Martin Habersaat
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Es war in der letzten Landtagssitzung, da erfreute uns die Koalition mit dem Antrag „Ganztag nach Plan und strukturiert umsetzen“. Darin stand der schöne Satz: „Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung setzt hierfür die Rahmenbedingungen nach einem klaren Zeitplan.“ Das ist eine steile Behauptung, denn was wir auf dem Weg zum Ganztag gesehen haben, waren gebrochene Vereinbarungen, überzeichnete Förderprogramme, vor der IB.SH campende Bürgermeister_innen und zuletzt ein in der Wunderino Arena vorgestelltes wunderliches Rahmenkonzept. Wissen Sie was, meine Damen und Herren? Ich glaube, Sie haben überhaupt gar keinen Plan. (Beifall SPD und FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das glauben wir auch!) Wir haben das gestern schon ausführlicher gehabt, deswegen heute noch einmal die Zusammenfassung: 2023 haben Sie sich mit den Kommunen darauf verständigt: 85 Prozent der Investitionen zahlt das Land, 15 Prozent zahlen die Kommunen. Was Sie vorgelegt haben, war dann eine Richtlinie, in der eine Pro-Kopf-Pauschale für die Investitionskosten vorgesehen war. Das haben die Kommunen nicht akzeptiert. Also haben Sie sich 2024 mit den Kommunen zusammengesetzt und darauf geeinigt: 85 Prozent der Kosten zahlt das Land, 15 Prozent zahlen die Kommunen. Dann stellte sich heraus: 95 Träger, 191 Projekte sollen leer ausgehen, obwohl der Ganztag flächendeckend stattfinden soll. – Sie haben gesagt: Na ja, die Vereinbarung galt leider nur für 196 Millionen Euro. – Die Kommunen haben gesagt, das erinnerten sie anders. Gestern, Kollege Koch: Brustlöser, großer Schritt nach vorne, große Verständigung mit den Kommunen. Worauf? – 85 Prozent der Kosten zahlt das Land, 15 Prozent zahlen die Kommunen. Bei der Richtlinie für die Betriebskosten sieht es nicht viel besser aus. – Ich erfahre mit Interesse, dass dieser Tage Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion im Land unterwegs sind und tatsächlich Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern empfehlen, wenn Ihnen das mit der Rahmenrichtlinie Ganztag nicht passt, doch einfach beim bisherigen Modell zu bleiben. Ich wusste gar nicht, dass das die offizielle Haltung der CDU-Landtagsfraktion ist, weil das ja nicht davon zeugt, dass Sie gerade ein großes Vertrauen in die Arbeitsfähigkeit Ihrer Landesregierung haben. Aber sei es drum. Auch da haben Sie sich 2023 auf eine klare Regelung verständigt, nämlich: 75 Prozent der laufenden Kosten zahlt das Land, und 25 Prozent zahlen die Kommunen. Es könnte so einfach sein. Aber so machen Sie es ja nicht. Sie haben einen Richtlinienentwurf vorgelegt, zu dem uns der Amtsdirektor des Amtes Haddeby, kein Sozialdemokrat, schreibt – ich zitiere –: „Der vorliegende Richtlinienentwurf birgt erneut erhebliches Potenzial für einen bürokratischen Aufwuchs statt eines Bürokratieabbaus durch eine schlanke und von Vertrauen in die … Schulträger geprägte Richtlinie.“ Und etwas später: „Ich halte es für unerlässlich, finanzielle Zuwendungen des Landes nicht mehr an detailverliebte Fördervorgaben und ‑richtlinien zu knüpfen. Ich halte eine solche Praxis für aus der Zeit gefallen, …“ Vielmehr seien sie eine personal‑, kosten- und zeitintensive Beschäftigung für alle. Meine Damen und Herren, damit hat er ja recht. (Beifall SPD) Jetzt liegt aber dieser Richtlinienentwurf auf dem Tisch, und er wirft zahlreiche Fragen auf. Zum Beispiel: Wenn die Landesregierung der Auffassung ist, dass die Kreise dafür zuständig sind, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz zu erfüllen, wie sollen die Kreise das machen, wenn sie doch gar nicht Träger einer eigenen Grundschule sind, in der sie so einen Platz anbieten könnten? Wenn das Personal im offenen Ganztag 20 Jahre und mehr mit den Kindern gut gearbeitet hat, warum sollen wir den Leuten dann erzählen, dass sie das jetzt nur noch ein Jahr lang machen dürfen und dann aber nicht mehr? Wenn das Modell 1, was Sie in Ihrem Richtlinienkonzept beschreiben, das ohne Fachpersonal ist, warum sind ausgerechnet in diesem Modell die größten Gruppengrößen ohne Doppelbesetzung vorgesehen und nicht wenigstens eine Doppelbesetzung? Wenn bestimmte Angebote für manche Kinder verbindlich angeordnet werden (Martin Habersaat) sollen, welche Angebote werden das sein, und wer wird die bezahlen? Wo liegt die Motivation für Schulträger – bei ihrem 25-prozentigen Kostenanteil –, auf ein Betriebsmodell zu gehen, was höhere Kosten verursacht? Warum verzichten Sie darauf, die Lehrkräfte vermehrt in den Ganztag einzubinden? Und warum, meine Damen und Herren, müssen immer noch viele Betroffene offene Briefe an das Land schreiben, weil sie sich nicht in die Planung eingebunden fühlen? Meine Bitte, wenn Sie diesen Plan nicht haben: Sorgen Sie schnell dafür, dass es ihn gibt, und legen Sie ihn auf den Tisch, damit wir endlich vorankommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW])
