiten einer Medaille, und das muss sorgsam abgewogen werden. Für viele Gastronomen geht es hier allerdings um Gerechtigkeit. Die Salatbar im Supermarkt gibt den Salatzeller mit sieben Prozent Mehrwertsteuer ab, im Restaurant nebenan werden 19 Prozent fällig. Das soll aufgehoben werden, und das unterstützen wir ausdrücklich und werden selbstverständlich alles dafür tun, eine Entlastung in vielerlei Punkten, wie beschrieben, für die Gastronomie hinzubekommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Serpil Midyatli [SPD], Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Dr. Michael Schunck [SSW])
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es scheint fast so, als sei es Teil der politischen DNA der Grünen, sich immer wieder völlig faktenfrei an der Pendlerpauschale abzuarbeiten. Erst demonstriert der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck seine völlige Unkenntnis über diese Regelung mit seiner Befürchtung, dass die Pendlerpauschale die Mobilitätswende verhindere, da sie nur den Autofahrern zugutekäme, und nun folgt die grüne Finanzministerin leider mit einer ähnlichen Aussage. Ich zitiere: Mit einer höheren Pendlerpauschale werden mehr und längere Autofahrten steuerlich unterstützt, was zu einer Verschärfung der Klimaprobleme führt. (Beate Raudies [SPD]: E-Auto!) Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass aktuell nur die ersten 20 Kilometer im Gespräch sind. (Beifall FDP) Inwiefern also längere Autofahrten? Die sind überhaupt nicht betroffen. Ich glaube, wir sollten an dieser Stelle einmal gründlich mit Vorurteilen aufhören; denn die Pendlerpauschale ist keine klimafeindliche Subvention, wie es uns immer dargestellt wird. Sie ist ein steuerlicher Ausgleich für die tatsächlich entstehenden Kosten der Menschen auf ihrem Weg zur Arbeit, und zwar ganz gleich, ob mit dem Fahrrad, mit dem Bus, mit der Bahn oder zu Fuß. Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig, Frau Ministerin. Deshalb heißt sie übrigens auch Entfernungspauschale und nicht Kfz-Pauschale. (Zuruf SPD: So ist es!) Es ist eben keine verkehrs- oder umweltpolitische Maßnahme, sondern Bestandteil einer Entlastung bei der Einkommensteuer. Aber wir wissen, damit fremdeln Sie auf der grünen Seite ja gerne mal. Wer jeden Morgen aufsteht, zur Arbeit fährt und seinen Beitrag für unser Land leistet, trägt Kosten, um (Annabell Krämer) überhaupt Geld verdienen zu können, und genau dafür gibt es diesen Ausgleich. (Beifall FDP und SSW) Dabei entsprechen die steuerlich ansetzbaren Wegekosten schon seit Langem nicht mehr den tatsächlichen Aufwendungen, die zur Erreichung der Arbeitsstätte getragen werden müssen. Insbesondere in den letzten Jahren waren die Kostensteigerungen erheblich; wir sprachen eben darüber. Die steuerliche Ungleichbehandlung in Bezug auf die ersten 20 Kilometer ist somit völlig willkürlich und politisch motiviert. Insofern ist es richtig und gut, dass die jahrelange Forderung von uns Freien Demokraten, hier einheitlich vorzugehen, nun im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot ihren Niederschlag gefunden hat. Die Zahl der Pendlerinnen und Pendler in unserem Land steigt stetig. Das ist so, weil der Arbeitsmarkt flexibler geworden ist, und genau das fordern wir auch immer von unseren Arbeitnehmern. Und, Frau Ministerin, nicht jede neue Stelle führt zu einem Umzug, um möglichst nahe am Arbeitsplatz zu wohnen. Wir sprachen gestern über fehlenden Wohnraum, steigende Kosten, insbesondere in den Ballungszentren. Dann muss es doch so sein, dass wir die Menschen, die eigentlich die engen Wohnsituationen entlasten und bereit sind, in die Peripherie zu ziehen, zumindest bei ihren Wegekosten entsprechend entlasten. Ja, Sie verkennen jegliche Realität. Sie machen die Entfernungspauschale aufgrund sachlicher Unkenntnis zum Politikum. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass der ländliche Raum nicht ausstirbt. Es geht bei der Pendlerpauschale also nicht um irgendeine absurde Subvention für das Auto, sondern um die Frage der Steuergerechtigkeit gegenüber der arbeitenden Mitte in unserer Bevölkerung. (Beifall FDP, SSW und Beate Raudies [SPD]) Diese Menschen tragen mit ihren Steuern und Abgaben wesentlich dazu bei, dass unser Staat funktioniert und unsere Staatskasse Einnahmen hat. Sie leisten Tag für Tag ihren Beitrag. Deshalb ist der Vorschlag der Koalition auf Bundesebene, endlich 38 Cent für jeden Kilometer anzurechnen, richtig und überfällig, Herr Kollege Koch, mehr als überfällig. (Beifall FDP – Tobias Koch [CDU]: Gute Koalition!) Für uns Freie Demokraten geht es darum, die arbeitende Mitte der Gesellschaft zu entlasten, unabhängig davon, ob sie mit dem Auto, mit dem Fahrrad oder sonst wie unterwegs ist. Ich möchte einmal kurz aus meiner Kleinen Anfrage zitieren, um die Absurdität jetzt wirklich noch einmal auf die Spitze zu treiben. (Zuruf) – Nein, Frau Ministerin, es ist mitnichten der Fall. Ich zitiere aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage, warum eine Erhöhung der Wegepauschale für die ersten 20 Kilometer abgelehnt wird. Ich zitiere: „Bei Entscheidungen über die Wahl des Wohnsitzes berücksichtigen Steuerpflichtige auch die steuerliche Abziehbarkeit der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnsitz und Tätigkeitsstätte.“ (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wer schreibt denn so einen Mist?) – Es wird noch lustiger. „Je nach Ausgestaltung der steuerlichen Berücksichtigung kann diese Entscheidung zugunsten eines längeren Arbeitsweges führen, was naturgemäß zu längeren Fahrten und damit – je nach Verkehrsmittel – zu höheren Klimabelastungen führen kann.“ Ich lasse das mal stehen. Also, die Menschen entscheiden sich, weiter von der Arbeitsstätte wegzuziehen, wenn für die ersten 20 Kilometer acht Cent mehr angesetzt werden können. (Beifall FDP) Das ist eine ehrliche Antwort aus dem Finanzministerium, meine Damen und Herren. Morgen bekommen Sie es auch; ich habe es zwei Tage vorher erhalten. Leute, faktenfreier kann man auf grüner Seite nicht unterwegs sein. – Besten Dank. (Beifall FDP und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort für die CDU hat der Abgeordnete OleChristopher Plambeck.
Ole-Christopher Plambeck CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau, jetzt geht es um die Entfernungspauschale. Ich finde auch, es ist einer der Punkte, die in der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene sehr gut formuliert worden sind; (Ole-Christopher Plambeck) (Beifall CDU und Beate Raudies [SPD]) denn es wurde vereinbart, diese insgesamt auf 38 Cent pro Kilometer anzuheben. Als CDU-Landtagsfraktion unterstützen wir das. (Beifall CDU, SSW und Beate Raudies [SPD]) Denn es ist doch unstrittig, in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sind viele Menschen darauf angewiesen, täglich mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, schlicht, weil es teilweise keine praktikablen Alternativen gibt. Für diese Menschen ist Mobilität kein Luxus, sondern Alltag. Sie erwarten zu Recht, dass der Staat sie in Zeiten nach wie vor steigender Energiepreise – auch Stichwort CO - 2 Preis –, wachsender Lebenshaltungskosten nicht noch zusätzlich belastet, sondern entlastet. Die Entfernungspauschale ist gerade kein klimapolitisches Instrument, sondern ein Ausgleich für beruflich bedingte Mobilitätskosten. Sie sichert das Prinzip, wer arbeiten geht, darf nicht bestraft werden, und wer pendelt, soll nicht schlechtergestellt sein, egal, ob mit dem Auto, mit dem ÖPNV oder mit dem Fahrrad. Ja, es gibt Bedenken in Sachen Steuerausfälle und Klimaziele, aber ich sage deutlich: Klimaschutz gelingt nicht durch die Belastung der Falschen. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Wer die Pendlerpauschale kürzt oder ihre Ausweitung verneint, trifft vor allem Menschen mit geringen und mittleren Einkommen, die eben nicht im Homeoffice arbeiten können und auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. (Beifall CDU, FDP, SSW und Beate Raudies [SPD] – Annabell Krämer [FDP]: So ist das!) Ja, die Anhebung auf 38 Cent führt zu Steuermindereinnahmen. Auch hier schaue ich, so wie beim vorigen Tagesordnungspunkt, auf die derzeit in Berlin laufenden Gespräche, und auch da bin ich sehr optimistisch. Die Anhebung ist eine richtige Entscheidung, eine Entscheidung für Entlastung, für Leistungsgerechtigkeit und vor allem für Vertrauen in politische Zusagen; denn wir haben es auf Bundesebene im Koalitionsvertrag vereinbart, und ich möchte, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können. Die CDU steht für Verlässlichkeit und Augenmaß in der Steuerpolitik, und gerade bei diesem Thema reden wir vor allem über die Menschen, die in der Pflege, im Handwerk, in der Industrie, in der Verwaltung und in vielen anderen Bereichen arbeiten. Deswegen werbe ich dafür, dass das unterstützt wird. Vorsorglich möchte ich schon einmal sagen, dass wir das auch noch im Finanzausschuss diskutieren werden. – Danke. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Oliver Brandt.
Oliver Brandt GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! FDP, SPD und SSW begründen ihren Antrag zur Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer mit einer spürbaren Entlastung vieler Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die jeden Tag zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und Beifall Beate Raudies [SPD]) Schauen wir uns einmal an, wie diese Entlastung konkret aussieht. Durch die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale beträgt die Steuerersparnis bei mindestens 20 Kilometern Strecke – um diese 20 Kilometer geht es ja – und angenommenen 200 Arbeitstagen jährlich bei einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent 44,80 Euro im Jahr. (Beate Raudies [SPD]: Ja, und? Haben oder nicht haben!) Beim Spitzensteuersatz liegt die Steuerersparnis dagegen für das gleiche Szenario bei 134,40 Euro. (Beate Raudies [SPD]: Wisst ihr was? Dann machen wir andere Steuersätze! Also, ehrlich!) – Ja, da wünsche ich viel Spaß. – Die komplette Steuerersparnis fällt allerdings nur an, wenn die Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, was lediglich bei einem Teil der Steuerpflichtigen der Fall ist. De facto liegt die Steuerersparnis also noch unter den von mir eben genannten Zahlen, teilweise deutlich darunter. (Annabell Krämer [FDP] und Dr. Bernd
Dr. Bernd Buchholz FDP
Dann gibt es auch weniger Ausfälle für den Staat!) Wer mit dem ÖPNV zur Arbeit fährt, hat übrigens so gut wie überhaupt nichts von der jetzt geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale. Die Kosten für ein Ticket liegen in der Regel unterhalb des Satzes der Entfernungspauschale. Ich würde sagen, bei einem (Oliver Brandt) Deutschlandticket, das 58 Euro kostet und als Jobticket noch weniger, ist das fast immer der Fall. (Zuruf SPD: Ja, und?) Gleichzeitig ist die Absetzbarkeit des ÖPNV-Tickets auf 4.500 Euro gedeckelt. Eine Bahncard 100 in der zweiten Klasse kostet aber mittlerweile 4.899 Euro. Ich finde, da könnte man einmal ansetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zurück zum Auto. Bis Ende 2023 gab es für die Anschaffung eines E-Autos bis zu einem Anschaffungspreis von 40.000 Euro vom Staat 4.500 Euro Prämie. Beim Anschaffungspreis von 40.000 bis 65.000 Euro waren es immerhin noch 3.000 Euro. Zum Vergleich: Um den gleichen Betrag vom Staat mit der erhöhten Pendlerpauschale zu bekommen wie bei der alten E-Autoprämie, müsste ein Geringverdiener etwa 100 Jahre zur Arbeit fahren. Bei einem Spitzenverdiener wären es immer noch 33 Jahre. Das zeigt mir, um das Autofahren günstiger zu machen, ist die E‑Autoprämie das viel bessere Instrument, denn davon kann jeder Autofahrer und jede Autofahrerin profitieren. Darüber hinaus hat die Prämie einen positiven Effekt für den Klimaschutz. (Beate Raudies [SPD]: Wer hat denn hier noch zuletzt gekürzt?) Stichwort Klimaschutz. Der CO -Preis ist eine 2 zentrale Säule für die Erreichung unserer Emissionsziele. Erst im Januar hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von SPD, FDP und CDU/CSU sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Erhöhung des CO -Preises auf 45 Euro pro Tonne 2 zugestimmt. Um das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland zu erreichen, ist ein weiterer kontinuierlicher Anstieg vorgesehen. Nun ist der erklärte Sinn des CO -Preises ja, eine 2 Lenkungswirkung zu entfalten. An der Zapfsäule hat er zurzeit einen Anteil von etwa zehn Cent am Preis eines Liters Treibstoff. Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale wird allerdings diese Lenkungswirkung offensichtlich nicht erreicht. Somit ist die Pendlerpauschale eine klimaschädliche Subvention. So sehen es jedenfalls das Umweltbundesamt, der Sachverständigenrat für Umweltfragen und zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, (Beifall Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) und zwar wegen der Begünstigung des individuellen Autoverkehrs unabhängig von Antrieb und von CO -Emissionen. 2
Eka von Kalben
Herr Brandt, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Krämer zu?
Annabell Krämer FDP
Danke, Herr Kollege. – Wären Sie so nett, mir einmal aus Ihrer Sicht den Begriff Subvention zu erläutern, was das ist? (Zuruf SPD: So ähnlich wie Förderung!) – Eine Subvention ist ein Zuschuss durch den Staat oder eine Steuerermäßigung durch den Staat.
Eka von Kalben
Lassen Sie eine weitere Frage von Frau Krämer zu?
Annabell Krämer FDP
Können Sie mir erläutern, was Werbungskosten sind?
Oliver Brandt GRÜNE
Also, ich bin jetzt hier nicht dazu da, mich ins Kreuzverhör zum Steuerrecht nehmen zu lassen. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP])
Eka von Kalben
Moment, Frau Krämer! Sie haben eine weitere Frage gestellt, und Herr Brandt möchte jetzt erst einmal darauf antworten. Herr Brandt, bitte.
Oliver Brandt GRÜNE
Also, ich sehe mich jetzt hier nicht in der Position, mich von Ihnen ins Kreuzverhör über das Steuerrecht nehmen zu lassen.
Eka von Kalben
Gut, lassen Sie eine weitere Anmerkung von Frau Krämer zu?
Annabell Krämer FDP
Dann möchte ich Ihnen das gerne erläutern. Werbungskosten sind die Kosten, die Sie aufbringen müs- (Oliver Brandt) sen, um Ihre Arbeit zu erbringen. Ja? Jeder Selbstständige kann Kosten, die im Rahmen der Umsatzerzielung entstehen, vom Umsatz absetzen, was den zu versteuernden Gewinn nachher ausmacht. Sie als Arbeitnehmer haben die Chance, alle Kosten, die – ein paar Ausnahmen gibt es – zur Erzielung Ihrer Arbeitsleistung erforderlich sind, von der Steuer abzusetzen. Das sind keine Subventionen, das sind effektive Kosten. Man hat zum Beispiel mal kalkuliert, dass der durchschnittliche Kostenfaktor mindestens 50 Cent beträgt, um mit dem Auto einen Kilometer zu fahren. Sie dürfen davon aktuell ab dem 21. Kilometer 19 Cent und für die ersten 20 Kilometer nur 15 Cent absetzen. Warum? – Weil nämlich nur eine einfache Wegstrecke angerechnet werden kann. Es handelt sich also nicht um eine Subvention, sondern im Gegenteil, es wird steuerlich benachteiligt, weil Sie nur einen Anteil der Kosten, die tatsächlich entstehen, steuerlich geltend machen dürfen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Annabell Krämer [FDP] beginnt, sich zu Ihrem Platz zu begeben)
Eka von Kalben
Frau Krämer, bleiben Sie bitte einen Moment stehen, weil Sie gerade eine Anmerkung gemacht haben. Jetzt könnte Herr Brandt, wenn er wollte, darauf noch erwidern. Möchten Sie erwidern, Herr Brandt?
Oliver Brandt GRÜNE
Vielen Dank. – Ich kann jetzt direkt mit meiner Rede fortfahren. Subventionen sind nur gerechtfertigt, wenn sie auf steigende Kosten reagieren. (Annabell Krämer [FDP] beginnt erneut, sich zu Ihrem Platz zu begeben) – Ich freue mich, wenn Sie sich meine Antwort noch anhören. Die Spritpreise sind nämlich seit 2021 nicht gestiegen, sondern sogar gesunken und laut ADAC-Statistik mittlerweile auf dem Niveau von 2021. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Oliver Brandt GRÜNE
Im gleichen Zeitraum, um das mal in Vergleich zu setzen, sind die Preise für Lebensmittel, insbesondere bei Obst und Gemüse, um mehr als 30 Prozent gestiegen. Wenn es also tatsächlich darum ginge, Belastungen bei der Mobilitätsnutzung abzufedern, gäbe es aus meiner Sicht weit bessere Optionen, zum Beispiel die bereits genannte Wiedereinführung einer Kaufprämie für E‑Autos, (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Annabell Krämer [FDP]: Das sind Subventionen!) zum Beispiel ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld, das unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt wird, statt Steuerfreibeträge, die besonders attraktiv für Besserverdienende sind. Auch massive Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr wären eine Option, damit wir irgendwann auch im ländlichen Raum zumutbare Alternativen zum Auto haben, und schließlich ein Klimageld, das Einnahmen aus der CO -Bepreisung auf sozial gerechte Weise 2 verteilt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Danke. – Für die SPD hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Schleswig-Holstein pendeln täglich viele Menschen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen, weil Schleswig-Holstein ein Flächenland ist und weil im ländlichen Raum das ÖPNV-Angebot nicht überall und nicht flächendeckend vorhanden ist. Weil es in den Randzeiten oft unzureichende oder gar keine Angebote gibt, werden die meisten Pendlerinnen und Pendler in unserem Land noch sehr lange Zeit auf ein individuelles Verkehrsmittel angewiesen sein. Das ist erst einmal eine Feststellung. (Beifall SPD, CDU, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Niemand hat gesagt, dass dieses individuelle Verkehrsmittel ein Benziner oder ein Auto mit Verbrennungsmotor ist. Das geht nämlich auch mit (Beate Raudies) E‑Autos. Das vergessen Sie immer bei Ihrer Debatte. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW) Insbesondere Pendlerinnen und Pendler, die auf den Pkw angewiesen sind, werden aber, sofern sie einen Verbrenner fahren, in letzter Zeit mit steigenden Kraftstoffkosten, Anschaffungs- und Reparaturkosten konfrontiert. Auch ich habe in die Statistiken geguckt, lieber Kollege Brandt, alleine der Stundensatz im Kfz-Gewerbe ist zwischen 2017 und 2024 um rund 40 Prozent gestiegen. (Beifall CDU und SSW) Bringen Sie mal ein Auto in die Werkstatt, da wundern Sie sich! Steuerlich gilt der Weg zur Arbeitsstätte als Privatfahrt. Trotzdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, als Werbungskosten geltend machen. Die Pauschale, auch das erkläre ich immer wieder gern – der frühere Bundeswirtschaftsminister wusste das ja auch nicht –, gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und den tatsächlich entstandenen Kosten. Auch wer mit Bus und Bahn fährt, profitiert, weil die Kosten für ein Ticket in der Regel unterhalb dieses Satzes liegen, und das gilt spätestens seit der Einführung des Deutschlandtickets. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und SSW) Auch dann darf man in voller Höhe die Entfernungspauschale geltend machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW) Aber auch im ÖPNV kommt es regelmäßig zu Preiserhöhungen, sodass der finanzielle Vorteil, der auch ein Anreiz ist, den ÖPNV zu nutzen, teilweise wieder zunichtegemacht wird. Das ist dann im Zweifel auch der einzige Anreiz, den ÖPNV zu nutzen, weil mit Pünktlichkeit nicht unbedingt zu rechnen ist. Versuchen Sie einmal, von Hamburg nach Kiel zu fahren, dann wissen Sie, dass es alleine der finanzielle Vorteil ist, der Sie dazu bringt. Die Kolleg_innen haben schon erläutert, worum es geht. Es geht um die ersten zu fahrenden 20 Kilometer. Lieber Kollege Brandt, wir können uns auch gern über die Erhöhung dieser Obergrenze unterhalten, das ist doch überhaupt kein Problem. Ich finde, das gehört tatsächlich mit in diese Diskussion. Ich greife den Kollegen jetzt nicht vor, aber ich kann mir, wenn wir das im Ausschuss diskutieren, vorstellen, dass wir das noch ergänzen und entsprechend anpassen. Das ist ja nicht das große Problem. Es ist jetzt ganz viel schon auf den Koalitionsvertrag hingewiesen worden, dem zumindest die hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen der CDU und meiner Fraktion größtenteils wahrscheinlich ihre Zustimmung gegeben haben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, fordere ich auch, dass sich der Landtag hierzu positioniert und Stellung nimmt, denn die Erhöhung der Pendlerpauschale ist nicht als Einladung zu mehr Individualverkehr zu verstehen, sondern das ist, ganz ehrlich, Frau Waldeck, die Anerkennung der Lebensrealität der Menschen in diesem Land. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Liebe Frau Raudies, lassen Sie eine Frage von Frau Waldeck zu?
Nelly Waldeck GRÜNE
Ich würde gerne einmal verstehen. Der Kollege Brandt hat ja wirklich sehr ausführlich dargelegt, dass die Benzinpreise nicht gestiegen sind. Inwiefern ist es denn eine Anerkennung der Lebensrealität, auf nicht steigende Benzinpreise zu reagieren? (Annabell Krämer [FDP]: Oh! – Zuruf: Bist du mal an der Tanke gewesen?) – Sehr geehrte Frau Kollegin, wenn ich mit einem Auto fahre, habe ich ja nicht nur einen Benzinpreis als Bestandteil der Autokosten, sondern diese setzen sich zusammen aus der Abschreibung, also aus den Anschaffungskosten, die ich gehabt habe, aus den Zinsen, sofern ich das Auto finanziert habe, und dann fallen noch Werkstatt- und TÜV-Gebühren für die regelmäßige Überprüfung an. Ich muss zweimal im Jahr die Räder wechseln und vieles andere mehr. Also Kfz-Kosten sind nicht nur der Benzinpreis. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Frau Raudies, lassen Sie eine weitere Frage von Frau Waldeck zu?
Nelly Waldeck GRÜNE
Ich würde mich sehr freuen, wenn einer der Befürworter einmal eine Rechnung vorlegen würde, die darlegt, dass diese Kosten, von denen ich anerkenne, dass sie gestiegen sind, in der Kilometerpauschale aber nur einen geringen Anteil ausmachen, tatsächlich diese Erhöhungen rechtfertigen. In der Pressemitteilung ist nur von den Spritpreisen die Rede. Diese sind aber nicht gestiegen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Liebe Frau Kollegin Waldeck, Sie sind nicht mehr ganz neu im Landtag und wissen, dass man sich bei der Begründung von Anträgen in der öffentlichen Darstellung häufig auf einen Punkt konzentriert, den die Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehen können. Ich fahre ja auch mit einem Verbrenner. Wenn ich einmal oder zweimal in der Woche zur Tankstelle fahre, dann stelle ich fest, dass die Spritpreise steigen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das nehmen die Menschen wahr. Es mag ja sein, dass sich das in einer langfristigen Statistik so nicht widerspiegelt. Die Inflation schlägt sich aber auch nieder, sodass die Menschen weniger Geld im Portemonnaie haben. Wir reden davon, dass wir mit dieser Entfernungspauschale ein wirksames Instrument haben, um Menschen kurzfristig zu entlasten. Damit werden aber nicht die strukturellen Herausforderungen der Verkehrs- und Wohnraumpolitik gelöst. Das ist mir auch klar. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Frau Raudies, Frau Waldeck dürfte eine letzte Frage stellen, wenn Sie das erlauben. (Zuruf Christopher Vogt [FDP])
Nelly Waldeck GRÜNE
Man kann sich ja auf einen einzelnen Aspekt konzentrieren. Es wäre aber schön, wenn der Aspekt dann auch statistisch stimmen würde. Da muss man einmal auf die Zahlen des ADAC schauen und feststellen, dass die Statistik keinen Anstieg der Spritpreise attestiert. Der andere Punkt ist die allgemeine Belastung. Da stimme ich Ihnen voll und ganz zu. Seit wann fokussiert sich aber die SPD bei der allgemeinen Belastung auf die Spritpreise, aber nicht auf Ernährung, Wohnraum und so weiter? Warum ist der erste Punkt, den Sie erwähnen, die Senkung der Spritpreise, obwohl diese im Gegensatz zu diesen vielen anderen Kosten nicht gestiegen sind? – Liebe Frau Kollegin Waldeck, der erste Antrag betreffend den Bundeskoalitionsvertrag, den wir beim letzten Mal diskutiert haben, betraf die Einführung der Mietpreisbremse. Diesen Antrag hat Ihre Fraktion hier abgelehnt. (Beifall SPD und SSW) Erzählen Sie mir also nicht, wir würden uns nicht auf andere Themen konzentrieren!
Eka von Kalben
Frau Raudies, erlauben Sie eine Frage von Herrn Vogt?
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Kollegin, ich frage als jemand, der im ländlichen Raum wohnt und aus alltagspraktischen Gründen noch einen Verbrenner fährt. Ist es bei Ihnen auch so, dass, wenn Sie tanken, der Benzinpreis für die ersten 20 Kilometer genauso hoch ist wie ab dem 21. Kilometer? – Ja, Herr Kollege. Das ist in der Tat so. (Heiterkeit und Beifall FDP und SSW) Ich möchte meine Rede nun gerne zu Ende bringen und möchte noch auf den Kollegen Brandt eingehen, der sagte, mit einer Erhöhung der Entfernungspauschale würden wir vor allem die Steuerpflichtigen entlasten, die hohe Einkommen hätten. Herr Kollege Brandt, ganz ehrlich, mit einer Kaufprämie für E‑Autos helfen wir nicht den Leuten, die in der Fabrik am Band stehen. (Beate Raudies) (Beifall SPD, FDP und SSW) Diese wohnen in der Regel nicht in einem Einfamilienhaus, sondern in einer Mietwohnung in irgendeinem Quartier. Suchen Sie da einmal eine Ladesäule, wo diese Menschen ihr Auto aufladen können. Die Reichweiten sind noch so, dass das tatsächlich viel öfter erforderlich ist, als man sich das vorstellen kann. (Beifall SPD, FDP und SSW) Als ich diese Rede unter dem Eindruck der FördeRunde am Dienstag vorbereitet habe, wollte ich sehr eindringlich an die Koalition appellieren, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzuhalten. Das muss ich nun nicht tun, weil sich der Kollege Plambeck sehr klar dazu geäußert hat. Ich danke für diese klare Positionierung und freue mich, dass wir das hier hinbekommen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich sage immer gern: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wo ein Weg ist, finden wir auch Geld. Das haben wir heute Morgen bei der Debatte über den WiPo-Unterricht gesehen. Frau Finanzministerin, insofern helfe ich Ihnen gerne beim Suchen. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Eka von Kalben
Das Wort für den SSW hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entfernungspauschale gehört wohl zu den bekanntesten Elementen des deutschen Einkommensteuerrechts. Das ist auch kein Wunder. Im Jahr 2020 – neuere Zahlen sind vor dem Hintergrund der Steuerfristen nur schwer zu bekommen – machten 13,8 Millionen Beschäftigte die Entfernungspauschale geltend. Deutlich wird, dass es sich hierbei um ein tatsächlich sehr häufig genutztes Instrument beziehungsweise Element der Einkommensteuer handelt. Wir wissen alle und haben es auch hier gehört: Menschen auf dem Land legen häufiger einen längeren Weg zum Arbeitsplatz zurück als Menschen, die in der Stadt leben. Es ist tatsächlich so, dass viele das Auto nutzen, um zum Arbeitsplatz zu kommen. Der ÖPNV-Anteil wächst jedoch – auch das wissen wir –, aber nur sehr begrenzt. Im Jahr 2024 nutzten 65 Prozent das Auto, um zu pendeln. Im Jahr 2020 waren es 68 Prozent. Das heißt, wir haben in dieser Phase einen Umstieg auf andere Verkehrsmittel von lediglich drei Prozentpunkten. Das zeigt vielleicht so ein bisschen, wo wir in der Verkehrspolitik zurzeit stehen. Da ist noch deutlich Luft nach oben, was den Anstieg angeht. Aber wir brauchen das Auto in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein. Das wird an der Stelle noch einmal deutlich. (Beifall SSW) Die Pläne der neuen Bundesregierung diesbezüglich sind bekannt. Aus Sicht des SSW ist dieser Schritt längst überfällig. Die Mobilitätsbedürfnisse steigen, leider aber auch die Kosten. Das haben wir hier gehört. Das müssen wir ernst nehmen, meine Damen und Herren. Das müssen wir als Politiker so ernst nehmen, dass wir handeln und reagieren. (Beifall SSW und FDP) Mein ehemaliger Kollege Lars Harms hat zusammen mit der Kollegin Krämer von der FDP hier schon einmal einen Antrag eingebracht, der eine gerechte Entlastung der pendelnden Beschäftigten forderte. Das war vor zwei Jahren. Damals gab es keine Mehrheit für diesen Inhalt. Vielleicht klappt es ja jetzt. Jetzt sind wir bei der Frage, ob die Benzin- und Dieselpreise steigen. Nur noch einmal zur Erinnerung: 2004 wurde die Pendlerpauschale auf 30 Cent erhöht. Das ist mittlerweile zwei Jahrzehnte her. Die Spritpreise aber haben in dieser Zeit eine atemberaubende Entwicklung hingelegt. Am 28. April 2006 kostete der Liter Diesel durchschnittlich 1,17 Euro. Das war der teuerste Tag in diesem Jahr. Meine Damen und Herren, davon sind wir mittlerweile meilenweit entfernt. Gestern lag der durchschnittliche Preis in Flensburg bei 1,57 Euro, also 40 Cent höher. Das ist ein deutlicher Anstieg, und zwar insbesondere für diejenigen, die viel mit dem Auto unterwegs sind. Insoweit ist immer die Frage, welche Zeiten man sich anschaut und ob der Preis gestiegen ist. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Die Experten erwarten zudem eine weitere Erhöhung der Spritpreise, dies auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Nahen Osten. Das wissen wir auch. Fakt ist doch, die Zeiten von 2004 und 2006 sind längst vorbei. Die Pendlerpauschale liegt aber immer noch bei 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. (Beifall SSW) (Christian Dirschauer) Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die 20‑Kilometer-Hürde willkürlich, veraltet und ungerecht ist. Sie muss weg, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Es gibt nämlich – das haben wir aufgrund der Zwischenfrage gehört – keine billigen oder teuren Kilometer. Gerechtigkeit ab dem ersten zurückgelegten Kilometer und dazu noch einen Anreiz, um auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen, das sollte doch unser eigentliches Ziel sein, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Beim näheren Hinsehen ist das Fahrrad in dieser Hinsicht bei Entfernungen zwischen fünf und acht Kilometern ein sehr gut gewähltes Verkehrsmittel. Gerade diese Strecke wurde bislang benachteiligt. Wer sich aufs Rad setzt, könnte von dem neuen einheitlichen Kilometersatz profitieren. Genau diesen Anreiz wollen wir doch. Gleiches gilt für das 58‑Euro-Ticket. Wir haben kurz darüber gesprochen. Für das Deutschlandticket zahlt man 696 Euro im Jahr. Wer einen gängigen Vollzeitjob hat und dann 220 Tage im Jahr beispielsweise elf Kilometer pro Tag zur Arbeit fährt, kann durch die angekündigte Änderung der Pendlerpauschale 726 Euro steuerlich geltend machen. Je nachdem, wie die individuellen Voraussetzungen sind, kann man sein zu versteuerndes Einkommen um mehr reduzieren, als das Deutschlandticket kostet. Das finde ich schon bemerkenswert. Auch das ist ein richtiger Ansatz. (Beifall SSW und FDP) Insoweit unterstützen wir als SSW das Vorhaben, dass autofahrende Berufspendler das erstattet bekommen, was sie aufwenden müssen. Pendelnde im ÖPNV, SPNV oder auf dem Rad sollen gerne einen Bonus dafür bekommen, dass sie auf nachhaltigere Verkehrsmittel umgestiegen sind. Genauso muss das gehen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Eka von Kalben
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir die Vertreter der Feuerwehr, Volker Arp und Jörg Nero, auf der Besuchertribüne. (Beifall) Für einen Dreiminutenbeitrag hat sich Annabell Krämer von der FDP gemeldet.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Werte Kollegin Waldeck, werter Kollege Brandt, ich unterstütze immer gerne, und deshalb habe ich jetzt auf die Schnelle ein kleines Zahlenbeispiel für Sie vorbereitet; Sie haben danach gefragt, Kollegin. Wir unterstellen einmal Folgendes: Der durchschnittliche Neuwagen kostet in Deutschland 30.000 Euro. Ich habe eine Abschreibung über zehn Jahre unterstellt und nicht über acht Jahre, was üblich wäre; das heißt, wir haben 3.000 Euro Abschreibung pro Jahr. Ich unterstelle: Der durchschnittliche Pendler fährt mit dem Auto im Jahr 20.000 Kilometer. Das bedeutet für die Fahrtkosten, dass pro gefahrenem Kilometer 15 Cent pro Jahr Abschreibung anfallen. Wir kalkulieren – wenn der Wagen neu ist, dann ist der Beitrag höher, wenn er älter ist, dann nicht – einen Versicherungsbeitrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr; das bedeutet noch mal fünf Cent pro gefahrenem Kilometer. Wir unterstellen für eine Kfz-Steuer – beim Diesel ist sie ein wenig höher – 300 Euro. Das ist so ungefähr der Mittelwert, und das bedeutet bei unterstellten 20.000 Kilometern 1,5 Cent pro gefahrenem Kilometer. Wir unterstellen alle zwei Jahre Kosten für TÜV und Abgasuntersuchung in Höhe von 150 Euro. Dann unterstellen wir – bei mir ist es mittlerweile schon teurer – für Reifenwechsel und Einlagerung zweimal im Jahr 150 Euro pro Jahr (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) und für Wartungskosten, Versicherung – das ist, glaube ich, recht niedrig gerechnet, wenn wir von 5.000 Euro Wartungs‑, Ölwechsel- und Reparaturkosten in der Laufzeit des gesamten Wagens ausgehen – 500 Euro im Jahr. Das macht dann noch mal 2,5 Cent pro gefahrenem Kilometer. Summa summarum liegen wir bereits bei 23 Cent außerhalb der Benzinkosten. Wir haben gerade gehört, dass der Durchschnittspreis für einen Liter Benzin aktuell 1,60 Euro beträgt; Diesel ist etwas günstiger. Ich habe in meiner Rechnung – es sollte ja schnell gehen – unterstellt, dass der Durchschnitts-Pkw, ob alt, ob neu, im Mittel sieben Liter pro 100 Kilometer verbraucht. Damit kommen wir noch mal auf zwölf Cent pro gefahrenem Kilometer. Autos sind teuer geworden. Ich habe hier noch nicht mal einen Mittelklassewagen unterstellt; das haben Sie an meiner Kalkulation gesehen. Insgesamt beläuft sich das Ergebnis meines Zahlenbeispiels auf 35 Cent je gefahrenem Kilometer. (Annabell Krämer) Kommen wir also zu der seit dem Jahr 1991 das letzte Mal erhöhten Wegepauschale ab dem ersten Kilometer. (Tobias Koch [CDU]: Das war schon früher!) – Ab dem ersten Kilometer; ich meine, dass es im Jahr 1991 war, aber okay. Was dürfen Sie? Sie dürfen Ihre Fahrtkosten mit 30 Cent anrechnen, aber nur one way. Das heißt, von diesen kalkulierten 35 Cent dürfen Sie für Ihre real entstandenen Kosten lediglich 15 Cent geltend machen. Das ist noch nicht einmal die Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten. Das ist bei keinen anderen Werbungskosten so. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW) Das ist keine Subvention, das ist eine Nichtanerkennung von real existierenden Kosten. Bitte überdenken Sie das. – Danke. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Eka von Kalben
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Finanzministerin Dr. Schneider. – Bitte schön. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für die spannende und mit vielen Zahlenbeispielen unterlegte Debatte. Das Schöne daran ist, dass, wenn man in einer solchen Debatte an letzter Stelle sprechen kann, schon alle Argumente ausgetauscht sind. Ich versuche, das für mich zusammenzufassen. Ja, Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Viele Menschen nehmen hier jeden Tag zum Teil sehr lange Arbeitswege auf sich, und ihre Zahl steigt, wie die statistischen Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit zeigen. Damit steigen auch die Kosten für die Nutzung des Autos, zusätzlich zu den geopolitischen Veränderungen. Ja, eine erhöhte Entfernungspauschale wirkt eher zugunsten von Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdienern, weil die Wirkung der Pauschale vom persönlichen Steuersatz abhängig ist und diese Personengruppe oft längere Strecken pendelt, wie die Auswertung des Umweltbundesamtes und des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. zeigt. Ja, umweltpolitisch gesehen reduziert die Pendlerpauschale Anreize zur Einsparung von Treibhausgasemissionen durch die Verkürzung von Wegstrecken. Ja, die Entfernungspauschale gilt theoretisch unabhängig vom Verkehrsmittel, aber sie wird von mehr als 80 Prozent der Menschen für Arbeitswege mit dem Auto in Anspruch genommen. Genau das kritisch zu sehen, ist keine Überbewertung des Themas Klimaschutz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Es braucht stattdessen, und das hat auch der Abgeordnete Dirschauer angesprochen, staatliche Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Verkehrsmittel; genau dafür bin ich auch aufgestanden. Den Vorschlag zu prüfen, einen Bonus für die Nutzung dieser Verkehrsmittel einzuführen, finde ich interessant. Ich werde mich auch künftig gerne an diesen Diskussionen beteiligen. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Trotzdem sehe ich natürlich, dass wir in einem Land leben, in dem nicht alle Menschen die Möglichkeit haben, für ihren Arbeitsweg ein Fahrrad oder den ÖPNV zu nutzen. Das wäre schön, und das könnte durchaus unser Anspruch sein, aber die Welt ist derzeit noch nicht so. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Man sieht: Das Instrument der Entfernungspauschale lässt sich, meine Damen und Herren, aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Es überrascht natürlich niemanden hier, dass mein geschätzter Koalitionspartner und ich das ersichtlich unterschiedlich betrachten. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Meine Damen und Herren, für mich als Finanzministerin dürfen aber vor allem die fiskalischen Auswirkungen einer Maßnahme nie aus dem Blick geraten. Das sollte auch Ihrer aller Erwartung sein. Die Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister schätzt, dass die geforderte Erhöhung der Pendlerpauschale gesamtstaatlich gesehen bei der Einkommensteuer zu Mindereinnahmen in Höhe von 2 Milliarden Euro im Jahr führen würde. Das heißt für Schleswig-Holstein, dass wir als Land Mindereinnahmen in Höhe von 22 Millionen Euro hinnehmen, die Kommunen mindestens 14 Millionen Euro. Ich lasse mir gerne dabei helfen, das Geld zu finden. (Ministerin Dr. Silke Schneider) (Beate Raudies [SPD]: 520 Millionen Euro erhöhte Kreditregelung! Das geht schon damit los!) Sie sehen, auch die Opposition hat immer wieder gute Vorschläge, und ich höre auch zu; wir schauen. Aber ich weiß nicht, ob wir diese 22 Millionen Euro für andere Dinge ausgeben wollen. Das sind im Übrigen nur erste Schätzungen, meine Damen und Herren. Sie verdeutlichen, warum es derzeit von den (Unruhe) – es ist wichtig, dass das bitte alle hören, auch die Antragsteller hier – Finanzministerinnen und Finanzministern aller Länder über alle Parteien, alle Farben hinweg so viel Kritik an den Plänen gibt, natürlich auch an den Belastungen, die die Länder und die Kommunen derzeit tragen müssen. Der Finanzminister des Stadtstaates Hamburg sagt: Das ist ein echter Fehlanreiz. Deswegen: Ich stehe hier doch nicht alleine, sondern wir sind im Gleichklang mit vielen anderen Ländern, Ministern, Ministerinnen. (Christopher Vogt [FDP]: Ja, aber! – Annabell Krämer [FDP]: Das ist doch kein Anreiz!) Für mich gilt hier das Prinzip, und die Bundesregierung hat es sich selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben: Wer bestellt, bezahlt; wer bestellt, muss kompensieren. Das ist vor allen Dingen mein Fokus. Wenn das gewollt ist, muss der Bund die Länder und Kommunen unterstützen, muss mitdenken, muss die Bitte im Blick behalten. Aber die ersten Signale aus Berlin sind jetzt da. Nach der gestrigen MPK stimmt mich das optimistisch. Meine Damen und Herren, was ich in dieser Debatte am Ende wirklich spannend finde, ist: Ich kenne noch gar keinen Gesetzentwurf zu einer Erhöhung der Pendlerpauschale. Ich rechne frühestens nach der Sommerpause damit, und das wäre angesichts des geplanten Inkrafttretens zum 1. Januar 2026 völlig ausreichend. Also, unsere gesamte Diskussion heute, so spannend, detailreich und lehrreich sie sicher für viele ist, stützt sich, wenn ich das richtig sehe, auf einen einzigen Satz im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. (Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) Auf dieser Grundlage, meine Damen und Herren, hier und heute über eine Zustimmung im Bundesrat zu beschließen, erscheint mir zumindest fragwürdig, insbesondere weil dieser Koalitionsvertrag, wenn man ihn genau liest, auch noch andere Vorschläge enthält, die in eine ganz andere Richtung gehen, Arbeitstagepauschale zum Beispiel. – Ich lasse keine Fragen zu. Sehen Sie es mir nach: Ich habe gerne eine etwas handfestere Entscheidungsgrundlage, aber es ist natürlich einfacher, schnelle Forderungen aufzustellen. Ich bin mir sicher: Wenn die Bundesregierung weiterhin in einem ähnlich flotten Tempo wie bisher Gesetzentwürfe vorlegt, liegt uns bald auch dazu ein konkreter Vorschlag vor. Den schaue ich mir genau an, und dann werden wir über die Ausgestaltung, über die Kosten und über eventuelle klimaund sozialpolitische Erwägungen, die die Bundesregierung, konkret der Bundesfinanzminister, hat, diskutieren können. Wenn ein solcher Gesetzentwurf im Bundesrat zur Abstimmung steht, dann wird sich die Landesregierung, und damit sage ich genau das Gleiche wie vor zwei Wochen der Presse gegenüber, zum Abstimmungsverhalten im Vorfeld der Sitzung beraten und entscheiden, so, wie wir das immer tun. Ich bin mir sicher, dass wir einen guten, gemeinsamen Weg finden werden, immer in einer Gesamtschau der Auswirkungen und der möglichen Entlastungen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Die Ministerin hat ihre Redezeit um eine Minute verlängert. Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag hat die Kollegin Beate Raudies von der SPD.
Beate Raudies SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich war eben vor der Ministerin nicht schnell genug für einen Dreiminutenbeitrag. Aber das macht nichts, denn sie hat mir noch reichlich Stoff geliefert. Weil aus den Reihen der Kollegen der Grünen der Hinweis kam, wir arbeiteten nicht mit den richtigen Zahlen, wollte ich sagen, dass auch wir fleißige Mitarbeitende haben, die dann schnell für die Benzinpreise in die ADAC-Statistik gucken: Der Durchschnittspreis für E10 lag im Jahr 2021 bei 1,52 Euro, im Jahr 2024 bei1,73 Euro und liegt jetzt im Jahr 2025 bei 1,67 Euro. Da wird wahrscheinlich zum Jahresende noch etwas dazukommen. Also, auch hier gilt: Schau auf die Zeitreihen, die du vergleichst. Guck auf die Basis! Nicht nur meine eigene anekdotische Evidenz sagt, dass der Benzin- (Beate Raudies) preis gestiegen ist, sondern auch die ADAC-Statistik. (Beifall SPD, FDP und SSW) Frau Ministerin, erlauben Sie, dass ich erstens noch einmal sage: Dieses Parlament entscheidet, was es diskutiert, welche Anträge es wann und wie diskutiert. Es ist egal, ob im Himmel Jahrmarkt ist, ob es im Koalitionsvertrag steht oder ob wir auf der Straße auf ein Thema angesprochen werden: Wir dürfen hier im Parlament alles diskutieren. Das steht uns frei. Wir müssen keine Rücksicht darauf nehmen, ob es einen aktuellen Anlass für die Landesregierung gibt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Zweitens. Wenn das Parlament beschließt, dass die Landesregierung diesem Antrag im Bundesrat zuzustimmen hat, dann erwarte ich, dass sie das auch tut. Wenn wir hier einen einmütigen Beschluss haben – den haben wir noch nicht, wir vertagen es jetzt in den Finanzausschuss, vielleicht finden wir da ganz schnell eine Einigung –, dann haben wir hier im Juli 2025 einen Beschluss. Frau Ministerin, dann haben Sie sich daran zu halten. Dann gibt es nicht wieder diese Enthaltungsnummer im Bundesrat wie bei fast 500 Gesetzesvorhaben bisher. Drittens. Wenn Sie sich im Übrigen fragen, warum wir hier über ungelegte Eier diskutieren, sage ich Ihnen: Nichts anderes haben Sie gestern gemacht, als Sie uns mit einer Regierungserklärung per Dringlichkeit Ihr Einigungspapier mit den Kommunen auf die Tagesordnung gesetzt und vorgestellt haben. Der Kollege Koch sagte selber, er wisse noch nicht, was im Letter of Intent stehe. Wer redet hier also über ungelegte Eier, wenn nicht Sie? (Beifall SPD, FDP und SSW)
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Katastrophenschutz ist eine elementar wichtige Aufgabe unseres Bundeslandes. Es gilt dabei, sich auf verschiedene Szenarien vorzubereiten, die sich natürlich niemand wünscht, aber die nun einmal eintreten können, zum Beispiel Flut- und Regenkatastrophen – die letzte Schneekatastrophe ist ja schon ein bisschen her –, Waldbrände, große Stromausfälle oder massive Cyberangriffe. Hierfür muss man verstärkt Vorsorge treffen. Das hat übrigens nichts mit Panikmache zu tun, sondern mit einem großen Verantwortungsbewusstsein für unsere Gesellschaft. (Beifall FDP, SSW und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an die vielen tausend Menschen, die sich in SchleswigHolstein, überwiegend ehrenamtlich in ihrer Freizeit, in der sie auch ganz andere Sachen machen könnten, im Katastrophenschutz engagieren, um unsere Gesellschaft zu schützen und krisenfester zu machen. Dieser unverzichtbare Einsatz für unsere Gesellschaft bei Organisationen wie unseren Feuerwehren, dem THW, dem DRK, den Johannitern, dem Arbeiter-Samariter-Bund, den Maltesern oder auch der DLRG verdient Dank, Anerkennung und aus meiner Sicht auch noch mehr Unterstützung. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Christopher Vogt) Nach dem Ende des Kalten Krieges wurden leider bundesweit über viele Jahre hinweg Kapazität und Fähigkeit im Katastrophenschutz abgebaut. Das war aus heutiger Sicht sicherlich ein Fehler. Ich möchte deshalb durchaus einmal ausdrücklich anerkennen, dass in Schleswig-Holstein seit der Coronakrise, aber vor allem seit der Ahrtal-Katastrophe im Jahr 2021 – bei der sich rund 1.400 Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein in Rheinland-Pfalz engagiert und geholfen haben – im Bereich des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein schon einiges Gute auf den Weg gebracht wurde, wenn man an die Strukturen, an Fahrzeugausstattung, an die Sirenen und an viele andere Punkte denkt. Dafür möchte ich der Innenministerin, ihren Fachleuten und allen Beteiligten einmal ganz herzlich danken. (Beifall) Viele Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes haben wir in großer Übereinstimmung gemeinsam vorangetrieben. Das ist gut für unser Land. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Schleswig-Holstein muss sich aber aus unserer Sicht unbedingt noch besser auf mögliche Krisenfälle vorbereiten. Es braucht angesichts der äußerst angespannten internationalen Lage vonseiten des Landes noch mehr Engagement und vor allem noch mehr Tempo. So fordern zum Beispiel die Kameradinnen und Kameraden aus den Feuerwehren im Land aus meiner Sicht völlig zu Recht eine echte Zeitenwende im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes. Die Landesregierung hatte im Jahr 2021 richtig reagiert und einen sehr sinnvollen Zehn-Punkte-Plan zum Bevölkerungsschutz vorgelegt, der richtigerweise den Zivilschutz umfasst und ihn mit dem Katastrophenschutz zusammendenkt. Hiervon wurde vieles umgesetzt, aber leider nicht alles. Es hakt noch an einigen Stellen. Konkrete Maßnahmen wie das Kommunikationsportal und den Fonds zur Klimaanpassung gibt es beispielsweise bisher nicht. Im Bereich der Innovation im Rettungsdienst wurde seit dem Jahr 2021 leider nur ein einziges Projekt gefördert, und zwar im Bereich der Luftrettung. Viele Maßnahmen verharren noch in der Planungs- beziehungsweise Vorbereitungsphase. Die neue Taskforce Zivile Verteidigung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Aber es braucht jetzt mehr Umsetzung. Der Zehn-Punkte-Plan sollte nach rund drei Jahren weiterentwickelt werden. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Beate Raudies [SPD]) Mir fehlen da bisher konkrete Maßnahmen, um den Zivilschutz im Land spürbar zu stärken, auch durch Planungen zu Schutzräumen und durch geeignete Aktionen bereits in den Schulen, was übrigens in anderen europäischen Ländern längst Realität ist. Es braucht landesweit noch mehr Vorratslager für den Notfall und eine engere Zusammenarbeit mit dem Bund, um zukünftig Spionagedrohnen abwehren zu können. Vor allem ist es aus meiner Sicht notwendig, dass wir uns besser auf große Stromausfälle vorbereiten, also eine stärkere Blackout-Prävention haben. Auch beim Ausbau der Wasserrettung ist in den letzten Jahren viel Gutes passiert, aber bei der Umsetzung des Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetzes des Landes gibt es leider noch viel Luft nach oben. Es ist aus meiner Sicht unbefriedigend, dass es in mehreren Landkreisen – vier an der Zahl – noch immer keine anerkannten Wasserrettungseinheiten gibt. Es hakt auch beim Digitalfunk, der Nutzung von Sonderrechten im Straßenverkehr, der Freistellung von Helfern sowie der Erstattung bei Verdienstausfall. Die Reform von Jamaika der letzten Wahlperiode war richtig, aber die Umsetzung mit den Kreisen und Gemeinden des Landes muss noch besser funktionieren. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, das Innenministerium soll deshalb evaluieren, wie man konkret nachsteuern kann, damit die Wasserrettung in vielen Landesteilen bestmöglich funktioniert. Wir freuen uns, dass sich SPD und SSW unserem Antrag zur Stärkung des Katastrophenschutzes angeschlossen haben. Das ist ein wichtiges Zeichen. Ich habe natürlich den Alternativantrag der Koalition gesehen und sehe das erwartungsgemäß ein bisschen kritischer bei dem Thema. Sie betonen übrigens zu Recht die Eigenverantwortung und die Rolle der sozialen Medien. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber erst ab dem 16. Geburtstag!) Das ist ein guter Punkt der Koalition, aber ich sage Ihnen: Prävention darf auch vor dem 16. Geburtstag stattfinden, meine Damen und Herren. (Christopher Vogt) (Beifall FDP, SPD und SSW – Dr. Heiner
Dr. Heiner Garg FDP
Richtig!) Ich schlage vor, dass wir die beiden guten Anträge in den Ausschuss überweisen, um dort mit der Blaulichtfamilie, mit allen Beteiligten, mit Expertinnen und Experten noch einmal intensiver darüber zu beraten. Das ist notwendig, damit wir gemeinsam noch besser vorankommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall)
Eka von Kalben
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte begrüßen Sie mit mir zusammen die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Gesamtschule aus Barsbüttel auf Einladung von Herrn Kilian. – Herzlich willkommen! (Beifall) Jetzt hat für die CDU die Abgeordnete Wiebke Zweig das Wort.
Wiebke Zweig CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz ehrlich: Früher dachte man bei Katastrophenschutz vielleicht an Hollywoodfilme, an Vulkanausbrüche, Meteoriten und Zombies. Aber heute wissen wir alle, dass Zivil- und Katastrophenschutz nichts mit Science-Fiction zu tun hat, sondern mit echter Daseinsvorsorge hier bei uns in Schleswig-Holstein. Wenn der Ernstfall eintritt, ist es wichtig, dass wir vorbereitet sind. Ob Hochwasser, Stromausfall oder Cyberangriffe: Die Krisenlagen der Gegenwart sind vielfältig, und sie können uns schneller treffen, als wir manchmal glauben. Daher begrüße ich eine gemeinsame Beratung im Innen- und Rechtsausschuss. (Beifall CDU, Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Beate Raudies [SPD] und Christopher Vogt [FDP]) Der Bevölkerungsschutz ist keine abstrakte Idee für den Notfall, er ist eine Daueraufgabe. Ich sage mit Überzeugung: Schleswig-Holstein ist auf einem guten, erfolgreichen Weg. Denn die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Anstrengungen für einen modernen Zivil- und Katastrophenschutz unternommen. Sie handelt bereits jetzt konsequent und reagiert stetig auf veränderte Lagen und Bedarfe. Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen, die dies verdeutlichen. Unser Zehn-Punkte-Plan für den Bevölkerungsschutz ist keine Theorie auf Papier; er wird gelebt, umgesetzt und stetig weiterentwickelt – und das mit messbarem Erfolg. Als der Bund 2022 sein Sirenenförderprogramm nicht mehr fortgeführt hat, hat Schleswig-Holstein mit einem eigenen Programm mit über 23 Millionen Euro bis 2030 reagiert. Damit wurden 635 Sirenenanlagen gefördert. Das ist nicht nur laut, das ist mit Sicherheit zum Hinhören, damit Warnungen jede und jeden erreichen. Zudem gibt es für den Fall von Strom- und Internetausfall inzwischen 634 Notfallinformationspunkte, damit die Menschen nicht im Dunkeln stehen, wenn nichts mehr geht. Das eingeführte Cell-Broadcast-System sendet Warnungen direkt aufs Handydisplay, ganz ohne App, eine Technik, die sich schon bei der Sturmflut 2023 bewährt hat. Auf der modernisierten Webseite des Landes finden sich praktische Hinweise zu Selbsthilfe für jede Bürgerin und jeden Bürger. Ein moderner Katastrophenschutz bedarf natürlich auch moderner Ausrüstung. Hier wird nicht gekleckert, hier wird geklotzt, meine Damen und Herren. (Beifall Dr. Hermann Junghans [CDU]) 15 neue Kommandowagen Katastrophenschutz, 15 Gerätewagen-Logistik, 15 Tanklöschfahrzeuge, dazu neue Hochleistungspumpen, Sandsackmaschinen, Amphibienfahrzeuge und nicht zuletzt 52 Löschfahrzeuge, die mit 17,6 Millionen Euro gefördert wurden. (Beifall CDU und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) So sind unsere Wehren im Alltag und im Katastrophenfall bestens gerüstet. Das ist konkrete Hilfe für die Helfer. Auch das Katastrophenschutzlager des Landes ist inzwischen in Betrieb und wird weiter ausgebaut, mit Material vom Zelt über den Schlafsack bis hin zum mobilen Hochwasserschutz. Zusätzlich wurde die Wasserrettung mit Booten, Fahrzeugen und Ausstattung gestärkt für den Fall, dass es buchstäblich Land unter heißt. All diese Beispiele zeigen, was bisher unternommen wurde. Nach wie vor bleiben wir bei dem Thema nicht stehen. Der Schutz der Bevölkerung geht weiter, wie etwa beim geplanten Schutzraum- (Wiebke Zweig) konzept, das wir gemeinsam mit Bund und Bundeswehr entwickeln, und durch unsere Taskforce Zivile Verteidigung, in der alle relevanten Akteure an einem Tisch sitzen, um systematisch unsere Resilienz im Land zu stärken. Wir machen nicht nur Politik für den Fall der Fälle, wir machen Politik für den Fall, dass dieser eintritt. Schleswig-Holstein steht heute beim Katastrophenschutz bundesweit sehr gut da. Das ist kein Zufall, das ist das Ergebnis kluger, verlässlicher und vorausschauender Politik. Zuletzt möchte ich mich herzlich bei allen ehrenamtlichen und hauptehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Zivil- und Katastrophenschutz bedanken. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ihr Einsatz für die Gesellschaft ist nicht selbstverständlich und verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung. Wir gehen diesen erfolgreichen Weg gemeinsam weiter: für ein sicheres Schleswig-Holstein, auch in stürmischen Zeiten. – Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Eka von Kalben
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Jan Kürschner das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Welt verändert sich, und zwar rasch, komplex, und wir stehen vor neuen Herausforderungen. Die Klimakrise verschärft die Extremwetterereignisse. Krieg mitten in Europa bedroht unsere Sicherheit, Cyberangriffe, von denen bitte niemand denken soll, dass sie aufhören oder viel weniger werden, wenn der Ukrainekrieg mal endet, und auch die Bedrohung durch großflächige Stromausfälle, durch Angriffe auf kritische Infrastruktur. All das ist überhaupt keine Fiktion mehr, sondern einfach bittere Realität – eine Realität, auf die wir vorbereitet sein müssen und auch bereit sind. Wir nehmen diese Herausforderung sehr ernst. Gerade weil wir die Klimakrise als eine der größten Bedrohungen unserer Zeit verstehen, wissen wir um die Notwendigkeit eines funktionierenden Katastrophenschutzes. Die Extremwetterereignisse werden zunehmen. Das ist keine Panikmache, sondern einfach wissenschaftlicher Konsens; damit müssen wir rechnen. Deswegen bereiten wir uns in Schleswig-Holstein auf die verschiedensten Szenarien vor, von der Sturmflut hin bis zu einem Rauchmelder in einem Archivraum – egal was, wir sind vorbereitet. Wir setzen diesen Weg konsequent fort, zum Schutz unserer Bevölkerung, zur Stärkung unserer Resilienz und zur Modernisierung unseres Bevölkerungsschutzes. Wichtig dabei ist – das möchte ich besonders würdigen – das beeindruckende Engagement der Helferinnen und Helfer bei den Feuerwehren, Hilfsorganisationen, dem THW und der Bundeswehr. Sie sind das Rückgrat unseres Bevölkerungsschutzes, oft ehrenamtlich und immer hoch engagiert. Ihnen gilt unser ausdrücklicher Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rixa Kleinschmit [CDU] und Sybilla Nitsch [SSW]) Unser Antrag verdeutlicht: Wir handeln nicht reaktiv, sondern strategisch. Der Zehn-Punkte-Plan Bevölkerungsschutz, die Schaffung der Taskforce Zivile Verteidigung, das Sirenenförderprogramm und die Digitalisierung der Katastrophenschutzpläne – all das sind Maßnahmen, die nicht nur auf den Ernstfall zielen, sondern unsere Strukturen auch zukunftsfest machen. Besonders wichtig ist dabei der Blick auf die gesellschaftliche Resilienz. Bevölkerungsschutz ist nicht nur Aufgabe von Behörden, der beginnt bei der Aufklärung, bei der Information und bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Hier haben wir die überarbeitete Webseite zur Risikokommunikation, die geplante Kommunikationsstrategie unter Einsatz sozialer Medien. Das ist moderne Vorsorgepolitik, die die Menschen befähigt, sich auch selbst zu helfen. Wir müssen dabei alle am selben Strang ziehen, die Bevölkerung zu aktivieren und dafür deutlich sensibler zu machen. Auch in der technischen Ausstattung zeigt sich unser Anspruch, denn die Modernisierung der Ausstattung unserer Einsatzkräfte geht voran: neue Fahrzeuge, Notstromaggregate, Hochwasserschutz, Wasserrettung und Schutzraumkonzepte. Dennoch: Das ist überhaupt kein Selbstläufer. Der Aufbau eines Gemeinsamen Lagezentrums mit starken Partnern wie dem THW, dem Feuerwehrverband und den Kommunen zeigt, dass die Zusammenarbeit über Zuständigkeitsgrenzen hinweg möglich und nötig ist. Wir begrüßen das ausdrücklich und bitten die Landesregierung, sich beim Bund auch weiter (Jan Kürschner) für die Beschleunigung der Errichtung eines Gemeinsamen Lagezentrums für das Krisenmanagement in Schleswig-Holstein einzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, am konkreten Beispiel auf Pellworm wird noch einmal deutlich, dass die Zusammenarbeit schon bei der Beschaffung gedacht und umgesetzt wird. 2019 startete das Innenministerium ein Pilotprojekt zur interkommunalen Zusammenarbeit bei Fahrzeugbeschaffungen. Durch die Kompetenz der beteiligten Partner werden die Gemeinden bei der Fahrzeugbeschaffung entlastet, zum Beispiel durch eine koordinierte und rechtssichere Sammelausschreibung, durch Preissenkungen aufgrund von Mengenrabatten und durch den Wegfall von Verwaltungsarbeit. Am 6. Juni 2025 wurde dann tatsächlich der Prototyp des HLF 20 – das ist ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug – an die Freiwillige Feuerwehr Pellworm übergeben. Weil wir noch bei den Kommunen sind, will ich noch einmal – falls jemand aus den Kommunen oder von den IT-Zweckverbänden zuhört – einen Appell aussprechen. Es ist so: Das Land SchleswigHolstein verfolgt eine Strategie der digitalen Souveränität, und das machen wir nicht zum Spaß und nur, um Geld zu sparen, sondern das ist auch Bevölkerungsschutz. Ohne IT geht fürchterlich wenig. Bitte schließen Sie sich alle an! – Das ist nämlich bisher noch nicht der Fall. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ansonsten geht Schleswig-Holstein beim Zivil- und Katastrophenschutz voran. Etwas anderes zu behaupten, verkennt den Reformprozess, der schon läuft. Das Ziel ist klar: den Schutz der Menschen in unserem Land zu gewährleisten, auch in unsicheren Zeiten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Eka von Kalben
Das Wort für die SPD hat die Abgeordnete Beate Raudies.
Beate Raudies SPD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir erleben neue Wetterereignisse – Dürre, Starkregen, Brände, Tornados –, auf die sich unsere Einsatzkräfte vorbereiten müssen. Wir sehen, dass unsere kritische Infrastruktur mehr Schutz braucht und wie verwundbar unsere Gesellschaft durch einen Stromausfall oder gesteuerte Desinformationskampagnen ist. Zudem zwingt uns die Sicherheitslage in Europa dazu, den Zivilschutz wieder verstärkt in den Fokus zu nehmen. Als wäre alles das nicht genug, müssen wir auch den Menschen im Land erklären, warum sie wieder Vorräte anlegen und sich auf Krisenfälle einstellen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Bevölkerungsschutz hat einen neuen Stellenwert bekommen. Deswegen müssen alle staatlichen Ebenen – also Bund, Länder und Kommunen – beim Aufbau weiterer Kapazitäten und Fähigkeiten mehr Tempo machen. Es ist bereits gesagt worden: Der Landtag hat im März 2022 einstimmig einen Antrag zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes verabschiedet und finanzielle Mittel in Höhe von fast 100 Millionen Euro für die Umsetzung zur Verfügung gestellt. Nach drei Jahren ist es nun an der Zeit, auf den Umsetzungsstand zu schauen und zu prüfen, ob und wie wir den Zehn-Punkte-Plan fortschreiben. Um nichts anderes geht es heute bei unserem Antrag. Auch ich will ausdrücklich anerkennen, welche Fortschritte wir in den letzten Jahren für die Verbesserung des Bevölkerungsschutzes gemacht haben. Auch wenn manches eine Zeit dauerte, der Hinweis sei mir erlaubt: Drei Jahre für das Förderprogramm für die Sirenen – das hätte auch schneller gehen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus den Kleinen Anfragen des Kollegen Vogt, aber auch aus vielen Gesprächen mit den Katastrophenschützerinnen und ‑schützern weiß ich, dass es bei der Umsetzung des Plans manchmal hakt. Beispiele: 2022 waren wir uns einig, wie wichtig ein neues Lage- und Kompetenzzentrum für den Bevölkerungsschutz ist. Dass wir das nach drei Jahren als Forderung in einen Antrag schreiben müssen, ist eigentlich ein Armutszeugnis. (Beifall SPD) Dass es mit dem Ausbau der Wasserrettung nicht schneller geht, wundert mich auch nicht. Zu viel Porzellan ist seinerzeit im Gesetzgebungsverfahren zerschlagen worden, zu viel Unfrieden wurde gestiftet zwischen einzelnen Organisationen des Bevölkerungsschutzes. Da sind teils tiefe Gräben entstanden, die jetzt erst einmal zugeschüttet werden müssen. Denn wichtigster Pfeiler eines effektiven Bevölkerungsschutzsystems ist und bleibt ein starkes Ehrenamt. Die Ausbildung für den Katastrophenschutz an der Landesfeuerwehrschule hat sich (Beate Raudies) grundsätzlich bewährt. Angesichts der neuen Herausforderungen braucht es aber noch mehr Ausbildungs- und Fortbildungskapazitäten. Denn wenn ich höre, dass Truppführer von Freiwilligen Feuerwehren teilweise jahrelang auf ihre Lehrgänge warten müssen, dann haben wir da noch großen Nachholbedarf. (Beifall Martin Habersaat [SPD] und Annabell Krämer [FDP]) Ich kann das Beispiel gerne nachher sagen, Frau Ministerin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Deutschland ist im Bevölkerungsschutz im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt. Auch ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den vielen tausend Helfer_innen zu danken, die ohne Zögern bei Tag und Nacht in den Einsatz gehen, wenn sie gebraucht werden. (Beifall SPD, FDP, SSW, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eka von Kalben
Liebe Frau Raudies, lassen Sie eine Frage von Herrn Kilian zu?
Lukas Kilian CDU
Geschätzte Kollegin, ich habe diesem Antrag entnommen, dass es eine Weiterentwicklung, eine Fortschreibung geben soll. Es gab jetzt in der letzten Woche ein sehr viel diskutiertes Papier von Teilen der SPD, ein SPD-Friedensmanifest. In diesem Friedensmanifest wird dazu aufgefordert, mit Russland Kooperationen im Bereich des Katastrophenschutzes und der Cybersicherheit einzugehen. Ich muss gestehen, ich finde das in der jetzigen Lage ein wenig wild, aber das ist meine Bewertung. Meine Frage: Wie bewerten Sie das, und soll das Ihres Erachtens bei der Fortschreibung berücksichtigt werden? – Lieber Kollege Kilian, ich spreche hier für die SPD-Landtagsfraktion, und ich glaube, wenn Sie sich mal die Mühe machen, unter dieses Manifest zu gucken, werden Sie keine Unterschrift der Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion darunter finden. (Beifall SPD, Annabell Krämer [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Erlauben Sie mir noch ein Wort zum Alternativantrag der Koalition. Danke für die umfangreiche Aufzählung der bereits umgesetzten Maßnahmen. „Tue Gutes und rede darüber“, ist immer eine gute Sache. Die sind unstrittig, und ich wusste davon, aber jetzt können es auch noch mal andere nachlesen, und ich habe Sie vorhin auch schon dafür gelobt. Aber unser Antrag benennt ja gerade die Punkte, wo es mit der Umsetzung noch hapert. Wir haben hinterfragt, wie die Landesregierung einen vom Parlament erteilten Auftrag umsetzt, und Defizite benannt. Das tun wir als selbstbewusstes Parlament – so wie wir 2022 als Parlament das Konzeptpapier des Ministeriums mit eigenen Vorschlägen ergänzt haben, zum Beispiel um das Katastrophenschutzlager. Das stand nämlich im Zehn-Punkte-Plan gar nicht drin. Ich wünsche mir, dass wir das jetzt auch tun. Beim Katastropheneinsatz muss man schnell, umsichtig und entschlossen handeln, und noch besser ist es, wenn alle so gut wie möglich vorbereitet sind. (Beifall SPD) Landesregierung und Parlament sind gemeinsam gefordert, genau wie auf den unteren Ebenen auch die Landräte und Landrätinnen und die Kreistage, Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeister, die Stadtvertretung und die Gemeindevertretung. Lassen Sie uns also im Ausschuss darüber diskutieren, wie wir den Bevölkerungsschutz in Schleswig-Holstein noch besser aufstellen und mit welchem Personal und welchen Finanzmitteln wir ihn ausstatten. Denn eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich in den letzten drei Jahren geändert: Durch die Änderung des Grundgesetzes stehen uns dafür jetzt Finanzmittel zur Verfügung, und diese Chance sollten wir nutzen. (Beifall SPD, Annabell Krämer [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Eka von Kalben
Für den SSW hat jetzt die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Angesichts der Herausforderungen durch den Klimawandel und auch die politischen Lagen der Welt stehen wir ganz klar vor hochaktuellen Aufgaben, wenn wir uns den Komplex des Zivilund Katastrophenschutzes angucken. Ja, wir stehen (Sybilla Nitsch) hinter der Zielsetzung, diesen konsequent zu stärken, und das ist richtig und auch wichtig. Daher begrüßen wir den Zehn-Punkte-Plan der Landesregierung durchaus. Doch wir müssen feststellen: Der Plan ist erstmals im August 2021 aufgelegt worden, und der aktuelle Stand, den man auf der Homepage des Landes lesen kann, bezieht sich auf April 2022. Alte Strukturen müssen auf den Prüfstand, die Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft müssen sich auf neuartige Bedrohungen einstellen. Das können wir in der Konklusion ganz klar nachvollziehen. Wir müssen nämlich den Bevölkerungsschutz weiterentwickeln und stärken, und das auf allen Ebenen, in allen relevanten Bereichen und mit allen Partnern und Akteuren. In diesem Sinne sehe ich den Zehn-Punkte-Plan. Doch, Herr Kollege Vogt hat es ja schon angesprochen, für uns ergeben sich mehr Fragen als Antworten. In diesem Sinne habe ich auch die Initiative der FDP begrüßt, und wir haben uns dieser gerne angeschlossen – mit dem Ziel der zügigen und konsequenten Umsetzung des Planes. Der letzte Bericht im Ausschuss war im Januar 2023, das ist so roundabout zweieinhalb Jahre her, und wir wollen halt auch wissen, was sich seitdem getan hat und wo wir heute stehen. Wir als SSW-Fraktion regen an und finden den Punkt besonders gut, dass die Cybersicherheit der kritischen Infrastruktur aufgenommen werden sollte, hierbei im Speziellen die Versorgungssicherheit der Bevölkerung. Daher ist es für uns unbedingt notwendig, die Erkenntnisse aus dem Anhörungsverfahren zum Bericht über die Cybersicherheit unserer Infrastruktur in die zukünftigen Pläne einzuarbeiten. Wenn ich die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen des Kollegen Vogt sehe – wohlgemerkt sind die aus diesem Jahr –, stelle ich fest, diese passen nicht zum aktuellen Stand des Planes auf der Homepage. Schauen wir uns zum Beispiel den Fonds zur Klimaanpassung in Punkt 6 an: Laut Antwort der Landesregierung wurde kein entsprechender Fonds aufgelegt. Der Katastrophenschutzplan soll laufend evaluiert und aktualisiert werden. Das ist im Grunde genommen gut und schön, aber mit welchem Ergebnis? Dann kam noch der Hinweis auf die Taskforce Zivile Verteidigung, die dort zusätzlich implementiert werden soll. Ich glaube, da sind wir uns auch alle einig. Kürzlich wurde auf unseren Antrag hin im Innenund Rechtsausschuss darüber berichtet. Wir haben aber noch keine Erkenntnisse darüber, wie diese Taskforce am Ende arbeiten wird. Diese zwei Beispiele zeigen: Ein Update ist notwendig, und damit sind wir dann beim Punkt Kommunikation, weil für uns die Kommunikation nach innen und nach außen wirklich zentral in der Krisenarbeit ist. Ob es der Warntag ist oder die WarnApp Nina – keines der Systeme hat funktioniert. Wie sieht es heute aus? Weil das App-basierte Warnsystem nicht zu 100 Prozent funktioniert hat, soll sie nun durch ein Cell-Broadcast-Warnsystem ersetzt werden. Weil der Warntag 2020 gezeigt hat, dass digitale Systeme nicht ausreichend sind, um die Bevölkerung zu informieren, setzt die Landesregierung mit dem Bund auf Sirenen. Man kann also aus der Erinnerung aus einem Leben einer Mittvierzigerin sagen: Back to the roots der Warnsysteme. Aber wer soll das bezahlen? – Hier hat das Land, und das muss man an der Stelle loben, ein Förderprogramm aufgelegt. Das begrüßen wir. Es wurden damit bisher landesweit 635 Sirenenanlagen gefördert, aber man muss sagen: Für den echten Bedarf besteht noch eine Lücke von rund 4.400 Sirenen, und diese Lücke ist halt nicht gedeckt. Wie Kommunikations- und Krisenmanagement funktionieren kann, wurde deutlich, als uns über den Ablauf und die Strukturen in Åbenrå im Zusammenhang mit der Ostseeflut berichtet wurde. Es ging um die schnelle Einsetzung des Krisenstabs, den Umgang mit den Informationen nach innen und außen. Die Stadt, die Schutzbehörden, die Verwaltung haben klar und deutlich kommuniziert und organisiert. Man hat sich also vor die Lage gestellt und die Antworten gegeben, bevor die Fragen kamen. Das schafft notwendiges Vertrauen in die Arbeit der Krisenstäbe, und das sollte uns ein Vorbild sein. Hier möchte ich jetzt noch kurz darauf hinweisen – das stand heute gerade in der Zeitung –, dass der Kreis Nordfriesland jüngst Notfallinfopunkte eingerichtet hat. Das wird auch durch die Landesregierung unterstützt. Viele andere Kreise und kreisfreie Städte haben diese errichtet. Das sind Ansätze, die genau den Punkt Kommunikation treffen, weil es darum gehen muss, wie die Bevölkerung aufgestellt ist und wie sich die Bevölkerung informiert fühlt, wenn es wirklich zu einem Krisenfall kommt. Wenn wir uns auf den Bereich des Personals stürzen würden, würden sich hier viele Fragen auftürmen. Deswegen unterstützen wir den Antrag, dass (Sybilla Nitsch) wir die Anträge im Ausschuss behandeln, um zu gucken, wie der Zehn-Punkte-Plan fortgeschrieben werden kann und wir eine gemeinsame Richtung finden können. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Eka von Kalben
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen zwischenzeitlich mitteilen, dass TOP 36 – Bericht zum E-Sport – heute Nachmittag nach dem gesetzten Punkt aufgerufen wird und TOP 24 – Ausreisepflichtige – abgesetzt wird. Jetzt erteile ich Ministerin Dr. Sütterlin-Waack das Wort.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die heutige Debatte zeigt, dass wir in Schleswig-Holstein beim Thema Bevölkerungsschutz an einem Strang ziehen. Vielen Dank dafür. (Beifall ganzes Haus) Ja, wir haben unterschiedliche Auffassungen zur Schnelligkeit bei der Umsetzung einiger Maßnahmen. Wichtig ist aber – darüber bin ich sehr froh –, dass sich die schleswig-holsteinischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen, des THW und der Bundeswehr auf die politische Rückendeckung aller Fraktionen im Landtag verlassen können, so wie wir uns tagtäglich auf unsere Helferinnen und Helfer verlassen können. (Beifall ganzes Haus) Alle meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es gesagt: Was diese Männer und Frauen leisten, ist von unschätzbarem Wert für unser Land. Auch ich möchte allen Helferinnen und Helfern dafür von Herzen danken. (Beifall ganzes Haus) Sehr geehrte Frau Abgeordnete Nitsch, Ihre eine Bemerkung kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Sie haben behauptet, Cell Broadcast habe nicht funktioniert, und mit den Warn-Apps sei es auch schwierig gewesen. Vielleicht habe ich Sie auch missverstanden. Ich will noch einmal zum Ausdruck bringen: Das hat alles gut funktioniert, insbesondere bei der Sturmflut. Auch die Warntage haben in den letzten Jahren immer sehr gut funktioniert. Alle, die ein Smartphone haben, haben gemerkt, dass uns der Heulton energisch daran erinnert hat, was für ein Tag ist. (Vereinzelter Beifall CDU) Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein hat der Bevölkerungsschutz seit Jahren an Bedeutung gewonnen. Auch das konnte man der Debatte heute entnehmen. Das Motto „Vor die Lage kommen“ gilt nicht nur für unsere Helferinnen und Helfer, sondern gleichermaßen natürlich auch für uns. Deshalb hat die Landesregierung eine eigene Abteilung für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz im Innenministerium eingerichtet; andere Bundesländer sind noch dabei. Erst kürzlich – auch das haben wir gehört – haben wir die Taskforce Zivile Verteidigung ins Leben gerufen, um Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln und unsere Streitkräfte bei der Vorbereitung eines möglichen Verteidigungsfalls zu unterstützen. Bei uns ist viel in Bewegung. Wir setzen in einigen Bereichen sogar bundesweit Maßstäbe. Auch der Zehn-Punkte-Plan wird kontinuierlich umgesetzt und weiterentwickelt. Erst im vergangenen Jahr haben wir das mit den Erfahrungen aus dem Ostseehochwasser 2023 gemacht. Als erstes Bundesland haben wir daraufhin das System Mobildeich zum Hochwasserschutz angeschafft. Ich kann jedem und jeder nur empfehlen, sich das in unserem Katastrophenschutzlager einmal anzugucken. (Beifall CDU) Auch an vielen anderen Stellen ist der Katastrophenschutz spürbar gestärkt worden, etwa durch neue Fahrzeuge und moderne Ausrüstung. Das Katastrophenschutzlager – das habe ich eben erwähnt – ist in Boostedt in Betrieb genommen worden und wird laufend ausgebaut. Auch die Risiken eines flächendeckenden, länger andauernden Stromausfalls wurden mit der Ausstattung unserer unteren Katastrophenschutzbehörden mit Notstromaggregaten im ganzen Land berücksichtigt. Im Bereich der Wasserrettung erhalten die unteren Katastrophenschutzbehörden Zuwendungen, insbesondere für Boote und Fahrzeuge. Darüber hinaus – ich habe das eben kurz angesprochen – setzen wir mit unserem landeseigenen Sirenenprogramm bundesweit Maßstäbe. Mit einem Fördervolumen von 23,2 Millionen Euro ist es nach unserer Kenntnis das umfangreichste Programm seiner Art in Deutschland. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein weiterer zentraler Baustein ist die Risikokommunikation. Die Internetseite schleswig-holstein.de/ bevoelkerungsschutz wurde grundlegend überarbeitet und bietet Informationen zu konkreten Risiken und dann zu ergreifenden Selbstschutzmaßnahmen. Doch wir müssen auch diejenigen Menschen erreichen, die sich nicht eigenständig auf Portalen zur Risikokommunikation informieren. Auch vor dem Hintergrund der zivilen Verteidigung müssen wir alle Menschen erreichen, ohne Angst zu verbreiten, aber mit der notwendigen Ernsthaftigkeit. Deshalb werden wir unsere Kommunikation hier verstärken müssen, die sich am künftigen bundeseinheitlichen Kommunikationskonzept ausrichten wird. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dabei müssen wir früh anfangen. Schon in den Schulen werden Kenntnisse darüber vermittelt, wie sich jeder, wie sich jede selbst schützen kann. Unsere Hilfsorganisationen stehen dabei hilfreich zur Seite, und selbstverständlich kann man auch das noch ausbauen. – Ich meine nicht das mit den Hilfsorganisationen, sondern dass wir da in den Schulen noch weiter vorangehen; ich habe das mit der Bildungsministerin eben schon kurz besprochen. (Vereinzelter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP) Zudem stärkt das MEKUN mit dem Projekt Wassergefahrenmanagement zum Schutz der Bevölkerung und geplanten Beratungsstellen die Vorsorge vor extremen Wetterereignissen, und das digitalisiert und mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz. Parallel arbeiten wir intensiv an der Digitalisierung des Bevölkerungsschutzes, insbesondere im Rahmen des Projekts DIKatS, Digitales Informationssystem für den Katastrophenschutz. Die ersten Module, ein Führungsunterstützungssystem sowie ein Verwaltungsprogramm für Feuerwehren und den Katastrophenschutz, befinden sich derzeitig in der Ausschreibungsvorbereitung. Bei allen digitalen Vorhaben werden die Maßnahmen aus dem Cybersicherheitsbericht 2024 unter Federführung der Staatskanzlei berücksichtigt und umgesetzt. Bei unserem geplanten Lagezentrum für Krisenmanagement, das wir zusammen mit dem THW, dem Landesfeuerwehrverband, der Polizei und den kommunalen Landesverbänden errichten wollen, wünschen auch wir uns mehr Tempo. Wir sind jedoch auf den Bund und seine Planungen angewiesen, wir setzen uns weiterhin für eine schnelle Umsetzung ein. Meine Damen und Herren, die Landesregierung verfolgt mit großem Engagement das Ziel, den Schutz unserer Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Dieses Engagement wird in den vorliegenden Anträgen anerkannt. Wir sind zusätzlich dabei, das Brandschutzgesetz zu überarbeiten. Auch hier werden wir die herausragende Arbeit des Landesfeuerwehrverbandes berücksichtigen und die bereits gelebte partnerschaftliche Zusammenarbeit im Gesetz verankern. Wir freuen uns auch über die Entwicklung im Bund, den Bevölkerungsschutz und die zivile Verteidigung finanziell zu stärken. Dabei haben wir die klare Erwartungshaltung, dass die finanziellen Ankündigungen bei den Ländern und den Kommunen auch ankommen, und das natürlich möglichst schnell. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt der Nachmittagstagesordnung aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne im Schleswig-Holsteinischen Landtag Schülerinnen und Schüler des Hans-Geiger-Gymnasiums aus Kiel und Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments Neustadt in Holstein. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich rufe zunächst Tagesordnungspunkt 41 auf: Verfassungsschutzbericht 2024 Bericht der Landesregierung Drucksache 20/3282 Ich erteile zur Berichterstattung das Wort der Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Am 5. Juni 2025 habe ich den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Heute möchte ich Ihnen kurz über die zentralen Erkenntnisse berichten. Bevor ich gleich auf die einzelnen Phänomenbereiche eingehe, möchte ich das Thema AfD ansprechen. Am 2. Mai 2025 wurde die Einstufung der Bundes-AfD als gesichert rechtsextrem veröffentlicht. Jedoch ist uns allen bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rechtsstreit mit der AfD eine Stillhaltezusage abgegeben hat. In den letzten Wochen ist viel über ein Verbotsverfahren der AfD gesprochen worden. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir erst den Ausgang des anhängigen gerichtlichen Eilverfahrens abwarten müssen, bevor wir auf Basis dieser gerichtlichen Entscheidung weitere Aussagen treffen können. Danach wird es die Aufgabe des Bundes sein, ein solches Verbotsverfahren auf Bundesebene sorgfältig zu prüfen. Dafür werden wir uns einsetzen. Meine Damen und Herren, wir merken, dass die weltpolitische Lage auch auf unser Schleswig-Holstein wirkt. Auch der Ton in der Gesellschaft ist rauer geworden. Wir müssen den Blick auf Entwicklungen und Erkenntnisse im Phänomenbereich extremistischer Bestrebungen und politisch motivierter Kriminalität werfen. Zusammenfassend können wir sagen, dass das Personenpotenzial der meisten Phänomenbereiche gleichbleibend zum Vorjahr ist. Bei den Reichsbürgern und Selbstverwaltern allerdings gibt es einen Zulauf um 14 Prozent, nämlich von 700 auf 800 Personen. Im Bereich des Rechtsextremismus geht die Gefahr vor allem von den Gruppierungen der Neuen Rechten aus. Sie versuchen, gesellschaftspolitische Themen mit eigenen Begriffen und Erzählungen auf subtile Weise zu besetzen, die einen eindeutig verfassungsfeindlichen Inhalt haben. In diesem Zusammenhang ist auch der „Tag des Vorfelds“ am 20. Juli 2024 zu erwähnen, an dem zahlreiche Personen, Organisationen und Medien aus dem rechtsextremistischen Spektrum beteiligt waren. Ein Treffen von Akteuren der Neuen Rechten in dieser Besetzung und Größenordnung gab es bis jetzt in Schleswig-Holstein nicht. Im Phänomenbereich des Linksextremismus möchte ich kurz auf das „Rheinmetall Entwaffnen“- Camp eingehen. Unter dem Eindruck des Ukrainekriegs und des anhaltenden Nahostkonflikts fanden die Aktionstage vom 3. bis 8. September 2024 mit bürgerlicher Klientel, aber auch unter deutlicher Beteiligung linksextremistischer Gruppierungen statt. Das Protestcamp stellte hierzulande die bisher größte antimilitaristische Protestaktion dar. Nicht zuletzt bleibt der Salafismus die am meisten verbreitete islamistische Strömung in Schleswig-Holstein. Die islamistische Radikalisierung im Netz nimmt zu. Wir müssen islamistische Influencer und Prediger besonders in den Blick nehmen. Auch wenn die Zahl in Schleswig-Holstein vergleichsweise niedrig ausfällt, wurde dazu auf Landesebene eine gesonderte Datei eingerichtet. Wir müssen weiterhin allen Formen von Extremismus entgegentreten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Nun zu den polizeilichen Zahlen der politisch motivierten Kriminalität. Hier haben wir einen signifikanten Anstieg zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Taten um 942 auf insgesamt 2.677 Taten angestiegen. Das ist eine Steigerung von 54,3 Prozent und stellt damit den bisherigen Höchstwert der Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität in Schleswig-Holstein dar. Bei den Gewaltdelikten verzeichnen wir auch einen Anstieg um 16 Delikte auf insgesamt 153 Gewaltdelikte, eine Zunahme von 11,7 Prozent. Dies kann allerdings auch und insbesondere mit dem Bundes- (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) tagswahlkampf 2024/2025 begründet werden. Dort spiegeln sich die kontroversen politischen Positionen leider auch in der politisch motivierten Kriminalität wieder. In diesem Zusammenhang nahmen die Straftaten ebenso im Bereich von Hass und Hetze im Internet zu. Meine Damen und Herren, unsere freiheitlichrechtsstaatliche Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Errungenschaft, die wir weiter aktiv verteidigen werden und müssen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich eröffne die Aussprache, und das Wort hat zunächst für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Marion Schiefer.
Marion Schiefer CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit der Bedrohung unserer Ordnung von außen und von innen. Die Analyse des Verfassungsschutzes für das Jahr 2024, die unsere vielfältigen Herausforderungen klar benennt, muss uns Appell und Ansporn sein. Unsere Demokratie wird auf vielfältige Weise herausgefordert: durch politischen Extremismus, hybride Bedrohungen aus dem Ausland und durch gezielte Delegitimierung unseres Staates. Der Extremismus hat viele Gesichter, aber immer das gleiche Ziel: die Aushöhlung unserer demokratischen Gesellschaft, unserer offenen Gesellschaft. AfD-nahe Netzwerke wie Nordfeuer, linksextreme Kampagnen unter dem Deckmantel des Antifaschismus und islamistische Influencer auf sozialen Plattformen bedrohen unsere Werte gezielt und organisiert. Wer hier verharmlost, macht sich zum Steigbügelhalter für die Feinde unserer freiheitlichen Ordnung. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD, FDP und SSW) Das Internet ist längst für alle Extremisten zum Hauptkampffeld geworden. Der Bericht des Verfassungsschutzes erwähnt auf fast jeder Seite die Social-Media-Kampagnen und individuellen Kontaktversuche geschickt agierender Gruppierungen und einzelner Influencer, die Podcasts, Videostreams, Onlineseminare, die digitalen Vernetzungen extremistischer Gruppierungen untereinander. All diese digitalen Kanäle buhlen um die junge internetaffine Zielgruppe, und sie sind gefährlich erfolgreich dabei. Wie attraktiv das Extreme sein kann, haben wir auch an den Ergebnissen der Bundestagswahl gesehen. Unsere Antwort auf die digitalen Rattenfänger muss auch digital sein – mit intensiver Beobachtung, Aufklärung und konsequenter Löschung extremistischer Inhalte. Wer Hass predigt, wer den Rechtsstaat verächtlich macht, wer zur Gewalt aufruft, der hat kein Recht auf Sichtbarkeit im Netz. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Auch der Bund ist gefordert, mehr Druck auf Plattformen auszuüben. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten ist mit über 2.600 Fällen so hoch wie nie zuvor; es gibt einen Anstieg von über 54 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das sind 2.600 Taten, die ganz konkret unseren gesellschaftlichen Frieden bedrohen, immer mehr antisemitische Straftaten und Angriffe auf Kommunalpolitiker, Frauen und queere Menschen und wieder häufig aus dem digitalen Raum heraus. 1.516 Delikte mit rechtsextremem Hintergrund, das sind 500 mehr als 2023, und die Zahl der linksextremen Straftaten hat sich fast verdoppelt. Die Straftaten gegen Amtsund Mandatsträger haben sich mit 229 Taten gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Diese Entwicklung betrifft nicht nur Politikerinnen und Politiker, sondern unsere demokratischen Institutionen allgemein. Wer Bürgermeister beschimpft, Abgeordnete bedroht oder Verwaltungsangestellte einschüchtert, greift nicht einzelne Menschen an, sondern unser Gemeinwesen als solches. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SSW) Dieser Staat muss darauf antworten. Die Täter müssen spüren, dass sich das Gemeinwesen wehrt und dass der Rechtsstaat funktioniert. Zur Wahrheit gehört: Die Bedrohungen kommen nicht nur von extremistischen Rändern, sondern auch von denen, die mitten unter uns dabei sind, den politischen Diskurs systematisch zu vergiften. Da gibt es das aufgrund von Ängsten und den vielen Krisen in der Welt steigende, unstrukturierte Personenpotenzial der Reichsbürger und Selbstverwalter. Da gibt es die sogenannte Neue Rechte, das Umfeld von Gruppierungen wie Nordfeuer oder pseudointellektuelle Thinktanks. Die streben keine offene Debatte an. Die wollen sich nicht mit den gesellschaftlichen, den politischen Akteuren auseinandersetzen. Die betreiben metapolitische Zersetzung. (Marion Schiefer) Die Ministerin hat die AfD angesprochen. Meiner Meinung nach ist entscheidend, dass wir jedes Detail, das ihre Verfassungsfeindlichkeit belegt, minutiös zusammentragen, damit die Waage zum Schluss ganz deutlich schwer genug für ein Verbotsverfahren ist. Aber unabhängig davon ist klar: Wir dulden keine Verfassungsfeinde in unseren Parlamenten, egal, wie bürgerlich sie sich geben. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich danke der Landesregierung für die entschlossene Reaktion auf die verfassungsfeindlichen Entwicklungen, und ich bin froh, dass wir als Haushaltsgesetzgeber den Verfassungsschutz verstärkt haben, insbesondere bei der Cyberabwehr und im Bereich islamistischer Onlineradikalisierung. Das ist dringend notwendig. Es bleibt dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen: Unsere Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Deshalb möchte ich zum Schluss mit Erlaubnis der Präsidentin einen großen sozialdemokratischen Staatsmann zitieren. Carlo Schmid hat 1949 gesagt: „Man … muß auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“ (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Ihre Redezeit ist aber trotzdem leider fast zu Ende, Frau Kollegin.
Marion Schiefer CDU
Letzter Satz. – Ich darf seit zwei Jahren Mitglied dieses Hohen Hauses sein, und ich freue mich darüber, dass ich in meiner täglichen Arbeit spüre, dass ich 68 Kolleginnen und Kollegen habe, die diesen Mut ebenfalls aufbringen. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Der nächste Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Jan Kürschner.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Zunächst einmal gilt es, dem Verfassungsschutz für seine geleistete Arbeit zu danken. Dann zitiere ich auch schon meine Vorrednerin: Der Fortbestand der Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, und Demokratien gehen meistens nicht mit einem Knall zugrunde, sondern alle sterben einen eher schleichenden Tod. Der Blick auf die vielfältigen Bedrohungen von innen und außen, denen unsere Grundwerte ausgesetzt sind, offenbart auch dieses Jahr das bereits bekannte Ergebnis: Die größte Gefahr geht einfach von der extremen Rechten aus. Die Entwicklung der Zahl der politisch motivierten Kriminalität, PMK, ist insgesamt schockierend. Die absolute Zahl an Straftaten spricht eine deutliche Sprache. Wir beobachten einen krassen Anstieg in der gesamten rechtsextrem bewerteten Kriminalität innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte. Dabei hat Schleswig-Holstein – das ist wirklich bemerkenswert – von allen westdeutschen Flächenländern die meisten Gewaltstraftaten von Rechtsaußen pro Kopf – nicht schön. Beim rechtsextremen Personenpotenzial kann man bei den Zahlen im Bericht ins Nachdenken geraten. Seit 2015 soll die Personenzahl fast konstant geblieben sein. Das wirft Fragen auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt für Gesamtdeutschland im gleichen Zeitraum mehr als eine Verdopplung des rechtsextremen Personenpotenzials fest. Ist es vor diesem Hintergrund plausibel, dass SchleswigHolstein derart von der Entwicklung in der Bundesrepublik abgekoppelt ist und gleichzeitig auf Platz 1 der westdeutschen Flächenländer bei den Gewaltstraftaten, PMK rechts ist, wobei wir einen Anstieg von über 50 Prozent bei den Gewaltdelikten rechts erleben? Also, ist das plausibel? Das muss man sich fragen. Besorgniserregend ist daneben der neuerliche Anstieg der Zahlen im Bereich der Reichsbürger auf rund 800. Ob man das nun als eigenständiges Phänomen auffasst oder eher als spezifische Form des Rechtsextremismus, wie es in manchen anderen Bundesländern gezählt wird – mindestens existiert eine ideologische Verzahnung beider Phänomenbereiche, und man muss die Zahlen dabei einfach in einem Zusammenhang betrachten. Der Landesverband der AfD wird im Bericht nicht als extremistische Bestrebung genannt, obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz es als gesicherte Erkenntnis betrachtet, dass die AfD in ihrer Grundtendenz rechtsextrem ist. Ich habe zwar durchaus Verständnis dafür, dass die Landesregierung auf die Stillhaltezusage des BfV im Gerichtsverfahren verweist. Aber wir hier müssen das natürlich diskutie- (Jan Kürschner) ren; denn jedes Mitglied der AfD ist auch Mitglied des AfD-Bundesverbandes, (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) und was auf der Bundesebene passiert, ist auch hier relevant. Es gibt keine Freizeichnung für die AfDMitglieder in Schleswig-Holstein. Das werden wir im Ausschuss besprechen müssen, und ich erhoffe mir da im nächsten Verfassungsschutzbericht mehr Klarheit. Das Gutachten des BfV zur AfD nennt ganz konkrete Beispiele aus Schleswig-Holstein als Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD, so zum Beispiel die mittlerweile aufgelöste Junge Alternative Schleswig-Holstein. Der AfD-Landesverband hat noch Ende 2024 auf einem Landesparteitag extra eine Resolution beschlossen: „Solidaritätsbekundung mit der Jungen Alternative Schleswig-Holstein: … Haltlose Vorwürfe bzgl. einer angeblichen Radikalisierung der ‚Jungen Alternative‘ weisen wir entschieden zurück. Die AfD-Schleswig-Holstein steht zu ihrer eigenen Jugendorganisation.“ Das muss man an der Stelle einfach einmal betonen. Die stellen sich hinter das, was die JA tut, und das muss dann eben auch voll für sie zählen. Mehrfach erwähnt wird auch der pensionierte Richter in Landesdiensten, Gereon Bollmann, Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein, der vom Verschwörungsmythos des Bevölkerungsaustausches schwurbelt und mit der Frau MalsackWinkemann eine Terrorverdächtige von der AfD unterstützt. Die AfD als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus, das ist eine reale Gefahr und Bedrohung für unsere innere Sicherheit – und vernetzt mit radikalen Kräften, teilweise gewaltbereit, mit viel Geld offenbar im Hintergrund und Mitgliedern in ihren eigenen Reihen, die kein Problem darin sehen, gleichzeitig in einer rechtsextremen Partei zu sein und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienen zu wollen, jedenfalls vordergründig. Ich sehe da einen erheblichen Widerspruch, und wir werden diesen Widerspruch auflösen. Wir werden sehr konkrete Schritte gehen, um unsere innere Sicherheit, die die AfD angreift, zu schützen. Ich wiederhole mich, dass ich es für unabdingbar halte, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu stellen, denn im Grundgesetz steht: Verfassungswidrige Parteien sind verboten. – Das muss man nur bemerken, und das Bundesverfassungsgericht muss es feststellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich treffe am Wochenende meine alte Lateinlehrerin, deswegen hier an der Stelle: Ceterum censeo AfD esse delendam. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook das Wort.
Niclas Dürbrook SPD
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann war das große Latinum doch noch für irgendwas gut, Herr Kollege Kürschner. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Verfassungsschutzbericht 2024 zeigt erneut: Der Druck auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist hoch. Wir erleben die Bedrohung durch Rechtsextremisten, durch sogenannte Reichsbürger, durch Islamisten, aber zunehmend auch durch Delegitimierer staatlicher Institutionen oder durch die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste. Darum zunächst mein ausdrücklicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sicherheitsbehörden für ihre Arbeit und heute ganz besonders an den Verfassungsschutz. (Beifall ganzes Haus) Diese Arbeit braucht politische Rückendeckung, und das bedeutet zeitgemäße Ausstattung, gute Ausbildung, ausreichend Personal, gerade in Zeiten knapper öffentlicher Kassen. Da ist zwar etwas mit dem aktuellen Haushalt passiert, aber ich glaube, wir sind noch nicht an dem Punkt, an dem wir ankommen müssen. Was der Bericht deutlich macht, ist die drastische Zunahme politisch motivierter Kriminalität. Das ist kein Zufall, es ist die Folge einer immer weiter verrohenden Sprache. Taten folgen Worten. Wer ausländerfeindliche Lieder grölt, antisemitische Sprüche auf Schulhöfen duldet oder kommunale Amtsträger beleidigt oder gar bedroht, schafft ein Klima, dem Gewalttaten folgen. (Beifall SPD) (Niclas Dürbrook) Das alles haben wir im vergangenen Jahr auch bei uns im Land erlebt. Nichts davon ist akzeptabel, und alle Demokratinnen und Demokraten müssen dem entschieden entgegentreten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall ganzes Haus) Der Bericht macht auch deutlich: Der Rechtsextremismus bleibt die größte Bedrohung für unsere freiheitliche Gesellschaft. Glücklicherweise gab es bei uns noch keine Szenen wie in der vergangenen Woche in Bad Freienwalde in Brandenburg, wo ein Dutzend Vermummter prügelnd über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Vielfaltsfests herfiel. Das erinnert in übelster Weise an die Baseballschlägerjahre, und dahinter stehen keine spontanen Gewaltausbrüche, sondern eine Strategie der Rechten, bei der es darum geht, öffentliche Räume zu erobern, Gegnerinnen und Gegner mundtot zu machen, massiv einzuschüchtern. Ich will das ganz deutlich sagen: Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass es solche Bilder in Schleswig-Holstein nie geben darf, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall ganzes Haus) Dieser Strategie von Rechtsextremen muss von Anfang an mit aller Entschlossenheit entgegengetreten werden. Ja, das bringt uns zur AfD. Das vergangene Jahr hat noch deutlicher gezeigt: Diese Partei übernimmt nicht nur immer hemmungsloser das Vokabular klassischer Rechtsextremer, sie arbeitet personell, inhaltlich und organisatorisch mit dem restlichen rechten Sumpf eng zusammen. Der sogenannte „Tag des Vorfeldes“ in Schleswig-Holstein hat diese Verbindung besonders deutlich gemacht: eine Bühne für AfD-Funktionäre und klassische Rechtsextreme gleichermaßen und für uns ein weiteres Argument, warum das Verbotsverfahren nicht länger vertagt werden darf. Wenn wir derartiges und ehrlicherweise ja noch viel mehr bei einer Partei dieser Größe beobachten und uns als Demokratinnen und Demokraten in der Bewertung dessen, was wir da sehen, doch eigentlich sehr einig sind, dann haben wir vielleicht nicht die rechtliche, zumindest aber die politische Pflicht, das Bundesverfassungsgericht über die Konsequenzen daraus beraten zu lassen. Das geht nur, wenn man sich auf den dafür notwendigen Weg begibt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube auch, Frau Kollegin Schiefer, das wäre im Sinne von Carlo Schmid gewesen, der ja einer der Väter der wehrhaften Demokratie ist. (Beifall SPD und SSW) Liebe Kolleginnen und Kollegen, irritiert hat mich in der vorvergangenen Woche das Verhalten vom Bundesinnenminister Dobrindt. Die Einschätzung, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr darstellt, wurde im Verfassungsschutzbericht des Bundes gestrichen. Bei der Vorstellung des Berichts wurde mit der Beschriftung von Diagrammen dann derart getrickst, dass plötzlich der Linksextremismus zur größten Gefahr wurde. Ich bin der Letzte, der irgendeine Form von Extremismus an dieser Stelle verharmlosen will, aber zwei von drei politischen Straftaten in Deutschland sind rechtsextremistisch motiviert. Wer die Fakten in eine andere Richtung zu biegen versucht, der fällt denjenigen in den Rücken, die sich in diesem Landtag täglich für Vielfalt, Meinungsfreiheit und unsere Demokratie einsetzen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Zurück in den echten Norden, wo ich übrigens sehr dankbar dafür bin, dass es eine konservative Innenministerin gibt, die zeigt, dass man mit Fakten besser umgehen kann. (Beifall ganzes Haus) Die Gefahr durch den Islamismus bleibt hoch. Der Bericht beschreibt ihn als dezentral und heterogen. Gerade das macht ihn schwer greifbar, aber eben auch so gefährlich. Besonders zu denken geben muss uns die Bedrohung durch Spionage und Einflussnahme fremder Staaten. Natürlich reden wir insbesondere über Russland. Ich glaube persönlich nicht, dass es der richtige Zeitpunkt für die „schrittweise Rückkehr zur Entspannung der Beziehung in einer Zusammenarbeit mit Russland“ ist. Ich denke, Sie alle wissen, wo das steht. (Beifall ganzes Haus) Ich glaube aber sehr wohl, dass es eine konsequente Antwort auf die Bedrohung in unserem Land braucht. Das gilt für Desinformationskampagnen oder Cyberangriffe ebenso wie für die Drohnenflüge über Brunsbüttel oder über Bundeswehrliegenschaften. Jeder davon ist ein gezielter Versuch, unsere Handlungsfähigkeit zu testen. Um das an der Stelle auch so ehrlich einzuräumen: Bislang sind wir bei diesem Test durchgefallen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es bleibt also viel zu tun, hier (Niclas Dürbrook) und an vielen anderen Stellen. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist angenehm, einen Verfassungsschutzbericht in einem Parlament zu diskutieren, in dem nur Demokraten sitzen. (Beifall ganzes Haus) Es ist auch ausgesprochen angenehm, Kollege Dürbrook, wenn so ein differenziertes Bild gezeichnet wird, wie Sie das eben hier getan haben, und Sie dabei auch eine konservative Innenministerin loben, weil sie anders mit den Zahlen umgeht, als das in Berlin der Fall ist. Ich finde nur, Kollege Dürbrook, das müssen wir jetzt auch mal in Richtung Kollege Kürschner sagen: Den Linksextremismus in Schleswig-Holstein in der Rede so gar nicht zu erwähnen, wird dem auch nicht so ganz gerecht, mit Verlaub, (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Birte Glißmann [CDU]) denn die Anzahl der Gewalt oder der politisch motivierten Kriminalität von links hat im letzten Jahr eine Steigerungsrate von 93,4 Prozent gehabt, auf kleinerem Niveau, aber doch sehr deutlich. Das hat auch viel mit diesem „Rheinmetall Entwaffnen-Camp“ und so zu tun, aber das ist ja in Wahrheit auch ein Phänomen, das uns umtreiben muss. Deshalb ist aus meiner Sicht der sorgsame Blick in alle Richtungen vonnöten, denn Extremismus, woher auch immer, ist ein Angriff auf das demokratische Gemeinwesen. (Beifall FDP, CDU, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Dieser Blick ist richtig, und der ist berechtigt. Wir sind uns hier in diesem Hause einig, was die allgemein von uns natürlich gewollte klare Bekämpfung einer Partei, die Bezüge zum Rechtsextremismus inzwischen mehr oder weniger offen an vielen Stellen tatsächlich äußert und thematisiert, betrifft. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich ein bisschen versuchen, nachdenklich zu werden und einzuordnen, was es bedeutet, wenn es um die Einstufung einer Organisation als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geht. Wir werden abzuwarten haben, was die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht dazu sagen, denn die Hürde für ein Verbotsverfahren ist den Voraussetzungen nach eine gewaltige. Es ist kein Selbstläufer, davon auszugehen, dass die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch ein Verbotsverfahren tragen würde. Gucken Sie sich an, was Entscheidungen in der Vergangenheit zu diesen Fragen durch das Bundesverfassungsgericht ausgemacht haben. Kolleginnen und Kollegen, seien wir auch mal ehrlich mit uns selbst. Selbst wenn es uns gelänge, eine Partei zu verbieten, deren 10 Millionen Wähler bei der letzten Bundestagswahl verbieten wir damit nicht. Wir werden das Phänomen einer Rechtsorientierung in dieser Gesellschaft nicht mit einem Verbotsverfahren aus der Welt bekommen. Wir werden nur dann, wenn wir politisch überzeugend aus der Mitte der Gesellschaft die Ränder klein machen, die Ränder schwächen. (Beifall FDP, CDU und SSW) Das ist das Gebot der Stunde, das auch dieses Parlament angeht. Ich habe meine Schwierigkeiten mit dem entsprechenden Verbotsverfahren, aber ich habe überhaupt keine Schwierigkeiten, Demokraten zusammenstehen zu lassen und nicht einfach dahin zu gucken und zu sagen: Wir lassen zu, dass AfD-Leute immer stärker rechtsextremistisches Gedankengut thematisieren. Dem offen überall entgegenzutreten ist unser Job, und das ist das, was jetzt, glaube ich, ansteht. (Beifall FDP, CDU, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität insgesamt ist besorgniserregend. Die Zahl von über 2.000 Taten klingt nicht nur, sondern ist auch gewaltig. Wir bewegen uns hier in einem Deliktsbereich, in dem wir es zum Glück vor allem zu tun haben mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigungen und vor allem Sachbeschädigungen. Wir hatten einen Europawahlkampf und einen Bundestagswahlkampf. Da kam es zu Sachbeschädigungen (Dr. Bernd Buchholz) an Wahlplakaten. Von den 2.600 Straftaten bezog sich fast die Hälfte darauf. Das ist aber nicht zu unterschätzen; denn das ist ein Zeichen dafür, dass in der politischen Auseinandersetzung plötzlich auch das Zerstören der Wahlplakate des Konkurrenten, die Beleidigung des politisch Andersdenkenden zum Gegenstand gemacht werden kann. Gewalt und Beleidigungsthemen haben in einer politischen Auseinandersetzung nichts verloren. (Beifall FDP, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Deshalb gebietet dieser Bericht uns allen, klarzumachen, dass auch diese Themen zur Anzeige gebracht werden müssen. Auch diese Themen müssen verfolgt werden, damit man gleich am Anfang dafür sorgt, dass sich hier kein Phänomen ausbreitet. Ich danke der Ministerin für den Bericht und freue mich auf die Beratungen dazu auch mit der Verfassungsschutzabteilung selbst, der ich großen Dank ausspreche für das, was im vergangenen Jahr geleistet wurde. (Beifall FDP, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die SSW-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.
Sybilla Nitsch SSW
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir hatten jüngst die Gelegenheit, beobachten zu können, wie unterschiedlich verschiedene Minister ähnliche Themen darstellen können. Alexander Dobrindt hat, knapp eine Woche nachdem Ministerin Sütterlin-Waack den Landesverfassungsschutzbericht für Schleswig-Holstein darstellte, den Verfassungsschutzbericht des Bundes präsentiert und ließ dabei den einen oder anderen irritiert zurück – auch mich. So seien die Zahlen im Linksextremismus stark angestiegen. Sind sie aber nicht. Für die Tabellen von Rechts- und Linksextremismus gab es unterschiedliche Skalierungen, sodass die Balkendiagramme ein absolut verzerrtes Bild vom jeweiligen Personenpotenzial darstellten. An dieser Stelle möchte ich ganz klar sagen – das haben auch einige der Kollegen schon gesagt –: Wir müssen für das Land wie für den Bund feststellen, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr ist. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Wo stehen wir jetzt? 2.677 Straftaten in Schleswig-Holstein insgesamt, fast 1.000 mehr als im Vorjahr. 1.516 Taten von rechts, 265 von links, 114 Taten ausländischer Ideologie, 30 Taten religiöser Ideologie und eine deutliche Zunahme bei den Taten, die unter sonstiger Zuordnung zusammengefasst werden. Außerdem eine deutliche Zunahme bei Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger und ein Anstieg bei den antisemitischen Straftaten. Bei Reichsbürgern und Islamisten müssen wir laut Bericht weiterhin von einer latenten Gewaltbereitschaft ausgehen und damit auch von einer abstrakten Gefahrensituation. Natürlich sind die Gewalttaten regional unterschiedlich. Kiel und Neumünster stechen schnell hervor, aber das erklärt sich dann durch einzelne Großveranstaltungen. Besonders beunruhigend für mich sind die Gewaltdelikte, die Zunahme um 16 Delikte auf 153 Gewaltdelikte. 65 Gewalttaten gingen dabei allein von Rechtsextremen aus. Fast alle waren Körperverletzungen. 689 von 1.516 Straftaten der politisch motivierten Kriminalität von rechts weisen laut Bericht fremdenfeindliche, also ganz klar rassistische Motive auf. Bei 55 Gewalttaten im Phänomenbereich PMK rechts wurden fremdenfeindliche Motive festgestellt, darunter ein versuchter Totschlag, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, eine schwere Brandstiftung, elf gefährliche und 41 einfache Körperverletzungen. Für mich zeigt sich erneut: Auf Worte folgen Taten. Die Neue Rechte hetzt seit Jahren gegen Minderheiten, gegen Feministinnen, gegen die Wissenschaft der Gender Studies, gegen Geflüchtete und gegen rassifizierte Menschen. Diese Menschen imaginieren einen Bevölkerungsaustausch, behaupten eine Überfremdung und fordern damit einhergehend eine Remigration. Sie versuchen damit, Grenzen zu verschieben, Grenzen des Sagbaren und Grenzen des Machbaren. Teilweise gelingt das. Das ist das Erschreckende. Zu oft habe ich in den vergangenen Jahren erfahren, dass sich Menschen, die sich der politischen Mitte zuordnen, an diese Extreme gewöhnt haben. Zu oft müssen wir auch über den Extremismus der Mitte sprechen. Es bleibt wichtig, dass wir uns als Politikerinnen und Politiker aus der politischen Mitte – ich gehe davon aus, wir sortieren uns alle da irgendwo ein – selbst hinterfragen: Inwiefern hat die jahrelange (Sybilla Nitsch) Hetze von rechts eigentlich auch mich selbst beeinflusst? Zucke ich bei bestimmten Worten gar nicht mehr zusammen? Was empfinde ich eigentlich gerade als Normalität? Woran habe ich mich insgeheim schon gewöhnt? Liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen sind wir nicht zu sensibel, wenn wir immer wieder sagen: Wir machen hier nicht mit, (Beifall SSW und FDP) nicht bei dieser Sprachverschiebung, nicht bei der Verschiebung der Mitte der Gesellschaft nach rechts außen und nicht, wenn von Sylt Videos mit rassistischen Gesängen und Naziparolen auftauchen. Zuletzt kann ich noch feststellen, dass ich der weiteren Befassung im Ausschuss gespannt entgegenblicke, weil ich auch einige Fragen habe. Zum Beispiel: Wie geht es weiter nach der Selbstauflösungsankündigung der PKK mit der Kriminalisierung des kurdischen Aktivismus? Auch die Fragen nach möglicherweise neuen Kategorien oder weiteren Kategorien würde ich gerne aufgreifen. Im Bayerischen Verfassungsschutzbericht ist von einer „verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit“ zu lesen. Da habe ich mir die Jahresbilanz der Claim-Allianz angeguckt. Die Zahl der dokumentierten antimuslimischen Vorfälle in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Auch hier würde ich gerne fragen, wie das eigentlich für Schleswig-Holstein aussieht. Abschließend möchte ich mich beim Innenministerium, seiner Ministerin und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes für den vorliegenden Bericht bedanken. Ministerin Sütterlin-Waack hat es in der Pressekonferenz gesagt: Wir können mit den Ergebnissen nicht zufrieden sein. Das können wir auch nicht als Parlament. Im Vergleich zum Bundesministerium ist jedoch hervorzuheben, dass wir in Schleswig-Holstein mit unserer Ministerin und mit dem Innenministerium versuchen, sachorientiert und transparent die Probleme miteinander zu besprechen und anzugehen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es lohnt sich allein schon deshalb, dass E‑Sport heute auf unserer Tagesordnung steht, weil wir uns noch einmal vergegenwärtigen, dass Schleswig-Holstein hier bundesweiter Vorreiter ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Beschluss des Hohen Hauses hat vor über sechs Jahren den Stein ins Rollen gebracht. Seitdem fördern wir den E‑Sport strukturell und auch verlässlich. E‑Sport bedeutet – die meisten von Ihnen wissen das, ich sage es trotzdem noch einmal –, Menschen spielen Computerspiele als Wettbewerb, allein oder im Team, oft auch bei Turnieren. Dabei müssen wir Fairness, Teamgeist und Können herausstellen. Insgesamt rund 1,9 Millionen Euro sind bereits in Projekte, Vereine und Strukturen geflossen. Diese Investitionen zahlen sich aus. Mit dem Landeszentrum für E‑Sport und Digitalisierung in Kiel und vier regionalen Zentren in Flensburg, Heide, Husum und Mölln haben wir nachhaltige Strukturen geschaffen. Es ist ein Netzwerk entstanden, das bundesweit einmalig ist. Die Förderung des E‑Sports in Schleswig-Holstein hat dabei zwei zentrale Funktionen. Die starke präventive Wirkung muss immer im Vordergrund stehen, insbesondere im Bereich Jugendschutz und Medienkompetenz. Unser zweites Ziel bleibt: Wir brauchen in diesem Bereich Leitplanken, statt ihn sich selbst zu überlassen. Dass wir unserer Verantwortung nachkommen, zeigt der Bericht. Auch für das Jahr 2025 sind (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) im Haushalt wieder 149.000 Euro für den E‑SportVerband Schleswig-Holstein vorgesehen. Weitere 60.000 Euro stehen für Projekte von Vereinen, Kommunen und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Gefördert wurden unter anderem die Landesmeisterschaften am 31. Mai und 1. Juni 2025 in Neumünster sowie die Aus- und Fortbildung von E‑Sport-Trainerinnen und ‑Trainern. Unser besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden des E‑Sport-Verbandes sowie allen anderen ehrenamtlich Tätigen. (Beifall) Ihr Engagement hat den Aufbau der Strukturen maßgeblich und unter großem persönlichen Einsatz ermöglicht. Die E‑Sport-Förderung ist inzwischen fest etabliert. Neue Förderanträge können noch bis zum 20. Juli 2025 gestellt werden. Voraussetzungen sind: Die Projekte beinhalten klare Maßnahmen zur Prävention von Spielsucht, sexualisierter Gewalt im Netz und zur Vermittlung von Medienkompetenz. Ja, auch Bewegung darf nicht zu kurz kommen. (Zuruf CDU: Sehr richtig!) Wir wollen mehr. Im zweiten Halbjahr soll eine Landesliga Schleswig-Holstein im E‑Sport starten. Auch eine Jugendliga im Bereich E‑Football ist in Planung; die Plattform dafür prüfen wir derzeit gemeinsam mit dem Verband. Ein wichtiger Schritt steht nun auf Bundesebene an. Die neue Bundesregierung plant, E‑Sport gesetzlich als gemeinnützig anzuerkennen. Wir begrüßen das ausdrücklich und werden eine entsprechende Änderung der Abgabenordnung unterstützen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Meine Damen und Herren, was Schleswig-Holstein im Bereich E‑Sport aufgebaut hat, ist ein echtes Vorzeigeprojekt. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Beate Raudies
Ich danke der Ministerin für den Bericht und eröffne die Aussprache. Das Wort für die SSW-Fraktion erhält die Abgeordnete Sybilla Nitsch. – Frau Abgeordnete Nitsch, Sie haben jetzt das Wort. – Die Ministerin war mit der Redezeit sehr sportlich; sie ist ja auch die Sportministerin. (Die Abgeordnete befindet sich nicht am Platz und eilt zum Redepult)
Sybilla Nitsch SSW
Ich bin sportlich zurück! (Beifall) Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mich bemüht, sportlich zu wirken und versuche jetzt, den Bericht zum Thema E‑Sport zu kommentieren. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Aber du hast dich bei der Zeit verzockt! – Heiterkeit) – Das habe ich, genau. – Bei den Olympischen Spielen in Los Angeles im Jahr 2028 wird es fünf neue Sportarten geben, unter anderem werden Cricket, Lacrosse und Softball wieder olympisch werden. In der Sportwelt, so kann man sagen, ist durchaus Bewegung und eine gewisse Offenheit sichtbar; das gilt auch für den E‑Sport. Ich bin davon überzeugt, dass die Olympischen E‑Sport-Games in zwei Jahren in Riad einiges verändern und anstoßen werden. Die weltweit ausgestrahlten Wettkämpfe werden dem E‑Sport sicherlich viel Aufmerksamkeit bringen, die Strukturen festigen und noch mehr Menschen für diesen Sport begeistern. Ja, wir bezeichnen es als Sport. Schleswig-Holstein macht aber gerade eine gegensätzliche Bewegung. Deshalb gerate ich ein wenig in einen Widerspruch zu dem, was Frau SütterlinWaack gesagt hat. Wir gehen davon aus, dass wir in Sachen E‑Sport ein Vorreiterland gewesen sind, und zwar mit lebendigen Knotenpunkten. Vor allem an der Westküste ist ein Hotspot entstanden. Wir haben uns aber zu einem jetzt recht unambitionierten Modellland entwickelt und müssen uns darüber unterhalten, wie es in Zukunft weitergeht. Der vorgelegte Bericht hat allein anhand der Haushaltszahlen deutlich gemacht, dass in vielen Bereichen der Projektförderung das Interesse ein wenig verloren gegangen ist, und wir sollten uns überlegen: Woran liegt das? Stattdessen wird auf den Bund verwiesen, der im Rahmen seiner Kompetenz die Abgabenordnung ändern sollte. Nun habe ich vernommen, dass die Landesregierung das unterstützen möchte, nämlich, dass E‑Sport die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erlangt. Bisher war es aber so, dass die versprochene Aufwertung von E‑Sport bei den letzten beiden Koalitionen im Bund nicht vorgenommen worden ist. Nun ist es wieder in den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung gerutscht, und wir hoffen, dass die Anerken- (Sybilla Nitsch) nung der Gemeinnützigkeit nun bald erfolgt. Es geht darum, den Sport so zu fördern, dass nicht höhere Kosten für E‑Sport-Vereinigungen entstehen und dass in Sachen Gemeinnützigkeit, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen und bei anderen Sportarten, unterstützt wird. Hervorheben möchte ich, dass wir für den E‑SportVerband eine regelhafte Förderung bekommen haben. Wir wissen alle: Wenn wir erst mal eine regelhafte Förderung haben, dann bedeutet das Sicherheit für die Arbeit. Das ist besonders wichtig, um die vier E‑Sport-Zentren auch in Zukunft als lebendige Orte für E‑Sport wissen zu können. Gerade vor Kurzem – das habe ich mir berichten lassen, denn mein Besuch steht noch aus – wurde das E‑SportZentrum in Husum eröffnet, angedockt an den Husumer SV. Damit ist die Kooperation mit anderen Sportarten gewährleistet, und das ist ein wichtiges Prinzip beim E‑Sport. (Beifall Patrick Pender [CDU]) Ich freue mich darauf, dass ich das Zentrum bald einmal live und in Farbe erleben und mich vom Ergebnis dieser Grundfinanzierung überzeugen kann. Die E‑Sport-Branche ist ein Wachstumsgarant mit Milliardenumsätzen, wenn man das deutschlandweit und europaweit betrachtet. Sie hat sich als Teil der Kreativwirtschaft etabliert. Immer mehr drängen auch deutsche Programmierer und Programmiererinnen dieses Bereiches mit neuen Konzepten auf den Markt. Die meisten zieht es dann aber jobmäßig nach Asien oder in die USA, weil dort eine andere Wertschätzung vorherrscht. Gerade weil der E‑Sport an der Westküste zum Hotspot wurde, wäre ein Studiengang im Bereich E‑Sport ein echter Schritt gewesen, um hier Chancen für die Kreativwirtschaft zu schaffen. (Beifall SSW und SPD) Es ist zu bedauern, dass bei der intensiven Prüfung – so wird sie genannt – der Landesregierung eines E‑Sport-Studienganges in Heide Probleme bei der Finanzierung und der Akkreditierung festgestellt wurden. Ich hätte mir mehr Hartnäckigkeit und mehr Fantasie gewünscht, wie man gute Leute zumindest für Kompaktkurse nach Heide bekommen könnte. Aber diese Chance – vielleicht können wir sie noch mal aufgreifen – ist nach wohlgemerkt nur einem Gesprächstermin im Jahre 2021 vertan. Eine intensive Prüfung stelle ich mir anders vor. Die Landesregierung hat hier die Vorreiterrolle ein wenig verschoben; das betrifft auch verschiedene Projekte, zum Beispiel das deutsch-dänische Projekt kultKIT, das bereits ausgelaufen ist. Hier hätten wir uns mehr Berücksichtigung gewünscht, aber auch die dadurch entstandenen Strukturen zu verstetigen, um in diesem Kontext grenzüberschreitend arbeiten zu können. Die Vereine machen weiter. Wir haben einen Hotspot in Schleswig-Holstein. Wir haben den Hotspot an der Westküste. Aber wir haben keine flächendeckende Ausbreitung dieser Zentren; daran könnten wir noch arbeiten.
Beate Raudies
Frau Abgeordnete, wir müssen an Ihrer Redezeit arbeiten, die abgelaufen ist.
Sybilla Nitsch SSW
Ja, sofort. Ich komme zu meinem letzten Satz. – Trotzdem bin ich mir sicher, dass wir wieder mehr Ambitionen in diesen Bereich bringen können. Ich hoffe auf einen Willen durch weitere Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Patrick Pender das Wort. – Bitte schön.
Patrick Pender CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Game on! Let‘s play! Good luck! Have fun! (Heiner Rickers [CDU]: Watt?) Gut jeder zweite Mensch in Deutschland spielt Computer- oder Videospiele, und das sogar paritätisch, denn die Hälfte der Spielerschaft sind Frauen. Computerspiele haben sich nicht nur längst fest in unserem gesellschaftlichen Medienalltag etabliert, sie haben auch eine eigene enorme Entwicklung erlebt. Games sind kreativer, komplexer, anspruchsvoller und immersiver geworden. Ich konnte mir davon jüngst selbst ein Urteil beim Computerspielpreis in Berlin bilden. Frau Kollegin Nitsch, wir sind sehr kreativ in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein; es sind gute Spiele in Planung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das digitale Miteinanderspielen hat ebenfalls eine neue, wettkampforientierte Ebene erreicht – ein neues Level, kann man sagen. (Patrick Pender) Egal, ob im Einzel‑, Koop‑ oder Multiplayer-Modus – das wettbewerbsmäßige Spielen von Computer- und Videospielen ist populärer und professionalisierter denn je. Der E‑Sport lebt, liebe Kolleginnen und Kollegen. It‘s in the game, wie es so schön heißt. Ich erinnere mich privat daran zurück: Was einmal mit privaten LAN-Partys begann, ist jetzt ein Massenphänomen im Mainstream geworden. Diesen Zeitgeist haben wir im echten Norden frühzeitig erkannt. Die Ministerin hat es erwähnt. So wurde die Landesregierung bereits im Jahr 2018 durch den Landtag beauftragt, kommunale Strukturen im E‑Sport aufzubauen, und wurde damit deutschlandweit zum Vorreiter. Es entstand das Landeszentrum für E‑Sport und Digitalisierung Schleswig-Holstein, kurz LEZ.SH, in Kiel, und der ist ein beliebter Treffpunkt für E‑Sport-Begeisterte und mit seinen vielfältigen Angeboten ein echtes Leuchtturmprojekt im Norden. Die digitalen Knotenpunkte – sie wurden heute schon angesprochen – in Flensburg, Heide, Husum und Mölln sind Ankerpunkte, die den E‑Sport auch in der Fläche anknüpfbar machen für die Bürgerinnen und Bürger, die sich mal mit dem Thema beschäftigen, oder für professionalisierte E‑Sportlerinnen und E‑Sportler. Das politische Early-Access-Modell, nach dem wir hier gehandelt haben, hat also nicht nur die Zahl hobbymäßiger E‑Sportlerinnen und E‑Sportler im Norden gestärkt. Unsere praktizierte Verbandsförderung ist bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal und damit Goldstatus. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Botschaft ist klar: Wir nehmen den E‑Sport politisch ernst. Unser E‑Sport im echten Norden ist erstklassig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich danke der Ministerin, ihrem Ministerium und allen darüber hinaus Beteiligten ganz herzlich für die geleistete Arbeit. Denn aus den breiten sportlichen Strukturen, die geschaffen worden sind, kann nun der leistungsorientierte E‑Sport erwachsen. Ein Gamechanger stellt die eben angesprochenen E‑Sport-Landesmeisterschaften dar, die in Neumünster stattfinden. Kollege Hansen und ich waren auch dieses Jahr mit dabei. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Als Gamer oder nur als Zuschauer?) – Das wird am Ende noch verraten, Herr Kollege. – Der EVSH als Landesfachverband macht mit einer tollen Mannschaft ganz ehrenamtlicher Arbeit auch diese Landesmeisterschaften zu einem Vorzeigeprojekt und zu einem festen Bestandteil der deutschen E‑Sport-Szene. Frau Kollegin Nitsch, waren es beim ersten Launch noch drei Spiele, werden jetzt dort mit Rocket League, EA SPORTS FC, Super Smash Bros. Ultimate, League of Legends, auch bekannt als LoL, und The Low End fünf weltweit bekannte AAA-Titel auf offener Bühne ausgefochten. Das bedeutet, es ist nicht ein automatisiertes Update, wie es eben gerade dargestellt wurde, sondern ein echtes Upgrade für den E‑Sport im Norden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es kommt noch besser beim Leistungsgedanken des E‑Sports. Denn mit dem E‑Sport-Team Schleswig-Holstein hat die Landesregierung die deutschlandweit erste Förderung von jungen Talenten auf Länderebene gemeinsam mit der esports player foundation gestartet. Damit ermöglicht das Land Schleswig-Holstein die Förderung und Entwicklung von Talenten zu Profis auf Weltniveau. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Das Engagement, der Antrieb, das Talent und die Intensität, die ich bei E‑Sport-Athleten sehen konnte, stehen dem, was ich auf dem Platz erlebt habe, in nichts nach.“ Diese Aussage kommt von keinem anderen als dem fünfmaligen Weltfußballer Cristiano Ronaldo, der nun auch Global Ambassador beim Esports World Cup ist. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Auch bei uns in Schleswig-Holstein trifft Stadionatmosphäre auf Streaming-Kultur durch eine enge Kooperation mit dem E‑Sport-Team der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V., den eStorks, die in der virtuellen Bundesliga Division Nord-West unter den Top Ten sind. Kollegin Krämer, sie stehen vor Schalke. Herr Vogt ist nicht da, aber der FC Pauli steht in der Tabelle auch anders da. Schaut gerne nach. (Martin Habersaat [SPD]: FC St. Pauli! So viel Zeit muss sein!) – Das stimmt, Herr Habersaat. Vielen Dank. – Als Fachverband engagiert sich der EVSH darüber hinaus in Schulen, in den Einrichtungen. Es wurde gesagt, Bildung steht hier im Fokus. Eine Landesli- (Patrick Pender) ga ist im Aufbau. Das nächste Level beginnt. Die Gemeinnützigkeit streben wir zusammen an. Ich komme zum Ende: Es bleiben Wertschätzung, Fairplay, Spaß und guter Sportgeist, die den E‑Sport bei uns im Norden auszeichnen. Allen passionierten Spielerinnen und Spielern wünsche ich viel Erfolg. Für die bisherigen Errungenschaften möchte ich allen Beteiligten Dank und Anerkennung aussprechen. Um im Sportlerjargon von den Gamern zu bleiben, sage ich: gg, also Good Game. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Wunsch der Kollegin Redmann fange ich meine Rede mit dem Ausruf an: Game on! Wer sich einmal digital oder in Präsenz ein Championship-Game eines ESL-One-Major in Köln oder Katowice oder woanders auf der Welt angeschaut hat, weiß, dass es sich beim E‑Sport längst nicht mehr um ein Nischenthema handelt. E‑Sport bewegt Massen an Menschen und ist längst zentraler Bestandteil von Jugendkultur, digitaler Bildung und wirtschaftlicher Innovationsfaktor. Doch man muss nicht erst nach Köln oder woanders in die Welt fahren. Es reicht, wenn man einmal nach Schleswig-Holstein schaut. Mit dem heute vorliegenden Bericht, für den ich mich herzlich bedanken möchte, zieht die Landesregierung eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Schleswig-Holstein war und ist Vorreiter. Mit dem LEZ.SH in Kiel, den vier regionalen E‑Sport-Zentren und der institutionellen Förderung des E‑SportVerbandes Schleswig-Holstein hat unser Land ein bundesweites Alleinstellungsmerkmal geschaffen. Doch das ist erst der Anfang. Denn was E‑Sport heute leistet, ist mehr als nur der Wettkampf an der Konsole. Es ist Medienkompetenztraining, digitale Jugendarbeit, strategisches Denken, Teamfähigkeit und oft auch der erste Berührungspunkt mit IT, Coding oder Streaming. Es ist Ausdruck digitaler Kultur und damit auch politisch hochrelevant. Es ist deshalb nicht ganz leicht zu verstehen, weshalb es trotz expliziter Nennungen in den letzten beiden Koalitionsverträgen auf Bundesebene und dem jetzigen Koalitionsvertrag bislang nicht gelungen ist, E‑Sport als gemeinnützig anzuerkennen. Das liegt wahrscheinlich nicht am Engagement vor Ort. Es liegt am überholten Sportbegriff in der Abgabenordnung, der körperliche Ertüchtigung verlangt, als wären Reaktionsfähigkeit, Konzentration und mentale Ausdauer nicht ebenfalls eine Leistung. Als begeisterter, aber ziemlich schlechter Schachspieler und Zuschauer kenne ich diese Debatte schon sehr lange. Dabei hat sich selbst der Wissenschaftliche Beirat des ESBD jüngst mit einer neuen, offenen Definition positioniert: „E‑Sport ist der Wettkampf zwischen Menschen auf der virtuellen Ebene eines Computerspiels.“ Ein Versuch, der zeigt, wie dynamisch dieses Feld ist und wie vorsichtig wir als Politik mit überholten Kategorien umgehen sollten. Ich finde, wir müssen endlich klare Verhältnisse schaffen. Denn schon heute gründen Sportvereine eigene E‑Sport-Sparten, kombinieren die Reaktionsgeschwindigkeit am Computer mit dem Ausdauerlauf auf der Tartanbahn. Wer dem E‑Sport das Recht auf Gemeinnützigkeit verwehrt, verwehrt nicht nur steuerliche Entlastung, sondern erschwert auch die Nutzung öffentlicher Räume, den Zugang zu Förderprogrammen und verkennt das immense Potenzial für Bildung, Teilhabe, Gesundheitsförderung und Jugendkultur. Es geht hier nicht um eine Banalität, sondern es geht um die Anerkennung von Lebensrealitäten und von Gerechtigkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Dabei liegt die Zukunft auch wirtschaftlich genau hier. E‑Sport ist längst Treiber der Games-Industrie, die in Deutschland fast 13 Milliarden Euro jährlich umsetzt. Schleswig-Holstein bietet mit dem entsprechenden KI-Cluster, dem Fokus auf digitale Transformation, Medienbildung und den erneuerbaren Energien eine exzellente Grundlage, um Games- und E‑Sport-Standort der Zukunft zu werden. Digitale Technologien brauchen kreative Köpfe, und die kommen aus genau den Bereichen, die wir heute fördern. E‑Sport ist Teil dieser Wertschöpfungskette. Er schafft Communities, Qualifikationen und Innovationen. Aber natürlich gibt es auch Herausforderungen. Die Definition des Begriffs bleibt umstritten. Der Begriff Computerspiel ist relativ unklar, kann so und so ausgelegt werden und ist auch rechtlich (Jasper Balke) noch nicht final abschließend geklärt. Aber genau deshalb braucht es den politischen Willen, E‑Sport nicht von gestern zu denken, sondern von morgen. Wir brauchen daher eine bundesweite gesetzliche Klarstellung zur Gemeinnützigkeit des E‑Sports, dem Ausbau von Trainings- und Bildungsangeboten in Verbindung mit Medienpädagogik, eine stärkere Verzahnung mit der Kreativwirtschaft und der KI-Forschung in Schleswig-Holstein, sowie die aktive Einbindung des E‑Sports in die Entwicklung unseres Sportlandes und des Sports als solchen. Schleswig-Holstein ist bereit. Wenn wir die Strukturen weiterentwickeln, wenn wir Gemeinnützigkeit ermöglichen und Barrieren abbauen, wird aus dem Level 1 unseres Pioniergeistes ein echtes Level up für unsere digitale Gesellschaft. Das war meine einzige Anmerkung in die Richtung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Heiterkeit) Wer mit dem E‑Sport noch ein wenig fremdelt: Am 13. Juli 2025 ist Tag der offenen Tür im Landtag. Hier besteht im Raum 108 die Möglichkeit, in den Räumlichkeiten der grünen Fraktion in Kooperation mit dem E‑Sport-Verband nicht nur gemeinsam ein paar Games zu zocken, sondern auch etwas über kulturelle Bildung zu erfahren. Ich freue mich, wenn Sie alle da sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit wäre abgelaufen, ab wenn Sie mögen, dürften Sie noch länger stehen bleiben, wenn Sie dem Kollegen Stender eine Frage gestatten.
Kianusch Stender SPD
Vielen Dank, Herr Balke. – Wenn Sie das jetzt so ankündigen, gehe ich dann richtig in der Annahme, dass Sie am Tag der offenen Tür auch in den Räumen der SPD-Fraktion am FIFA-Turnier teilnehmen werden? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit) – Ich versuche alles, was möglich ist, freue mich sehr, dass dieses Angebot gemacht wird, ich kann es wirklich jeder und jedem nur empfehlen, bin aber leider selbst ein sehr, sehr schlechter FIFASpieler. – Dann sind Sie herzlich willkommen. (Heiterkeit) Ich werde das Angebot gerne annehmen, lerne gerne von Ihnen und anderen und freue mich auf den Tag der offenen Tür. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kianusch Stender.
Kianusch Stender SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Der Bericht, über den wir heute sprechen, stammt aus dem März 2025. Er wurde hier ein paar Mal geschoben. Deswegen die guten Nachrichten zuerst: So, wie sich der Bericht liest, hat die Landesregierung wahrscheinlich auch in den vergangenen drei Monaten nichts Nennenswertes im Bereich E‑Sports gemacht, weshalb das Dokument noch brandaktuell sein sollte. Das andere Positive ist: Wäre der Bericht erst vor einer Woche rausgekommen, stünde darin wahrscheinlich, dass E‑Sport für unter 16‑Jährige verboten werden soll. (Heiterkeit Martin Habersaat [SPD]) Das würde zumindest genau in die medienpolitische Agenda passen, die ich diese Woche hier vernommen habe. (Zuruf Patrick Pender [CDU]) Die Landesregierung legt in ihrem Bericht einige gute Grundlagen dar, vor allem mit Blick auf das LEZ.SH, die Regionalzentren und die Arbeit des EVSH – dafür, Frau Ministerin: Anerkennung. Aber der Bericht bleibt oft im Status quo. Deswegen muss ich ein bisschen Wasser in den Wein dieser Debatte gießen. Mir fehlen Ihre Ideen, wie es nun weitergehen soll. Ich erinnere mich noch daran, dass hier einmal ganz andere Töne – vor sechs Jahren, es wurde gerade angesprochen – in der Debatte angeklungen sind. Damals hat man die Ärmel hochgekrempelt und Pioniergeist versprüht, und jetzt sprechen die Projektzahlen eine klare Sprache: von 22 Projekten im Jahr 2019 auf nur noch fünf im Jahr 2024 – trotz wachsender Nachfrage, trotz steigender gesellschaftlicher Relevanz. (Kianusch Stender) Ich möchte deshalb hier ein paar sehr konstruktive Vorschläge machen, (Annabell Krämer [FDP]: Ja, dann mach!) wie man nun – trotz knapper Haushalte, Frau Krämer – vom Status quo wieder wegkommt und E‑Sports weiter nach vorne treibt. Im Bereich der Anerkennung verweisen Sie auf den DOSB und ziehen sich aus der Debatte weitestgehend zurück. Ich habe da zumindest nichts vernommen. Dabei gäbe es andere Möglichkeiten als dieses Schwarz und Weiß: „E‑Sport ist Sport – ja oder nein?“. Andere Bundesländer zeigen, was geht. In Nordrhein-Westfalen etwa ist der E‑Sport fest in der Digitalstrategie verankert. In Bayern wurde im Rahmen des Programms ReStart Sport auch E‑Sport strukturell mitgedacht. Hamburg unterstützt gezielt studentische E‑Sport-Initiativen an Hochschulen. So etwas fehlt mir bei uns. Dabei wäre es gerade jetzt wichtig, auf Landesebene ein eigenes sportpolitisches Leitbild zum E‑Sport zu entwickeln; nicht – das betone ich ausdrücklich –, um dem DOSB Konkurrenz zu machen, sondern um klarzumachen: E‑Sport hat sportliche Komponenten, verdient Anerkennung, verdient Förderung und Integration. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Ich würde mir nach Ihren Ausführungen tatsächlich mehr Engagement in Sachen Gemeinnützigkeit wünschen. Dass die gesetzliche Zuständigkeit beim Bund liegt, ist richtig, aber Ihr Bericht zeigt, dass sich die Landesregierung bisher darauf ausgeruht hat: keine Bundesratsinitiative, kein Schreiben an das Bundesministerium – zumindest keines, was ich kenne –, kein Druck. Bitte lassen Sie also Ihren heutigen Worten Taten folgen, und schieben Sie das Thema aktiv mit an! – Uns haben Sie an Ihrer Seite. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Die Pläne zur E-Sports-Akademie an der FH Westküste – sie wurden hier gerade kurz angesprochen – wurden mit dem Hinweis auf die Kosten fallengelassen. Ich kann es verstehen: 250.000 Euro jährlich, und, ja, unsere Haushaltslage ist angespannt. Aber statt das Projekt zu beerdigen, hätten wir erwartet: Einwerben von Drittmitteln, Beteiligung von Hochschule und Wirtschaft. Warum nicht eine Professur in Kooperation mit bestehenden Studiengängen aufbauen, zum Beispiel mit Schwerpunkt Digitales Sportmanagement? – Kleine Schritte statt Totalausstieg wären angesagt, und ich bin mir sicher, dieses Projekt hätte Erfolg. Dann möchte ich einen Punkt ansprechen, der uns als Sozialdemokratie besonders wichtig ist. Der unterscheidet uns von Ihrem Abfeiern von Cristiano Ronaldo und dem ganzen Kommerz in diesem Feld, Herr Pender. Wir sehen im E‑Sport eine enorme wirtschaftliche Dynamik, aber damit einhergehend auch eine echte Gefahr. Denn wenn wir nicht aufpassen, dann übernehmen globale Tech Konzerne wie Nvidia, Tencent oder Activision Blizzard nicht nur die großen Leistungszentren und die Meisterschaften, von denen Herr Balke gerade gesprochen hat, sondern die komplette Infrastruktur. Dann bestimmen nicht mehr Pädagogen, Trainerinnen und Ehrenamtliche, was gespielt und wie trainiert wird, sondern nur kommerzielle Interessen. Das kann nicht unser Interesse sein. (Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Darum lautet unsere zentrale Forderung: Stärken Sie Vereinsstrukturen, stärken Sie den EVSH, aber auch kleine lokale E‑Sport-Gruppen, Schulinitiativen und Jugendzentren! Unterstützen Sie zum Beispiel beim Zugang zu kommunalen Räumen – das kostet kaum Geld, wirkt aber unmittelbar. Wir merken: Es gibt noch einiges an nicht ausgeschöpftem Potenzial. Ich bitte Sie, Frau Ministerin, das Thema nicht hintenüber fallen zu lassen, den vielen ehrenamtlichen Kräften im E‑Sport zuliebe – die hätten es verdient. – Vielen Dank. (Beifall SPD und Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Beate Raudies
Herr Kollege Stender, Sie dürften Ihre Redezeit verlängern, wenn der Kollege Pender die Gelegenheit für eine Frage an Sie hätte.
Patrick Pender CDU
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege. Eine klärende Nachfrage – da haben Sie mich jetzt doch neugierig gemacht –: Bei den Richtlinien der Förderung gibt das Land Schleswig-Holstein ganz klare Anhaltspunkte, die gut moderiert durchgeführt und im Nachgang noch mal kontrolliert werden. Unter Punkt 2.4 steht: „Projekte, die vorrangig kommerzielle Ansätze verfolgen, werden nicht gefördert.“ (Kianusch Stender) Zur Kritik, die Sie eigentlich in den Raum gestellt haben: Das wird ja so schon wahrgenommen, festgehalten, praktiziert. Die Förderung geht – wie Sie meinten – gerade an Kommunen. Ich kann von meiner Stadt Norderstedt sprechen: Der EVSH hat hier Turniere mit veranstaltet, hat Equipment mit bereitgestellt. Unterstützen Sie diese Maßnahmen? Haben Sie diese Maßnahmen schon selbst, auch in Ihrem Wahlkreis, feststellen können? – Denn Sie haben sie gerade gewünscht, aber es findet ja schon seit Jahren statt. – Mein Wahlkreis ist die Stadt Flensburg. (Christian Dirschauer [SSW]: Schöner Wahlkreis!) Deswegen können Sie sicher sein, dass ich mich mit dem Thema in meinem Wahlkreis irgendwie schon beschäftige. (Unruhe) Die Kritik, die ich aber gerade am Bereich des Kommerzes im Bereich E‑Sport geäußert habe, war genau auf Ihr Abfeiern in Ihrem Beitrag an diesem Rednerpult gerichtet. Denn ich finde es nicht ausreichend, auch wenn die Richtlinien richtig sind, sich da ganz explizit gegen Kommerz zu stellen. So weit käme es noch, dass wir das auch noch mit Steuermitteln finanziell unterstützen würden! Es ist viel wichtiger, dass wir da noch viel lauter in der Debatte sind und dass wir mit dem, was wir gerade auch an finanziellem Volumen und mit politischem Engagement in diesem Bereich machen, in keiner Weise gegen das ankommen, was gerade die Großkonzerne mit ihren Leistungszentren, mit ihren Großveranstaltungen anstellen. Da kann in Norderstedt gerne noch ein zweites Zentrum aufgemacht werden und sich noch ein dritter Sportverein daran beteiligen. Dann kommen wir dem Ganzen nur ein kleines Stück näher. Ich glaube, die Anstrengungen, die jetzt gerade entstehen, reichen nicht aus.
Beate Raudies
Gestatten Sie eine weitere Frage des Kollegen Pender?
Patrick Pender CDU
Vielen herzlichen Dank. Wir haben auf diesen Tagesordnungspunkt heute lange geduldig gewartet. Meine Neugier wäre jetzt zum Ende noch: Sie haben die Rede mit dem potenziellen Verbot gestartet, das Sie in den Raum gestellt haben. Unterstützen Sie die USK-Jugendempfehlungen, Jugendfreigaben, Jugendprüfung von Videospielen und Computerspielen? Denn es gibt ja auch beim E‑Sport vom Land ganz klare Leitplanken, wie solche Veranstaltungen stattfinden, sodass die Schülerinnen und Schüler, die Jugendlichen, wenn solche Turniere stattfinden, auch nur Spiele in der Altersfreigabe der USK als Teilnehmer mitspielen oder als Fans mitverfolgen können. Das ist dem Land Schleswig-Holstein ganz wichtig – wird geprüft. Das ist kein Verbot, so wie Sie es am Anfang gesagt haben. Teilen Sie denn so die Richtlinie des Landes bei E‑Sport-Veranstaltungen, beim Jugendschutz mit der USK? – Herr Pender, Sie waren vielleicht noch ein bisschen voller Euphorie wegen Ihres eigenen Redebeitrags. (Widerspruch CDU – Marion Schiefer [CDU]: Zu Recht!) Aber ich habe nicht gesagt, dass ich ein Verbot von E‑Sport fordere. Ganz im Gegenteil: Ich habe in meiner Rede – ich kann es gerne noch einmal vorlesen – gesagt: Wäre der Bericht erst vor einer Woche gekommen, stünde darin wahrscheinlich, dass E‑Sport für unter 16‑Jährige verboten werden soll. – Das war eine Anspielung auf die Debatte, die wir gestern im Landtag hatten, in der ich vernommen habe, dass mit ähnlichen Argumenten, wie Sie sie jetzt genau von der anderen Seite heraus beleuchten, die Nutzung von Medien untersagt wurde. Das fand ich gestern nicht richtig, und das finde ich heute nicht richtig. Deswegen habe ich es hier wiederholt. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.
Annabell Krämer FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lebe Kollegen und Kolleginnen! Wir reden heute über ein Thema, das (Annabell Krämer) längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, nämlich den E‑Sport. Schätzungsweise 3 Millionen Nutzer gibt es aktuell, Tendenz steigend. Die Anzahl der aktiven Spielerinnen und Spieler ist somit immens groß. Der E‑Sport bleibt eine wichtige Zukunftsbranche. Die Branche wächst rasant und hat großes wirtschaftliches Potenzial, denn E‑Sport schafft nicht nur Arbeitsplätze, es fördert auch technologische Innovationen, und dies weit über den Gaming-Bereich hinaus. Virtual Reality, künstliche Intelligenz, Cloud-Gaming sind nur einige Beispiele für Technologien, die durch den E‑Sport vorangetrieben werden. (Unruhe FDP) – Ja, da staunt ihr, ne? (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja! – Beifall FDP) Deshalb unterstützen wir Freie Demokraten Rahmenbedingungen, die E‑Sport-Unternehmen und ‑Veranstaltungen unterstützen. (Christopher Vogt [FDP]: Das wusste ich noch nicht!) – Na, da siehst du mal! Schleswig-Holstein hat ein bundesweit einmaliges Landeszentrum gegründet, und zwar wann? – 2019 während der Jamaikakoalition. Und wie ist es in den letzten Jahren weitergegangen? – Rückwärtsgewandt! Schaut man den Bericht der Landesregierung an: Es wird nur noch verwaltet, aber nicht mehr gestaltet. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Danke, Herr Kollege Vogt. – Ja, Schleswig-Holstein war vor ein paar Jahren Vorreiter. Das ist Vergangenheit. Heute drohen wir, diesen Vorsprung zu verlieren, weil sich die Landesregierung darauf beschränkt, alte Förderkulissen zu verwalten und ein paar Seminare und Meisterschaften zu organisieren. Während andere Bundesländer längst über neue Konzepte für E‑Sport-Ausbildung, digitale Sportförderung und Stadtortentwicklung nachdenken, diskutieren wir hier immer noch über Gutachten aus 2019. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Anne Riecke [FDP]) Der Bericht zeigt es schwarz auf weiß: seit 2019 sinkende Fördervolumina, zuletzt gerade einmal fünf Projekte mit insgesamt 63.000 Euro für ein ganzes Bundesland, eine ganze Branche.
Beate Raudies
Frau Abgeordnete, gestatten Sie dem Herrn Kollegen Pender eine Zwischenfrage? – Schweigen ist Zustimmung?
Annabell Krämer FDP
Ja, beim Kollegen Pender aber selbstverständlich immer.
Patrick Pender CDU
Das ist ganz, ganz lieb. Vielen Dank, Frau Kollegin. – Eventuell als ein Hinweis von meiner Seite, weil Sie ja innovative Plattformen oder Initiativen des Landes gerade erfragt oder gefordert haben: Auch wenn es im Wirtschaftsministerium stattfindet, wird ja E‑Sport von der Landesregierung als ein Querschnittsthema behandelt und auch zur Rekrutierung, zur Förderung und auch zum Scouting von Fachkräften, gerade bei jungen Menschen, genutzt. Sagt Ihnen die Fachkräfteliga etwas, die ja auch getragen wird von unserem Wirtschaftsminister, die E‑Sport-Turniere in Neumünster und in Kiel stattfinden lässt? Das ist eine neue Initiative, die gab es unter Jamaika noch nicht. – Ja, toll. (Heiterkeit – Patrick Pender [CDU]: Danke!) Wenn das jetzt echt das ist, um ein E‑Sport-Ereignis ganz nach vorne zu bringen und zu sagen, Spitzenreiter in Deutschland zu werden in einem Sportbereich – ja. (Martin Habersaat [SPD]: Erstes westdeutsches Flächenland mit S!) Im Koalitionsvertrag der Ampel stand, wir machen E‑Sport gemeinnützig. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition, Seite 118: „Wir erkennen die Gemeinnützigkeit des E‑Sports an.“ Wie urteilt nun die Landesregierung? Das finde ich jetzt putzig. Achtung, ich zitiere: „Gerade rundenbasierte Strategiespiele an der Konsole erfüllen dabei nicht die Anforderungen, die der gemeinnützigkeitsrechtliche Sportbegriff im Hinblick auf Bewegung und körperliche Leistung … aufstellt, denn bei derartigen Spielen liegen …“ – jetzt kommt es – (Annabell Krämer) „keine erhöhten Anforderungen an das Wahrnehmungsvermögen, die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Feinmotorik vor.“ Oha! (Zuruf: Das stimmt ja nicht!) Schleswig-Holstein wollte Vorreiter beim E‑Sport sein – bisher keine einzige Initiative im Bundesrat, kein Vorstoß zur Änderung der Abgabenordnung, keine erkennbare politische Priorität. Stattdessen ein Verweis auf fehlende Zuständigkeiten. So wird man nicht digitaler Vorreiter, so bleibt man digitaler Verwalter. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Die Idee einer E-Sport-Akademie an der FH Westküste – beerdigt! Ein Studiengang E‑Sport‑Management – zu teuer! Neue Nachwuchsleistungszentren – Fehlanzeige! Stattdessen wird im Bericht auf die Erfolge der ehrenamtlichen Strukturen, hier insbesondere der vier regionalen Zentren verwiesen. Wir als Freie Demokraten sagen: Das reicht nicht! E‑Sport ist mehr als nur Zocken, es ist Ausbildung, digitale Kompetenzvermittlung, Wirtschaftsfaktor und ein Instrument gegen Vereinsamung und digitale Abhängigkeit. – Ich hoffe sehr, mein Sohn hört das heute nicht. (Heiterkeit) Die Vereine vor Ort leisten eine enorm wichtige Jugendarbeit, bieten Präventionsarbeit gegen Spielsucht, Medienkompetenztraining und eine Perspektive für junge Leute. Wer hier nicht investiert, verschläft nicht nur die digitale Zukunft, er gefährdet auch die gesellschaftliche Anschlussfähigkeit ganzer Generationen. Deshalb fordern wir – Obacht! – endlich eigene Initiativen auf Bundesebene zur Gemeinnützigkeit des E‑Sports, die Einrichtung einer landesweiten E‑Sport-Liga mit verbindlichen Strukturen und ein langfristiges Konzept für Aus- und Fortbildung mit einer E‑Sport-Akademie in Schleswig-Holstein, wie sie andere Länder längst planen. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist höchste Zeit, dass Schleswig-Holstein wieder von dem Verwaltungs‑ in den Gestaltungsmodus wechselt. (Beifall FDP und SSW – Zuruf Anne Riecke [FDP]) Wir müssen aufhören, digitale Kulturarbeit und E‑Sport wie ein Hobby zu behandeln, und anfangen, sie als das zu sehen, was sie sind: als ein zukunftsweisender Teil unserer Gesellschaft. – Vielen Dank. – Willi, Mama hat nicht alles ernst gemeint! (Beifall FDP und SSW – Heiterkeit)
Birte Pauls SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen keine Gleichbehandlung von Frauen und Männern – (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) jedenfalls nicht in der Medizin! Wir beschäftigen uns als Fraktion schon länger mit dem Thema Frauengesundheit und der geschlechtersensiblen Medizin. Ich freue mich sehr, dass sich auch die Gesundheitsminister_innenkonferenz letzte Woche mit diesem Thema beschäftigt und einen Beschluss gefasst hat, nämlich ist man sich endlich – muss man wohl (Birte Pauls) sagen – der Notwendigkeit einer geschlechtersensiblen Medizin und Gesundheitsversorgung bewusst. (Vereinzelter Beifall SPD, Beifall Cornelia Schmachtenberg [CDU], Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Dr. Heiner Garg [FDP] und Anne Riecke [FDP]) Die Approbationsordnung für alle Heilberufe soll um die Aspekte der geschlechtersensiblen Medizin erweitert werden. Das Gleiche gilt auch für die Ausbildung der nicht akademischen Heil- und Gesundheitsfachberufe. Aber lässt dieser Beschluss das Land aus der Verpflichtung, selbst tätig zu werden? Wir finden als SPD: nein. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) Im November 2023 haben wir unsere Große Anfrage zum Thema Frauengesundheit hier im Plenum beraten. Die Große Anfrage mit unseren 191 Fragen und Antworten der Landesregierung hat viel Interesse in der Öffentlichkeit geweckt, und wir haben viele positive Rückmeldungen dazu bekommen. Denn es zeigten sich erhebliche Lücken in der Versorgung und vor allen Dingen in der Datenlage. Im Februar 2025 haben wir im Sozialausschuss eine ganztägige Anhörung durchgeführt. Die Expertinnen und Experten machten uns in vielerlei Hinsicht noch einmal mehr deutlich, wie wichtig der Ausbau und vor allen Dingen das Bewusstsein für die geschlechtersensible Medizin ist. Ich denke, da haben wir viel gelernt, und ich danke nochmals allen Beteiligten, die uns in dieser Anhörung ihr Wissen mitgeteilt haben. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW) Unter dem Motto „Frauenherzen schlagen anders“ hat die SPD-Fraktion am 2. April 2025 zu einer Veranstaltung ins Landeshaus eingeladen, zu der wir 140 Gäste begrüßen durften. Ich glaube, da waren sechs Männer oder so. Das war auch lustig. (Heiterkeit – Christopher Vogt [FDP]: Was soll das denn heißen?) Als politische Expertinnen hatten wir Gäste aus Kärnten in Österreich dabei. (Zuruf) – Das erzähle ich gleich. Die Kärntner Landesrätin, also das, was bei uns eine Ministerin ist, Frau Dr. Beate Prettner, und die ehemalige Landtagsabgeordnete aus Kärnten, Ana Blatnik, schilderten gleichermaßen eindrücklich wie humorvoll den politischen Weg zur Modellregion Gendermedizin in Kärnten. Es brauchte Mut, Kraft und Hartnäckigkeit. Nun wird dort ein Drei-Säulen-Modell zur Gendermedizin umgesetzt, geschlechtsspezifische Medizin wird in den Ausbildungsstätten verankert, Fortbildungen für die Gesundheitsberufe angeboten und die Bevölkerung in Kärnten durch Veranstaltungen und Informationen sensibilisiert. – Es geht! Der Sozialausschuss hat auf Anregung der SPD beschlossen, seine nächste Ausschussreise nach Kärnten zu machen, (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] – Dr. Heiner
Dr. Heiner Garg FDP
Mit dem Flugzeug!) um sich vor Ort über die Organisation und Auswirkungen der Modellregion Gendermedizin zu informieren. Vielen Dank dafür. Unser Antrag ist nun das Resultat aus der Anhörung und unserer Veranstaltung. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein wirklich mutig vorangeht. Das Geschlecht setzt sich aus biologischen, psychosozialen und auch kulturellen Faktoren zusammen. Alles zusammen hat Einfluss auf Entstehung und Verlauf von Erkrankungen, Versorgung und Inanspruchnahme (Unruhe – Glocke Präsidentin) von Prävention und Gesundheitsleistung. Die Wirksamkeit von Medikamenten ist aufgrund verschiedener physiologischer Faktoren wie zum Beispiel Hormonen ebenfalls unterschiedlich. Aber trotzdem ist der Proband meist männlich. Dies gilt es, in der medizinischen Versorgung und in der Forschung besser zu berücksichtigen. Die gesundheitliche Chancengerechtigkeit für alle ist unser Ziel, und „alle“ bedeutet für uns natürlich auch, Alter, Herkunft und alle Geschlechter zu berücksichtigen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Besonders deutlich wird der Unterschied beim Herzinfarkt. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind mit 37 Prozent die häufigste Todesursache bei Frauen. Sie erkranken zwar seltener, sterben aber häufiger daran als Männer, was ganz viel mit den unterschiedlichen Symptomen zu tun hat. Auch deshalb muss das Wissen um geschlechtersensible Medizin besser vermittelt werden. Woher sollen zukünftige Mediziner_innen und andere akademische, aber auch nichtakademische Heilberufe um die Besonderheiten der geschlechtersensiblen Medizin wissen, wenn es nirgendwo gelehrt wird? Deshalb braucht das Land einen ei- (Birte Pauls) genen Lehrstuhl für diesen Bereich der Medizin. Das würde die Forschung und medizinische Versorgung voranbringen. Bislang gibt es das Angebot des Wahlpflichtfaches im Medizinstudium noch nicht, auch wenn ich höre, dass im Hintergrund daran gearbeitet wird. Es gehört dazu, dass die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insgesamt zu stärken ist. Die Koalition hat heute noch einen Alternativantrag vorgelegt, in dem viel Richtiges, aber auch nichts Innovatives steht und die Forderung nach dem Lehrstuhl natürlich fehlt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss dazu. Und wir freuen uns, wenn wir mit unserem Antrag und den Aktivitäten dazu beitragen konnten, dass sich die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein geschlechtersensibel weiterentwickeln kann und das Land zum Wohle aller, besonders zum Wohle von Frauen, die 51,13 Prozent der Bevölkerung des Landes ausmachen, endlich vorankommt. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Hauke Hansen das Wort. (Unruhe – Glocke Präsidentin)
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch ist einzigartig. Alle Menschen unterscheiden sich voneinander. Das zeigt sich nicht nur an äußeren Merkmalen wie den Geschlechtsmerkmalen, dem Körperbau oder der Hautfarbe, sondern auch daran, wie unterschiedlich gleichartige Krankheiten verlaufen. So können bei verschiedenen Menschen unterschiedliche Symptome zu identischen Diagnosen führen. Medikamente können zeitversetzt wirken oder anders wirken, und Krankheitsverläufe können stark variieren. Für uns als Union ist klar: Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig von seinen individuellen Merkmalen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fehlende oder unzureichend erhobene Daten, mangelnde Sensibilität und fehlendes Wissen über Unterschiedlichkeit gefährden die bestmögliche Patientenversorgung. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass körperliche Unterschiede in Medizin und Forschung bekannt sind, und vor allem, dass sie berücksichtigt werden. Hier setzt unser Antrag an. – Ich entschuldige mich an dieser Stelle noch einmal dafür, dass der Antrag so spät kam. Ich freue mich auf die Diskussion darüber im Ausschuss. Die Unterschiede sind in der Medizin und Forschung grundsätzlich bekannt und werden nicht bestritten. Was aber ganz häufig fehlt – das haben Sie eben angesprochen, Frau Pauls –, sind verlässliche Daten. Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen erkennen wir an: Medizinisch relevante Unterschiede bestehen nicht nur zwischen Geschlechtern, sondern auch im Hinblick auf Alter, Herkunft und andere individuelle Merkmale. Wenn zum Beispiel eine KI mit Daten gefüttert wird, müssen diese möglichst vollständig sein, damit später für jeden Patienten und jede Patientin die möglichst optimale Behandlung als Ergebnis herauskommt. Bereits 2022 haben wir daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die individualisierte medizinische Forschung gestärkt wird, etwa mit Blick auf Alter, Geschlecht und weitere persönliche Eigenschaften. Hier ist bereits einiges geschehen. Im vergangenen März hat sich das Gesundheitsministerium auf der AOLG-Fachkonferenz klar positioniert und sich für eine frühzeitige Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich geschlechtsspezifischer Unterschiede ausgesprochen, unter anderem durch Anpassungen in der Approbationsordnung und bei weiteren Heilberufen. – Frau Ministerin, vielen Dank an Sie und Ihr Team im Ministerium. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dieser Einsatz unserer Ministerin und unseres Ministeriums hat Früchte getragen. Das haben auch Sie eben kurz angesprochen, Frau Pauls. In der vergangenen Woche hat die Gesundheitsministerkonferenz getagt und einstimmig einen Beschluss gefasst, der diesen Punkt voranstellt. Auch das ist ein großer Erfolg für unsere Ministerin Kerstin von der Decken und ihr Gesundheitsministerium. Herzlichen Glückwunsch für diesen Erfolg, dass es vorangeht. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, unbestritten gibt es in diesem Bereich weiterhin viel Luft nach oben. Umso mehr freut es mich, dass wir diese wichtige Debatte heute führen und das Thema damit stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. (Hauke Hansen) Es ist nicht nur wichtig, dass Ärztinnen, Ärzte und Rettungskräfte für Alters‑, Herkunfts- und geschlechtsspezifische Risiken und Unterschiede sensibilisiert sind, auch das breite Wissen in der Bevölkerung kann Leben retten, zum Beispiel bei den unterschiedlichen Symptomen beim Herzinfarkt. Ziel muss sein, dass Herzinfarkte bei Frauen künftig ebenso schnell und zuverlässig erkannt werden wie bei Männern. Auch in der Pflege ist entscheidend, dass sich Fachkräfte flächendeckend mit unterschiedlichen Symptomen zu unterschiedlichen Krankheiten und entsprechenden Behandlungen auskennen, sensibilisiert sind und geschult werden. Im Medizinstudium finden diese Aspekte zumindest in einigen Feldern seit längerer Zeit Berücksichtigung. Meine Damen und Herren, das medizinische Wissen auf unserem Planeten verdoppelt sich, und je nach Statistik, die man sieht, sind es alle fünf Jahre, alle acht Jahre. Mein persönlicher Wunsch ist es, dass alle Menschen, egal von welchem Geschlecht sie sind, welches Alter sie haben, welche Hautfarbe sie haben, im gleichen Maße von den Fortschritten in der Medizin und Forschung profitieren. Mit unserem Antrag gehen wir diesen Weg konsequent. Ich bitte um Zustimmung und freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Bevor ich jetzt den nächsten Redner aufrufe, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne Besucherinnen und Besucher – so steht es jedenfalls auf meinem Zettel – der Förde-vhs aus Kiel und der Unteroffizierschule der Luftwaffe Heide sowie Mitglieder der Kreisjägerschaft als Gäste der Kollegin Schmachtenberg. – Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau einem Jahr fand die Auftaktveranstaltung des Sonderforschungsbereichs „sexdiversity“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Audimax der Universität zu Lübeck statt. Darin kooperieren in 17 Einzelprojekten Medizin‑, Lebens‑, aber auch Sozial- und Geisteswissenschaften verschiedener Hochschulen und forschen zu einzelnen Ausprägungen des Körpergeschlechts, zu Verhalten, Genen, Chromosomen, Keimzellen und Keimdrüsen, um Erkenntnisse unter anderem für ein besseres Verständnis von Gender und Diversity in der Medizin und Versorgung zu erlangen. Momentan wird ebenfalls an der Universität zu Lübeck ein sogenanntes Core-Curriculum Diversity mit internationalen Experten erarbeitet, das die medizinischen Bedürfnisse unterschiedlicher Kulturen, People of Colour, Gender und Altersgruppen als festen, verpflichtenden Lehrinhalt für alle Studierenden der Humanmedizin fest verankern soll. Bis Ende dieses Jahres soll das Curriculum erstellt und im kommenden Jahr am Campus Lübeck implementiert und natürlich auch evaluiert werden. Dieses Curriculum soll die bereits vorhandenen curricularen Vorlesungen zu Geschlechtermedizin ergänzen und wird dazu beitragen, Lehre, Forschung, Wissenschaft und schließlich die Versorgung für alle Menschen zu verbessern. Das ist absolut richtig, und ich freue mich sehr, dass der neue Studiendekan in Lübeck, Professor Jost Steinhäuser, dieses Thema so klar setzt, denn auch er weiß, dass wir endlich eine Medizin brauchen, die den Menschen in seiner individuellen Vielfalt betrachtet und nicht an veralteten Standards misst. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Doch leider ist noch zu häufig der Standardpatient ein junger bis mittelalter weißer Mann. Das ist kein Zufall, sondern Ergebnis jahrzehntelanger Forschung, die den männlichen Körper zu lange als medizinische Norm behandelt hat. Die Realität ist: Frauen, ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, mit nicht weißer Hautfarbe, transund intergeschlechtliche Personen, sie alle erleben eine medizinische Versorgung, die auf Daten und Standards basiert, die sie gar nicht so richtig repräsentieren. Wenn sich in der Europäischen Union über 80 Prozent der trans- und intergeschlechtlichen Menschen im Gesundheitssystem nicht ausreichend versorgt fühlen oder gar wiederfinden, dann ist das nicht nur diskriminierend oder gar ungerecht, sondern auch gefährlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade weil das noch immer so ist, ist es so wichtig, mit Programmen und Projekten wie diesen voranzugehen. Darauf aufbauend wollen wir, dass das Thema in einer Landesgesundheitskonferenz mit allen beteiligten Akteuren bearbeitet wird und (Jasper Balke) dass wir in Forschung, Lehre und Versorgung konsequent auf Diversität setzen. Konkret bedeutet das, in der Bevölkerung zu bestimmten Themen wie den hormonellen Veränderungen und daraus resultierenden notwendigen Ernährungsumstellungen während oder nach der Menopause zu sensibilisieren und Themen wie sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Gesundheit niedrigschwellig zu vermitteln. In der medizinischen Ausbildung müssen biologische und soziale Geschlechtsunterschiede genauso thematisiert werden wie kulturelle, altersbezogene oder sprachliche Besonderheiten. Dazu brauchen wir in der Forschung viele breitere, diversere Datensätze, damit KI-Systeme keine diskriminierenden Biases wie den Gender Data Bias (Demonstrativer Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) – Danke, Herr Kollege Dr. Garg – oder gegen nicht weiße Menschen weitertragen. In der Versorgung brauchen wir geschulte Fachkräfte, die erkennen, dass sich Symptome je nach Alter, Herkunft, Geschlecht – ob sozial oder biologisch – oder Identität ganz unterschiedlich äußern können. Es muss klar sein, dass Diversity- und Gendermedizin keine Nischenthemen mehr sind, ganz im Gegenteil. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Denn die Medizin der absehbaren Zukunft ist die individuelle Präzisionsmedizin, und dafür sind die Themen der entscheidende Schlüssel auch für eine bessere und gezieltere Therapie. Wir als Land unterstützen diesen Weg ganz klar. Vielfalt ist kein Risiko für die Medizin, sie ist ihre größte Chance. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Diversität ist kein Modethema, sie ist die Antwort auf ein zentrales Problem unserer Zeit: dass zu viele Menschen durch die Maschen unseres Gesundheitssystems fallen, das ursprünglich für andere gebaut wurde. Wenn wir aber Präzisionsmedizin, die individualisierte Medizin der Zukunft, ernst meinen, dann müssen wir auch die Vielfalt unserer Gesellschaft ernst nehmen. Davon profitieren übrigens alle Menschen, denn durch mehr wissenschaftliche Erkenntnisse, umfangreichere Forschung und ein tieferes Verständnis komplexerer Abläufe im menschlichen Körper wird mehr im Bereich der Arzneimittel und auch im Bereich der Standardtherapien möglich. Eine individualisiertere, gerechte, zukunftsfähige Gesundheitsversorgung gelingt nur dann, wenn wir aktiv nicht nur den Standardkörper, sondern alle Menschen mitdenken. Es bleibt vieles nach- und aufzuholen, aber in Schleswig-Holstein sind wir auf einem ganz guten Weg. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Heiner Garg das Wort.
Dr. Heiner Garg FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mir überlegt, wie man den Vorteil oder auch die Notwendigkeit geschlechtssensibler, geschlechtsspezifischer Medizin in einem Satz unterbringen könnte. Ich meine, dass geschlechtsspezifische Medizin gerade dafür sorgen soll und dafür sorgen muss, dass Frauen nicht durch männlich dominierte Standards bei der medizinischen Versorgung unsichtbar werden. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Birgit Herdejürgen [SPD] und Birte Pauls [SPD]) Ich finde, dass im Zweifel immer Beispiele am hilfreichsten sind, um vielleicht noch die oder den Letzten davon zu überzeugen, wie notwendig dieses Thema ist. Deswegen will ich mich auch bei der Kollegin Birte Pauls ausdrücklich bedanken, nicht nur, dass wir auf ihre Initiative hin nach Kärnten fahren, sondern auch wirklich für die Initiative selbst. (Beifall SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herzinfarkt ist jetzt schon zweimal genannt worden. Deswegen würde ich gern Ihren Blick auf Morbus Parkinson lenken. Das ist nämlich die unterschätzte Frauenkrankheit. Parkinson gilt als Männerkrankheit, und ja: Es sind auch häufiger Männer davon betroffen als Frauen, aber Frauen sind eben auch von Morbus Parkinson betroffen und haben völlig andere Symptome. Das hat ganz entscheidenden Einfluss auf Diagnose und Therapie. Das Stichwort Diagno- (Dr. Heiner Garg) severzögerung können Sie schon mal im Hinterkopf behalten. Frauen haben deutlich seltener dieses klassische Zittern, dafür aber viel häufiger psychische Symptome wie Angst oder Depressionen oder auch Muskelsteifheit und Erschöpfung. Das wird dann oft nicht mit Parkinson in Verbindung gebracht, und deswegen erhalten viele Frauen die Diagnose erst ein oder zwei Jahre später als Männer. Das macht dann etwas, das ist nämlich ein Einflussfaktor auf deren Lebensqualität. Die Dosierung der Medikamente ist ebenfalls ein Problem, weil Frauen das sogenannte L-Dopa, also das wichtigste Parkinson-Medikament, anders und verzögert verstoffwechseln. Das führt häufiger zu Nebenwirkungen wie zum Beispiel zu unkontrollierbaren Bewegungen. Trotzdem basiert die Dosierung oft auf Durchschnittswerten aus männlich dominierten Studien. Übrigens ist es bei ParkinsonStudien so, dass häufig Frauen sogar wegen ihres Zykluses beziehungsweise ihres Hormonspiegels explizit ausgeschlossen werden. Eine späte Diagnose zieht einen späteren Therapiebeginn nach sich. Damit verzögert sich nicht nur der Therapiebeginn, sondern auch die Lebensqualität sinkt. Falsch dosierte Medikamente führen zu mehr Nebenwirkungen und weniger Wirkung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, geschlechtsspezifische Medizin ist daher, wie das alle Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, nicht ein Nice-tohave, sondern etwas, was wir wirklich dringend brauchen – insbesondere, wenn wir in Zukunft auf personalisierte Medizin setzen. Der Kollege Balke hat das sehr ausführlich dargestellt. Personalisierte Medizin braucht aber zwingend Genderdaten. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist deutlich geworden: Unterschiedliche Geschlechter haben unterschiedliche Krankheitsverläufe, auf sie wirken Medikamente unterschiedlich. Menschen sind im Hinblick auf ihre Genetik und auch im Hinblick auf ihre hormonellen Anlagen unterschiedlich. Deswegen darf man sie bei Diagnose und Therapie nicht länger über einen Kamm scheren. Genauso wenig, wie Kinder kleine Erwachsene sind, sind Frauen irgendwie hübschere Männer in der Medizin. (Beifall FDP, Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Birte Pauls [SPD]) Ich freue mich ausdrücklich auf die Beratung im Ausschuss, weil ich glaube, dass die Inhalte beider Anträge es wirklich hergeben, die Situation für die Menschen, für jeden einzelnen Menschen hier zu verbessern. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Dr. Michael Schunck [SSW])
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass wir im Jahr 2025 noch immer darüber klagen müssen, dass Frauen eine schlechtere medizinische Versorgung erhalten als Männer, ist – um es mit direkten Worten auszudrücken – beschämend für unser Land. So klafft die Lücke des Gender Health Gaps weiter vor sich hin und nimmt zahlreichen Frauen die Lebensqualität, wenn nicht gar das Leben. Dabei ist die schlechtere medizinische Versorgung keine gefühlte Wahrheit, sondern lässt sich durch Studien und Erhebungen auch beweisen. Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Autoren haben die Probleme bereits thematisiert, doch Veränderungen sind kaum spürbar. Denn wir leben anscheinend noch immer in einer Welt von Männern für Männer. Als wären wir der archaischen Definition des Menschen niemals entwachsen, halten wir uns auch heutzutage noch am Mann als Prototyp Mensch fest – und das zum Leidwesen der Frauen. Nun kann man denken: Aber Männer sterben doch früher als Frauen. Das stimmt. Aber das liegt nicht an einer schlechten medizinischen Versorgung, sondern vor allem an den Männern, die den Besuch beim Arzt auf die lange Bank schieben und seltener medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Dadurch leben Frauen zwar länger, jedoch bei schlechter Gesundheit. Durchschnittlich verbringt das weibliche Geschlecht knapp 20 Jahre in mittelmäßiger bis schlechter Gesundheit. Bei Männern sind es immerhin fünf Jahre weniger. (Sophia Schiebe [SPD]: Echt?) Es ist nachgewiesen, dass vor allem frauenspezifische Erkrankungen wie etwa die Endometriose, aber auch manche Autoimmunerkrankungen – Parkinson –, die deutlich häufiger Frauen betreffen, (Jette Waldinger-Thiering) weniger erforscht werden als die typischen Männerkrankheiten. Im Schnitt vergehen für eine Frau 7,5 Jahre, bis sie die Diagnose Endometriose erhält – Jahre bei schlechter Gesundheit, mit massiven Schmerzen und deutlich verminderter Leistungsfähigkeit. Wenn Frauen mit ihren Beschwerden nicht ernst genommen und dadurch Risiken übersehen werden, ist das nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Auch bei der Nachsorge vieler Erkrankungen kommen Frauen zu kurz. Nur selten fahren Frauen zur Reha, entweder, weil es ihnen nicht angeboten wird oder weil sie das Gefühl haben, zu Hause nicht ausfallen zu können. Männer scheinen sich hierum deutlich weniger Sorgen zu machen. Das ist das Ergebnis einer männerzentrierten Medizin, wo lange Zeit von männlichen Ärzten für neue männliche Ärzte gelehrt wurde, und in der die medizinische Forschung den Mann zum Prototypen erklärt hat. Das alles ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Umso wichtiger ist es, bei der Lehre anzusetzen. Ein Lehrstuhl für geschlechtersensible Medizin kann dazu beitragen, dass genau dieses Problem in der Medizinerausbildung nicht weiter reproduziert wird, (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) zumal Studien festgestellt haben, dass Frauen, die von Ärztinnen behandelt werden, bei bestimmten Erkrankungen eine höhere Überlebenschance haben. Das darf so nicht sein. Der Alternativantrag der Koalition schlägt hier leider genau in die falsche Kerbe, indem er das Problem zwar nicht verleugnet, aber abschwächt. Sagt man, „Alte, Migranten und weitere Gruppen werden hier auch nicht ideal behandelt“, dann relativiert man damit den Gender Health Gap. Das passiert schon viel zu lange. Eine Gruppe von Patienten liegt mir aber noch besonders am Herzen: Das sind Frauen mit einer Behinderung, denen teilweise wegen unzureichender Barrierefreiheit in Arztpraxen nur eine unzureichende medizinische, vor allem gynäkologische Versorgung, zur Verfügung steht. Auch das dürfen wir nicht hinnehmen. Alle Menschen müssen einen gleichberechtigten Zugang zu guter medizinischer Versorgung haben. Wir unterstützen daher den Antrag der SPD in allen Punkten. Wir können es uns bei diesem wichtigen Thema nicht weiter leisten wegzuschauen. Vielen Dank noch mal, Birte Pauls, für den Aufschlag mit diesem guten Antrag, der ja auch ein Ergebnis der guten Anhörung ist, die wir im Sozialausschuss gehabt haben. Vielen Dank auch an die Koalition für ihren Änderungsantrag. Ich würde mich freuen, wenn wir beide Anträge noch einmal im Ausschuss diskutieren, weil darin viele gute Dinge enthalten sind. Vielleicht gibt es dann einen gemeinsamen Antrag, denn das Thema liegt uns ja allen am Herzen. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Dagmar Hildebrand das Wort.
Dagmar Hildebrand CDU
Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ganz gern als Frau hier noch einmal hinstellen und etwas zu den Redebeiträgen dazugeben. Es sind ja noch weitere Themen aufgemacht worden. Auch ich möchte etwas zu unserer Anhörung im Februar 2025 zur Frauengesundheit sagen, dazu, was wir für großartige Ergebnisse daraus gezogen haben. Eine professionelle Medizin ist das große Ziel für uns alle, und es geht um mehr als eine geschlechtssensible Medizin. Dennoch nimmt das Thema Frauengesundheit eine ganz besondere Rolle und einen wichtigen Platz in dieser Diskussion ein. Wir haben viele Beispiele gehört, von Frau Pauls, von Heiner Garg oder auch von meiner Kollegin WaldingerThiering, zum Beispiel zum Stichwort Endometriose. Auch das war ein großes Thema in unserer Anhörung, was eben Frauen für eine Odyssee durchmachen, wenn sie an dieser Krankheit leiden. Es wurde bereits gesagt: Zehn Jahre leidet eine Frau im Schnitt, bis erkannt wird, dass sie diese Symptome hat, und diese zehn Jahre sind einfach zu lang. Hier muss die Diagnose besser werden, und das müssen wir den Menschen und den Medizinern gegenüber, die daran arbeiten, deutlich machen. (Beifall ganzes Haus) Warum ist das so? – Symptome, über die die Patienten berichten, werden oftmals nicht ernst genommen. Wenn Frauen leiden, wird das einfach mal so weggewischt: „Sei nicht hysterisch, stell dich nicht so an!“ Hauke Hansen hat dazu schon etwas gesagt. Das Bewusstsein für unterschiedliche Geschlechter ist auch in der Symptomatik nicht so bekannt. Es fehlen Daten. Dass das behoben wird, ist total (Dagmar Hildebrand) wichtig. Forschungen zur Gesundheit von Frauen sind oftmals nicht mit Zahlen zu hinterlegen. Im schlimmsten Fall kann das Ganze bedeuten: Ein Medikament wird verschrieben, zu dem die Nebenwirkungen auf dem Beipackzettel beschrieben werden. Es wird auch wie vorgeschrieben eingenommen. Das Produkt wurde aber vielleicht nur an Männern getestet und danach freigegeben. Im schlimmsten Fall kann eine Frau über eine Überdosis wegen einer falschen medikamentösen Dosierung versterben. Das Ganze – das ist hier schon angesprochen worden –, gerade die Auswahl der Probanden, hat ja auch historische Gründe. So haben wir zum Beispiel den historischen Grund, dass man damals nach dem Conterganskandal gesagt hat, man nimmt Frauen aus dem Probandenbereich heraus. Dementsprechend hat man die Studien nur mit Männern durchgeführt. Meine Zeit ist leider zu Ende, ich würde noch so viel sagen wollen! Was man in den 90er‑Jahren an Männern medizinisch herausgefunden und festgestellt hat, wurde einfach immer so weitergegeben, und es ist gängige Praxis, dass Frauen dieselben Medikamente wie Männer bekommen. Aber das ist eben nicht richtig, und wir müssen weiter an einer Änderung arbeiten. (Beifall ganzes Haus) Wir brauchen Forschung, wir brauchen Medikamentenentwicklung; und wir brauchen diverse Teams, die sich dafür einsetzen, das Ganze im Blick haben. Ich möchte einfach noch einmal sagen: Wir brauchen eine gute Forschung und eine gute Medizin für Frauen. Die Ausbildung der Mediziner muss medizinisch personalisiert und gendersensibel sein. Die Landesregierung wird dabei weiter den Weg mit unserer Universität in Kiel und Lübeck gehen. Wir werden das unterstützen und positiv begleiten. Ich bin der Meinung, wir brauchen keinen Lehrstuhl dazu, die Tendenzen und die Wege sind gesetzt.
Peter Lehnert
Kollegin Hildebrand, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Dagmar Hildebrand CDU
Ich weiß, ich muss jetzt aufhören, danke. Aber ich wollte das Ganze noch einmal sagen. – Danke schön. (Vereinzelter Beifall CDU – Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP]) – Sehr gern. Aber keine Fangfrage jetzt! (Heiterkeit)
Peter Lehnert
Das habe ich mir jetzt fast gedacht. – Nachdem wir das geklärt haben, hat der Kollege Dr. Heiner Garg die Möglichkeit einer Zwischenbemerkung oder ‑frage.
Dr. Heiner Garg FDP
Ja, ich helfe da gern aus, weil ich das schon spannend finde. Also ich gebe Ihnen in allem recht. Aber insbesondere Ihre Aussagen zur weiteren Forschung veranlassten mich dann, doch noch einmal aufzustehen. Denn bei der Forderung nach weiterer Forschung und Lehre wäre ja der nächste Schritt, einen Lehrstuhl zu installieren, sehr naheliegend. Deswegen nutzen Sie doch gern die Zeit, uns noch einmal zu erläutern, warum Sie sich gegen die Einrichtung eines Lehrstuhls – im Moment jedenfalls – wehren.
Dagmar Hildebrand CDU
Vielen Dank für die Frage, Herr Dr. Garg. Es ist ja so, wir haben gesagt: Wir schieben das Ganze in den Ausschuss; wir werden darüber reden. Vielleicht überzeugen Sie mich da eines Besseren, dass wir diesen Lehrstuhl brauchen. Im Moment sehe ich diese Situation nicht, weil wir eine wunderbare Universität haben, die sich in Kiel auch mit der pharmazeutischen Studie auseinandersetzt und in Lübeck mit der medizinischen. Die sind dort auf einem guten Weg, das Ganze wird dort ganzheitlich gesehen. Insofern glaube ich, dass wir da gut aufgestellt sind. Aber wir werden uns im Ausschuss sobald wie möglich damit befassen, und ich freue mich auf die Beschäftigung. – Danke. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin, Frau Professorin Dr. von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Medizinische (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Forschung, Diagnostik, Behandlung und Prävention, die sich an den individuellen Merkmalen und Bedürfnissen orientieren, sind der Maßstab einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Wir haben es gerade mehrfach gehört: In der Vergangenheit wurde nicht immer konsequent nach diesem Maßstab geforscht und praktiziert, und daher ist es wichtig, dass diese Sensibilität in der Medizin einen festen Platz einnimmt. Die Sensibilität für die individuellen Unterschiede ist für die Geschlechter relevant, aber nicht nur. Sie muss für alle individuellen Merkmale gelten, die Einfluss auf die Gesundheit haben können, wie etwa das Alter, Lebensumstände, Genetik sowie arbeits- und umweltbezogene Faktoren. In jedem Fall ist eine belastbare Datengrundlage Voraussetzung, um gesicherte Aussagen treffen zu können. Öffentliche Gesundheitsdaten liegen in der Regel auch auf Landesebene nach Geschlecht differenziert vor. Auch die Mehrzahl der amtlichen Statistiken mit Gesundheitsbezug, wie etwa die Krankenhausdiagnosen, die Todesursachenstatistik, die Pflegestatistik oder Statistiken zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder zu vermeidbarer und vorzeitiger Sterblichkeit unterscheiden nach Geschlecht. In der Gesundheitsberichterstattung wird das Land auch weiterhin öffentliche Gesundheitsdaten möglichst differenziert auswerten und berichten. Die Erkenntnisse aus den öffentlichen Gesundheitsdaten, aber natürlich auch die Erkenntnisse aus der Forschung müssen konsequenterweise dann auch Eingang in das Medizinstudium und in die Ausbildung zu akademischen und nicht-akademischen Gesundheitsberufen finden. Hier haben sich sowohl die Universität Kiel als auch die Universität zu Lübeck bereits auf den Weg gemacht. Sie haben sich insbesondere vorgenommen, in der geschlechtersensiblen Medizin deutlich besser zu werden. Einige Beispiele: In den medizinischen Curricula und in den Studiengängen der Gesundheitsfachberufe finden sich Aspekte der Gendermedizin. In der Onkologie ist sie Thema in Forschung und Lehre sowie Gegenstand von Graduiertenkollegs. Die Universität Kiel bietet einen Zertifikatstudiengang Sexualmedizin an. Im Sonderforschungsbereich „sexdiversity“ an der Universität zu Lübeck wird an Auswirkungen der Geschlechter auch für die Medizin geforscht. Im Exzellenzcluster „Precision Medicine in Chronic Inflammation“ werden die klinischen Studiendaten nach Geschlecht und nach Diversitätsmerkmalen differenziert dargestellt. Das zunehmende Wissen um geschlechtersensible und individuelle Medizin muss aber natürlich auch die Bevölkerung erreichen. Und welche Wege gibt es hier? Einige Beispiele: Ein Beispiel sind geschlechterspezifische Sprechstunden, wie etwa die Frauenherzsprechstunde in Lübeck. Es gibt aber auch weitergehende Überlegungen, wie etwa eine barrierefreie gynäkologische Sprechstunde für mobilitätseingeschränkte Frauen. Hierzu steht derzeit das Land mit der KVSH, mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Berufsverband der Frauenärzte in Schleswig-Holstein im Austausch. Darüber hinaus spielen auch Krankenkassen eine zentrale Rolle. Es gibt beispielsweise eine Aufklärungskampagne der Barmer mit dem Fokus auf geschlechterspezifische Unterschiede bei Herzinfarktsymptomen, Lungenkrankheiten, Depressionen und Medikamentenwirkungen. Es gibt also bereits viel, meine Damen und Herren, könnte man meinen, aber wir können und wir müssen noch besser werden. Dafür setzen wir uns ein, auch länderübergreifend. Das jüngste Beispiel – gerade ein paar Tage alt und schon erwähnt –, ist ein Sechzehn-zu-null-Beschluss auf der Gesundheitsministerkonferenz am 11./12. Juni 2025. (Beifall CDU) Dieser Beschluss besteht aus drei Teilen: Erstens. Die Gesundheitsministerinnen und ‑minister „bitten das Bundesgesundheitsministerium …, die ärztliche Approbationsordnung … um Aspekte der geschlechtersensiblen Medizin zu erweitern …“ Zweitens. Die Approbationsordnungen auch der anderen Heilberufe sollen geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Und drittens. Bei der anstehenden Novellierung der Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe und bei einer berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie soll die geschlechtersensible Medizin berücksichtigt werden. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren: Eine geschlechtersensible und individuelle Medizin ist für alle Disziplinen und für alle Phasen im Versorgungsprozess von großer Bedeutung.
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung der Kollegin Pauls? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja, natürlich.
Birte Pauls SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin Professorin von der Decken. Ich möchte Sie gerne fragen, Sie sind Inhaberin – ich muss das ablesen – des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völkerrecht, Europarecht und allgemeine Staatslehre gewesen. Glauben Sie, dass es einen Unterschied macht, ob es einen Lehrstuhl für einen gewissen Bereich der Lehre gibt oder nicht? – Das hängt sehr davon ab, wie man ein Thema platziert. Man kann ein Thema an einen bestimmten Lehrstuhl koppeln, oder aber man kann ein Thema über alle Lehrstühle und alle Lehreinheiten hinweg behandeln. Das ist meiner Ansicht nach – es hängt vom Thema ab – sogar besser, wenn man es über mehrere Lehrstühle und mehrere Vorlesungen platziert als über einen konkreten. Aber das hängt vom einzelnen Thema ab. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])
Peter Lehnert
Kollege Dr. Garg, es bestünde die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Für einen Zwischenruf war das etwas zu lang. (Wortmeldung Dr. Heiner Garg [FDP]) Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Garg? – Ja.
Dr. Heiner Garg FDP
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wenn Sie sich etwas wünschen dürften und ein einziges Mal für einen ganz kurzen Moment den finanziellen Aspekt, der selbstverständlich – das ist mir klar – eine Landesregierung immer – sagen wir mal – etwas limitiert, auf die Seite schieben, dann schließt doch das eine das andere gar nicht aus. Wenn Sie wirklich eine Kollegin oder einen Kollegen haben, dann kann der als Impulsgeber das, was am entsprechenden Lehrstuhl erarbeitet wird, in die anderen Fachbereiche beispielsweise in interdisziplinäre Kollegs mitnehmen. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Das ist richtig, das eine schließt das andere nicht aus. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und wenn Sie sich was wünschen dürften?)
Peter Lehnert
Kollege Dr. Garg, das war jetzt eine Zusatzfrage. Sie müssten mir die Möglichkeit geben, die Ministerin zu fragen, ob Sie eine weitere Frage Ihrerseits zulassen möchte. Ansonsten entwickelt sich das zu einem Dialog, der in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist. Frau Ministerin, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Dr. Garg zu? Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Ja, natürlich.
Dr. Heiner Garg FDP
Sie haben meine Frage, was Sie sich wünschen, noch nicht beantwortet. – Ich wünsche mir beides. (Beifall ganzes Haus) Ja, ich bin auch fast am Ende meiner Rede angekommen. Es geht um die geschlechtersensible und individuelle Medizin. Das ist eine Querschnittskompetenz, es ist ein moderner Versorgungsansatz. Diesen nimmt das Land ernst und wird diesen zusammen mit den anderen Akteuren im Gesundheitswesen weiterhin kontinuierlich umsetzen, aber natürlich auch verbessern. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat eine Minute länger gesprochen, die Redezeit würde dann den Fraktionen theoretisch zur Verfügung stehen. Ich sehe nicht, dass das gewünscht wird, aber die Kollegin Raudies hat sich zu einem Dreiminutenbeitrag gemeldet.
Beate Raudies SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich äußere mich jetzt hier als eine etwas Fachfremde, aber ich gebe zu, dass an dem Thema mein Herz hängt, und ich habe auch sehr gerne mit an dieser Großen Anfrage gearbeitet. Ich glaube, die Akzep- (Beate Raudies) tanz des Ergebnisses und die Nachfrage nach dem Ergebnis hat – bei allem, was gerade die Kolleginnen und Kollegen der Koalition hier gesagt haben – gezeigt, dass das noch keine Frau im Land weiß, was da an den Hochschulen schon passiert und wie weit wir da an den Hochschulen schon sind. Ich kann das nicht beurteilen. Ich kann nur sagen, dass der Landesfrauenrat und viele andere Gleichstellungsbeauftragte sowie viele andere Frauen aus unserer Fraktion – und die Männer im Übrigen auch – mich angesprochen und gesagt haben: Endlich kümmert sich mal einer um die gesundheitlichen Belange von Frauen im Land. All das, was Sie ergänzt haben, Herr Kollege Hansen und Herr Kollege Balke, ist wichtig und auch richtig. Aber mehr als die Hälfte der Bevölkerung verdient doch einen Extrablick und nicht nur: Das ist dann dabei, wenn wir die anderen alle in den Blick nehmen. – Das ist, glaube ich, der unterschiedliche Fokus, der das ausmacht. Ich freue mich total, dass das jetzt in den Ausschuss geht, wo es sicherlich gut bearbeitet wird. Aber ich will noch ein Argument für diesen besonderen Lehrstuhl nennen. Als wir in Schleswig-Holstein die Gleichstellungsbeauftragten in den Verwaltungen eingeführt haben, haben auch alle gesagt: Was sollen die denn machen? Wir gucken doch da darauf, was da passiert. – Schauen Sie sich an, was das für die Förderung von Frauen in Führungspositionen ausgemacht hat, was das für die Verwaltungen bedeutet hat, was das auch für Gender- und Geschlechterpolitik und für Frauenrechte in den Kommunen bewirkt hat, dass es diese Stellen gibt, die sich speziell um die Belange der Frauen in den Kommunen gekümmert haben. – Ich sehe ein Nicken auf der Regierungsbank, das nehme ich als Zustimmung. Das könnte vielleicht ein Argument sein, zu sagen, wir brauchen doch diesen einen besonderen Lehrstuhl, der mit diesem besonderen Fokus auf die Belange der größten Bevölkerungsgruppe im Land schaut. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Hamburg macht es seit ein paar Jahren vor. Alle viereinhalbjährigen Kinder werden dort zu einem Screening eingeladen. Alle Kinder werden dahin gehend untersucht, was auf dem Weg zur Einschulung noch fehlt, und dann mit verbindlichen Förderangeboten versehen. Andere Länder konzentrieren sich auf die Kinder, die nicht in einem Kindergarten sind, weil sie sagen: In einer Kita werden ja alle Kinder gesehen und im besten Fall gefördert. Also schauen wir uns alle Kinder an, die keine Kita besuchen und haben so alle Kinder im Blick. In Schleswig-Holstein werden nicht alle Kinder in den Blick genommen. Sie haben sich dafür entschieden, mit Kitakindern anzufangen, was das Screening von Viereinhalbjährigen angeht. Sie nehmen in Kauf, dass die Schuleingangsuntersuchungen in Schleswig-Holstein seit Jahren nicht flächendeckend stattfinden. Sie nehmen in Kauf, dass die Auswertungen der Schuleingangsuntersuchungen bei uns erst mit jahrelanger Verzögerung veröffentlicht werden, meine Damen und Herren. Es sind drei Ministerien, die hier im Brei herumrühren. (Martin Habersaat) In Ihrem Alternativantrag tun Sie kund, dass Sie daran eigentlich auch nichts ändern wollen. Man muss es leider so deutlich sagen: Was Sie da betreiben, ist Zeitspiel auf Kosten der Jüngsten. (Beifall SPD) Der Bericht zu den Schuleingangsuntersuchungen, die in den Jahren 2022 und 2023 stattgefunden haben, ist jetzt, im Sommer 2025, veröffentlicht worden. Es steht durchaus Interessantes darin, zum Beispiel auch zur Statistik der Familien in Schleswig-Holstein. 82,2 Prozent der Familien in Schleswig-Holstein bestehen aus zwei Eltern und zwei Kindern. 68,5 Prozent der Familien in Schleswig-Holstein haben keinen Migrationshintergrund. In 59,5 Prozent der Familien ist die Erwerbssituation so, dass ein Elternteil in Vollzeit und der andere Elternteil in Teilzeit arbeitet. 12,9 Prozent der Eltern in Schleswig-Holstein sind alleinerziehend. Wir können über Jahre verfolgen, wie der Anteil der Kinder steigt, deren im Haushalt gesprochene Sprache nicht Deutsch ist. Wir können, wenn wir die ersten Erkenntnisse der aktuellen Untersuchungen 2024/2025 zugrunde legen, über die Jahre hinweg bestimmte Tendenzen feststellen, zum Beispiel einen zu hohen Medienkonsum schon bei den Kleinsten, geringe grobmotorische Kompetenzen, eine sinkende Sprachkompetenz und steigende Beratungsbedarfe bei den Eltern. Eine mögliche Maßnahme wäre, Sprachförderung flächendeckend massiv und überall zu fördern. Leider haben Sie sich für einen sinkenden Fachkräfteschlüssel in den Kitas entschieden. Es wäre möglich, die Elternarbeit in den Familienzentren auszubauen. Leider leiden die Familienzentren seit Jahren darunter, dass sie nicht einmal die steigenden Inflationskosten erstattet bekommen und die Stundenanteile ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter runterfahren müssen. Man könnte Medienbildung in Kita und Schule flächendeckend stattfinden lassen. Leider haben Sie sich dafür entschieden, auf ein Handyverbot in der Schule zu setzen, um Symptome zu unterdrücken. 2022/2023 ist acht Prozent der Kinder empfohlen worden, ein DaZ-Zentrum zu besuchen. Leider ist DaZ einer der Bereiche, die Sie sich ausgesucht haben, um im Bildungsbereich zu sparen, weniger Ressourcen hineinzustecken. Wir stellen fest, dass es mehr Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern gibt, vor allem bei den Jungen. Leider gibt es immer noch nicht an allen Schulen in Schleswig-Holstein Schulsozialarbeit. Leider haben Sie sich entschieden, das auch so lassen zu wollen. Meine Damen und Herren, in 42 Tagen – ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist – läuft die Landesverordnung über schulärztliche Aufgaben in Schleswig-Holstein aus. Das ist Ihre Chance, um an den Dingen, die ich gerade beschrieben habe, etwas zu ändern und Verbesserungen zu erzielen. (Beifall SPD) Vier konkrete Verbesserungen habe ich Ihnen in dem Antrag aufgeschrieben. Lassen Sie die Untersuchungen bei allen Kindern stattfinden. Es sind schließlich alle Eltern verpflichtet hinzugehen. Warten Sie nicht jahrelang, bis Sie Ergebnisse präsentieren. Legen Sie uns Maßnahmenvorschläge zu den Ergebnissen vor. Bitte nehmen Sie Kinder in Risikolagen besonders in den Blick. Ich weiß, wir haben Startchancen-Schulen in Schleswig-Holstein. Sie wissen aber auch, nicht alle Kinder in Schleswig-Holstein besuchen eine Startchancen-Schule. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Hauke Hansen das Wort.
Hauke Hansen CDU
Sehr geehrter Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildungsgerechtigkeit steht heute auf der Tagesordnung. Die gezielte Förderung der Kindergesundheit unabhängig von Herkunft, Einkommen und Wohnort ist für die CDU ein wichtiger Teil von Bildungsgerechtigkeit. (Beifall CDU) Jedes Kind soll gesund aufwachsen und faire Bildungschancen haben. Ein oft unterschätzter, aber äußerst wirksamer Hebel ist dabei die Schuleingangsuntersuchung. Es geht um einen GesundheitsCheck-up für Kinder, bevor sie eingeschult werden. Diese Untersuchung liefert wertvolle Daten über körperliche, sprachliche, motorische und kognitive Entwicklungen unserer Kinder. Sie zeigen frühzeitig auf, wo Förderung nötig ist, und zwar nicht erst dann, wenn Defizite im Schulalltag sichtbar werden, sondern bereits dann, wenn man noch gut reagieren und sie noch gut ausgleichen kann. (Hauke Hansen) Klar ist, Gesundheit ist die Basis für Bildungserfolg. Ein Kind, das sich krank fühlt, kann nicht konzentriert lernen. Ein Kind, das schlecht hört oder schlecht sieht, versteht im Unterricht weniger. Ein Kind mit motorischen oder sozialemotionalen Entwicklungsverzögerungen hat es unter Umständen deutlich schwerer mitzumachen. Aber es gibt etwas Gutes: Wenn solche Defizite früh erkannt werden, kann durch gezielte Maßnahmen gegengesteuert werden. Genau hier setzt die Schuleingangsuntersuchung an. Sie ist ein Frühwarnsystem, bevor es zu spät ist. Sie zeigt auf, wo es hakt, wo Unterstützung nötig ist, wo man helfen kann – im besten Falle, noch bevor die Defizite sich verfestigen. Ich will aber auch nicht verschweigen, dass nicht alles rund läuft. Einerseits weisen unterschiedliche örtliche Begebenheiten unterschiedliche Ausgangslagen für unsere Kinder auf. Nicht jeder Kreis und nicht jede kreisfreie Stadt hat die gleichen personellen, finanziellen oder organisatorischen Ressourcen. In der einen Stadt gibt es sofort Sprachförderung und Ergotherapie, in der anderen erst einmal nicht, obwohl der Bedarf da ist. Andererseits erkennen einige Eltern die Schuleingangsuntersuchung nicht als Hilfe an, sondern haben Angst zum Beispiel vor Stigmatisierung. Das kann zum Beispiel durch kulturelle, aber auch durch gesellschaftliche Ursachen begründet sein. Die Folge: Sie meiden die Untersuchung oder geben unvollständige oder unrichtige Informationen weiter. Das Ergebnis: Die eigentlichen Probleme werden nicht erkannt, und das Kind fliegt unter dem Radar als blinder Fleck. Erst in der Schule treten dann die Probleme zutage. Und wer leidet an der Stelle? Das ist am Ende das betroffene Kind. Wir als Union wollen das verhindern. Wir wollen die kommunale Ebene unterstützen, damit die Teilnahmequote an Schuleingangsuntersuchungen weiter erhöht wird. Laut dem schon zitierten Bericht zur Kindergesundheit für das Einschulungsjahr 2022/23 lag diese Quote im Landesdurchschnitt bei 87,9 Prozent. Regional gab es große Unterschiede.
Peter Lehnert
Kollege Hansen, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Kollegen Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Kollege Hansen. – Können Sie mir sagen, wie Sie die Kommunen unterstützen wollen, damit flächendeckend Schuleingangsuntersuchungen stattfinden können? – Selbstverständlich. Wir haben unter anderem gesehen, dass es personell nicht immer einfach ist, die entsprechenden Stellen zu besetzen, weil es zu wenig Fachkräfte gibt. Es gibt in einigen Regionen Modellprojekte, bei denen geprüft wird, inwieweit erste Voruntersuchungen unbedingt von einem Amtsarzt oder einer Amtsärztin durchgeführt werden müssen oder ob gewisse Voruntersuchungen auch an anderer Stelle funktionieren können. Das muss in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt werden. Es sollte erreicht werden, dass wir hier eine breitere Basis schaffen, um auch personelle Engpässe auf kommunaler Ebene besser auszugleichen. Insbesondere sollten wir die Kreise und kreisfreien Städte unterstützen und empowern, die momentan keine 99 Prozent, sondern vielleicht eher 60 Prozent haben, damit Amtsärztinnen und Amtsärzte sich genau auf die zehn Prozent Kinder konzentrieren können, bei denen wirklich Förderbedarf besteht und bei denen eine intensivere und detailliertere Betrachtung notwendig ist. (Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut! – Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Kollege Hansen, erlauben Sie eine weitere Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Ich bin etwas älter als Sie und deswegen wahrscheinlich ein größerer Fan von Ordnungsrecht und dergleichen. (Werner Kalinka [CDU]: Mann, Mann, Mann!) Meine Frage lautet: Für wie realistisch halten Sie es, dass man die Kreise dazu verpflichtet, alle Untersuchungen durchzuführen? (Werner Kalinka [CDU]: Das bringt doch gar nichts!) – Ich unterstelle zunächst einmal, dass sowohl Politiker als auch Mitarbeiter in Verwaltungen auf allen (Hauke Hansen) Ebenen der Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Interesse haben, allen Kindern einen gerechten Start in die Schule zu ermöglichen und Schuleingangsuntersuchungen umzusetzen. Aus dem Grund bin ich fest davon überzeugt, dass wir diesbezüglich zu Lösungen kommen werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich fahre fort mit meinen Ausführungen. Bei Schuleingangsuntersuchungen sollen Daten und Erkenntnisse auch aus der anvisierten viereinhalbjährigen Untersuchung einfließen und betrachtet werden dürfen. So entsteht ein zusammenhängender Blick, wenn man die viereinhalbjährige Untersuchung und die Schuleingangsuntersuchung vom Vorschulalter bis zur Einschulung betrachtet. Hilfe darf nicht am Datenaustausch scheitern. Wir müssen klären, wo der Datenschutz gerade im Weg steht und wie staatliche Stellen besser miteinander kommunizieren können, übrigens auch über Kreisgrenzen hinweg. Meine Damen und Herren, wir wollen, dass den Erkenntnissen echte Förderung folgt – Förderung für jedes Kind, das Unterstützung benötigt. Hier sehe ich aktuell das größte Problem. Unser Ziel ist es, den Förderbedarf immer in konkrete Förderangebote – von Sprachkursen über Ergotherapie bis hin zur Familienberatung – münden zu lassen. Wir wollen, dass jedes Kind, egal, ob in Flensburg oder in Elmshorn, die gleichen Chancen bekommt. Schuleingangsuntersuchungen sind mehr als ein formaler Akt. Sie sind der Schlüssel zu einer gerechteren Bildungsrealität und für gesündere Kinder. Lassen Sie uns diesen Schlüssel nutzen – klug, verantwortungsvoll und mit dem Blick auf die Zukunft unserer Kinder gerichtet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort dem Kollegen Jasper Balke. – Bitte schön.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsident – – Herr Präsident! Entschuldigung. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Heiterkeit – Zuruf Vizepräsident Peter Lehnert [CDU]) Das tut mir leid, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf SPD: Gut gemeint!) – Das ist gut gemeint, ja. – Die motorische Leistungsfähigkeit von Kindern stagniert auf niedrigem Niveau. Ausdauer und Kraft sind nach Corona deutlich eingebrochen. Motorische Entwicklungsstörungen nehmen zu, und nur 20 Prozent der Kinder erreichen das von der WHO empfohlene tägliche Aktivitätsniveau von 60 Minuten Bewegung. Diese Entwicklungen sind mehr als besorgniserregend, und das auch und insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Ursachen dafür ziemlich eindeutig sind: Neben der Isolation während der Pandemie und sozialen Ungleichheiten wird die Digitalisierung beziehungsweise die zunehmend digitale Welt als einer der Hauptgründe genannt. Die überbordende Nutzung digitaler Endgeräte und sozialer Medien und die daraus entstehende 2D-Realität und ‑Wirklichkeit von kleinen Kindern entspricht nicht der menschlichen Physiologie und vor allem nicht den Entwicklungsvoraussetzungen, die Kinder für ein gesundes Aufwachsen brauchen. Es ist deshalb gut, dass wir aktuell eine breite Debatte über die Nutzung von sozialen Medien, Handys und anderen Geräten haben, denn sie halten junge Menschen von Bewegung, vom Lesen, aber auch von dem normalen Erleben der 3D-Welt ab. Es gibt darüber aktuelle, sehr spannende Studien in der Entwicklungspsychologie. Wenn man sich einen Säugling vorstellt, dann versucht er generell, die Umwelt wahrzunehmen und Reize und Signale auszusenden, auf die es eine Reaktion erwartet. Wenn diese Reaktion nicht kommt, dann ist die Entwicklung insbesondere des Kleinhirns, aber auch anderer Regionen des Gehirns beeinträchtigt. Wir haben leider die Situation, dass insbesondere sehr junge Eltern zu Hause an ihren digitalen Geräten hocken und nicht auf die Reize und Reaktionen eingehen, die von einem kleinen Kind ausgesendet werden. (Beifall Hauke Hansen [CDU], Beate Nielsen [CDU] und Dr. Michael Schunck [SSW]) Das führt dazu, und darüber gibt es aktuell sehr spannende Studienlagen, dass die Entwicklung diesbezüglich gestört ist. Das ist ein richtig großes gesellschaftliches Problem, nicht nur, was die Nutzung von Medien durch unter 16‑Jährige oder Kinder, sondern auch durch Eltern angeht, während sie einen Erziehungsauftrag haben. Darüber sollten wir in diesem Hause häufiger sprechen. Es ist ziemlich klar, wo wir ansetzen müssen. Im Rahmen unseres Fachgesprächs zu unserer Präven- (Jasper Balke) tionsstrategie bestand Einigkeit aller versammelten Expertinnen und Akteure des Gesundheitswesens, dass wir uns bei präventiven Maßnahmen vor allem auf die ersten 1.000 Tage im Leben fokussieren und unsere präventiven Angebote vor allem darauf ausrichten müssen. Wichtig dafür ist allerdings, dass der Bedarf korrekt ermittelt wird. Dafür gibt es neben den U‑Untersuchungen, den kommenden Sprach- und Kompetenzstanderhebungen, die im Alter von viereinhalb Jahren durchgeführt werden sollen, die Schuleingangsuntersuchungen. Durch ihren offiziellen Charakter und die Schulpflicht, die nach den Schuleingangsuntersuchungen erfüllt werden muss, bieten diese einen wichtigen Baustein, um einem der größten Probleme in der Prävention, nämlich dem Präventionsparadoxon, entgegenzuwirken. Denn präventive Angebote, und das ist das Paradoxon, werden hauptsächlich von denjenigen wahrgenommen, die eigentlich gar keine präventiven Angebote brauchen. Dabei muss es bei der gezielten Förderung der Gesundheit von Kindern gerade um die Kinder gehen, deren Entwicklungsstand besonders hinter dem der anderen bleibt, die schon im Alter von fünf Jahren übergewichtig sind oder die, die durch bestimmte familiäre Hintergründe anderweitig beeinträchtigt sind. (Werner Kalinka [CDU]: Das ist der Grund! – Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Leider ist es so, dass genau diese die vorhandenen Angebote durch Krankenkasse, Ärztinnen und Ärzte und zum Teil auch die notwendigen U‑Untersuchungen leider nicht so wahrnehmen, wie es erforderlich wäre. Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und bedarfsorientierte Schuleingangsuntersuchung kann deshalb ein wichtiger Baustein und eine Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit und gesundheitliche Chancengleichheit sein, wenn wir nämlich genau diejenigen identifizieren, die Bedarfe haben und diese dann an die richtigen Stellen weitervermitteln können. Gerade weil das Thema so relevant ist – ich sehe, dass ich zum Schluss kommen muss –, gibt es seit Längerem Gespräche zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden darüber, wie die Untersuchungsquote erhöht werden kann. Da wird über bestimmte Modelle gesprochen. In diesem Bereich haben wir auch in den Gesundheitsämtern einen sehr hohen Fachkräftemangel bei den Schulärztinnen und Schulärzten. Der Kreis Plön geht mit einem Modellprojekt dahin gehend voran, dass sie zunächst durch medizinische Fachangestellte alle screenen und dann erst diejenigen an die Schulärztinnen und Schulärzte weiterleiten, die einen besonders hohen Bedarf haben. Das kann ein Ansatz sein, um eine breitere Untersuchungsquote hinzubekommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diesen Weg sollten wir gehen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Bevor wir in der Rednerliste fortführen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam neue Gäste, und zwar Neumitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Ich erteile nun für die FDP-Fraktion der Kollegin Anne Riecke das Wort.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Schülergesundheit und Schulgesundheit wird in unserer Gesellschaft leider immer relevanter. Die Ergebnisse bei den ärztlichen Untersuchungen zeigen, dass es immer mehr Auffälligkeiten gibt. Vor allem die stetige Gewichtszunahme bis hin zum bereits früh eintretenden Übergewicht bei Kindern muss für uns ein absolut alarmierendes Signal sein. Auch bei der Konzentrationsfähigkeit und den motorischen Fähigkeiten werden immer wieder gravierende Defizite festgestellt. Daher wäre es wichtig, dass wir hier so früh wie möglich gegensteuern. Das sollte aber nicht erst bei der Schuleingangsuntersuchung starten, sondern schon in den Kitas. Denn je früher wir etwas tun, desto besser und effektiver können wir mit Förderung und Hilfen nachbessern. Dafür ist es natürlich erst einmal wichtig, dass die Schuleingangsuntersuchungen überhaupt flächendeckend stattfinden. Ich wusste vorher gar nicht, dass das nicht in allen Kreisen in Schleswig-Holstein stattfindet. Das ist ehrlich gesagt alarmierend. Ich war sehr erstaunt, denn ich dachte, es gehört dazu, wenn ich in eine Grundschule gehe, und dass das eine Voraussetzung ist. (Anne Riecke) (Beifall FDP, SPD und SSW) Dabei sehen wir, wie wichtig es ist, dass wir möglichst alle Kinder eingehend untersuchen, damit wir wissen, wo die Probleme liegen. Insofern wäre es richtig, wenn wir die Schuleingangsuntersuchung nutzten, um gesundheitliche Verbesserungen für unsere Kinder zu erreichen. Damit das aber auch funktioniert, bräuchten wir in Teilen einen anderen Umgang mit Daten und der Datenerhebung. Viel zu oft ist es leider so, dass die Datenerfassung und ‑weitergabe aus den falschen Gründen abgelehnt wird. Da wird dann von Diskriminierung und Stigmatisierung gesprochen – die Kollegen vorher haben das auch schon erwähnt –, wenn etwas geprüft oder gespeichert wird. Dabei ist niemandem geholfen, wenn wir es aus falsch verstandener Rücksichtnahme unterlassen, frühzeitig die Defizite unserer Kinder aufzudecken. Wir sollten also keine Scheu haben, sinnvoll Daten zu erheben und zu sinnvollen Zwecken eben auch zu teilen. Viel zu oft kommt es nämlich leider vor, dass beispielsweise der Datenschutz dafür sorgt, dass bestimmte Informationen nicht weitergeleitet werden, obwohl dies für bestimmte Erkenntnisse sinnvoll und notwendig wäre. Beispiele dafür wären die elektronische Patientenkarte oder die Idee der Schüler-ID. Ohne einen Datenaustausch zwischen Behörden oder Bundesländern könnte dies nicht reibungslos funktionieren. Es ist also grundsätzlich sinnvoll, wenn die Schuleingangsuntersuchungen genutzt werden, um die Daten daraus zu nutzen. Das spart nicht nur viel Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass wir Präventionsangebote und Förderprogramme besser und passgenauer anbieten können, um damit die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen zu verbessern. (Beifall FDP und SSW) Es wäre generell im Schulbereich sinnvoll, wenn wir mehr Daten erhöben und diese auch teilten und nutzten. So wüssten wir besser, welche Lernund Lehrmethoden funktionieren und welche eben nicht. So macht das Hamburg. Der Kollege Habersaat hat das vorhin schon erwähnt. Die Hansestadt fängt bei den Kleinsten an. Alle Viereinhalbjährigen werden auf ihr Sprachvermögen getestet und bei Bedarf gefördert. In den Klassen 2, 3, 5, 7, 8 und 9 werden die Leistungen in Deutsch, Mathe und Englisch mit standardisierten Tests noch einmal überprüft – an jeder Schule. Das ist einer der Bausteine, warum sich in Hamburg in den letzten Jahren die Leistungen der Schüler kontinuierlich verbessert haben. Das alles dient nicht dazu, mit dem Finger auf jemanden zu zeigen und zu sagen, was er nicht kann oder wo seine Defizite sind, sondern dazu, sich ein genaues Bild zu machen und danach zu handeln. (Beifall FDP und SSW) Daher wäre es eine gute Idee, wenn wir das auf eine ähnliche Weise tun könnten, um die Gesundheit unserer Kinder zu verbessern. Ich schlage vor, dass wir das in den Bildungsausschuss überweisen, dass wir gemeinsam darüber beraten, vielleicht mit dem Sozialausschuss zusammen, um hier nähere Informationen zu haben, wie wir diese Daten in Zukunft vielleicht besser nutzen können. – Vielen Dank. (Beifall FDP)
Peter Lehnert
Für den SSW erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Wir haben jetzt Mitte Juni; in einigen Wochen Beginn der Sommerferien, und für die zukünftigen Schulkinder werden jetzt Abschiede im Kindergarten gefeiert und Schnuppertage an den Grundschulen veranstaltet. Schon in den letzten Jahren hatten im Juni noch nicht alle Kinder einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung bekommen, obwohl das Erscheinen nach Einladung für die Eltern verpflichtend ist – nur dass eben nicht alle Kinder eine Einladung bekommen haben. Die Frage ist auch, was eine Schuleingangsuntersuchung in den letzten Monaten vor Schuleintritt noch bringt. Denn wenn ein Förderbedarf festgestellt wird und eine Therapie benötigt wird, kann eine therapeutische Förderung angebahnt werden, aber bis zum Schuleintritt wird es kaum gelingen, Rückstände aufzuholen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eigentlich sind die Schuleingangsuntersuchungen tatsächlich nur noch für die Erhebung der Daten zum Entwicklungsstand der Kinder bei Schuleintritt nützlich. Aber hierfür kann man die Daten der kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, die U1 bis U9, nutzen. Auch wenn die U‑Untersuchungen nicht verpflichtend sind, so sorgt die Ankün- (Jette Waldinger-Thiering) digung, dass bei Nichterscheinen das Jugendamt verständigt wird, für eine sehr hohe Beteiligung. Ich denke, auch diese Daten können einen guten Überblick verschaffen, welche Entwicklungs- und Gesundheitsherausforderungen bei unseren Kindern und Jugendlichen aktuell bestehen. Obwohl bisher drei Ministerien bei der Schuleingangsuntersuchung mitgemischt haben, gibt es keinen Plan, wie und vor allem wer mit den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung konkret weiterarbeitet. Deshalb geht es mir vorrangig um die Kinder, denen die Einschulung bevorsteht. Um diese Kinder rechtzeitig fit für den Schuleintritt zu machen und ihnen ausreichend Zeit und Möglichkeiten dafür zu bieten, sollte man sich schnellstmöglich auf das Screening der Viereinhalbjährigen verständigen. Wie laufen die Pilotprojekte hier zu, wann wird es ausgeweitet? Unter dem Strich sollen unsere Sechsjährigen einen guten Schulstart erleben, die Chancengleichheit soll erhöht werden, und die Heterogenität der Fähigkeiten in der Schuleingangsphase soll verringert werden. Auch besteht ein Konsens darüber, dass Sprache der Schlüssel zur Bildung ist. Deshalb sehe ich flächendeckende verpflichtende Sprachtests oder – besser noch – ein Entwicklungsscreening mit viereinhalb Jahren als eine zielführende Maßnahme. Wir wissen, dass Bildung ab der Geburt beginnt und dass die frühkindliche Bildung höchste Priorität haben sollte. Trotzdem werden in SchleswigHolstein Kitabildung und Schulbildung noch nicht gleichgesetzt. Viele unserer europäischen Nachbarn tun dies bereits traditionell. Hier sind die Übergänge fließend, nur um das Beispiel der nullten Klassen in Dänemark zu erwähnen. Hier sieht man, wie Übergänge von der Krippe bis zur Uni flexibel gestaltet funktionieren können. Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule ist eine immens wichtige Stellschraube. Es muss mehr Flexibilität entstehen. Konzepte aus dem Kitabereich sollten in die Grundschule einfließen und umgekehrt. Besonders im Hinblick auf knappe Kassen und den Fachkräftemangel gilt es, Ressourcen zu bündeln, statt Parallelstrukturen aufzubauen. Vereinfacht gesagt: Wir müssen die Einschulungsuntersuchung vorziehen, auf Viereinhalbjährige anpassen und dann die Synergieeffekte nutzen, um alle Möglichkeiten aus Kita und Grundschule in der Vorschulphase zu bündeln, und dabei auf eine realistische Umsetzung achten. Deshalb möchte ich, dass beide Anträge überwiesen werden, und zwar federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) In beiden Anträgen stehen gute Dinge drin. Die können wir sicherlich gut noch einmal miteinander in den Fachausschüssen erörtern, um vielleicht zu einem gemeinsamen Resultat zu kommen. Denn schlussendlich sprechen wir hier über die Kinder und über unsere Zukunft. (Beifall SSW, SPD und FDP)
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Frau Professor Dr. von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kinder verdienen es, unbeschwert in die Schulzeit zu starten, eine Zeit des Lernens, der Neugier, des Ausprobierens. Kinder können ihre Fähigkeiten auf- und ausbauen, ihren Interessen folgen. Konsequente Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen sie auf diesem Weg und reduzieren Belastungen, die sowohl die Schulzeit als auch das spätere Erwachsenwerden negativ beeinflussen. Schuleingangsuntersuchungen sind ein wichtiges Instrument, um Kindern genau diese Unterstützung zu gewähren. Die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und der kreisfreien Städte. Dementsprechend werden Schuleingangsuntersuchungen von den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten, die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen von den zahnärztlichen Diensten der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht inne. Die Coronapandemie hat die bewährten Strukturen der Schuleingangsuntersuchungen vor große Herausforderungen gestellt. Doch seit dem Ende der Pandemie steigen die Untersuchungsquoten, die insbesondere durch Personalengpässe gesunken waren, wieder an und fangen an, sich zu normalisieren. Um Personalengpässen insbesondere auf der ärztlichen Seite vorzubeugen, prüft derzeit eine Arbeitsgruppe der Kreise und der kreisfreien Städte sowie des Landes ein alternatives Verfahren für Schulein- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) gangsuntersuchungen. Ziel ist eine Gewährleistung flächendeckender Untersuchungen. Was ist das Ziel der Schuleingangsuntersuchungen? – Schuleingangsuntersuchungen sollen sicherstellen, dass die Kinder den Anforderungen an die Lebens- und Lernwelt Schule gewachsen sind. Ihr primäres Ziel ist die Identifizierung möglicherweise notwendiger individueller Hilfs- und Förderbedarfe. Schuleingangsuntersuchungen dienen nicht primär dazu, allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Kindergesundheit zu identifizieren. Die Erarbeitung solch allgemeiner Maßnahmen erfolgt vielmehr auf Basis der Gesundheitsberichterstattung des Landes. Die Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen sind dabei eine wichtige Ergänzung beziehungsweise ein wichtiger Bestandteil. Gemäß § 6 des Gesundheitsdienst-Gesetzes sind „zumindest einmal binnen fünf Jahren Landesgesundheitsberichte über einzelne Themen oder Bevölkerungsgruppen“ zu erstellen. Die Gesundheitsberichterstattung des Landes war allerdings in den letzten Jahren deutlich aktiver. Seit 2022 wurde nicht einer, sondern wurden elf Gesundheitsberichte samt Faktenblättern veröffentlicht. Zwei der Gesundheitsberichte – 2023 und 2025 – enthalten die Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen. Die anderen Berichte behandeln Themen wie Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen, Gesundheit und Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen aus Elternsicht oder die gesundheitliche Lage und Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten. In allen elf Berichten spielt das Thema Kindergesundheit eine signifikante Rolle oder sogar die Hauptrolle. Die Gesundheitsberichterstattung fußt auf guter wissenschaftlicher Praxis. Ihre Qualität steht bei der Zusammenführung, der Prüfung, der Auswertung und der Veröffentlichung der Daten im Mittelpunkt. Ein gründliches Ergebnis ist einem schnellen Ergebnis vorzuziehen. Warum? Die so erreichte, qualitativ hochwertige Berichterstattung dient als belastbare Unterstützung für die zielgerichtete Entwicklung von Maßnahmen. Das Motto der Gesundheitsberichterstattung lautet „Daten für Taten“. Das heißt, das Gesundheitsministerium versendet die Gesundheitsberichte und die Faktenblätter an zahlreiche externe und interne Akteure im Land und kommuniziert die Ergebnisse in Vorträgen. Die Kreise und kreisfreien Städte bringen auf Basis ihrer eigenen Daten regional maßgeschneiderte Maßnahmen auf den Weg. Initiativen auf Landesebene stoßen nicht nur das Gesundheitsministerium, sondern auch das Sozial‑, das Bildungs- und das Innenministerium an. Zwei Beispiele: das Startchancen-Programm oder die PerspektivSchulen. Sie fördern sowohl Kindergesundheit als auch Bildungsgerechtigkeit. Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung hat einen Schwerpunkt „Gesund aufwachsen“ mit zahlreichen Initiativen, die über das ServiceBüro Gesunde Kita und das ServiceBüro Gesunde Schule angeboten werden. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Das Land arbeitet zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten an flächendeckenden Schuleingangsuntersuchungen. Die Ergebnisse werden etwa alle zwei Jahre veröffentlicht. Diese Ergebnisse sind Teil der umfangreichen Gesundheitsberichterstattung des Landes, und diese wesentlich breiteren und aussagekräftigeren Daten bilden die Grundlage für die Erarbeitung allgemeiner Maßnahmen zur Verbesserung der Kindergesundheit. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute und vier Sekunden erweitert. Das stünde theoretisch den Fraktionen zur Verfügung, aber ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen schließe ich die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, wenn ich das richtig gesehen habe, federführend an den Bildungsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Es geht um die Drucksache 20/3297 und den Alternativantrag Drucksache 20/3353. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Gut, damit ist das einstimmig beschlossen, und die Ausschussberatung kann erfolgen. Ich rufe jetzt noch Tagesordnungspunkt 20 auf: Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen: Der Plan muss auf den Tisch! Antrag der Fraktionen von SPD und FDP Drucksache 20/3300 (neu) (Vizepräsident Peter Lehnert) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Zunächst hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Es war in der letzten Landtagssitzung, da erfreute uns die Koalition mit dem Antrag „Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen“. Darin stand der schöne Satz: „Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung setzt hierfür die Rahmenbedingungen nach einem klaren Zeitplan.“ Das ist eine steile Behauptung, denn was wir auf dem Weg zum Ganztag gesehen haben, waren gebrochene Vereinbarungen, überzeichnete Förderprogramme, vor der IB.SH campende Bürgermeister_innen und zuletzt ein in der Wunderino Arena vorgestelltes wunderliches Rahmenkonzept. Wissen Sie was, meine Damen und Herren? Ich glaube, Sie haben überhaupt gar keinen Plan. (Beifall SPD und FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das glauben wir auch!) Wir haben das gestern schon ausführlicher gehabt, deswegen heute noch einmal die Zusammenfassung: 2023 haben Sie sich mit den Kommunen darauf verständigt: 85 Prozent der Investitionen zahlt das Land, 15 Prozent zahlen die Kommunen. Was Sie vorgelegt haben, war dann eine Richtlinie, in der eine Pro-Kopf-Pauschale für die Investitionskosten vorgesehen war. Das haben die Kommunen nicht akzeptiert. Also haben Sie sich 2024 mit den Kommunen zusammengesetzt und darauf geeinigt: 85 Prozent der Kosten zahlt das Land, 15 Prozent zahlen die Kommunen. Dann stellte sich heraus: 95 Träger, 191 Projekte sollen leer ausgehen, obwohl der Ganztag flächendeckend stattfinden soll. – Sie haben gesagt: Na ja, die Vereinbarung galt leider nur für 196 Millionen Euro. – Die Kommunen haben gesagt, das erinnerten sie anders. Gestern, Kollege Koch: Brustlöser, großer Schritt nach vorne, große Verständigung mit den Kommunen. Worauf? – 85 Prozent der Kosten zahlt das Land, 15 Prozent zahlen die Kommunen. Bei der Richtlinie für die Betriebskosten sieht es nicht viel besser aus. – Ich erfahre mit Interesse, dass dieser Tage Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion im Land unterwegs sind und tatsächlich Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern empfehlen, wenn Ihnen das mit der Rahmenrichtlinie Ganztag nicht passt, doch einfach beim bisherigen Modell zu bleiben. Ich wusste gar nicht, dass das die offizielle Haltung der CDU-Landtagsfraktion ist, weil das ja nicht davon zeugt, dass Sie gerade ein großes Vertrauen in die Arbeitsfähigkeit Ihrer Landesregierung haben. Aber sei es drum. Auch da haben Sie sich 2023 auf eine klare Regelung verständigt, nämlich: 75 Prozent der laufenden Kosten zahlt das Land, und 25 Prozent zahlen die Kommunen. Es könnte so einfach sein. Aber so machen Sie es ja nicht. Sie haben einen Richtlinienentwurf vorgelegt, zu dem uns der Amtsdirektor des Amtes Haddeby, kein Sozialdemokrat, schreibt – ich zitiere –: „Der vorliegende Richtlinienentwurf birgt erneut erhebliches Potenzial für einen bürokratischen Aufwuchs statt eines Bürokratieabbaus durch eine schlanke und von Vertrauen in die … Schulträger geprägte Richtlinie.“ Und etwas später: „Ich halte es für unerlässlich, finanzielle Zuwendungen des Landes nicht mehr an detailverliebte Fördervorgaben und ‑richtlinien zu knüpfen. Ich halte eine solche Praxis für aus der Zeit gefallen, …“ Vielmehr seien sie eine personal‑, kosten- und zeitintensive Beschäftigung für alle. Meine Damen und Herren, damit hat er ja recht. (Beifall SPD) Jetzt liegt aber dieser Richtlinienentwurf auf dem Tisch, und er wirft zahlreiche Fragen auf. Zum Beispiel: Wenn die Landesregierung der Auffassung ist, dass die Kreise dafür zuständig sind, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zu erfüllen, wie sollen die Kreise das machen, wenn sie doch gar nicht Träger einer eigenen Grundschule sind, in der sie so einen Platz anbieten könnten? Wenn das Personal im offenen Ganztag 20 Jahre und mehr mit den Kindern gut gearbeitet hat, warum sollen wir den Leuten dann erzählen, dass sie das jetzt nur noch ein Jahr lang machen dürfen und dann aber nicht mehr? Wenn das Modell 1, was Sie in Ihrem Richtlinienkonzept beschreiben, das ohne Fachpersonal ist, warum sind ausgerechnet in diesem Modell die größten Gruppengrößen ohne Doppelbesetzung vorgesehen und nicht wenigstens eine Doppelbesetzung? Wenn bestimmte Angebote für manche Kinder verbindlich angeordnet werden (Martin Habersaat) sollen, welche Angebote werden das sein, und wer wird die bezahlen? Wo liegt die Motivation für Schulträger – bei ihrem 25-prozentigen Kostenanteil –, auf ein Betriebsmodell zu gehen, was höhere Kosten verursacht? Warum verzichten Sie darauf, die Lehrkräfte vermehrt in den Ganztag einzubinden? Und warum, meine Damen und Herren, müssen immer noch viele Betroffene offene Briefe an das Land schreiben, weil sie sich nicht in die Planung eingebunden fühlen? Meine Bitte, wenn Sie diesen Plan nicht haben: Sorgen Sie schnell dafür, dass es ihn gibt, und legen Sie ihn auf den Tisch, damit wir endlich vorankommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW])
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Kollegen Martin Balasus das Wort.
Martin Balasus CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie in zahlreichen Plenardebatten des letzten halben Jahres und nicht zuletzt in der gestrigen Debatte sprechen wir auch heute noch einmal über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Grundschulkinder. Aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 haben dann alle Eltern, die eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder wünschen, die Sicherheit, dass es dieses Ganztagsangebot gibt. Es ist absolut richtig, dass wir uns als Landtag so ausführlich diesem Thema widmen. Schließlich handelt es sich dabei um eine der größten bildungspolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre – eine Megareform –, die für mehr Chancengerechtigkeit, für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Zeit zum Lernen und für eine ganzheitliche Bildung unserer Kinder sorgen wird. Das gelingt, wenn Sportvereine, Musikschulen, Theater, Medienpädagogen und weitere, externe Partner eingebunden werden und so den Schülerinnen und Schülern ein wirklich attraktives Nachmittagsangebot gemacht wird. Wenngleich sich der Rechtsanspruch nicht gegen das Land richtet, ist es selbstverständlich unser Anspruch als Landesparlament, diesen Prozess eng zu begleiten, darüber in den Austausch zu gehen und stets auch einen kritischen Blick darauf zu werfen. Denn es handelt sich nicht um ein Allerweltsreförmchen. Bund, Land und Kommunen tragen gemeinsame Verantwortung für einen guten und qualitätsvollen Ganztag. Im Mai haben wir, die regierungstragenden Fraktionen, einen Antrag mit dem Titel „Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen“ vorgelegt. Heute fordert die SPD, der Plan muss auf den Tisch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Agieren der Landesregierung planvoll und stringent ist, beweist die Einigung mit den kommunalen Landesverbänden, die seit Dienstagabend auf dem Tisch liegt. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das eine Verständigung über die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen gefunden hat. Respekt für die Bereitschaft, zügig Kompromisse zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu finden, sowohl an die Landesregierung als auch an die Kommunen. Im Zentrum der Vereinbarung steht eine klare Regelung zur Finanzierung des Ganztagsausbaus. Das Land übernimmt 85 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das gilt für alle Förderanträge, die bisher vorliegen, und auch für jene, die noch bis zum Ende der Antragsfrist eingehen werden. Es war immer unser erklärtes politisches Ziel, über die zunächst zugesagten 196 Millionen Euro hinauszugehen und die 85 Prozent Investitionsförderung somit auch für alle weiteren notwendigen Maßnahmen des Ganztagsausbaus bereitzustellen. Dieses politische Ziel wird mit der vorliegenden Vereinbarung zu 100 Prozent erfüllt – eine sehr gute Botschaft, die den Kommunen Planungssicherheit garantiert. Also Haken dran an die Investitionskosten. (Martin Habersaat [SPD]: Dritter Haken!) Seit Anfang des Jahres liegt das pädagogische Rahmenkonzept für den Ganztag vor – in meinen Augen ein wirklich sehr gelungenes Konzept. Der Entwurf der Richtlinie für die Betriebskosten ging in die Anhörung, und nicht nur die kommunalen Landesverbände, sondern auch weitere Stakeholder arbeiten daran mit, dass eine gute Basis für die Abrechnung der Betriebskosten auch gefunden wird. (Martin Balasus) Klar ist, das Land wird mit 75 Prozent einen sehr hohen Anteil übernehmen. Die genaue Ausgestaltung der Richtlinie hinsichtlich der verschiedenen Qualitätsmodelle, der inhaltlichen Angebote, der Fachkräfte und deren Qualifizierung wird zeitnah finalisiert. Wenn die Betriebskostenrichtlinie vorliegt, haben die Schulträger endgültig Klarheit, und um das Ganze umzusetzen, rund ein Jahr Zeit, bevor es in Kraft treten muss. „Alles viel zu kurz, zu wenig und überhaupt, das Land müsste doch …“, sagen manche. Deshalb möchte ich noch einen Blick aufs Ganze wagen. Schleswig-Holstein startet bei Weitem nicht bei null. Bereits heute gibt es an 97 Prozent der Grundschulen ein Ganztagsangebot, also fast 100 Prozent. Wir sind weiter als die meisten vergleichbaren Bundesländer. Kein anderes Bundesland ist zum Beispiel bei der Betriebskostenrichtlinie weiter als wir. Manches Land erstellt übrigens überhaupt keine Richtlinie, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Die geben einfach nur das Bundesgeld eins zu eins weiter und schieben gar kein eigenes Landesgeld nach. Liebe SPD: Sie fordern, der Plan müsse auf den Tisch. Ich habe versucht, Ihnen darzulegen, dass unsere Karten ganz offen auf dem Tisch liegen. Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie zugeben müssen, dass wir in Schleswig-Holstein ein sehr gutes Blatt haben, ein Blatt, das wir im Sinne der Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler ausspielen werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Man merkt bei solchen Debatten, dass Sie Historiker sind, Herr Habersaat, weil Sie auch hier noch einmal den historischen Rundumschlag gemacht haben, was alles zum Ganztag passiert ist. Es ist ja tatsächlich so: Es ist viel passiert. Ich glaube, das ist keine Überraschung: Es wird in den kommenden Monaten bis mindestens August nächsten Jahres noch sehr viel zu Ganztag gesprochen werden müssen. Wir werden da noch viele, viele Diskussionen führen, weil es natürlich noch Fragen gibt, die geklärt werden müssen. Das ist bei einem so großen Projekt ja auch normal. Ich habe nachher noch eine Idee, wie wir damit vielleicht konstruktiv im Bildungsausschuss umgehen können. Die Opposition will jetzt hier den Eindruck erwecken, die Ganztagsbetreuung würde im Chaos starten. Zur Wahrheit gehört, dass wir in SchleswigHolstein, da hat der Kollege Balasus ja auch gerade darauf hingewiesen, schon einiges haben. Erstens: Stand heute haben 97 Prozent der Grundschulen bereits ein Ganztagsangebot, und 50 bis 60 Prozent der Kinder nehmen daran teil. Die angebotene Betreuung umfasst durchschnittlich 7,4 Stunden, häufig inklusive Ferienangebot. Das Land startet bei Weitem nicht bei null, und für den zusätzlichen Bedarf wird gezielt investiert. Ich habe mich an mehreren Grundschulen selbst von funktionierenden Angeboten überzeugt. Das ist also auch ein Teil der Wahrheit. Zweitens: Die Grundvereinbarung zu den Investitions- und Betriebskosten liegt seit Langem vor. Das pädagogische Rahmenkonzept steht. Die Förderrichtlinie zu den Betriebskosten befand sich bis Ende Mai in der Anhörung, und die Stellungnahmen müssen jetzt schnell und präzise ausgewertet werden. Klar ist doch aber auch – das habe ich ja gerade schon gesagt –, dass es bei einem solch großen Vorhaben wie dem Ganztag nach einem ersten Aufschlag noch zu vielen Veränderungen kommen wird. Das liegt doch in der Natur der Sache. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Landesregierung in Schleswig-Holstein war Vorreiter bei den Richtlinien und den Vereinbarungen, und ich erwarte mir weiter Tempo und klare Kommunikation bei der Umsetzung. Der Handlungsbedarf in Schleswig-Holstein – das habe ich hier schon öfter gesagt – ist laut den Berichten der Bundesregierung zum Ganztag im Vergleich zu den anderen Bundesländern mit am höchsten. Das müssen wir uns immer wieder vergegenwärtigen. Schleswig-Holstein hat ein riesiges Interesse daran, dass wir den Ganztag auf eine gute Bahn bringen, und ich bin mir sicher, dass uns das gemeinsam gelingen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Der räumliche Ausbau hat Fahrt aufgenommen. Da die 190 Millionen Euro, die Bund und Land gemeinsam den Kommunen bisher für den Ausbau zur Verfügung gestellt haben, nicht ausreichen, hat die Landesregierung nachgesteuert und gestern ver- (Malte Krüger) kündet, dass weitere 240 Millionen Euro Investitionsmittel für den Ganztag zur Verfügung gestellt werden. Das ist richtig. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gilt für die erste Klasse ab dem Schuljahr 2026/2027. Ich bekomme bei der Opposition oft den Eindruck, dass die Landesregierung für jede Grundschule im Land einen eigenen Plan aufstellen solle; so hört sich das zumindest manchmal an. Das schießt ziemlich übers Ziel hinaus. Nicht jede Grundschule braucht einen eigenen Plan vonseiten des Bildungsministeriums. (Zurufe SPD) Aber auch ich wünsche mir natürlich zu einigen offenen Punkten schnelle Antworten. Es braucht klare Antworten zum Umgang mit Elternbeiträgen. Auch bei der Geschwisterermäßigung und der Sozialstaffel erwarten wir Grüne Lösungen. Eine Frage, die oft an mich herangetragen wird, ist zum Beispiel die Frage nach einer weicheren Definition der pädagogischen Fachkräfte. Auch die Frage, wie möglichst ohne großen Aufwand und bürokratiearm für die Kostenerstattung der Schulträger digitale Instrumente genutzt werden können, ist ein Thema, das mir von Bürgermeister_innen immer wieder mitgegeben wird. Eine weitere Frage ist der Umgang mit flexiblen Buchungen: Was passiert, wenn der Platz nicht acht Stunden am Tag und fünf Tage die Woche genutzt wird? Wie geht man damit um? Ein großer Kritikpunkt bei meinen Veranstaltungen zum Ganztag ist der Umgang mit bestehendem Personal. Die Frage, ob Modell 1 – das haben Sie ja auch angesprochen, Herr Habersaat – länger beibehalten werden kann, wurde auch an mich herangetragen. Das ist ein oft kommunizierter Wunsch. Auch bei den Ersatzschulen und dem Thema Inklusion gibt es noch offene Fragen. Ich erhoffe mir auch hier schnelle und konstruktive Antworten zugunsten einer kinder- und elternfreundlichen Ganztagsbetreuung. Sie sehen, auch wir Grüne haben eine Menge Fragen. Das ist bei einem solch großen Projekt normal. Deswegen kommt jetzt mein konstruktiver Vorschlag: Wenn wir uns im Bildungsausschuss mit diesem Thema beschäftigen, lassen Sie uns das im Ausschuss als Dauer-TOP für die nächsten Monate bis mindestens nächstes Jahr August nehmen; immer wenn das Bildungsministerium etwas zu berichten hat, können wir das im Bildungsausschuss hören. Das erspart uns, dass wir da immer wieder hin- und herhasseln. Ich schlage vor, dass wir das als Dauer-TOP im Bildungsausschuss machen und wir dann regelmäßig einen Bericht zu dem Thema erhalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich der Kollegin Anne Riecke das Wort.
Anne Riecke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bezeichnend, dass wir im Plenum erneut über den Ganztag sprechen müssen. Das liegt leider daran, dass es nach wie vor viel zu viele offene Fragen gibt und die Beteiligten in wachsender Verzweiflung versuchen, Antworten von der Landesregierung zu kriegen. Wer gegenüber wem einen Rechtsanspruch hat, ist nicht geklärt. Wie werden die fehlenden 15 Prozent Investitionskosten von den Kommunen bezahlt? Was ist, wenn die Gruppe nicht zu 100 Prozent ausgelastet ist und die Betriebskosten somit auf die absolute Anzahl der zu betreuenden Kinder umgerechnet wird? Dann sprechen wir nämlich ganz schnell nicht mehr über 75 Prozent Zuschuss bei den Betriebskosten. Die Kommunen und die Schulträger haben in den vergangenen Jahren eigenständig und vorausschauend gehandelt. Sie haben frühzeitig Ganztagsangebote aufgebaut, in Infrastruktur investiert und gemeinsam mit Schulen sowie weiteren Partnern bereits tragfähige Konzepte erarbeitet. Dafür gebührt ihnen ein großer Dank. Die ungelösten finanziellen Fragen sind für die Schulträger und Kommunen vor Ort eines der größten Probleme. Ja, wir haben gehört, es sollen 85 Prozent Förderung für die Investitionskosten kommen, wie wir es gestern erfahren haben, aber die restlichen 15 Prozent bleiben bei den Kommunen mit ihren angespannten Haushalten hängen. Das Land muss den Kommunen und den Schulträgern endlich aufzeigen, wie die fehlenden Summen gestemmt werden können. Sonst werden wir in einem Jahr feststellen, dass die Räumlichkeiten fehlen, um den Ganztag vernünftig umzusetzen. (Beifall FDP und SSW) (Anne Riecke) Allerdings ist es lächerlich zu glauben, dass solche immensen Bauprojekte innerhalb eines Jahres bis zum Schluss realisiert werden können. Meine Damen und Herren, neben den Herausforderungen der Finanzierung und Realisierung der Bauprojekte droht ein eklatanter Mangel bei der Qualität des Bildungsangebots im Ganztag, weil die Fachkräfte dafür nicht vorhanden sind. Die Schulen sollen laut Vorgabe der Landesregierung zwischen sechs verschiedenen Modellen wählen können, aber nur das einfachste und kostengünstigste Modell funktioniert ohne pädagogisches Fachpersonal. Das heißt aber auch, dass dies das Modell der Wahl ist, wenn die entsprechenden Fachkräfte schlicht nicht zur Verfügung stehen, selbst wenn die Schulen ein anderes Angebot anbieten möchten. Die Wahrheit ist: Das pädagogische Personal wird für alle am Ende kaum zu finden sein. Das heißt auch, dass die Durchführungsträger Modell 1 wählen müssen, das gänzlich ohne fachgerechtes Personal auskommt und nur wenige Bildungsangebote beinhaltet. Der Funfact wurde gerade mitgeteilt: Nach einem Jahr ist der Ganztag dazu gezwungen, eine pädagogische Fachkraft einzustellen, womit die Übergangszeit in Modell 1 aufgebraucht ist. Wenn wir von pädagogischen Fachkräften sprechen, dürfen wir nicht übersehen, dass pädagogische Konzepte ebenfalls von Relevanz sind, und diese liegen einfach noch nicht vor. Es gibt ein pädagogisches Rahmenkonzept; das hört sich erst einmal gut an, entpuppt sich aber, wenn man es sich einmal durchliest, als leere Worthülse und ist nicht zu vergleichen mit Standardqualitäten in den Kitas, so, wie Grundschüler es vorher gewohnt waren. (Beifall FDP und SSW) Vielleicht sollten sich das Sozial- und das Bildungsministerium hier einmal austauschen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Und dann eine Änderung des Schulgesetzes vornehmen! Aber das wollen Sie ja nicht!) Die Landesregierung muss überlegen, ob das starre Festhalten an Bedingungen und Voraussetzungen bei den Modellen nötig ist und ob den Schulen mehr Freiheit bei der Ausgestaltung zugestanden werden kann und muss, ohne dass die Förderung gestrichen wird. Es droht, dass der Ganztag das wird, was wir alle immer nicht gewollt haben: dass er zu einer reinen Betreuung wird, ohne entsprechende Förderung und Bildungsangebote, die in den anderen Modellen festgehalten sind. (Beifall FDP und SSW) Meine Damen und Herren, wenn wir von Chancengerechtigkeit und Bildungsperspektiven sprechen, dann müssen wir bereit sein, in Qualität zu investieren, das heißt in qualifiziertes Personal, pädagogische Substanz, Raum für Sport, Kultur und individuelle Förderung. Wenn die offenen Fragen nicht zügig geklärt werden, setzen wir eine ganz wichtige Sache aufs Spiel, und zwar die Zukunft unserer Kinder und die Bildungsgerechtigkeit in unserem Land Schleswig-Holstein. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Peter Lehnert
Für die SSW-Fraktion erteile ich der Kollegin Jette Waldinger-Thiering das Wort.
Jette Waldinger-Thiering SSW
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Immer noch besteht beim Thema Ganztagsausbau Redebedarf. Deshalb finde ich den Vorschlag des Abgeordneten Malte Krüger gut, dass wir das in Zukunft im Bildungsausschuss immer als festen Tagesordnungspunkt haben. Dann kann das Ministerium berichten, wenn es etwas Neues gibt. Dann machen wir das so; das ist eine gute Idee. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe) – Ja, ich weiß, dass das Ministerium jederzeit Stellung beziehen kann. Aber ich finde es gut, wenn wir uns gegenseitig ein bisschen an den Ohren ziehen, damit wir wissen, dass diese Herausforderung noch nicht gelöst ist, weil es weiterhin nur ziemlich zäh vorangeht. (Zurufe) Seit über einem Jahr weisen wir in zahlreichen Redebeiträgen darauf hin, dass die Zeit für einen vernünftigen schulischen Ganztagsausbau verdammt knapp ist und dass verbindliche Vorgaben und finanzielle Zusagen für eine gute Umsetzung nötig sind. Immerhin kommt in den letzten Tagen wieder Bewegung in die Debatte um die Finanzierung. In Zukunft werden die meisten unserer Kinder den größten Teil ihrer unterrichtsfreien Zeit im Ganztag verbringen: Zeit, die für Bewegung, Musik, Kultur und Sozialerfahrung zur Verfügung stehen muss, um die ganzheitliche Entwicklung zu fördern. Nur so ist echte Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Es werden hohe Anforderungen an die Umsetzung des flächendeckenden Ganztagsanspruchs gestellt. Bereits jetzt gibt es große Unterschiede in der Ganz- (Jette Waldinger-Thiering) tagsbetreuung in den Kommunen und in den einzelnen Schulen. Hier sind wir noch weit entfernt von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Wenn man sich die im Antrag der SPD zugrunde gelegten Fakten zu den ausgeteilten beziehungsweise bewilligten finanziellen Mitteln vor Augen führt, dann war bisher nicht klar, wie eine verbindliche und faire Förderung der Schulträger und Kommunen gelingen sollte – vor allem, weil viele Schulen erst mit Erhalt des Rahmenkonzeptes und den Richtlinien in die Planung gehen konnten und somit noch gar keinen Antrag gestellt haben. Die Antragsfrist endet am 1. Dezember 2025. Insofern müssen alle noch ganz schön Hackengas geben, damit sie den Termin erreichen können. (Beifall SSW und FDP) Jetzt kann man nämlich nur noch hoffen, dass die fehlenden, aber dringend benötigten Hunderte Millionen für den Ganztagsausbau wirklich, wie gestern angekündigt, über die Bundesmittel kompensiert werden können. Ich stimme der SPD vollkommen zu, dass es gerade bei den Betriebskosten noch einiges zu klären gibt. Wir sind froh, dass das Land zumindest für die 75 Prozent der Betriebskosten eine Finanzierungszusage gemacht hat. Es wurde aber noch keine Regelung für die Ersatzschulen getroffen, die schon bei den Sachkosten das Nachsehen haben. Sie müssen jetzt auch noch die 25 Prozent der Betriebskosten selbst zahlen. Diese Belastung werden einige nicht tragen können. Deshalb fordern wir weiterhin eine angemessene Pro-Kopf-Förderung durch das Land, die gleichwertig für die Ersatzschulen gelten muss. Besonders die Ersatzschulen, unter anderem auch der Dänische Schulverein, brauchen jetzt eine verlässliche Zusage darüber, dass sie für die den Rechtsanspruch erfüllenden Ganztagsplätze einen Anspruch auf den kommunalen Anteil der Gesamtfinanzierung haben und entsprechende Regelungen hierfür getroffen werden. Es muss eine faire Berechnung geben, ähnlich wie bei der Platzpauschale im Kitabereich. Wir müssen eine flächendeckende und gerechte Lösung beim Ganztagsausbau hinbekommen, damit keine Unterschiede in der Qualität der Ganztagsbetreuung entstehen und Schülerinnen und Schüler nicht ungleiche Voraussetzungen haben, wie sie in der unterrichtsfreien Zeit gefördert werden und welche Möglichkeiten ihnen in dieser Zeit geboten werden. Deshalb darf auch bei der Ganztagsbetreuung kein Nachteil für Schülerinnen und Schüler entstehen, wenn sich Eltern für die Beschulung ihrer Kinder auf einer Ersatzschule entschieden haben. Auch heute sage ich noch einmal: Die hohe Priorität der Investitionen muss beim Bund, beim Land und den Kommunen im Fokus stehen. Wir hoffen wirklich, dass die zusätzlichen Bundesmittel die Finanzierungslücken schließen können und eine sichere Verbindlichkeit gegenüber dem Schulträger entsteht. Ich hoffe, das nächste Mal, wenn wir über den Ganztagsausbau sprechen, dass wir weiterkommen und schon sagen können: Haken dran, weiter geht‘s. Denn es ist an der Zeit, damit wir bei diesem großen, wichtigen Thema zu Potte kommen. Ja, es ist ein großes Thema, aber wir sind auch schon verdammt lange dran, und insofern müsste das jetzt echt bald mal weitergehen. (Beifall SSW, vereinzelt FDP, Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Peter Lehnert
Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Dr. Stenke das Wort. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht voran mit der Finanzierung. Wir haben das jetzt schon ein paar Mal gehört: Die 85 Prozent, die wir zugesagt haben, sind gesichert. Die Kommunen haben weitere Planungssicherheit, und das ganze Verfahren für die Investitionskosten schreitet jetzt voran. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Das stand nie infrage. Wir haben das jetzt weitergehend verständigen können. Die noch fehlenden Mittel werden in den kommenden Jahren vom Land nach Bedarf bereitgestellt, nämlich im Rahmen des Antragsverfahrens, was noch bis Ende des Jahres weiter läuft. Auch die Kommunen, die bisher noch nicht beantragt haben, können das natürlich tun, und das wissen auch alle Schulträger. Der Investitionsbedarf für den Ganztag ist dabei vor die Verständigungsklammer über das Sondervermögen des Bundes gezogen worden: 62,5 Prozent aus diesem Sondervermögen fließen darüber hinaus nämlich in die Kommunen. Auch das ergibt Handlungsspielräume und Handlungsfreiheit für die eine oder andere Kommune. Damit tätigen wir im (Ministerin Dr. Dorit Stenke) wahrsten Sinne des Wortes eine Investition in die Zukunft, in die Zukunft unserer Familien in diesem Land. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Die flächendeckende Einführung des Ganztags in unserem Land ist eine Herausforderung für alle Beteiligten, wie es in einem Flächenland immer eine Herausforderung für alle Beteiligten ist, wenn zu einem Stichtag insgesamt etwas umgesetzt werden muss. Deswegen haben wir 2023 eine erste Verständigung mit den Kommunen herbeigeführt. Die Zahl wurde jetzt schon mehrfach genannt. Diese Verständigung ist seitdem tragfähig. Die Verständigung, dass das Land die Mittel für die Betriebskosten bereitstellt und sich zu 75 Prozent daran beteiligt, ist noch viel älter, weil schon von dem Zeitpunkt an datiert. Das wissen auch die Kommunen, seitdem wir im Bundesrat zugestimmt haben, dass wir dem Gesetzentwurf des Bundes zum Ausbau zum Rechtsanspruch auf Ganztag folgen. Auch das gehört zur geschichtlichen Wahrheit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben schon gehört: 97 Prozent der Grundschulen haben bereits ein Ganztagsangebot umgesetzt. Sie haben Personal qualifiziert, sie haben Fachkräfte eingestellt und Kooperationspartner vor Ort einbezogen. Das ist gemeint, wenn wir sagen: Daran knüpfen wir an. Das ist die Grundlage für den weiteren Ausbau des Ganztags. Wir wollen keine neue Struktur schaffen, wir wollen nicht bei null anfangen, sondern wir wollen da anknüpfen, wo die Schulträger, die Kommunen jetzt stehen. Deswegen haben wir von Anfang an gesagt, wir setzen es als schulisches Angebot an und wir setzen nicht auf andere Einrichtungen und Institutionen. Zu den Betriebskosten habe ich schon festgestellt: Wir haben gesagt, dass wir uns zu einer frühzeitigen Entlastung entschlossen haben. Das ist natürlich vor dem Hintergrund zu sehen, dass wir bisher noch nicht einen solch großen Umsetzungsstand für alle Kinder in unserem Land gehabt haben, wie das in einigen anderen Ländern der Fall ist. Dieser Verantwortung sind wir mit der Übernahme der Kosten gerecht geworden und werden wir auch weiter gerecht werden. Selbstverständlich haben wir dafür einen Richtlinienentwurf vorgelegt. Dieser Richtlinienentwurf liegt, wie wir es uns vorgenommen haben, seit Ende März bei den Kommunen und bei weiteren Anhörungspartnern. Alle konnten sich über die Vorschläge, auf die wir uns bis dahin mit den kommunalen Landesverbänden verständigt hatten, ein Bild verschaffen. Wir haben ganz bewusst darauf gesetzt, dass wir uns über diese Vorschläge im Land auseinandersetzen. Genau das tun wir jetzt. Das tun wir an den unterschiedlichsten Stellen. Das tun wir in den Kommunen. Das ist im Anhörungsverfahren passiert. Wir haben gesammelte Stellungnahmen von den Landesverbänden bekommen. Wir haben auch von einzelnen Kommunen und Kreisen Stellungnahmen bekommen. Unsere Aufgabe im Moment ist es, genau diese Stellungnahmen auszuwerten, und zwar vor dem Hintergrund unseres pädagogischen Rahmenkonzeptes, was wir ebenfalls in einem breiten Diskussionsprozess erarbeitet haben, um etwas mehr zu tun, als wir bisher schon getan haben, nämlich einen Qualitätsrahmen noch einmal besser zu hinterlegen und damit ambitionierter an dieses Thema der Ganztagssicherung heranzugehen. (Beifall CDU und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Peter Lehnert
Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenbemerkung oder Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Habersaat? Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Ja, gerne.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich nehme erfreut mit, an vielen der offenen Fragen wird gearbeitet und im Ausschuss werden wir dann regelmäßig über die Fortschritte sprechen. Eine Frage hätte ich jetzt zu dieser Idee, wem das nicht passt, der könne ja nach den alten Richtlinien weitermachen. Wird das möglich sein? – Ich höre diese Idee zum allerersten Mal. Das ist nicht meine Idee. Was ist mit der alten Richtlinie gemeint? Wir finanzieren ein Ganztagsangebot in den Kommunen und werden das weiterhin tun. Das sichert möglicherweise nicht vollständig den Rechtsanspruch ab. Wir haben noch nicht final entschieden, ob wir diese Richtlinie über die vier Jahre des Aufwuchses hinaus weiterlaufen lassen. Im Grunde genommen ist das bisher nicht unser Ziel gewesen. Denn das, was wir mit der Richtlinie auf (Ministerin Dr. Dorit Stenke) den Weg bringen, ist ja eine viel bessere und eine viel umfassendere Finanzierung. Entschuldigung, ich nehme den Faden auf und fahre in meiner Rede fort: Denn das, was wir jetzt vorlegen, ist eine viel umfassendere Finanzierung, als wir sie bisher gewährleistet haben. Von daher muss ich sagen: Es wäre vielleicht nicht so schlau, an dem alten Verfahren festzuhalten und sich an der alten Richtlinie zu orientieren. Jetzt in der gebotenen Kürze: Das Rahmenkonzept ist final und ist verständigt. Wir haben den Richtlinienentwurf vorgelegt. Wir sind mitten in der Auswertung. Wir haben weitere Gespräche zum Ganztag mit den kommunalen Landesverbänden und der AG Ganztag geplant. Die sind geplant und terminiert. Für die Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden sind die Eckpunkte und Themen, über die wir sprechen, abgestimmt. Ich sage das jetzt hier nur ganz kursorisch, weil einige Themen hier auch schon angesprochen worden sind: Wir diskutieren sehr ernsthaft, ob unser Stufenmodell eine gute Idee ist oder ob wir ein lineares Modell brauchen. Wir diskutieren noch einmal sehr ernsthaft über den Fachkräftebegriff und über die Frage, wie wir absichern können, dass mit der Einführung der neuen Richtlinie kein Angebot in Gefahr gerät (Beifall Martin Balasus [CDU]) und keine Fachkraft und kein pädagogischer Mitarbeiter im Ganztag das Gefühl haben muss, er darf seine Arbeit nicht fortsetzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben ein Modell entwickelt, um die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner besser zu finanzieren. Auch über dieses Modell denken wir noch nach und schauen, ob das noch ausbaufähig sein könnte. Und wir sind in der Diskussion, wie wir die unterschiedlichen Umfänge der Inanspruchnahme des Angebotes absichern können. Auch das ist ein wichtiger Punkt in den Diskussionen der vergangenen Wochen gewesen. Wir müssen uns dazu noch einmal ganz genau den Rechtsanspruch, das Gesetzeswerk des Bundes, angucken. Wir sind aber derzeit zuversichtlich, dass wir dafür eine gute und angemessene Lösung finden werden. Das sind nur die wichtigsten Eckpunkte, über die wir jetzt in den nächsten, und ich muss fast sagen, Tagen weiter sprechen werden. Unser Plan ist es weiterhin, bis Ende dieses Schuljahres die Richtlinie vorzulegen. Das ist ein sehr konkretes Datum, denn damit ist gesagt – alle hier im Raum wissen das –: Ende Juli. Das heißt, ab 1. August 2025 wird sie auf dem Tisch liegen. Bis dahin werden wir noch einige Gespräche führen müssen. Darauf sind wir sehr gut vorbereitet, und wir werden das jetzt auch tun. Lassen Sie mich noch zwei weitere Dinge benennen, die auch sehr intensiv diskutiert werden, nämlich die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Förderbedarf. Da haben wir schon einen Vorschlag gemacht, der scheint nicht auskömmlich zu sein. Den überdenken wir noch einmal und gucken, ob wir insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit ganz besonders schweren Bedarfen zusätzlich etwas nachlegen können, und wir berücksichtigen den unterschiedlichen Entwicklungsstand. Ich habe das eben schon gesagt: Die Richtlinie wird nicht dazu führen, dass ein Träger sein bisheriges Angebot nicht fortführen kann. Wie wir das mit unserem Qualitätsanspruch verbinden können, auch das werden wir noch diskutieren müssen, denn wir wollen, dass für alle Schulen im Land, für alle Grundschulen im Land, die Qualität perspektivisch besser wird, als sie bisher ist. Das ist das ambitionierte Ziel, das wir uns mit diesem ganzen Verfahren vorgenommen haben. Deswegen finde ich: Wir sind auf einem guten Weg. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Der Weg ist weiterhin ambitioniert, und wir sind weiterhin positiv und sehr, sehr guter Dinge, dass wir das alles sehr gut bis zum Beginn des übernächsten Schuljahres schaffen werden. – Herzlichen Dank.
