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Andreas Stoch

SPD 30.06.2021 Sitzungen 17/7

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Salomo, zuhören, das kann vielleicht was bringen. (Zurufe: Salomon!) – Ach so, ich habe das n vergessen. (Zurufe: Ja!) Sorry. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass diese Debatte notwendig war und ist, haben die letzten eineinviertel Stunden deutlich gezeigt. Herr Kollege Hagel, wenn Sie glauben, hier sozusagen darüber urteilen zu können, ob eine Opposition offensichtliche Fehler aufseiten der Regierung – auch wenn es Äußerungen in einem Interview sind – zum Gegenstand der Debatte hier machen darf, dann kann ich Ihnen sagen: Sie dürfen sich auf die nächsten Monate und Jahre freuen. Wir werden das regelmäßig tun. Zusätzlich werden wir Sie mit unseren politischen Vorschlägen konfrontieren. Dann werden wir sehen, wie Sie auf unsere inhaltlichen politischen Vorschläge reagieren. (Zuruf: Ich bin gespannt!) Gemeinsam mit dem Kollegen Schwarz von den Grünen haben Sie, was ich vorhin einführend gesagt habe, an dem Thema – vielleicht elegant oder wie auch immer – leider knapp vorbeigeredet. Sie haben nämlich darüber geredet, dass in einer Sondersituation, in der wir uns ja seit gut 16 Monaten befinden, in einer Pandemie Politik handlungsfähig sein muss. Sie haben darüber geredet, dass frühere und härtere Maßnahmen möglich sein müssen. Der Ministerpräsident hat das gerade auch ausgeführt und hat auch versucht, die letzten Monate hier im Parlament, das letzte Dreivierteljahr Revue passieren zu lassen. Herr Kollege Schwarz, ich darf Ihnen sagen – das sage ich für die SPD-Fraktion aus ganzer Überzeugung –: Das Thema Schule war aus meiner Sicht ein ganz falsches Beispiel. Wir, die SPD und ich in Person, haben hier in diesem Parlament bereits im Oktober des vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass wir dort, wo das Infektionsgeschehen hoch relevant ist, nämlich in den Betrieben und vor allem auch in den Schulen, Maßnahmen brauchen, um eine zweite Welle verhindern zu können. Wir haben Sie hier entsprechend auch mit Entschließungsanträgen aufgefordert. Doch weil es in dieser Koalition keine Einigung gab, weil es damals eine Kultusministerin gab, die Schulen um jeden Preis und unabhängig von Inzidenzen offen halten wollte, wollten Sie politisch nicht handeln. Es war keine rechtliche, sondern eine politische Frage, ob hier gehandelt wird oder nicht. (Beifall) Herr Ministerpräsident, Sie sagen hier, Sie hätten in dem Interview ja nur Verfahrensvorschläge gemacht, indem Sie die Einsetzung einer Enquetekommission angeregt haben. Ich habe mich vorhin zur Frage der Einsetzung einer Enquetekommission nichts sagen hören. Das habe ich auch nicht kritisiert oder abgelehnt. Es stimmt aber definitiv nicht, dass Sie nichts zum Inhalt gesagt hätten. Ich darf jetzt mal aus dem Interview zitieren – wir sind heute fleißig am Zitieren –, als es um die periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Frage ging, wie man in solchen Situationen mit der Pandemie umgeht: Ja, der Ansicht bin ich, aber damit meine ich nicht die allgemeinen Notstandsgesetze, die sind für ganz andere Situationen gedacht. Aber wir brauchen für Pandemien ein eigenes Regime. Das ist sehr wohl eine inhaltliche Forderung und nicht nur ein Verfahrensvorschlag. Ich mache das gar nicht am Wort „Regime“ fest. Mit Verlaub: „Regime“ kann man negativ konnotieren, oder man kann sagen: Regime gleich Regelwerk. Wir brauchen da wahrscheinlich ein Regelwerk. Und ja, die Legislative muss für die Zukunft solche Regelwerke auch im Hinblick auf eine Pandemie sicherlich erarbeiten. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in einem solchen Fall gilt doch genau das, was wir hier kritisieren. Auch dann wird staatliches Handeln durch Gerichte zu kontrollieren sein. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie heute erkennen ließen, dass Ihnen die Details der Frage der Verhältnismäßigkeit sehr wohl bekannt sind. Es kann deswegen keinen unterschiedlichen Verhältnismäßigkeitsbegriff zwischen der Bewertung in der Politik und der durch Gerichte geben. Sie haben gerade hier am Pult das Wort „verhältnismäßig“ gesteigert und gesagt, im Lauf der Pandemie könnten Maßnahmen – Achtung, Zitat! – „verhältnismäßiger“ werden. (Vereinzelt Lachen) Jetzt sind wir wieder bei dem Problem, nämlich bei der Frage des rechtlichen Verständnisses. Entweder ist eine Maßnahme verhältnismäßig, oder sie ist es nicht. (Zuruf) Und stellen Sie bitte die Gerichte nicht so dar, als ob sie genau diese prognostischen Prozesse in ihrer Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht mit einbeziehen würden. Es ist doch bei Weitem nicht so, dass die Gerichte im vergangenen Jahr all die Maßnahmen, für deren Wirksamkeit wir noch keinen wissenschaftlichen Beweis hatten, aufgehoben hätten. Die Gerichte haben das getan, was in einer Abwägung der Grundrechte notwendig war: Einschnittsschärfe, Einschnittstiefe, Einschnittsdauer zur Wichtigkeit und Bedeutung des jeweiligen Grundrechts. Auch da schien in der Rede des Kollegen Schwarz wieder die Ansicht durch, dass Grundrechte in einer Hierarchie zueinander stehen würden. (Zuruf) Deswegen sage ich auch hier: Danke, Herr Ministerpräsident, dass Sie von der praktischen Konkordanz gesprochen haben. Wir brauchen ein Grundrechtsverständnis, das gerichtsfest ist. Denn nur ein solches Grundrechtsverständnis kann die Grundlage von legitimen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sein. Deswegen: Wenn Sie, Herr Ministerpräsident, in diesem Interview den Eindruck erwecken, dass das Recht einem wirksamen Handeln gegen die Pandemie im Weg gestanden hätte, dass Gerichte sinnvolle Maßnahmen aufgehoben oder verhin- (Andreas Stoch) dert hätten, dann ist das falsch. Das sind Aussagen, die auf politischer Ebene so getroffen werden können. Ich hätte aber gern das Urteil gesehen, in dem konkret steht, dass eine einzelne Maßnahme aufgehoben werden muss, weil sie nicht verhältnismäßig ist. Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Wir brauchen eine Politik, die sich immer an Recht und Verfassung orientiert und die immer den Anspruch hat, dass das, was wir tun, auch vor Gerichten standhält. Als ich das vorhin so deutlich gesagt habe, gab es übrigens Äußerungen aus allen Fraktionen. Wenn ein Ministerpräsident, der einer anderen Partei als den Grünen angehört, einen solchen Satz gesagt hätte, hätte ich einmal die Grünen sehen wollen, wie sie durch die Decke gegangen wären, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall – Zurufe, u. a.: Ja!) Wir brauchen ein Verständnis, das bei den Menschen auch die Gewissheit erhält, dass sich Politik streng an Recht und Gesetz orientiert. Ich habe es vorhin in meiner Rede gesagt: Es ist klar, dass uns eine Sondersituation, eine Pandemie gerade dazu zwingt, die Grundsätze des Rechtsstaats in besonderem Maß zu beachten. Deswegen: Wir brauchen, wenn wir die Lehren aus der Pandemie ziehen wollen, ein klares Bekenntnis zu unserem Rechtsstaat. Wir brauchen auch ein klares Bekenntnis dazu, dass sich Politik am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientiert und davon leiten lässt. Denn wenn wir diesen Pfad verlassen – das ist der Kern dessen, was wir heute hier diskutieren –, dann beginnt der Bereich der Willkür, dann beginnt der Bereich, in dem politisches Handeln nicht mehr kontrolliert wird. Aber ich sage es noch mal: In den letzten 15, 16 Monaten, vor allem in der Politik der grün-schwarzen Landesregierung, war das Problem ganz oft nicht die Gefahr der rechtlichen Aufhebung von Maßnahmen, sondern es war die politische Uneinigkeit dieser ungleichen Partner. Deswegen hat man an wichtigen Stellen, an denen es notwendig gewesen wäre, diese Pandemie frühzeitig einzudämmen, nicht gehandelt. Das ist der Vorwurf, der bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. So werden wir auch in Zukunft keine Pandemie bewältigen. Wir brauchen dabei politischen Mut, wir brauchen die Überzeugung, das Richtige zu tun, und ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat. Herzlichen Dank. (Beifall)

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