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Plenarprotokoll 17/7

30.06.2021 · 150 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (19)FDP (14)GRÜNE (12)AfD (11)CDU (9)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 7. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Wir beginnen gleich mit etwas sehr Erfreulichem: Unser Kollege Herr Abg. Jonas Hoffmann – er sitzt oben auf der Besuchertribüne – hat heute Geburtstag. (Beifall) Lieber Herr Kollege Hoffmann, im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen alles Gute und Gesundheit. Wir kommen nun zu den üblichen Bekanntgaben. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Herkens, Frau Abg. Saebel sowie Frau Abg. Saint-Cast. Seitens der Regierung hat sich aus dienstlichen Gründen Frau Ministerin Bauer entschuldigt. Außerdem sind Herr Minister Dr. Bayaz sowie Herr Staatssekretär Hoogvliet und Frau Staatssekretärin Lindlohr entschuldigt. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt ist ab heute Nachmittag Herr Abg. Frey. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Antrag der Landesregierung vom 15. Juni 2021 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/228 Überweisung an den Ständigen Ausschuss 2. Antrag der Landesregierung vom 22. Juni 2021 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/286 Überweisung an den Ständigen Ausschuss 3. Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2021 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Staatshaushaltsplan 2020/2021 – Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung – Konzept zur IT-Stellen-Zulage im öffentlichen Dienst – Drucksache 17/331 Überweisung an den Ausschuss für Finanzen periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 tokoll g vom 30. Juni 2021 10:03 Uhr 4. Antrag der Landesregierung vom 29. Juni 2021 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/373 Überweisung an den Ständigen Ausschuss * Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion GRÜNE für eine Umbesetzung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (Anlage 1). – Ich stelle fest, dass Sie der vorgeschlagenen Umbesetzung zustimmen. Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, gemeinsam einen Moment innezuhalten. Ich bin sicher, Sie alle waren erschüttert, als Sie die Nachrichten zu der Messerattacke in Würzburg gehört haben. Drei Frauen starben, mehrere Personen wurden verletzt, darunter auch eine junge Frau aus Baden-Württemberg. Die Tat an sich ist grauenhaft. Sie schockiert viele Menschen umso mehr, als sie von einem Mann begangen wurde, der in Deutschland Schutz gesucht und erhalten hat. Meine Damen und Herren, die Ermittlungen laufen. Sollten sich Hinweise auf islamistische Motive erhärten, sind wir, die Gesellschaft, selbstverständlich aufgerufen, dem Missbrauch von Religion für Hass entgegenzutreten und die Strukturen von Radikalisierung kompromisslos zu bekämpfen. Zugleich tragen wir die Verantwortung, pauschalen Anschuldigungen nicht das Wort zu reden. Christian Schuchardt, Oberbürgermeister von Würzburg, hat sich dazu in einem Brief an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt gewandt. Ich zitiere: ... das Verbrechen wird – und das verstehe ich – heute bereits zugeschrieben. Die Verbrechen Einzelner sind aber niemals auf Bevölkerungsgruppen, Religionen, Staatsangehörigkeiten zurückzuführen. ... Dieses Schubladendenken muss ein Ende haben. Meine Damen und Herren, richten wir unsere Gedanken auf den Dank an die couragierten Bürger, die sich dem Attentäter entgegengestellt haben. Fühlen wir mit den Opfern, ihren Angehörigen und den Verletzten. Ich bitte Sie, sich zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) (Präsidentin Muhterem Aras) Bevor wir nun in die Tagesordnung eintreten, habe ich eine Wortmeldung von Herrn Abg. Klos zur Geschäftsordnung. – Bitte.

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Rüdiger Klos AfD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion stellt den Antrag, Tagesordnungspunkt 5 – Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 GG – von der Tagesordnung abzusetzen. Der Grund liegt darin: Das vorgesehene Auswahlverfahren führt dazu, dass ausschließlich Vorschläge der die Regierung tragenden Fraktionen berücksichtigt werden. Keine Oppositionsfraktion kann hier Vorschläge einbringen. Dieses Verfahren sollten wir überdenken, sowohl im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit und auf unser Grundgesetz als auch im Hinblick auf unsere Landesverfassung. Vielen Dank. (Beifall)

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Muhterem Aras

Sie haben den Antrag auf Absetzung von Tagesordnungspunkt 5 gehört. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmt, Tagesordnungspunkt 5 heute abzusetzen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Tagesordnungspunkt 5 bleibt somit auf der Tagesordnung. Nun treten wir in die Tagesordnung ein, und ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Klare Kante von Justiz und Rechtsstaat: 100 Jahre Freiheitsstrafen für Stuttgarter Randalierer – beantragt von der Fraktion der CDU Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf an dieser Stelle wie immer die Mitglieder der Landesregierung darum bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten. Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Blenke.

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Thomas Blenke CDU

Guten Morgen, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nun ein Jahr her, dass in der Stuttgarter Innenstadt eine zuvor fröhliche Sommernacht urplötzlich eskaliert ist. Die Bilder haben wir noch heute im Kopf. Aus einer fröhlichen Menschenmenge heraus explodierten plötzlich sinnlose Gewalt und Krawalle gegen Personen und Sachen. Wir hatten seitens der CDU-Fraktion seinerzeit mit Polizisten gesprochen, die in der Nacht im Einsatz waren, mit dem Beamten, der diesen Kung-Fu-Tritt, der auch im Fernsehen zu sehen war, abbekommen hat und nur ganz knapp vor schwersten Verletzungen bewahrt blieb, mit der jungen Beamtin, die allein und noch ohne Schutzausrüstung einen Rettungswagen, in dem gerade ein Verletzter behandelt wurde, gegen einen Steine werfenden Mob zu schützen versuchte. „Ich konnte nicht viel machen“, sagte sie uns damals, „aber aufgeben kam für mich nicht infrage.“ eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Meine Damen und Herren, wir verneigen uns vor all diesen Polizisten, den Feuerwehrleuten, den Rettungskräften, die in einer solchen Situation nicht aufgeben, sondern weiter ihre Arbeit tun. (Beifall) Der Polizei, Herr Innenminister, ist es seinerzeit durch akribische Ermittlungsarbeit – sie dauert bis heute an – gelungen, zahlreiche Täter zu ermitteln. Danke nochmals für diese hervorragende Polizeiarbeit. (Beifall) Der Schlüssel waren sogenannte Super-Recognizer, Beamte, die ein besonders ausgeprägtes fotografisches Gedächtnis haben, die sich Gesichter besonders gut merken und sie wiedererkennen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass junge Menschen das Bedürfnis haben, sich zu treffen, zu feiern, ist verständlich, und es ist richtig, erst recht nach dieser langen Zeit der Entbehrung. Aber Party machen heißt nicht Krawall machen. Der Rechtsstaat muss solchen Ausschreitungen mit aller Macht des Gesetzes entgegentreten. (Beifall) Das darf sich so nicht wiederholen, nicht in dieser Intensität und auch nicht in kleinerem Umfang. Es darf sich nicht wiederholen! Der Landtag hat sich aus Anlass von Initiativen mehrerer Fraktionen schon mehrfach mit dieser Krawallnacht beschäftigt. Die CDU-Fraktion hatte seinerzeit hierzu eine Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet, über die noch im Dezember letzten Jahres hier beraten wurde. Nun, ein Jahr nach den Ausschreitungen, können wir eine erste Bilanz aus der Sicht der Justiz, Frau Justizministerin, ziehen. Es ist wichtig, dass das öffentlich wird, denn es soll ja auch eine abschreckende Wirkung haben. Eine Sonderermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft und die Polizei konnten sehr viele Tatverdächtige identifizieren. Stand heute hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach meiner Information gegen mehr als 150 Tatverdächtige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen 83 Personen sind bereits Urteile in erster und in zehn Fällen sogar in zweiter Instanz ergangen. 65 Personen sind rechtskräftig verurteilt. Auf unsere Justiz ist Verlass. (Beifall) Insgesamt wurden 100 Jahre Freiheitsstrafe verhängt, davon 40 Jahre ohne Bewährung – die sitzen ein –, und die, gegenüber denen die restlichen 60 Jahre verhängt wurden, tun gut daran, sich zu benehmen, sonst sitzen sie auch noch ein. (Beifall) Meine Damen und Herren, was erkennen wir daran? Der Rechtsstaat funktioniert. Der Rechtsstaat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen. Die CDU-Fraktion – ich darf das für die Fraktion sagen – sagt der Justiz ein großes Dankeschön dafür, dass sie eine Sprache spricht, die diese Herrschaften verstehen, vielleicht sogar die einzige Sprache, die diese Herrschaften verstehen. (Beifall) (Thomas Blenke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine leistungsfähige Justiz braucht ausreichend Personal und eine zeitgemäße Ausstattung. Wir verdanken es der Beharrlichkeit von Justizminister Wolf in der letzten Wahlperiode, dass die Koalition die Justiz mit 1 000 neuen Stellen wieder gut aufgestellt hat. Auch Justizministerin Gentges wird nicht lockerlassen, um eine angemessene Personalausstattung der Justiz sicherzustellen. Verehrte Frau Justizministerin, dabei sichere ich Ihnen die Unterstützung der CDU-Fraktion zu. Der Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz – lieber Kollege Fraktionsvorsitzender Schwarz – gibt hierzu auch ein eindeutiges Bekenntnis ab. Der Koalitionsvertrag bekennt sich dazu: Wir stehen für eine Personalvollausstattung der Justiz. Wir wollen flächendeckend – dort, wo es rechtlich möglich ist – beschleunigte Verfahren anwenden, um Straftätern eine schnelle Antwort des Rechtsstaats zukommen zu lassen. Wir werden das Erfolgsmodell „Haus des Jugendrechts“ weiter ausbauen, um jugendliche Straftäter besser und schneller in den Griff zu bekommen. (Beifall) Ich persönlich wünsche mir darüber hinaus, dass volljährige Täter – also Heranwachsende – mehr nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. (Zuruf) Auf Polizisten und Sanitäter einzuprügeln, meine Damen und Herren, ist keine jugendtypische Verfehlung; deswegen: Erwachsenenstrafrecht. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Stuttgarter Krawallnacht darf sich nicht wiederholen, egal, wo, egal, in welcher Dimension. (Zurufe, u. a.: Jede Woche wieder!) Unsere Innenstädte sind Orte der friedlichen Begegnung, Orte des Wohlfühlens, der Freiheit, der Fröhlichkeit – Orte, an denen sich die gesamte Bevölkerung wohl und sicher fühlen soll. (Vereinzelt Lachen) Das muss der Staat sicherstellen, und das müssen – das sage ich deutlich – auch die Kommunen mit sicherstellen. Wir erwarten Respekt: Respekt vor der Polizei, Respekt vor Rettungskräften und Respekt vor dem Eigentum anderer. Wer sich daran nicht hält, muss die Härte des Rechtsstaats spüren. (Beifall – Zuruf) Strafen dienen der Sühne – „Spezialprävention“ ist der Fachausdruck. Strafen dienen aber auch der Abschreckung anderer – Generalprävention nennt man das. Verhängte Freiheitsstrafen im Umfang von 100 Jahren dürften da ihre generalpräventive, ihre abschreckende Wirkung nicht verfehlen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die Autobahn A 81 von Stuttgart aus in Richtung Süden fahperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 ren, dann sehen Sie dort ziemlich drastische Transparente an den Brücken hängen: „Nächste Ausfahrt Gefängnis!“ – damit soll wohl Rasern die Rote Karte gezeigt werden. Auch Krawallmacher brauchen eine klare Ansage: Heute Nacht Krawall – die nächste Nacht im Knast. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Evers das Wort. (Unruhe) Meine Damen und Herren, es ist die erste Rede unserer Kollegin Evers; wir haben heute mehrere erste Reden. Daher bitte ich insgesamt: Es wäre nett, wenn Sie etwas ruhiger wären und bitte keine Zwischenfragen stellen. So haben wir das ja gemeinsam vereinbart. – Danke. (Vereinzelt Beifall)

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Daniela Evers GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Krawallnacht ist nun ein Jahr her. Ja, wir alle waren geschockt. Viele Wunden unserer Gesellschaft wurden dort offengelegt. Ganz sicher gilt es, im Rückblick jenen zu danken, die dem in dieser Situation dort unmittelbar entgegengetreten sind. Wir danken der Polizei, wir danken den Rettungskräften für den schwierigen Einsatz in dieser Nacht. (Beifall) Uns ist sehr bewusst, wie komplex und belastend solche Einsätze sind. Wir mussten erleben und erleben es immer öfter, dass in vielen Städten Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten im Einsatz, auf Feuerwehr- und Rettungskräfte vorkommen. Diese Gewalttaten sind inakzeptabel, und sie sind durch nichts zu entschuldigen. (Beifall) Die Ermittlungsbehörden und die Gerichte – auch das trifft zu – haben diese Nacht schnell aufgearbeitet. Sie sind auch noch immer mit der Aufarbeitung befasst. Das ist aus juristischer Sicht eine gute Nachricht. Denn gerade im Jugendstrafrecht, aber insgesamt im Strafvollzug sind die erzieherischen Aspekte ein wichtiger Teil der Bestrafung. Diese Wirkung kann nur dann kommen, wenn die Strafen der Tat auf dem Fuß folgen. Es ist gerade im Jugendstrafrecht besonders wichtig, dass die Verfahren rasch durchgeführt werden. Wir wollen, dass junge Menschen, die verurteilt werden, möglichst nie wieder vor einem Strafrichter stehen, sondern lernen. Darum ist die Schnelligkeit der Verfahren ein Erfolg. Und ja, sie ist auch ein Ergebnis des konsequenten Stellenausbaus in der Justiz und in der Polizei durch die grün-schwarze Koalition. (Beifall) Aber Jugendstrafe und Strafvollzug insgesamt müssen auch inhaltlich weiterentwickelt werden. Haftvermeidung bei gleichzeitiger guter sozialpädagogischer und erzieherischer Begleitung ist vorrangig. Problemlagen wie Sucht und psychische (Daniela Evers) Auffälligkeiten müssen durch gute ambulante Angebote aufgefangen werden. (Zuruf: Wer soll das bezahlen?) Wenn die Haft nicht vermieden werden kann, so ist es unsere Verantwortung, die Verantwortung des Landes, den Jugendvollzug und den Vollzug so auszustatten und auszugestalten, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen können. Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu viel vorgenommen. So wollen wir z. B. offene Vollzugsformen ausbauen. Musterprojekte wie das Seehaus Leonberg zeigen, was man in der Arbeit mit jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern erreichen kann. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten müssen ausgebaut werden. Der Wohngruppenvollzug muss ausgebaut werden. Denn erzieherischer Jugendvollzug ist kein Ausdruck von Kuschelpädagogik, sondern ist unser Auftrag und ist ein klares Ergebnis der statistischen Zahlen: Rückfallkriminalität lässt sich nicht durch Strafhärte reduzieren. Es braucht Maßnahmen, die Unrechtseinsicht wecken, die die Kompetenzen für sozial verantwortliches Handeln stärken und die Chancen sozialer Teilhabe verbessern. (Beifall) Diese Investitionen zahlen sich aus. Damit verhindern wir den Abbruch und die Negativspirale in der Lebensbiografie der Täterinnen und Täter; damit verringern wir das Risiko der Mehrfachkriminalität. Und dort wollen wir ja hin. Aber: Springen wir vor allem nicht zu kurz. Wir dürfen nicht bei der Frage der rechtlichen Aufarbeitung der Krawallnacht stehen bleiben. Wenn das, was von einem Sommerabend junger Menschen im Herzen des Landes Baden-Württemberg übrig bleibt, 100 Jahre Freiheitsstrafen sind, dann ist das nichts, worüber wir uns freuen können, nichts, was uns zufriedenstellen darf. (Beifall) Strafvollzug ersetzt niemals Politik. Folgenbekämpfung ersetzt niemals die Ursachenvermeidung. Das sehen wir ja schon daran, dass die strafrechtliche Aufarbeitung der Stuttgarter Krawallnacht nicht verhindern konnte, dass wir aus immer mehr Städten die Problemlagen gemeldet bekommen. (Zurufe) In vielen Städten fehlen Plätze, an denen sich junge Menschen ohne Konsumzwang treffen können. Das war schon vor der Pandemie ein Problem, und dieses Problem hat sich jetzt verschärft, weil Ausweichmöglichkeiten fehlen. Viele Freizeiteinrichtungen können pandemiebedingt noch nicht wieder öffnen. Die Einschränkungen sind auch sinnvoll; wir müssen die Pandemie bekämpfen, um Zukunft zu schaffen. Ich bin aber froh, dass es nun so etwas gibt wie Musterversuche mit den Kluböffnungen, dass es die Möglichkeit gibt, unter Coronabedingungen wieder Freizeitangebote zu schaffen. (Beifall) Denn Verbote führen zur Verdrängung. Die jungen Menschen sind aber da. Wir können und wollen auch nicht den wilden Drang der jungen Jahre verbieten. Wir müssen es schaffen, Freiräume zu ermöglichen und gleichzeitig Exzesse und koleriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 lektive Gesetzesübertretungen zu vermeiden. Das ist eine Aufgabe der Politik, vor der wir uns nicht wegducken dürfen. (Beifall) Im Koalitionsvertrag haben wir daher mit der CDU vereinbart, das Konzept der sicheren öffentlichen Räume weiterzuentwickeln. Wir wollen die Akteure vor Ort besser vernetzen. Wir wollen die Prävention stärken, gleichzeitig aber auch Hilfs- und Beratungsangebote ausbauen. Wir müssen auch im Dialog mit den Menschen vor Ort, mit den Jugendlichen zusammen mutig sein. Wir müssen Ideen entwickeln und Freiräume schaffen. Es geht um kreative Ideen wie die temporäre Zwischennutzung von Freiflächen und um eine bessere Gestaltung von öffentlichen Plätzen. Wir müssen Streetworkerinnen und Streetworker und aufsuchende Sozialarbeit weiter unterstützen. Wir ermutigen die Kommunen, Nachtbürgermeisterinnen und Nachtbürgermeister einzusetzen. All diese Maßnahmen können vor Ort helfen. Wir müssen Freiräume schaffen, ohne gleichzeitig Freibriefe für Gesetzesübertretungen auszustellen. (Beifall – Zuruf: Aber wie denn?) Lassen Sie mich mit einer Frage, die ich heute auf dem Weg hierher gesehen habe, ein Fazit ziehen. Am Schauspielhaus hängt ein riesengroßes Plakat mit der Aufschrift: „Wie wollen wir jetzt leben?“ – Wie wollen wir morgen leben? Die politische Aufgabe liegt genau in der Antwort auf diese Fragen. Wir müssen den Menschen in unserem Land das Gefühl geben, mit ernsthaftem Interesse Zukunftsperspektiven für uns und für diese Erde zu eröffnen. (Zurufe) Nur wer in eine Zukunft gehen kann, hat die Motivation, dafür etwas zu tun und sich darauf auszurichten. Wenn wir unsere Lebensgrundlagen nicht erhalten und der Jugend keine Zukunft anbieten können, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn Frust, Verzweiflung und Aggression sich ihren Weg bahnen. Zukunftsangst drückt sich in exzessiven Lagen aus. Wer nichts mehr erwartet, hat keine Motivation, sich auf ein besseres Morgen auszurichten. (Beifall) Hier liegt unser politischer Auftrag. Hierauf haben wir unseren Koalitionsvertrag ausgerichtet. Unterstützen Sie uns konstruktiv, dabei weiterzukommen. (Beifall)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Weirauch.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die beiden Reden der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU gehört und dabei ein bisschen ins Auditorium geblickt hat, (Zuruf) konnte feststellen, dass beim wechselseitigen Beklatschen der Beiträge der jeweils anderen Fraktion noch deutlich Luft nach oben ist. (Beifall – Zurufe, u. a.: Komplementärkoalition!) (Dr. Boris Weirauch) Das ist Ausdruck dieser wie auch immer fragwürdigen Komplementärkoalition. (Zuruf) Die Reaktionen reichten vom bewussten Festhalten am Handy über das beschämte Zu-Boden-Schauen bis zum bewussten Ignorieren. Das war schon sehr spannend anzusehen – und das gerade bei einem so wichtigen Thema wie der inneren Sicherheit. (Zurufe, u. a.: Haben Sie auch ein eigenes Thema? – Sind Sie der Schiedsrichter?)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Dr. Weirauch hat das Wort. Es wäre nett, auch denjenigen Kolleginnen und Kollegen zuzuhören, die hier nicht zum ersten Mal reden. – Danke.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Die Reaktionen sprechen für sich. – Die Bilder der Stuttgarter Krawallnacht im vergangenen Jahr mit tätlichen Angriffen, Sachbeschädigungen und Beleidigungen gegenüber Polizistinnen und Polizisten haben uns alle schockiert. Wir, die sozialdemokratische Fraktion, haben damals im Landtag fraktionsübergreifend eine Aktuelle Debatte beantragt, unsere Missbilligung zum Ausdruck gebracht und eine harte Strafverfolgung angemahnt. Nach nunmehr knapp einem Jahr kann man eine durchaus beachtliche Bilanz ziehen: Mit großem Aufwand und Einsatz der Landespolizei konnten 140 Tatverdächtige ermittelt werden. 83 Täter und damit mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen sind mittlerweile verurteilt worden, teilweise mit empfindlichen Strafen. Die Straftäter haben damit, angefangen bei der Polizei über die Staatsanwaltschaft bis hin zur Strafgerichtsbarkeit, die ganze Palette des baden-württembergischen Rechtsstaats zu spüren bekommen. Und das ist gut so. Die Urteile sind ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein rechtsfreier Raum. Die konsequente strafrechtliche Ahndung ist ein Beleg dafür, dass der Rechtsstaat funktioniert. Straftaten wie die in Stuttgart werden geahndet. Niemand ist vor Strafverfolgung sicher, auch wenn er vermeintlich anonym, aus einem großen Pulk heraus Straftaten gegen die öffentliche Ordnung begeht. So weit, so gut. Aber der martialische Titel der von der CDU beantragten Aktuellen Debatte kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich mit der Aburteilung der Stuttgarter Täter das Problem der baden-württembergischen Krawallnächte nicht erledigt hat. Die Ausschreitungen Mitte Juni auf der Heidelberger Neckarwiese, bei denen ca. 100 Jugendliche aus einem Pulk von Tausend Jugendlichen heraus Flaschen auf Einsatzkräfte geworfen haben, strafbewehrte Aggressionen am Rande des EM-Autokorsos am Mannheimer Wasserturm, Ausschreitungen in Konstanz – wieder mit Flaschenwürfen –, Beleidigungen gegen Beamtinnen und Beamte sowie massive Verstöße gegen die Corona-Verordnung und zuletzt auch der Treppenstreit in Stuttgart: All das macht deutlich, dass sich die Problematik wesentlich vielschichtiger darstellt und der Rechtsstaat nicht nur in dieser Hinsicht vor weiteren Bewährungsproben steht. (Beifall) periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Um dieser Problematik Herr werden zu können, reicht es insofern kaum aus, harte Gerichtsurteile zu feiern und Freiheitsstrafen zu addieren. Vielmehr muss es das Ziel sein, den Rechtsstaat und die ihn tragenden Institutionen substanziell weiter zu stärken, damit er in der Lage ist, auch diese Herausforderung zu meistern. (Beifall) Ich möchte die grün-schwarze Harmonie an diesem Punkt noch einmal ein bisschen auf den Prüfstand stellen. Es ist nämlich wenig hilfreich, wenn der grün-schwarze Koalitionsvertrag die Funktionsfähigkeit der Justiz und damit – machen wir uns nichts vor – auch die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats und unseres demokratischen Gemeinwesens unter einen Finanzierungsvorbehalt stellt. (Abg. Thomas Blenke CDU: Wie viele Stellen haben Sie denn geschaffen?) Um das vorsorglich klarzustellen: Rechtsstaat nach Kassenlage ist mit der SPD-Fraktion nicht zu machen. (Beifall – Zuruf) Justiz und Polizei stehen in vielerlei Hinsicht unter Druck. Insbesondere Polizistinnen und Polizisten werden immer mehr zum Prellbock gesellschaftlicher Konflikte. Das zeigen die erwähnten Massenkrawalle, aber auch die Ausschreitungen auf Demonstrationen von Rechtsextremisten, Reichsbürgern, Coronaleugnern sowie zuletzt die vielen verletzten Beamten infolge der Anti-Israel-Demonstration im Mai. Kurzum: Die gesellschaftlichen Konflikte werden schärfer und vielfach an der Schwelle zur Strafbarkeit geführt – in Teilen leider sogar darüber hinaus. Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass wir vor der großen Herausforderung stehen, unseren demokratischen Rechtsstaat widerstandsfähiger zu machen. Für uns, die SPD-Fraktion, möchte ich in diesem Zusammenhang vier Aspekte nennen, die uns besonders wichtig sind. Erstens: Das von SPD-Bundesjustizministerin Lambrecht initiierte und von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität muss mit Leben erfüllt werden. Das bedeutet insbesondere auch eine personelle Stärkung der Staatsanwaltschaften und der Polizei, damit der Ermittlungsdruck in der Realität erhöht werden kann. Zweitens: Neben mehr Personalstellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte muss endlich auch der nachgeordnete Bereich in den Gerichten personell aufgestockt werden. Es bringt nichts, wenn Urteile gesprochen werden, die Geschäftsstellen in den Gerichten diese Urteile aber wegen personeller Unterbesetzung gar nicht ausfertigen können. Drittens: Das strafprozessuale Instrument der beschleunigten Verfahren muss ausgebaut werden. Mit den Modellprojekten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart wurde ein erster Anfang gemacht. Insbesondere hinsichtlich der Spezialprävention jugendlicher Straftäter ist es enorm wichtig, dass die Strafe unmittelbar auf dem Fuße folgt und nicht mitunter Jahre ins Land (Dr. Boris Weirauch) gehen, bis ein Urteil gesprochen wird, sodass die Täter zwischenzeitlich weitere Taten begehen können. Die Modellprojekte waren nur ein erster Schritt. Immerhin muss man sagen: Die Strafprozessordnung gilt landes- und bundesweit und nicht nur in den genannten drei Städten. Deswegen würden wir uns wünschen, dass dieses Modellprojekt auf das ganze Land Baden-Württemberg ausgeweitet wird. Aber auch in diesem Bereich wird es nicht ohne weitere personelle Stärkung gehen. Viertens: Die Häuser des Jugendrechts haben eine gut eingespielte Struktur, um Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt nicht nur räumlich noch enger miteinander zu verzahnen und für strafrechtlich auffällige Jugendliche die passende Ansprache und Sanktion zu finden – immer natürlich mit dem Ziel, dass sie keine weiteren Straftaten mehr verüben. Darüber hinaus werden hier – das ist eine Besonderheit – auch strafunmündige Jugendliche frühzeitig auf den Schirm genommen; diese fallen also nicht durch das Raster, sondern werden mit gezielter Ansprache und Unterstützung auch der entsprechenden Familien vor einem Abstieg in eine kriminelle Karriere bewahrt. Der flächendeckende Ausbau dieser Häuser im ganzen Land ist dringend erforderlich. Den Ankündigungen der Landesregierung müssen diesbezüglich zeitnah Taten folgen. (Beifall) Frau Justizministerin Gentges, ich kann Ihnen vonseiten der SPD nur zusagen, dass Sie, wenn es um die Stärkung der Justiz geht, weiter auf uns zählen können. Wenn es aber nicht vorangehen sollte, werden wir auch den Finger in die Wunde legen. Für uns Sozialdemokraten zeichnet sich ein demokratischer Rechtsstaat darüber hinaus nicht nur durch eine repressive Seite, sondern auch durch eine präventive Schwerpunktsetzung aus. Um bei den Beispielen der Krawallnächte zu bleiben: Neben einer konsequenten Strafverfolgung muss auch die Bekämpfung der Ursachen in den Mittelpunkt politischer Maßnahmen gestellt werden, um zu verhindern, dass es überhaupt zu solchen Gewaltausbrüchen kommt. Es kann doch keine dauerhafte Lösung sein, jedes zweite Wochenende die Einsatzhundertschaften der Polizei aufmarschieren zu lassen, um Innenstädte vor Randalierern zu schützen. Das strapaziert Ressourcen über Gebühr. (Beifall) Bei aller Genugtuung über die Stuttgarter Urteile darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es in den Prozessen nicht gelungen ist, den Ursachen und der Motivation der Täter auf den Grund zu gehen. Das ist aber aus unserer Sicht ein wichtiger Punkt, um solchen Ausschreitungen im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen den Boden zu entziehen. Wenn man die vergangenen fünf Jahre rekapituliert, haben sich die Präventionsansätze des alten und neuen Innenministers in dieser Koalition auf die Ausweitung der Videoüberwachung, den Einsatz von Bodycams und die Quellen-TKÜ beschränkt. Wir fragen uns aber: Wo bleiben die Konzepte zum Ausbau der mobilen Jugendarbeit, die auch Jugendliche aus dem Umfeld der Ballungsräume erreicht? Wo sind die Voreriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 schläge, um den Jugendlichen die passenden Rückzugsräume zur Verfügung zu stellen? Aus unserer Sicht, aus der Sicht der SPD, bedarf es einer Ausweitung der Schulsozialarbeit, aber auch außerschulischer Angebote der Jugendarbeit. (Zuruf: Genau!) Es sollte in einem wohlhabenden Bundesland wie Baden-Württemberg keine Stadtbezirke ohne einen Jugendtreff bzw. ein Jugendzentrum geben, (Beifall) Orte, in denen Jugendliche Grundprinzipien der sozialen Ordnung, der gesellschaftlichen Interaktion lernen und dadurch ihr Rechts- und ihr Wertebewusstsein stärken. Im Ergebnis stärken wir unseren Rechtsstaat und dessen Legitimität, wenn dieser repressive und präventive Maßnahmen gleichermaßen glaubwürdig miteinander verbindet und eine konsequente Strafverfolgung mit der Schaffung sozialer Perspektiven in Einklang bringt. Daran müssen wir uns gemeinsam messen lassen. Abschließend möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei den Menschen bedanken, die unseren demokratischen Rechtsstaat jeden Tag mit Leben erfüllen, indem sie in den Gerichten, in den Staatsanwaltschaften, in den Strafvollzugsanstalten, in der Bewährungshilfe, in der Jugendgerichtshilfe und bei der Polizei engagiert und unter nicht immer einfachen Bedingungen ihren Dienst verrichten. Ihre Tätigkeit verdient unsere Anerkennung, unseren Respekt und unsere Unterstützung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben noch die Bilder vor Augen, wo randalierende und marodierende Jugendliche, menschenverachtende und staatsverachtende Angriffe auf die Polizei und die staatliche Ordnung herausforderndes Handeln sichtbar wurden. Der Rechtsstaat hat sich wehrhaft gezeigt – das waren wir der Gesellschaft und insbesondere den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die ihre Gesundheit regelmäßig für uns aufs Spiel setzen, auch schuldig. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Krawallnacht durch Polizei und Justiz hat prima funktioniert. Akribisch und gewissenhaft wurde gearbeitet, wurden Unmengen von Daten, von Bildern, von Videos, von Zeugenaussagen ausgewertet; es wurden schnelle und zuverlässige Ermittlungen geführt. Aber auch die Staatsanwaltschaft hat hier einen hervorragenden Beitrag geleistet. Dort, wo die StPO, die Strafprozessordung, es zugelassen hat, wurde Untersuchungshaft angeordnet. Es wurden Anklagen vorbereitet, und auch in der Justiz wurde zügig terminiert und stringent verhandelt. (Beifall) (Nico Weinmann) An dieser Stelle gilt unser Dank allen an diesem Ergebnis beteiligten Strafverfolgungsbehörden. Ich möchte aus gegebenem Anlass vor dem Hintergrund der Unwetter meinen Dank auch an alle Einsatzkräfte, an die Feuerwehr und an die Rettungsdienste, die in den letzten zwei Tagen Hervorragendes geleistet haben, aussprechen. (Beifall) Ein starker Rechtsstaat ist ein zentraler Pfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung. Der Rechtsstaat vermag vieles, aber er kann nicht alle gesellschaftlichen Defizite korrigieren. Auch abseits der Krawallnacht in Stuttgart ist die Situation vielerorts dramatisch. Wir erleben eine latente Gewaltbereitschaft, eine Verrohung, eine Rücksichtslosigkeit – von der Vermüllung vieler Örtlichkeiten im öffentlichen Raum ganz zu schweigen. Wir müssen aufpassen, dass die Situation nicht kippt; wir müssen hier sehr, sehr wachsam sein. Der Erfolg zeigt aber auch: Es sind nicht ständig neue und schärfere Gesetze, die helfen, sondern es ist der entschlossene Wille, es sind ein erhöhter Personaleinsatz, eine technische Ausstattung auf höchstem Niveau sowie verlässlicher Rückhalt aus der Politik, was diesen Erfolg ermöglicht hat. So erfreulich die strafrechtliche Aufarbeitung ist: Wenn der reißerische Debattentitel martialisch und populistisch „100 Jahre Freiheitsstrafen“ als Beleg dafür sieht, dass der Rechtsstaat funktioniert, dann greift dies in vielerlei Hinsicht zu kurz. (Beifall) Schließlich sind verhängte Haftstrafen nicht alleiniger Maßstab für einen funktionierenden, einen starken Rechtsstaat. Andernfalls könnte man nämlich auf die absurde Idee kommen, Nordkorea, China oder Russland als funktionierende Rechtsstaaten zu bezeichnen. (Beifall) Die Unabhängigkeit der Justiz, die Gewaltenteilung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für uns Liberale nicht verhandelbar und sollte auch in diesem Haus nicht verhandelbar sein. (Beifall – Zurufe) Allein schon die Achtung vor der Unabhängigkeit der Justiz gebietet es der Politik, Urteile der Justiz nicht für sich zu instrumentalisieren. Der Erfolg dieser Ermittlungen darf die zahlreichen Baustellen, die wir in diesem Land haben, nicht überdecken. Nehmen Sie das Thema Personal. Nach wie vor haben wir augenscheinlich zu wenig Polizei auf den Straßen, und der Koalitionsvertrag weist mit maximal 1 400 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern – Stellen, die zudem noch unter Haushaltsvorbehalt stehen – einen durchaus eklatanten Mangel auf. Auch die Justiz leidet unter einem chronischen Mangel an Servicekräften, was dazu führt, dass Richter und Staatsanwälte – die wir in den vergangenen Jahren zusätzlich eingestellt haben – öfter deren Aufgaben erledigen müssen. Ganz zu schweigen von Folgendem: Wenn man das Thema „100 Jahre Haft“ nimmt, dann gebietet sich auch ein Blick auf die Justizvollzugsanstalten, die in Baden-Württemberg noch immer die im Ländervergleich knappste Personalausstattung aufweisen. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Die steigende Zahl schwer integrierbarer, leistungseingeschränkter, zunehmend gewaltbereiter und psychisch auffälliger Gefangener führt zu einem erhöhten Behandlungs- und Personalbedarf, und dem wird noch nicht richtig Rechnung getragen. Wenn wir über Haftstrafen sprechen, dann müssen wir auch feststellen, dass wir in Baden-Württemberg zu wenig Haftplätze haben. Wir haben das Problem, dass es Tausende aufgeschobene Vollstreckungen aus dem Bereich von Ersatzfreiheitsstrafen gibt. Die Beantwortung der Frage, wie damit umzugehen ist, steht noch immer aus. Wir haben ferner ein gewaltiges Problem mit über 20 000 ausstehenden Haftbefehlen; auch das haben wir jüngst schon thematisiert. Insoweit stellt sich schon die Frage, ob die in diesem populistischen Titel benannten „100 Jahre Freiheitsstrafen“ tatsächlich am Ende auch in dieser Höhe vollstreckt werden und ob die Botschaft bei den Betroffenen, bei den Kriminellen, die wir ja tatsächlich aus dem Verkehr ziehen wollen und müssen, überhaupt ankommt. (Beifall) Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es wichtig, sinnvolle Maßnahmen auszuweiten und in Angriff zu nehmen. Dazu gehören – das ist wiederholt angesprochen worden – die Häuser des Jugendrechts. Professor Goll hat diese vor vielen Jahren durchgesetzt, auch gegen den Widerstand in diesem Haus, insbesondere auch aus den Reihen der CDU. Das ist tatsächlich ein Erfolgsmodell. Frau Justizministerin Gentges, ich freue mich, dass die Häuser des Jugendrechts auch in der nächsten Legislaturperiode eine Schwerpunktsetzung erfahren. Wir müssen auch die pädagogische Wirkung von Strafen erhöhen. Ich nenne „Schwitzen statt Sitzen“ als Stichwort; ich denke, das ist ein prima Ansatz. Auch die beschleunigten Verfahren – Kollege Dr. Weirauch hat es angesprochen – sind, denke ich, ein ganz wichtiger Aspekt. Aber wir wissen auch, dass beschleunigte Verfahren erheblich personalintensiver sind und es nicht dazu kommen darf, dass auf der einen Seite Verfahren beschleunigt und dadurch auf der anderen Seite Verfahren verzögert werden. Das darf nicht sein. Insofern kommt es auf das Gesamtpaket an. Dessen müssen wir uns versichern. Neben diesem Thema Kriminalität haben wir auch Diskussionen über einen zunehmenden Hass, und zwar nicht nur auf den Staat, auf die Gesellschaft, sondern auch auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie auf den Rettungsdienst, und das auch im Internet. Wir müssen schauen, dass wir diesem neuen Phänomen Rechnung tragen: mit mehr Personal, mit gut qualifiziertem Personal, aber auch mit einer Spezialisierung nicht nur bei der Polizei, sondern auch in der Justiz und in der Staatsanwaltschaft. (Beifall) Insoweit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eben nicht alles Gold, was der Titel dieser Debatte heute als glänzend präsentieren will. Aber – das möchte ich an dieser Stelle nicht verhehlen –: Wir sind sehr dankbar für die gute und verlässliche Arbeit, die die (Nico Weinmann) Polizei und die Justiz in unserem Land leisten. Vor dem Hintergrund dieser hervorragenden Leistung müssen wir auch daran denken, der Justiz und der Polizei das entsprechende Vertrauen auszusprechen. Hier denke ich an das Antidiskriminierungsgesetz, an die Kennzeichnungspflicht – das ist der falsche Weg, Herr Innenminister. (Beifall) Wir Liberalen stehen an der Seite unserer Justiz, an der Seite der Polizei. Wir sind ein verlässlicher Partner. In diesem Sinn: Glück auf! Hoffen wir, dass sich die Bilder, von denen ich eingangs gesprochen habe, nicht mehr wiederholen. Herzlichen Dank. (Beifall)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Lindenschmid. Auch für ihn ist das die erste Rede hier. Es gilt das Gleiche wie eben. – Vielen Dank.

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Daniel Lindenschmid AfD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! „Klare Kante von Justiz und Rechtsstaat: 100 Jahre Freiheitsstrafen für Stuttgarter Randalierer“ – einen tollen Titel haben Sie da über Ihre Aktuelle Debatte geschrieben, meine Damen und Herren von der CDU. Das muss man Ihnen lassen. Schauen wir uns aber einmal die Fakten an. Von diesen 100 Jahren, zu denen die beteiligten Personen bisher insgesamt verurteilt wurden, wurden 40 Jahre lediglich auf Bewährung erlassen. Anders formuliert: Ihre sagenhaften „100 Jahre Freiheitsstrafen“ sind bei Lichte betrachtet gerade einmal 60. Wer sind die Täter? Selbst das Innenministerium von Herrn Strobl musste 2020 auf Anfrage der AfD-Fraktion eingestehen, dass von damals 100 ermittelten Tatverdächtigen sage und schreibe 83 einen Migrationshintergrund hatten, also über 80 %. (Zuruf) Warum sage ich das? Weil es zur Wahrheit schlichtweg dazugehört und sich politische Maßnahmen immer an Fakten orientieren sollten. Und Fakt ist nun einmal, dass an diesem Krawall vornehmlich die inzwischen berühmt-berüchtigte Partyund Eventszene beteiligt war. Es ist auch ein Fakt, dass sowohl die besagte Krawallnacht als auch deren Neuauflage dieses Jahr im Mai etwas mit den Coronamaßnahmen von Landes- und Bundesregierung zu tun hatten. Was im Juni 2020 noch aus dem Nichts über Stuttgart hereinbrach, konnte im Mai 2021 eigentlich niemanden mehr überraschen. Weltfremde Coronaregeln sowie Alkohol- und Aufenthaltsverbote haben auch schon andernorts in Baden-Württemberg solche Vorkommnisse verstärkt hervorgebracht. Was macht die Landesregierung? Ministerpräsident Kretschmann schwadroniert davon, grundsätzlich einmal zu erwägen – ich zitiere –, ... ob wir nicht das Regime ändern müssen, sodass harte Eingriffe in die Bürgerfreiheiten möglich werden, um die Pandemie schnell in den Griff zu bekommen. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Dabei wäre ein Teil der Lösung denkbar einfach: Herr Ministerpräsident, sorgen Sie dafür, dass Diskotheken, Klubs und andere Einrichtungen des Nachtlebens endlich wieder normal öffnen können, damit die jungen Leute von der Straße weg sind. (Beifall) Oder, um es frei nach einem viralen TikTok-Video zu sagen: „Kretschmann, mach Shisha auf!“ (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Hä?) Meine Damen und Herren, es ist gut und richtig, dass Straftaten juristisch aufgearbeitet und abgeurteilt werden. Aber wissen Sie was? In einem einwandfrei funktionierenden Rechtsstaat wäre das eine Selbstverständlichkeit und kein Anlass dafür, sich im Parlament selbst zu beweihräuchern, (Beifall) zumal es sich dabei um die gute Arbeit von Polizei und Justiz handelt und nicht um Ihre eigene, liebe CDU. Wo Sie aber tatsächlich etwas Eigenes zur inneren Sicherheit beitragen könnten, das wäre bei der Durchführung von Abschiebungen. Ich zitiere aus einem Bericht der FAZ vom Juni 2020: Neun der Festgenommenen sind Flüchtlinge, sie stammen aus Bosnien, dem Irak, aus Afghanistan und Somalia ... ... der bosnische Staatsbürger verfügt über eine Duldung, wäre aber eigentlich ausreisepflichtig. Bei dem Tatverdächtigen aus Somalia wurde der Asylantrag abgelehnt, er ist „vollziehbar ausreisepflichtig“, kann aber derzeit nicht abgeschoben werden. Somalier und ausreisepflichtig – da war doch etwas. Ja, richtig: Genau ein solcher hat erst vor wenigen Tagen in Würzburg mit einem Messer drei Menschen getötet und viele weitere (Zuruf) teils lebensgefährlich verletzt, u. a. eine Mitbürgerin aus Baden-Württemberg. (Zuruf) Wäre der Somalier ordnungsgemäß abgeschoben worden, hätte diese Tat verhindert werden können. (Beifall) Sie sehen: Abschiebungen retten Leben und ersparen – um bei den Vorfällen in Baden-Württemberg zu bleiben – dem einen oder anderen Polizisten mitunter schwere Verletzungen und der einen oder anderen Innenstadt eine Krawallnacht. (Beifall – Zuruf: Richtig!) Ich fordere Sie daher auf: Machen Sie endlich den Weg frei für eine Politik, die Ursachen bekämpft und keine Symptome. (Zuruf) Vielen Dank. (Beifall)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Gentges. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Blicken wir ein Jahr zurück: Die Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 war die kürzeste Nacht des Jahres, für die Polizei war sie die längste. Was ein schöner Mittsommerabend hätte werden können, entwickelte sich für Einsatzkräfte, für Passanten und Geschäftsinhaber zum Mittsommernachtsalbtraum. Die Bilder der Ereignisse der Stuttgarter Krawallnacht waren für uns alle erschütternd. Kaum einer hätte sich vorstellen können, was in dieser Nacht in unmittelbarer Nähe zum Landtag geschehen ist. Ein Mob – so muss man es wohl bezeichnen – ist randalierend durch die Stadt gezogen, um zu zerstören, zu plündern sowie Einsatzkräfte und Menschen, die schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort waren, zu verletzen. Mit anderen Worten: Es hätte jeden von uns, es hätte jeden unserer Angehörigen treffen können. Die blinde Zerstörungswut und vor allem die Gewalt haben die Bürgerinnen und Bürger, haben uns alle schockiert. Die Menschen im Land durften zu Recht erwarten, dass die Vorfälle mit Nachdruck aufgeklärt und die Verantwortlichen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Justiz und Polizei haben sich mit Akribie und Nachdruck an die Ermittlung der Täterinnen und Täter gemacht, um diese ihrer gerechten Bestrafung zuzuführen. (Beifall) Bereits unmittelbar nach den Ausschreitungen wurde bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Ermittlungsgruppe zur Aufklärung und Verfolgung der Straftaten in der Stuttgarter Krawallnacht eingerichtet. Ein Jahr nach den Ausschreitungen können nun die Ermittlungsbehörden und Gerichte Bilanz ziehen. Und diese Bilanz kann sich sehen lassen: Gegen mehr als 150 Personen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei wurde gegen mehr als 100 Personen Anklage erhoben bzw. der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Innerhalb eines Jahres wurden 83 Personen verurteilt, 65 davon bereits rechtskräftig. Es wurden insbesondere Jugend- und Freiheitsstrafen verhängt, daneben aber auch Geldstrafen und Zuchtmittel nach dem Jugendgerichtsgesetz. Die hohe Anzahl von bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren belegt eindrucksvoll, mit welch großem Einsatz die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Verfahren bearbeitet haben. Das ist ein wichtiges Signal: Die Strafe folgt sprichwörtlich auf dem Fuß. Bei uns gibt es keine rechtsfreien Räume. (Beifall) Auf Polizei und auf Justiz ist Verlass. Der Rechtsstaat hat funktioniert, er hat zügig Recht gesprochen. (Beifall – Zuruf) Lassen Sie mich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten meinen Dank und meine Anerkennung für ihre hervorragende Arbeit auszusprechen. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig: Ein solches Ereignis darf sich nicht wiederholen. Junge Menschen in ihrer ganzen Vielfalt, die friedlich und anständig feiern, gehören zur Stadtgesellschaft dazu. Wo aber Straftaten begangen werden, wo Gewalt angewendet wird, ist eine rote Linie überschritten. Wie schaffen wir es, künftig solche Ausschreitungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats sicherzustellen? Für die Prävention – Kollegin Evers hat schon einiges dazu gesagt, sodass ich nur mehr ergänze – ist die Sicherheitspartnerschaft zwischen der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung. Der konsequente Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen tut ein Übriges. Wir, die Justiz, setzen auf ein weiteres Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Mitte. – Kollege Weinmann hat einiges dazu gesagt. – Der Mehrwert dieser Häuser des Jugendrechts ist es, dass alle am Ermittlungsverfahren Beteiligten – Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe – von Anfang an eng zusammenarbeiten. Strafverfolgung und Hilfe aus einer Hand tragen dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts hier in besonderer Weise Rechnung. Um die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats dauerhaft sicherzustellen, ist aber auch eine konsequente Strafverfolgung weiterhin unverzichtbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, konsequente Strafverfolgung geht nur mit ausreichendem Personal. Eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung für die schnelle Aufarbeitung der Krawallnacht war der Stellenaufwuchs der vergangenen Jahre. In der vergangenen Legislaturperiode wurde durch die grün-schwarze Landesregierung und meinen Amtsvorgänger Guido Wolf mit über 1 000 Neustellen seit langer Zeit personell eine deutliche Verstärkung der Justiz geschaffen und die Justiz auch in der ganzen Breite gestärkt. Ich bedanke mich heute an dieser Stelle ausdrücklich auch bei den Oppositionsfraktionen, die diesen Stellenaufwuchs unterstützt haben. (Beifall) Im Koalitionsvertrag für die letzte Legislaturperiode wurde festgehalten, dass die Justiz personell und sachlich so auszustatten ist, dass sie ihrer Aufgabe gerecht werden kann. Dieses Ziel haben wir erreicht. 352 Neustellen wurden hierfür bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im höheren Dienst geschaffen. Allein die Zivil- und Strafgerichte wurden mit insgesamt 147 Neustellen und die Staatsanwaltschaften mit insgesamt 101 Neustellen massiv gestärkt. Das ist ein Novum in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz, mit dem eine echte Stärkung des Rechtsstaats einherging und mit dem das Fundament geschaffen wurde, um seitens der Justiz angemessen und zielgerichtet auf Ereignisse wie die Stuttgarter Krawallnacht reagieren zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist aber auch: Die Justiz und ihre Ausstattung müssen im Fokus von Politik und Öffentlichkeit bleiben, wenn wir einen funktionierenden Rechtsstaat garantieren möchten. Dies gilt umso mehr, als die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften vor zahlreichen neuen, auch personalintensiven Herausforderungen und Aufgaben stehen. (Ministerin Marion Gentges) Hier ist zunächst das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zu nennen. Durch dieses wird eine Pflicht für Anbieter sozialer Netzwerke eingeführt, bestimmte strafbare Inhalte zu melden. Auf der Grundlage polizeilicher Erfahrungen ist davon auszugehen, dass dies zu einem Zuwachs von rund 17 500 Ermittlungsverfahren allein im Deliktbereich Hasskriminalität führen wird. Hinzu kommt das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das erst kürzlich durch den Bundesrat gebilligt wurde. Durch dieses Gesetz wird u. a. der Straftatbestand des Besitzes bzw. des Besitzverschaffens von Kinderpornografie zum Verbrechen hochgestuft, was sowohl die Zahl als auch den Umfang der Verfahren erhöhen wird. Schließlich sind die gesetzgeberischen Aktivitäten auf Bundesebene zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu nennen. Dazu gehören u. a. die Vermögensabschöpfung und die Bekämpfung der Geldwäsche. Hinter den genannten Gesetzesnovellen – ich sage das ausdrücklich – stehen wir mit voller Überzeugung. Hasskriminalität und Kinderpornografie dürfen in unserer Gesellschaft keinen Raum haben. (Beifall) Auch die Vermögensabschöpfung muss schnell und spürbar greifen. Allerdings sind das Aufgaben, die ohne zusätzliches Personal nicht zu bewältigen sind. Das gilt auch für den weiteren Ausbau der Häuser des Jugendrechts und die flächendeckende Umsetzung beschleunigter Verfahren. Herr Kollege Dr. Weirauch hat zu Recht darauf hingewiesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf die baden-württembergische Polizei und Justiz ist Verlass bei der Verfolgung von Straftaten im Rahmen der Stuttgarter Krawallnacht und weit darüber hinaus. Deshalb muss die Politik, müssen auch wir Polizei und Justiz ein verlässlicher Partner sein. Die Wahrheit, meine Damen und Herren, ist konkret. Das bedeutet für die Justiz, dass wir sie so ausstatten müssen, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden kann. Mit der Funktionsfähigkeit der Justiz und des Rechtsstaats sichern wir letztlich nicht weniger als das Fundament unseres Gemeinwesens. Damit gewährleisten wir schließlich die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg. Deshalb hoffe ich und bin nach dieser Debatte auch sehr zuversichtlich, dass wir in dieser Legislaturperiode eine breite Unterstützung erhalten werden, wenn es darum geht, die Justiz so auszustatten, dass sie den Herausforderungen, vor denen sie steht, auch tatsächlich gerecht werden kann. Ganz herzlichen Dank. (Beifall)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die CDU-Fraktion Herrn Abg. von Eyb.

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Arnulf Freiherr von Eyb CDU

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Diese Aktuelle Debatte ist eine gute Möglichkeit, auf die ressortübergreifende Initiative „Rechtsstaat macht Schule“ hinzuweisen. Innenministerium, Justizministerium und Kultusministerium haben eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 diese Initiative gestartet. Da geht es darum, dass Praktiker in die Schulen kommen und Grundlagen unseres Rechtsstaats erläutern. Das ist sehr gut angelaufen. Leider hat uns Corona einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aber es kann wieder anlaufen, sobald man wieder gefahrlos in die Schulen gehen kann. Da geht es darum, dass nicht die Lehrer – bei allen Ehren – erläutern, sondern dass die Praktiker in die Schulen gehen und die Schüler es mit Menschen zu tun haben, die sich tagtäglich mit diesen Fragen beschäftigen. Ich möchte Sie alle auffordern, im Zweifel bei Ihren Schulen nachzufragen, ob diese mitmachen. Das ist eine freiwillige Aktion, aber ich glaube, sie ist wertvoll. Herzlichen Dank. (Beifall)

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Muhterem Aras

Nun erteile ich das Wort für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Rupp. Auch bei ihm handelt es sich um seine erste Rede. Ich bitte daher um Ruhe und darum, keine Zwischenfragen zu stellen. – Vielen Dank.

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Ruben Rupp AfD

Sehr geehrte Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete! Ich möchte heute zunächst ausdrücklich erklären, dass es mir eine große Ehre ist, hier in diesem Hohen Haus sprechen zu dürfen, gerade für meinen Wahlkreis Schwäbisch Gmünd. Denn unzählige Generationen meiner schwäbischen Vorfahren schaffen eine tiefe persönliche Verwurzelung ins Ländle. Gerade aufgrund dieser Verbundenheit zu Baden-Württemberg schmerzt es mich umso mehr, mit ansehen zu müssen, wie die Sicherheit in unserer Heimat immer weiter schwindet. Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich am Montag das Thema der Aktuellen Debatte erfahren habe, mit dem Sie von der CDU, die Sie Merkels „Wir schaffen das“-Politik mitgetragen haben, jetzt „klare Kante“ in Fragen der Sicherheitspolitik beschwören wollen. Werte Kollegen von der CDU, das finde ich schon ziemlich dreist. Und seien Sie doch ehrlich: Das ist auch völlig unglaubwürdig. (Beifall) Zur Erinnerung: Während Ihrer Regentschaft in Bund und Land stieg der Ausländeranteil bei schweren Straf- und Gewalttaten zwischen 2009 und 2019 um 35 %. Bei Körperverletzungen machten Ausländer 2019 mit über 58 % sogar mehr als die Hälfte aller Tatverdächtigen aus. (Zuruf) Ähnlich ist es bei Vergewaltigungen mit einem Anteil von über 40 %. Bei Mord und Totschlag gab es ein Plus von über 54 % zwischen 2013 und 2019. Und das alles bei einem Anteil von gerade mal 12,5 % an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung! Da müssen Sie sich im Übrigen auch nicht wundern, wenn sich die Bürger in der Innenstadt nicht mehr sicher fühlen und dort nicht mehr einkaufen gehen, weil sie befürchten, dass sie jederzeit selbst dran sein könnten. Die Zahlen zeigen, dass die Stuttgarter Krawallnacht eben kein Einzelfall war. Wir leben vielmehr mittlerweile in einem (Ruben Rupp) Dauerzustand der Bedrohung. Das wurde uns in tragischer Art und Weise in Würzburg aufgezeigt, als sich eine Mutter vor ihr Kind warf und sich dem 2015 nach Deutschland eingereisten somalischen Mörder in den Weg stellte. Und nein, wir wissen das nicht erst seit der Tat von Würzburg. Ich erinnere an den Vergewaltigungsmord in Freiburg, das kaltblütige Töten eines Arztes in Offenburg oder den Messermord – es war eher ein Schwertmord – in Stuttgart. Jedes Opfer wäre mit einer klaren Politik des Grenzschutzes, der Einforderung von Integration als Bringschuld und der unmittelbaren Rückführung Krimineller vermeidbar gewesen, meine Damen und Herren. (Beifall) Glauben Sie mir: Auch viele Deutsche mit Migrationshintergrund teilen unsere Ansichten und haben dieses ständige Beschwichtigen und Wegducken in Sachen illegaler Migration, verfehlter Integrationspolitik, Clankriminalität und Islamismus satt. (Zuruf) Statt des aktuellen Kuschelkurses gegenüber kriminellen Migranten brauchen wir endlich einen rigorosen Durchgriff gegen Banditen, die unsere Straßen unsicher machen, unser Sozialsystem ausnutzen, unsere Gesellschaft verachten, meine Damen und Herren. (Beifall) Was übrigens – das als Randnotiz – während der Coronakrise untergegangen ist: Allein im Coronajahr 2020 wurden trotz Lockdown-Politik über 100 000 Erstanträge auf Asyl gestellt. Während also unsere Grenzen weiterhin offen sind wie ein Scheunentor, wird der Bürger zu Hause eingesperrt. Was für ein Irrsinn! (Beifall) Zum Schluss möchte ich, weil die Aktuelle Debatte von der CDU beantragt wurde, noch sagen: Liebe Kollegen von der CDU, solange Sie bürgerliche Mehrheiten mit der AfD grundsätzlich ausschließen, (Vereinzelt Lachen) ist jegliche migrationskritische Position und Positionierung für Recht und Ordnung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben ist. (Zuruf: So ist es!) Und solange Sie mit den Grünen regieren und sämtliche konservative Positionen restlos aufgeben, z. B. bei Antidiskriminierungsgesetzen, und ähnlichen polizeifeindlichen Unsinn mittragen, stärken Sie eben nicht die Sicherheit Baden-Württembergs, sondern Sie gefährden unsere Sicherheit. Wenn Sie also ernsthaft an einem sicheren Baden-Württemberg interessiert sind, dann verlassen Sie diese toxisch-grüne Koalition umgehend und machen Platz für einen konservativen Neuanfang ohne Kretschmann und die Grünen. Denn Baperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 den-Württemberg hat Besseres verdient als diese Regierung. Die Bürger in unserem Land haben ein Recht auf Sicherheit. Herzlichen Dank. (Beifall)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Punkt 1 unserer Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Ohne Recht ist kein Staat zu machen, Herr Kretschmann – beantragt von der Fraktion der SPD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Nun erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch das Wort für die SPD-Fraktion.

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Andreas Stoch SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum es in dieser Debatte gehen soll, brauche ich, glaube ich, nicht näher einführend zu erklären. Der Ministerpräsident dieses Landes gibt gerade fleißig Interviews. Erst gestern hat er deutschlandweit Furore gemacht mit dem Vorschlag, das Bundesbildungsministerium doch gleich einmal abzuschaffen. (Vereinzelt Beifall) Ich glaube aber, dass das, was er in der letzten Woche den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Stuttgarter Zeitung“ in einem Interview gesagt hat, eine Debatte hier in diesem Haus wert ist. Er hat damit nämlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen Themenbereich angesprochen, den ich als fundamental für den Umgang der Regierung mit Parlament und Gerichten, für die Frage der Gewaltenteilung hier in Baden-Württemberg einschätze. Ich schicke gleich vorweg: Die Aufregung um die Äußerungen des Ministerpräsidenten hat natürlich immer wieder jenen überspitzten Charakter, den es in den modernen Medien nun einmal gibt. Für meine Fraktion möchte ich klarstellen, dass wir nicht befürchten, dass der Ministerpräsident einen Staatsstreich plant. Ich glaube auch nicht, dass er den Rechtsstaat untergraben oder abschaffen will, und bin überzeugt, dass er nachts nicht von absoluten Monarchien oder totalitären Regierungen träumt. (Zuruf) Solche Vorwürfe – der Herr Innenminister scheint Zweifel zu haben – sind Kaspereien und bleiben das auch, selbst wenn wir sie womöglich heute und hier wieder hören werden. Lassen wir bei der Debatte besser die Kirche im Dorf. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sorgen machen darf man sich über die Positionen und Ansichten des Ministerpräsidenten; denn diese Positionen lassen aus meiner Sicht eine (Andreas Stoch) Ahnungslosigkeit und Unkenntnis bezogen auf unser Verfassungssystem befürchten, wie ich es einem Ministerpräsidenten nicht zugetraut hätte – (Beifall) Ahnungslosigkeit allein schon in Bezug auf die Wirkung dieser Aussagen. Hinter uns liegt – das ist niemandem entgangen – weit über ein Jahr der Pandemie. Die Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen waren und sind für viele Menschen in diesem Land massiv und schmerzhaft. Sie nehmen uns Freiheiten, bedrohen Existenzen und machen uns allen das Leben schwer. Wir alle müssen Opfer bringen, und das tut weh. Deswegen fragen uns doch jeden Tag viele Leute: Muss das denn wirklich sein? Ist das nicht zu viel? Geht das noch mit rechten Dingen zu? Wir – jedenfalls der Großteil dieses Parlaments – haben ihnen gesagt: Ja, es muss wirklich sein. Nein, es ist nicht zu viel. Ja, natürlich geht es mit rechten Dingen zu, denn in diesem Land wird eben nicht einfach irgendetwas verordnet, sondern es muss beschlossen werden. Es wird in Parlamenten diskutiert und beraten, und unsere Gerichte wachen darüber, dass alles Recht bleibt. So ist das, und darauf können wir uns verlassen. – So muss es auch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Diese Leute müssen jetzt lesen, dass der Regierungschef unseres Landes daran zweifelt, dass das so sein muss. Herr Kretschmann, sind Sie sich bewusst, was Sie mit solchen Aussagen anrichten? Ich spreche nicht von einer Minderheit von Schwurblern und Verschwörungsmystikern; ich rede von einer viel größeren Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die bisher alles Notwendige mitgetragen haben. Aber sie tragen es eben nicht gern. Sie sind verunsichert, ihnen ist bang, wo das alles hinführt – und vor allem, wann es enden soll. (Zuruf) Und dann kommt der Ministerpräsident und redet davon, dass – ich zitiere – die Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit der Regierungen anders seien als bei den Gerichten. Er fordert damit einen Handlungsspielraum zugunsten seiner Regierung ein, der im Widerspruch zum geltenden Recht und dessen Auslegung durch Gerichte steht, der damit letztlich sein Handeln außerhalb gerichtlicher Kontrolle stellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer so argumentiert, hat den Rechtsstaat nicht verstanden. (Beifall) Danach war dann zu lesen, es sei alles ein großes Missverständnis. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das sagte Herr Palmer auch!) Wenn wir dieses Interview lesen, sehen wir: Da steht genau das drin, was ich gerade gesagt habe. Dieser Ministerpräsident spricht dort von einer Verhältnismäßigkeit, die Unterschiede zwischen Regierungen und Gerichten mache. – Da gibt es nichts misszuverstehen. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Meines Wissens kannten Sie die Überschrift, in der die Rede von einem „Zwangsregime“ war, bereits bevor das Interview erschienen ist. Daran sind also keine Journalisten schuld. Man hat Sie gefragt, und Sie haben geantwortet – und Sie haben es auch so autorisiert. Seit dem Erscheinen dieses Interviews sind Sie nun eifrig zurückgerudert, auch wenn Sie noch nicht wortwörtlich zugegeben haben, einen ziemlichen Blödsinn geredet zu haben. Womöglich meinen Sie, es erkläre sich von selbst, das wäre schlüssig. Kann man das also abhaken? Ich fürchte, nein. Denn es bleibt die Frage, was den Ministerpräsidenten dazu bewogen hat, so über Gewaltenteilung und über Unabhängigkeit der Justiz zu reden. Warum lässt er durchblicken, dass ihm womöglich Landtag und Gerichte lästig sind? 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten kämpfen gegen die Pandemie, und nur einer fühlt sich dabei von seiner eigenen Verfassung gestört. Warum? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fürchte, die Antwort auf diese Frage reicht weit über dieses eine Interview hinaus – ja, sogar über die Pandemie. Denn gerade die Pandemie hat doch gezeigt, dass unsere rechtsstaatliche Verfasstheit einschneidende Schritte möglich macht, und zwar auch in dem nötigen Tempo. In diesem Landtag hat eine Mehrheit aller demokratischen Fraktionen für erhebliche Hilfsmaßnahmen gestimmt, aber eben auch für Einschränkungen der Grundrechte. In diesem Land haben aber auch Gerichte wieder und wieder alle Schritte auf ihre rechtliche Belastbarkeit hin geprüft – und diese fast immer für rechtens befunden. Ja, es gab auch Kritik in diesem Haus, und ja, es wurden auch Verordnungen der Regierung von Gerichten kassiert. Aber das ist gerade kein Konstruktionsfehler dieses Landes, sondern eine Stärke, eine Errungenschaft, etwas, worauf sich die Menschen in diesem Land verlassen können – sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Gewaltenteilung auch in einer schwierigen Phase funktioniert, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. (Beifall) Wer dieses Land regieren will, der muss genau damit umgehen können. Stattdessen klagte der Ministerpräsident in diesem Interview, dies alles sei viel zu anstrengend. Er erträgt es anscheinend nicht, dass seine Politik debattiert und kontrolliert wird, und er macht es noch schlimmer: Es sei ja alles schön und gut, aber in einer Pandemie, in einer Notlage, da müsse man doch auch mal auf die eine oder andere Hürde verzichten können. – Das, Herr Kretschmann, macht es fast noch schlimmer. Denn gerade wenn es um Notlagen geht, gerade wenn man schwere Schritte gehen muss, wenn man einschneidende Maßnahmen verhängen muss, ist genau dieser Rechtsstaat am allernötigsten. Parlamente, Gerichte, Einspruchsmöglichkeiten sind elementare Säulen unseres Staates und die Basis für das Vertrauen der Menschen in diesen Staat. Sie sind kein demokratischer Dekor, den man zur Not auch fallen lassen kann oder den man sich – so klingt es in Ihren Worten durch – in einer Notlage nicht leisten kann, weil hierdurch politisches Handeln eingeschränkt würde. (Andreas Stoch) Wir haben Sorge – Sorge, dass hinter den verstörenden Aussagen des Ministerpräsidenten ein massives, ein grundlegendes Unverständnis steht, ein Unverständnis bezüglich unseres Staates und seiner Institutionen, ein Unverständnis bezüglich der Rollenverteilung zwischen Regierung und Parlament, zwischen Politik und Justiz. (Zuruf) Und wir haben die Sorge, dass dieses Unverständnis, dieses Unvermögen, sich in diese Rollenverteilung einzufinden, ein ganz grundlegendes Problem auch in dieser Landesregierung ist. Dem Ministerpräsidenten fällt es ja nicht zufällig bei der Pandemie auf, dass man als Landesregierung mit dem Parlament, mit der Justiz oder mit Bürgern, die Einwände haben, zu rechnen hat. Ich erinnere daran, dass wir, die SPD als Oppositionsfraktion, im vergangenen Frühjahr Sondersitzungen dieses Parlaments beantragt haben, als Debatten über die Coronapolitik und die Verordnungen der Landesregierung notwendig wurden. Ich erinnere mich, dass uns der Ministerpräsident mit großen Augen angeblickt hat und gar nicht wusste, was wir eigentlich wollen. Er verwies damals auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes, in dem stand, das Nähere werde von den Landesregierungen im Verordnungsweg geregelt. Dass es dabei sinnvoll sein könnte, das Parlament einzubeziehen, war ihm damals offensichtlich fremd. Auch hier lag offenbar ein verfassungsrechtliches Unverständnis vor. Er hätte erkennen müssen, dass nach der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich die Legislative über weitgehende Grundrechtsbeschränkungen zu entscheiden hat. Die Parlamente müssen in dieser Situation in die Debatte einbezogen werden, Herr Ministerpräsident. (Beifall) Corona zwang und zwingt diese Landesregierung zum Handeln, auch wenn ihr das Handeln noch so schwerfällt – wie wir es bei vielen Punkten feststellen, die wir vermissen, wenn es um tatsächliche politische Handlungsfähigkeit geht. Wir haben die Sorge, dass das mit der Gedankenwelt des Ministerpräsidenten, man könne als Regierung nichts machen, zu tun haben könnte. Wir hören oft, dass andere die Verantwortung tragen und handeln müssten oder dass einem der lästige Landtag oder gar lästige Gerichte im Weg stehen. Deshalb wissen Sie nicht weiter, und deshalb bleibt es bei Modellprojekten, weil Sie seit Jahren darauf warten, dass Sie eines Tages mit goldenen Edikten regieren können. Das wäre schlecht für unser Land. Baden-Württemberg muss anders regiert werden. Baden-Württemberg hat eine Verfassung. Baden-Württemberg hat gute Gesetze und vor allem einen funktionierenden Rechtsstaat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, so geht es bei uns, und nicht anders. Das sollte der Ministerpräsident nicht als Hindernis sehen, sondern als fantastische Möglichkeit, in einem Rechtsstaat auch eine rechtschaffene Politik zu machen. Das sollte sich der Ministerpräsident dringend aneignen und am besten bis dahin zu diesem Thema keine Interviews mehr geben. Herzlichen Dank. (Beifall) periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz.

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Andreas Schwarz GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat das Land in den vergangenen Monaten verlässlich, besonnen und entschlossen durch die Coronakrise geführt. (Zuruf) Die Menschen in Baden-Württemberg haben ihren Ministerpräsidenten als höchst verantwortlich handelnden Landesvater erlebt. Sie haben das bei der Landtagswahl honoriert. Das Wahlergebnis ist ein enormer Vertrauensbeweis für den vorsichtigen und umsichtigen Kurs des Ministerpräsidenten. (Beifall) Unser Ministerpräsident hat sich immer wieder intensiv mit allen Aspekten der Pandemie befasst. Er hat sich die notwendigen Entscheidungen nicht leicht gemacht. Er hat genau abgewogen, welche Maßnahmen in welcher Situation richtig sind, und er hat Rücksprache mit Expertinnen und Experten, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gehalten. (Zuruf: Wer sind die?) Er hat die Rücksprache hier im Haus, im Parlament, gesucht. Das ist der richtige Weg. Deswegen ist Ihr Vorwurf der Ahnungslosigkeit absurd und auf das Allerschärfste zurückzuweisen, Herr Kollege Stoch. (Beifall) Nicht nur der Ministerpräsident, nicht nur die Landesregierung tragen die Verantwortung für das Management der Pandemie. Nein, das betrifft uns alle, hier im Parlament und in der Gesellschaft insgesamt. (Zurufe) Dabei haben der Ministerpräsident und auch wir, die Fraktion der Grünen im Landtag, ein Ziel verfolgt, nämlich die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu schützen. (Zuruf: Na, vielen Dank!) Das ist die oberste Prämisse von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Um es noch einmal deutlicher auf den Punkt zu bringen: Das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit steht für uns ganz vorn. Und in diesem Zusammenhang sind auch die Äußerungen des Ministerpräsidenten in seinem Interview zu bewerten. Wir teilen da Ihre Auffassung, Herr Ministerpräsident. (Beifall) Herr Stoch, Herr Rülke, Sie können gern Holzhammeropposition betreiben. (Vereinzelt Lachen) So habe ich jedenfalls Ihre Presseäußerungen am Freitag wahrgenommen. (Zuruf) (Andreas Schwarz) Sie, Herr Stoch, haben hier eine überzogene Rede gehalten. (Zuruf) Mir bleibt da nur zu sagen: Das, was Sie behaupten, ist lächerlich, ist absurd. Es wäre gut, wenn Sie, Herr Kollege Stoch, in der zweiten Runde das eine oder andere zurücknehmen würden. (Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Beim Zurückrudern ist der Ministerprä- sident nicht zu übertreffen! – Unruhe) Für uns alle war das letzte Jahr sehr erkenntnisreich. Wir mussten lernen, mit einem neuartigen, einem dynamischen Phänomen umzugehen. Entscheidungen – auch politische und rechtliche – mussten auf der Basis von Prognosen, auf der Basis von Unsicherheiten getroffen werden. Und wir mussten lernen, dass es notwendig sein kann, den eingeschlagenen Kurs anzupassen. Einmal ergriffene Maßnahmen haben wir immer wieder auf den Prüfstand gestellt, und dort, wo sich gezeigt hat, dass andere Maßnahmen notwendig sind, haben wir schnell und konsequent gehandelt. Ich nenne das Lernfähigkeit, meine Damen und Herren. (Beifall) Nehmen Sie das Beispiel der Schulöffnung. Die haben wir dann zurückgezogen, (Vereinzelt Lachen – Zurufe, u. a.: Kein gutes Bei- spiel!) weil sich just in diesem Moment die britische Mutante ausgebreitet hat. Das ist keine einfache Entscheidung gewesen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Der Oster- Lockdown!) Dennoch ist es so, liebe Kolleginnen und Kollegen: Für diese Krise gibt es keine Blaupause; sie ist eine Ausnahmesituation. Erst nach und nach hat sich unser Wissen über das Virus, über dessen Verbreitung und über die Wirksamkeit von Maßnahmen gegen das Virus erweitert. (Zurufe) In einer solchen Situation ist nur eines richtig: zu lernen, den eingeschlagenen Kurs anzupassen, wenn neue Erkenntnisse dies notwendig machen. Wer dagegen behauptet, alles genau zu wissen, der liegt falsch, meine Damen und Herren. (Beifall) Ich habe davon gesprochen, dass es immer wieder notwendig ist, die Maßnahmen zu reflektieren. Denn wir wollen ja aus der Pandemie lernen. Und da stellen sich Fragen. (Zuruf: Ja, immer wieder!) Diese Fragen sind gar nicht so leicht zu beantworten, sie haben es in sich: Kann ein entschlossenes und hartes Vorgehen im richtigen Moment mehrere Monate der Krise verhindern? Können dadurch Monate des Lockdowns erspart werden? Hätte die heutige Zahl der Infektionen reduziert werden können? Hätten Trauer und Leid im Land reduziert werden können, wenn früher zu einem härteren Lockdown gegriffen worden wäre? eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Genau das sind die Fragen, die der Ministerpräsident gestellt hat, und es sind die richtigen Fragen zum richtigen Zeitpunkt, meine Damen und Herren. (Beifall) Es ist ja nicht so, dass diese Ideen aus der Luft gegriffen wären. Ich kann mich noch gut an die Debatte im Oktober letzten Jahres erinnern. Herr Kollege Strobl weiß, worum es geht. Er hat damals die Forderung erhoben, einen harten und schnellen Lockdown durchzuführen. Und er war damit nicht allein – ich schaue die SPD an. (Zurufe – Unruhe) Der Gesundheitspolitiker der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Karl Lauterbach, hat einen unbefristeten Lockdown gefordert. (Zurufe) Mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die der „Zero Covid“-, der „No Covid“-Bewegung angehören, vertreten ebenfalls eine solche Meinung. Das sind wichtige Beiträge zur Diskussion. Auch andere demokratische Länder gehen teilweise diesen Weg. Ich nenne das Beispiel Neuseeland. Neuseeland hat ja kein autokratisches System, sondern eine liberale Demokratie. Und die sozialdemokratische Premierministerin Jacinda Ardern hat es geschafft, die dortige Infektionskurve sehr niedrig zu halten. Mit harten, teilweise drastischen Maßnahmen war sie erfolgreich. (Zurufe) Dadurch sind in Neuseeland weniger Menschen an Corona verstorben, die Dauer der Eingriffe konnte reduziert werden, die Wirtschaft und das öffentliche Leben kamen schneller wieder auf die Beine. Angesichts dessen stellen sich eben auch die Fragen: Wäre das auch bei uns machbar? Wäre das bei uns möglich? (Zurufe) Damit müssen wir uns auseinandersetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall – Zurufe) Ich möchte das nochmals im Hinblick auf unsere Verfassung etwas ausführen. Denn der Artikel 2 unseres Grundgesetzes steht bewusst dort, direkt nach dem Artikel, der sich auf die Menschenwürde bezieht, und vor den anderen Grundrechtsartikeln. (Zurufe, u. a.: Nein! – Unruhe) Artikel 2 sagt ganz klar jedem Menschen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu. (Zurufe – Lebhafte Unruhe) Schauen Sie sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Der Artikel 2 hat einen Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung. Der Staat ist verpflichtet, diesen Schutz zu gewährleis- (Andreas Schwarz) ten. Diesem Aspekt hat sich der Ministerpräsident in seinem Interview gewidmet, und er hat dabei klargestellt, dass Maßnahmen immer verhältnismäßig sein müssen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein Grundsatz unserer Rechtstradition, unseres Verfassungsrechts. (Zuruf) Denn Grundrechtseingriffe müssen immer verhältnismäßig sein. Sie sind nur dann statthaft, wenn sie unbedingt notwendig sind. (Beifall) Man kann es auch mit anderen Worten formulieren: In einem Rechtsstaat sind wir dazu verpflichtet, immer den mildesten Eingriff zu wählen. Darum geht es. Die Kernfrage der Debatte lautet also: Kann ein kurzer und dafür intensiverer Eingriff in der Gesamtbetrachtung über den Zeitlauf einer Pandemie das mildere Mittel sein? Das ist die Grundsatzfrage. Es geht also darum, hart und kurz einzugreifen, um über die lange Strecke wieder größere Freiheiten zu haben, meine Damen und Herren. (Beifall) Unsere Verfassung, unser Grundgesetz verpflichtet uns dazu, diese Frage immer wieder neu zu stellen. Herr Kollege Stoch, wenn Sie nun das Gegenteil unterstellen, zitiere ich den Chefredakteur der „Badischen Zeitung“, Thomas Fricker, der sagte, dann bedürfe es schon einer „gewissen Böswilligkeit“. Denn die Suche nach dem milderen Mittel, nach dem kleineren Eingriff – das kommt im Interview des Ministerpräsidenten und vor allem in seinem Handeln klar zum Ausdruck. (Zuruf) Diesen Fragen müssen wir uns stellen. Da kann ich nur Armin Käfer in seinem Kommentar in der „Stuttgarter Zeitung“ vom gestrigen Dienstag beipflichten: Wann, wenn nicht jetzt, wäre die Zeit dafür? Darum geht es, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Der Ministerpräsident hat angeregt, dass im Deutschen Bundestag nach der Bundestagswahl eine Enquetekommission eingerichtet wird. Wir unterstützen diesen Vorschlag. Der Deutsche Bundestag ist der richtige Ort, um diese Debatte zu führen. Schließlich geht es ja um das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Da sollten Ihre Anregungen, Herr Ministerpräsident, debattiert werden. Wir halten das für ein zielgerichtetes Vorgehen. Vielen Dank. (Beifall – Zuruf)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf nunmehr dem Kollegen Hagel das Wort erteilen. – Bitte sehr. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021

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Manuel Hagel CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Plenarsaal ist als Ort der Debatte natürlich auch Ort der Kritik. Genau so muss das sein. Er ist der richtige Ort, an dem die Aufgabe des Parlaments, von uns allen, die Regierung zu kontrollieren und im wahrsten Sinn des Wortes auch zur Rede zu stellen, wahrgenommen wird. (Zuruf) Das ist richtig so; das braucht unsere Demokratie, und das braucht auch dieser Landtag. Aber manchmal kann Kritik auch sehr künstlich und sehr weit hergeholt sein. Genau das erleben wir heute. Um es mit Johann Wolfgang von Goethe zu sagen: Getretener Quark wird breit, nicht stark. (Vereinzelt Heiterkeit) Seien wir ehrlich: Dem Ministerpräsidenten autoritäres Denken und Probleme mit der Gewaltenteilung vorzuhalten, das ist nur eines: Es ist schlichtweg absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) An die Kollegen der Opposition: Noch vor wenigen Wochen – ich habe die Bilder und Zitate noch genau im Ohr –, als das Wettbuhlen um die Gunst des Ministerpräsidenten – – (Zurufe – Heiterkeit – Gegenrufe – Unruhe) Ich erinnere mich daran, als Sie von der Opposition Ihr Statement gegeben haben. Das wirft heute ein ganz komisches Licht. (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) – Da es anzunehmen war, dass Herr Rülke genau jetzt einen Zwischenruf macht, möchte ich (Zuruf) nach Goethe Rülke zitieren. Lieber Herr Dr. Rülke, Sie haben gesagt, zwischen der FDP/DVP und dem Ministerpräsidenten habe man nirgendwo – wörtlich: „nirgendwo“ – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Damals!) unüberbrückbare Differenzen erkannt. (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Damals noch nicht!) Jetzt frage ich Sie, Herr Rülke und die Liberalen: (Zurufe) Wollten Sie schon immer mit Autokraten regieren, oder was ist heute, wenige Wochen später, denn fundamental anders, als es damals war? (Beifall – Zurufe) Aber sei’s drum. Wir wollen nicht nachtragend sein. Aber es zeigt doch: Wenn man mit einem Finger auf andere zeigt, dann (Manuel Hagel) zeigen immer drei auf einen selbst. Ich glaube, das passt hier ganz wunderbar. (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Denn jeder von uns hier weiß – das unterstelle ich jedem –, dass Winfried Kretschmann ein leidenschaftlicher Demokrat und Parlamentarier ist. (Zuruf: Ein lupenreiner!) Fast 30 Jahre in diesem Parlament als Abgeordneter, parlamentarischer Geschäftsführer und Fraktionsvorsitzender – wenn man jemandem nach einer so langen parlamentarischen Tätigkeit die parlamentarische Eignung abspricht, dann finde ich das wirklich nicht okay. (Beifall) Liebe Kollegen von der SPD, jeder, der auch nur eine halbe Sekunde über das nachdenkt, was Sie in den Medien, auch in den sozialen Medien, gesagt haben, merkt doch sofort, dass diese Vorwürfe völlig konstruiert sind. (Widerspruch – Unruhe) Ihnen geht es darum, die schnelle Schlagzeile, die schnelle Aufmerksamkeit und eben den kurzfristigen politischen Geländegewinn zu erzielen. Ich möchte Ihnen nur sagen: In dieser Situation, in der das Land steckt, bei all den Aufgaben, vor denen es steht, können wir es uns, glaube ich, im Parlament nicht erlauben, so lange und so ausführlich über eine Zeile in einem Interview zu debattieren. (Zurufe) Dem Ministerpräsidenten die rechtsstaatliche Gesinnung derart plump abzusprechen, das ist nicht nur absurd, sondern das finde ich, offen gesprochen, auch politisch und im menschlichen Umgang miteinander einfach nicht redlich. (Beifall) Wenn Sie sich wirklich um die demokratische Kultur Sorgen machen, (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Um die CDU allmählich auch!) dann machen Sie sich auf, Ihre parlamentarische Arbeit zu tun, und verzichten Sie auf diese billigen Inszenierungen. Lieber Herr Stoch, da ich Sie ja schätze, glauben Sie mir: Die SPD-Fraktion kann da mehr. (Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe – Unruhe) Es sind nicht die Aussagen des Ministerpräsidenten, (Zurufe – Unruhe) die längst von ihm selbst wieder eingeordnet wurden, sondern es sind diese Hysterisierungen, diese Eskalation, diese Skandalisierung, die Politik als Ganzes, diese Debattenkultur, die dieses Parlament Vertrauen kosten. Und wenn dieses Vertrauen in politische Institutionen sinkt, dann nutzt das nur einem hier in diesem Raum, und das kann keiner von uns wollen. (Beifall) eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Dass, als der Ministerpräsident in der Sache überlegt hat, wie wir den Kampf gegen eine Pandemie in Zukunft erfolgreicher, mit geringeren Eingriffen in die Grundrechte führen können, nicht jede Formulierung zu 100 % glücklich war, (Oh-Rufe) das hat er schon lange selbst klargestellt. Es ging in der Sache nicht um weniger Bürgerrechte, es ging um mehr. (Zuruf) Dass Sie ihn auch nach dieser Klarstellung noch ganz bewusst missverstehen wollen, das zeigt nicht Ihr Interesse an der Pandemiebekämpfung, sondern das zeigt nur Ihre Not, eigene Themen zu entwickeln, die es wert sind, in diesem Parlament debattiert zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Die Erfahrung aus der Pandemie hat uns doch eines klar gezeigt: Schnelle, entschiedene Maßnahmen sind wirksamer als zu späte, die dann auch noch umso härter und länger sein müssen. Das haben wir im Übrigen im Sommer, im Herbst und Winter des letzten Jahres und auch danach alle miteinander leidvoll erlebt. Im Oktober haben z. B. Gerichte das Beherbergungsverbot gekippt. Was haben übrigens teilweise dieselben Redner wie heute damals in diesem Plenarsaal gefeixt und die Landesregierung gescholten! Manchmal sind das Leben und die Politik dann doch seltsam. Nur wenige Tage, nachdem hier von den Oppositionsfraktionen diese Debatte geführt worden war, ging die Infektionskurve steil nach oben. Der Lockdown war unausweichlich. (Zuruf) Besonders die FDP/DVP hat noch im Oktober und November letzten Jahres im Landtag Anträge vorgelegt, die im Wesentlichen die Aufhebung der meisten Coronabeschränkungen zum Ziel hatten. (Zuruf: Gut gemacht!) Geben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/ DVP, doch zumindest heute zu: Es wäre ein verhängnisvoller Irrweg gewesen, wenn man diesen Anträgen zugestimmt hätte. Wir wären im Herbst, im Winter in einer völlig anderen Situation gewesen. Die Pandemie hätte freien Lauf gehabt. Das wäre das Ergebnis Ihrer Politik gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Die Folgen dieser Anträge wären fatal gewesen. Darin sind sich heute alle einig – vielleicht sogar die FDP/DVP. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nein, das wären sie nicht!) Das hätte schwere Schäden für die Wirtschaft, das Handwerk, den Mittelstand und hohe Opferzahlen zur Folge gehabt. (Zuruf) Am Ende wäre es dann auch nicht ohne tiefe und längere Grundrechtseingriffe gegangen – also genau das Gegenteil dessen, was Sie heute sagen. (Manuel Hagel) Deshalb hat der Ministerpräsident recht, wenn er rückblickend die Frage stellt: Wäre es nicht besser gewesen, diesem Virus früher und härter entgegenzutreten, um eine Pandemie schneller in den Griff zu bekommen? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja, hat er jetzt recht, oder war es unglücklich, was er gesagt hat?) Ein kurzer und harter Lockdown, wie ihn übrigens Thomas Strobl im Herbst gefordert hat, hätte uns unterm Strich wahrscheinlich sehr viel mehr Freiheiten erhalten als der Dauerlockdown über den langen Coronawinter. Es ist doch nur folgerichtig, dass über diesen Erkenntnisfortschritt auch diskutiert werden darf, ohne dass man gleich alles eskaliert und skandalisiert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Klar ist: Dabei geht es immer um Verhältnismäßigkeit und um die bestmögliche Abwägung der höchsten Schutzgüter. Genau diesen Umstand, diese Abwägung hat Winfried Kretschmann angesprochen. Uns in der Koalition und vielleicht auch in diesem Parlament treibt doch gemeinsam die Frage um, was wir aus dieser Pandemie für die nächste Pandemie lernen können. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, zu den gesellschaftlichen Folgen der Pandemie im Landtag eine Enquetekommission ins Leben zu rufen. Sie soll zeitnah eingesetzt werden und nicht nur irgendwie akademisch im Landtag wirken, sondern vor allem auch eine breite Wirkung in der Fläche des Landes entfalten. Dabei geht es immer nur um die Frage, wie wir das Handeln von Staat und Politik im Pandemiefall in Zukunft besser machen. Es ist vermessen, zu glauben, dass man in einer historisch einmaligen Situation von vornherein immer alles am besten weiß. Wer das behauptet, der macht sich nicht ehrlich gegenüber sich selbst. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Wolle?

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Manuel Hagel CDU

Nein, ich bin in 30 Sekunden fertig. (Lachen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Okay.

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Manuel Hagel CDU

Die Zumutungen für die Bürger in einer Pandemie so gering und so kurz wie nur irgendwie möglich zu halten, das ist das Ziel der CDU-Fraktion und dieser Koalition. Es geht am Ende darum, dieses Land, die Menschen in unserem Land, die Familien, Kinder und älteren Menschen, aber vor allem auch die vielen Vereine, die Unternehmen, die Handwerker und den Mittelstand, die reichhaltige Kulturszene in unserem Land in einer Pandemie zu schützen und zu unterstützen. Genau an dieser Aufgabe arbeitet diese Koalition, genau an dieser Aufgabe arbeitet diese Landesregierung, und genau an dieser Aufgabe arbeitet der Ministerpräsident jeden periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Tag hart – und genau dabei hat er unsere ganze Unterstützung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall – Zuruf)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach der Rednerreihenfolge hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP, Herr Kollege Dr. Rülke, das Wort. – Bitte sehr.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hagel, Sie haben mir vorgeworfen, (Abg. Manuel Hagel CDU: Ich habe Sie zitiert!) ich hätte während der Sondierungen erklärt, es hätte keine unüberbrückbaren Differenzen mit dem Ministerpräsidenten gegeben. Bei der Aussprache zur Regierungserklärung haben Sie mir noch den Vorwurf gemacht, ich wäre auch bereit gewesen, eine Koalition ohne den Ministerpräsidenten zu bilden. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ja, weil Sie beides gesagt haben, Herr Rülke!) Sie müssen halt einmal schauen, dass Sie sich auf eine Stoßrichtung Ihrer Vorwürfe einigen. (Vereinzelt Beifall – Abg. Manuel Hagel CDU: Ja, wenn Sie beides sagen!) Aber ich nehme das gern an und beantworte Ihre Frage, was sich denn seit den Sondierungen geändert hat. Seit den Sondierungen hat sich geändert, dass der Ministerpräsident in Interviews auf besondere Art und Weise geschwätzig geworden ist. (Heiterkeit) Schauen wir uns einmal die Verlautbarungen der letzten paar Tage an: Gestern hat er kundgetan, er möchte gern das Bundesbildungsministerium einsparen. Das ist ein ganz besonders bemerkenswerter Sparvorschlag für jemanden, der eine solche Regierung mit dieser Anzahl von Staatssekretären gebildet hat. (Beifall – Zurufe) Über das Wochenende hat er erklärt, er hätte gern, dass Frau Merkel Bundeskanzlerin bleibt. (Abg. Anton Baron AfD: Eijeijei!) Ich nehme an, das hat die grüne Parteizentrale ganz besonders entzückt. (Heiterkeit) Und über die anderen Dinge reden wir noch. Ich gehe einmal davon aus, Herr Ministerpräsident: Jeden Morgen halten sie in der grünen Zentrale in Berlin die Luft an und stellen sich die Frage: Was haut er heute wieder raus? (Beifall – Vereinzelt Heiterkeit) Wenn man sich die Interviews der letzten Tage anschaut, dann hat man fast den Verdacht, Herr Ministerpräsident, Sie berei- (Dr. Hans-Ulrich Rülke) ten eine Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters von Tübingen vor. (Heiterkeit – Beifall) Dem Oberbürgermeister haben Sie nämlich vorgeworfen, man dürfe als Oberbürgermeister von Tübingen (Zurufe) nicht ständig polarisieren, nur um in der Zeitung zu stehen. Aber das gilt für den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg genauso, Herr Kollege Kretschmann. (Beifall – Zuruf) Jetzt kommen wir einmal zu dem ganz besonders bemerkenswerten Interview von vergangener Woche. Herr Kollege Stoch, Sie haben vorhin gesagt, Sie unterstellen dem Ministerpräsidenten nicht, dass er das, was er da gesagt hat, auch so meint – wenn ich das richtig zusammenfasse. (Zuruf: Falsch!) Ich muss einräumen: Angesichts seines bisherigen Handelns der letzten Jahre unterstelle ich ihm das auch nicht. Aber es steht schwarz auf weiß auf Papier, was er gesagt hat. (Zuruf) Ich darf es zitieren: Wir sollten also einmal grundsätzlich erwägen, ob wir nicht das Regime ändern müssen, ... „Regime“ ist schon ein ganz besonders bemerkenswerter Begriff. Von Regime reden Demokraten normalerweise nicht. Da denkt man eher an Weißrussland (Zuruf: An China!) oder an die Militärdiktatur in Birma. (Zurufe) ... sodass harte Eingriffe in die Bürgerfreiheiten möglich werden, ... „Harte Eingriffe in die Bürgerfreiheiten möglich werden“: Was gibt es da misszuverstehen? Es war auch kein Interview, das man irgendwie mal so dahergesagt hat, das man nicht mehr zurückholen konnte, weil die Kamera es schon eingefangen hat, sondern ein Wortlautinterview, das normalerweise freigegeben wird, über das normalerweise jemand drüberschaut. Vielleicht, Herr Ministerpräsident, sollten Sie überlegen, Herrn Hoogvliet doch wieder aus Berlin zurückzuholen, damit er diese Interviews gegenliest, bevor sie freigegeben werden. (Beifall) Dann erklären Sie wörtlich: Möglicherweise muss man dafür das Grundgesetz ändern ... eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Herr Kollege Schwarz: Es gibt bei den Grundrechten keine Hierarchie. (Beifall – Zuruf: Richtig!) Die Grundrechte, die ersten Artikel des Grundgesetzes, unterliegen einer Ewigkeitsgarantie. (Zuruf: Sehr richtig!) Artikel 1 – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – kann man nicht einfach ändern, (Zuruf: Nein!) auch wenn man es für gegeben hält. Dasselbe gilt für die Bürgerrechte. Das obliegt der Ewigkeitsgarantie. Herr Ministerpräsident, bei diesem Interview haben Sie einen bemerkenswerten Mangel an Kenntnis unserer Verfassung an den Tag gelegt. (Beifall) Weiter heißt es wörtlich: ... wir brauchen für Pandemien ein eigenes Regime. – Schon wieder dieser Begriff. Von Beginn an haben uns die Gerichte viele Instrumente gegen die Pandemie aus der Hand genommen, weil sie gesagt haben, diese seien nicht verhältnismäßig gegenüber dem Bürger. Zitat Ende. Damit stellen Sie die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat infrage, Herr Ministerpräsident. Wohlgemerkt: Ich teile die Auffassung des Kollegen Stoch; Ihr bisheriges Handeln als Ministerpräsident gibt eigentlich keinen Anlass, das zu vermuten. Aber wenn man das wörtlich liest und wenn man davon ausgeht, dass das, was Sie da gesagt haben, was in einem Wortlautinterview auch freigegeben wurde, Ihre Meinung ist, dann kann man eigentlich nur zu dem Ergebnis kommen, dass es sich hier um einen Anschlag auf den Rechtsstaat und auf unsere Verfassung handelt und dass Sie sich mit diesen Äußerungen in eine unselige Tradition stellen. (Beifall) Sie sind ja offensichtlich nicht bereit, das zurückzunehmen. Sie reden von Missverständnissen. Ich zitiere: Im Rechtsstaat gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – und zwar immer und ohne Einschränkung. Das ist das Gegenteil dessen, was Sie gesagt haben, Herr Ministerpräsident. Und Sie bedauern, dass es zu Missverständnissen gekommen sei. Was ist missverständlich an diesen Äußerungen? Die kann man nur auf eine Art und Weise interpretieren. Deshalb fordere ich Sie an dieser Stelle auf: Verstecken Sie sich nicht hinter Missverständnissen, sondern nehmen Sie das zurück, was Sie in diesem Interview gesagt haben. (Beifall) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass es in diese Richtung geht. Im März haben Sie gesagt, die Ministerpräsidenten müssten sich „mit den Gerichten herumschlagen“. So war Ihre Formulierung: „mit den Gerichten herumschlagen“. Herr Ministerpräsident, das geht in eine ähnliche Richtung. Das ist eine Form der Missachtung der Judikative, und der Geist, der daraus spricht, ist doch völlig klar: Da ist ein Regierender, da ist eine Exekutive der Meinung, die Judikative störe uns in unserem Handeln, und deshalb müsse man sich überlegen, wie man dafür sorge, dass diese Judikative nicht mehr so störend sei. Genauso haben Sie auch die Bundesnotbremse im April gelobt, (Zuruf) weil Sie erfreut festgestellt haben, dass diese Bundesnotbremse verhindert, dass Bürger zum Verwaltungsgericht gehen können. Vielmehr müssten sie dann gleich eine Verfassungsklage einreichen, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, und das sei dann nicht ganz so einfach. Herr Ministerpräsident, es ist schon bedenklich, was Sie in den letzten Monaten zu den Themen Gewaltenteilung und Bürgerrechte geäußert haben. Es wäre gut, wenn Sie am heutigen Tag hier klar und eindeutig Stellung beziehen würden. Herr Hagel, Sie sprachen von „unglücklichen Formulierungen“. Immerhin sind Sie schon ein bisschen weiter als vor einigen Tagen, als Sie von einer „hysterischen Debattenkultur“ gesprochen haben. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Das gilt noch immer!) Na ja, Sie sprechen noch immer davon, dass es hysterisch sei, dass man es aufgreift, wenn ein Ministerpräsident die Bürgerrechte und Gewaltenteilung infrage stellt, (Zuruf: Wie man es aufgreift!) nachdem er selbst schon eingeräumt hat: „Es war nicht so glücklich.“ Es ist schon peinlich, dass sich die CDU vor den Grünen selbst dann noch in den Staub wirft, wenn sich die Grünen schon entschuldigt haben. (Beifall) Diese Art des Gehorsams wird vielleicht dem Koalitionsfrieden guttun, aber nicht dem Selbstbewusstsein einer ehemaligen Baden-Württemberg-Partei. Es gibt ja auch genügend in Ihrer eigenen Partei, die das anders sehen. Nehmen wir Herrn Röttgen. Er bezeichnete als „Quatsch“, was Herr Kretschmann da gesagt hat. Oder Ihr eigener Sozialflügel: Herr Bäumler – ich nehme an, Sie schätzen ihn sehr – sagte: (Zuruf: Sie kennen sich gut aus!) „Vertrauen wird kaputt gemacht mit diesen Äußerungen.“ Und die Junge Union sprach von „Skandal“. Viele wissen ja, wie das in Parteien funktioniert: Da schickt man die Junge Union vor, die spricht von „Skandal“, und dann kommt der Fraktionsvorsitzende und verteidigt den Ministerpräsidenten. Das ist dann Arbeitsteilung. Das kennen wir alles. Aber diese Äuperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 ßerungen gibt es ja. Insofern ist es keineswegs so, dass in Ihrer Partei – Gott sei Dank, sonst hätte ich an der CDU gezweifelt – alle begeistert sind über das, was der Ministerpräsident da erzählt hat. Aber immerhin: Der Fraktionsvorsitzende ist offensichtlich begeistert. Sie lenken ab, Herr Ministerpräsident, vom eigenen Versagen, davon, dass Sie noch immer keine Luftfilter in die Schulen gebracht haben, dass Herr Lucha nun seit Monaten im Management dieser Krise versagt und dass Sie selbst solche Äußerungen getätigt haben wie: „Ein Schal tut’s auch.“ So etwas, Herr Schwarz, wird von Ihnen gern unter den Teppich gekehrt, wenn Sie sich hier ans Redepult stellen und sinngemäß erklären: „Alles richtig gemacht, alles super, alles hervorragend.“ Das war es eben nicht, und deshalb ist das möglicherweise dann auch ein Grund für solche Äußerungen, von eigenen Dingen abzulenken. Herr Ministerpräsident, unser Grundgesetz und auch die Landesverfassung sind eine Lehre aus der NS-Zeit. Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit sind hohe Errungenschaften im Lichte unserer Geschichte. Nie sollten Regierende auch nur den Anschein erwecken, an die Verfassung, an die Gewaltenteilung und an die Rechtsstaatlichkeit Hand anlegen zu wollen. Diesen Eindruck haben Sie erweckt. Ich fordere Sie auf, dies am heutigen Tag vor dem Parlament und auch vor der Bevölkerung dieses Landes zurechtzurücken. Vielen Dank. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion erteile ich nunmehr dem Fraktionsvorsitzenden Gögel das Wort.

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Bernd Gögel AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD hat eine Aktuelle Debatte über das Recht und das Grundgesetz und den Umgang damit hier ins Parlament eingebracht. Ich habe mir ein paar Tage Gedanken darüber gemacht, wie ausgerechnet die SPD, die in Berlin mit in der Regierung sitzt und mitverantwortlich war für die Gesetzesbrüche im Jahr 2015, die zu dieser massenhaften illegalen Einwanderung in unser Land geführt haben, auf so eine Idee kommen kann. Ich möchte Ihnen zunächst mit einem Zitat entgegnen. (Zuruf) Ich zitiere ein Mitglied des Senats der Humboldt-Universität zu Berlin für die Hochschulgruppe der Jungsozialisten: Kann hilfreich sein, ein Vermieterschwein persönlich zu ershooten. Auch über Mitglieder der Jungliberalen oder über den Amazon-Gründer Jeff Bezos äußerte er Anfang dieses Jahres eindeutige Mordfantasien. Im Senat der Universität sitzt er derweil nach wie vor. Er äußerte vor drei Tagen auf Twitter sogar den Wunsch, eine Revolution herbeizuführen und die CDU-Politiker Laschet und Reul anschließend – ich zitiere – „zur öffentlichen Vernehmung vorzuführen“. Herr Stoch, solche Gestalten tummeln sich zuhauf im Umfeld Ihrer SPD, die sich hier in diesem Haus zur Hüterin des Rechts- (Bernd Gögel) staats aufspielen möchte. Meine Damen und Herren, ein Possenspiel! (Beifall) Auch wenn wir in die erste Reihe Ihrer Partei schauen, sieht es nicht viel besser aus, Herr Stoch. Ich zitiere Ralf Stegner, Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig Holstein und höchstwahrscheinlich zukünftig im Bundestag: ... man muss Positionen und Personal der Rechtspopulisten attackieren, ... Die Militanz der SPD ist übrigens auch beim Thema Lockdown unerreicht gewesen, bis Sie von unserem Ministerpräsidenten, Herrn Kretschmann, eingeholt und überholt wurden. Der Name Karl Lauterbach sollte Ihnen ja ein Begriff sein. Dieser lässt nicht nur regelmäßig mit abstrusen Horrorszenarien aufhorchen, er spekulierte sogar über einen Klimalockdown nach dem Coronalockdown. Der Ihrer Partei angehörende Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher gilt zudem als einer der radikalsten Lockdown-Scharfmacher. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion stellt fest, dass die SPD denkbar ungeeignet ist, Vorträge über den Rechtsstaat und über Verhältnismäßigkeit während der Coronakrise zu halten. Mit diesem Thema machen Sie sich nur selbst lächerlich, Herr Stoch. (Beifall) Wahrscheinlich deshalb, weil Sie dafür auf Bundesebene entscheidend mitverantwortlich waren, haben Sie wohl dieses für Ihre Fraktion wirklich bizarre Debattenthema gewählt. Zudem scheinen Sie nach wie vor beleidigt zu sein, dass sich Herr Kretschmann für die CDU als Koalitionspartner entschieden hat. Säße die SPD selbst in der Regierung, würde sie die Äußerungen des Ministerpräsidenten genauso wie Herr Hagel hier relativieren und verharmlosen, meine Damen und Herren. (Zuruf: Was Sie alles wissen!) Wir, die AfD-Fraktion, relativieren und verharmlosen hingegen nichts. (Zurufe, u. a.: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Die Äußerungen des Ministerpräsidenten, insbesondere dieser Appell an die Unverhältnismäßigkeit, waren verfassungsfeindlich, meine Damen und Herren. (Beifall) Die prompte Reaktion des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg lässt keinen anderen Schluss zu. Dessen Sprecher Matthias Hettich betonte, das Verhältnismäßigkeitsprinzip sei – ich zitiere – ... als ein wesentliches Element unseres Rechtsstaatsverständnisses im Grundgesetz verankert, ... Anschließend sind Sie, Herr Ministerpräsident, tatsächlich zurückgerudert; das machen Sie in letzter Zeit ja häufiger. Insbesondere diese Aussage zur Verhältnismäßigkeit haben Sie eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 dabei bedauert und deren Brisanz erkannt. Das wäre bei einem frisch gebackenen Landtagsabgeordneten auch noch zu verzeihen; da ist vielleicht noch ein Umdenken möglich. Dabei erkennen Sie, liebe Koalitionsfraktionen, so ein Zurückrudern ja nur an, wenn es einer der Ihren ist. (Zuruf: Ja, genau!) Sie, Herr Kretschmann, sind jedenfalls kein einfacher Abgeordneter mit wenig Erfahrung, sondern seit Jahrzehnten in der Landespolitik und seit zehn Jahren Ministerpräsident dieses Bundeslands. Wir, die AfD-Fraktion, sagen eines ganz klar und deutlich: Unter keinen Umständen dürfen von einem Ministerpräsidenten Aussagen getätigt werden, die an den Grundfesten unseres Rechtsstaats rütteln. (Beifall) Bereits die bislang getroffenen Coronamaßnahmen waren zum Großteil unverhältnismäßig. Auch damit müssen wir uns auseinandersetzen. Zur Verschuldung haben wir morgen die Gelegenheit zu sprechen. Zu den wirtschaftlichen Folgen kommen aber noch die Bildungslücken sowie die psychischen und sozialen Lockdown-Folgen hinzu. Diese lassen sich nicht mit Mehrverschuldung auf Kosten kommender Generationen schließen. Für die nächste Pandemie trotzdem einen noch strengeren Lockdown zu planen, statt mit intelligenten Sofortmaßnahmen wie ausnahmsloser Testung bei der Einreise aus den Urlaubsgebieten zu reagieren, ist umso absurder. Allerdings geschieht das alles ja im Namen des „Guten“. Hier geschieht es im Namen der Gesundheit, wobei die gesundheitlichen Lockdown-Folgen einfach ausgeklammert und hingenommen werden. Sie sind erst in Zukunft zu erwarten; dann sprechen wir vielleicht darüber. (Zuruf) Bei Ihrem Ökosozialismus ist es ganz ähnlich: Dort geschieht es im Namen des Weltklimas – darunter machen Sie es ja gar nicht. Dort ist es das wirtschaftliche Klima, das Sie dabei völlig außer Acht lassen, meine Damen und Herren. (Beifall) Nicht umsonst haben einige Altparteienvertreter wie Herr Lauterbach gerade dieses Spielfeld für die nächsten Lockdowns auserwählt. Diese Politik wird aber vor allem von den Grünen und ihren unsäglichen radikalen NGOs vorangetrieben. Die anderen Konsensfraktionen in diesem Hause und auch in Berlin tragen diese Politik indes aktiv mit. Man hat die absurden grünen Narrative übernommen, statt ihnen etwas entgegenzusetzen – aus Angst vor unbequemen Positionen, meine Damen und Herren. Nur wir, die AfD-Fraktion, sind in diesem Hause ein Fels in der Brandung gegen Ihre zerstörerische Ideologie, Herr Ministerpräsident. (Beifall – Zurufe, u. a. des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) (Bernd Gögel) Die Parallelen der heutigen politischen Lage – Herr Lede Abal, hören Sie gut zu, kommen Sie noch einmal in den Geschichtsunterricht – (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) zur Französischen Revolution sind augenfällig. Das politische Denken und Vorgehen der Grünen erinnert stark an die Jakobiner, also an die radikalste Partei in der Französischen Revolution, die schließlich eine Schreckensherrschaft errichtete. (Zuruf: Und Sie sind der Ludwig!) Einerseits ist das natürlich wegen des Radikalismus Ihrer Forderungen der Fall, der mit der Zeit immer mehr zunimmt. Ich zitiere hierzu abermals die grüne Landesvorsitzende in Baden-Württemberg, Detzer: „Keine Schuldenbremse der Welt“ hält uns vom Klimaschutz ab. Weiter gibt es aber auch Parallelen angesichts Ihrer Bereitschaft, Existenzen zu vernichten, (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Was hat das jetzt mit den Jakobinern zu tun?) nicht mit der Guillotine, sehr wohl aber mit der wirtschaftlichen und sozialen Vernichtung von Andersdenkenden. (Beifall – Zuruf) Die wohl deutlichste Parallele zu den Jakobinern ist aber die Einstellung, man tue dies alles „im Namen des Guten“, etwa der Freiheit: (Zuruf) Klimaschutz ist „Freiheit“, um den Ministerpräsidenten zu zitieren. Die Sache ist klar: Ihre Transformation zu einer neuen Weltordnung entspricht in ihren Argumenten der damaligen Revolution, meine Damen und Herren. Die Grünen sind also die Jakobiner unserer Zeit. (Lachen) Ich appelliere an alle Abgeordneten der bürgerlichen Parteien (Zuruf: Und Sie sind für den Absolutismus!) und an die Bürger im Land: Lassen Sie das nicht zu! Verhindern Sie, dass aus unserem Ministerpräsidenten ein moderner Robespierre wird. (Lachen – Beifall – Zurufe, u. a.: Darf ich jetzt „Jes- ses Maria“ sagen? – Ich glaube, an der Nummer sind Sie gescheitert!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung hat sich Herr Ministerpräsident Kretschmann gemeldet. – Bitte sehr, Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.

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Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um eine außerordentlich ernste Angelegenheit, (Zurufe) periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 nämlich um die Frage: Was können wir aus der Coronakrise lernen, die uns jetzt seit fast anderthalb Jahren in Atem hält, die weltweit fast vier Millionen Menschen und die allein in Baden-Württemberg zehntausend Menschen das Leben gekostet hat, die so schlimme Folgen für uns als Gesellschaft, gerade auch für die Kinder in den Kitas und Schulen hatte, die viele Selbstständige und Unternehmen in eine tiefe Existenzkrise geführt hat und die riesige finanzielle Schäden verursacht hat? Welche Lehren können wir daraus ziehen, damit wir eine mögliche weitere Pandemie in Zukunft besser und schneller in den Griff bekommen und beim nächsten Mal nicht das gleiche Leid im selben Umfang durchmachen müssen und damit wir die Folgen für unsere Freiheiten, unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft in Grenzen halten können? In diesem Zusammenhang habe ich die Frage aufgeworfen, ob frühe und entschlossene Maßnahmen zu Beginn einer Pandemie, (Zuruf) selbst wenn diese auf den ersten Blick unverhältnismäßig erscheinen mögen – so habe ich es allerdings leider in diesem Interview nicht formuliert; das war ein Fehler –, auf der Strecke über die ganze Pandemie aber verhältnismäßiger sein können, da sie lang andauernde Einschränkungen der Freiheit und der Grundrechte verhindern und die gesamtgesellschaftlichen Schäden minimieren können. Deshalb habe ich gefordert, dass der Bundestag dazu eine Enquetekommission einsetzt. Hierüber sollten wir uns ernsthaft und konstruktiv unterhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich nicht wegducken; ich gebe offen zu: In meinem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“ vom vergangenen Freitag habe ich mich an der gerade von mir zitierten Stelle unglücklich und ungenau ausgedrückt. Das hat zu Missverständnissen geführt, und das bedaure ich. Aber wir müssen doch die Kirche im Dorf lassen. (Zurufe) Aus einer missverständlichen Formulierung abzuleiten, dass der Kretschmann plötzlich ein „Verfassungsfeind“ sei – Kubicki –, ein „Autokrat“ – Rülke – oder ein „entrückter Sonnenkönig“ – Binder –, der den Rechtsstaat untergraben möchte, (Zurufe – Unruhe) das ist dann doch einiges drüber. (Beifall) Ich bin in solchen Fragen nun wirklich kein Sensibelchen (Zuruf) und komme mit solchen Angriffen schon klar – besonders wenn sie so offensichtlich absurd sind. (Vereinzelt Lachen) Ich glaube aber, dass eine solche Hysterisierung der Debattenkultur schadet, vor allem aber einer ernsthaften Diskussion in der Sache im Weg steht. (Beifall) (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) Ich finde, dass wir die Debatte um die Pandemie bislang sachlich geführt haben, und hierzu sollten wir wieder zurückkehren. Ich möchte versuchen, noch einmal zu erläutern, worum es eigentlich geht: Diese Pandemie beschäftigt uns seit knapp eineinhalb Jahren. Wir haben vieles richtig gemacht, vor allem in der ersten Welle. Wir haben aber auch Fehler gemacht, teilweise, weil wir einfach nicht genug über das Virus wussten. Auch heute gibt es übrigens noch viele offene Fragen; (Abg. Anton Baron AfD: Das wissen wir!) das sehen wir jetzt wieder mit Blick auf die Delta-Variante. Die Fehler kommen aber auch daher, dass wir teilweise zu spät und nicht konsequent genug gehandelt haben; das gilt vor allem für den Beginn der zweiten Welle. All das sollten wir schonungslos auswerten und analysieren, um zu wissen, was wir in Zukunft besser machen können. Herr Dr. Rülke, genau darum ging es in dem Interview, nämlich um die Frage: Was lernt man für die Zukunft aus dieser Pandemie? Dabei geht es mir gar nicht darum, irgendwelche Schuldigen zu benennen. Es geht darum, daraus für vergleichbare Situationen zu lernen. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Sobald die Pandemie vorüber ist, wird dieses Thema unter Umständen sehr schnell aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden. Wir kennen das von Naturkatastrophen wie Hochwasser und Überschwemmungen. Wenn die Pegelstände noch hoch sind und alles zerstört und verschlammt ist, führt man Debatten darüber, wie man in Zukunft solchen Katastrophen durch Renaturierung von Flüssen, mit Poldern, Deichen und anderen Bebauungsplänen vorbeugen könnte. Wenn die Pegelstände dann wieder fallen, die Keller leer gepumpt und die schlimmsten Schäden beseitigt sind, nimmt die Beschäftigung mit der Vorsorge leider ab. Man macht weiter so wie bisher, und es werden schon wieder die ersten Anträge für Baumaßnahmen in den Flussniederungen gestellt. Die Folgen der Pandemie sind aber nicht mit den Folgen eines Hochwassers zu vergleichen. Eine solch schwere Pandemie trifft die Gesellschaft im Kern und bringt uns alle an unsere Grenzen. Gerade deshalb müssen wir es anders machen und uns für die Zukunft wappnen. Es ist klar: Wir greifen immer in Ökosysteme ein, in denen Organismen und Krankheitserreger existieren, zu denen die Menschen bisher gar keinen Kontakt hatten. Das bleibt nicht ohne Folgen. Wahrscheinlich ist die Coronapandemie eine solche Folge. Das Virus springt auf den Menschen über und entfaltet seine verheerenden Wirkungen. In unserer komplexen und hoch mobilen Welt ist es nur eine Frage der Zeit, bis aus einem lokalen Ausbruch eine weltumspannende Pandemie wird. Niemand weiß, ob sich Ähnliches oder gar Schlimmeres als die Coronapandemie wiederholt und wann das der Fall sein wird. Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass wir das auf jeden Fall nicht ausschließen können. Genau deshalb sollten wir alle gemeinsam die Lehre aus der aktuellen Pandemie ziehen. Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes – der Fraktionsvorsitzende Schwarz hat ihn schon zitiert – lautet: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Mit den Maßnahmen gegen die Pandemie verschaffen wir diesem Verfassungsgrundsatz überhaupt erst Geltung. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht. Der Fraktionsvorsitzende Schwarz hat auch das Bundesverfassungsgericht zitiert. Dieses Grundrecht hat einen Höchstwert. Klar ist auch: Wenn ich sterbe, verliere ich einfach die anderen Werte. Bekannt ist auch, dass die Grundrechte immer in praktischer Konkordanz ausgelegt werden. Klar ist aber auch – das steht auch in dem Pandemiegesetz, das der Landtag verabschiedet hat –, dass wir andere Grundrechte einschränken können und auch müssen, um dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit überhaupt zur Geltung und zur Wirkung zu verhelfen. Das haben der Gesetzgeber hier im Haus und auch der Bundesgesetzgeber klar beschlossen. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von der Opposition, zwischen uns herrscht Konsens darüber, dass wir die Einschränkungen der Freiheiten und Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in der Summe möglichst klein halten und die negativen Folgen für die Unternehmen und die gesamte Gesellschaft minimieren müssen. Nun stellt sich die Frage, ob wir auch die richtigen Instrumente haben, um die Ziele möglichst gut zu erreichen. Schaffen wir es, frühzeitig zu handeln, um eine Pandemie schon im Entstehen zu bremsen? Dieses Dilemma ist uns doch allen bewusst. Baut sich eine Infektionswelle auf, kann man sie am besten brechen, wenn man rasch und entschlossen handelt, bevor die Inzidenzen auf hohe Werte steigen. Dann bekommt man aber Probleme mit der Akzeptanz der Maßnahmen, denn solange die Werte niedrig sind, scheint es noch kein großes Problem zu geben. Das ist das klassische Präventionsparadoxon. Das Leid, die Erkrankten und die Toten, die langfristigen Freiheitseinschränkungen, die man durch vorbeugende Maßnahmen verhindert, bleiben ja unsichtbar, weil sie im besten Fall gar nicht eintreten. Wartet man hingegen, bis die Inzidenzwerte sehr hoch sind, werden die Maßnahmen natürlich akzeptiert. Dann dauert es aber ungleich länger, bis die Infektionsraten wieder sinken und die Einschränkungen aufgehoben werden können. Damit nimmt man in Kauf, dass unter Umständen mehr Menschen erkranken und sterben, und schadet übrigens auch der Wirtschaft. Sie leidet – das Wort „Jo-Jo-Effekt“ stammt ja von Ihnen; das haben Sie hier gebracht – eben stärker unter immer wiederkehrenden Wellen, die immer wieder ziemlich harte Lockdowns erfordern. Darum geht es. Seien wir jetzt einfach mal ehrlich: Wäre ein früher, ein harter und kürzerer Lockdown bei der zweiten Welle nicht besser gewesen als spätere Einschränkungen über viele Monate? Die Debatte ist Ihnen bekannt; sie ist in der Ministerpräsidentenkonferenz geführt worden. Es ist bekannt, dass die Kanzlerin für ein härteres Vorgehen war. Und es sind immer einzelne Kollegen von uns, die sagen: „Das ist nicht gerichtsfest, das sammeln die Gerichte ein.“ Das ist klar: Wir werden ja beklagt – und nicht die Bundeskanzlerin. Das ist jetzt seit der Notverordnung des Infektionsschutzgesetzes anders. Da stoßen eben unterschiedliche Erfahrungen aufeinander. Der wei- (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) ße Elefant im Raum ist immer das, was man möchte – auch gerichtsfest. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist gut so!) – Ja, das ist gut so, Herr Rülke. – Wenn Sie aus Interviews wörtlich zitieren und auf einmal sagen „Ende des Zitats“, aber dann ein entscheidender Satz fehlt, (Zuruf: Aha! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP: Nämlich?) ist das nicht redlich. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Was fehlt denn?) Das muss ich Ihnen einfach mal so sagen. Sie haben nämlich meine Aussage zitiert: Von Beginn an haben uns die Gerichte viele Instrumente gegen die Pandemie aus der Hand genommen, weil sie gesagt haben, diese seien nicht verhältnismäßig gegenüber dem Bürger. Dann haben Sie gesagt: „Ende des Zitats“. In dem Interview geht es aber weiter. Ich sagte nämlich: Ich will das nicht kritisieren, denn das gehört zum Grundbestand des demokratischen Rechtsstaats. (Beifall – Zuruf: Hört, hört!) Herr Rülke, ich komme mit Ihren Angriffen schon klar. Aber das, muss ich schon sagen, ärgert mich zuweilen dann doch. Es ist immer die Methode: Der entscheidende nächste Satz wird weggelassen. Dadurch muss natürlich ein völlig falscher Eindruck entstehen. Aber auch dieser Satz steht in dem Interview nun mal drin. Darüber kann auch gar kein Zweifel bestehen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber in Ih- rem letzten Interview stand es halt so drin!) Deswegen können Sie sagen, Herr Stoch – das halte ich gern aus –, ich hätte Blödsinn geredet. Oder wenn Röttgen sagt: „Das ist Quatsch“ – okay. Aber zu sagen, der Ministerpräsident zeige seine Ahnungslosigkeit zum Verfassungssystem und er habe ein grundlegendes Unverständnis über die Rollenverteilung in der Demokratie: Das ist nun schon ein bisschen starker Tobak. Man muss sich, glaube ich, schon überlegen, ob man so weitgehende Vorwürfe macht. Aber solche Vorwürfe muss ich zurückweisen; sie sind absurd, schlichtweg absurd. (Beifall) Es geht in Wirklichkeit um die Frage: Können wir durch ein anderes Regime – – Das ist erst mal ein unglücklicher Ausdruck, weil er eine falsche Konnotation auslöst. Aber es ist ein ganz neutraler Begriff. Er bedeutet das Management, die rechtlichen Grundlagen, die Verfahrensfragen und nachher die Maßnahmen. Das nennt man nun mal so. Aber ich verstehe: Das kann man in den falschen Hals bekommen. Aber mehr ist damit nicht gemeint als die ganze rechtliche Ordnung, die Maßnahmen, die man auf der Grundlage dieser Ordnung trifft, periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 und die tagesaktuellen Entscheidungen. Das ergibt zusammen sozusagen eine Komposition: Wie geht man mit einer solchen Krise um? Mehr ist damit überhaupt nicht gemeint. Worum geht es im Kern? Die entscheidende Frage ist: Wie setzen wir die Verhältnismäßigkeit einer Einzelmaßnahme ins Verhältnis zur Verhältnismäßigkeit über die gesamte Strecke der Pandemie? Darum geht es. Genau das war gemeint. Das habe ich nun nicht gut ausgedrückt. Das kann man nicht bestreiten. Darum war es missverständlich. Aber darum geht es, und jeder, der das Interview im Ganzen liest und weiß, was ich gemacht habe, kann das schwerlich anders interpretieren, finde ich. (Abg. Anton Baron AfD: Haben Sie es freigegeben?) Also: Wie bringen wir es in Einklang, dass bei einer so hoch ansteckenden Seuche einerseits beherztes Handeln nötig ist, wir andererseits zu Beginn zu wenig über den Krankheitserreger wissen und die Wirkungszusammenhänge erst noch erforscht werden müssen? Wie reagieren wir unter solchen Bedingungen einerseits effektiv und andererseits verhältnismäßig? Das sind die entscheidenden Fragen. Die Verhältnismäßigkeit unterliegt vier Kriterien. Das wissen die Juristen wohl besser als ich. Es muss ein legitimer Zweck sein. Das wird ja wohl nicht bestritten; das ist Artikel 2 des Grundgesetzes. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, sie müssen erforderlich sein, und – jetzt kommt das eigentliche Verhältnismäßigkeitsargument – sie müssen angemessen sein. Aber schon die Fragen, ob sie geeignet sind und ob sie erforderlich sind, kann man nicht ganz genau beantworten. (Zuruf: Genau!) Ich war auf Ihre Frage hin natürlich nicht in der Lage, zu sagen: „Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Ausgangssperre zum Herunterfahren der Inzidenzen geführt hat.“ Das kann nämlich in solch einem Zustand gar niemand wissen. Jetzt müssen Sie in solch einer Situation, in der ja auch von der Wissenschaft diese ganz klaren Äußerungen nicht kommen, in der die empirischen Daten noch gar nicht vorliegen, wie die eine oder andere Maßnahme wirkt, trotzdem Maßnahmen ergreifen, die Ihnen plausibel erscheinen und von denen Sie vermuten können, dass sie wirken. Jeder sieht: Das sind außerordentlich komplexe Fragen. Worum ging es mir nun bei meinem Vorstoß? Um bestmöglichen Schutz von Leben und Gesundheit, um möglichst wenige Einschränkungen in der Summe und möglichst geringe Folgeschäden für die Gesellschaft und für die Wirtschaft. Aber vor allem ging es mir darum, dass wir eine breite und wissenschaftlich fundierte Debatte führen, wie wir diese Ziele bei einer erneuten Pandemie erreichen können. Deswegen habe ich nämlich bei Lichte betrachtet, Herr Rülke und Herr Stoch, gar keinen Vorschlag zur Sache gemacht, sondern einen Vorschlag zum Verfahren, nämlich eine Enquetekommission einzusetzen, die sich mit diesen Fragen beschäftigt. Das sind also Ausführungen gewesen, wo ich der Meinung bin, dass sich eine Enquetekommission damit beschäftigen soll. Das steht ausdrücklich darin. Wäre es nämlich anders ge- (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) wesen, hätte ich selbst Vorschläge zur Sache gemacht, wäre mir das – glauben Sie mir – so nicht passiert. (Zuruf) Dann hätte ich selbstverständlich mein Haus all das erst einmal sorgfältig prüfen lassen müssen und so weiter und so fort. Aber da der Bundestag das Infektionsschutzgesetz beschließt, ist es richtig, dass er eine Enquetekommission macht. Warum eine Enquetekommission? Weil sie auch Sachverstand von außen beiziehen kann – z. B. verfassungsrechtlichen –, um solche komplexen Fragen zu beantworten. Ob dazu Grundgesetzänderungen notwendig sind – so habe ich ausdrücklich im Interview gesagt –, kann ich gar nicht beurteilen. Da hätte ich selbst Gutachten und was weiß ich in Auftrag geben müssen. Bereits im Februar hatte ich angeregt, dass der Bundestag eine solche Kommission einsetzt, und wir haben im Koalitionsvertrag beschlossen, dass die Regierungsfraktionen die Initiative ergreifen, hier auf Landesebene solch eine Kommission ins Leben zu rufen. Wir sollten das offen auswerten und diskutieren. Darum geht es. Natürlich: Wir sind ja im Wahlkampf; das haben vielleicht zu wenige auf dem Schirm. Man denkt jetzt natürlich, man skandalisiert jetzt etwas, um der politischen Konkurrenz eines mitzugeben. Das wird uns in der Sache jedoch nicht weiterbringen. Deswegen also noch einmal mein dringender Appell, uns auf das zu konzentrieren, worum es geht. Es geht um die umstrittene Frage: Wie setzen wir die Verhältnismäßigkeit der Einzelmaßnahme ins richtige Verhältnis zur Verhältnismäßigkeit im Gesamten? Das ist eine nicht einfach zu beantwortende Frage. Brauchen wir dazu Änderungen der rechtlichen Grundlagen? Das muss man wirklich überprüfen, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass wir, was Sie immer als Erster gefordert haben, alles belegen können müssen, was wir da machen, was aber ein Ding der Unmöglichkeit war, weil die empirischen und wissenschaftlichen Daten dazu nicht vorliegen. Eine Alternative wäre ja gewesen: Wir machen weniger oder zum Schluss nichts und lassen der Pandemie freien Lauf. Das kann ja niemand ernsthaft fordern, außer die AfD. (Abg. Anton Baron AfD: Haben wir auch nicht ge- tan!) – Haben Sie auch nicht. – Also: Darum geht es. (Zuruf) Deswegen, finde ich, sind die Vorwürfe, ich hätte ein grundlegendes Unverständnis über die Rollenverteilung in der Demokratie, einfach abwegig. Es stimmt, Herr Rülke, ich habe das mit dem „Herumschlagen“ gesagt. Ich habe mich bei den Verwaltungsrichtern auch dafür entschuldigt. – Aber es ist so, (Heiterkeit) wir müssen uns damit rumschlagen. (Vereinzelt Heiterkeit) eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Das erweckt natürlich den Eindruck, ich hätte irgendein Problem damit, dass das so ist. Aber schauen Sie: Die Verwaltungsgerichte fällen Entscheidungen, nehmen uns Maßnahmen aus der Hand. Das habe ich ja gar nicht zu kritisieren. Die haben das letzte Wort, und daran habe ich mich in einem Rechtsstaat, was auch immer ich von dem Gerichtsentscheid halte, zu halten. Daran habe ich nie einen Zweifel gelassen. Das ist klar, aber so ist es. Deswegen, Herr Stoch, ist der Vorschlag, eine Enquetekommission einzusetzen, der richtige. Denn das ist ein Vorschlag, der sich an die Legislative richtet, nämlich an die Institution, die Recht setzt. Deswegen habe ich die Vorschläge nicht selbst gemacht; das sind vielmehr Vorschläge an eine legislative Institution. Deren Aufgabe ist es, gegebenenfalls das Recht auch weiterzuentwickeln. Das ist schlicht die Aufgabe jedes Parlaments. Ich bin überzeugt, dass wir uns für Pandemien überlegen müssen: Wie sieht die Rechtsgrundlage dafür aus, dass wir in der Lage sind, effektiv zu reagieren und eine Ausbreitung besser zu verhindern – was uns nur unzureichend gelungen ist? (Beifall) Ich finde, das ist aller Mühen wert. Ich hoffe, dass ich meine Intention klarlegen konnte; ich habe es hier schon einmal gesagt: Deswegen war es auch gut, dass es sich im Laufe der Pandemie so eingepreist hat, dass wir, bevor die Verordnung kommt, in der Regel, wenn die Zeit es irgendwie zulässt, hier zuerst im Parlament darüber debattieren. Das finde ich wichtig, und das finde ich richtig. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich habe damit überhaupt kein Problem; ganz im Gegenteil. Deswegen noch einmal zusammengefasst: Das war kein Vorschlag in der Sache, sondern ein Vorschlag zum Verfahren, wer diese schwierigen Fragen bearbeiten soll. Wir werden sie bearbeiten. Es gibt ja noch viele andere Fragen: Was ist mit der Resilienz der Gesellschaft, was ihre Lieferketten betrifft? Was sind die medizinischen Produkte, die wir nicht mehr alle hier haben, sondern aus dem Ausland besorgen müssen? Das sind sehr viele praktische Fragen, die wir behandeln müssen. Deswegen, lieber Kollege Stoch: Sie können über vieles besorgt sein, aber dass ich die Verfassung und die Rechtsordnung nicht kenne und nicht nach ihr handle, diese Sorge brauchen Sie wirklich nicht zu haben. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem Herr Ministerpräsident Kretschmann das Wort ergriffen hat, löst dies bekanntlich nach § 82 Absatz 4 der Geschäftsordnung eine Fraktionsvorsitzendenrunde aus. Das bedeutet, dass zunächst die Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen auf ihr Verlangen das Wort erteilt bekommen, und zwar nach Fraktionsstärke. Deshalb erteile ich dem Kollegen Stoch, nachdem er sich gemeldet hat, das Wort. – Bitte sehr. (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Du tust dir kei- nen Gefallen damit!)

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Andreas Stoch SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Salomo, zuhören, das kann vielleicht was bringen. (Zurufe: Salomon!) – Ach so, ich habe das n vergessen. (Zurufe: Ja!) Sorry. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Debatte notwendig war und ist, haben die letzten eineinviertel Stunden deutlich gezeigt. Herr Kollege Hagel, wenn Sie glauben, hier sozusagen darüber urteilen zu können, ob eine Opposition offensichtliche Fehler aufseiten der Regierung – auch wenn es Äußerungen in einem Interview sind – zum Gegenstand der Debatte hier machen darf, dann kann ich Ihnen sagen: Sie dürfen sich auf die nächsten Monate und Jahre freuen. Wir werden das regelmäßig tun. Zusätzlich werden wir Sie mit unseren politischen Vorschlägen konfrontieren. Dann werden wir sehen, wie Sie auf unsere inhaltlichen politischen Vorschläge reagieren. (Zuruf: Ich bin gespannt!) Gemeinsam mit dem Kollegen Schwarz von den Grünen haben Sie, was ich vorhin einführend gesagt habe, an dem Thema – vielleicht elegant oder wie auch immer – leider knapp vorbeigeredet. Sie haben nämlich darüber geredet, dass in einer Sondersituation, in der wir uns ja seit gut 16 Monaten befinden, in einer Pandemie Politik handlungsfähig sein muss. Sie haben darüber geredet, dass frühere und härtere Maßnahmen möglich sein müssen. Der Ministerpräsident hat das gerade auch ausgeführt und hat auch versucht, die letzten Monate hier im Parlament, das letzte Dreivierteljahr Revue passieren zu lassen. Herr Kollege Schwarz, ich darf Ihnen sagen – das sage ich für die SPD-Fraktion aus ganzer Überzeugung –: Das Thema Schule war aus meiner Sicht ein ganz falsches Beispiel. Wir, die SPD und ich in Person, haben hier in diesem Parlament bereits im Oktober des vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass wir dort, wo das Infektionsgeschehen hoch relevant ist, nämlich in den Betrieben und vor allem auch in den Schulen, Maßnahmen brauchen, um eine zweite Welle verhindern zu können. Wir haben Sie hier entsprechend auch mit Entschließungsanträgen aufgefordert. Doch weil es in dieser Koalition keine Einigung gab, weil es damals eine Kultusministerin gab, die Schulen um jeden Preis und unabhängig von Inzidenzen offen halten wollte, wollten Sie politisch nicht handeln. Es war keine rechtliche, sondern eine politische Frage, ob hier gehandelt wird oder nicht. (Beifall) Herr Ministerpräsident, Sie sagen hier, Sie hätten in dem Interview ja nur Verfahrensvorschläge gemacht, indem Sie die Einsetzung einer Enquetekommission angeregt haben. Ich habe mich vorhin zur Frage der Einsetzung einer Enquetekommission nichts sagen hören. Das habe ich auch nicht kritisiert oder abgelehnt. Es stimmt aber definitiv nicht, dass Sie nichts zum Inhalt gesagt hätten. Ich darf jetzt mal aus dem Interview zitieren – wir sind heute fleißig am Zitieren –, als es um die periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Frage ging, wie man in solchen Situationen mit der Pandemie umgeht: Ja, der Ansicht bin ich, aber damit meine ich nicht die allgemeinen Notstandsgesetze, die sind für ganz andere Situationen gedacht. Aber wir brauchen für Pandemien ein eigenes Regime. Das ist sehr wohl eine inhaltliche Forderung und nicht nur ein Verfahrensvorschlag. Ich mache das gar nicht am Wort „Regime“ fest. Mit Verlaub: „Regime“ kann man negativ konnotieren, oder man kann sagen: Regime gleich Regelwerk. Wir brauchen da wahrscheinlich ein Regelwerk. Und ja, die Legislative muss für die Zukunft solche Regelwerke auch im Hinblick auf eine Pandemie sicherlich erarbeiten. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem solchen Fall gilt doch genau das, was wir hier kritisieren. Auch dann wird staatliches Handeln durch Gerichte zu kontrollieren sein. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie heute erkennen ließen, dass Ihnen die Details der Frage der Verhältnismäßigkeit sehr wohl bekannt sind. Es kann deswegen keinen unterschiedlichen Verhältnismäßigkeitsbegriff zwischen der Bewertung in der Politik und der durch Gerichte geben. Sie haben gerade hier am Pult das Wort „verhältnismäßig“ gesteigert und gesagt, im Lauf der Pandemie könnten Maßnahmen – Achtung, Zitat! – „verhältnismäßiger“ werden. (Vereinzelt Lachen) Jetzt sind wir wieder bei dem Problem, nämlich bei der Frage des rechtlichen Verständnisses. Entweder ist eine Maßnahme verhältnismäßig, oder sie ist es nicht. (Zuruf) Und stellen Sie bitte die Gerichte nicht so dar, als ob sie genau diese prognostischen Prozesse in ihrer Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht mit einbeziehen würden. Es ist doch bei Weitem nicht so, dass die Gerichte im vergangenen Jahr all die Maßnahmen, für deren Wirksamkeit wir noch keinen wissenschaftlichen Beweis hatten, aufgehoben hätten. Die Gerichte haben das getan, was in einer Abwägung der Grundrechte notwendig war: Einschnittsschärfe, Einschnittstiefe, Einschnittsdauer zur Wichtigkeit und Bedeutung des jeweiligen Grundrechts. Auch da schien in der Rede des Kollegen Schwarz wieder die Ansicht durch, dass Grundrechte in einer Hierarchie zueinander stehen würden. (Zuruf) Deswegen sage ich auch hier: Danke, Herr Ministerpräsident, dass Sie von der praktischen Konkordanz gesprochen haben. Wir brauchen ein Grundrechtsverständnis, das gerichtsfest ist. Denn nur ein solches Grundrechtsverständnis kann die Grundlage von legitimen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sein. Deswegen: Wenn Sie, Herr Ministerpräsident, in diesem Interview den Eindruck erwecken, dass das Recht einem wirksamen Handeln gegen die Pandemie im Weg gestanden hätte, dass Gerichte sinnvolle Maßnahmen aufgehoben oder verhin- (Andreas Stoch) dert hätten, dann ist das falsch. Das sind Aussagen, die auf politischer Ebene so getroffen werden können. Ich hätte aber gern das Urteil gesehen, in dem konkret steht, dass eine einzelne Maßnahme aufgehoben werden muss, weil sie nicht verhältnismäßig ist. Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Wir brauchen eine Politik, die sich immer an Recht und Verfassung orientiert und die immer den Anspruch hat, dass das, was wir tun, auch vor Gerichten standhält. Als ich das vorhin so deutlich gesagt habe, gab es übrigens Äußerungen aus allen Fraktionen. Wenn ein Ministerpräsident, der einer anderen Partei als den Grünen angehört, einen solchen Satz gesagt hätte, hätte ich einmal die Grünen sehen wollen, wie sie durch die Decke gegangen wären, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall – Zurufe, u. a.: Ja!) Wir brauchen ein Verständnis, das bei den Menschen auch die Gewissheit erhält, dass sich Politik streng an Recht und Gesetz orientiert. Ich habe es vorhin in meiner Rede gesagt: Es ist klar, dass uns eine Sondersituation, eine Pandemie gerade dazu zwingt, die Grundsätze des Rechtsstaats in besonderem Maß zu beachten. Deswegen: Wir brauchen, wenn wir die Lehren aus der Pandemie ziehen wollen, ein klares Bekenntnis zu unserem Rechtsstaat. Wir brauchen auch ein klares Bekenntnis dazu, dass sich Politik am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientiert und davon leiten lässt. Denn wenn wir diesen Pfad verlassen – das ist der Kern dessen, was wir heute hier diskutieren –, dann beginnt der Bereich der Willkür, dann beginnt der Bereich, in dem politisches Handeln nicht mehr kontrolliert wird. Aber ich sage es noch mal: In den letzten 15, 16 Monaten, vor allem in der Politik der grün-schwarzen Landesregierung, war das Problem ganz oft nicht die Gefahr der rechtlichen Aufhebung von Maßnahmen, sondern es war die politische Uneinigkeit dieser ungleichen Partner. Deswegen hat man an wichtigen Stellen, an denen es notwendig gewesen wäre, diese Pandemie frühzeitig einzudämmen, nicht gehandelt. Das ist der Vorwurf, der bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. So werden wir auch in Zukunft keine Pandemie bewältigen. Wir brauchen dabei politischen Mut, wir brauchen die Überzeugung, das Richtige zu tun, und ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat. Herzlichen Dank. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Kollege Stoch. – Ich habe jetzt die Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke. – Bitte sehr.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab einen ganz besonders bemerkenswerten Moment in Ihrer Rede, Herr Ministerpräsident, als Sie Ihr eigenes Zitat – „mit Gerichten herumschlagen“ – in den Mund genommen haben und anschließend erklärten, dafür hätten Sie sich ja bei den Gerichten entschuldigt, aber es stimme. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Großartig! Ganz groß- artig!) eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Das ist eigentlich mehr als demaskierend, denn es macht deutlich, was wir am heutigen Tag erlebt haben. (Zuruf) Sie haben genau das übernommen, was ich vorhin vermutet habe, dass Sie nämlich Ihre Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters in Tübingen vorbereiten. Das, was Sie Palmer vorwerfen – die Methode Palmer –, ist genau das, was Sie am heutigen Tag hier vorgeführt haben. (Beifall) Man sagt etwas Empörendes und provoziert einen öffentlichen Aufschrei. Dann kommt dieser öffentliche Aufschrei, man rudert etwas zurück – aber nur etwas, man redet von Missverständnissen, von unglücklichen Formulierungen –, um anschließend zu sagen: „Aber eigentlich habe ich doch recht.“ (Vereinzelt Heiterkeit) Und dann stilisiert man sich als Opfer einer Opposition – die zwar korrekt wahrgenommen hat, was man gesagt hat, aber die das empörenderweise auch ernstgenommen hat, Herr Ministerpräsident –, (Beifall – Vereinzelt Heiterkeit) statt dass Sie hier zugeben, dass das, was Sie gesagt haben, kritikwürdig ist und Sie eben nicht nur missverstanden worden sind, sondern das ganze Interview einfach Mist gewesen ist, Herr Ministerpräsident. Anders kann man das doch nicht formulieren. (Beifall) Das mit dem Zurückrudern hat ja Methode. In dem einen Interview – das haben Sie mir vorgehalten – steht: „Ich will das nicht kritisieren.“ Aber in dem Interview von vergangener Woche kritisieren Sie es doch. Sie suchen erkennbar nach einem Weg, dass Gerichte weniger Ansatzpunkte bei Ihrer Politik finden sollen. Sie haben doch bei der Bundesnotbremse gesagt, es sei erfreulich, dass die Bürger nun nicht mehr den Weg über das Verwaltungsgericht wählen können. Es ist ganz eindeutig Ihr Ziel, die Möglichkeiten der Judikative, exekutives Handeln zu hinterfragen und zu begrenzen, zu schwächen. Das ist die Grundlage Ihrer Überlegung. (Zuruf) Herr Kollege Schwarz, Sie haben das Handeln des Ministerpräsidenten in einer Art und Weise verteidigt, als hätte er überhaupt nichts falsch gemacht. Er selbst sprach ja immerhin von „unglücklich“, von „ungenau“ und von „Missverständnissen“. Ihre Aussagen waren so zu verstehen, als stünden Sie zu hundert Prozent hinter jedem Wort. Es würde uns schon interessieren, ob Sie die Auffassung des Ministerpräsidenten teilen, dass er sich „unglücklich“ und „ungenau“ ausgedrückt hat, oder ob Sie für die grüne Fraktion der Meinung sind: „Herr Ministerpräsident, es war jetzt aber schlecht, dass Sie da etwas zurückgenommen haben, es war schlecht, dass Sie sich selbst kritisiert haben. Einen Winfried Kretschmann kritisiert man nicht, selbst wenn man Winfried Kretschmann heißt.“ (Vereinzelt Heiterkeit) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Das war die Haltung der grünen Fraktion. Herr Kollege Schwarz, es würde mich schon interessieren, wie Sie dazu stehen. (Beifall) Jetzt zum Jo-Jo und zum Lockdown. Herr Ministerpräsident, in der Tat, ich habe immer wieder gesagt: Ziel der Politik darf es nicht sein, jo-jo-mäßig von Lockdown zu Lockdown zu kommen. Herr Kollege Hagel, Sie haben ja auch angesprochen, was im vergangenen Herbst gewesen ist. Ja, in der Tat, wir haben uns in unseren Entschließungsanträgen gegen das gewandt, was Regierungen in den Ländern und im Bund einen „Wellenbrecher-Lockdown“ genannt haben. Denn wir sind der festen Überzeugung gewesen, dass dieser Wellenbrecher-Lockdown nichts bringt. Herr Kollege Hagel, wir haben überhaupt keinen Anlass, unser damaliges Handeln infrage zu stellen. Denn dieser Wellenbrecher-Lockdown hat nicht nur nichts gebracht, sondern war vermutlich höchst kontraproduktiv. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) – Nein. Es bringt eben nichts, in einem Bereich mit einem funktionierenden Hygienekonzept, in dem der Mindestabstand eingehalten werden kann, in dem wie im Hotel- und Gaststättenbereich erkennbar wenige Infektionen nachgewiesen werden, einen Lockdown zu machen, weil dieser Bereich besonders einfach zu schließen ist, (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) und sich die Leute dann in anderen Bereichen privat treffen – ohne Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln – und die Inzidenzwerte in die Höhe schießen. Das war das Problem Ihrer Jo-Jo-Politik. (Beifall) Deshalb bleibe ich dabei: Es ist falsch, eine Lockdown-Politik zu machen nach dem Motto: „Wir schließen dort, wo es am einfachsten ist, und schauen, wie es weitergeht.“ Wenn dann die Inzidenzwerte in die Höhe schießen, sagt man: Es war nicht falsch, an der falschen Stelle zu schließen, sondern wir hätten schneller an der falschen Stelle schließen sollen. (Vereinzelt Heiterkeit) Diese Politik, meine Damen und Herren, ist keine angemessene Pandemiepolitik. (Beifall) Herr Ministerpräsident, Sie sagen, Sie hätten keine Vorschläge zur Sache gemacht. Sie haben immerhin eine Änderung des Grundgesetzes in den Raum gestellt, und Sie haben ähnlich wie der Kollege Schwarz doch eine Hierarchisierung der Grundgesetzartikel vorgenommen. Sie haben nämlich Artikel 2 hervorgehoben und gefragt: „Was nutzen denn die anderen Grundgesetzartikel, wenn der Artikel 2 nicht eingehalten werden kann?“ Damit haben Sie deutlich gemacht, dass Sie Artikel 2 als herausgehoben betrachten. Genau das entspricht aber nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der ehemalige Gerichtspräsident Paperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 pier hat immer wieder deutlich gemacht, dass es diese Hierarchisierung nicht gibt, sondern dass es die Aufgabe der Politik ist – das war auch der Gegenstand vieler Debatten hier im Landtag von Baden-Württemberg, und an einigen Stellen haben Sie dem auch zugestimmt –, die Prinzipien der Verfassung und die Artikel des Grundgesetzes gegeneinander abzuwägen, indem man nicht von vornherein davon ausgeht, dass bestimmte Artikel gegenüber anderen höherwertig sind. Vielmehr steht das Recht auf Leben auch nicht absolut und muss gegen die Einschränkung von Freiheitsrechten von Menschen abgewogen werden. Das war ein Konsens, von dem ich hier ausgegangen bin. Ich habe in diesem Parlament immer wieder deutlich gemacht, dass ich Ihnen auch zugestehe, dass Sie diese Abwägung vornehmen. Sie haben diese Abwägung anders vorgenommen als wir. Aber dafür hatten Sie eine Mehrheit, und insofern war es legitim, diese Politik so zu machen. Das haben wir immer wieder betont. Aber das, was Sie jetzt machen, ist eine Politik, die genau diese Linie verlässt, indem Sie sagen: „Jetzt müssen wir doch einmal darüber nachdenken, ob es nicht eine Hierarchisierung im Grundgesetz gibt und ob man das Grundgesetz ändern muss.“ Das geht doch eindeutig aus dem hervor, was Sie da gesagt haben. Und am heutigen Tag ist mir nicht aufgefallen, dass Sie in Ihrer Rede die von Ihnen in den Raum gestellte Änderung des Grundgesetzes auch im Bereich der Ewigkeitsartikel zurückgenommen hätten. Wenn Sie dies infrage stellen, Herr Ministerpräsident, ist das ein Angriff auf die Verfassung und den Rechtsstaat. Und es reicht eben nicht, an dieser Stelle zu sagen: „Das war ungenau, das war missverständlich.“ Vielmehr ist es notwendig, sich sehr eindeutig zum Grundgesetz und zu den wichtigen Artikeln mit Ewigkeitsgarantie zu bekennen und deutlich zu machen: „Ich will an dieser Stelle unsere Verfassung nicht ändern.“ Wenn Sie das nicht tun und diese Missverständlichkeit offenlassen, dann bleibt die Kritik des Kollegen Stoch und von mir in jeder Hinsicht berechtigt. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile nunmehr einem weiteren Vorsitzenden einer Oppositionsfraktion das Wort. – Herr Abg. Gögel, bitte sehr.

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Bernd Gögel AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kretschmann hat hier ausgeführt, dass die AfD-Fraktion überhaupt keine Vorstellungen zu den Coronamaßnahmen gehabt hätte bzw. habe. Wir haben von Anfang an – das ist ein ganz wesentlicher Punkt – dafür plädiert: Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung. Der Bürger kann vieles selbst entscheiden. Man muss ihn aufklären und Hilfestellung geben. Man muss ihn aber nicht bevormunden. (Beifall) Das war das Wesentliche, das war eine Kernforderung der AfD von Beginn der Krise an. Dazu stehen wir heute noch immer. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Am Anfang haben Sie gefordert, die Leute einzusperren! Das keh- ren Sie gern vom Tisch! Kann man nachlesen! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD) (Bernd Gögel) Sie stellen hier immer Ihre Positionen als Erfolg dar. Seit 2012 liegt ein Epidemieplan des Bundes vor. Den hat nur niemand angeschaut, den hat niemand beachtet, nach dem hat sich niemand gerichtet. Das beten wir Ihnen schon eineinhalb Jahre vor. Sie haben diese Möglichkeiten schon seit eineinhalb Jahren, und Sie haben die Vorlagen seit 2012. Sie haben sie nie genutzt, weder in Berlin noch hier in Stuttgart. Das können Sie auch nicht wegdiskutieren mit den Inzidenzwerten, wie sie jetzt im Sommer hier im Land vorherrschen. (Zuruf) Die Positionen der AfD sind klar: Selbstverantwortung und Selbstbestimmung vor Fremdbestimmung. (Zuruf) Man kann die Bürger doch nicht für dumm verkaufen. Wenn die Bürger aufgeklärt sind und aufgeklärt werden, dann werden sie, wenn eine ansteckende Krankheit umgeht, die über die Atemwege verbreitet wird, Abstand halten und eine Maske aufsetzen. Das ist doch eine selbstverständliche Reaktion. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Schauen Sie mal Ihre Fraktion an! – Gegenruf der Abg. Carola Wolle AfD: Der Abstand wird eingehalten, Herr Schwarz!) Man setzt da Dummheit voraus. Sie dürfen das nicht mit blindem Gehorsam und falschem Aktionismus verwechseln. Man muss Dinge abwägen können. Und dann kommen wir zur Priorisierung. Wenn Menschen entscheiden, ein höheres Risiko als ihr Nachbar einzugehen, dann muss man das akzeptieren, dann muss man ihnen das Eingehen eines höheren Risikos zugestehen. Sie können auch im Grundgesetz – das habe ich schon zwei-, dreimal gesagt, Herr Ministerpräsident – keine Priorisierung vornehmen. Sie können nicht einen Grundgesetzartikel über den anderen stellen. Ich glaube auch nicht, dass Sie das bei den Zehn Geboten tun; auch dort können Sie nicht einzelne Gebote über andere stellen. Sie können für sich persönlich eine Rangfolge festlegen, aber nicht für die Bevölkerung in diesem Land. Das haben die Verfasser des Grundgesetzes so nicht vorgesehen. Zur Verhältnismäßigkeit haben Sie keine Argumentationsbasis. Sie haben bis heute keine validen Zahlen dazu, wo Infektionsgeschehen entstehen, wo Hotspots sind, wie viele Ausbrüche es im Arbeitsplatzbereich gibt, wie sich die Inzidenz entwickelt, wenn sich mehr Menschen im Homeoffice befinden, wie viele Ausbrüche es an den Schulen gibt. Ihnen liegen bis heute, anderthalb Jahre nach Ausbruch der Pandemie, keine Zahlen dazu vor. Also ist es Ihnen doch auch nicht möglich, verhältnismäßige Mittel einzusetzen. Vielmehr können Sie nur den Holzhammer benutzen oder nichts tun. Aber dazwischen können Sie nichts machen, weil Sie keine exakten Zahlen haben. Wir sind gespannt, wann exakte Zahlen vorliegen. Die von Ihnen vorgeschlagene Einrichtung einer Enquetekommission ist eine Urforderung der AfD. Wir haben das als „runden Tisch“ bezeichnet. Sie können das als Enquetekommission bezeichnen. (Zuruf) eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Sie müssen mehr Wissen zusammentragen, nicht nur in Form von Köpfen, sondern auch in Form von Daten, Zahlen, Fakten. Das muss endlich erarbeitet und vorgelegt werden. (Zuruf) Im Herbst werden wir die gleiche Situation haben wie im letzten Jahr. Momentan verbreitet sich die Delta-Variante. Dann werden sich eine Gamma-Variante und was weiß ich welche Varianten aus allen möglichen Ländern dieser Welt verbreiten. Warum kommen diese Varianten? Weil Sie an keinem Flughafen generelle Tests vorschreiben, weil Sie Menschen, die dort auffällig sind, nicht automatisch in Quarantäne schicken, weil Sie dies alles nicht tun. Deshalb kommen diese Wellen ins Land. Jetzt gibt es wieder Freiheiten für Reisen in alle Risikogebiete. Jetzt sind Fußballstadien mit 60 000, 70 000 Zuschauern gefüllt, in einem Hochrisikogebiet, einer Hochrisikostadt! Von dort verteilt sich die Variante. Dazu haben Sie sich Gott sei Dank positioniert, Herr Ministerpräsident, und haben das verurteilt. Das muss man auch verurteilen. Das funktioniert nicht. Der Profisport ist keine Ausnahme in diesem Bereich. Aber Sie müssen diese Dinge nicht zulassen, Sie müssen die vierte Welle hier nicht einschwappen lassen. Sie haben keine Zahlen dazu, wie und wo sich das Virus verbreitet. Also werden Sie im Herbst einen Holzhammer auspacken; den haben Sie in einem Interview bereits angekündigt, vielleicht in einer Wortwahl, die zum Teil zurückgenommen werden musste. „Regime“ hatten Sie beispielsweise darin; das haben Sie heute erklärt. Natürlich ist das erklärbar. AfD-Politikern lässt man diese Möglichkeit zum Erklären übrigens nicht, wenn sie sich in der Begrifflichkeit missverständlich ausgedrückt haben, damit sie das korrigieren könnten. (Zuruf – Unruhe) Da lässt man das nicht zu. Aber hier verbringt man einen halben Vormittag damit, die Wortwahl wieder zu korrigieren. (Zuruf) Hier schauen wir mit unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen auf dieses Thema. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Kennen Sie eigentlich den Herrn R.?) – Ich kenne wen? (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Rommel!) – Den Herrn Rommel? (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Nein!) – Sagt mir nichts. Ich kenne Sie auch nur vom Namen her und weiß nicht, wen Sie alles kennen. Aber diese Person kenne ich mit Sicherheit nicht. Dazu würde mir etwas einfallen. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Die Folgen für die Gesamtgesellschaft haben Sie angesprochen. Die Folgen für die Gesamtgesellschaft sind noch nicht absehbar. Sie haben mit vordergründigen Sofortmaßnahmen, mit dem Gießkannenprinzip versucht, Ausbrüche und Inzi- (Bernd Gögel) denzzahlen so niedrig wie möglich zu halten. Das ist aus dieser Sicht, wenn man sonst nichts hat, wenn man über acht bis zehn Jahre nichts erarbeitet hat, die einzige Chance. Sie haben aber im Zusammenhang mit Artikel 2 eines niemals erwähnt: die Folgeschäden im psychischen Bereich, speziell bei Kindern und Jugendlichen. Ich sage Ihnen: Das wird ein viel, viel größeres Ausmaß annehmen, als wenn Sie tatsächlich hätten in Kauf nehmen müssen, dass 1 % oder 2 % mehr 90-jährige Menschen mit ihrem Krankheitsverlauf vielleicht tatsächlich etwas früher aus dem Leben geschieden wären. Das ist nicht verhältnismäßig, nicht abgewogen. Die Folgeschäden werden deutlich höher sein. (Beifall) Ich denke, damit haben wir die wesentlichen Punkte zu Corona abgearbeitet. (Zurufe, u. a. Abg. Winfried Mack CDU: Das ist men- schenverachtend!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile in der Runde der Fraktionsvorsitzenden zunächst dem Kollegen und Vorsitzenden der Fraktion GRÜNE, Andreas Schwarz, das Wort.

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Andreas Schwarz GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch wenige Sätze zu Herrn Gögel. Das, was Sie hier wieder abgeliefert haben, war in sich widersprüchlich. Es zeigt: Sie sind unfähig, Verantwortung zu übernehmen. (Lachen der Abg. Carola Wolle AfD) Es zeigt auch, dass Sie vonseiten der AfD keinerlei Konzepte haben. Sie sind ja nicht einmal in der Lage, hier eine strukturierte Debatte zu führen, meine Damen und Herren. (Beifall) Der Ministerpräsident hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, nochmals klargestellt, worum es ihm hier geht. Ihm geht es im Kern darum, mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu ermöglichen, um bei einer Pandemie gerade nicht so viele Einschränkungen zu haben. Ihm geht es darum, für die Zukunft zu lernen. Der Ministerpräsident stellt hier eine Gesamtbetrachtung an. (Beifall) Da der Kollege Rülke mich bzw. meine Fraktion angesprochen hat, sage ich es ihm ganz offen: Wir stehen hinter diesem Vorschlag, den der Ministerpräsident gebracht hat, nämlich in einer Enquetekommission die Frage zu diskutieren: Ist es denn möglicherweise sinnvoller, über die Gesamtdauer einer Massenerkrankung ebendiese Gesamtstrecke zu betrachten und im Rahmen einer Gesamtbetrachtung am Anfang härtere Maßnahmen einzuleiten, die dann zu weniger Infizierten, die zu weniger Trauer und Leid führen? Diese Frage in einer Gesamtbetrachtung zu diskutieren, das halten wir für einen sehr wegweisenden Vorschlag, und das unterstützen wir, meine Damen und Herren. (Beifall) periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Denn im Rahmen einer solchen Enquetekommission sollte auch das föderale Geflecht betrachtet werden. Wir reden hier ja über das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Das ist der Rechtsrahmen. Dieses wird – mit Ausnahme der Bundesnotbremse – von den Ländern ausgeführt. Auch wir, der Landtag, kommen dabei ins Spiel, in erster Linie aber die Regierung. Damit sind vielfältige Fragen verbunden, beispielsweise – Herr Sozialminister – die Krankenhausfinanzierung oder – Frau Kultusministerin – Schul- und Bildungsfragen. Hier werden wir, das Land, uns im Nachtragshaushalt weiter engagieren. Daneben geht es – Herr Innenminister – (Glocke des Präsidenten) um Fragen des Katastrophenschutzes, des Bevölkerungsschutzes. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Deswegen rate ich dazu, bei dieser Enquetekommission auch das föderale Geflecht in die Gedankengänge einzubeziehen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Schwarz, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Wolle?

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Andreas Schwarz GRÜNE

Nein. – Diese Enquetekommission ist in unseren Augen sehr sinnvoll. Was mich etwas enttäuscht hat, ist, dass ich zur Sache selbst weder von Ihnen, Herr Rülke, noch von Ihnen, Herr Stoch, eine Aussage gehört habe. (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Unterstützen Sie denn dieses Vorgehen? Unterstützen Sie den Vorschlag, eine Enquetekommission einzurichten? Sind Sie bereit, bei Ihren Fraktionen im Deutschen Bundestag, in Ihren Parteien dafür zu werben? Da hätte ich mir von Ihnen eine klare Aussage gewünscht. (Beifall) Ich möchte an dieser Stelle nochmals den Journalisten Armin Käfer zitieren. Ich finde, er hat völlig recht, wenn er in der „Stuttgarter Zeitung“ vom vergangenen Dienstag feststellt – ich zitiere –: Noch schlimmer als missverständliche Vorschläge oder solche, die sich nicht als mehrheitsfähig erweisen sollten, wären gar keine. Ich finde, er bringt es auf den Punkt. Deswegen ist der Debattenbeitrag, die Anregung des Ministerpräsidenten, hier sehr hilfreich, meine Damen und Herren. (Beifall) Mein Vorwurf an die SPD und an die FDP/DVP geht dahin, dass Sie dieses Interview benutzen, um zu skandalisieren und zu eskalieren. Denn Sie wissen es doch besser. Herr Rülke, Sie sind doch Germanist; Sie haben auch Politikwissenschaft studiert. Sie wissen doch, woher das Wort „Regime“ kommt. Sie können es aus dem Französischen ableiten, dann ist es die Regierungsform; Sie können aus dem Lateinischen „regere“ (Andreas Schwarz) ableiten, dann geht es um regeln und gerade richten. Sie können es auch politikwissenschaftlich ableiten, dann reden wir über ein Ordnungssystem, über ein Regelsystem. Als Germanist kennen Sie Bedeutung und Herkunft dieses Begriffs. Deswegen ist es nicht nur ein billiger, sondern auch ein schäbiger Angriff, den Sie hier gemacht haben, Herr Rülke. (Beifall) Bei Ihrer Rede war ich mir manchmal nicht sicher: Sind wir in der Abteilung Klamauk? Dann lachen hier alle; dann ist es „nett“, und es gibt tatsächlich auch manches, worüber man schmunzeln kann. Aber eigentlich ist das Thema ein ernsthaftes. Ich finde Ihren Vorwurf, es sei ein Anschlag auf den Rechtsstaat, absolut unangemessen. Ein Anschlag auf den Rechtsstaat kommt von Rechtsextremen, (Lachen der Abg. Carola Wolle AfD) kommt vom NSU-Mördertrio, kommt von denjenigen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung untergraben wollen. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Das ist ein schäbiger Vorwurf, den Sie hier gemacht haben. (Beifall) Jetzt ist hier im Haus vielfach die Ewigkeitsgarantie nach Artikel 79 des Grundgesetzes angesprochen worden. Die Ewigkeitsgarantie ist aus guten Gründen in unserem Grundgesetz verankert. Sie besagt, dass Artikel 1 – das Recht auf Menschenwürde – und Artikel 20 – das Prinzip der Gewaltenteilung und die Gliederung in Bund und Länder – nicht angetastet werden dürfen. Das besagt die Ewigkeitsgarantie. Das steht aus gutem Grund im Grundgesetz. Niemand, weder der Ministerpräsident noch ich, hat von einer Hierarchisierung von Grundrechten gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht, Herr Stoch und Herr Rülke, hat in einem Urteil gesagt, dass Artikel 2 ein Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung ist. Damit hat das Bundesverfassungsgericht recht, denn es gibt keine Hierarchisierung der Grundrechte. Im Wege der praktischen Konkordanz – man kann auch sagen, das ist ein angemessener Ausgleich der Grundrechte – ist das auszutarieren. Dabei kommt es stets auf die konkrete Situation an. Bei einer Massenerkrankung, bei einer Pandemie, geht es um das Recht auf Leben und um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. In der Abwägung der Grundrechte ist das ein ganz wesentliches Merkmal. Meine Fraktion wird weiterhin alles dafür tun, dass weniger Menschen krank werden und dass sich weniger Menschen infizieren. Wir werden weiterhin die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schützen. (Beifall) Ich möchte noch ein paar Sätze zu den Verwaltungsgerichten sagen. Im Wesentlichen haben die Verwaltungsgerichte unseren Weg auch bestätigt. Man kann aber an den Urteilen der Verwaltungsgerichte erkennen, wie schwierig für die Gericheriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 te die Abwägungsentscheidungen sind und dass es in den unterschiedlichen Bundesländern zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen ist. Auch in der zeitlichen Abfolge sind ganz unterschiedliche Urteile zustande gekommen. Nehmen Sie das Beherbergungsverbot. Interessant ist dabei das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom Herbst letzten Jahres. Dieses Gericht hat wenige Tage zuvor das Beherbergungsverbot durch die dortige Landesregierung unterstützt. Es hat gesagt, das Beherbergungsverbot sei genau richtig. Ein paar Wochen später hat das gleiche Gericht gesagt, das Beherbergungsverbot sei unverhältnismäßig. Als wenig später die Zahlen hochgegangen sind, hat die Regierung das Beherbergungsverbot erneut erlassen. Das zeigt doch, dass gerade die zeitliche Komponente bei dieser Abwägung entscheidend ist. Es zeigt auch, dass die Gerichte diffizile Abwägungsentscheidungen zu treffen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir unterstützen den Vorschlag des Ministerpräsidenten. Ich habe es eingangs gesagt. Im Landtag werden wir in den nächsten Wochen und Monaten über die Einsetzung einer Enquetekommission reden. Dabei stehen weniger der Rechtsrahmen und das Infektionsschutzgesetz im Vordergrund. Vielmehr soll geklärt werden, wie wir zukünftige Pandemien frühzeitig, zielgerichtet und mit möglichst geringen Eingriffen bekämpfen können. Geklärt werden soll, was wir auf Landesebene tun können, um uns für künftige Krisen besser zu wappnen. Wir werden dazu das Gespräch mit Ihnen, Herr Stoch und Herr Rülke, suchen, um im Landtag diese Enquetekommission einzusetzen. Herzlichen Dank. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile nunmehr das Wort dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Herrn Manuel Hagel.

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Manuel Hagel CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stoch, als Sie vorhin versucht haben, mich zu zitieren, haben Sie den ersten Teil meines Einstiegs vergessen. Ich habe gesagt: Dieser Ort ist ein Ort der Debatte und der Kritik auch an der Regierung. Kritisiert habe ich aber, dass Sie diese Debatte führen und an deren Titel nichts geändert haben, nachdem der Ministerpräsident bereits öffentlich seine Äußerungen korrigiert hat. (Abg. Andreas Stoch SPD: Hat er sie korrigiert?) Daraus habe ich geschlossen, dass es Ihnen nur darum geht, diese Äußerungen öffentlich zu skandalisieren und zu kritisieren. Sie haben aber auch ausgeführt, dass es in Zukunft mehr um Inhalte gehen soll. Das finde ich super. Dabei haben Sie unsere ganze Unterstützung. (Beifall) Herr Dr. Rülke, Ihre Sorge, der MP werde Oberbürgermeister von Tübingen – – (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ihr wollt ja die Altersbegrenzung aufhe- ben!) (Manuel Hagel) Sie haben heute kundgetan, Sie seien ein Ästhet der Landesverfassung. Das finde ich hochsympathisch, das finde ich auch ganz richtig. (Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Sie haben auch gut und viel beschrieben, was die CDU aus Ihrer Sicht alles nicht ist. Darum möchte ich Ihnen einmal kurz sagen, was wir sind: Kommunalpartei. Und als Vertreter dieser Kommunalpartei möchte ich Ihnen eine zweite Rechtslektüre ans Herz legen. Diese nennt sich Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Und in § 46 der Gemeindeordnung steht, dass das Höchstalter für Kandidaturen für das Amt des Bürgermeisters oder des Oberbürgermeisters bei 67 Jahren liegt. Dieses Alter hat der Ministerpräsident überschritten. Was also Ihre Sorge angeht, Herr Dr. Rülke, dass er Oberbürgermeister in Tübingen wird, kann ich Sie beruhigen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wollt ihr das nicht ändern?) Das ist gut für Ihren Puls. Es besteht kein Anlass zur Sorge, dass Winfried Kretschmann Oberbürgermeister von Tübingen wird. (Beifall – Zurufe) Sie haben mich kritisiert, weil ich Sie kritisiere, dass Sie den MP kritisieren. (Vereinzelt Heiterkeit) Denn Sie bringen ihm gegenüber noch immer die gleiche Kritik vor – so war die Schlussfolgerung –, auch nachdem er sich korrigiert hat. Das habe ich deshalb angesprochen, Herr Dr. Rülke, weil Sie in dieser Frage Wiederholungstäter sind. Wir sehen das gleich beim Antidiskriminierungsgesetz. Es gab eine gemeinsame Pressekonferenz, bei der wir gesagt haben: keine Beweislastumkehr. Dr. Rülke und die FDP: „Koalition will Beweislastumkehr“. In den Medien, hier im Parlament – Kollege Schwarz und ich haben es hier im Parlament gesagt –: keine Beweislastumkehr. Dr. Rülke und die FDP: Beweislastumkehr. Herr Dr. Rülke, was ich Ihnen damit sagen will: Auch Unwahrheiten werden nicht wahr, wenn man sie ständig wiederholt. Vielleicht wäre auch das einmal eine gute Methode, es für die Liberalen zu versuchen. (Beifall) Letzter Punkt: FDP und Dr. Rülke wittern eine Verschwörung. Sie haben einen Plan skizziert, wie das bei uns laufen würde: Man schickt die Jungen vor, dann kommt die Vereinigung, der Fraktionsvorsitzende sammelt alles wieder ein – so Ihre Vorstellung. (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Vielleicht geht diese Vorstellung auch darauf zurück, dass Sie einen schwierigen Kontakt zu Ihrer Jugendvereinigung haben. (Zuruf) Denn sonst wüssten Sie, dass es vielleicht etwas anders läuft. Ich möchte mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, aus einem Inperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 terview der „Stuttgarter Zeitung“ mit Herrn Abel zitieren, das am 5. Januar 2019 erschienen ist. Herr Abel ist der Landesvorsitzende der JuLis, und er sagte: (Zuruf) „Statt Breitseiten gegen den politischen Gegner abzufeuern, sollten wir als FDP öfter zum Florett greifen“, sagte Abel. Dazu gehöre „konstruktive Kritik“. Die „ständigen Attacken“ auf den Gegner lenkten von den politischen Inhalten der Liberalen ab, die sie von der Konkurrenz unterschieden ... Ja, Herr Dr. Rülke, guten Morgen! Wen hat er denn damit gemeint? (Vereinzelt Heiterkeit) Ich glaube, ich könnte Ihnen da einen kleinen Ratschlag geben. Denn diese diebische Freude an den Fehlern anderer führt nicht unbedingt dazu, dass die Wertschätzung der eigenen Jugendvereinigung für die Inhalte der eigenen Politik, für die Arbeit der liberalen Fraktion steigt. (Beifall – Zuruf) Deshalb hat diese heutige Debatte auch etwas Gutes gehabt. Sie hat nämlich deutlich gemacht, dass diese Koalition dieses Land in den letzten Monaten gut durch diese Krise geführt hat. Der Bevölkerungsschutz steht und stand an erster Stelle. Es wurden Leben gerettet und Unternehmen stabilisiert. Dass Politik hier laufend besser wird, hat sich etwa daran gezeigt, dass auf Betreiben der CDU-Fraktion ein Pandemiegesetz entstanden ist. (Zuruf: Wo denn?) Und dies geht weiter, indem im Herbst eine Enquetekommission eingesetzt wird. Das ist, auch in der Perspektive, gute – – Auch Politik darf dazulernen, und gute Politik wird auch jeden Tag besser. Das ist auch der Maßstab für diese Koalition, und es ist gut, dass wir auch in den nächsten Monaten in dieser Haltung weiterarbeiten. Vielen Dank. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der Aussprache erteile ich noch einmal Herrn Ministerpräsident Kretschmann das Wort, nachdem er sich gemeldet hat. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Der Ministerpräsident hat das Wort.

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Winfried Kretschmann

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben ja gefordert, dass ich ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat ablegen soll. (Zuruf: Und zum Grundgesetz!) Das mache ich gern. Die Landesregierung und auch ich persönlich agieren ausschließlich auf der Grundlage der Gesetze und der verfas- (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) sungsmäßigen Ordnung. Das machen wir ganz ernsthaft. Wir müssen selbst das gesetzte Recht interpretieren, und wir legen in der Tat offensichtlich auch einmal andere Maßstäbe an als ein Verwaltungsgericht. Sonst könnten wir vor den Verwaltungsgerichten nämlich gar nicht verlieren. Dann gäbe es die gar nicht. Wenn die Exekutive immer alles so machen würde, dass es hundertprozentig mit den Gesetzen und der Verfassung übereinstimmt, brauchten wir keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Darum habe ich auch gar nicht das Gefühl, dass wir verlieren, wenn ein Verwaltungsgericht anders entscheidet. Dann werden im Interpretationsrahmen eben andere Maßstäbe angelegt, wird anders interpretiert. Darum fällt das zuweilen anders aus. Das ist einfach gängige Praxis. Wir dürfen glücklich und froh sein, dass es in demokratischen Staaten eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt. Das ist nämlich das Allererste, was autoritäre und totalitäre Regime abschaffen – neben der Pressefreiheit. Darum gibt es die. (Zuruf) Ich hoffe, dass Ihnen das jetzt genügt. Eine andere Frage ist allerdings, ob man das Recht nicht auch weiterentwickeln muss. Dieser Ansicht bin ich. Das wird dauernd gemacht. Das wird auch mit der Verfassung gemacht. Um den Länderfinanzausgleich neu zu konzipieren – das ging vor allem von Finanzminister Scholz aus –, wurde die Verfassung an 14 Stellen geändert. Das hätte ich jetzt einmal nicht gemacht. Deshalb sollte man nicht so tun, als würden die Sozialdemokraten das Recht immer so belassen, wie es seit eh und je war. Das ist doch abwegig; das macht niemand. (Zurufe) Jetzt machen wir Erfahrungen in einer Pandemie, in der man aus der Situation heraus handeln muss – ich habe es schon dargelegt –: oft in Unkenntnis, weil die empirischen Daten fehlen, die wissenschaftlichen Aussagen nicht klar sind, die Abwägungen sehr schwierig sind. Trotzdem müssen wir handeln. Das tun wir auf der Grundlage des gesetzten Rechts. Innerhalb der Zeit der Pandemie wurde das Recht auch mehrmals geändert – zum Schluss die Notbremse im Infektionsschutzgesetz. Aber es ist doch etwas anderes, ob ich das im Verfahren machen muss, in dem in aller Regel sehr schnell beschleunigte Verfahren erforderlich waren, weil wir die einfach benötigt haben, damit wir überhaupt handlungsfähig sind und uns das Ganze nicht aus dem Ruder läuft, oder ob ich in einer Situation bin, in der die Pandemie vorbei ist und man wirklich ganz gründlich durchdringt und fragt: An welcher Stelle müssen wir die Rechtsetzung ändern und das Recht weiterentwickeln? Weil man das muss, gibt es überhaupt Parlamente, die dauernd Gesetze novellieren und das Recht ändern. Was daran skandalträchtig sein soll, ist mir völlig unerfindlich. (Beifall) Wenn Sie die Kriterien – noch einmal gesagt – der Verhältnismäßigkeit nehmen, den legitimen Zweck, ist klar: Dieser steht eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 in Artikel 2 des Grundgesetzes, und es ist klar, dass dieser Artikel in einer Pandemie hervorgehoben ist. Das ergibt sich einfach aus der Natur der Sache. Denn genau darum geht es doch bei einer Pandemie: die Menschen vor Leid, Tod, Krankheit zu schützen. Dazu müssen Sie diesen Artikel hervorheben und andere einschränken. Das haben Sie doch im Pandemiegesetz haargenau so gemacht. Das ist sozusagen eine Einschränkung, die man auf der Grundlage der Pandemie einfach vornehmen muss. Jetzt ist meine Ansicht dazu persönlich eingefärbt, und deswegen habe ich einen Vorschlag zum Verfahren gemacht, nämlich ein kompetentes Gremium einzusetzen, das diese Fragen untersuchen soll. Ich selbst werde einfach meine Meinung, die allerdings jetzt durch viele Erfahrungen gestützt ist, dort einbringen, aber ich bin nicht der letzte Entscheider. Jetzt möchte ich Sie einmal fragen: Was soll denn daran falsch sein? Unter Umständen muss man in der Tat vielleicht das Grundgesetz ändern. Ich habe in dem Interview ausdrücklich gesagt, Herr Rülke: Möglicherweise muss man dafür das Grundgesetz ändern, das kann ich nicht beurteilen. – Weil ich es gar nicht untersucht habe. Aber auch diese Frage muss man offen angehen. Denn unser Grundgesetz hat doch die Erfahrungen aus solch einer Pandemie gar nicht gehabt. Die Spanische Grippe war ja 30 Jahre vorbei, als das Grundgesetz gemacht wurde. Jetzt haben wir eine weltweite Pandemie, und man muss sich doch wirklich fragen, ob das Regelwerk dem genügt, gerade deshalb, damit wir über die Strecke hinweg effektiv und verhältnismäßig reagieren. Ich weiß nicht, was daran skandalisierbar ist. (Beifall) Fraktionsvorsitzender Schwarz hat schon darauf hingewiesen – das lese ich jetzt noch einmal vor –, was in Neuseeland geschieht: Drei Fälle. Drei. Nicht mehr braucht es in Neuseeland, um eine ganze Region – noch dazu die bevölkerungsreichste Stadt Auckland – in einen Lockdown zu versetzen und abzuriegeln. Als am Wochenende eine Familie positiv auf das Coronavirus getestet wurde, zögerte man in der Regierung in Wellington nicht lange. Für Auckland wurde die Alarmstufe 3 ausgerufen. Das bedeutet: Schulen nur für Kinder von Menschen in systemrelevanten Berufen, keine offenen Lokale und Geschäfte, abgesagte Veranstaltungen und verschärfte Reiseregeln. Auch im übrigen Land gibt es Einschränkungen. Wegen drei Fällen der Delta-Variante. (Zurufe: Und das ist jetzt Ihr Vorschlag? – Wollen Sie das jetzt auch?) Das muss man prüfen. Man muss prüfen, ob das angemessen ist. Denn im Ergebnis haben die Neuseeländer sehr viel mehr Freiheiten als wir. Das ist das Entscheidende, und das ist der Überprüfung wert. Glauben Sie mir das. Genau das ist mein Vorschlag, das sorgfältig abzuwägen und zu prüfen. Dann kommt man vielleicht zu einem anderen Er- (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) gebnis als die Neuseeländer. Aber dass man das prüfen muss und soll, scheint mir nach den Erfahrungen, die wir mit den Maßnahmen gemacht haben, die schwere und schwerste Eingriffe in die Lebensverhältnisse der Menschen nach sich gezogen haben, einfach angemessen zu sein. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Ministerpräsident, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Wolle?

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Winfried Kretschmann

Nein. (Vereinzelt Lachen) Mit Ihnen kann man in dieser Frage nicht diskutieren. (Zurufe) Vernünftig kann man mit Ihnen sowieso ganz schwer debattieren. Das geht überhaupt nicht. Jetzt will ich Ihnen einmal sagen, warum. Sie müssen mal eine Entscheidung fällen: Ist das eine gefährliche Pandemie oder eine harmlose Grippe? (Zuruf) Solange Sie diese Entscheidung nicht fällen und sich selbst darüber eine Meinung bilden, können wir mit Ihnen darüber nicht sinnvoll diskutieren. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. (Beifall – Zurufe) Ich will noch einmal sagen: Es geht um einen legitimen Zweck. Es geht um Geeignetheit, es geht um Erforderlichkeit und Angemessenheit. Mindestens zwei dieser Kriterien, auf deren Grundlage die Gerichte urteilen, legt der Gesetzgeber selbst fest. Dass man das alles noch einmal daraufhin überprüft, ob es genügt, ob wir mit dem, was wir bisher gemacht haben, in der Lage sind, auch zukünftige und unter Umständen gefährliche Pandemien besser zu handhaben und einzugrenzen, das ist, finde ich, eine Verpflichtung, die wir und der Gesetzgeber haben. Genau das meine ich mit „herumschlagen“. Wenn ein Verwaltungsgericht mir eine Maßnahme aus der Hand nimmt, kann ich ja nicht sagen: Ja gut, jetzt mache ich das halt alles nicht mehr und lasse alles weiterlaufen. In Wirklichkeit meine ich mit „herumschlagen“, dass wir uns andere Maßnahmen, mit denen wir die Pandemie trotzdem in den Griff bekommen, überlegen müssen. Das haben wir natürlich jedes Mal gemacht. Das ist auch der Sinn der Sache. Das meine ich mit „herumschlagen“. Das Gericht fällt die Entscheidung, die wir selbstverständlich akzeptieren, und dann müssen wir, was oft sehr schwierig ist, schauen, wie wir die Pandemie trotzdem in den Griff bekommen, was uns mal besser, mal schlechter gelungen ist. Auch das ist wiederum ein Grund, sich damit zu beschäftigen, ob wir in dieser Frage das Recht weiterentwickeln können, damit auch die Gerichte mehr Klarheit haben. Diese richten immer nur nach dem gesetzten Recht; da kann man ihnen keinerlei Vorwürfe machen. Deswegen muss man unter Umständen das Recht weiterentwickeln. Darum geht es und um nichts anderes. Das will ich noch mal deutlich sagen. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Ich hätte von Ihnen schon gern gewusst, ob Sie selbst der Meinung sind, dass wir das Recht weiterentwickeln sollen bzw. uns wenigstens ernsthaft damit beschäftigen sollen oder nicht – um mehr oder um weniger geht es nicht. Selbstverständlich müssen unsere Maßnahmen vor Gericht standhalten. Wir werden uns in dieser Pandemie danach richten, was jetzt gesetztes Recht ist – und selbstverständlich nach der verfassungsmäßigen Ordnung. Wir nehmen uns aber auch die Freiheit, zu überlegen, was wir für die Zukunft besser machen können. Das ist nicht nur eine Folge der Pandemie. Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand. Danke schön. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Zuruf) – Pardon. Das habe ich bisher nicht registriert. Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Kollegen Dr. Rülke. – Bitte sehr.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat der Opposition eine Frage gestellt, die ich für meine Fraktion natürlich beantworten möchte. Wenn Sie auf uns zukommen, damit vom Landtag des Landes Baden-Württemberg aus eine Enquetekommission eingesetzt wird mit der Zielsetzung, sich zu überlegen, welche Maßnahmen als Lehre aus der Pandemie zu ergreifen sind und welche Gesetze man möglicherweise ändern muss – das ist ja die Aufgabe eines Landtags –, dann stehen wir dafür selbstverständlich zur Verfügung. Ziel dieser Debatte – ich glaube, der Kollege Stoch sieht das auch so – war nicht, dass die Opposition erklärt, man dürfe in Baden-Württemberg kein Gesetz mehr ändern. Natürlich gilt das auch für die Bundesebene. Herr Ministerpräsident, Sie vermischen aber einfache Gesetze des Landtags von Baden-Württemberg, einfache Gesetze des Bundestags und Verfassungsänderungen im Zusammenhang etwa mit dem Länderfinanzausgleich mit den ersten Artikeln des Grundgesetzes mit Ewigkeitsgarantie. Das ist der entscheidende Unterschied. Ihren zwei Wortmeldungen zufolge haben Sie, Herr Ministerpräsident, offensichtlich nicht verstanden, dass es ein Unterschied ist, Gesetze weiterzuentwickeln und grundlegende Bekenntnisse des Grundgesetzes infrage zu stellen. Um diese Differenzierung geht es uns. (Beifall) Deshalb erhalten Sie auf eine klare Frage eine klare Antwort: Wir stehen selbstverständlich für eine Enquetekommission zur Verfügung. Natürlich ist es möglich, Gesetze zu ändern und weiterzuentwickeln. Aber: Finger weg von den Grundprinzipien unserer Verfassung! (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Nun liegen mir wirklich keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe jetzt noch vor der Mittagspause Punkt 3 der Tagesordnung auf: Mitteilung der Landesregierung vom 25. Juni 2021 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 25. Juni 2021 – Drucksache 17/345 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile zunächst Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir berichten Ihnen heute über die neunte Corona-Verordnung. Wir reagieren mit unseren Verordnungen fortlaufend auf die Pandemielage und schreiben damit auch unsere erfolgreichen Öffnungskonzepte fort. In dieser Verordnung bieten wir jeder Branche eine Öffnungsperspektive. Ja, in der Tat: Die Corona-Verordnung war wegen vieler kurzfristiger Änderungen, auch wegen bundesrechtlicher Änderungen schwer zu lesen. Deswegen haben wir sie – auch mit Anregungen von Ihnen – grundlegend überarbeitet. Die jetzigen Regelungen sind wesentlich besser verständlich und somit auch leichter umsetzbar. An dieser Stelle – das steht einfach vorneweg, auch entlang der Debatte, die wir gerade geführt haben, in der Ihnen der Ministerpräsident eigentlich alles Notwendige gesagt hat –: Wir haben es auch deswegen wieder geschafft, weil die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land Disziplin, Geduld, Durchhaltevermögen und in einem sehr, sehr hohen Maß auch Verständnis für die Schwere der Situation haben. Dafür herzlichen Dank! (Beifall) Wir verlassen endgültig den Grundgedanken der Öffnungsschritte und denken jetzt in Inzidenzstufen. Wir haben vier Inzidenzstufen eingeführt. Die Inzidenzstufen ergeben sich aus einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10, von über 10 bis 35, von über 35 bis 50 und von über 50. Ab dem Inzidenzwert 100 gehen wir davon aus, dass dann auch wieder – ich hoffe nicht, dass es erforderlich wird – so etwas wie die Bundesnotbremse eingeführt wird. Die Werte müssen in den Stadt- oder Landkreisen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten werden, um die Stufe ganz homogen zu wechseln. Die Verordnung differenziert zwischen allgemeinen Regelungen – Maskenpflicht und Abstandsregeln – und besonderen Regelungen für Veranstaltungen, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen oder Sport. In Zukunft gilt auch weiterhin, dass im öffentlichen Raum ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten ist. Dies ist ein mildes, aber höchst effektives Mittel, um Infektionen zu vermeiden. Auch die Maske wird uns weiterhin begleiten, insbesondere in den Innenräumen. Im Freien können wir auf das Tragen der eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Maske verzichten, es sei denn, der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden. Bei Großveranstaltungen können wir auf das Tragen der Maske noch nicht verzichten, auch wenn diese im Freien stattfinden. Hier noch einmal die einzelnen Regelungen: Der Privatbereich erfährt umfassende Erleichterungen. Bei niedrigen Inzidenzwerten sind nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen wieder größere Treffen möglich. Bei einem Inzidenzwert von höchstens zehn dürfen sich sogar 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Ich erinnere mich an die letzte Debatte im Ständigen Ausschuss, bei der es um die Frage ging, ob dies auch für junge Menschen gilt, die nicht im Haushalt, familiensortiert sind. Da haben wir Ihre Einschätzung mit übernommen, gerade im Hinblick auf die jungen Menschen, die ja in vielerlei Hinsicht in unserem Fokus stehen. Auch größere private Veranstaltungen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern sind wieder möglich. Bei einem Inzidenzwert von höchstens 35 können diese mit 200 Personen bzw. bei einem Wert von höchstens zehn sogar mit 300 Personen stattfinden. Es waren private Feiern, die in der Vergangenheit kritisch waren. Sie erinnern sich an die letzte Sommerzeit. Wir können hier deswegen auf die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises noch nicht verzichten. Auch Sport kann außerhalb von Sportanlagen in größeren Gruppen betrieben werden. Bei einer Inzidenz von höchstens 35 ist er allgemein gestattet. Auch – das merken wir ja – bei öffentlichen Veranstaltungen, Kultur-, Freizeiteinrichtungen oder der Gastronomie und dem Handel gibt es bei niedrigen Inzidenzen viele Öffnungen mit Augenmaß. (Glocke des Präsidenten) Es ist angesprochen worden – –

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Baron? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Bitte sehr, Herr Baron.

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Anton Baron AfD

Vielen Dank, Herr Minister. – Sie hatten hier gerade die Sporthallen erwähnt. Sie wissen ja, dass sich viele Kreisimpfzentren in Sporthallen befinden. Die Landräte im Land hängen in der Luft, weil sie einfach nicht wissen, wie es da weitergeht, sie vom Sozialministerium kein klares Signal bekommen, wie es mit den Kreisimpfzentren weitergeht. Können Sie uns hier sagen, wie es jetzt im Sommer weitergehen soll? Sie wissen ja, wenn wir die Kreisimpfzentren jetzt abschaffen, dann müssen die Hausärzte das Impfen übernehmen. Viele Hausärzte sind jedoch – wie Sie ja auch wissen – im Urlaub und haben dann wahrscheinlich nicht die Zeit, so viele Impfungen durchzuführen. Bekommen wir von Ihnen auch mal konkrete Aussagen dazu, Herr Minister? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Abgeordneter, erstens glaube ich nicht, dass die kommunalen Landesverbände Ihre Fraktion brauchen, um ihre Anliegen hier vorzubringen. Wir sind mit denen in einem (Minister Manfred Lucha) steten Austausch. Wir konzipieren gemeinsam, wir sind der gemeinsame Vertragspartner. In der Tat arbeiten wir zusammen, und es ist heute Mittag eine Besprechung beim Ministerpräsidenten über die Zukunft der Impfzentren geplant. Sie kennen vielleicht auch aus den Medien den Beschluss auf Bundesebene, wie wir ab dem 30. September auch mit Auffrischungsimpfungen grundsätzlich versuchen, einer vierten Welle zuvorzukommen. Ja, wir werden weiterentwickeln, bedarfsorientiert weiterhin Angebote machen. Es gibt im Land bisher eine Finanzierung bis zum 15. August. Wir werden bis zum 30. September ein Konzept, das aber abgeschwächt sein wird, vorlegen. Das geschieht in Absprache mit den Impfzentren, damit wir das – weil wir natürlich dauerhaft den Übergang ins Regelsystem wünschen, weil es dort auch hingehört – so vornehmen können, dass wir das zu jedem Zeitpunkt situationsgerecht parat haben, auch wenn wir dann später im Jahr noch die Auffrischungsimpfungen vornehmen müssen. Da sind wir bestens gerüstet. In der vorherigen Debatte sind die Delta-Variante und die Herausforderung für uns, mit jeder Variante zum richtigen Zeitpunkt das richtige Präventionskonzept zu haben, erwähnt worden. Dazu gehören Abstand, Hygiene, die drei G und vor allem die an Fahrt aufnehmenden Impfkampagnen. Ich glaube, da hat sich gerade in den letzten Wochen gezeigt, wie enorm leistungsfähig wir im Land mit unseren Impfzentren, mit den betrieblichen Impfungen sind. Natürlich müssen wir unser Ziel, bis zum Ende des Sommers 80 % der Impfberechtigten zu erreichen, umsetzen. Wir werden alles dafür tun. Ja, der Blick geht nach Großbritannien, nach Portugal. Vorhin wurde Neuseeland erwähnt. In Australien hat sich bei einer Inzidenz von 0,1 niemand impfen lassen. Die Impfquote beträgt 4,7 %. Jetzt gibt es eine neue, im Prinzip viereinhalbte Welle von noch mal tragischem Ausmaß. Allein wenn wir dort hinsehen, müssen wir sagen: Wir sind mit der Mischung aus dem, was wir tun – geordnete und jetzt lineare Öffnungskonzepte, Hygiene- und Abstandsregeln, Kontakte, Personengrößen organisieren und gleichzeitig die Impfkampagne fortführen –, und dem, was wir wissen, wie wir mit dieser besonderen Delta-Variante umgehen, glaube ich, ganz gut präpariert. Ja, die Infektionsraten: Schauen Sie auf die Sportveranstaltungen, auf den sorglosen Umgang in den Stadien. Da hat uns die UEFA einen Bärendienst erwiesen. Aber ich sage an dieser Stelle: Aus Risiko- bzw. Variantengebieten kommt mit dem Flugzeug niemand in diesem Land an, der nicht negativ getestet ist. Das ist sichergestellt. Wir arbeiten gemeinsam mit den Bundesministerien. Da steht auch der Bundesinnenminister in der Verantwortung, dass, wenn Reisen stattfinden, tatsächlich niemand ins Land kommt, der infiziert ist. Dafür werden wir unseren Landesbeitrag leisten. Aber eines kann ich Ihnen sagen: Mit den jetzt gemeinsam hart erarbeiteten Freiheiten, die wir in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft geschaffen haben, gehen wir verantwortlich um, und wir achten darauf. Wir haben es selbst in der Hand, nicht eine weitere Welle auszulösen, Infektionsraten in einem Maß zu haben, mit dem wir jederzeit gesellschaftlich umgehen können, um nicht wieder all das, was wir erreicht haben, infrage zu stellen. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Diese Verordnung ist eine außergewöhnlich gute und solide Grundlage. Ich appelliere einfach an alle: Halten Sie sich an diese Verordnung. Dann haben wir gute Chancen. Herzlichen Dank. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Minister, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage der Kollegin Wolle? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Jetzt nicht mehr.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Nicht mehr. – Vielen Dank. (Beifall) Dann kommen wir zur Aussprache. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort dem Kollegen Sckerl.

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Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute zum wiederholten Mal über eine Corona-Verordnung wenige Tage nach deren Inkrafttreten, fünf Tage nach der Verkündung, am dritten Tag nach dem Inkrafttreten. Ich glaube, das zeigt, wie ernst diese Koalition und auch wir Grünen rechtsstaatliche Prinzipien nehmen, zu denen die Kontrolle der Exekutive und die parlamentarische Beteiligung elementar gehören. Das gilt – das sage ich mit Blick auf die vorangegangene Diskussion – ausdrücklich auch für den Ministerpräsidenten, der von Anfang an gesagt hat: Er ist dafür, dass diese Parlamentsbeteiligung stattfindet und dass das Parlament auf Augenhöhe mitdiskutiert. Er hat mehrfach von sich aus im letzten und in diesem Jahr auch Vorschläge für diese Debatte gemacht – unmittelbar nach Ministerpräsidentenkonferenzen und vor dem Erlass einer neuen Verordnung. Das gilt es noch einmal in aller Deutlichkeit festzuhalten, meine Damen und Herren. (Beifall) Da lassen wir uns wirklich von niemandem übertreffen. Die neue, die neunte Corona-Verordnung wurde möglich, weil wir zum ersten Mal seit längerer Zeit dankenswerterweise wohl in eine Phase der Normalisierung kommen können – kommen können, sage ich ausdrücklich. Das ist eine Debatte über eine Verordnung in einer Situation, in der sich, wenn es gut geht, eine ernsthafte, nachhaltige Perspektive zur Überwindung und Beherrschbarkeit der Pandemie auftun kann. Noch ist es natürlich nicht so weit. Aber es ist auch immer wieder notwendig, Optimismus zu verbreiten und deutlich zu machen: Die Anstrengungen, die Solidarität der Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten haben sich gelohnt, weil sie zu einem drastischen Sinken der Inzidenzwerte geführt haben und jetzt Öffnungsschritte und das Wiedererlangen sämtlicher Freiheiten Schritt für Schritt in großem Umfang ermöglichen. Das ist eine tolle Geschichte, und das müssen wir zum Anlass nehmen, es im Land auch so zu erzählen: Leute, es lohnt sich, solidarisch zu sein. Es lohnt sich, sich an die Regeln zu halten. Die Fortschritte sind sichtbar, und wir sind dem (Hans-Ulrich Sckerl) Ziel der Überwindung der Pandemie einen großen Schritt nähergekommen. – Ich glaube, das ist eine wichtige Botschaft. (Beifall) Ich darf auch ohne Übertreibung sagen, dass natürlich der Kurs dieser Koalition und dieser Landesregierung, immer in der Abteilung „Vorsicht und Umsicht“ zu sein, dazu beigetragen hat. Der Ministerpräsident hat richtigerweise gesagt: Natürlich haben wir nicht alles richtig machen können, weil wir es nicht besser wissen konnten. Aber vieles war richtig, und dieses Zusammenspiel von umsichtigen und vorsichtigen Maßnahmen und der Wahrnehmung eigener Verantwortung durch die Bürgerinnen und Bürger und großer Solidarität hat gute Ergebnisse gebracht. Die aktuelle Verordnung hat eine Generalüberholung erfahren. Herr Minister Lucha hat sie uns gerade erläutert. Die jetzigen Regelungen sind deutlich besser verständlich; das begrüßen wir sehr. Es kann auch viel besser und pragmatischer damit umgegangen werden. Besonders wichtig ist, dass jede gesellschaftliche Gruppe, jede Branche, Institutionen und Vereine eine Öffnungsperspektive haben. Aber machen wir uns nichts vor: Damit das so bleibt und weitergeht, gibt es noch wichtige Aufgaben. Auch die will ich aus der Sicht meiner Fraktion noch mal eindeutig unterstreichen. Impfkampagne, Impfkampagne, Impfkampagne! Wir müssen die Impfkampagne mit aller Entschlossenheit fortsetzen und die angestrebten hohen Impfzahlen bis zum Ende des Sommers erreichen. Das bleibt das entscheidende Instrument gegen die noch immer lauernden Gefahren, die wir alle kennen und über die wir seit Tagen diskutieren – Stichwort Delta-Variante. Ich glaube, dass uns die inzwischen positiven und auch sicheren Zusagen über große Impfmengen in den nächsten Wochen optimistisch stimmen können, diese Ziele auch zu erreichen. Es darf keine Impfmüdigkeit aufkommen. Da müssen wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Diskussion darf nicht nachlassen. Wir brauchen unbedingt eine hohe Impfquote. Was wir in diesen Tagen nicht brauchen, ist das, was wir abends im Fernsehen bei den Spielen der Fußballeuropameisterschaft sehen. Das sind negative Vorbilder, die ein Ende der Pandemie suggerieren, das es nicht gibt. (Zuruf) Die UEFA setzt die austragenden Städte massiv unter Druck, die Zuschauerzahlen auch noch zu erhöhen. Abstände, Sicherheitsregeln – Fehlanzeige! Da kann einem schon angst und bange werden. Nachdem die deutsche Mannschaft nun gestern leider ausgeschieden ist und wir keine Siege mehr feiern können, brauchen wir aber vielleicht einen Sieg der Vernunft über diese Art von Fußballpopulismus. (Beifall) Über die Gefahren der Delta-Variante ist genug gesagt worden; es wurde auch schon der Blick auf die Situation in anderen Ländern gerichtet. Nehmen Sie Russland hinzu, wo in den eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 letzten Tagen aufgrund der Delta-Variante wieder höchste Todeszahlen zu verzeichnen sind. Diese Pandemie überwinden wir dann, wenn wir sie weltweit überwinden. Deswegen darf es keine trügerische Sicherheit geben. Auf Kurs bleiben, die Maßnahmen weiter durchführen, dann schaffen wir das. Vielen Dank. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Als nächstem Redner in der Aussprache erteile ich dem Abgeordnetenkollegen Deuschle für die CDU-Fraktion das Wort.

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Andreas Deuschle CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie sehr haben wir alle diesen Sommer herbeigesehnt. Nach dem langen, nach dem harten Winter mit vielen Einschränkungen und Entbehrungen können wir jetzt erst einmal aufatmen. Die Coronazahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt deutlich unter 10. Mehr als jeder Zweite im Land ist bereits mindestens einmal gegen Covid-19 geimpft. Das ist eine Entwicklung – Kollege Sckerl hat es gerade gesagt –, auf die wir alle gemeinsam hingearbeitet haben. Denn ohne die Solidarität und ohne die gegenseitige Rücksichtnahme, ohne den Zusammenhalt in der Gesellschaft wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf diese Solidarität, auf diesen Zusammenhalt werden wir auch weiterhin angewiesen sein. Umsicht und Vorsicht sind weiterhin geboten. Dazu mahnt uns die Entwicklung in anderen Ländern. Der Blick nach Israel oder nach Großbritannien – der Minister hat auf Australien verwiesen – zeigt eindrücklich, wie fragil die Lage trotz der saisonalen Entspannung beim Infektionsgeschehen und trotz aller Impffortschritte nach wie vor ist. Genauso gilt aber nach wie vor das Gebot der Verhältnismäßigkeit; darüber haben wir unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt ausführlich gesprochen. Wenn sich die Infektionslage entspannt, müssen auch die Coronabeschränkungen gelockert werden, dann muss der Staat den Menschen Freiheitsrechte, die eingeschränkt wurden, wieder zurückgeben. Ich sage es in aller Deutlichkeit: Das ist kein großzügiges Entgegenkommen, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. (Beifall) Diesem Prinzip ist die Landesregierung – daran gibt es keinen Zweifel – seit Beginn der Pandemie gefolgt, und sie schreibt es mit der nun vorliegenden Verordnung fort. Seit Anfang Juni – – In Baden-Württemberg gilt ja ein kreisbezogenes, von Inzidenzen abhängiges Öffnungsstufenkonzept. Das wird entsprechend mit einer neuen Öffnungsperspektive ergänzt, nämlich für den Fall einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10. Konkret reden wir von neuen Inzidenzstufen; der Minister hat es ausgeführt. Jetzt, bei Inzidenzstufe 1, können sich 25 Personen ohne eine Begrenzung der Zahl der Haushalte treffen. Bei privaten Feiern – beispielsweise Hochzeiten oder Geburtstagen – dürfen es bis zu 300 Personen sein, immer unter der (Andreas Deuschle) Voraussetzung, dass eines der drei G erfüllt ist. Konzerte und Theateraufführungen können, zumindest im Freien, mit bis zu 1 500 Teilnehmern stattfinden; außerschulische Bildungs- und Sportangebote – das war uns wichtig –, Handel und Gastronomie werden mit gar keiner Personenbegrenzung mehr belegt. Ich finde, mit dieser neuen Strukturierung der Corona-Verordnung entlang verschiedener Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche herrscht jetzt wieder mehr Nachvollziehbarkeit und damit auch Klarheit. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, begrüßen das und haben in der Vergangenheit auch immer wieder angemahnt, dass wir diese Klarheit und Strukturiertheit eben für die Nachvollziehbarkeit brauchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn wir jetzt im Sommer erst einmal aufatmen können: Die Krise ist noch lange nicht vorbei. Wir werden weiterhin einen langen Atem brauchen, insbesondere wenn es darum geht, das Impftempo hoch zu halten. Es ist das Ziel der Bundesregierung – ich glaube, wir werden das auch schaffen –, bis zum Ende dieses Sommers allen impfberechtigten Menschen, die das wollen, ein Impfangebot machen zu können. Gleichzeitig – das ist uns an dieser Stelle wichtig – darf sich nicht wiederholen, was im letzten Sommer geschehen ist. Um eine verstärkte Einschleppung des Virus aus den Urlaubsgebieten abzuwenden, sollten wir unbedingt die aktuell geltenden Einreiseregelungen für Reiserückkehrer über den gesamten Sommer hinweg beibehalten. Dazu gehört aus der Sicht meiner Fraktion auch zwingend, umfassend sicherzustellen, dass die digitale Einreiseanmeldung genutzt wird und Quarantäneauflagen eingehalten werden. Wenn nötig, muss deren Einhaltung auch überwacht werden. Zudem würden wir es sehr begrüßen, wenn schnell und bundeseinheitlich für alle Urlaubsrückkehrer – unabhängig vom Urlaubsland und vom genutzten Reisemittel – bei der Einreise eine Verpflichtung zur Vorlage eines aktuellen Tests geschaffen würde. Mit der neuen Corona-Verordnung ziehen wir schon jetzt ganz klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen im Land wieder ansteigen. Klar ist: Lockerungen – das macht das Stufenkonzept auch deutlich – werden im Bedarfsfall schnell wieder zurückgenommen, um Infektionsketten schnell und konsequent zu unterbrechen. Für meine Fraktion darf ich festhalten: Wir sind auch weiterhin im „Team Vorsicht“, weil es uns – das hat der Herr Ministerpräsident vorhin mehrfach klargestellt – am Ende um mehr Freiheit und nicht um weniger Freiheit geht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Weber das Wort. – Bitte, Herr Kollege.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die sinkende Inzidenz eröffnet Chancen. Diese Chancen haben sich die Menschen in Baden-Württemberg hart erarbeitet. Deshalb gilt unser Dank all denjenigen, die dies möglich machten. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Dass der Landtag nun zum zweiten Mal in dieser noch jungen Legislaturperiode über Corona-Verordnungen debattiert, ist ein selbstbewusstes Zeichen dieses Parlaments. Das im vergangenen Sommer beschlossene Pandemiegesetz hat diesen Weg bereitet. Gemeinsam haben die demokratischen Fraktionen dieses Gesetz erarbeitet und damit ein Stück Parlamentsgeschichte geschrieben, denn eine starke Demokratie beweist sich in der Krise besonders. Diese Stärkung unserer Demokratie ist ein Auftrag der Landesverfassung an uns alle. Als überzeugter Parlamentarier haben mich die jüngsten Äußerungen der Regierungsspitze allerdings befremdet. Gewaltenteilung und die Grundsätze unserer Verfassung – wie jener der Verhältnismäßigkeit – sind Grundpfeiler, die wir alle zu achten haben. In der Begründung zu dieser Verordnung wird oftmals die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen betont. Mit Ihrem Interview, Herr Ministerpräsident Kretschmann, haben Sie dieser Begründung einen Bärendienst erwiesen. Die wichtige Debatte über die Corona-Verordnung in diesem Hohen Haus ist ein Baustein für Vertrauen in politisches Handeln, Vertrauen, welches zwingend notwendig ist, damit die gemeinsame Kraftanstrengung der Pandemiebekämpfung auch gelingen kann. Die heute vorliegende Corona-Verordnung definiert verschiedene Inzidenzstufen und daran anknüpfende Öffnungsschritte. Beschlossen wurde sie am 25. Juni 2021 von der grünschwarzen Landesregierung und trat vorgestern in Kraft. Das Erfreuliche daran: Ausnahmsweise wurde sie mal nicht per Notverordnung verkündet, sondern bereits ganze zwei Tage vor dem Inkrafttreten. Sehr geehrter Herr Minister Lucha, vielleicht sollten Sie aber zeitnah einen Termin beim Ministerpräsidenten machen; nachdem er gerade eben die Prüfung eines Lockdowns nach drei Inzidenzfällen ins Spiel gebracht hat, besteht an dieser Stelle möglicherweise noch Nachholbedarf. Was uns ebenfalls Sorge bereitet, ist eine Aussage des damaligen Ministers Wolf vom Mai 2020. Er schrieb Ihnen ins Stammbuch, es sei ein unübersichtliches Dickicht von Regelungen entstanden, das Bürgerinnen und Bürger, aber auch viele Fachleute nicht mehr überblickten. Genau bei diesem Dickicht gibt es jetzt nicht unbedingt mehr Klarheit, Herr Minister. Daran müssen wir arbeiten; denn Transparenz und Vertrauen entstehen nur, wenn die Menschen verstehen, woran sie sich halten müssen. (Beifall) Gute Pandemiebekämpfung hat Klarheit wie Verhältnismäßigkeit im Blick. Bei beidem ist die Landesregierung nicht immer auf der sicheren Seite. So kann niemand logisch erklären, warum die Gültigkeit von Testbescheinigungen – Herr Minister Lucha – einmal 24 und das andere Mal 60 Stunden beträgt. Dabei reden wir wohlgemerkt nicht von unterschiedlichen Testverfahren, sondern nur von unterschiedlichen Regelungen zur Gültigkeit. Eine rechtliche Regelung bestimmt also die Aussagekraft eines Tests – und nicht die medizinische Gewissheit. Ich weiß, es gab einen schweren Streit zwischen dem grünen Sozialministerium und dem grünen Kultusministerium. Aber (Jonas Weber) Ihr Weg ist keine Lösung, sondern führt nur zu Intransparenz und schwindendem Vertrauen. Aber auch in einer anderen Frage fehlt mir die Unterstützung seitens der Landesregierung. Seit Wochen warten die Veranstalter von Jugendfreizeiten auf klare Regelungen. Wir haben hierüber bereits im Ausschuss miteinander diskutiert, Herr Minister Lucha. Wir sind uns sicherlich einig darin, dass Infektionsherde bekämpft werden müssen, und das geht nur über den Weg von Schnelltests. Das gilt auch für Jugendfreizeiten, auf die sich, meine ich, viele Kinder in Baden-Württemberg freuen. Wenn aber die Kinder dann allesamt zu einem Schnelltestzentrum laufen müssen – stellen wir uns einmal 100 Kinder vor, die gemeinsam dorthin marschieren – oder ihnen keine finanzielle Unterstützung gewährt wird, um selbst Testkits anzuschaffen, dann läuft das in die falsche Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Eine Frage beschäftigt uns allerdings besonders: Wie geht es weiter mit der Delta-Variante? Das ist von den Kollegen schon angesprochen worden. Ich will jetzt nicht über die Leistungen der deutschen Nationalmannschaft bei der EM sprechen, aber eines macht mir doch Sorgen, und das ist die Ausbreitung der Delta-Variante. Ich will es hier ganz klar sagen: Am Ende dieser EM darf der Europameister nicht Delta heißen, sondern es muss jemand anders sein. Dafür müssen wir uns gemeinsam einsetzen. (Beifall) Ich habe es angesprochen – Frau Ministerin Schopper ist gerade nicht da –: Es wäre doch ganz wichtig, dass, statt über eine neue Maskenpflicht nach den Sommerferien zu sprechen, doch endlich unser Konzept des krisenfesten Klassenzimmers angenommen und umgesetzt wird. Damit wäre den Kindern nämlich mehr geholfen, als wenn einfach immer nur über neue Maßnahmen, die nicht wirklich zielführend sind, diskutiert wird. Jetzt geht es darum, umfassend zu handeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ganz zum Schluss möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der mir ebenfalls am Herzen liegt und den wir bei aller Freude über Öffnungsschritte nicht vergessen dürfen: Für manche Bereiche gibt es nach wie vor keine Öffnungsschritte, und dabei möchte ich ganz explizit den Hinweis, ja Hilferuf der Veranstalter von Nachtklubs und Musikklubs ansprechen. Auch ich sehe, dass die Delta-Variante womöglich unwägbare Schwierigkeiten mit sich bringt. Wir müssen da sicher vorsichtig sein. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen doch ehrlich sein. Manchmal habe ich den Eindruck – meine Erinnerungen an den letzten Klubbesuch sind schon etwas verblasst, aber eine Handvoll feiernder Menschen gehört nicht dazu –, dass in den Straßenbahnen dieser Stadt mehr Leben ist als in den Nachtklubs. Das passt nicht ganz zusammen; da muss noch ein bisschen nachjustiert werden. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Weinmann. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aktuell haben wir in Baden-Württemberg eine Sieben-Tage-Inzidenz von 6,8 und einen R-Faktor von 0,78. Das sind durchaus erfreuliche Werte; es sind Zeichen, die weitreichende Öffnungsschritte ermöglichen. Aber diese weitreichenden Öffnungsschritte bei niedrigen Inzidenzen, und zwar unterhalb eines Wertes von 10, kommen nach unserer Überzeugung reichlich spät. Seit Monaten fordern wir von der Landesregierung, entsprechende Pläne vorzulegen. Vor zwei Wochen hatten von den 44 Kreisen vier eine Inzidenz unter 10. Vor einer Woche waren es bereits 16 Landkreise. Als an diesem Montag diese Öffnungsstufe endlich in die Corona-Verordnung aufgenommen wurde, waren es bereits 37 Landkreise. An diesem Beispiel der Öffnungsstufen sieht man augenscheinlich eine gewisse Überforderung der Landesregierung, absehbare Entwicklungen zeitnah in die Verordnung einzubringen. (Beifall) Die Menschen erwarten von der Politik zu Recht verlässliche Vorgaben, nicht zuletzt wegen der Planungssicherheit. Herr Minister Lucha, wir hatten bereits im Ausschuss zahlreiche Punkte angesprochen, die auch der Kollege Weber gerade angesprochen hat. Lassen Sie mich zwei Punkte ansprechen, die mir Sorge machen. Das eine Thema sind die Schulen. Wir haben heute gelesen, dass der Freistaat Bayern jetzt die Kommunen bei der Anschaffung von Luftfiltern unterstützt. Die Erfahrungen aus dem letzten Sommer und dem letzten Herbst geben uns eines mit auf den Weg: Es darf keinesfalls zu neuerlichen Schulschließungen kommen. (Beifall) Darauf müssen wir uns sehr aktiv vorbereiten und schauen, dass wir Schulschließungen vermeiden können. Ganz besonders liegt mir die Situation der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, der SBBZ, am Herzen. Dort wird deutlich, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung bisher nicht genutzt wurden. Insbesondere itslearning funktioniert mangels Barrierefreiheit nicht. Auch Moodle erweist sich als zu starr und zu unflexibel. Hier brauchen wir eine adäquate Lösung, um gerade diesem Bildungsbereich gerecht zu werden. Ein zweites Thema hat der Kollege Weber angesprochen, nämlich die Klubszene. Jetzt haben wir den Bereich von 0 bis 10. Das heißt aber, dass die erheblichen Restriktionen, die wir vorgeben, auch bei einer Inzidenz von 0 gelten. Eine derartige Einschränkung vorzusehen ist äußerst problematisch. Ein weiteres Problem, auf das wir seit geraumer Zeit hinweisen, ist die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der Neuinfektionen. Hier müssen wir dringend weitere Kriterien, die bisher noch gar nicht abgebildet sind, wie den Impffortschritt, die Schwere der Erkrankungen und die Auslastung der Intensivstationen mit berücksichtigen. Solange dies nicht der Fall ist, steht jede Lockerung und damit auch die Planungssicherheit auf äußerst wackligen Füßen. Sicher ist es denkbar, dass der steigende Anteil der Fälle mit der Delta-Variante bei den positiv Getesteten zu einer Neubewertung der Situation führt und es auch zu Neuinfektionen kommt. Ich bin kein Epide- (Nico Weinmann) miologe und auch kein Virologe. Nach meinem Kenntnisstand verläuft die Krankheit insbesondere bei jungen Menschen mild oder in den meisten Fällen sogar symptomlos. Deswegen gibt es nach meiner Überzeugung zunächst keinen Grund, Lockerungen ausschließlich aufgrund der Zahl der Fälle mit der Delta-Variante zurückzunehmen. Die Erfahrungen Großbritanniens mit der Delta-Variante zeigen auch, wie wichtig eine vollständige Impfung ist. Bei den Impfungen müssen wir die Anstrengungen erhöhen. Vorhin wurde die Aussage gemacht, dass wir jedem ein Impfangebot machen müssen. Das, glaube ich, ist heute nicht mehr das Problem. Heute ist das kein Problem mehr, weil diejenigen, die sich impfen lassen wollen, auch eine Impfung erhalten haben. Wir müssen die Anstrengungen insbesondere in den Bereichen deutlich erhöhen, in die wir keinen Zugang haben, seien es die Moscheevereine, seien es die Kulturvereine, seien es auch weiter abgelegene Bereiche. Wir müssen diese Extrameile gehen, um die Menschen davon zu überzeugen, dass es zum Schutz von uns allen wichtig ist, den Impfschutz zu erzielen. Deutlich und ernsthaft müssen wir prüfen, wie wir die Abstände zwischen Erst- und Zweitimpfung verkürzen können. Statt in durchaus missverständlicher Art und Weise Überlegungen anzustellen, nicht verhältnismäßige Maßnahmen vorzulegen, sollte die Landesregierung konsequenter die teilweise hausgemachten Defizite, über die wir vielfach gesprochen haben, abstellen. Nach dem klaren Bekenntnis des Ministerpräsidenten zum Rechtsstaat zumindest in der zweiten und dritten Runde erwarten wir auch, dass Sie unserem Entschließungsantrag zur Rechtsstaatlichkeit zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt abschließend in dieser Aussprache der Kollegin Wolle für die AfD-Fraktion das Wort.

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Carola Wolle AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst vorab: Grippe ist keine harmlose Krankheit. Es muss geimpft werden. (Zuruf: Aha!) Und man braucht sich, wenn das Grippevirus mutiert, nicht zu wundern, dass im Grippewinter 2017/2018 fast 26 000 Menschen gestorben sind. Sie verharmlosen diese Krankheit, meine Damen und Herren, und versuchen uns zu verunglimpfen. (Zuruf: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Das andere war – diese Frage konnte ich Ihnen nicht stellen –: Wie erklären Sie sich, dass Sie hier eine Lockdown-Maßnahme nach der anderen erlassen, Einreisevorschriften machen – – Am Flughafen Stuttgart wird im Flugzeug angekündigt: „Wenn Sie zurückkommen, zeigen Sie bitte Ihren Impfausweis, zeigen Sie Ihre Bestätigung, dass Sie negativ getestet worden sind.“ Nichts, nichts wurde geprüft. Wie wollen Sie da bitte schön sicherstellen, dass keine Kranken hierher nach Stuttgart zurückkommen? Interessanterweise hat Ihr Kollege in Bayern das im Griff. Dort hat man bereits beim Ausstieg periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 am Flugzeug kontrolliert, ob die Leute die erforderlichen Papiere zur Verfügung haben. Sie sagen, Sie wollten hier nur den gesunkenen Inzidenzwerten Rechnung tragen. Machen Sie sich doch einmal ehrlich: Ein Hauptgrund ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Juni, das Ihre Corona-Verordnung als nicht gesetzeskonform entlarvt. Das ist auch nicht das allererste Mal so gewesen. Das war wiederholt der Fall. Ich führe das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs jetzt einmal im Detail aus. Die infektionsrechtlichen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus können sich auch gegen sogenannte Nichtstörer richten, das heißt auch gegen Gesunde. Das betrifft auch Betriebsschließungen. Das ist so weit richtig. Jedoch darf in das garantierte Grundrecht auf Berufsfreiheit – Artikel 12 – nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden. Hier hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Klage stattgegeben, weil die Verhältnismäßigkeit – über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit haben wir vorhin schon diskutiert – nicht gegeben war. Mit anderen Worten: In Ihrem entfesselten und bürokratischen Regulierungswahn haben Sie total über das Ziel hinausgeschossen. Und Sie beugen sich hier insbesondere nur mal wieder einem juristischen Zwang. Sie arbeiten nicht vorher und denken nicht vorher nach, was kommen könnte, sondern Sie machen nur das, was gerade anfällt und was sein muss. Worum geht es in diesem Urteil des VGH konkret? Eine Bordellinhaberin aus Mannheim hatte angesichts von zwölf Monaten Einnahmeausfällen geltend gemacht, dass das Totalverbot ihres Geschäftsbetriebs unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sei. Der Beschluss des VGH – Sie haben das Urteil sicherlich gelesen – umfasst 15 Seiten und ist eine ausführliche Beschreibung von unsinniger, unangemessener und kleinlicher Bevormundung unserer Bevölkerung durch die Regierung. Der VGH stellt fest, dass Prostitutionsstätten – natürlich vorausgesetzt, es gibt ein Hygienekonzept – grundsätzlich keine Infektionsherde für Epidemien darstellen. Die vom Gesetzgeber erlassene Ausgrenzung der Prostitution sei offenkundig untauglich und schlechthin ungeeignet, um der Epidemie im Interesse des Gemeinwohls zu begegnen. Um es ganz klar zu sagen: Es geht hier nicht um die moralische Bewertung der Prostitution. Wir diskutieren hier und heute über Sinn und Unsinn, aber auch über die fortdauernden Folgen des Lockdowns in der Wirtschaft und in unserer Gesellschaft. Unser Gutachten – das kennen Sie ja sicherlich auch – von Herrn Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau zeigt ganz klar auf, dass die Regierung für den Schaden, den sie durch den andauernden Lockdown in der Wirtschaft verursacht, aufkommen muss. Auch wenn Sie das nicht gern hören, aber das ist so. Auch diese Mannheimer Klägerin könnte jetzt quasi ihre Einnahmeverluste, die sie über zwölf Monate hinweg erlitten hat, bei Ihnen einklagen, meine Damen und Herren. (Zurufe) (Carola Wolle) Und die Zeche dafür zahlt der anonyme Steuerzahler. Der interessiert Sie ja, wie wir beim Aufblähen der Regierung gesehen haben, sowieso nicht mehr. Es geht darum, die in Teilen unausweichlichen Einschränkungen der Berufsfreiheit eben nicht zu verewigen. Wenn diese – wenn überhaupt – temporär notwendig waren, darf niemand auf der Regierungsbank daraus ein Gewohnheitsrecht auf Grundrechtseinschränkungen ableiten. Die Fantasien eines maoistischen Ministerpräsidenten Kretschmann von anlassunabhängigen Grundrechtseinschränkungen zeigen das hässliche Gesicht der grünen Ideologie, das die Grünen immer gern verstecken, was inzwischen – leider oder zum Glück – immer wieder mehr zum Vorschein kommt. Selbst Ihr großer Parteivorsitzender Habeck fantasiert bei der Umsetzung seiner Klimaziele von „ein bisschen chinesischer Diktatur“, meine Damen und Herren. Das müssen Sie sich einfach auch einmal anzeigen lassen. Mir ist es völlig unverständlich, dass die sogenannten demokratischen Parteien nicht hinter diese Fassade schauen. Alles für die Macht, alles fürs Mitregieren, meine Damen und Herren. Oder liebäugeln Sie vielleicht sogar selbst mit der Diktatur? Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte kommen Sie zum Schluss. Ich darf an die Redezeit erinnern.

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Carola Wolle AfD

Liebe Kollegen, kämpfen wir gemeinsam für unsere Demokratie, für Recht und Freiheit in Deutschland und in Baden-Württemberg. Danke schön. (Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Mitteilung der Landesregierung, Drucksache 17/345. Wer dieser Verordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Verordnung mehrheitlich zugestimmt. Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt. (Zurufe) – Pardon. Wir haben noch zwei Anträge. Wir haben noch über die vorliegenden Entschließungsanträge der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksachen 17/377 und 17/378, abzustimmen. Ich beginne mit dem Antrag Drucksache 17/377 und schlage Ihnen vor, über diesen Antrag mit den Abschnitten I und II insgesamt abzustimmen. – Sie sind damit einverstanden. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. (Zurufe: Oh!) – Ja. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Ich stelle nun den Antrag Drucksache 17/378 zur Abstimmung. (Unruhe) Wer stimmt dem Antrag Drucksache 17/378 zu? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 3 jetzt erledigt. Wir treten in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 15:15 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung: 14:19 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 15:17 Uhr)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Regierungsbefragung Das erste Thema wurde von der SPD-Fraktion gemeldet und lautet: V o r s c h l a g d e s N o r m e n k o n t r o l l r a t s z u m B ü r o k r a t i e a b b a u z u r E n t l a s t u n g v o n V e r e i n e n Ich darf das Wort Frau Abg. Rolland geben.

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Gabriele Rolland SPD

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist das Ehrenamtsland. Das wissen Sie alle wahrscheinlich genauso gut wie ich und sind wahrscheinlich auch alle in Vereinen tätig oder Mitglied. Der Ehrenamtsbericht 2019/2020 hat deutlich gemacht, dass die ehrenamtlich Tätigen im Verein, also diejenigen, die das in ihrer Freizeit machen, etwa 337 Stunden im Jahr zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben aufbringen müssen. Das ist relativ viel. In diesem Bericht ist übrigens auch die Aussage enthalten, dass etwa 70 % der Befragten, die ehrenamtlich tätig sind, eine hohe bis sehr hohe Belastung in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sehen und 65 % hohe bis sehr hohe Belastungen wegen der bürokratischen Verfahren, denen sie ausgesetzt sind, sehen. Der Normenkontrollrat hat 49 Empfehlungen zur Entbürokratisierung bei Vereinen und Ehrenamt an die Landesregierung ausgegeben. Wir fragen die Landesregierung: Was ist mit den Empfehlungen passiert? Wie ist der Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Normenkontrollrats zur Entlastung der Vereine von den bürokratischen Hemmnissen? Vielen Dank. (Beifall)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha und bitte alle Regierungs- (Präsidentin Muhterem Aras) vertreterinnen und Regierungsvertreter darum, sich möglichst kurzzufassen – maximal fünf Minuten –, damit die Abgeordneten auch tatsächlich mehr Fragen stellen können. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegin Rolland, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ehrt mich, Ihnen heute im Auftrag der Landesregierung die Fragen der SPD zu beantworten. Sie wissen, dass ein Großteil der Fragen, die sich auf das Ehrenamt, die Umsetzung und das bürgerschaftliche Engagement beziehen, im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration angesiedelt sind. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Fragen, mit denen dieses wichtige Thema aufgeworfen worden ist, und freue mich, Ihnen diese heute zu beantworten. Liebe CDU, liebe Grünen, unsere Koalition hat dieses Thema prominent im Koalitionsvertrag nominiert. Ich darf Ihnen mal kurz vorlesen: Die Vorschläge des Normenkontrollrates werden wir zeitnah angehen, um die Vereine und das Ehrenamt zu entlasten. Unnötige bürokratische Hürden werden wir abbauen und ehrenamtlich Tätige beraten. Das steht im Koalitionsvertrag. Sie sehen also, wie wichtig uns dieses Thema tatsächlich ist. Es war schon ein Ergebnis der Sondierungsgespräche, dass wir Ehrenamtliche stärken. Und ja, wir haben uns entschieden, das, was noch nicht umgesetzt ist, zeitnah umzusetzen. Vieles wurde nach der Berichterstattung ja schon umgesetzt. Darüber hinaus werden wir die Ehrenamtskarte einführen, die Jugendleiterkarte „Juleica“ aufwerten, eine Ehrenamtsoffensive starten, die Rahmenbedingungen verbessern und die Ehrenamtsstruktur durch die Errichtung eines Netzes von Ehrenamtsansprechpartnerinnen und -partnern auf Stadt- und Landkreisebene besser vernetzen. Die Vorschläge des Normenkontrollrats wurden innerhalb der Landesregierung unter der Federführung des Chefs der Staatskanzlei, Herrn Stegmann, sehr intensiv bearbeitet. Wir haben ein Maßnahmenpaket mit 13 Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht. Einige Empfehlungen des Normenkontrollrats waren bereits umgesetzt. Ich darf auf die Landtagsdrucksache 16/8189 vom Mai 2020 verweisen. Welche Empfehlungen sind bereits umgesetzt? 20 sind, wie gesagt, bereits umgesetzt oder in der Umsetzung. Empfehlung Nummer 6 – Erreichbarkeit der Registergerichte verbessern –: Diese Erreichbarkeit wurde verbessert. Die Gerichte wurden im Rechtspflegebereich personell gestärkt. Die Internetauftritte wurden und werden verbessert. Empfehlung Nummer 8 – Funktion des Ratsschreibers als Alternative zur notariellen Beglaubigung flächendeckend einrichten –: Für Beglaubigungen sollen Ehrenamtliche nicht weit laufen müssen. Deshalb sollen die Ratsschreiber bei den Kommunen beibehalten werden. Wir haben den Kommunen daher einen Anreiz gesetzt, ihre Grundbucheinsichtsstellen zu erhalten oder neue zu schaffen. Die vormals notwendige Gebührenteilung und teilweise -abführung an die Staatskasse fallen weg. Darüber hinaus können Ratsschreiber nun auch unperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 abhängig von den Grundbucheinsichtsstellen eingesetzt werden. Vielleicht ist für Sie noch die Empfehlung Nummer 27 – Lebensmittelinformationspflicht bei Veranstaltungen klarstellen – wichtig. Ich weiß, dass Frau Rolland das immer wieder angesprochen hat. Die Kennzeichnungspflichten von Lebensmitteln bei Vereinsfesten haben zu Verunsicherungen geführt. Die entsprechenden Leitfäden wurden neu formuliert. Alle wissen jetzt, dass Allergene beim gelegentlichen Vereinsfest nicht ausgewiesen werden müssen. Vielleicht noch die Empfehlung Nummer 35 – Informationen und Ansprechpartner zum Thema „Anstellung von Übungsleitern“ –: Hier wurde die Information zum Thema Übungsleiter auf der Serviceplattform „service-bw.de“ integriert. Dann noch zur Nummer 32 – Pauschalreiserecht –: Hier haben wir den Bund gebeten, spezielles Informationsmaterial an die Hand zu geben. Und zu guter Letzt zur Empfehlung Nummer 41: Informationen und Serviceangebote zu Fördermöglichkeiten auf Landesebene werden auf „service-bw.de“ nutzerfreundlich bereitgestellt. Die Landesredaktion hat hierzu bereits die Initiative ergriffen. Das haben wir bereits umgesetzt.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Minister. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Vier Minuten und 55 Sekunden.

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Muhterem Aras

Genau, das ist sensationell, das ist sehr schön. (Vereinzelt Beifall) Es wäre sehr schön, wenn sich auch die anderen daran halten. Nun erteile ich das Wort Herrn Abg. Gruber für die nächste Frage.

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Gernot Gruber SPD

Herr Minister, ich war froh, dass Sie konkrete Verbesserungsvorschläge und Umsetzungen haben benennen können. Am Anfang hatte ich ein bisschen die Befürchtung, Sie konzentrierten sich hauptsächlich auf Beratung und nicht auf Verbesserung. Aber zum Glück sind ja bei etlichen Punkten, die Sie ausgeführt haben, Vereinfachungen und Verbesserungen erfolgt. Ich habe noch zu zwei Punkten eine Nachfrage, und zwar zum einen: Haben Sie auch schon in die Wege geleitet, dass durchgängig digitale Satzungsänderungen ermöglicht werden? Zum Zweiten: Ist man auch bei den Vereinfachungen des Förderungsnachweises für Fördermittel des Landes für Vereine entsprechend in die Gänge gekommen, um den Vereinen für ihr ehrenamtliches Engagement das Leben ein bisschen einfacher zu machen? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Kollege Gruber, herzlichen Dank für die Nachfragen. Ich hätte die vier Minuten und 55 Sekunden nicht eingehalten, wenn ich diese Punkte gleich alle aufgerufen hätte. Aber danke für die Nachfrage. (Minister Manfred Lucha) Wir haben jetzt tatsächlich folgende Empfehlungen aufgegriffen – bisher habe ich Ihnen nur gesagt, was wir unabhängig vom NKR bereits umgesetzt hatten –: Das ist zum einen die Empfehlung Nummer 9: digitale Satzungsänderungen ermöglichen. Digitale Satzungsänderungen sollen im Rahmen der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie für einzelne Gesellschaftsformen bundesrechtlich eingeführt werden. Die Landesregierung hat auf verschiedenen Ebenen versucht, die Einführung auch für Vereine zu ermöglichen. Dieses Anliegen wurde bis jetzt vom Bund abgelehnt. Wir werden jetzt dieses Anliegen nochmals über die Schiene des gemeinsamen Maßnahmenpakets von Bund und Ländern zum Bürokratieabbau einbringen. Baden-Württemberg hat hier die Federführung im Themenbereich „Vereine und Ehrenamt“ übernehmen können. Sollte das Anliegen noch einmal scheitern, so müssen wir uns jedenfalls für eine mittelfristige Berücksichtigung der Vereine einsetzen. Wir gehen dann auch auf Sie zu, dass wir uns gemeinsam abstimmen. Erst einmal wollen wir bundesrechtlich vorankommen. Sollten wir daran scheitern, werden wir Ihre Anregungen landesrechtlich mitnehmen. Vielen Dank. Dann noch die Empfehlung: Verwendungsnachweise für Fördermittel des Landes vereinfachen. Die Formulare für die Einreichung von Verwendungsnachweisen haben wir z. B. in den Programmen „Kultur Sommer 2020“ und „Kunst trotz Abstand“ bereits stark vereinfacht. Das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat dazu eine Vorarbeit geleistet, um schnelle und schlanke Verfahren zu ermöglichen. Die Zuwendungen im Rahmen des Soforthilfeprogramms für die Vereine der Breitenkultur wurden pauschal berechnet und durch die Verbände weitergeleitet. Auch so wurde der Aufwand zum Nachweis der Verwendung reduziert. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz führt Förderverfahren in seinem Zuständigkeitsbereich bereits digital durch. An der weiteren Umsetzung von zusätzlichen digitalen Förderverfahren wird in diesem Ministerium gearbeitet. Ähnliches macht das Kultusministerium; auch hier sind die Verfahren zur Sportförderung und der Förderung von Organisationen mit den Kommunen in Abstimmung. So können und sollen die Belange der Praxis, auch der Verbände – Landessportbund und andere –, die häufig als Zwischenstationen dienen, einfacher werden. Auch wir haben die letzten Förderprogramme im Zusammenhang mit Coronahilfen sehr schmal und schlank gehalten. Wir wollen uns hier auch weiterhin an einer systematischen Vereinfachung orientieren. Ich muss aber auch zum alten Thema Missbrauch – ich nenne es nicht Missbrauch, sondern „zielorientierter Einsatz der Mittel“ – sagen: Wir brauchen schon noch immer die Gewähr, dass die Zweckbindung der Mittel auch tatsächlich eingehalten wird, weil wir hier mit Geldern der Bürgerinnen und Bürger arbeiten und eine treuhänderische Funktion haben. Aber in diesem Spannungsfeld, denke ich, sind wir ein Stück weitergekommen.

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Muhterem Aras

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Dr. Schweickert. Danach kommt noch einmal Frau Abg. Rolland. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Minister, ich habe jetzt verstanden, dass, wenn es um Bürokratieabbau geht, der Bürokratieabbauminister Herr Lucha ist, den man also anrufen möge, wenn man etwas hat. Gilt das nur für Vereine, oder gilt das auch für die anderen Bereiche des Normenkontrollrats? Mich würde nämlich interessieren, was mit denjenigen von den 49 Punkten im Empfehlungsbericht ist, die Sie nicht umsetzen. Was für Gründe gibt es, dass man sie nicht umgesetzt hat? Denn schließlich hat der Normenkontrollrat diesen Empfehlungsbericht ja auch auf der Grundlage eines Regierungsauftrags erstellt. Da würde mich insbesondere das Thema Datenschutz-Grundverordnung interessieren, Herr Lucha. Die Landesregierung hat uns in der letzten Legislaturperiode auf einen Antrag geantwortet, dass Öffnungsklauseln zurückhaltend zu nutzen seien. Bayern hat in der Zwischenzeit die Anforderung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für Amateursportvereine, für Musikkapellen und Sonstige aufgehoben. Bayern hat sich im Evaluierungsprozess beim Thema DS-GVO sehr klar eingebracht. Baden-Württemberg hat da meines Wissens nichts gemacht. Warum haben Sie da nichts gemacht? Und was hat die Landesregierung vor, um gerade bei dem Thema DS-GVO den Vereinen noch unter die Arme zu greifen? Denn bei den Vereinen vor Ort ist das ein ganz großer Kritikpunkt. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: In der Tat, sehr geehrter Herr Abg. Professor Schweickert, gibt es Punkte, die nicht umgesetzt wurden. Darum ist ja auch ein Beratungsgremium ein Beratungsgremium. Es gibt für alle Vorschläge eine Begründung. Die können Sie auch alle nachvollziehen. Ich werde aber jetzt auf zwei Bereiche, die Sie besonders erwähnt haben, eingehen. Das sind zum einen die Nummern 20 – Beratung und Unterstützung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung ausbauen – und 21 – Ansprechpersonen in Datenschutzfragen auf Landesebene für Vereine sicherstellen. Die Beratungsaufgabe wird nach der landesgesetzlichen Kompetenzverteilung vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seiner Eigenschaft als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde ausgeübt. Die Vereine finden dort Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO. Die Landesregierung sieht von eigenen Beratungsangeboten ab, da hiermit in die Unabhängigkeit des LfDI eingegriffen werden würde. Sie geht davon aus, dass das vom LfDI eingerichtete Bildungszentrum Datenschutz mit seinem Schulungs- und Beratungsangebot auch den Vereinen zugutekommt. Ein weiterer Punkt, der mit Ihrer Fragestellung korrespondiert, ist die Nummer 22: keine Übererfüllung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Der Landesregierung steht im Hinblick auf die unabhängige Amtsausübung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht die Kompetenz zu, den Vollzug der Datenschutz-Grundverordnung zu regeln oder diesbezügliche Vorgaben zu treffen. Die Landesregierung hat sich jedoch für eine vereinsfreundliche Ausgestaltung der datenschutzrechtlichen Richtlinien eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Auch hier verweisen wir auf die Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag Drucksache 16/8189 zur dortigen Ziffer 5.

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Muhterem Aras

Vielen Dank. – Die nächste Frage kommt von Frau Abg. Rolland.

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Gabriele Rolland SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Lucha, vielen Dank auch für die Beantwortung der bisherigen Fragen. Mir brennt noch ein Thema heftig unter den Nägeln, das ist das Thema Versicherungen. Der Normenkontrollrat hat ja auch die Empfehlung gegeben, dass das Land Baden-Württemberg einen Rahmenvertrag für die Versicherungen erarbeitet, die die Vereine für ihre Ehrenamtlichen abschließen müssen. Wie weit sind diese Landesrahmenverträge? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Können Sie mir jetzt tatsächlich helfen und sagen, welche Nummer das war? Die Nummer 11 war es nicht. (Abg. Anton Baron AfD: Zur Grunderwerbsteuer kön- nen Sie auch was sagen!)

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Gabriele Rolland SPD

Das ist die Nummer 45. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Die Nummer 45 – das ist sehr nett, ich bedanke mich –: (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Landesrahmenverträge für Versicherungen für Ehrenamtliche. Nach Einschätzung der Landesregierung ist die Versicherungslücke nicht gravierend. (Vereinzelt Lachen – Zurufe, u. a. Abg. Sascha Bin- der SPD: Mit der Antwort können wir auf jeden Fall arbeiten!) – Mit der Antwort könnt ihr arbeiten. – Ich schlage vor – das nehme ich jetzt auf meine Kappe –, dass wir die Stellungnahme zu Nummer 45 noch um einen weiteren Satz ergänzen, warum wir zu der Einschätzung gekommen sind, dass die Versicherungslücke nicht gravierend ist: weil ja an anderer Stelle finanzielle, gewerbesteuerliche, körperschaftsteuerliche Unterstützung geboten wird. Das liefern wir Ihnen nach. Das nehme ich jetzt mit zu Protokoll, Frau Rolland. Das ist ein bisschen puristisch und entspricht normalerweise nicht meinem Naturell. (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: In der Tat nicht, Herr Minister! Lucha und Purismus, das passt nicht zusammen! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Dann freuen wir uns auf die Antwort!)

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Muhterem Aras

Vielen Dank. – Jetzt habe ich eine weitere Wortmeldung, und zwar von Herrn Abg. Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Minister, wenn wir jetzt gerade dabei sind: Was steht denn zu Nummer 47 bei Ihnen? (Heiterkeit) Thema: verkaufsoffene Sonntage und Ladenschlusszeiten, Ausnahmen für Vereine. Das hat euer Normenkontrollrat der Regierung ins Stammbuch geschrieben. Herr Minister, wie steht es denn mit Nummer 47? periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Schön, dass Sie die Nummer nennen, denn ich habe mir da wirklich nicht alle auswendig merken können. – Dazu heißt es in der Kategorie der schönen, nicht puristischen Abteilung: findet keine Anwendung oder wird nicht umgesetzt. Vereinsbasare außerhalb der Ladenschlusszeiten erlauben: Durch die Schaffung einer Ausnahmevorschrift für nicht gewerbliche Basare und Märkte von Vereinen würden an Sonntagen typisch werktägliche Lebensvorgänge ermöglicht, die mit der verfassungsrechtlichen Zweckbestimmung von Sonntagen nicht vereinbar sind. Eine solche Ausnahmevorschrift dürfte aus Gleichbehandlungsgründen nicht nur auf Basare und Märkte von Vereinen beschränkt werden, sondern müsste auch auf vergleichbare Veranstaltungen anderer Anbieter ausgeweitet werden, was die grundsätzliche Gefahr einer Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes – der uns ja allen sehr heilig ist – (Abg. Sascha Binder SPD: Echt? Allen?) birgt. Dies wird von der Landesregierung nicht befürwortet. – Dies war jetzt nicht puristisch, sondern, glaube ich, sehr eindeutig. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Auch wäh- rend Corona?) – Auch während Corona. Es gibt ja die Möglichkeit, Spielräume auszunutzen. Aber das gilt grundsätzlich. Die Fragen des Normenkontrollrats richten sich an die Gesamtheit des gesellschaftlichen Tuns.

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Muhterem Aras

Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Wortmeldung, und zwar von Herrn Abg. Binder.

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Sascha Binder SPD

Herr Minister Lucha, Sie haben gerade gesagt, dass Ihnen die Sonn- und Feiertagsregelungen heilig sind. Sprechen Sie da für die gesamte Landesregierung? (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: An diesem Punkt ja!) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Wir haben an diesem Punkt zu den Empfehlungen des Normenkontrollrats diese Äußerungen getroffen. Diese sind eindeutig zu diesem Vorschlag zu Märkten und Basaren. Grundsätzlich sehe ich hier keinen Auftrag für die gesamte Landesregierung, weil wir keine Sprecherkonzertierung getroffen haben. Meine persönliche Meinung ist da vergleichsweise alt und altbeständig. Aber wir werden uns dazu verhalten, wiewohl ich aber auch sehe, dass es Sondersituationen gibt. Keine Regel ohne Ausnahmen. Diese muss man genau anschauen und begründen. Aber im Grundsatz sage ich Ihnen als ehemaliger Oberministrant und Gewerkschafter: Im Schnitt muss uns der Sonntag heilig bleiben. Wir haben genug Branchen wie meine eigene – das Gesundheitswesen –, bei denen eine Aufrechterhaltung der Pflichtbetriebe nötig ist. (Minister Manfred Lucha) (Abg. Gabriele Rolland SPD: Es geht aber um Ver- einsbasare!) Ich würde also immer appellieren, mit sehr viel Maß zu agieren.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Minister. – Noch eine Wortmeldung. – Sie haben das Wort. Bitte.

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Klaus Ranger SPD

Herr Minister Lucha, wie steht es mit der Servicequalität der Vereinsregister? Es steht in dem Empfehlungsbericht, dass die Vereine anfragen können. Aber ich stellte fest: Die telefonische Erreichbarkeit ist nicht so gegeben, wie man es sich wünscht. Und auskunftsfreudig sind die Vereinsregister ebenfalls nicht. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Auch das, lieber Herr Kollege, muss ich mitnehmen. Hier habe ich das eindeutige Rechercheergebnis aus der Fläche, dass sowohl der Rechtspflegebereich bei den Registergerichten als auch die Erreichbarkeit verbessert wurden, dass auch die Internetauftritte barrierefreier, einfacher und besser durchzuführen sind. Nennen Sie uns bitte ganz konkret die Vereine oder die Örtlichkeiten, die das monieren. Dann können wir dieser Sachfrage direkt nachgehen.

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Klaus Ranger SPD

Da ist mein eigener Sportkreis, der Sportkreis Heilbronn, betroffen. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Dann schreiben Sie mich an, und wir kümmern uns darum.

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Klaus Ranger SPD

Das bekommen Sie nächste Woche von mir.

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Muhterem Aras

Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. – Vielen Dank, Herr Minister – vor allem dafür, dass Sie bei jeder Frage die Zeit eingehalten haben. Damit steht den folgenden Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung mehr Zeit zur Verfügung. Ich rufe das nächste Thema auf, gemeldet von der Fraktion GRÜNE: F u ß v e r k e h r s - C h e c k s Ich darf das Wort Herrn Abg. Katzenstein erteilen.

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Hermann Katzenstein GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Zimmer, erst mal freue ich mich, dass dies Ihre Premiere in Ihrer neuen Funktion ist und dann gleich bei einem solch schönen Thema wie dem Fußverkehr. (Zuruf: Was für ein Zufall!) Das wird sicherlich gut werden. Auf gute Zusammenarbeit in den nächsten fünf Jahren! Der Fußverkehr – das habe ich schon in der letzten Legislaturperiode gesagt – ist die am meisten unterschätzte Art, sich im Verkehr fortzubewegen. Der Modal-Split, also die Angabe, welche Verkehrsart vorherrschend ist, ist unvollständig, weil nur das Hauptverkehrsmittel angegeben wird. Die anderen Verkehrsmittel der Reisekette entfallen. Wenn man aber eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 alle Verkehrsmittel berücksichtigt, hat der Fußverkehr – je nachdem, welche Studie man sich anschaut – einen Anteil von fast 50 %. Das heißt, wir alle gehen irgendwann einmal zu Fuß, sei es zur Bushaltestelle, vom Hauptbahnhof zum Landtag oder vom Auto, Parkhaus bzw. Parkplatz zur Fußgängerzone. Deswegen ist es wunderbar und richtig, dass sich das Verkehrsministerium seit einigen Jahren intensiv für die Förderung des Fußverkehrs einsetzt, z. B. mit dem Mittel der Fußverkehrs-Checks. Daher frage ich die Regierung: In der letzten Woche wurden die 15 Kommunen bekannt gegeben, die in diesem Jahr vom Land den Fußverkehrs-Check zur Verfügung gestellt bekommen. Welches Hauptziel verfolgt die Landesregierung mit dem Fußverkehrs-Check, und warum tut sie das?

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Muhterem Aras

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Zimmer.

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Elke Zimmer

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Katzenstein, herzlichen Dank für diese Frage. Dass gleich in der ersten Regierungsbefragung dieser Legislaturperiode mit einer Frage zum Fußverkehr dieses Thema gesetzt wird, halte ich schon für etwas Besonderes. Es ist ein Thema, an dem Sie ja schon jahrelang dran sind, das Ihnen auch ein großes persönliches Anliegen ist. Daher herzlichen Dank für die Frage. (Zuruf) Die Fußverkehrs-Checks sind letztlich ein niedrigschwelliges Angebot für die Kommunen in unserem Land, um einen Einstieg in eine kommunale Fußverkehrsplanung auf den Weg zu bringen. Letzte Woche – Sie haben es schon gesagt, Herr Katzenstein – sind die 15 Teilnehmerkommunen in diesem Jahr ausgezeichnet worden und haben ihre Urkunden erhalten. Der Fußverkehr hat in diesen Kommunen schon einen besonderen Stellenwert; sonst wäre es ja überhaupt nicht zu diesen Bewerbungen gekommen. In vielen anderen Kommunen ist es leider nach wie vor so, dass der Fußverkehr als eigenständige Verkehrsart noch keine entsprechende Wichtigkeit erfährt, weil es einfach noch nicht richtig im Bewusstsein des Gemeinderats, der Bürgerschaft oder der Verwaltung angekommen ist. Die Fußverkehrs-Checks sind das Mittel, um den Fußverkehr in das Bewusstsein genau dieser Beteiligten zu bringen und dadurch eine systematische Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen zu erreichen. Denn wir wollen Vorzeigekommunen in Baden-Württemberg, in denen eine systematische und konsequente Fußverkehrsförderung betrieben wird. Fußverkehr ist ein zentraler Baustein der Mobilitätswende und für den Klimaschutz im Verkehr. Fußverkehr ist gesellschaftliche Teilhabe. Fußverkehr ist gesund. Es gibt also sehr viele positive Effekte, die mit dem Fußverkehr zusammenhängen. Fußverkehr ist für alle gesund, nicht nur für diejenigen, die zu Fuß gehen und sich entsprechend bewegen, sondern auch für die, die nebendran stehen, da kein CO ausgestoßen wird, wenn der Mobilitätsteilnehmer zu Fuß geht. Daher ist Fußverkehr auch ein wichtiger Beitrag für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes. Das ist unsere Motivation, die Fußverkehrs-Checks in die Fläche zu bringen und dieses Programm jedes Jahr aufs Neue aufzulegen. (Beifall)

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Muhterem Aras

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Storz.

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Hans-Peter Storz SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatssekretärin Zimmer, Sie haben es schon deutlich gemacht: 15 von 59 Kommunen wurden ausgewählt, das heißt knapp ein Viertel. Meine Frage ist: Gibt es für die Kommunen, die nicht den Zuschlag erhalten haben, ebenfalls Beratungsangebote in irgendeiner Form, oder müssen sie warten, bis sie eines Tages den Zuschlag erhalten?

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Elke Zimmer

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Kollege. – Auch für diese Kommunen gibt es einen Leitfaden, der zur Verfügung steht und an dem sie sich orientieren können. (Zuruf: Hat den auch die Stadt Stuttgart?) Ganz viele Kommunen bewerben sich tatsächlich ein zweites Mal. Im Regelfall wird man, wenn man sich ein zweites oder drittes Mal bewirbt, dann auch genommen. Denn ein Argument für die Jury bei der Auswahl der Kommunen ist tatsächlich auch: Welche Motivation steckt dahinter? Ist das eine Kommune, die die Empfehlungen, die dann ausgesprochen werden, wirklich umsetzt? Deshalb ist z. B. eine zweite oder dritte Bewerbung ein Signal dafür, dass dort eine hohe Motivation besteht und dass die Kommune tatsächlich etwas tun möchte, dass sie die Empfehlungen und Maßnahmen, die dabei erarbeitet werden, auch umsetzt. Wenn Sie eine Kommune kennen, die beim ersten Mal nicht zum Zug kam: Der Leitfaden hilft auch schon ein bisschen weiter. Die nächste Förderung gibt es nächstes Jahr; das ist ein überschaubarer Zeitraum. Sie sollen sich noch einmal bewerben. Die zweite Bewerbung ist einfach ein deutliches Zeichen für die Motivation, und die Chance steigt gewaltig, dann genommen zu werden.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Katzenstein, Sie haben das Wort, um eine weitere Frage zu stellen.

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Hermann Katzenstein GRÜNE

Vielen Dank. – Meine Kommune hat sich zwei Mal beworben. Ich werde sie ermutigen, das noch ein drittes Mal zu tun, vielleicht klappt es ja dann. (Heiterkeit) – Könnte ich vielleicht darlegen? Wir haben gerade gehört – –

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Elke Zimmer

Aber eine Kommune aus deinem Wahlkreis ist dieses Mal dabei, ja.

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Hermann Katzenstein GRÜNE

Genau, aber nicht meine Heimatgemeinde, in der ich selbst im Gemeinderat bin.

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Elke Zimmer

Genau. Darf ich kurz dazwischen? – Auch das ist manchmal ein Argument. Wenn zwei Bewerberkommunen direkt nebeneinander liegen, dann wird eben nur eine davon ausgewählt, weil wir einfach auch in die Fläche gehen wollen.

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Hermann Katzenstein GRÜNE

Natürlich. Alles gut. Wir haben gerade gehört: In diesem Jahr konnte ungefähr nur ein Viertel der Bewerbungen den Zuschlag bekommen. Wie periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 hat sich die Zahl der Bewerbungen denn insgesamt entwickelt? Wie viele von unseren landesweit 1 101 Kommunen haben sich inzwischen überhaupt schon beworben? Ist das eine breite Bewegung?

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Elke Zimmer

Danke für die Frage. – Es ist tatsächlich eine breite Bewegung. 15 Kommunen in diesem Jahr – das hört sich ja erst einmal nicht nach so vielen an. Aber seit es den Fußverkehrs-Check gibt, seit 2015, haben wir inzwischen tatsächlich 200 Bewerbungen. Das heißt, jede fünfte Kommune im Land hat sich mittlerweile beworben. Jede fünfte Kommune im Land hat sich mit dem Thema Fußverkehr intensiv auseinandergesetzt, sonst wäre schon überhaupt keine Bewerbung zustande gekommen. Daher ist es mittlerweile tatsächlich eine breite Bewegung. Es ist ein bisschen schade: Wir bekommen knapp 60 Bewerbungen und können nur 15 Kommunen nehmen. Hätten wir mehr Geld, würden wir gern mehr tun; das kann ich hier ja schon gleich einmal in die Runde geben. Daher: Die Bewegung ist angekommen, das Thema ist angekommen. Ich glaube, das ist auch wichtig; denn das ist der Funke, der überspringt. Deswegen gehen wir auch in die Breite. Denn tatsächlich: Wenn eine Kommune den Zuschlag bekommt, ist das oftmals auch für die Kommunen nebenan eine Initialzündung: „Oh, das ist ein Thema, um das wir uns auch kümmern müssten.“

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Muhterem Aras

Vielen Dank. – Herr Abg. Katzenstein, Sie erhalten noch einmal das Wort für die nächste Frage.

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Hermann Katzenstein GRÜNE

Nun ist es ja so, dass die Kommunen am Ende dieses Jahres, wenn sie an dem Check teilgenommen haben, eine Art Handlungsleitfaden bekommen, in dem verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs vorgeschlagen werden. Gibt es eine Art Evaluation? Sprich: Wird nach drei oder vier Jahren geschaut, welche von diesen Maßnahmen schon umgesetzt oder zumindest angegangen wurden? Wenn nein: Ist vielleicht angedacht, sich im Verkehrsministerium etwas in dieser Hinsicht vorzunehmen?

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Elke Zimmer

Herzlichen Dank für die Frage. – Wir haben tatsächlich die ersten beiden Fußverkehrs-Checks aus den Jahren 2015 und 2016 evaluiert; dazu liegen die Evaluationsergebnisse vor. Sie hatten damals letztlich als Fazit: Wer den Fußverkehrs-Check macht, in dessen Kommune bewegt sich sozusagen auch etwas im Bewusstsein der Menschen und im Bewusstsein der Verwaltung. Allerdings krankt es dann oftmals in den Jahren danach – wie Sie gesagt haben, nach drei oder vier Jahren – an der konkreten Umsetzung, weil entweder das Personal fehlt oder die Finanzen oder vielleicht auch die politische Mehrheit im Gemeinderat, die eine solche Maßnahme dann auch tatsächlich umsetzen würde. Wir haben in den Folgejahren keine Evaluationen mehr durchgeführt, arbeiten im Moment im Ministerium aber an einem Modell, wie eine Evaluation stattfinden kann. Denn letzten Endes ist es uns zu wenig, wenn nur eine Art von Bewusstseinswandel erfolgt; die Maßnahmen müssen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wir möchten mit dieser Evaluation die (Staatssekretärin Elke Zimmer) Kommunen begleiten, um diese Maßnahmen tatsächlich auf die Straße zu bringen, damit wir wirklich zu einer erhöhten Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger gelangen. Was wir mit den Fußverkehrs-Checks tatsächlich noch erreicht haben, ist Folgendes: Wir haben diese Fußverkehrs-Checks bundesweit ausrollen können; wir haben mittlerweile Nachahmer in Nordrhein-Westfalen und auch in Hessen gefunden, die dieses Modell mittlerweile übernommen haben. Denn man sieht einfach: Um den Fußverkehr voranzubringen, brauchen Kommunen Unterstützung. Unterstützung für den Fußverkehr ist mit Sicherheit die richtige Entscheidung, aber ich hoffe, dass uns die kommende Evaluation für die letzten zwei Jahre der Legislatur ein Stück weit noch in die Schärfung bringt, um zu wissen: Wie muss es wirklich aufgesetzt sein, damit Kommunen einen Leitfaden haben, mit dem sie konkret und schnell in die Umsetzung gehen können? (Beifall)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Storz, Sie haben das Wort für Ihre Frage.

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Hans-Peter Storz SPD

Meine Heimatstadt ist Singen am Hohentwiel. Ich bin dort auch kommunalpolitisch tätig und freue mich, dass wir in den Jahren 2016 und 2021 den Zuschlag bekommen haben. Das Geld ist bei uns sicher gut angelegt, und wir machen etwas Sinnvolles daraus. Aber die Frage stellt sich schon: Ist diese Vergabepraxis überhaupt sachgerecht? Ich höre von Kollegen, die sich auch schon zweimal beworben haben, jedoch nicht zum Zuge kamen. Die zweite Frage: Sind die Ergebnisse so wenig nachhaltig, dass man alle fünf Jahre einen neuen Check machen muss?

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Elke Zimmer

Ich bleibe bei Singen, Herr Kollege. Der Stadt Singen habe ich die entsprechende Urkunde letzte Woche selbst virtuell überreicht. Singen hat in diesem Jahr nämlich eine interessante Bewerbung abgegeben. Singen hat zum einen das Motto „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“ gut umgesetzt, indem ein Schwerpunkt auf den Schülerverkehr gelegt wurde, aber Singen hat – das war diesmal etwas ganz Besonderes – mit diesem zweiten Fußverkehrs-Check auch die Evaluierung des ersten Fußverkehrs-Checks in die Bewerbung mit hineingegeben. Das hat die Jury überzeugt, zu sagen: Dann nehmen wir Singen und schauen einfach mal, wie das aussehen kann. Aber ich glaube, das wird ein relativ singulärer Fall bleiben. Es mag für die eine oder andere Kommune sinnvoll sein, aber unser Ziel ist nicht, dass sich eine Kommune zukünftig zum zweiten Mal bewerben muss, um eine Evaluierung der ersten Bewerbungsphase zu bekommen, sondern die Evaluierung muss auf anderem Weg laufen. Denn die Checks sind für Kommunen gedacht, die neue Dinge umsetzen wollen. Ich denke beispielsweise an Überlingen; dort will man – auch das war interessant – die Altstadt fußgängerfreundlicher machen. In Wiesloch geht es um ein Gewerbegebiet, in dem Fußverkehr möglich sein soll. Es sind also ganz unterschiedliche Dinge, die jeweils anstehen. Das Modell Singen ist für dieses Jahr super interessant, ist aber, wie ich meine, keine Blaupause für die nächsten Jahre. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021

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Muhterem Aras

Ich habe noch eine weitere Wortmeldung, und zwar von Herrn Abg. Röderer für die SPD.

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Jan-Peter Röderer SPD

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Zimmer, Sie haben davon gesprochen, dass die ersten beiden Jahre evaluiert wurden und dass auch zukünftig wieder eine Evaluation der einzelnen Jahre geplant ist. Wäre es nicht sinnvoll, nach sieben Jahren das Gesamtpaket zu evaluieren und auf der Grundlage dieser Evaluation zu entscheiden, ob es überhaupt sinnvoll ist, das Programm weiterzuführen? Plant die Regierung so etwas?

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Elke Zimmer

Ich hatte etwas ins Unreine gesprochen und habe einfach die zwei Jahrgänge genommen, so, wie es bei der ersten Evaluation war. Im Moment sind wir am Erarbeiten des Konzepts; es wäre daher sozusagen noch nicht pressetauglich, wenn ich sagen würde, es werden wieder zwei Jahre. Es kann auch anders sein.

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Muhterem Aras

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann ist dieses Thema abgearbeitet. Frau Staatssekretärin, auch Sie haben sich vorbildlich an die Redezeit gehalten; deshalb konnten viele Fragen beantwortet werden. Ich kann noch das nächste Thema aufrufen, gemeldet von der Fraktion der FDP/DVP: K r a n k e n h a u s p o l i t i k Ich darf das Wort hierfür Herrn Abg. Haußmann erteilen.

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seitens der FDP/DVP-Landtagsfraktion das Thema Krankenhauspolitik und im Speziellen das Thema Krankenhauszukunftsfonds. Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg haben schon vor der Pandemie, aber erst recht während der Coronapandemie einen herausragenden Beitrag zur Versorgung und jetzt auch zur Bewältigung der Coronapandemie geleistet. Dafür ist es eine wichtige Voraussetzung, die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg mit ihrer heutigen Qualität und Leistungsfähigkeit weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch Strukturentwicklung, Modernisierung und Digitalisierung sowie die Vernetzung mit allen an der Patientenversorgung beteiligten Akteuren in Baden-Württemberg. Im Koalitionsvertrag lesen wir, dass es das Ziel der Landesregierung ist, die Krankenhausplanung nachhaltig, digital und inklusiv weiterzuentwickeln und dabei auch sektorenübergreifende Aspekte zu berücksichtigen. Baden-Württemberg soll zum Vorreiter der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden – so das Ziel der Landesregierung. Bereits im letzten Jahr wurde das Krankenhauszukunftsgesetz des Bundes verabschiedet. Mit dem Krankenhauszukunftsfonds werden den Ländern umfangreiche Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Deswegen die Frage der FDP/DVP-Landtagsfraktion: Inwieweit stellt die Landesregierung die erforderlichen Kofinanzierungsmittel zusätzlich zu dem bisherigen Fördervolumen bereit? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die verfügbaren Mittel auch tatsächlich in vollem Umfang zur Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg abgerufen werden? Vielen Dank.

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Kollege Haußmann! Ja, es ist notwendig – das haben wir auch in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben; an dieser Stelle möchte ich aber auch sagen, dass wir schon 2011 in der damaligen, grün-roten Koalition damit begonnen haben –, die Krankenhausfinanzierung systematisch zu stärken. Im Jahr 2005 haben die Gesamthaushaltsmittel in diesem Bereich inklusive damals gegebener Mittel von dritter Stelle nur 281 Millionen € betragen und wurden bis heute ganz kontinuierlich auf 511 Millionen € ohne die Mittel aus den Strukturfonds I, II und demnächst auch III des Bundes gesteigert. Richtig ist, dass jetzt das Geld in die Hand genommen wird, um das bundesweite Investitionsprogramm zur Stärkung der Digitalisierung und regionaler Versorgungsstrukturen aufzusetzen. Die Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden dabei in moderne Notfallkapazitäten und in eine den bundesweiten Standards genügende digitale Infrastruktur der Krankenhäuser zur Verbesserung der internen und sektorenübergreifenden Versorgung fließen. Der Bund wird Mittel von insgesamt 3 Milliarden € bereitstellen. Der Kofinanzierungsanteil der Länder und der Träger wird sich voraussichtlich auf jeweils 30 % belaufen. Die Strukturfonds I und II haben wir komplett nicht mit regulären Krankenhausplanungsmitteln, sondern mit zusätzlichem, wirklich frischem Geld aus dem Regelhaushalt kofinanziert. Für die nächsten Haushaltsberatungen haben wir vorgeschlagen, dass wir auch die zukünftigen Programme kofinanzieren. Den Grundsatzbeschluss aus dem letzten Jahr gibt es ja schon. Die erste Tranche haben wir bereits für das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt, sodass wir auch für 2022, wenn jetzt der Haushalt aufgestellt wird, diese Kofinanzierung sicherstellen können. (Beifall)

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Muhterem Aras

Es gibt eine weitere Nachfrage von Herrn Abg. Haußmann.

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Jochen Haußmann FDP

Vielen Dank, Herr Minister. – Noch einmal zur Klarstellung: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann gilt die Sicherstellung der Kofinanzierung nicht nur für den Krankenhausstrukturfonds, sondern auch für den Krankenhauszukunftsfonds. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ganz genau.

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Jochen Haußmann FDP

Trifft es zu, dass die Frist zur Meldung am Jahresende abläuft, sodass es bereits im Januar ein Schreiben der BWKG und der Kassen an das Ministerium mit der Bitte um Beteiligung gab und dieses Schreiben bisher nicht beantwortet wurde? Mich würde darüber hinaus noch einmal interessieren – es gibt ja Projektanträge –: Wie ist geplant, diese Mittel des Krankenhauszukunftsfonds in Baden-Württemberg einzusetzen? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich sage Ihnen ja nichts Neues, wenn ich erwähperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 ne, dass dieses Referat, dieser Teil des Ministeriums natürlich auch derjenige war, der 24/7 mit der Bewältigung der Pandemie beschäftigt war. Allein die Bereitstellung der notwendigen Behandlungsstrukturen, der Ausgleichszahlungen, die Rechtmäßigkeit – Sie kennen die Debatte, die gerade um ordentlich verwendete und nachgewiesene Mittel geführt wird –, der Ausgleichsfonds, die Intensivbetten, die Sätze – – Da haben wir uns für die BWKG-Häuser unheimlich eingesetzt. Ich möchte auch sagen, dass ich auf Landesseite viel herausgeholt habe. Im Übrigen haben wir im letzten Jahr auch mit Landesgeld in Höhe von 210 Millionen € kofinanziert. Wir sind in ganz engem Austausch mit den Verbänden, und wir werden zur Eingabefrist ein landesweit abgestimmtes, homogenisiertes und im Landeskrankenhausausschuss konsentiertes Förderprogramm vorlegen. Wir werden die Vorschläge dann auch mit den Klinikträgern und der Krankenhausgesellschaft konsentiert haben, und wir werden dabei keine Frist versäumen – keine Sorge.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Wahl, Sie haben das Wort, um Ihre Frage zu stellen.

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Florian Wahl SPD

Herr Minister, die Krankenhäuser im Land fordern ja schon seit Langem ein gut ausgestattetes Sonderprogramm gerade zum Ausbau der Digitalisierung in den Krankenhäusern. Wir, die SPD-Fraktion, haben in der Vergangenheit mehrmals Anträge dazu gestellt, die von der grünschwarzen Koalition abgelehnt worden sind. Und aus dem Digitalisierungsprogramm der Landesregierung wurden ja jeweils nur Leuchttürme und Schwerpunkte bzw. Modellprojekte bewilligt, was aber für einen flächendeckenden Ausbau nicht reicht. Jetzt haben wir gerade durch verschiedene Situationen, wie wir sie überall erleben, die Dringlichkeit der Digitalisierung vor Augen geführt bekommen. Gerade auch durch die elektronische Patientenakte, die von der Bundesebene kommt, erhält das ganze Thema eine neue Dynamik. Deswegen will ich Sie fragen: Welche Zusagen zur finanziellen Unterstützung beim flächendeckenden Ausbau der Digitalisierung können Sie den Krankenhäusern außerhalb der Bundesprogramme in dieser Legislaturperiode geben? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Ich kann die Zusicherung geben, dass die Mittel, die zum einen vom Bund zur Verfügung gestellt werden – die ja zweckorientiert sind, die einer verbindlichen Kofinanzierung bedürfen –, kofinanziert werden. Und gleichzeitig – – Herr Wahl, Sie erinnern sich: Während Ihrer fünfjährigen Rolle als Lobbyist haben wir immer wieder – – (Vereinzelt Oh-Rufe) – Nein, Sie waren kein Lobbyist. Ich nehme das zurück und sage: als Vertreter einer Körperschaft. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist ein kleiner Unter- schied!) Wir haben die letzten Jahre mit unseren Programmen zur Digitalisierung in der Medizin ganz intensiv genutzt, um Pflegestrukturen vorzubereiten, gerade auch hinsichtlich der elektronischen Patientenakte und der Einbindung des LfDI, damit wir dies umsetzen können. (Minister Manfred Lucha) Wir bringen das jetzt alles zusammen. Die BWKG, die Klinikvertreter, die Kassen und die ständischen Vertretungen sind Bestandteil unseres Digitalisierungsbeirats. Wir eruieren die notwendigen Digitalisierungsaufgaben und setzen diese dann im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel – das, was wir geben können, das, was wir verbindlich kofinanzieren – um. Ich brauche jetzt nicht die Rolle des Finanzministeriums zu übernehmen – die Lücke. Aber ich glaube, in Zeiten der Aufarbeitung einer Pandemie und auch durch die Bestätigung, dass unser Gesundheitswesen resilient war, gerade jetzt, in der vergangenen Phase – – Ich bin auch sehr stolz auf die Clusterbildung, die wir für das Kleeblattkonzept gemacht haben, sodass wir zu keinem Zeitpunkt die Sorge hatten, irgendwo wäre jemand nicht versorgt worden. Ganz im Gegenteil: Wir waren sogar fähig, Patienten von außen aufzunehmen und jetzt wieder ganz schnell in den Normalbetrieb zu kommen. Herr Wahl weiß, dass wir jetzt – in dieser Welle – in der Lage waren, die Behandlungsintensität ohne Einschnitte wie in der ersten Welle vorzunehmen. Das war eine enorme Zumutung für unsere Kliniken und gleichzeitig ein immenser Leistungsbeweis. Das geht natürlich auch nur, weil wir schon jetzt Digitalisierungsprozesse innerhalb der Klinikverbünde haben und diese mit digitalen Instrumenten – horizontal wie vertikal, also technisch wie therapeutisch – arbeiten. Dem gehört die Zukunft. Die Einführung der ePA – Herr Wahl weiß es aus seiner Arbeitsphase – ist ein Trauerspiel. Wir sind bei der elektronischen Patientenakte zehn Jahre zu spät. Aber an Baden-Württemberg liegt es nicht. Wir haben sehr viele Programme, Projekte aufgelegt, die da eher einen Schwung geben. Wir werden alles kofinanzieren, wofür wir Geld haben, und werden das gemeinsam mit den Klinikträgern und den sektorenübergreifenden Schnittstellen zu MVZs, zu Angebotsverbindungen, zu Niedergelassenen tun. Das ist der nächste notwendige Schritt, damit wir keine Doppelstrukturen mehr haben. Vor den Haushaltsverhandlungen für 2022, die jetzt beginnen, kann ich natürlich keine Aussagen zur Finanzierung machen. Aber wir haben die Grundsatzvereinbarung im Kabinett, auch aus dem Koalitionsvertrag – so steht es im Koalitionsvertrag; Sie dürfen es nachlesen –, dass die Aufgaben zusätzlich finanziert werden.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Haußmann, Sie haben das Wort.

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Jochen Haußmann FDP

Vielen Dank, Herr Minister Lucha. – Ich will trotzdem noch einmal nachfassen, weil das doch einigermaßen unkonkret ist. Bereits seit September 2020 ist man vom Krankenhauszukunftsfonds, vom Krankenhauszukunftsgesetz her in der Lage, Mittel anzumelden. Wenn ich jetzt sehe, was man in der Coronapandemie an zusätzlichen Milliarden Euro auch im Landeshaushalt verausgabt hat, wäre das ja gerade im Zuge der Coronapandemie eine Chance für eine zügigere Umsetzung gewesen. Mich würde interessieren – wir wissen, dass viele Krankenhausträger bereitstehen, um in die Digitalisierung zu investieeriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 ren –, in welcher Höhe hier Bedarf der Krankenhausträger angemeldet worden ist und in welchem Zeitrahmen Sie das dann umsetzen wollen. Denn wir sollten da nicht bis 2022 warten, weil es schon jetzt konkrete Projektvorhaben gibt, die man sofort beginnen könnte. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Wir setzen das alles genau so um, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir bringen die konsentierte Vorschlagsliste in die nächste Sitzung des Landeskrankenhausausschusses ein, die noch in diesem Sommer stattfinden wird. Sie wissen, dass in der Regel Anmeldezahlen immer höher sind als das zur Verfügung stehende, zu verteilende Geld. Wir werden auch schauen, ob wir priorisieren müssen, ob es auch noch Synergieeffekte gibt. Wir werden all die Projekte, die finanzierbar und umsetzungsfähig sind, die therapeutisch und technisch Sinn machen, auch realisieren – in Absprache mit dem Landeskrankenhausausschuss und nach dessen Beschlussfassung.

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist dieses Thema abgearbeitet. Weil wir für die Regierungsbefragung nur noch wenige Minuten zur Verfügung haben, rufe ich das nächste Thema nun nicht mehr auf, weil das sonst diesem Thema nicht gerecht werden würde. Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 GG Meine Damen und Herren, in § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes wird bestimmt, dass das Innenministerium unverzüglich eine Kommission über die von ihm angeordneten Beschränkungsmaßnahmen unterrichtet. Die Kommission besteht nach § 2 Absatz 5 dieses Gesetzes aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und zwei Beisitzern. Sie wird für die Dauer einer Wahlperiode bestellt. Gleichzeitig ist für jedes Mitglied der Kommission eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Auf Ihren Tischen finden Sie einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU (Anlage 2). Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Wahl offen durchführe? – Das ist der Fall. Vielen Dank. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank. Damit ist Punkt 5 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: a) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Württembergischen Staatstheater (Präsidentin Muhterem Aras) b) Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats des Landestheaters Württemberg-Hohenzollern Meine Damen und Herren, nach dem Theatervertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart gehören dem Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater sechs Abgeordnete an. Gemäß der Satzung des Landestheaters Württemberg-Hohenzollern gehören diesem Verwaltungsrat zwei Mitglieder an. Für beide Gremien wurden bisher Stellvertreterinnen und Stellvertreter in der jeweils gleichen Anzahl gewählt. Mit Ablauf der 16. Wahlperiode ist die Mitgliedschaft der bisherigen Vertreterinnen und Vertreter des Landtags in diesen beiden Gremien erloschen. Wir kommen zunächst zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats der Württembergischen Staatstheater. Nach § 17 a Absatz 2 unserer Geschäftsordnung stehen hier der Fraktion GRÜNE jeweils zwei Sitze und den weiteren Fraktionen jeweils ein Sitz zu. Auf ihren Tischen finden Sie einen gemeinsamen Wahlvorschlag der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen (Anlage 3). Sind Sie damit einverstanden, dass wir die Wahl hierzu offen durchführen? – Das ist der Fall. Vielen Dank. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahlvorschlag ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Wir kommen nun zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats des Landestheaters Württemberg-Hohenzollern. Nach § 17 a Absatz 2 unserer Geschäftsordnung steht hier der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU jeweils ein Sitz zu. Auf Ihren Tischen liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU (Anlage 3). Auch hier sind Sie damit einverstanden, dass ich die Wahl offen durchführe. – Vielen Dank. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahlvorschlag ist einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Punkt 6 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH Meine Damen und Herren, gemäß § 6 Absatz 3 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrags der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH sind neun Mitglieder des Aufsichtsrats auf Vorschlag des Landtags in dieses Gremium zu entsenden. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit der konstituierenden Sitzung eines neuen Landtags von Baden-Württemberg. Sie verlängert sich bis zur Entsendung der jeweils neuen Mitglieder. Nach § 17 a Absatz 2 unserer Geschäftsordnung stehen der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU jeweils zwei Sitze sowie den Fraktionen der SPD, der FDP/DVP und der AfD jeweils ein Sitz zu. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller Fraktionen liegt Ihnen vor (Anlage 4). Auch hier sind Sie daperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 mit einverstanden, dass wir über den Wahlvorschlag offen abstimmen. – Das ist der Fall. Danke. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahlvorschlag ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Punkt 7 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Meine Damen und Herren, das Kuratorium der Staatlichen Toto-Lotto GmbH besteht gemäß § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags aus 15 Mitgliedern, darunter acht Mitgliedern des Landtags. Nach § 17 a Absatz 2 unserer Geschäftsordnung stehen der Fraktion GRÜNE drei Sitze, der Fraktion der CDU zwei Sitze sowie den Fraktionen der SPD, der FDP/DVP und der AfD jeweils ein Sitz zu. Auf Ihren Tischen liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen (Anlage 5). Sie sind damit einverstanden, dass wir auch hier die Wahl offen durchführen. – Vielen Dank. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahlvorschlag ist damit einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Punkt 8 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Wahl von Vertretern des Landtags a) für die Entsendung in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks b) für die Entsendung in den Verwaltungsrat des Südwestrundfunks Meine Damen und Herren, wir kommen zunächst zur Nachwahl bezüglich des Rundfunkrats, dessen Amtszeit am 25. September 2025 endet. Die Fraktion GRÜNE hat mitgeteilt, dass Frau Abg. Dr. Leidig rückwirkend mit der Ernennung zur Staatssekretärin ihre Mitgliedschaft im Rundfunkrat am 12. Mai 2021 niedergelegt hat. Nach § 14 Absatz 7 Satz 2 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk ist deshalb für den Rest ihrer Amtszeit eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger zu bestimmen. Die Fraktion GRÜNE schlägt als Nachfolgerin Frau Abg. Kern vor. Sind Sie damit einverstanden, die Wahl offen durchzuführen? – Das ist der Fall. Vielen Dank. Wer der Wahl von Frau Abg. Kern als Vertreterin des Landtags in den Rundfunkrat zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt. Wir kommen nun zu den Nachwahlen bezüglich des Verwaltungsrats, dessen Amtszeit ebenfalls am 25. September 2025 endet. Die Fraktion GRÜNE hat hierzu mitgeteilt, dass Frau Abg. Boser ihr Mandat im Verwaltungsrat niedergelegt hat. Ebenso hat Frau Abg. Lindlohr ihr Mandat als stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied rückwirkend zum 12. Mai 2021 niedergelegt. (Präsidentin Muhterem Aras) Nach § 22 Absatz 3 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk ist im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds für den Rest der Amtszeit im Verwaltungsrat des SWR ein neues Mitglied zu bestimmen. Das Vorschlagsrecht für diese Nachwahl steht der Fraktion GRÜNE zu, die als Mitglied im Verwaltungsrat Frau Abg. Holmberg und als stellvertretendes Mitglied Frau Abg. Bay benannt hat. Sind Sie damit einverstanden, beide Wahlen offen durchzuführen? – Das ist der Fall. Vielen Dank. Ich stelle nun die beiden Wahlvorschläge zur Abstimmung. Wer der Nachwahl von Frau Abg. Holmberg als Mitglied in den SWR-Verwaltungsrat zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Wahlvorschlag ist damit einstimmig zugestimmt. Wer der Nachwahl von Frau Abg. Bay als stellvertretendes Mitglied in den SWR-Verwaltungsrat zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch diesem Wahlvorschlag ist einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Kennzeichnungspflicht und Landesantidiskriminierungsgesetz – Drucksache 17/9 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die Begründung erteile ich das Wort für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Goll. Auch bei der Kollegin Goll ist das die erste Rede hier im Parlament. Hier gilt das Gleiche wie schon heute Morgen: Bitte hören Sie möglichst ruhig zu, und stellen Sie keine Zwischenfragen.

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Julia Goll FDP

Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gern hätte ich dem Innenminister jetzt für die Stellungnahme zum Antrag gedankt. (Minister Thomas Strobl betritt den Plenarsaal.) – Da kommt er gerade. – Vielen Dank, Herr Innenminister, für die Stellungnahme zu unserem Antrag zur Kennzeichnungspflicht und zum Landesantidiskriminierungsgesetz. Ich hoffe, Sie haben die Antworten aus Ihrem Haus auch gelesen. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Die erste Rede!) Denn diese Antworten müssten Sie zu dem Ergebnis führen, dass eine Kennzeichnungspflicht überflüssig ist und dass es das Landesantidiskriminierungsgesetz nicht braucht. Die aufgelisteten Zahlen zu vermeintlichem – das muss man betonen – polizeilichen Fehlverhalten zeigen, dass es genau dort, wo die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten, wie es heißt, im Wesentlichen gelten soll – geschlossene Einsatzeinheiten –, in den letzten fünf Jahren keine Fäleriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 le von Beschwerden gab, bei denen sich die Polizistin oder der Polizist nicht ermitteln ließen. In den übrigen Bereichen gab es in diesen Jahren jeweils ungefähr ein bis zwei Dutzend Fälle – anonyme Beschwerden eingeschlossen. Die Zahl muss man jetzt einmal ins Verhältnis setzen zu zwei Millionen Einsätzen von Polizistinnen und Polizisten jedes Jahr. Von diesen Zahlen waren Sie, Herr Innenminister, möglicherweise auch überrascht. Denn bisher – so ist es der Stellungnahme zu entnehmen – existierten für solche Fälle überhaupt kein Meldewesen und keine Statistik. Erst für die Stellungnahme zu unserem Antrag hat man hilfsweise kurzfristig Zahlen abgefragt. Das ist schon bemerkenswert, möchte ich als neu gewählte Abgeordnete, die das Geschehen hier im Parlament bisher nur als Bürgerin verfolgt hat, sagen. Bisher bin jedenfalls ich davon ausgegangen, dass Gesetze dann gemacht werden, wenn man einen Bedarf für sie erkannt hat, (Beifall) wenn ein irgendwie geartetes Problem identifiziert wurde, dem mit einem Gesetz begegnet werden muss. Ganz anders offenbar hier. Das Vorhaben zur Kennzeichnungspflicht wurde beschlossen und sogar als „vordringlich“ bezeichnet, ohne dass überhaupt gefragt oder erhoben worden wäre, ob ein Problem oder ein Bedarf besteht. Sachlich fundierte Politik stelle ich mir jedenfalls anders vor. So setzt man sich dem Vorwurf des ideologisch geleiteten Handelns aus. Bei dem Thema Landesantidiskriminierungsgesetz sieht es nicht anders aus. Die Begründung für ein solches Gesetz, das für die staatlichen Stellen gelten soll, lautet immer wieder, es bestünde eine Lücke. Denn das entsprechende Bundesgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, gilt ja nur für den privatrechtlichen Bereich. Die Argumentation stimmt so – ich möchte sagen: natürlich – nicht. Ein spezielles Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Bereich ist schlicht überflüssig. Genau das ist übrigens dem Gesetzentwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen. Dort heißt es nämlich – Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich zitiere – schon in den ersten zwei Sätzen – man muss also gar nicht weit lesen, um auf die Antwort zu kommen –: Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Jetzt kommt es: Im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat binden die verfassungsrechtlichen Gleichheitssätze bereits alle Bereiche staatlichen Handelns. Damit ist auch alles gesagt. Erwecken Sie doch bitte nicht den Eindruck, es bräuchte ein Landesantidiskriminierungsgesetz, um entschieden gegen Diskriminierung vorzugehen. Dieses Ziel eint uns alle. Aber bit- (Julia Goll) te erwecken Sie nicht den Eindruck, es würde im öffentlichen Bereich im rechtsfreien Raum gehandelt werden. (Beifall) Dass ein Landesantidiskriminierungsgesetz überflüssig ist, gilt umso mehr, als Sie doch so ausdrücklich betonen, dass Sie keine Beweislastumkehr wollen. Erst heute Morgen hat dies der Kollege Hagel wieder getan. Wenn dies so ist, wie gesagt, braucht man das Landesantidiskriminierungsgesetz nicht. Allerdings ist die Beweislastumkehr genau das, worauf man in Berlin besonders stolz ist. Wir werden genau hinschauen, ob Sie das, was Sie hier sagen, auch einhalten werden und wie das Gesetz dann im Einzelnen aussieht. Jedenfalls ist es Stand heute überflüssig. Na ja, es wäre aber auch nicht das erste überflüssige Gesetz von Grün-Schwarz und wird wohl leider auch nicht das letzte bleiben. (Beifall) Wirklich schwer wiegt an der Sache aber der Schaden, den Sie bereits mit der Ankündigung der Einführung einer Kennzeichnungspflicht und eines Antidiskriminierungsgesetzes angerichtet haben. Ein Schaden, Herr Innenminister, dürfte für Ihr persönliches Ansehen und Ihre Glaubwürdigkeit entstanden sein. Vor nicht einmal einem Jahr haben Sie auf einen Antrag unserer Fraktion hin, ob ein solches gesondertes Antidiskriminierungsgesetz erforderlich sei, geantwortet, das sehe man gerade vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als kritisch an. Die Antwort datiert wenige Tage nach der sogenannten Stuttgarter Krawallnacht. Es hieß, es sei bereits jetzt ein hinreichendes Instrumentarium gegeben, um Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten zu ahnden. Genau dieser Meinung sind wir auch. Und Sie haben eine Entsendung von Polizisten nach Berlin unter Geltung des dortigen Antidiskriminierungsgesetzes nachdrücklich abgelehnt. Auch diese Meinung teilen wir. Auch eine Kennzeichnung von Polizeibeamten ist stets abgelehnt worden. Wer mag es denn einer Polizistin oder einem Polizisten verdenken, wenn sie sich jetzt mit der plötzlichen 180-Grad-Wende geradezu verraten fühlen? Na ja, nun könnte mir das Ansehen des Innenministers gleich sein; das geht mit Ihnen heim. Was mir aber nicht gleichgültig sein kann, ist die konkrete Auswirkung Ihrer Gesetzesankündigung auf die Betroffenen, auf die Polizistinnen und Polizisten und, soweit es ein Antidiskriminierungsgesetz betrifft, auf alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Verunsicherung und Verärgerung wurde vom Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft mit deutlichen Worten geäußert. Er ist in der Folge auch aus Ihrem internen Arbeitskreis ausgetreten. Seine konkrete Wortwahl ist vonseiten der CDU kritisiert worden. Ich möchte das alles gar nicht bewerten, aber ich meine doch, dass die Heftigkeit der Worte, der Wortwahl ein beredtes Zeichen für den Grad der Verärgerung ist. Und das sollte in der Sache ernst genommen werden. Hören Sie den Leuten bitte zu! (Beifall) periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Denn die Verärgerung ist doch berechtigt, gerade um den Jahrestag der Stuttgarter Krawallnacht herum, in der 32 Polizisten verletzt wurden, in einer Zeit, in der Polizeibeamte zunehmend und immer wieder Ziel von verbalen und körperlichen Attacken sind, und in einer Zeit, in der in Sonntagsreden immer wieder betont und sich dafür bedankt wird – erst heute Morgen wieder hier im Saal –, dass die Polizeibeamten für uns alle den Kopf hinhalten und ihre Gesundheit riskieren. Sie dürfen jetzt nicht etwa erfahren, dass ihre Forderung nach verbesserter Schutzausrüstung, nach persönlicher Schutzausrüstung erfüllt wird – nein, eine bessere Ausstattung steht nach dem Koalitionsvertrag auch unter Finanzierungsvorbehalt –, sie werden vielmehr einem Generalverdacht ausgesetzt. Und das vorläufig einzige zweifelhafte Ausstattungsplus dürfte eine erweiterte Rückennummer werden. Fragen Sie doch bitte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, ob sie meinen, damit werde das Vertrauen zwischen Bürgerschaft und Polizei weiter gestärkt – so die Begründung laut der Stellungnahme zu unserem Antrag. Und erklären Sie doch bitte, inwieweit überhaupt ein Bedarf besteht. Dies alles auf einen singulären Vorfall von vor zehn Jahren zurückzuführen, wie es jetzt gerade in der Presse zu lesen war, ist ja schon sehr abenteuerlich. Die Vorhaben wirken als pauschales Misstrauensvotum gegen die Polizei in unserem Land und allen im öffentlichen Dienst Beschäftigten, und sie schwächen damit deren Position. Darauf bitte ich Sie zu achten. Wir sind jedenfalls überzeugt, dass die Polizei nicht das Problem ist, sondern ein Teil der Lösung, und dass sie unsere Stärkung braucht und kein öffentliches Misstrauensvotum durch den eigenen Dienstherrn. (Beifall) Das gilt genauso für die Lehrerin und für den Mitarbeiter im Ausländeramt, die sich künftig nicht einem erhöhten Begründungsaufwand ausgesetzt sehen sollten. Letztlich geht die Forderung nach einem solchen Begründungsaufwand, die im Moment noch sehr nebulös ist, wenn man es zu Ende denkt, genau in die Richtung einer Beweislasterleichterung, die Sie angeblich nicht wollen. Aber nochmals: Wir werden genau hinsehen, was an konkreten Gesetzesvorschlägen kommt. Derzeit sehen wir dafür überhaupt keine Grundlage und lehnen beide Vorhaben ab. Sie sind überflüssig, und sie sind auch schädlich. Danke. (Beifall)

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Daniel Born

Vielen Dank, Frau Kollegin Goll. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, von mir einen schönen Nachmittag. Wir sind in der Beratung bei dem Redebeitrag der Fraktion GRÜNE, des Kollegen Oliver Hildenbrand. Dies ist seine erste Rede hier im Haus.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht in dieser Debatte um zwei wichtige Vorhaben aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg: die Kennzeichnungspflicht und das Landesantidiskriminierungsgesetz. (Oliver Hildenbrand) Tatsächlich haben beide Vorhaben durchaus etwas miteinander zu tun, nämlich in ihren Zielen. Es geht darum, das Vertrauen zwischen Bürgerschaft, Polizei und Verwaltung zu stärken. Es geht darum, Dialog und Respekt in der Polizei- und Verwaltungskultur zu fördern. Es geht darum, dass staatliches Handeln transparent und nachvollziehbar sein muss. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in einem Rechtsstaat keine Schikane, sondern eine Selbstverständlichkeit. (Beifall) Wir werden eine individuelle anonymisierte Kennzeichnung für geschlossene Polizeieinheiten bei Großlagen einführen. Damit macht unsere Polizei einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Bürgernähe. Im Bedarfsfall können Vorwürfe von Fehlverhalten gezielt aufgeklärt werden, und gleichzeitig werden Polizistinnen und Polizisten vor falschen Anschuldigungen geschützt. Rechtsstaatliche Kontrolle und Vertrauen in die Arbeit von staatlichen Institutionen sind keine Gegensätze, sie bedingen einander. Darauf hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerade auch im Hinblick auf die Polizeikennzeichnung mehrfach hingewiesen. Deshalb lässt sich diese nicht als überflüssig abtun, und deshalb lässt sie sich auch nicht zum Misstrauensbeweis umdeuten. Es geht um Transparenz und Nachvollziehbarkeit als Grundlage von Verantwortung und Vertrauen. (Beifall) Ich komme jetzt zum Antidiskriminierungsgesetz. Ein Antidiskriminierungsgesetz ist nicht nur ein Gesetz gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Es ist vor allem ein Gesetz für ein respektvolles Miteinander und ein chancengleiches Zusammenleben. Über 90 Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg bereits angeschlossen. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften, aus Betroffenenorganisationen und Berufsverbänden hat einen gemeinsamen Aufruf formuliert: „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“. Genau darum geht es. Was das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene für den privatrechtlichen Bereich seit 15 Jahren regelt, soll ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene jetzt auch für staatliches Handeln klar garantieren. (Beifall) Es gibt ein Recht auf Gleichbehandlung, und das nicht nur am Arbeitsplatz, im Fitnessstudio oder beim Friseur, sondern selbstverständlich auch beim Finanzamt, in der Ausländerbehörde und auf dem Polizeirevier. Den Polizeigewerkschaften im Land empfehle ich dringend ein Gespräch mit der Berliner Polizei. Der Pressesprecher der Berliner Polizei hat ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes erst kürzlich festgestellt – ich zitiere –: Grundsätzlich hat das LADG unsere Polizeiarbeit in keiner Weise behindert. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Und er hat zugleich betont: Anders als die Berliner Polizeigewerkschaften stand die Berliner Polizei dem Gesetz von Anfang an offen gegenüber. Ich zitiere ihn noch einmal: Es geht um die Stärkung der Menschenwürde und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Was könnte man dagegen haben? (Beifall) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir in dieser Debatte weniger Polemik und mehr Sachlichkeit. Die Gegnerinnen und Gegner dieser Vorhaben prophezeien Anzeigefluten, Klagewellen, eine Behinderung der Polizeiarbeit. Aber ein Blick in diejenigen Bundesländer, die entsprechende Vorhaben bereits erfolgreich umgesetzt haben, zeigt ganz eindeutig: Nichts davon ist eingetreten. Die herbeigeredeten Befürchtungen sind genauso groß wie grundlos. Sie sollten deshalb die Tatsachen zur Kenntnis nehmen und aufhören, Schreckensbilder an die Wand zu malen. Es ist gut, dass sich Baden-Württemberg auf den Weg macht, die Kennzeichnungspflicht einzuführen und ein Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Genau daran arbeitet die grün-schwarze Koalition, kooperativ und konstruktiv, zielorientiert und zügig. (Beifall)

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Daniel Born

Für die CDU-Fraktion hat das Wort Herr Abg. Christian Gehring. Auch für den Kollegen Gehring ist es hier die erste Rede bei uns im Landtag.

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Christian Gehring CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als neu gewählter Abgeordneter freut man sich auf seine erste Rede. Man freut sich auf komplexe Themen, einen schlagfertigen Austausch von Argumenten, um seine eigenen pfiffigen Ideen vorstellen zu können. Dank der FDP/DVP und ihres Antrags halte ich jetzt meine erste Rede über ungelegte Eier. Sie möchten über das Antidiskriminierungsgesetz und dessen Inhalte sprechen, die überhaupt noch nicht feststehen, die aber trotzdem schon von Ihnen kritisiert werden. Sie irren inhaltlich durch Utopia und beschreiben uns die Welt, widdewidde wie sie Ihnen gefällt. Die letzten Wochen haben sehr deutlich gezeigt, dass die FDP versucht, mit Halbwahrheiten Stimmung zu machen. Vermutlich kommen Sie schon jetzt mit dem Thema um die Ecke, weil Sie Angst haben, dass das spätere Gesetz keine Angriffspunkte bietet. (Beifall) Übrigens: Es ist absurd und wenig glaubhaft, dass Sie sich hier so ereifern, aber Ihre Parteikollegen in Rheinland-Pfalz gerade dabei sind, ebenfalls ein Antidiskriminierungsgesetz zu erarbeiten. (Beifall – Zuruf: Hört, hört!) Ich gehe auf Ihre Kritik ein. Das Antidiskriminierungsgesetz von Berlin ist für uns keine Option. (Beifall) (Christian Gehring) Das ist klar abgesprochen und wurde schon unzählige Male so gesagt von unserem Innenminister und von unserem Fraktionsvorsitzenden. Aber falls der Pressespiegel bei Ihnen aufgrund Ihrer eigenen Datenschutzübervorsichtigkeit im Spamordner landet, hier nochmals im Klartext: Es wird kein Antidiskriminierungsgesetz wie in Berlin geben. Die Beweislastumkehr und das Verbandsklagerecht sind für uns kein Thema. (Vereinzelt Beifall) Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit den Grünen ein gutes Gesetz hinbekommen werden. Sollten Sie auf den Pfad der Sachpolitik zurückkehren, dürfen Sie da gern mitmachen. (Beifall) Noch ein Wort zur Kennzeichnungspflicht. Diese ist nur für Großlagen geplant, und schon jetzt ist es möglich, anhand von Kennzeichnungen in der Hundertschaft die Gruppe oder den Zugführer oder den Gruppenführer zu identifizieren. Künftig wird bei Demos jeder Beamte individuell erkennbar sein, jedoch nicht mit Namen, sondern anonymisiert, was uns wichtig ist. Und auch wenn es für uns kein Leib- und Magenthema ist, kann ich sagen, dass ich als Polizist a. D. damit absolut gut leben könnte. Auch Ihre FDP-Kollegen in anderen Ländern können offenbar gut damit leben und haben für die Einführung von Kennzeichnungspflichten gestimmt. Als Polizist, der in der Hundertschaft, bei der Kripo im Rems-Murr-Kreis, beim LKA und im Innenministerium gearbeitet hat, freut es mich übrigens ganz besonders, dass Sie jetzt Ihr Herz für die Polizei entdeckt haben. Das war nämlich in Ihrem Wahlprogramm so nicht ersichtlich. (Zuruf: Aha!) Ich kann Ihnen aber versichern: Unser Herz schlägt immer kräftig für unsere großartige Polizei. (Beifall) Übrigens war auch bei den Koalitionsverhandlungen mit den Grünen die Wertschätzung für die Polizei auf beiden Seiten durchaus groß. (Zuruf) Persönlich sind mir folgende Big Five immer am Wichtigsten gewesen: Personal, Ausstattung, Gesetze, Wertschätzung und Besoldung. Gerade hier haben wir in den letzten fünf Jahren gemeinsam mit den Grünen extrem viel erreicht und werden auch weiterhin noch viel erreichen. (Beifall) Abschließend bitte ich Sie, wieder mit Wahrheiten zu agieren und Ihre Fiktionen zu unterlassen. Sie sollten wissen: Unsere Ermittler der Polizei führt man nicht so einfach hinters Licht, vor allem nicht mit solchen durchschaubaren Manövern wie Ihren. Danke schön. (Beifall) periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021

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Daniel Born

Für die SPD-Fraktion hat Kollege Sascha Binder das Wort. – Es ist nicht seine erste Rede, muss man heute dazusagen. (Heiterkeit – Zuruf: Jungfernrede!)

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Sascha Binder SPD

Vielen Dank, Herr Präsident, für diesen Hinweis. Das könnte die Aufforderung zu einer lebhaften Debatte gewesen sein. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind eigentlich der FDP/DVP sehr dankbar, dass das Thema heute auf der Tagesordnung des Plenums steht. Denn wenn es die Opposition nicht tut, scheint die Regierungsseite gar keine Themen einzubringen. Da das Thema eines der zentralen Projekte der grün-schwarzen Landesregierung sei – so der Landesvorsitzende der Grünen, der Kollege Hildenbrand –, wundern wir uns, warum dazu noch kein Gesetzentwurf vorliegt. Nachdem ich aber die Rede des Kollegen von der CDU gehört habe, weiß ich, warum der Gesetzentwurf noch nicht vorliegt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Thomas Blenke CDU: Wie alt ist diese Legis- laturperiode, Herr Kollege?) – Kollege Blenke, wir haben heute Morgen schon festgestellt, wie weit die Grünen in der Rechts- und Innenpolitik von der CDU entfernt sind. Das grenzt ja schon fast an ein Sicherheitsrisiko. (Beifall – Abg. Thomas Blenke CDU: Wie lange ha- ben Sie damals über die Bodycam verhandelt?) – Das ist im Übrigen Ihre einzige Antwort bisher. (Zuruf: Aber die ist gut!) Haben Sie die Studie gelesen? Wissen Sie, wann die Bodycam nicht hilft? Wenn die Angreifer alkoholisiert sind. Wissen Sie auch, wann die meisten Angriffe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gemacht werden? Wenn die Täter alkoholisiert sind. Deshalb sollten Sie diese Studie noch einmal genau anschauen und prüfen – wir waren auch für die Einführung der Bodycam –, ob dieses Placebo für alle Jahre reicht, um, wie Sie sagen, die Polizei zu schützen. Da müssen Sie sich mehr einfallen lassen. Denn für das, was jede Woche in Stuttgart, in Karlsruhe, in Mannheim, in Heidelberg passiert, (Zuruf: Freiburg!) haben Sie überhaupt keine Lösung. (Zuruf) Sie lassen Hundertschaften aufmarschieren, haben kein Sicherheitskonzept und lassen damit die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf der Straße allein. (Beifall – Abg. Thomas Blenke CDU: Also wollen Sie sie nicht? – Zuruf: Für das Protokoll: Sie wollen sie also nicht!) Deshalb sollten Sie – – Kollege Blenke, Sie dürfen ja dazwischenrufen, aber wir sollten keinen Dialog daraus machen. (Sascha Binder) Wir werden sehen, was Sie auf der Pfanne haben, um diese Probleme in den Innenstädten Baden-Württembergs zu lösen. Mit Ihrem „Haudrauf“ von heute Morgen haben Sie jedenfalls keine Lösung im Gepäck. (Zuruf: Nee!) Es scheint ja so zu sein: Egal, wie viele Strafen Sie zusammenzählen – wir haben trotzdem diese Situation in den Innenstädten. Sie haben bisher noch keine Lösung parat. Ich bin gespannt, ob die CDU-Fraktion noch zu einer Lösung kommt. Mir schien heute Morgen, dass sich die Grünen etwas näher an der Lösungskompetenz befinden. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen: In dieser aufgeheizten Stimmung angesichts der Frage, welchen Respekt wir dem Staat und den Repräsentanten des Staates, den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entgegenbringen, bei all den Ausschreitungen, die wir erlebt haben – – (Unruhe) Gleichzeitig gibt es beispielsweise in Freiburg Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten wegen vermeintlicher rassistischer Äußerungen. Das heißt, insgesamt haben wir doch, ohne immer gleich polarisieren zu müssen, Probleme in der Gesellschaft und in staatlichen Einrichtungen. Niemand ist ohne Fehler. Es gibt eine Unterscheidung – darüber müssen wir reden – zwischen „Anständigen“ und „Unanständigen“, aber man kann nicht so tun, als ob alle in einer Gruppe unanständig wären. Deshalb geht es auch darum, zu ermitteln, wenn Fehler begangen werden – sowohl am Samstagabend in Stuttgart in der Innenstadt als auch in illegalen Chats, in denen rassistische Äußerungen getätigt werden, oder bei der Ungleichbehandlung durch manche Vertreterinnen und Vertreter staatlicher Stellen. Zu meinen, dass das eine oder das andere nur pauschal zu beantworten wäre, ist ein Fehlschluss und bringt uns in dieser Frage nicht weiter. Wenn wir zum Antidiskriminierungsgesetz kommen, bin ich ja gespannt. Es wurde von einer Schutzlücke gesprochen, Kollege Hildenbrand, aber diese Schutzlücke kann ich nicht mit dem schließen, was der Kollege von der CDU gerade erklärt hat. Denn wenn das kommen sollte, was er gerade erklärte, dann frage ich mich, warum Sie überhaupt ein Gesetz einbringen. Darüber diskutieren wir dann, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Zum Thema Kennzeichnungspflicht: Auch wenn die CDU immer sagt, das komme dann ja nur in den Hundertschaften – woanders hat das noch nie jemand gefordert –, brauchen Sie sich gar nicht als schützende Hand vor die Polizei zu stellen. Wir sehen das so: Wir müssen ermitteln, wenn es Fehleinschätzungen und Fehlhandeln gibt. Dann muss ermittelt werden, ordentlich ermittelt werden. Das gilt dann sowohl außerhalb staatlicher Stellen als auch innerhalb staatlicher Stellen. Auch wenn ich Ihre Wortwahl von heute Morgen, Herr Blenke, nicht unterstreichen würde – aber da gilt dann die Härte des Gesetzes, auf beiden Seiten, wenn man gegen Gesetze verstößt. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Wir sind gespannt, wann Sie mit der entsprechenden Gesetzgebung in diesem Landtag beginnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Daniel Born

Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Hans-Jürgen Goßner das Wort zu seiner ersten Rede bei uns im Landtag. – Bitte, Herr Kollege.

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Hans-Jürgen Goßner AfD

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass sich diese Landesregierung eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat – oder sollte ich vielleicht sagen: sich von der Grünen Jugend diktieren lassen hat? Der Innenminister, dessen Solidaritätsschwüre in Richtung unserer Polizei noch immer in diesem Plenarsaal widerzuhallen scheinen, betonte im Deutschlandfunk im Juni letzten Jahres – ich zitiere –: „Die Polizei verdient unser Vertrauen.“ Noch zu Beginn der letzten Legislatur lehnte der Herr Innenminister die schon damals erhobene Forderung der Grünen nach einer Kennzeichnung strikt ab. Jetzt legt der Innenminister vor aller Augen eine 180-Grad-Wende hin und spricht der Polizei praktisch sein Misstrauen aus – eines der vielen Zugeständnisse, die wir wohl in den nächsten fünf Jahren hier erleben werden. Die Grüne Jugend, die – Zitat – die „Polizei neu aufstellen“ will und „jährlich Tausende Fälle brutaler Polizeigewalt“ erkannt haben und deshalb Polizisten entwaffnen und durch Sozialarbeiter ersetzen will, dürfte ob des subalternen Innenministers schon den Sekt kalt stellen. Herr Innenminister, was macht man nicht alles, um die Dienstwagenschlüssel nicht an der Landtagspforte abgeben zu müssen? Da gibt man dem gewaltbereiten Unterstützerumfeld und dem sumpfigen, cannabisnebelverhangenen Wählerbiotop der Grüninnen und Grünen (Lachen bei Abgeordneten der AfD) doch gern nach (Zurufe – Unruhe) und erklärt seine Beamten quasi für vogelfrei. (Beifall – Zuruf: Das ist ein bisschen arg!)

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Daniel Born

Herr Kollege, das ist Ihre erste Rede. Insofern halten sich die Kolleginnen und Kollegen hier mit Zwischenrufen zurück. Ich darf Sie aber darauf hinweisen, dass wir in der Regel die hier im Landtag vertretenen Fraktionen nicht als „Sumpf“ oder „Biotop“ bezeichnen. Vielen Dank. (Beifall)

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Hans-Jürgen Goßner AfD

Polizisten sind schon heute durch ihre Rückenkennzeichnung bis hinunter zur Ebene der Gruppe eindeutig zu identifizieren. Trotz der rund 58 000 Einsätze, welche die Bereitschaftspolizei des Landes zwischen dem Jahresbeginn 2018 und der Jahresmitte 2020 ableistete, sei kein Fall bekannt, wo ein Fehlverhalten nicht hätte aufge- (Hans-Jürgen Goßner) klärt werden können. Das erklärte Herr Strobl am 22. April der „Heilbronner Stimme“. Wozu dann also eine Kennzeichnungspflicht? Noch deutlicher wird die Wendehalspolitik des Innenministers beim geplanten Antidiskriminierungsgesetz. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Strobl aus seiner eigenen Pressemitteilung vom 18. Juni 2020: ... es geht mir vor allem darum, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden. ... Ich empfinde hier eine starke Fürsorgepflicht für jede Polizistin und jeden Polizisten. ... Wir vertrauen den Frauen und Männern, die für unsere Sicherheit da sind. Unsere Polizistinnen und Polizisten haben unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient. Da kann der Minister noch so oft falsche Schwüre leisten und beteuern, dass das Gesetz ganz anders ausfallen wird als das Berliner Gesetz – die Nebelkanonen werden ja schon in Stellung gebracht. Der Name sei etwas irreführend, eine Beweislastumkehr werde es nicht geben, so CDU-Fraktionschef Hagel. Im schönsten Beschönigungssprech wird angeblich, so Vertreter der Grünen, nur ein Rechtfertigungsgebot daraus. Man schließe nur eine Lücke. Das neue Gesetz sei eine Selbstverständlichkeit und keine Schikane. Der Vogel wird dann mit der Behauptung abgeschossen, es gehe um einen besseren Schutz der Bürger. – Nein, es geht um einen besseren Schutz von Straftätern. Es geht nämlich darum, dass man vielleicht auch einmal wieder einen Steinewerfer zum Außenminister machen kann. Wenn dieses Vorhaben tatsächlich kommt, dann kann kein Polizeibeamter mehr guten Gewissens die genannten Parteien wählen oder bei ihnen Mitglied sein. Den guten Anfang machte immerhin schon Ralf Kusterer. Der bisher so CDU-treue Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft verließ den Arbeitskreis Polizei der CDU mit den Worten, er könne den Ausverkauf konservativer Werte und das Personalgeschacher in der CDU nicht länger ertragen. (Beifall) Er sah in der Verhandlungsstrategie der CDU um eine Regierungsbeteiligung gar – ich zitiere – eine Art und Weise des Buhlens „wie Prostituierte auf dem Straßenstrich“. Diesen überdeutlichen Worten ist von unserer Seite nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen – außer, dass die Polizei in der AfD immer einen treuen Freund und Partner finden wird. (Zurufe, u. a.: Oh, lieber Himmel! – Ob die das wol- len?) Schließen möchte ich mit den Worten von Wolfgang Reinhart: Die CDU hat keine Entwürfe, weder für die Gesellschaft noch für sich selbst. Die CDU ist inhaltlich insolvent. Für diesen Mut zur Wahrheit – eigentlich eine AfD-DNA – musste Herr Reinhart ja seinen Platz räumen und diesen einem konturlosen, form- und steuerbaren Jasager überlassen. Vielen Dank. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 (Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ- NE: Wer hat Ihnen denn diesen Quatsch aufgeschrie- ben?)

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Daniel Born

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Innenminister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte es einfach in aller Ruhe, aber auch in aller Klarheit darstellen: Mit mir wird es kein Gesetz nach Berliner Art mit einer Berliner Beweislastumkehr und einem Generalverdacht gegen unsere Polizistinnen und Polizisten geben. Das haben wir auch in der Koalition so klar vereinbart. Die Opposition kann noch hundert Mal Falsches behaupten. Es wird dadurch auch nicht wahr. Herr Kollege Christian Gehring hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass Sie ein Potemkinsches Dorf bekämpfen und mit Unterstellungen und Verdächtigungen gegenüber einem Gesetz arbeiten, das es noch gar nicht gibt. Sie reden den Menschen, nämlich unseren Polizistinnen und Polizisten, Probleme ein, die sie gar nicht haben und die sie im Übrigen auch nicht haben werden. Das ist der große Unterschied. Wir hingegen lösen in dieser Koalition und in dieser Regierung die echten Probleme. Deswegen ist es gut, dass die CDU in diesem Land mit den Grünen regiert und nicht Sie. (Beifall) Bereits heute ist ein transparentes, fachlich fundiertes, professionelles und selbstverständlich nicht diskriminierendes Handeln der Eckpfeiler für ein Höchstmaß an Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen. Ich will hier einmal klarstellen und deutlich sagen, dass unser öffentlicher Dienst, unsere Polizei, einen super Job machen. Bei der FDP/DVP schwingen immer diese Beamtenschelte (Zuruf: Sie haben vorhin gar nicht zugehört!) und die Argumentation gegen den öffentlichen Dienst mit. Hier möchte ich etwas klar sagen – das gilt für die letzten Tage, an denen die Polizistinnen und Polizisten, die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner, die vielen Ehrenamtlichen, aber auch die vielen Hauptamtlichen gerade in Baden-Württemberg wieder einen super Job gemacht (Zuruf: Nichts anderes habe ich vorhin gesagt!) und Menschenleben gerettet haben; das gilt aber auch für die vergangenen knapp anderthalb Jahre, in denen der öffentliche Dienst in der größten Krise der Nachkriegszeit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land hervorragend gearbeitet hat –: Wir sind dank unseres öffentlichen Dienstes und unserer Polizistinnen und Polizisten so gut durch die Krise gekommen. Deswegen lassen wir auch keine Schelte auf deren Rücken zu. (Beifall) Wie im Übrigen unsere Polizistinnen und Polizisten jeden Tag liefern, liefern auch wir. Auch das unterscheidet uns. Mit der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte der Landespolizei haben in der letzten Legislaturperiode 9 000 junge Menschen ihre Ausbildung bei der Polizei aufnehmen kön- (Minister Thomas Strobl) nen. In den nächsten Jahren werden sie sukzessive auf den Straßen zu sehen sein. Ja, sie sind schon jetzt zu sehen. Die Polizei in Baden-Württemberg braucht sich republikweit mit ihrer Ausrüstung nicht zu verstecken. Wir haben in dieser Koalition miteinander ein Polizeigesetz geschaffen, das auf der Höhe der Zeit ist und unseren Ermittlerinnen und Ermittlern, unseren Polizistinnen und Polizisten eine gute und solide Rechtsgrundlage gibt. (Beifall) Wir lösen die Probleme, die es tatsächlich gibt, und das ganz ohne Unterstützung durch die Opposition und insbesondere durch die FDP/DVP. Sowohl die Einstellungen als auch die technische Ausstattung – als Stichwort nenne ich die Bodycam – und das modernste Polizeigesetz oder eines der modernsten Polizeigesetze in dieser Republik haben wir gegen Sie durchgesetzt. Während Sie, die FDP/DVP, die Polizistinnen und Polizisten alleingelassen haben, hat diese Koalition für sie gearbeitet. (Vereinzelt Beifall) Unsere Polizei hält sich an Recht und Gesetz. Sie arbeitet professionell, und sie arbeitet mit vollem Einsatz. Deswegen hat unsere Polizei unser Vertrauen und unsere volle Rückendeckung. Im Übrigen: Auch dann, wenn es draußen medial etwas schwieriger wird und die Polizei nicht mehr auf die Unterstützung der Opposition zählen kann, halten wir zu unseren Polizistinnen und Polizisten. (Beifall – Zurufe) Wenn es Versäumnisse gibt und Fehler gemacht werden – (Zuruf: Sie widersprechen sich!) selbstverständlich werden Fehler gemacht, denn wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht –, werden diese Fälle aufgeklärt, es wird geahndet, und es wird konsequent gehandelt. Wenn Sie das anders sehen, dann bitte ich Sie, mir diese Fälle konkret zu benennen. Wir haben eine funktionierende Fehlerkultur. Auch da kann im Übrigen mal etwas schiefgehen. Nichts ist perfekt. Aber unsere Polizei ist deswegen so gut, weil wir eine Fehlerkultur sozusagen institutionalisiert haben und uns ständig hinterfragen: Machen wir es eigentlich so, wie wir es machen, richtig, oder gibt es eine bessere Art, die Dinge zu erledigen? Deswegen ist die ganze Skandalisierung, die hier wieder seitens der FDP auf dem Rücken unserer Polizistinnen und Polizisten betrieben wird, einigermaßen skurril, um nicht zu sagen unredlich. Sie ist ähnlich unredlich wie die Zitierweise, die heute Morgen auch gerügt werden musste. Unredlich ist das Ganze etwa deswegen, weil der Eindruck entstehen soll, das Innenministerium – natürlich der Innenminister höchstpersönlich – würde sich mit einer anonymisierten Kennzeichnung geschlossener Einheiten oder durch die Ausdifferenzierung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei öffentlich-rechtlichem Handeln gegen unsere Polizistinnen und Polizisten stellen. Das ist einigermaßen absurd. Es ist allerdings auch deswegen nicht nur skurril, sondern fast schon etwas heuchlerisch, weil die Kennzeichnungspflicht beeriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 reits in zehn von 16 Ländern existiert. Darunter sind mit Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auch zwei Länder, in denen die FDP mitregiert. (Zuruf: Ah!) Herr Abg. Binder, Sie haben gesagt: „Wir wollen das ja nur für die stehenden Einheiten machen, und zwar anonymisiert“, und Sie wüssten gar nicht, dass es irgendwo anders gemacht würde. (Abg. Sascha Binder SPD: Nein, dass es überhaupt anders gefordert gewesen wäre!) – Oder gefordert gewesen wäre. – Jedenfalls, in Rheinland-Pfalz gibt es die Individualkennzeichnung auch des uniformierten Regeldienstes, und zwar nicht mit einer anonymen Ziffer, sondern mit einem Namensschild. Wenn ich mich richtig erinnere, regiert die FDP in diesem Land mit. Vor diesem Hintergrund finde ich das, was Sie hier in den letzten Wochen aufgeführt haben und heute aufführen, schon sehr bemerkenswert. Jeder kehre vor seiner Tür, und sauber ist das Stadtquartier. (Beifall) Jedenfalls: Mit politischer Seriosität hat das ganz wenig zu tun. Wir haben im Übrigen, um die Wirkung einer solchen Kennzeichnung besser abschätzen zu können, eine Bund-Länder-Umfrage durchgeführt. Dieser zufolge traten der im Vorfeld befürchtete Anstieg von Abfrageanlässen, unberechtigten Vorwürfen gegenüber der Polizei oder gar eine Lähmung der Verwaltung so nicht ein. Da bin ich sehr beim Kollegen Oliver Hildenbrand. Schauen wir uns die Fakten an, und diskutieren wir auch diese Thematik faktenorientiert, nicht anhand von Verdächtigungen, Unterstellungen und irgendwelchen Dingen, die es noch gar nicht gibt und die deswegen auch von niemandem im Detail beurteilt werden können. Vor diesem Hintergrund habe ich im Übrigen das Landespolizeipräsidium gebeten, dass wir zügig in die Umsetzung gehen. Aber wir machen das schon mit der notwendigen Gründlichkeit, Herr Kollege Binder. Und so weit fortgeschritten sind wir ja jetzt in dieser Legislaturperiode noch nicht. Aber ich will Ihnen und allen anderen zusichern: Es besteht überhaupt nicht die Absicht, diese Dinge dilatorisch zu behandeln, so wie das in der Vergangenheit möglicherweise der Fall gewesen sein mag. Wir werden im Übrigen – ebenso wie bei der erfolgreichen landesweiten Einführung der Bodycams – den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg sowie die Berufsvertretungen eng einbinden. (Zuruf) Auch da nehmen wir uns die Zeit, die wir für die nötige Gründlichkeit brauchen. Nun lassen Sie mich noch ein paar wenige Worte zu den Plänen für ein Gesetz gegen Diskriminierungen im öffentlichen (Minister Thomas Strobl) Dienst sagen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt nur den Bereich der Beschäftigung und des Zivilrechtsverkehrs. Folglich gibt es bislang keine entsprechende Regelung bei öffentlich-rechtlichem Handeln. Mit dem nun geplanten Gesetz gegen Diskriminierung auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes soll diese Lücke geschlossen und ein noch effektiverer Diskriminierungsschutz im gesamten Bereich des staatlichen Handelns erreicht werden. Auch hier zeigen sich die Doppelmoral der FDP und der unbedingte Wille, die Dinge zu skandalisieren. Nichts anderes als das, was ich Ihnen gerade vorgetragen habe, steht im Koalitionsvertrag in Rheinland-Pfalz, unterschrieben von der FDP. Auch das finde ich nicht sehr seriös, was Sie in den letzten Wochen zu diesem Thema von sich gegeben haben – angesichts der Tatsache, dass Ihre Parteifreunde dort, wo Sie Regierungsverantwortung haben, vor wenigen Wochen einen Koalitionsvertrag unterschrieben haben, der exakt dies behandelt. Jeder kehre vor seiner Tür, und sauber wird das Stadtquartier. (Beifall) Von Seriosität sind Sie jedenfalls weit entfernt. Das hat der Kollege Christian Gehring richtig gesagt. Polizistinnen und Polizisten und kluge Ermittlerinnen und Ermittler lassen sich durch solche Sprüche nicht hinter die Fichte führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit den genannten Vorhaben soll die Transparenz staatlichen Handelns und damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit unserer staatlichen Institutionen weiter verstärkt werden. Wir werden unseren Teil – wie wir es vereinbart haben – dazu beitragen. Genauso – das möchte ich an dieser Stelle ebenso deutlich sagen – fordere ich, fordern wir auch von den Bürgerinnen und Bürgern, ja von der gesamten Gesellschaft, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht diskriminiert werden, sondern dass ihnen Respekt und Anerkennung entgegengebracht werden – wie im Übrigen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, die eine tägliche Stütze unserer freiheitlichen Demokratie sind. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel Gewalt, viele Schmähungen gegen unsere Beamtinnen und Beamten erleben müssen. Das verurteile ich auf das Schärfste, und das verurteilen auch diese Koalition und diese Landesregierung mit großen Nachdruck. Wir schützen die, die uns schützen, und stehen hinter der Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten und sind voller Dankbarkeit und voller Respekt gerade in diesen schwierigen Zeiten vor dem, was die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für uns alle Tag für Tag leisten. Vielen Dank. (Beifall)

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Daniel Born

In der zweiten Runde hat für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Julia Goll das Wort. (Zuruf: Gute Frau!) Die anderen Fraktionen haben übrigens keine Redezeit mehr. Ich sage das, bevor diesbezüglich Überlegungen angestellt werden. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf) periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021

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Julia Goll FDP

Danke, Herr Präsident. – Herr Kollege Hildenbrand, Herr Kollege Gehring, das war jetzt ein bisschen Pech für Sie. Ihre Reden waren wohl schon vorher fertig. Von dem, was Sie bemängelt haben, habe ich überhaupt nichts gesagt. Wie gesagt: Ihre Reden gingen völlig in die falsche Richtung. Auch Ihnen, Herr Innenminister, hat man teilweise eine falsche Rede hingelegt. Es hat hier niemand etwas dazu gesagt – Herr Binder hat es angedeutet –, dass diese Gesetze einfach überflüssig sind. Jetzt muss ich doch einmal Montesquieu zitieren: Wenn es nicht erforderlich ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es erforderlich, kein Gesetz zu machen. (Beifall) Hier können Sie doch mal wirklich Bürokratieabbau betreiben, indem Sie gar nicht erst ein Gesetz machen. Daraus erklärt sich natürlich auch, warum wir diese Debatte frühzeitig führen: um die Umsetzung dieser Pläne möglichst noch aufzuhalten. Lassen Sie uns doch unsere Zeit mit etwas Besserem verbringen! Dass hier ausgerechnet die CDU kritisiert, die FDP handle woanders anders, das ist schon ganz erstaunlich. Wenn ich aufzähle, wo die CDU anders handelt, dann werde ich nicht mehr fertig. (Beifall) Das ist eher ein Eigentor als ein Treffer. Ein Letztes noch, Herr Innenminister: Die Kritik, die Sie hier kritisieren, stammt doch gar nicht von uns. Die stammt vielmehr aus Ihrer Polizei, die stammt von Ihren Mitarbeitern in der Polizei, und ich glaube, mit denen müssen Sie endlich mal in einen Dialog über diese Themen treten. Danke. (Beifall)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/9. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Punkt 10 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 2. Juni 2021 – Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien – Drucksachen 17/64, 17/251 Berichterstattung: Abg. Jonas Weber Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Das Wort erteile ich für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Hentschel.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Turnusgemäß hat die Landesregierung den Geschäftsverteilungsplan am Beginn der neuen Legislaturperiode vorgelegt und gleichzeitig die Abgrenzung der Geschäftsbereiche mitgeteilt. Die Geschäftsbereiche wurden an veränderte Bedingungen angepasst. Nicht zuletzt aufgrund der Coronapandemie sind nachvollziehbare Änderungen vorgenommen worden. Dazu gehört zunächst einmal die Einrichtung eines Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen. Die Themen „Bezahlbarer Wohnraum“ und „Ökologischer Wohnraum“ gehören zu den wichtigen Herausforderungen unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund stehen uns hier ganz erhebliche Aufgaben bevor. Wohnraum muss bezahlbar werden. Ökonomischer wie ökologischer Wohnraum bleibt damit ein entscheidendes Thema in der Koalition. Das haben wir auch im Koalitionsvertrag so vereinbart. Wir wollen schneller und effizienter werden. Die Landeswohnraumförderung soll passgenau weiterentwickelt werden. Das Förderprogramm Wohnungsbau BW muss weitere Impulse setzen. Zudem muss bestehender Wohnraum noch besser genutzt werden. Klimagerechtes Wohnen muss weiter gestärkt werden. Deshalb ist es richtig, dass wir hier eine entsprechende Priorität setzen und ein eigenes Ministerium begründen. Daneben wird der Bereich „Migration und Ausländerrecht“ vom Innenministerium ins Justizministerium verlagert. Ich wundere mich ein bisschen über die Angriffe der Opposition; denn das Justizministerium ist in der Vergangenheit immer auch mit exekutiven Aufgaben betraut gewesen. Das ist nichts Neues und liegt in der Natur des Ministeriums. (Zurufe) Der Zuschnitt des Justizministeriums ist im Übrigen kein Sonderfall; in einem anderen Bundesland, nämlich in Thüringen, gibt es ein Ministerium mit genau dem gleichen Zuschnitt. (Zurufe) Des Weiteren wird der wichtige Querschnittsbereich Europapolitik ins Staatsministerium zurückgeführt. Das ist ein Schritt, der von der Fraktion GRÜNE ausdrücklich begrüßt wird. Denn er trägt der Tatsache Rechnung, dass die Europäische Union in alle Lebensbereiche mit hineinwirkt. Insbesondere klima- und wirtschaftspolitische Fragestellungen wie beispielsweise die Weiterentwicklung des Klimaschutzes im Verkehrssektor lassen sich so deutlich effizienter steuern. Der direkte Draht beispielsweise bei der Umsetzung der Clean-Vehicles-Richtlinie oder der RED II mit ihren nachhaltigen Auswirkungen auf die Automobilwirtschaft hier in Baden-Württemberg lässt sich so sehr viel effizienter und schneller steuern. Wir halten das für einen wichtigen Schritt. Die Einteilung der Geschäftsbereiche ist komplex und folgt den unterschiedlichen politischen und fachlichen Überlegungen. Entscheidend ist letztlich die Handlungsfähigkeit der Landesregierung. Meine Fraktion ist überzeugt, dass wir für die vor uns liegenden Herausforderungen bestens aufgestellt sind. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in den nächsten fünf Jahren. (Beifall) eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021

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Daniel Born

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Andreas Deuschle.

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Andreas Deuschle CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien“ – nicht alle Jahre, aber doch jede Legislaturperiode wieder steht dieser Punkt auf der Tagesordnung. Von einem neuen Ressortzuschnitt haben schon vor dieser Landesregierung die verschiedensten Regierungen Gebrauch gemacht. Wir erinnern uns an das von der SPD geschaffene, am Ende leider zahnlose Mini-Ministerium für Integration unter Frau Önay (Zuruf) oder, um vom Gegenteil zu sprechen, das eigens von Nils Schmid eingerichtete Superministerium für Wirtschaft und Finanzen. (Zurufe) Letzteres war offenbar auch Vorbild für die FDP. Wir erinnern uns: Kurz vor der Landtagswahl wollte Hans-Ulrich Rülke das Fell des sogenannten Ampelbären schon verteilen, bevor dieser erlegt war. Er hat die Wähler in der ihm eigenen Bescheidenheit schon wissen lassen, er sei offen für ein Superministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Infrastruktur. (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das wäre auch eine sinnvolle Einsparung!) Das ist am Ende nicht so gekommen. Wer weiß, für was das gut war. (Zuruf) Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Regierungsfraktionen darf ich sagen: Unser Anspruch sind keine Superministerien für karrierebewusste Spitzenkandidaten, unser Anspruch ist eine super Arbeit (Vereinzelt Lachen) für die Menschen hier im Land. (Beifall – Zurufe) Vor diesem Hintergrund halten wir die Neuordnung der Geschäftsbereiche in dieser Regierung für sinnvoll und sachgerecht. Lassen Sie mich vier aus meiner Sicht wesentliche Änderungen der Geschäftsbereiche begründen. Erstens: Mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gründen wir in dieser Koalition ein neues Ministerium. Wir machen damit deutlich: Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen sind ganz elementare Ziele dieser Koalition. Wir schreiben die Problemlösung groß. Bezahlbarer, ökologischer Wohnraum soll schneller und effizienter geschaffen werden. Eine zentrale Rolle wird das Ministerium deshalb etwa bei den geplanten Strategiedialogen spielen, wo wir die verschiedenen Akteure miteinander vernetzen und Förderprogramme besser miteinander verzahnen möchten. (Andreas Deuschle) Zweitens der Bereich Migration, der vom Innen- in das Justizministerium wechselt: Die Idee, Fragen der Migration im Justizministerium anzusiedeln, ist nicht neu. Wir erinnern uns: 1996 war der Justizminister der FDP/DVP, Ulrich Goll, zugleich Ausländerbeauftragter. Frau Werwigk-Hertneck war als Justizministerin dann ebenfalls Integrationsbeauftragte. Neu sind in der Tat Art und Umfang des Themenbereichs, wie er an das Justizministerium angegliedert wird, der nunmehr von Grundsatzfragen der Migrationspolitik über das Ausländer- und Asylrecht bis hin zur Aufnahme und Eingliederung ausländischer Flüchtlinge sowie die Härtefallkommission reichen wird. Deshalb ist es aus unserer Sicht folgerichtig, dass sich um diesen großen Themenbereich im Justizministerium – jetzt auch neu – ein eigener Migrationsstaatssekretär kümmern wird. Mit dem Wechsel des Europabereichs vom Justiz- in das Staatsministerium folgen wir wiederum einer Aufteilung, wie sie oft üblich war und in anderen Bundesländern auch ganz normal ist. Drittens: der Bereich Tourismus. Dem Tourismus kommt für uns, die CDU-Landtagsfraktion, große Bedeutung zu. Es macht Sinn, dass der Tourismus gemeinsam mit der Gastronomie, mit den Gastgebern und den tourismusnahen Dienstleistern als Querschnittsbranche einer Leitökonomie für Baden-Württemberg einen Schwerpunkt der neuen Wirtschaftspolitik in diesem Land bilden wird. Ein vierter und mir persönlich sehr wichtiger Punkt: Wir müssen den Breitband- und den 5G-Ausbau als voneinander untrennbare Aufgaben stärker zusammen denken und deshalb folgerichtig auch gemeinsam bearbeiten. Schließlich weiß jeder: 5G ohne Glasfaserleitung ist nicht denkbar. Deshalb müssen wir im Innenministerium diese großen Potenziale für Synergien und bestehende und noch auszubauende glasfaserbasierte Breitbandnetze heben. Ebenso müssen wir künftig Mobilfunk und Glasfaser zusammen denken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, die Sache ist rund. (Zurufe) Wir, die CDU-Landtagsfraktion, werden dem Antrag der Landesregierung daher zustimmen (Zurufe) und freuen uns, uns endlich an die Arbeit machen zu können. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)

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Daniel Born

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abg. Dr. Boris Weirauch das Wort.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Es ist das Recht einer jeden Regierung, Geschäftsbereiche neu zu sortieren und somit sinnvolle Veränderungen an den Zuschnitten der Ministerien vorzunehmen, um effizientere Schnittstellen zu schaffen und auch andere Schwerpunkte zu setzen. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 (Vereinzelt Beifall) Aber die neue – und alte – grün-schwarze Landesregierung hat uns im Mai mit einem Regierungs- und Ressortzuschnitt beglückt, der an der einen oder anderen Stelle durchaus Fragen aufwirft. Nehmen wir zunächst das neu errichtete Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Nachdem beim vormaligen Ressortzuschnitt im Bereich Wohnen – da stimme ich dem Kollegen Deuschle zu – im Wirtschaftsministerium viel zu wenig passiert ist, könnte dies tatsächlich ein möglicher Neuanfang sein – der dringend erforderlich ist, um das für die Menschen in Baden-Württemberg so wichtige Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ endlich angemessen abzubilden. Um es gleich zu sagen: Dafür reicht es aber nicht, lediglich das Türschild und die Hausnummer zu ändern. Die grünschwarze Landesregierung muss ihr Engagement in der Wohnungsbaupolitik substanziell, finanziell und konzeptionell deutlich ausbauen. Das ist auch unser Anspruch an die neue Ministerin, Frau Razavi, die – das ist bemerkenswert, weil es unüblich ist – von einer grünen Staatssekretärin flankiert wird. Offenbar trauen die Grünen der CDU in der Wohnungsbauund Mietenpolitik doch nicht so ganz über den Weg, wie es den Anschein haben soll. (Beifall) Nicht unerwähnt lassen – das müssen Sie mir nachsehen – (Zuruf) möchte ich an dieser Stelle noch die – ich nenne es einmal so – „Politposse“ um die Verortung der Blasmusik im Wohnungsbauministerium. Nicht nur die „heute-show“ hätte im Fall der Titulierung eines baden-württembergischen Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen und Blasmusik frohlockt. Wenn man aber einem Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“ folgt, war dies wohl ein vergessenes Relikt der Bemühungen der CDU, das Ministerium zu einer Art Heimatministerium nach bayerischem Vorbild auszubauen, gegebenenfalls mit Außenstellen in Heilbronn oder wahlweise in Geislingen. (Vereinzelt Heiterkeit) Das haben die Grünen letztendlich erfolgreich verhindert. An dieser Stelle kann man denken, was man will. – So weit, so gut. Richtig schwierig wird es allerdings, wenn man dieses Recht, sich neu zu sortieren, nicht entlang der Zukunftsthemen und der Aufgaben eines Landes orientiert, sondern es an Personen aufhängt – wenn also quasi das Amt der Person folgt und nicht die Person dem Amt, wie es jetzt bei der neuen Geschäftsverteilung im Justizministerium offensichtlich wird. Abgesehen davon, dass sich am Tag der Verkündung der Ministerposten – Sie haben die dpa-Meldung wahrscheinlich noch vor Ihrem inneren Auge – gefühlt die halbe CDU-Fraktion für jeweils einige Minuten mit dem Ministerposten im Justizministerium schmücken konnte, wirft ein anderer Vorgang erheblich mehr Zweifel auf: Fünf Tage vor der Bekanntgabe der grün-schwarzen Regierungsmannschaft erschien ein Artikel in den „Stuttgarter Nachrichten“ mit dem Titel „Ein gut versorgter Parlamenta- (Dr. Boris Weirauch) rier – Das Gebaren des CDU-Landtagsabgeordneten Siegfried Lorek wirft viele Fragen auf“ mit nicht unerheblichen Vorwürfen, die übrigens bis heute weder vom Innenminister noch vom neuen Staatssekretär im Justizministerium dementiert wurden. Und wie reagiert man nach grün-schwarzer Manier am besten darauf? Man schafft das Problem aus der Welt, indem man den bislang aus guten Gründen im Innenministerium fest verankerten Aufgabenbereich der Migration ganz plötzlich komplett herauslöst und dem Justizministerium zuschlägt und den wohl ursprünglich – da machen wir uns mal nichts vor – für das Innenministerium vorgesehenen Staatssekretär gleich mit, weil er im Innenministerium kaum noch zu vermitteln war. Das ist doch die Geschichte hinter der Geschichte. Das brauchen Sie auch nicht mit irgendwelchen inhaltlich aufgeladenen Narrativen zu kaschieren, Herr Deuschle, sondern es ist einfach so, wie es dort stand. (Zuruf) Das wissen wir alle, so, wie wir hier stehen. Es sind aus unserer Sicht sachfremde Erwägungen, für die Sie von der SPD nicht ernsthaft eine Zustimmung erwarten können. Dieser Ressortzuschnitt dokumentiert nicht nur personelle Friktionen, sondern auch verfassungsrechtliche und organisatorische Probleme, zumal man sich nach der Berichterstattung über die kürzlich im Europa-Park durchgeführte Innenministerkonferenz schon fragen muss, ob nicht ungeachtet des Ressortzuschnitts weiterhin Innenminister Thomas Strobl bei der Migration inhaltlich den Hut aufhat. Das bedeutet, dass auf den Innenministerkonferenzen Baden-Württemberg zukünftig durch zwei Ministerinnen und Minister vertreten werden wird. Aber vielleicht dürfen wir ja im Laufe der Legislaturperiode auch noch eine weitere Rolle rückwärts sehen. Vieles scheint möglich bei Grün-Schwarz. Wir sind gespannt. Nachdem dieser Vorschlag aber nun heute voraussichtlich mit grün-schwarzer Regierungsmehrheit abgesegnet wird und sich die vielköpfige Schar von Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären an die Arbeit machen kann, stellt sich für uns, die SPD, die Frage, ob und wie die Landesregierung die Vorgaben des Transparenzregistergesetzes umgesetzt hat. Sie werden sich noch daran erinnern: Das haben wir in der letzten Legislaturperiode beschlossen. Wir haben damals auch extra gesagt, dass es uns wichtig ist – bzw. es war fraktionsübergreifend Konsens –, dass auch die Landesregierung künftig transparenter agieren soll und den Einfluss von Lobbyorganisationen auf Gesetzentwürfe offenlegt. Deshalb haben wir gemeinsam in § 4 des Gesetzes die sogenannte exekutive Fußspur verankert, wonach die Landesregierung Regelungen zu treffen hat, wie die Einbeziehung von Verbänden und Organisationen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen kenntlich gemacht werden kann. Wir, der Landesgesetzgeber, haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie die Regierung die Vorgaben aus diesem Gesetz umsetzt. Wir fordern die Landesregierung daher auf, dem Landtag diese Regelungen nunmehr zeitnah vorzulegen. Diese Forderung haben wir heute per Fraktionsantrag in den eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Landtag eingebracht. Wir würden es begrüßen, wenn insbesondere auch die grün-schwarze Regierungskoalition und deren Fraktionen unser berechtigtes Anliegen für mehr Transparenz (Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE) im Sinne unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs (Zuruf) sowie unseres heute eingebrachten Antrags unterstützen würden. Vielen Dank. (Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Wie lange ist die Regierung im Amt? Rei- ner Schaufensterantrag!)

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Daniel Born

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Nico Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen: Wir lehnen die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien aus einer Vielzahl von Gründen ab. (Zuruf) Zunächst gibt es für die Schaffung des zusätzlichen Bauministeriums nach unserer Überzeugung keinerlei Anlass. Dieses Ministerium – das wurde im Rahmen der Entwicklung des Ministeriums und auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen überdeutlich – dient nur der Wahrung des Regionalund Geschlechterproporzes bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU. Was zunächst intern vielleicht mit Augenzwinkern zur Kenntnis genommen werden könnte, entpuppt sich für die Steuerzahler nicht zuletzt durch die Aufblähung – ein zusätzliches Ministerium, zusätzliche Staatssekretärinnen und Staatssekretäre – um insgesamt 30 % als ein unglaublich teurer Spaß – und das, während dringend notwendige Maßnahmen – wir haben heute Morgen über das Thema „Innere Sicherheit“ gesprochen, wir haben über das Thema Justiz gesprochen, über das Thema Bildung – unter Haushaltsvorbehalt stehen. Diese teure Bürokratie lehnen wir ab. Zur Argumentation, die auch Ministerpräsident Kretschmann bemüht hat, man müsse die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verstärken: Mit Verlaub, das ist ein Totschlagargument und bietet allenfalls noch Anlass für zusätzliche Minister- und Staatssekretärs-, Staatssekretärinnenstellen. (Zuruf: Haben Sie Vorschläge?) – Bitte zuhören. – Die Abspaltung der Zuständigkeit für das Thema Bauen führt aber auch zu einem weiteren Bedeutungsverlust des Wirtschaftsministeriums. Anstatt hier ein gestaltungsstarkes Ministerium mit der Zuständigkeit für Wirtschaft, Verkehr und Umwelt zu schaffen, muss man künftig mit der Lupe nach einem Bereich suchen, für den die Wirtschaftsministerin noch zuständig ist. (Nico Weinmann) Gerade die Unternehmer, unser Mittelstand, die das Rückgrat der Wirtschaft in unserem Land bilden, die für sichere und gute Arbeitsplätze sorgen und die mit ihren Steuerbeiträgen auch einen wesentlichen Beitrag für unser Staatswesen leisten, hätten hier größere Ambitionen verdient. Durch die Zusammenlegung anderer Ministerien hätte man ohne zusätzlichen Personalaufwand ein eigenes Digitalisierungsministerium schaffen können. Die Digitalisierung ist dabei ein zentrales Zukunftsthema. (Beifall) Der zuständige Minister – leider ist er nicht mehr unter uns – (Zurufe) sollte der Digitalisierung seine gesamte Arbeitskraft widmen können, anstatt dies als Nebenjob mit dem Schwerpunkt der Übergabe von Förderbescheiden zu betrachten. Hier wurde nach unserer Überzeugung eine große Chance vertan. Und schließlich lehnen wir die Verbindung des Justizressorts mit der Migration ab. Mit Blick auf die Gewaltenteilung braucht es eine klare Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Wenn angeführt wurde, (Zurufe) dass beispielsweise Professor Goll als Ausländerbeauftragter fungierte, so ist das eben keine exekutive Aufgabe, sondern die normale Tätigkeit eines Abgeordneten – aber nicht in dem Sinn, wie es hier nun vorgenommen wird. Auch fachlich gibt es keinerlei Überschneidungen. Die bisherigen Probleme im Bereich Migration sind politisch und werden auch weiterhin bestehen bleiben. Offensichtlich haben auch hier persönliche Gründe die fachliche Gebotenheit überlagert. Ich war überrascht, dass aus den Reihen der CDU nicht einmal ein theatralischer Aufschrei kam, als der Kollege Dr. Weirauch das Thema angesprochen hat. Insofern – das ist bedauerlich – wird ein Ressort dieser Bedeutung zur beliebigen Manövriermasse. Das ist der Sache nicht dienlich. Deswegen lehnen wir die Änderung ab. Vielen Dank. (Beifall)

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Daniel Born

Für die AfD-Fraktion hat das Wort Herr Abg. Anton Baron.

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Anton Baron AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie bereits von meinen Vorrednern erwähnt: Seit Grün-Schwarz hier im Hohen Haus eine Mehrheit hat, herrscht eine immer schamlosere Selbstbedienungsmentalität. Die Kretschmann-Regierung hat ohne Rücksicht auf die Kosten die Zahl der Kabinettsmitglieder und Staatssekretäre immer weiter aufgebläht – alles im Interesse des Landes natürlich. – Mitnichten! Alles im Interesse einer Absicherung Ihrer Koalition gegen Unbotmäßigkeit der sie tragenden Fraktionen – sofern dies bei einer so schwachen CDU überhaupt noch notwendig ist. Die Liste der von Ihnen durchgeboxten Akte der Selbstbereicherung ist lang. Deren unverschämtester ist sicherlich die Schaffung des neuen – und nun zitiere ich sehr gern den Kolperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 legen Schwarz – Juniorministeriums für Landesentwicklung und Wohnen, nur um die Vorherrschaft des grünen Partners innerhalb der Koalition auch in der Ministerverteilung augenfällig zu machen und der CDU zu zeigen, wo der Hammer hängt, und ihr gleichzeitig die Schmach zu ersparen, ein Ministerium zu verlieren. „Investitionen in die Demokratie“ nennt Herr Ministerpräsident Kretschmann die neue Landesregierung, die locker zwei Fußballmannschaften plus Reservespieler auf den Platz bringt: einen Ministerpräsidenten, elf Fachminister, drei Staatssekretäre nach Artikel 45 der Landesverfassung und elf politische Staatssekretäre, einen beamteten Staatssekretär und einen beamteten Staatsminister. In Wirklichkeit ist es eine Investition in den Kauf einer Koalition, in der erneut zusammengespannt wird, was eigentlich auseinanderspringen will. Mit Demokratie lässt sich schließlich noch jede Raffgier begründen. Die Rechnung zahlen unsere Kinder und Enkelkinder. Schließlich finanziert die grünschwarze Landesregierung immer größere Teile des Landeshaushalts durch Neuverschuldung, die erneut nur durch die Berufung auf eine Naturkatastrophe überhaupt möglich ist. Meine Damen und Herren, die wahre Katastrophe ist eine Regierungskatastrophe, nämlich das Verjubeln von Steuergeldern zur Machtsicherung, während immer weitere Teile der Mittelschicht in die Armut sinken. (Zuruf) Sparen muss oben anfangen. Sie auf der Regierungsbank senden hier ein fatales Signal in die Bevölkerung. Während die Bürger ihren Gürtel enger schnallen müssen, gönnen Sie sich mitten in der Krise zusätzliche Kabinettsposten. Angesichts dieses größten Krisenmanagements der Landesregierung wäre stattdessen eine personelle Neuordnung angezeigt – und keine organisatorische. Aber so sieht das Ergebnis schwarz-grüner Koalitionsverhandlungen aus. Das Wohl der Bürger spielt nur noch eine Rolle in den Pressemitteilungen und öffentlichen Statements, aber nicht mehr in der Realität. (Zuruf: So ein Quatsch!) Es geht vorwiegend um die angenehmen Seiten des Politikerlebens: große Büros, Privilegien, Ausübung von Herrschaft. (Zuruf des Abg. Alexander Salomon GRÜNE) Deshalb schieben Sie wichtige Zuständigkeitsbereiche der Ministerien umher wie billige Verhandlungsmasse, Herr Salomon. Statt staatstragend zu handeln, verschachern Sie Geschäftsbereiche wie auf einem orientalischen Basar. So erklärt sich auch, dass wichtige Zuständigkeitsbereiche ihrem angestammten Ministerium entrissen wurden, (Zuruf) z. B. das Thema Migration, welches, wie vorhin auch die beiden Kollegen erwähnt haben, bisher im Ressort Inneres angesiedelt war; dort hätte es unserer Meinung nach sinnvollerweise auch bleiben müssen. (Beifall) (Anton Baron) Ich möchte noch einmal zusammenfassend sagen, worin die größten Nachteile Ihres Antrags liegen. Erstens: Sie bilden ein neues Juniorministerium, das nicht notwendig gewesen wäre und nur der Schaffung von Führungspositionen und der Ruhigstellung der CDU dient. Zweitens: Sie verkomplizieren wichtige staatliche Aufgaben. Und drittens: Sie bürden dem Steuerzahler unnötige Kosten inmitten einer Krise auf. Auch aus diesen genannten Gründen werden wir Ihren Antrag natürlich ablehnen. Vorhin haben Herr Deuschle und Herr Hentschel auch noch den günstigen Wohnraum erwähnt. Sie möchten jedoch – so steht es in Ihrem Koalitionsvertrag – eine Fotovoltaikpflicht verbunden mit Investitionskosten von jeweils ca. 20 000 € und Mehrkosten für die – – (Vereinzelt Lachen – Zuruf: Quatsch!) – Ja, was lachen Sie da? Selbstverständlich kostet das 20 000 € und sogar mehr, natürlich je nach Fläche. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wer hat Ihnen denn diesen Comic aufgeschrieben?) Von der Begrünung, die nach wie vor in der Landesbauordnung steht, ganz abgesehen, Herr Schwarz. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wer schreibt Ihnen denn diesen Unsinn auf, Herr Kollege?) Sie sprechen immer von günstigem Wohnraum. Tatsächlich sind Sie aber verantwortlich für den teuren Wohnraum. (Beifall – Zuruf) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Daniel Born

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Hassler.

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Florian Haßler

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass ich heute zum ersten Mal in diesem Hohen Haus sprechen darf. Es ist für mich wirklich eine große Ehre, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen. Zum Thema: Es ist – das wurde dargestellt – eine geübte Praxis, dass eine neue Landesregierung zu Beginn der Legislatur die Geschäftsbereiche der Ministerien an der einen oder anderen Stelle neu zuschneidet. Auch die grün-schwarze Landesregierung hat sich für die kommenden Jahre neu aufgestellt, ein Ministerium neu geschaffen und moderate Änderungen an den Ressortzuschnitten vorgenommen. Die zentralen Änderungen wurden dargestellt. Da muss ich, glaube ich, nicht mehr ins Detail gehen. Ich möchte mich stattdessen auf einige wenige Bereiche konzentrieren, vor allem auf diejenigen, die hier besonders kritisiert wurden. Die Kollegen Deuschle und Hentschel haben es zwar einleitend schon dargestellt, aber gerade von der FDP/DVP gab es noch mal Kritik an dem neuen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen; deshalb möchte ich dazu noch mal sagen: Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist einfach eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit. Denn eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 wenn sich jemand Sorgen machen muss um ein gutes, sicheres und bezahlbares Zuhause, dann ist das eine schwere Bürde, ganz besonders für Familien, aber auch für alle anderen. (Beifall – Zurufe) Wir werden – das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen – unsere Anstrengungen hier noch einmal verstärken. Wir werden einen Strategiedialog zu den Themen „Bezahlbares Wohnen“ und „Innovatives Bauen“ einrichten. (Zuruf) Und wir wollen einen neuen Landesentwicklungsplan, der die heutigen Anforderungen an Flächenschonung, Klimaschutz usw. erfüllt. Denn der jetzige Plan stammt immerhin aus dem Jahr 2002. Da sind wir der Meinung: Mit einem eigenständigen Ministerium, mit einer Ministerin und einer Staatssekretärin, die einen klaren Fokus auf genau diese Aufgaben legen, kommen wir in den nächsten Jahren sicher gut voran. (Beifall) Kritisiert wurde der Personalaufwuchs. Auch da kann ich Sie beruhigen, meine Damen und Herren. Der Personalaufwuchs ist verhältnismäßig gering. Denn die Aufgaben wurden ja zusammen mit dem Personal aus anderen Ressorts herausgeschnitten. Und die zentralen Dienste der Abteilung 1 werden in einem innovativen Ansatz als Shared Services von der Abteilung 1 des Wirtschaftsministeriums gestellt. Es besteht hier also kein Anlass zur Kritik. (Beifall) Infrage gestellt wurde auch, die Themen Migration und Ausländerrecht im Justizministerium anzusiedeln. Dazu hatten wir schon eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion; in der Antwort wurde auf die Vorwürfe eingegangen. Auch hier verstehe ich die Aufregung nicht so ganz. Im Gegenteil, es gibt verschiedene Anknüpfungspunkte für Migrationspolitik. Das Justizministerium ist selbstverständlich einer der wichtigsten Anknüpfungspunkte für Migrationspolitik. Das Thema Migration wird im Justizministerium hervorragend bearbeitet. Ich habe in den letzten Wochen schon häufig mit dem Kollegen Lorek gesprochen, er kümmert sich wirklich mit großem Engagement im Justizministerium um die Migrationspolitik. (Beifall) Auch hier nicht zu vergessen: Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Akteure auf Fachebene werden sich unbeschadet des Ressortwechsels nicht ändern. Es gibt also keinen Anlass zu der Sorge, dass irgendetwas auf der Strecke bleiben könnte. Ein dritter Punkt – das wurde zwar nicht kritisiert, ist mir persönlich aber einfach sehr wichtig; deswegen möchte ich ein paar Sätze dazu sagen –: Die Bündelung der Europa-Zuständigkeit im Staatsministerium war für die Landesregierung deswegen ein wichtiger und richtiger Schritt, weil die Landesregierung von der tiefen Überzeugung geleitet wird, dass es gilt, die europäische Integration zu fördern. Sie steht dabei in der Tradition der vergangenen Regierungen dieses Landes. (Staatssekretär Florian Hassler) Das ist deswegen so wichtig, weil Europapolitik kein klassischer Fachbereich ist wie Finanzen, Verkehr oder Bildung. Europapolitik ist eine politische Ebene wie die Bundespolitik. Für manche Bereiche, denken wir an den Binnenmarkt, ist sie sogar die entscheidende politische Ebene. Um unseren Einfluss hier wirklich wirksam geltend zu machen, bedarf es aus unserer Sicht einer guten, ressortübergreifenden Koordination und einer Bündelung der Interessen. Das sind klassische Kernaufgaben der Staatskanzlei. Ich finde, es war absolut folgerichtig, die Europapolitik wieder in der Regierungszentrale zusammenzufassen. (Beifall) Abschließend zwei Punkte: Wir haben ein ambitioniertes Regierungsprogramm beschlossen, und ich bin der Meinung, dass sich unsere personelle und strukturelle Aufstellung daran orientiert, unseren Koalitionsvertrag jetzt bestmöglich umzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, entsprechend der verfassungsrechtlichen Regelung ersucht die Landesregierung mit dem hier zu beratenden Antrag um die Zustimmung des Parlaments zur neuen Geschäftsbereichsabgrenzung. Herzlichen Dank. (Beifall)

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Daniel Born

Ich schaue in die Runde, ob es Wortmeldungen in der zweiten Runde gibt. – Das sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/251. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses ist mehrheitlich zugestimmt. (Unruhe – Heiterkeit) Schluss: periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Darf ich die SPD kurz fragen, warum das so witzig ist? (Heiterkeit – Zurufe, u. a.: Das ist rein fraktionsin- tern!) – Gut. Ich kann es nicht abwarten, zu erfahren, was war. – Der Beschlussempfehlung ist also mehrheitlich zugestimmt. Damit ist Tagesordnungspunkt 11 erledigt. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu a) dem Antrag der Landesregierung vom 31. Mai 2021 – Drucksache 17/149 b) dem Antrag der Landesregierung vom 15. Juni 2021 – Drucksache 17/228 Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/252 Berichterstattung: Abg. Dr. Boris Weirauch Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt als neuen Tagesordnungspunkt 10 auf die morgige Plenarsitzung zu vertagen und von der heutigen Sitzung abzusetzen. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, 1. Juli 2021, um 9:30 Uhr statt. Ich danke Ihnen, wünsche einen angenehmen Abend und schließe die Sitzung. 17:39 Uhr Vorschlag der Fraktion GRÜNE Umbesetzung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Touri Funktion scheidet aus stellvertretendes Mitglied Daniel Andreas Lede Ab 29.6.2021 Andreas Schwarz und Fraktion eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Anlage 1 ismus tritt ein bal Thomas Poreski Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der K Zur Wahl werden vorgeschlagen: GRÜNE CDU M i t g l i e d e r : Jürgen Filius Ulric Alexander Maier S t e l l v e r t r e n d e M i t g l i e d e r : Wilhelm Halder Karl Ioanna Papadopoulou 29.6.2021 Andreas Schwarz und Fraktion Manuel Hagel und Fraktion periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Anlage 2 Kommission nach Artikel 10 GG U ch Lusche l Zimmermann Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staatstheater Stuttgart und des Verwaltungsrats des Landest Zur Wahl werden vorgeschlagen: GRÜNE CDU SPD a) Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater M i t g l i e d e r : Hildenbrand Sturm Rivoir Seemann S t e l l v e r t r e t e r / - i n n e n : Aras Dr. Becker Steinhülb-Joo Köhler b) Verwaltungsrat des Landestheaters Württemberg-Hohenzoller M i t g l i e d e r : Lede Abal Hailfinger S t e l l v e r t r e t e r / - i n n e n : Seemann Burger 29.6.2021 Andreas Schwarz und Fraktion Manuel Hagel und Fraktion Andreas Stoch und Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und Fraktion Bernd Gögel und Fraktion eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Anlage 3 Verwaltungsrats der Württembergischen theaters Württemberg-Hohenzollern FDP/DVP AfD Dr. Jung Wolle os Brauer Hörner rn Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Baden-Württem Zur Wahl werden vorgeschlagen: GRÜNE CDU SPD M i t g l i e d e r : Erikli Deuschle Binder Saebel Hagel Schwarz, Andreas Mack 29.6.2021 Andreas Schwarz und Fraktion Manuel Hagel und Fraktion Andreas Stoch und Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und Fraktion Bernd Gögel und Fraktion periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Anlage 4 mberg Stiftung gGmbH FDP/DVP AfD Weinmann Sänze Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und der Fraktion der AfD Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Staatlichen Toto-L Zur Wahl werden vorgeschlagen: GRÜNE CDU SPD Dr. Aschhoff Hailfinger Ranger Häffner Sturm Hildenbrand 29.06.2021 Andreas Schwarz und Fraktion Manuel Hagel und Fraktion Andreas Stoch und Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und Fraktion Bernd Gögel und Fraktion eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Anlage 5 Lotto GmbH FDP/DVP AfD Brauer Dr. Hellstern

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