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Peter Lehnert

19.06.2025 Sitzungen 20/91

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin Frau Professor Dr. von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Kinder verdienen es, unbeschwert in die Schulzeit zu starten, eine Zeit des Lernens, der Neugier, des Ausprobierens. Kinder können ihre Fähigkeiten auf- und ausbauen, ihren Interessen folgen. Konsequente Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen sie auf diesem Weg und reduzieren Belastungen, die sowohl die Schulzeit als auch das spätere Erwachsenwerden negativ beeinflussen. Schuleingangsuntersuchungen sind ein wichtiges Instrument, um Kindern genau diese Unterstützung zu gewähren. Die Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und der kreisfreien Städte. Dementsprechend werden Schuleingangsuntersuchungen von den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten, die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen von den zahnärztlichen Diensten der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Das Gesundheitsministerium hat die Rechtsaufsicht inne. Die Coronapandemie hat die bewährten Strukturen der Schuleingangsuntersuchungen vor große Herausforderungen gestellt. Doch seit dem Ende der Pandemie steigen die Untersuchungsquoten, die insbesondere durch Personalengpässe gesunken waren, wieder an und fangen an, sich zu normalisieren. Um Personalengpässen insbesondere auf der ärztlichen Seite vorzubeugen, prüft derzeit eine Arbeitsgruppe der Kreise und der kreisfreien Städte sowie des Landes ein alternatives Verfahren für Schulein- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) gangsuntersuchungen. Ziel ist eine Gewährleistung flächendeckender Untersuchungen. Was ist das Ziel der Schuleingangsuntersuchungen? – Schuleingangsuntersuchungen sollen sicherstellen, dass die Kinder den Anforderungen an die Lebens- und Lernwelt Schule gewachsen sind. Ihr primäres Ziel ist die Identifizierung möglicherweise notwendiger individueller Hilfs- und Förderbedarfe. Schuleingangsuntersuchungen dienen nicht primär dazu, allgemeine Maßnahmen zur Verbesserung der Kindergesundheit zu identifizieren. Die Erarbeitung solch allgemeiner Maßnahmen erfolgt vielmehr auf Basis der Gesundheitsberichterstattung des Landes. Die Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen sind dabei eine wichtige Ergänzung beziehungsweise ein wichtiger Bestandteil. Gemäß § 6 des Gesundheitsdienst-Gesetzes sind „zumindest einmal binnen fünf Jahren Landesgesundheitsberichte über einzelne Themen oder Bevölkerungsgruppen“ zu erstellen. Die Gesundheitsberichterstattung des Landes war allerdings in den letzten Jahren deutlich aktiver. Seit 2022 wurde nicht einer, sondern wurden elf Gesundheitsberichte samt Faktenblättern veröffentlicht. Zwei der Gesundheitsberichte – 2023 und 2025 – enthalten die Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen. Die anderen Berichte behandeln Themen wie Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen, Gesundheit und Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen aus Elternsicht oder die gesundheitliche Lage und Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten. In allen elf Berichten spielt das Thema Kindergesundheit eine signifikante Rolle oder sogar die Hauptrolle. Die Gesundheitsberichterstattung fußt auf guter wissenschaftlicher Praxis. Ihre Qualität steht bei der Zusammenführung, der Prüfung, der Auswertung und der Veröffentlichung der Daten im Mittelpunkt. Ein gründliches Ergebnis ist einem schnellen Ergebnis vorzuziehen. Warum? Die so erreichte, qualitativ hochwertige Berichterstattung dient als belastbare Unterstützung für die zielgerichtete Entwicklung von Maßnahmen. Das Motto der Gesundheitsberichterstattung lautet „Daten für Taten“. Das heißt, das Gesundheitsministerium versendet die Gesundheitsberichte und die Faktenblätter an zahlreiche externe und interne Akteure im Land und kommuniziert die Ergebnisse in Vorträgen. Die Kreise und kreisfreien Städte bringen auf Basis ihrer eigenen Daten regional maßgeschneiderte Maßnahmen auf den Weg. Initiativen auf Landesebene stoßen nicht nur das Gesundheitsministerium, sondern auch das Sozial‑, das Bildungs- und das Innenministerium an. Zwei Beispiele: das Startchancen-Programm oder die PerspektivSchulen. Sie fördern sowohl Kindergesundheit als auch Bildungsgerechtigkeit. Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung hat einen Schwerpunkt „Gesund aufwachsen“ mit zahlreichen Initiativen, die über das ServiceBüro Gesunde Kita und das ServiceBüro Gesunde Schule angeboten werden. Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Das Land arbeitet zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten an flächendeckenden Schuleingangsuntersuchungen. Die Ergebnisse werden etwa alle zwei Jahre veröffentlicht. Diese Ergebnisse sind Teil der umfangreichen Gesundheitsberichterstattung des Landes, und diese wesentlich breiteren und aussagekräftigeren Daten bilden die Grundlage für die Erarbeitung allgemeiner Maßnahmen zur Verbesserung der Kindergesundheit. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗