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Winfried Kretschmann

30.06.2021 Sitzungen 17/7

Nein. (Vereinzelt Lachen) Mit Ihnen kann man in dieser Frage nicht diskutieren. (Zurufe) Vernünftig kann man mit Ihnen sowieso ganz schwer debattieren. Das geht überhaupt nicht. Jetzt will ich Ihnen einmal sagen, warum. Sie müssen mal eine Entscheidung fällen: Ist das eine gefährliche Pandemie oder eine harmlose Grippe? (Zuruf) Solange Sie diese Entscheidung nicht fällen und sich selbst darüber eine Meinung bilden, können wir mit Ihnen darüber nicht sinnvoll diskutieren. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. (Beifall – Zurufe) Ich will noch einmal sagen: Es geht um einen legitimen Zweck. Es geht um Geeignetheit, es geht um Erforderlichkeit und Angemessenheit. Mindestens zwei dieser Kriterien, auf deren Grundlage die Gerichte urteilen, legt der Gesetzgeber selbst fest. Dass man das alles noch einmal daraufhin überprüft, ob es genügt, ob wir mit dem, was wir bisher gemacht haben, in der Lage sind, auch zukünftige und unter Umständen gefährliche Pandemien besser zu handhaben und einzugrenzen, das ist, finde ich, eine Verpflichtung, die wir und der Gesetzgeber haben. Genau das meine ich mit „herumschlagen“. Wenn ein Verwaltungsgericht mir eine Maßnahme aus der Hand nimmt, kann ich ja nicht sagen: Ja gut, jetzt mache ich das halt alles nicht mehr und lasse alles weiterlaufen. In Wirklichkeit meine ich mit „herumschlagen“, dass wir uns andere Maßnahmen, mit denen wir die Pandemie trotzdem in den Griff bekommen, überlegen müssen. Das haben wir natürlich jedes Mal gemacht. Das ist auch der Sinn der Sache. Das meine ich mit „herumschlagen“. Das Gericht fällt die Entscheidung, die wir selbstverständlich akzeptieren, und dann müssen wir, was oft sehr schwierig ist, schauen, wie wir die Pandemie trotzdem in den Griff bekommen, was uns mal besser, mal schlechter gelungen ist. Auch das ist wiederum ein Grund, sich damit zu beschäftigen, ob wir in dieser Frage das Recht weiterentwickeln können, damit auch die Gerichte mehr Klarheit haben. Diese richten immer nur nach dem gesetzten Recht; da kann man ihnen keinerlei Vorwürfe machen. Deswegen muss man unter Umständen das Recht weiterentwickeln. Darum geht es und um nichts anderes. Das will ich noch mal deutlich sagen. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Ich hätte von Ihnen schon gern gewusst, ob Sie selbst der Meinung sind, dass wir das Recht weiterentwickeln sollen bzw. uns wenigstens ernsthaft damit beschäftigen sollen oder nicht – um mehr oder um weniger geht es nicht. Selbstverständlich müssen unsere Maßnahmen vor Gericht standhalten. Wir werden uns in dieser Pandemie danach richten, was jetzt gesetztes Recht ist – und selbstverständlich nach der verfassungsmäßigen Ordnung. Wir nehmen uns aber auch die Freiheit, zu überlegen, was wir für die Zukunft besser machen können. Das ist nicht nur eine Folge der Pandemie. Das sagt doch schon der gesunde Menschenverstand. Danke schön. (Beifall)

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