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Carola Wolle

AfD 30.06.2021 Sitzungen 17/7

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst vorab: Grippe ist keine harmlose Krankheit. Es muss geimpft werden. (Zuruf: Aha!) Und man braucht sich, wenn das Grippevirus mutiert, nicht zu wundern, dass im Grippewinter 2017/2018 fast 26 000 Menschen gestorben sind. Sie verharmlosen diese Krankheit, meine Damen und Herren, und versuchen uns zu verunglimpfen. (Zuruf: Das glauben Sie doch selbst nicht!) Das andere war – diese Frage konnte ich Ihnen nicht stellen –: Wie erklären Sie sich, dass Sie hier eine Lockdown-Maßnahme nach der anderen erlassen, Einreisevorschriften machen – – Am Flughafen Stuttgart wird im Flugzeug angekündigt: „Wenn Sie zurückkommen, zeigen Sie bitte Ihren Impfausweis, zeigen Sie Ihre Bestätigung, dass Sie negativ getestet worden sind.“ Nichts, nichts wurde geprüft. Wie wollen Sie da bitte schön sicherstellen, dass keine Kranken hierher nach Stuttgart zurückkommen? Interessanterweise hat Ihr Kollege in Bayern das im Griff. Dort hat man bereits beim Ausstieg periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 am Flugzeug kontrolliert, ob die Leute die erforderlichen Papiere zur Verfügung haben. Sie sagen, Sie wollten hier nur den gesunkenen Inzidenzwerten Rechnung tragen. Machen Sie sich doch einmal ehrlich: Ein Hauptgrund ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Juni, das Ihre Corona-Verordnung als nicht gesetzeskonform entlarvt. Das ist auch nicht das allererste Mal so gewesen. Das war wiederholt der Fall. Ich führe das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs jetzt einmal im Detail aus. Die infektionsrechtlichen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus können sich auch gegen sogenannte Nichtstörer richten, das heißt auch gegen Gesunde. Das betrifft auch Betriebsschließungen. Das ist so weit richtig. Jedoch darf in das garantierte Grundrecht auf Berufsfreiheit – Artikel 12 – nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden. Hier hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Klage stattgegeben, weil die Verhältnismäßigkeit – über den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit haben wir vorhin schon diskutiert – nicht gegeben war. Mit anderen Worten: In Ihrem entfesselten und bürokratischen Regulierungswahn haben Sie total über das Ziel hinausgeschossen. Und Sie beugen sich hier insbesondere nur mal wieder einem juristischen Zwang. Sie arbeiten nicht vorher und denken nicht vorher nach, was kommen könnte, sondern Sie machen nur das, was gerade anfällt und was sein muss. Worum geht es in diesem Urteil des VGH konkret? Eine Bordellinhaberin aus Mannheim hatte angesichts von zwölf Monaten Einnahmeausfällen geltend gemacht, dass das Totalverbot ihres Geschäftsbetriebs unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sei. Der Beschluss des VGH – Sie haben das Urteil sicherlich gelesen – umfasst 15 Seiten und ist eine ausführliche Beschreibung von unsinniger, unangemessener und kleinlicher Bevormundung unserer Bevölkerung durch die Regierung. Der VGH stellt fest, dass Prostitutionsstätten – natürlich vorausgesetzt, es gibt ein Hygienekonzept – grundsätzlich keine Infektionsherde für Epidemien darstellen. Die vom Gesetzgeber erlassene Ausgrenzung der Prostitution sei offenkundig untauglich und schlechthin ungeeignet, um der Epidemie im Interesse des Gemeinwohls zu begegnen. Um es ganz klar zu sagen: Es geht hier nicht um die moralische Bewertung der Prostitution. Wir diskutieren hier und heute über Sinn und Unsinn, aber auch über die fortdauernden Folgen des Lockdowns in der Wirtschaft und in unserer Gesellschaft. Unser Gutachten – das kennen Sie ja sicherlich auch – von Herrn Privatdozent Dr. Ulrich Vosgerau zeigt ganz klar auf, dass die Regierung für den Schaden, den sie durch den andauernden Lockdown in der Wirtschaft verursacht, aufkommen muss. Auch wenn Sie das nicht gern hören, aber das ist so. Auch diese Mannheimer Klägerin könnte jetzt quasi ihre Einnahmeverluste, die sie über zwölf Monate hinweg erlitten hat, bei Ihnen einklagen, meine Damen und Herren. (Zurufe) (Carola Wolle) Und die Zeche dafür zahlt der anonyme Steuerzahler. Der interessiert Sie ja, wie wir beim Aufblähen der Regierung gesehen haben, sowieso nicht mehr. Es geht darum, die in Teilen unausweichlichen Einschränkungen der Berufsfreiheit eben nicht zu verewigen. Wenn diese – wenn überhaupt – temporär notwendig waren, darf niemand auf der Regierungsbank daraus ein Gewohnheitsrecht auf Grundrechtseinschränkungen ableiten. Die Fantasien eines maoistischen Ministerpräsidenten Kretschmann von anlassunabhängigen Grundrechtseinschränkungen zeigen das hässliche Gesicht der grünen Ideologie, das die Grünen immer gern verstecken, was inzwischen – leider oder zum Glück – immer wieder mehr zum Vorschein kommt. Selbst Ihr großer Parteivorsitzender Habeck fantasiert bei der Umsetzung seiner Klimaziele von „ein bisschen chinesischer Diktatur“, meine Damen und Herren. Das müssen Sie sich einfach auch einmal anzeigen lassen. Mir ist es völlig unverständlich, dass die sogenannten demokratischen Parteien nicht hinter diese Fassade schauen. Alles für die Macht, alles fürs Mitregieren, meine Damen und Herren. Oder liebäugeln Sie vielleicht sogar selbst mit der Diktatur? Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen. (Glocke des Präsidenten)

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