Annabell Krämer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Werte Kollegin Waldeck, werter Kollege Brandt, ich unterstütze immer gerne, und deshalb habe ich jetzt auf die Schnelle ein kleines Zahlenbeispiel für Sie vorbereitet; Sie haben danach gefragt, Kollegin. Wir unterstellen einmal Folgendes: Der durchschnittliche Neuwagen kostet in Deutschland 30.000 Euro. Ich habe eine Abschreibung über zehn Jahre unterstellt und nicht über acht Jahre, was üblich wäre; das heißt, wir haben 3.000 Euro Abschreibung pro Jahr. Ich unterstelle: Der durchschnittliche Pendler fährt mit dem Auto im Jahr 20.000 Kilometer. Das bedeutet für die Fahrtkosten, dass pro gefahrenem Kilometer 15 Cent pro Jahr Abschreibung anfallen. Wir kalkulieren – wenn der Wagen neu ist, dann ist der Beitrag höher, wenn er älter ist, dann nicht – einen Versicherungsbeitrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr; das bedeutet noch mal fünf Cent pro gefahrenem Kilometer. Wir unterstellen für eine Kfz-Steuer – beim Diesel ist sie ein wenig höher – 300 Euro. Das ist so ungefähr der Mittelwert, und das bedeutet bei unterstellten 20.000 Kilometern 1,5 Cent pro gefahrenem Kilometer. Wir unterstellen alle zwei Jahre Kosten für TÜV und Abgasuntersuchung in Höhe von 150 Euro. Dann unterstellen wir – bei mir ist es mittlerweile schon teurer – für Reifenwechsel und Einlagerung zweimal im Jahr 150 Euro pro Jahr (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) und für Wartungskosten, Versicherung – das ist, glaube ich, recht niedrig gerechnet, wenn wir von 5.000 Euro Wartungs‑, Ölwechsel- und Reparaturkosten in der Laufzeit des gesamten Wagens ausgehen – 500 Euro im Jahr. Das macht dann noch mal 2,5 Cent pro gefahrenem Kilometer. Summa summarum liegen wir bereits bei 23 Cent außerhalb der Benzinkosten. Wir haben gerade gehört, dass der Durchschnittspreis für einen Liter Benzin aktuell 1,60 Euro beträgt; Diesel ist etwas günstiger. Ich habe in meiner Rechnung – es sollte ja schnell gehen – unterstellt, dass der Durchschnitts-Pkw, ob alt, ob neu, im Mittel sieben Liter pro 100 Kilometer verbraucht. Damit kommen wir noch mal auf zwölf Cent pro gefahrenem Kilometer. Autos sind teuer geworden. Ich habe hier noch nicht mal einen Mittelklassewagen unterstellt; das haben Sie an meiner Kalkulation gesehen. Insgesamt beläuft sich das Ergebnis meines Zahlenbeispiels auf 35 Cent je gefahrenem Kilometer. (Annabell Krämer) Kommen wir also zu der seit dem Jahr 1991 das letzte Mal erhöhten Wegepauschale ab dem ersten Kilometer. (Tobias Koch [CDU]: Das war schon früher!) – Ab dem ersten Kilometer; ich meine, dass es im Jahr 1991 war, aber okay. Was dürfen Sie? Sie dürfen Ihre Fahrtkosten mit 30 Cent anrechnen, aber nur one way. Das heißt, von diesen kalkulierten 35 Cent dürfen Sie für Ihre real entstandenen Kosten lediglich 15 Cent geltend machen. Das ist noch nicht einmal die Hälfte der tatsächlich entstandenen Kosten. Das ist bei keinen anderen Werbungskosten so. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW) Das ist keine Subvention, das ist eine Nichtanerkennung von real existierenden Kosten. Bitte überdenken Sie das. – Danke. (Beifall FDP, CDU, SPD und SSW – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])
