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Christian Dirschauer

SSW 19.06.2025 Sitzungen 20/91

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entfernungspauschale gehört wohl zu den bekanntesten Elementen des deutschen Einkommensteuerrechts. Das ist auch kein Wunder. Im Jahr 2020 – neuere Zahlen sind vor dem Hintergrund der Steuerfristen nur schwer zu bekommen – machten 13,8 Millionen Beschäftigte die Entfernungspauschale geltend. Deutlich wird, dass es sich hierbei um ein tatsächlich sehr häufig genutztes Instrument beziehungsweise Element der Einkommensteuer handelt. Wir wissen alle und haben es auch hier gehört: Menschen auf dem Land legen häufiger einen längeren Weg zum Arbeitsplatz zurück als Menschen, die in der Stadt leben. Es ist tatsächlich so, dass viele das Auto nutzen, um zum Arbeitsplatz zu kommen. Der ÖPNV-Anteil wächst jedoch – auch das wissen wir –, aber nur sehr begrenzt. Im Jahr 2024 nutzten 65 Prozent das Auto, um zu pendeln. Im Jahr 2020 waren es 68 Prozent. Das heißt, wir haben in dieser Phase einen Umstieg auf andere Verkehrsmittel von lediglich drei Prozentpunkten. Das zeigt vielleicht so ein bisschen, wo wir in der Verkehrspolitik zurzeit stehen. Da ist noch deutlich Luft nach oben, was den Anstieg angeht. Aber wir brauchen das Auto in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein. Das wird an der Stelle noch einmal deutlich. (Beifall SSW) Die Pläne der neuen Bundesregierung diesbezüglich sind bekannt. Aus Sicht des SSW ist dieser Schritt längst überfällig. Die Mobilitätsbedürfnisse steigen, leider aber auch die Kosten. Das haben wir hier gehört. Das müssen wir ernst nehmen, meine Damen und Herren. Das müssen wir als Politiker so ernst nehmen, dass wir handeln und reagieren. (Beifall SSW und FDP) Mein ehemaliger Kollege Lars Harms hat zusammen mit der Kollegin Krämer von der FDP hier schon einmal einen Antrag eingebracht, der eine gerechte Entlastung der pendelnden Beschäftigten forderte. Das war vor zwei Jahren. Damals gab es keine Mehrheit für diesen Inhalt. Vielleicht klappt es ja jetzt. Jetzt sind wir bei der Frage, ob die Benzin- und Dieselpreise steigen. Nur noch einmal zur Erinnerung: 2004 wurde die Pendlerpauschale auf 30 Cent erhöht. Das ist mittlerweile zwei Jahrzehnte her. Die Spritpreise aber haben in dieser Zeit eine atemberaubende Entwicklung hingelegt. Am 28. April 2006 kostete der Liter Diesel durchschnittlich 1,17 Euro. Das war der teuerste Tag in diesem Jahr. Meine Damen und Herren, davon sind wir mittlerweile meilenweit entfernt. Gestern lag der durchschnittliche Preis in Flensburg bei 1,57 Euro, also 40 Cent höher. Das ist ein deutlicher Anstieg, und zwar insbesondere für diejenigen, die viel mit dem Auto unterwegs sind. Insoweit ist immer die Frage, welche Zeiten man sich anschaut und ob der Preis gestiegen ist. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Die Experten erwarten zudem eine weitere Erhöhung der Spritpreise, dies auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Nahen Osten. Das wissen wir auch. Fakt ist doch, die Zeiten von 2004 und 2006 sind längst vorbei. Die Pendlerpauschale liegt aber immer noch bei 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. (Beifall SSW) (Christian Dirschauer) Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass die 20‑Kilometer-Hürde willkürlich, veraltet und ungerecht ist. Sie muss weg, meine Damen und Herren. (Beifall SSW) Es gibt nämlich – das haben wir aufgrund der Zwischenfrage gehört – keine billigen oder teuren Kilometer. Gerechtigkeit ab dem ersten zurückgelegten Kilometer und dazu noch einen Anreiz, um auf klimafreundliche Verkehrsmittel umzusteigen, das sollte doch unser eigentliches Ziel sein, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Beim näheren Hinsehen ist das Fahrrad in dieser Hinsicht bei Entfernungen zwischen fünf und acht Kilometern ein sehr gut gewähltes Verkehrsmittel. Gerade diese Strecke wurde bislang benachteiligt. Wer sich aufs Rad setzt, könnte von dem neuen einheitlichen Kilometersatz profitieren. Genau diesen Anreiz wollen wir doch. Gleiches gilt für das 58‑Euro-Ticket. Wir haben kurz darüber gesprochen. Für das Deutschlandticket zahlt man 696 Euro im Jahr. Wer einen gängigen Vollzeitjob hat und dann 220 Tage im Jahr beispielsweise elf Kilometer pro Tag zur Arbeit fährt, kann durch die angekündigte Änderung der Pendlerpauschale 726 Euro steuerlich geltend machen. Je nachdem, wie die individuellen Voraussetzungen sind, kann man sein zu versteuerndes Einkommen um mehr reduzieren, als das Deutschlandticket kostet. Das finde ich schon bemerkenswert. Auch das ist ein richtiger Ansatz. (Beifall SSW und FDP) Insoweit unterstützen wir als SSW das Vorhaben, dass autofahrende Berufspendler das erstattet bekommen, was sie aufwenden müssen. Pendelnde im ÖPNV, SPNV oder auf dem Rad sollen gerne einen Bonus dafür bekommen, dass sie auf nachhaltigere Verkehrsmittel umgestiegen sind. Genauso muss das gehen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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