Hauke Hansen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch ist einzigartig. Alle Menschen unterscheiden sich voneinander. Das zeigt sich nicht nur an äußeren Merkmalen wie den Geschlechtsmerkmalen, dem Körperbau oder der Hautfarbe, sondern auch daran, wie unterschiedlich gleichartige Krankheiten verlaufen. So können bei verschiedenen Menschen unterschiedliche Symptome zu identischen Diagnosen führen. Medikamente können zeitversetzt wirken oder anders wirken, und Krankheitsverläufe können stark variieren. Für uns als Union ist klar: Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig von seinen individuellen Merkmalen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fehlende oder unzureichend erhobene Daten, mangelnde Sensibilität und fehlendes Wissen über Unterschiedlichkeit gefährden die bestmögliche Patientenversorgung. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass körperliche Unterschiede in Medizin und Forschung bekannt sind, und vor allem, dass sie berücksichtigt werden. Hier setzt unser Antrag an. – Ich entschuldige mich an dieser Stelle noch einmal dafür, dass der Antrag so spät kam. Ich freue mich auf die Diskussion darüber im Ausschuss. Die Unterschiede sind in der Medizin und Forschung grundsätzlich bekannt und werden nicht bestritten. Was aber ganz häufig fehlt – das haben Sie eben angesprochen, Frau Pauls –, sind verlässliche Daten. Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen erkennen wir an: Medizinisch relevante Unterschiede bestehen nicht nur zwischen Geschlechtern, sondern auch im Hinblick auf Alter, Herkunft und andere individuelle Merkmale. Wenn zum Beispiel eine KI mit Daten gefüttert wird, müssen diese möglichst vollständig sein, damit später für jeden Patienten und jede Patientin die möglichst optimale Behandlung als Ergebnis herauskommt. Bereits 2022 haben wir daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die individualisierte medizinische Forschung gestärkt wird, etwa mit Blick auf Alter, Geschlecht und weitere persönliche Eigenschaften. Hier ist bereits einiges geschehen. Im vergangenen März hat sich das Gesundheitsministerium auf der AOLG-Fachkonferenz klar positioniert und sich für eine frühzeitige Sensibilisierung der Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich geschlechtsspezifischer Unterschiede ausgesprochen, unter anderem durch Anpassungen in der Approbationsordnung und bei weiteren Heilberufen. – Frau Ministerin, vielen Dank an Sie und Ihr Team im Ministerium. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dieser Einsatz unserer Ministerin und unseres Ministeriums hat Früchte getragen. Das haben auch Sie eben kurz angesprochen, Frau Pauls. In der vergangenen Woche hat die Gesundheitsministerkonferenz getagt und einstimmig einen Beschluss gefasst, der diesen Punkt voranstellt. Auch das ist ein großer Erfolg für unsere Ministerin Kerstin von der Decken und ihr Gesundheitsministerium. Herzlichen Glückwunsch für diesen Erfolg, dass es vorangeht. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, unbestritten gibt es in diesem Bereich weiterhin viel Luft nach oben. Umso mehr freut es mich, dass wir diese wichtige Debatte heute führen und das Thema damit stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. (Hauke Hansen) Es ist nicht nur wichtig, dass Ärztinnen, Ärzte und Rettungskräfte für Alters‑, Herkunfts- und geschlechtsspezifische Risiken und Unterschiede sensibilisiert sind, auch das breite Wissen in der Bevölkerung kann Leben retten, zum Beispiel bei den unterschiedlichen Symptomen beim Herzinfarkt. Ziel muss sein, dass Herzinfarkte bei Frauen künftig ebenso schnell und zuverlässig erkannt werden wie bei Männern. Auch in der Pflege ist entscheidend, dass sich Fachkräfte flächendeckend mit unterschiedlichen Symptomen zu unterschiedlichen Krankheiten und entsprechenden Behandlungen auskennen, sensibilisiert sind und geschult werden. Im Medizinstudium finden diese Aspekte zumindest in einigen Feldern seit längerer Zeit Berücksichtigung. Meine Damen und Herren, das medizinische Wissen auf unserem Planeten verdoppelt sich, und je nach Statistik, die man sieht, sind es alle fünf Jahre, alle acht Jahre. Mein persönlicher Wunsch ist es, dass alle Menschen, egal von welchem Geschlecht sie sind, welches Alter sie haben, welche Hautfarbe sie haben, im gleichen Maße von den Fortschritten in der Medizin und Forschung profitieren. Mit unserem Antrag gehen wir diesen Weg konsequent. Ich bitte um Zustimmung und freue mich auf die weitere Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
