landtag.ltsh.de ↗

Oliver Brandt

GRÜNE 19.06.2025 Sitzungen 20/91

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gastronomie ist ein zentraler Bestandteil unseres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Das gilt insbesondere für das Tourismusland Schleswig-Holstein. Da stimme ich voll mit meinem Kollegen Plambeck und – so glaube ich – auch mit allen anderen Fraktionen hier im Hause überein. Gleichzeitig stehen viele gastronomische Betriebe vor besonderen Herausforderungen. Die Arbeit fällt überwiegend am Abend und am Wochenende an, was die Fachkräftesuche zunehmend schwer macht. Eine Reihe von Betrieben gibt auf, weil sie keine Nachfolge mehr findet. Wenn ein Gasthof auf dem Land endgültig schließt, ist das auch ein kultureller Verlust. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Michel Deckmann [CDU]) Die vergangenen Jahre mit Corona, hohen Energiepreisen und steigenden Lebensmittelpreisen haben viele Existenzen zusätzlich ins Wanken gebracht. Und die Lage bleibt komplex. Einerseits steigt die Zahl der Insolvenzen auch in der Gastronomie. Andererseits sind viele dieser Betriebsschließungen auch eine Art Nachholeffekt aus der Coronazeit, wo alle Betriebe gestützt wurden. Studien zeigen jedenfalls, dass die Zahl der Insolvenzen mittlerweile wieder in etwa auf dem Niveau vor Corona gelandet ist, was man als laufenden Durchschnitt ansehen kann. Gleichzeitig gehen die Umsätze in der Gastronomie zurück, wenn man die Inflation herausrechnet. Die Zahl der Gäste sinkt zwar meist nicht generell, aber es wird insgesamt weniger verzehrt. Und es gibt einen Trend hin zu Systemgastronomie und zu Außer-Haus-Verpflegung. Dabei gibt es teilweise große Unterschiede zwischen der Entwicklung in den Städten und dem ländlichen Raum. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns als Politik Gedanken machen, wie wir diese Branche wirkungsvoll unterstützen können. Der vorliegende Antrag von FDP und SPD zielt in diese Richtung. Das Anliegen, insbesondere kleinere und inhabergeführte Betriebe entlasten zu wollen, ist berechtigt. Gleichzeitig müssen wir sorgfältig abwägen, ob eine Maßnahme tatsächlich den gewünschten Effekt erzielt und wie gerecht sie ist. So ist es auch mit der Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie; denn eine Entlastung kommt keineswegs nur den kleinen familiengeführten Betrieben zugute. Systemgastronomie und Handelsgastronomie mit vielen Filialen profitieren genauso. Das sind teilweise Unternehmen, die internationalen Private-Equity-Konzernen gehören oder wie eine amerikanische Kaffeehauskette für ihre Praxis der Steuervermeidung berüchtigt sind. Auch das gehört zur Steuergerechtigkeit dazu. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Ja, dafür hätten wir gern Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer!) – Wenn die Firmen in Irland sitzen, hilft uns das leider wenig. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Diese Konzerne verfügen oft allein durch ihre Größe über Vorteile bei Einkauf, Automatisierung und Personalplanung. Eine pauschale Steuersenkung könnte also deren Marktmacht womöglich weiter stärken, auch zulasten der inhabergeführten Betriebe, die wir eigentlich unterstützen wollen. (Annabell Krämer [FDP]: Weit hergeholt, Herr Kollege! – Weitere Zurufe) Daher glaube ich, dass es sinnvoll ist, die Gastronomiebranche gezielt zu stärken, wo sie Unterstützung benötigt, zum Beispiel mit einer weiteren Stärkung der Fachkräfteoffensive, die Aus- und Weiterbildung attraktiver macht, oder mit Investitionshilfen, um zum Beispiel die Energiekosten für kleinere Betriebe nachhaltig zu senken. Eine generelle Steuersenkung ist dagegen meist nicht besonders treffsicher. Dafür ist sie aus Haushaltssicht mit erheblichen Mindereinnahmen auch für Länder und Kommunen verbunden. Für Schleswig-Holstein müssen wir jährlich mit einem Minus von über 40 Millionen Euro für das Land und über 10 Millionen Euro für unsere Kommunen rechnen. Daher bleiben wir als Fraktion bei der Position, die der Landtag bereits im September 2023 beschlossen hat: (Oliver Brandt) (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aber nicht von uns!) Die Gastronomie verdient Unterstützung. Wenn der Bund eine Senkung der Mehrwertsteuer möchte, dann muss er dafür bezahlen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn auch hier gilt der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD: Wer bestellt, bezahlt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können der Maßnahme unter der Voraussetzung zustimmen, dass der Bund die finanziellen Folgen gegenüber Ländern und Kommunen kompensiert. Ich habe wahrgenommen, dass es jetzt erste Signale in diese Richtung gibt. Aber da bin ich ganz beim Ersten Regierenden Bürgermeister der Stadt Hamburg, Peter Tschentscher: Das kann nur ein erster Schritt in den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sein. Es müssen weitere Schritte folgen. Wenn diese folgen, kann man diese Maßnahme umsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Oliver Brandt Protokoll ↗