landtag.ltsh.de ↗

Sybilla Nitsch

SSW 19.06.2025 Sitzungen 20/91

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Unser Antrag „Bundesratsinitiative für die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie unterstützen“, Drucksa- (Sybilla Nitsch) che 20/1216 (neu) – 2. Fassung –, vom September 2023 hat – wie wir sehen – bis heute Relevanz. Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt 19 Prozent auf Speisen in der Gastronomie – möglichst dauerhaft und einheitlich – war und ist Ausdruck unserer Verantwortung für eine Branche, die unter der Pandemie, unter der Energiepreiskrise und unter der Inflation besonders gelitten hat. (Beifall SSW, SPD und FDP) Damals wie heute stellen wir einen gemeinsamen Oppositionsantrag. Damals wurde unser Antrag niedergestimmt. Schwarz-Grün setzte stattdessen einen Alternativantrag durch, der die Gesamtverantwortung, sprich die Gesamtfinanzierung, an eine andere Ebene, nämlich den Bund, abschieben wollte. Eine vermeintlich bequeme Lösung mit großen Worten der Unterstützung für die Branche, wie man das dann auf den Social-Media-Kanälen vernehmen konnte, aber mit dem Kleingedruckten: Wir als Land möchten euch nicht entlasten. Schlussendlich kam es leider zu keiner Lösung, denn der letzte Bundestag stimmte letztlich gegen die Verlängerung der Sieben-Prozent-Sonderregelung. Aber neuer Bundestag, neue Bundesregierung, neues Glück. Die neue schwarz-rote Bundesregierung plant, die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants ab Januar 2026 von 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken. (Tobias Koch [CDU]: Nicht schlecht, oder?) Das ist gut so. Schleswig-Holstein sollte diese Regierung bestärken. Unser erneut gemeinsamer Oppositionsantrag liegt dafür praktischerweise vor. Wir erwarten, dass sich die CDU innerhalb der Landesregierung gegen die Vetoüberlegungen der Grünen durchsetzt und wir damit ein starkes Unterstützungssignal an den Bundesrat senden können. (Vereinzelter Beifall SSW, SPD und FDP) Die Gastronomie ist systemrelevant für unseren Tourismus, für das soziale Miteinander und die Lebensqualität vor allem im ländlichen Raum. In Schleswig-Holstein sprechen wir von rund 5.200 Betrieben mit rund 80.000 Beschäftigten; davon sind sehr viele klein oder familiengeführt. Die Gaststätten, die nach den vergangenen Krisenjahren mit dem Rücken an der Wand stehen und in alarmierend hoher Anzahl überlegen, ob sie eine Zukunft haben, warten auf so ein Signal. Wir dürfen es nicht so weit kommen lassen. Da sage ich ganz klar, dass wir als SSW heute noch einmal das Signal geben: Wir stehen definitiv an der Seite der Gastronomie und halten an unserer Forderung fest. (Beifall SSW, SPD und FDP) Jetzt haben wir schon die Wehklagen über künftige Einnahmeausfälle gehört, bei der Nichtkompensation durch den Bund. Dazu sei gesagt: Die Beibehaltung der bisherigen Steuersätze und Regularien wird künftig wohl eher ein Brandbeschleuniger für das Gastrosterben werden anstatt für den so dringend gewünschten Aufschwung für die Wirtschaft. Geschlossene Betriebe – das ist Fakt – zahlen nämlich gar keine Umsatzsteuer mehr. Ja, wir müssen eine für Bund und Land tragfähige Lösung finden. Wenn diese Maßnahme wünschenswerterweise bundesweit umgesetzt werden soll, dann muss der Bund natürlich seinen Anteil leisten. Interessant – ich habe es eben in der Zwischenfrage an Herrn Brandt schon angedeutet – wäre für mich die konkrete Erhebung zu dem möglichen Wegfall an Umsatzsteuereinnahmen. So könnten wir alle gemeinsam überlegen, wie sich dieser Einnahmeausfall im Haushalt abbilden ließe. Eines steht fest: Für die Gastrobranche zählen am Ende nur die Entlastung und die Planungssicherheit. Wir müssen eine Lösung für die Kompensation finden. In diesem Zuge haben wir bereits darauf hingewiesen, dass wir uns die Thematik insgesamt angucken, eine grundlegende Reform des Gesamtsystems Umsatzsteuer vornehmen und den bürokratischen Verbuchungsirrsinn auflösen müssen, indem die Sätze in der Gesamtheit angepasst werden. Für die Gastrobranche bedeutet die jetzige Regelung: Wenn es eine gemütliche Sitzgelegenheit gibt, wiederverwendbares Geschirr und ein schönes Ambiente, zahlt man 19 Prozent Umsatzsteuer, gibt es aber Stehtische, öffentliche Parkbänke oder Einweggeschirr, dann nur sieben Prozent Umsatzsteuer, und bei den Getränken wird es noch komplexer. Die großen Ketten – das haben wir längst vernommen, Frau Krämer hat es angedeutet –, die ihre Bewirtung nur noch auf To-go ausrichten, profitieren vom reduzierten Umsatzsteuersatz für Speisen to go. Die kleinen, meist inhabergeführten, familiengeführten Restaurants, die wir unbedingt erhalten und unterstützen wollen, müssen 19 Prozent berechnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen unsere Wirtschaft stärken und die Konjunktur ankurbeln. In diesem Sinne können Sie hier ein Zeichen setzen für die Gastrobranche. Machen Sie sich ehrlich, und (Sybilla Nitsch) stimmen Sie für die Umsatzsteuerreduzierung im Bundesrat! (Beifall SSW, SPD und FDP)

Alle Reden von Sybilla Nitsch Protokoll ↗