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Jan Kürschner

GRÜNE 19.06.2025 Sitzungen 20/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Zunächst einmal gilt es, dem Verfassungsschutz für seine geleistete Arbeit zu danken. Dann zitiere ich auch schon meine Vorrednerin: Der Fortbestand der Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, und Demokratien gehen meistens nicht mit einem Knall zugrunde, sondern alle sterben einen eher schleichenden Tod. Der Blick auf die vielfältigen Bedrohungen von innen und außen, denen unsere Grundwerte ausgesetzt sind, offenbart auch dieses Jahr das bereits bekannte Ergebnis: Die größte Gefahr geht einfach von der extremen Rechten aus. Die Entwicklung der Zahl der politisch motivierten Kriminalität, PMK, ist insgesamt schockierend. Die absolute Zahl an Straftaten spricht eine deutliche Sprache. Wir beobachten einen krassen Anstieg in der gesamten rechtsextrem bewerteten Kriminalität innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte. Dabei hat Schleswig-Holstein – das ist wirklich bemerkenswert – von allen westdeutschen Flächenländern die meisten Gewaltstraftaten von Rechtsaußen pro Kopf – nicht schön. Beim rechtsextremen Personenpotenzial kann man bei den Zahlen im Bericht ins Nachdenken geraten. Seit 2015 soll die Personenzahl fast konstant geblieben sein. Das wirft Fragen auf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt für Gesamtdeutschland im gleichen Zeitraum mehr als eine Verdopplung des rechtsextremen Personenpotenzials fest. Ist es vor diesem Hintergrund plausibel, dass SchleswigHolstein derart von der Entwicklung in der Bundesrepublik abgekoppelt ist und gleichzeitig auf Platz 1 der westdeutschen Flächenländer bei den Gewaltstraftaten, PMK rechts ist, wobei wir einen Anstieg von über 50 Prozent bei den Gewaltdelikten rechts erleben? Also, ist das plausibel? Das muss man sich fragen. Besorgniserregend ist daneben der neuerliche Anstieg der Zahlen im Bereich der Reichsbürger auf rund 800. Ob man das nun als eigenständiges Phänomen auffasst oder eher als spezifische Form des Rechtsextremismus, wie es in manchen anderen Bundesländern gezählt wird – mindestens existiert eine ideologische Verzahnung beider Phänomenbereiche, und man muss die Zahlen dabei einfach in einem Zusammenhang betrachten. Der Landesverband der AfD wird im Bericht nicht als extremistische Bestrebung genannt, obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz es als gesicherte Erkenntnis betrachtet, dass die AfD in ihrer Grundtendenz rechtsextrem ist. Ich habe zwar durchaus Verständnis dafür, dass die Landesregierung auf die Stillhaltezusage des BfV im Gerichtsverfahren verweist. Aber wir hier müssen das natürlich diskutie- (Jan Kürschner) ren; denn jedes Mitglied der AfD ist auch Mitglied des AfD-Bundesverbandes, (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) und was auf der Bundesebene passiert, ist auch hier relevant. Es gibt keine Freizeichnung für die AfDMitglieder in Schleswig-Holstein. Das werden wir im Ausschuss besprechen müssen, und ich erhoffe mir da im nächsten Verfassungsschutzbericht mehr Klarheit. Das Gutachten des BfV zur AfD nennt ganz konkrete Beispiele aus Schleswig-Holstein als Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD, so zum Beispiel die mittlerweile aufgelöste Junge Alternative Schleswig-Holstein. Der AfD-Landesverband hat noch Ende 2024 auf einem Landesparteitag extra eine Resolution beschlossen: „Solidaritätsbekundung mit der Jungen Alternative Schleswig-Holstein: … Haltlose Vorwürfe bzgl. einer angeblichen Radikalisierung der ‚Jungen Alternative‘ weisen wir entschieden zurück. Die AfD-Schleswig-Holstein steht zu ihrer eigenen Jugendorganisation.“ Das muss man an der Stelle einfach einmal betonen. Die stellen sich hinter das, was die JA tut, und das muss dann eben auch voll für sie zählen. Mehrfach erwähnt wird auch der pensionierte Richter in Landesdiensten, Gereon Bollmann, Bundestagsabgeordneter aus Schleswig-Holstein, der vom Verschwörungsmythos des Bevölkerungsaustausches schwurbelt und mit der Frau MalsackWinkemann eine Terrorverdächtige von der AfD unterstützt. Die AfD als parlamentarischer Arm des Rechtsextremismus, das ist eine reale Gefahr und Bedrohung für unsere innere Sicherheit – und vernetzt mit radikalen Kräften, teilweise gewaltbereit, mit viel Geld offenbar im Hintergrund und Mitgliedern in ihren eigenen Reihen, die kein Problem darin sehen, gleichzeitig in einer rechtsextremen Partei zu sein und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung dienen zu wollen, jedenfalls vordergründig. Ich sehe da einen erheblichen Widerspruch, und wir werden diesen Widerspruch auflösen. Wir werden sehr konkrete Schritte gehen, um unsere innere Sicherheit, die die AfD angreift, zu schützen. Ich wiederhole mich, dass ich es für unabdingbar halte, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu stellen, denn im Grundgesetz steht: Verfassungswidrige Parteien sind verboten. – Das muss man nur bemerken, und das Bundesverfassungsgericht muss es feststellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich treffe am Wochenende meine alte Lateinlehrerin, deswegen hier an der Stelle: Ceterum censeo AfD esse delendam. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt CDU)

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