Julia Goll
Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gern hätte ich dem Innenminister jetzt für die Stellungnahme zum Antrag gedankt. (Minister Thomas Strobl betritt den Plenarsaal.) – Da kommt er gerade. – Vielen Dank, Herr Innenminister, für die Stellungnahme zu unserem Antrag zur Kennzeichnungspflicht und zum Landesantidiskriminierungsgesetz. Ich hoffe, Sie haben die Antworten aus Ihrem Haus auch gelesen. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Die erste Rede!) Denn diese Antworten müssten Sie zu dem Ergebnis führen, dass eine Kennzeichnungspflicht überflüssig ist und dass es das Landesantidiskriminierungsgesetz nicht braucht. Die aufgelisteten Zahlen zu vermeintlichem – das muss man betonen – polizeilichen Fehlverhalten zeigen, dass es genau dort, wo die Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten, wie es heißt, im Wesentlichen gelten soll – geschlossene Einsatzeinheiten –, in den letzten fünf Jahren keine Fäleriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 le von Beschwerden gab, bei denen sich die Polizistin oder der Polizist nicht ermitteln ließen. In den übrigen Bereichen gab es in diesen Jahren jeweils ungefähr ein bis zwei Dutzend Fälle – anonyme Beschwerden eingeschlossen. Die Zahl muss man jetzt einmal ins Verhältnis setzen zu zwei Millionen Einsätzen von Polizistinnen und Polizisten jedes Jahr. Von diesen Zahlen waren Sie, Herr Innenminister, möglicherweise auch überrascht. Denn bisher – so ist es der Stellungnahme zu entnehmen – existierten für solche Fälle überhaupt kein Meldewesen und keine Statistik. Erst für die Stellungnahme zu unserem Antrag hat man hilfsweise kurzfristig Zahlen abgefragt. Das ist schon bemerkenswert, möchte ich als neu gewählte Abgeordnete, die das Geschehen hier im Parlament bisher nur als Bürgerin verfolgt hat, sagen. Bisher bin jedenfalls ich davon ausgegangen, dass Gesetze dann gemacht werden, wenn man einen Bedarf für sie erkannt hat, (Beifall) wenn ein irgendwie geartetes Problem identifiziert wurde, dem mit einem Gesetz begegnet werden muss. Ganz anders offenbar hier. Das Vorhaben zur Kennzeichnungspflicht wurde beschlossen und sogar als „vordringlich“ bezeichnet, ohne dass überhaupt gefragt oder erhoben worden wäre, ob ein Problem oder ein Bedarf besteht. Sachlich fundierte Politik stelle ich mir jedenfalls anders vor. So setzt man sich dem Vorwurf des ideologisch geleiteten Handelns aus. Bei dem Thema Landesantidiskriminierungsgesetz sieht es nicht anders aus. Die Begründung für ein solches Gesetz, das für die staatlichen Stellen gelten soll, lautet immer wieder, es bestünde eine Lücke. Denn das entsprechende Bundesgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, gilt ja nur für den privatrechtlichen Bereich. Die Argumentation stimmt so – ich möchte sagen: natürlich – nicht. Ein spezielles Antidiskriminierungsgesetz für den öffentlichen Bereich ist schlicht überflüssig. Genau das ist übrigens dem Gesetzentwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen. Dort heißt es nämlich – Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich zitiere – schon in den ersten zwei Sätzen – man muss also gar nicht weit lesen, um auf die Antwort zu kommen –: Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Jetzt kommt es: Im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat binden die verfassungsrechtlichen Gleichheitssätze bereits alle Bereiche staatlichen Handelns. Damit ist auch alles gesagt. Erwecken Sie doch bitte nicht den Eindruck, es bräuchte ein Landesantidiskriminierungsgesetz, um entschieden gegen Diskriminierung vorzugehen. Dieses Ziel eint uns alle. Aber bit- (Julia Goll) te erwecken Sie nicht den Eindruck, es würde im öffentlichen Bereich im rechtsfreien Raum gehandelt werden. (Beifall) Dass ein Landesantidiskriminierungsgesetz überflüssig ist, gilt umso mehr, als Sie doch so ausdrücklich betonen, dass Sie keine Beweislastumkehr wollen. Erst heute Morgen hat dies der Kollege Hagel wieder getan. Wenn dies so ist, wie gesagt, braucht man das Landesantidiskriminierungsgesetz nicht. Allerdings ist die Beweislastumkehr genau das, worauf man in Berlin besonders stolz ist. Wir werden genau hinschauen, ob Sie das, was Sie hier sagen, auch einhalten werden und wie das Gesetz dann im Einzelnen aussieht. Jedenfalls ist es Stand heute überflüssig. Na ja, es wäre aber auch nicht das erste überflüssige Gesetz von Grün-Schwarz und wird wohl leider auch nicht das letzte bleiben. (Beifall) Wirklich schwer wiegt an der Sache aber der Schaden, den Sie bereits mit der Ankündigung der Einführung einer Kennzeichnungspflicht und eines Antidiskriminierungsgesetzes angerichtet haben. Ein Schaden, Herr Innenminister, dürfte für Ihr persönliches Ansehen und Ihre Glaubwürdigkeit entstanden sein. Vor nicht einmal einem Jahr haben Sie auf einen Antrag unserer Fraktion hin, ob ein solches gesondertes Antidiskriminierungsgesetz erforderlich sei, geantwortet, das sehe man gerade vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als kritisch an. Die Antwort datiert wenige Tage nach der sogenannten Stuttgarter Krawallnacht. Es hieß, es sei bereits jetzt ein hinreichendes Instrumentarium gegeben, um Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten zu ahnden. Genau dieser Meinung sind wir auch. Und Sie haben eine Entsendung von Polizisten nach Berlin unter Geltung des dortigen Antidiskriminierungsgesetzes nachdrücklich abgelehnt. Auch diese Meinung teilen wir. Auch eine Kennzeichnung von Polizeibeamten ist stets abgelehnt worden. Wer mag es denn einer Polizistin oder einem Polizisten verdenken, wenn sie sich jetzt mit der plötzlichen 180-Grad-Wende geradezu verraten fühlen? Na ja, nun könnte mir das Ansehen des Innenministers gleich sein; das geht mit Ihnen heim. Was mir aber nicht gleichgültig sein kann, ist die konkrete Auswirkung Ihrer Gesetzesankündigung auf die Betroffenen, auf die Polizistinnen und Polizisten und, soweit es ein Antidiskriminierungsgesetz betrifft, auf alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Verunsicherung und Verärgerung wurde vom Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft mit deutlichen Worten geäußert. Er ist in der Folge auch aus Ihrem internen Arbeitskreis ausgetreten. Seine konkrete Wortwahl ist vonseiten der CDU kritisiert worden. Ich möchte das alles gar nicht bewerten, aber ich meine doch, dass die Heftigkeit der Worte, der Wortwahl ein beredtes Zeichen für den Grad der Verärgerung ist. Und das sollte in der Sache ernst genommen werden. Hören Sie den Leuten bitte zu! (Beifall) periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Denn die Verärgerung ist doch berechtigt, gerade um den Jahrestag der Stuttgarter Krawallnacht herum, in der 32 Polizisten verletzt wurden, in einer Zeit, in der Polizeibeamte zunehmend und immer wieder Ziel von verbalen und körperlichen Attacken sind, und in einer Zeit, in der in Sonntagsreden immer wieder betont und sich dafür bedankt wird – erst heute Morgen wieder hier im Saal –, dass die Polizeibeamten für uns alle den Kopf hinhalten und ihre Gesundheit riskieren. Sie dürfen jetzt nicht etwa erfahren, dass ihre Forderung nach verbesserter Schutzausrüstung, nach persönlicher Schutzausrüstung erfüllt wird – nein, eine bessere Ausstattung steht nach dem Koalitionsvertrag auch unter Finanzierungsvorbehalt –, sie werden vielmehr einem Generalverdacht ausgesetzt. Und das vorläufig einzige zweifelhafte Ausstattungsplus dürfte eine erweiterte Rückennummer werden. Fragen Sie doch bitte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, ob sie meinen, damit werde das Vertrauen zwischen Bürgerschaft und Polizei weiter gestärkt – so die Begründung laut der Stellungnahme zu unserem Antrag. Und erklären Sie doch bitte, inwieweit überhaupt ein Bedarf besteht. Dies alles auf einen singulären Vorfall von vor zehn Jahren zurückzuführen, wie es jetzt gerade in der Presse zu lesen war, ist ja schon sehr abenteuerlich. Die Vorhaben wirken als pauschales Misstrauensvotum gegen die Polizei in unserem Land und allen im öffentlichen Dienst Beschäftigten, und sie schwächen damit deren Position. Darauf bitte ich Sie zu achten. Wir sind jedenfalls überzeugt, dass die Polizei nicht das Problem ist, sondern ein Teil der Lösung, und dass sie unsere Stärkung braucht und kein öffentliches Misstrauensvotum durch den eigenen Dienstherrn. (Beifall) Das gilt genauso für die Lehrerin und für den Mitarbeiter im Ausländeramt, die sich künftig nicht einem erhöhten Begründungsaufwand ausgesetzt sehen sollten. Letztlich geht die Forderung nach einem solchen Begründungsaufwand, die im Moment noch sehr nebulös ist, wenn man es zu Ende denkt, genau in die Richtung einer Beweislasterleichterung, die Sie angeblich nicht wollen. Aber nochmals: Wir werden genau hinsehen, was an konkreten Gesetzesvorschlägen kommt. Derzeit sehen wir dafür überhaupt keine Grundlage und lehnen beide Vorhaben ab. Sie sind überflüssig, und sie sind auch schädlich. Danke. (Beifall)
