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Elke Zimmer

30.06.2021 Sitzungen 17/7

Herzlichen Dank für die Frage. – Wir haben tatsächlich die ersten beiden Fußverkehrs-Checks aus den Jahren 2015 und 2016 evaluiert; dazu liegen die Evaluationsergebnisse vor. Sie hatten damals letztlich als Fazit: Wer den Fußverkehrs-Check macht, in dessen Kommune bewegt sich sozusagen auch etwas im Bewusstsein der Menschen und im Bewusstsein der Verwaltung. Allerdings krankt es dann oftmals in den Jahren danach – wie Sie gesagt haben, nach drei oder vier Jahren – an der konkreten Umsetzung, weil entweder das Personal fehlt oder die Finanzen oder vielleicht auch die politische Mehrheit im Gemeinderat, die eine solche Maßnahme dann auch tatsächlich umsetzen würde. Wir haben in den Folgejahren keine Evaluationen mehr durchgeführt, arbeiten im Moment im Ministerium aber an einem Modell, wie eine Evaluation stattfinden kann. Denn letzten Endes ist es uns zu wenig, wenn nur eine Art von Bewusstseinswandel erfolgt; die Maßnahmen müssen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wir möchten mit dieser Evaluation die (Staatssekretärin Elke Zimmer) Kommunen begleiten, um diese Maßnahmen tatsächlich auf die Straße zu bringen, damit wir wirklich zu einer erhöhten Aufenthaltsqualität für Fußgängerinnen und Fußgänger gelangen. Was wir mit den Fußverkehrs-Checks tatsächlich noch erreicht haben, ist Folgendes: Wir haben diese Fußverkehrs-Checks bundesweit ausrollen können; wir haben mittlerweile Nachahmer in Nordrhein-Westfalen und auch in Hessen gefunden, die dieses Modell mittlerweile übernommen haben. Denn man sieht einfach: Um den Fußverkehr voranzubringen, brauchen Kommunen Unterstützung. Unterstützung für den Fußverkehr ist mit Sicherheit die richtige Entscheidung, aber ich hoffe, dass uns die kommende Evaluation für die letzten zwei Jahre der Legislatur ein Stück weit noch in die Schärfung bringt, um zu wissen: Wie muss es wirklich aufgesetzt sein, damit Kommunen einen Leitfaden haben, mit dem sie konkret und schnell in die Umsetzung gehen können? (Beifall)

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