Martin Balasus
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie in zahlreichen Plenardebatten des letzten halben Jahres und nicht zuletzt in der gestrigen Debatte sprechen wir auch heute noch einmal über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Grundschulkinder. Aufwachsend ab dem Schuljahr 2026/2027 haben dann alle Eltern, die eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder wünschen, die Sicherheit, dass es dieses Ganztagsangebot gibt. Es ist absolut richtig, dass wir uns als Landtag so ausführlich diesem Thema widmen. Schließlich handelt es sich dabei um eine der größten bildungspolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre – eine Megareform –, die für mehr Chancengerechtigkeit, für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Zeit zum Lernen und für eine ganzheitliche Bildung unserer Kinder sorgen wird. Das gelingt, wenn Sportvereine, Musikschulen, Theater, Medienpädagogen und weitere, externe Partner eingebunden werden und so den Schülerinnen und Schülern ein wirklich attraktives Nachmittagsangebot gemacht wird. Wenngleich sich der Rechtsanspruch nicht gegen das Land richtet, ist es selbstverständlich unser Anspruch als Landesparlament, diesen Prozess eng zu begleiten, darüber in den Austausch zu gehen und stets auch einen kritischen Blick darauf zu werfen. Denn es handelt sich nicht um ein Allerweltsreförmchen. Bund, Land und Kommunen tragen gemeinsame Verantwortung für einen guten und qualitätsvollen Ganztag. Im Mai haben wir, die regierungstragenden Fraktionen, einen Antrag mit dem Titel „Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen“ vorgelegt. Heute fordert die SPD, der Plan muss auf den Tisch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Agieren der Landesregierung planvoll und stringent ist, beweist die Einigung mit den kommunalen Landesverbänden, die seit Dienstagabend auf dem Tisch liegt. (Vereinzelter Beifall CDU – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, das eine Verständigung über die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen gefunden hat. Respekt für die Bereitschaft, zügig Kompromisse zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu finden, sowohl an die Landesregierung als auch an die Kommunen. Im Zentrum der Vereinbarung steht eine klare Regelung zur Finanzierung des Ganztagsausbaus. Das Land übernimmt 85 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Das gilt für alle Förderanträge, die bisher vorliegen, und auch für jene, die noch bis zum Ende der Antragsfrist eingehen werden. Es war immer unser erklärtes politisches Ziel, über die zunächst zugesagten 196 Millionen Euro hinauszugehen und die 85 Prozent Investitionsförderung somit auch für alle weiteren notwendigen Maßnahmen des Ganztagsausbaus bereitzustellen. Dieses politische Ziel wird mit der vorliegenden Vereinbarung zu 100 Prozent erfüllt – eine sehr gute Botschaft, die den Kommunen Planungssicherheit garantiert. Also Haken dran an die Investitionskosten. (Martin Habersaat [SPD]: Dritter Haken!) Seit Anfang des Jahres liegt das pädagogische Rahmenkonzept für den Ganztag vor – in meinen Augen ein wirklich sehr gelungenes Konzept. Der Entwurf der Richtlinie für die Betriebskosten ging in die Anhörung, und nicht nur die kommunalen Landesverbände, sondern auch weitere Stakeholder arbeiten daran mit, dass eine gute Basis für die Abrechnung der Betriebskosten auch gefunden wird. (Martin Balasus) Klar ist, das Land wird mit 75 Prozent einen sehr hohen Anteil übernehmen. Die genaue Ausgestaltung der Richtlinie hinsichtlich der verschiedenen Qualitätsmodelle, der inhaltlichen Angebote, der Fachkräfte und deren Qualifizierung wird zeitnah finalisiert. Wenn die Betriebskostenrichtlinie vorliegt, haben die Schulträger endgültig Klarheit, und um das Ganze umzusetzen, rund ein Jahr Zeit, bevor es in Kraft treten muss. „Alles viel zu kurz, zu wenig und überhaupt, das Land müsste doch …“, sagen manche. Deshalb möchte ich noch einen Blick aufs Ganze wagen. Schleswig-Holstein startet bei Weitem nicht bei null. Bereits heute gibt es an 97 Prozent der Grundschulen ein Ganztagsangebot, also fast 100 Prozent. Wir sind weiter als die meisten vergleichbaren Bundesländer. Kein anderes Bundesland ist zum Beispiel bei der Betriebskostenrichtlinie weiter als wir. Manches Land erstellt übrigens überhaupt keine Richtlinie, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Die geben einfach nur das Bundesgeld eins zu eins weiter und schieben gar kein eigenes Landesgeld nach. Liebe SPD: Sie fordern, der Plan müsse auf den Tisch. Ich habe versucht, Ihnen darzulegen, dass unsere Karten ganz offen auf dem Tisch liegen. Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie zugeben müssen, dass wir in Schleswig-Holstein ein sehr gutes Blatt haben, ein Blatt, das wir im Sinne der Zukunftschancen unserer Schülerinnen und Schüler ausspielen werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
