Beate Raudies
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Schleswig-Holstein pendeln täglich viele Menschen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen, weil Schleswig-Holstein ein Flächenland ist und weil im ländlichen Raum das ÖPNV-Angebot nicht überall und nicht flächendeckend vorhanden ist. Weil es in den Randzeiten oft unzureichende oder gar keine Angebote gibt, werden die meisten Pendlerinnen und Pendler in unserem Land noch sehr lange Zeit auf ein individuelles Verkehrsmittel angewiesen sein. Das ist erst einmal eine Feststellung. (Beifall SPD, CDU, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Niemand hat gesagt, dass dieses individuelle Verkehrsmittel ein Benziner oder ein Auto mit Verbrennungsmotor ist. Das geht nämlich auch mit (Beate Raudies) E‑Autos. Das vergessen Sie immer bei Ihrer Debatte. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW) Insbesondere Pendlerinnen und Pendler, die auf den Pkw angewiesen sind, werden aber, sofern sie einen Verbrenner fahren, in letzter Zeit mit steigenden Kraftstoffkosten, Anschaffungs- und Reparaturkosten konfrontiert. Auch ich habe in die Statistiken geguckt, lieber Kollege Brandt, alleine der Stundensatz im Kfz-Gewerbe ist zwischen 2017 und 2024 um rund 40 Prozent gestiegen. (Beifall CDU und SSW) Bringen Sie mal ein Auto in die Werkstatt, da wundern Sie sich! Steuerlich gilt der Weg zur Arbeitsstätte als Privatfahrt. Trotzdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, als Werbungskosten geltend machen. Die Pauschale, auch das erkläre ich immer wieder gern – der frühere Bundeswirtschaftsminister wusste das ja auch nicht –, gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und den tatsächlich entstandenen Kosten. Auch wer mit Bus und Bahn fährt, profitiert, weil die Kosten für ein Ticket in der Regel unterhalb dieses Satzes liegen, und das gilt spätestens seit der Einführung des Deutschlandtickets. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und SSW) Auch dann darf man in voller Höhe die Entfernungspauschale geltend machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW) Aber auch im ÖPNV kommt es regelmäßig zu Preiserhöhungen, sodass der finanzielle Vorteil, der auch ein Anreiz ist, den ÖPNV zu nutzen, teilweise wieder zunichtegemacht wird. Das ist dann im Zweifel auch der einzige Anreiz, den ÖPNV zu nutzen, weil mit Pünktlichkeit nicht unbedingt zu rechnen ist. Versuchen Sie einmal, von Hamburg nach Kiel zu fahren, dann wissen Sie, dass es alleine der finanzielle Vorteil ist, der Sie dazu bringt. Die Kolleg_innen haben schon erläutert, worum es geht. Es geht um die ersten zu fahrenden 20 Kilometer. Lieber Kollege Brandt, wir können uns auch gern über die Erhöhung dieser Obergrenze unterhalten, das ist doch überhaupt kein Problem. Ich finde, das gehört tatsächlich mit in diese Diskussion. Ich greife den Kollegen jetzt nicht vor, aber ich kann mir, wenn wir das im Ausschuss diskutieren, vorstellen, dass wir das noch ergänzen und entsprechend anpassen. Das ist ja nicht das große Problem. Es ist jetzt ganz viel schon auf den Koalitionsvertrag hingewiesen worden, dem zumindest die hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen der CDU und meiner Fraktion größtenteils wahrscheinlich ihre Zustimmung gegeben haben. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, fordere ich auch, dass sich der Landtag hierzu positioniert und Stellung nimmt, denn die Erhöhung der Pendlerpauschale ist nicht als Einladung zu mehr Individualverkehr zu verstehen, sondern das ist, ganz ehrlich, Frau Waldeck, die Anerkennung der Lebensrealität der Menschen in diesem Land. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW)
