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Jette Waldinger-Thiering

SSW 19.06.2025 Sitzungen 20/91

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Wir haben jetzt Mitte Juni; in einigen Wochen Beginn der Sommerferien, und für die zukünftigen Schulkinder werden jetzt Abschiede im Kindergarten gefeiert und Schnuppertage an den Grundschulen veranstaltet. Schon in den letzten Jahren hatten im Juni noch nicht alle Kinder einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung bekommen, obwohl das Erscheinen nach Einladung für die Eltern verpflichtend ist – nur dass eben nicht alle Kinder eine Einladung bekommen haben. Die Frage ist auch, was eine Schuleingangsuntersuchung in den letzten Monaten vor Schuleintritt noch bringt. Denn wenn ein Förderbedarf festgestellt wird und eine Therapie benötigt wird, kann eine therapeutische Förderung angebahnt werden, aber bis zum Schuleintritt wird es kaum gelingen, Rückstände aufzuholen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eigentlich sind die Schuleingangsuntersuchungen tatsächlich nur noch für die Erhebung der Daten zum Entwicklungsstand der Kinder bei Schuleintritt nützlich. Aber hierfür kann man die Daten der kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, die U1 bis U9, nutzen. Auch wenn die U‑Untersuchungen nicht verpflichtend sind, so sorgt die Ankün- (Jette Waldinger-Thiering) digung, dass bei Nichterscheinen das Jugendamt verständigt wird, für eine sehr hohe Beteiligung. Ich denke, auch diese Daten können einen guten Überblick verschaffen, welche Entwicklungs- und Gesundheitsherausforderungen bei unseren Kindern und Jugendlichen aktuell bestehen. Obwohl bisher drei Ministerien bei der Schuleingangsuntersuchung mitgemischt haben, gibt es keinen Plan, wie und vor allem wer mit den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung konkret weiterarbeitet. Deshalb geht es mir vorrangig um die Kinder, denen die Einschulung bevorsteht. Um diese Kinder rechtzeitig fit für den Schuleintritt zu machen und ihnen ausreichend Zeit und Möglichkeiten dafür zu bieten, sollte man sich schnellstmöglich auf das Screening der Viereinhalbjährigen verständigen. Wie laufen die Pilotprojekte hier zu, wann wird es ausgeweitet? Unter dem Strich sollen unsere Sechsjährigen einen guten Schulstart erleben, die Chancengleichheit soll erhöht werden, und die Heterogenität der Fähigkeiten in der Schuleingangsphase soll verringert werden. Auch besteht ein Konsens darüber, dass Sprache der Schlüssel zur Bildung ist. Deshalb sehe ich flächendeckende verpflichtende Sprachtests oder – besser noch – ein Entwicklungsscreening mit viereinhalb Jahren als eine zielführende Maßnahme. Wir wissen, dass Bildung ab der Geburt beginnt und dass die frühkindliche Bildung höchste Priorität haben sollte. Trotzdem werden in SchleswigHolstein Kitabildung und Schulbildung noch nicht gleichgesetzt. Viele unserer europäischen Nachbarn tun dies bereits traditionell. Hier sind die Übergänge fließend, nur um das Beispiel der nullten Klassen in Dänemark zu erwähnen. Hier sieht man, wie Übergänge von der Krippe bis zur Uni flexibel gestaltet funktionieren können. Die Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule ist eine immens wichtige Stellschraube. Es muss mehr Flexibilität entstehen. Konzepte aus dem Kitabereich sollten in die Grundschule einfließen und umgekehrt. Besonders im Hinblick auf knappe Kassen und den Fachkräftemangel gilt es, Ressourcen zu bündeln, statt Parallelstrukturen aufzubauen. Vereinfacht gesagt: Wir müssen die Einschulungsuntersuchung vorziehen, auf Viereinhalbjährige anpassen und dann die Synergieeffekte nutzen, um alle Möglichkeiten aus Kita und Grundschule in der Vorschulphase zu bündeln, und dabei auf eine realistische Umsetzung achten. Deshalb möchte ich, dass beide Anträge überwiesen werden, und zwar federführend in den Bildungsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) In beiden Anträgen stehen gute Dinge drin. Die können wir sicherlich gut noch einmal miteinander in den Fachausschüssen erörtern, um vielleicht zu einem gemeinsamen Resultat zu kommen. Denn schlussendlich sprechen wir hier über die Kinder und über unsere Zukunft. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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