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Peter Lehnert

19.06.2025 Sitzungen 20/91

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin, Frau Professorin Dr. von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Medizinische (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Forschung, Diagnostik, Behandlung und Prävention, die sich an den individuellen Merkmalen und Bedürfnissen orientieren, sind der Maßstab einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Wir haben es gerade mehrfach gehört: In der Vergangenheit wurde nicht immer konsequent nach diesem Maßstab geforscht und praktiziert, und daher ist es wichtig, dass diese Sensibilität in der Medizin einen festen Platz einnimmt. Die Sensibilität für die individuellen Unterschiede ist für die Geschlechter relevant, aber nicht nur. Sie muss für alle individuellen Merkmale gelten, die Einfluss auf die Gesundheit haben können, wie etwa das Alter, Lebensumstände, Genetik sowie arbeits- und umweltbezogene Faktoren. In jedem Fall ist eine belastbare Datengrundlage Voraussetzung, um gesicherte Aussagen treffen zu können. Öffentliche Gesundheitsdaten liegen in der Regel auch auf Landesebene nach Geschlecht differenziert vor. Auch die Mehrzahl der amtlichen Statistiken mit Gesundheitsbezug, wie etwa die Krankenhausdiagnosen, die Todesursachenstatistik, die Pflegestatistik oder Statistiken zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder zu vermeidbarer und vorzeitiger Sterblichkeit unterscheiden nach Geschlecht. In der Gesundheitsberichterstattung wird das Land auch weiterhin öffentliche Gesundheitsdaten möglichst differenziert auswerten und berichten. Die Erkenntnisse aus den öffentlichen Gesundheitsdaten, aber natürlich auch die Erkenntnisse aus der Forschung müssen konsequenterweise dann auch Eingang in das Medizinstudium und in die Ausbildung zu akademischen und nicht-akademischen Gesundheitsberufen finden. Hier haben sich sowohl die Universität Kiel als auch die Universität zu Lübeck bereits auf den Weg gemacht. Sie haben sich insbesondere vorgenommen, in der geschlechtersensiblen Medizin deutlich besser zu werden. Einige Beispiele: In den medizinischen Curricula und in den Studiengängen der Gesundheitsfachberufe finden sich Aspekte der Gendermedizin. In der Onkologie ist sie Thema in Forschung und Lehre sowie Gegenstand von Graduiertenkollegs. Die Universität Kiel bietet einen Zertifikatstudiengang Sexualmedizin an. Im Sonderforschungsbereich „sexdiversity“ an der Universität zu Lübeck wird an Auswirkungen der Geschlechter auch für die Medizin geforscht. Im Exzellenzcluster „Precision Medicine in Chronic Inflammation“ werden die klinischen Studiendaten nach Geschlecht und nach Diversitätsmerkmalen differenziert dargestellt. Das zunehmende Wissen um geschlechtersensible und individuelle Medizin muss aber natürlich auch die Bevölkerung erreichen. Und welche Wege gibt es hier? Einige Beispiele: Ein Beispiel sind geschlechterspezifische Sprechstunden, wie etwa die Frauenherzsprechstunde in Lübeck. Es gibt aber auch weitergehende Überlegungen, wie etwa eine barrierefreie gynäkologische Sprechstunde für mobilitätseingeschränkte Frauen. Hierzu steht derzeit das Land mit der KVSH, mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und dem Berufsverband der Frauenärzte in Schleswig-Holstein im Austausch. Darüber hinaus spielen auch Krankenkassen eine zentrale Rolle. Es gibt beispielsweise eine Aufklärungskampagne der Barmer mit dem Fokus auf geschlechterspezifische Unterschiede bei Herzinfarktsymptomen, Lungenkrankheiten, Depressionen und Medikamentenwirkungen. Es gibt also bereits viel, meine Damen und Herren, könnte man meinen, aber wir können und wir müssen noch besser werden. Dafür setzen wir uns ein, auch länderübergreifend. Das jüngste Beispiel – gerade ein paar Tage alt und schon erwähnt –, ist ein Sechzehn-zu-null-Beschluss auf der Gesundheitsministerkonferenz am 11./12. Juni 2025. (Beifall CDU) Dieser Beschluss besteht aus drei Teilen: Erstens. Die Gesundheitsministerinnen und ‑minister „bitten das Bundesgesundheitsministerium …, die ärztliche Approbationsordnung … um Aspekte der geschlechtersensiblen Medizin zu erweitern …“ Zweitens. Die Approbationsordnungen auch der anderen Heilberufe sollen geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Und drittens. Bei der anstehenden Novellierung der Berufsgesetze der Gesundheitsfachberufe und bei einer berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie soll die geschlechtersensible Medizin berücksichtigt werden. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren: Eine geschlechtersensible und individuelle Medizin ist für alle Disziplinen und für alle Phasen im Versorgungsprozess von großer Bedeutung.

Protokoll ↗