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Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP 30.06.2021 Sitzungen 17/7

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat der Opposition eine Frage gestellt, die ich für meine Fraktion natürlich beantworten möchte. Wenn Sie auf uns zukommen, damit vom Landtag des Landes Baden-Württemberg aus eine Enquetekommission eingesetzt wird mit der Zielsetzung, sich zu überlegen, welche Maßnahmen als Lehre aus der Pandemie zu ergreifen sind und welche Gesetze man möglicherweise ändern muss – das ist ja die Aufgabe eines Landtags –, dann stehen wir dafür selbstverständlich zur Verfügung. Ziel dieser Debatte – ich glaube, der Kollege Stoch sieht das auch so – war nicht, dass die Opposition erklärt, man dürfe in Baden-Württemberg kein Gesetz mehr ändern. Natürlich gilt das auch für die Bundesebene. Herr Ministerpräsident, Sie vermischen aber einfache Gesetze des Landtags von Baden-Württemberg, einfache Gesetze des Bundestags und Verfassungsänderungen im Zusammenhang etwa mit dem Länderfinanzausgleich mit den ersten Artikeln des Grundgesetzes mit Ewigkeitsgarantie. Das ist der entscheidende Unterschied. Ihren zwei Wortmeldungen zufolge haben Sie, Herr Ministerpräsident, offensichtlich nicht verstanden, dass es ein Unterschied ist, Gesetze weiterzuentwickeln und grundlegende Bekenntnisse des Grundgesetzes infrage zu stellen. Um diese Differenzierung geht es uns. (Beifall) Deshalb erhalten Sie auf eine klare Frage eine klare Antwort: Wir stehen selbstverständlich für eine Enquetekommission zur Verfügung. Natürlich ist es möglich, Gesetze zu ändern und weiterzuentwickeln. Aber: Finger weg von den Grundprinzipien unserer Verfassung! (Beifall)

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