Dr. Erik Schweickert
Herr Minister, ich habe jetzt verstanden, dass, wenn es um Bürokratieabbau geht, der Bürokratieabbauminister Herr Lucha ist, den man also anrufen möge, wenn man etwas hat. Gilt das nur für Vereine, oder gilt das auch für die anderen Bereiche des Normenkontrollrats? Mich würde nämlich interessieren, was mit denjenigen von den 49 Punkten im Empfehlungsbericht ist, die Sie nicht umsetzen. Was für Gründe gibt es, dass man sie nicht umgesetzt hat? Denn schließlich hat der Normenkontrollrat diesen Empfehlungsbericht ja auch auf der Grundlage eines Regierungsauftrags erstellt. Da würde mich insbesondere das Thema Datenschutz-Grundverordnung interessieren, Herr Lucha. Die Landesregierung hat uns in der letzten Legislaturperiode auf einen Antrag geantwortet, dass Öffnungsklauseln zurückhaltend zu nutzen seien. Bayern hat in der Zwischenzeit die Anforderung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für Amateursportvereine, für Musikkapellen und Sonstige aufgehoben. Bayern hat sich im Evaluierungsprozess beim Thema DS-GVO sehr klar eingebracht. Baden-Württemberg hat da meines Wissens nichts gemacht. Warum haben Sie da nichts gemacht? Und was hat die Landesregierung vor, um gerade bei dem Thema DS-GVO den Vereinen noch unter die Arme zu greifen? Denn bei den Vereinen vor Ort ist das ein ganz großer Kritikpunkt. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: In der Tat, sehr geehrter Herr Abg. Professor Schweickert, gibt es Punkte, die nicht umgesetzt wurden. Darum ist ja auch ein Beratungsgremium ein Beratungsgremium. Es gibt für alle Vorschläge eine Begründung. Die können Sie auch alle nachvollziehen. Ich werde aber jetzt auf zwei Bereiche, die Sie besonders erwähnt haben, eingehen. Das sind zum einen die Nummern 20 – Beratung und Unterstützung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung ausbauen – und 21 – Ansprechpersonen in Datenschutzfragen auf Landesebene für Vereine sicherstellen. Die Beratungsaufgabe wird nach der landesgesetzlichen Kompetenzverteilung vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seiner Eigenschaft als unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde ausgeübt. Die Vereine finden dort Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der DS-GVO. Die Landesregierung sieht von eigenen Beratungsangeboten ab, da hiermit in die Unabhängigkeit des LfDI eingegriffen werden würde. Sie geht davon aus, dass das vom LfDI eingerichtete Bildungszentrum Datenschutz mit seinem Schulungs- und Beratungsangebot auch den Vereinen zugutekommt. Ein weiterer Punkt, der mit Ihrer Fragestellung korrespondiert, ist die Nummer 22: keine Übererfüllung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Der Landesregierung steht im Hinblick auf die unabhängige Amtsausübung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht die Kompetenz zu, den Vollzug der Datenschutz-Grundverordnung zu regeln oder diesbezügliche Vorgaben zu treffen. Die Landesregierung hat sich jedoch für eine vereinsfreundliche Ausgestaltung der datenschutzrechtlichen Richtlinien eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Auch hier verweisen wir auf die Stellungnahme der Landesregierung zum Antrag Drucksache 16/8189 zur dortigen Ziffer 5.
