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Oliver Hildenbrand

GRÜNE 30.06.2021 Sitzungen 17/7

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht in dieser Debatte um zwei wichtige Vorhaben aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg: die Kennzeichnungspflicht und das Landesantidiskriminierungsgesetz. (Oliver Hildenbrand) Tatsächlich haben beide Vorhaben durchaus etwas miteinander zu tun, nämlich in ihren Zielen. Es geht darum, das Vertrauen zwischen Bürgerschaft, Polizei und Verwaltung zu stärken. Es geht darum, Dialog und Respekt in der Polizei- und Verwaltungskultur zu fördern. Es geht darum, dass staatliches Handeln transparent und nachvollziehbar sein muss. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist in einem Rechtsstaat keine Schikane, sondern eine Selbstverständlichkeit. (Beifall) Wir werden eine individuelle anonymisierte Kennzeichnung für geschlossene Polizeieinheiten bei Großlagen einführen. Damit macht unsere Polizei einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Bürgernähe. Im Bedarfsfall können Vorwürfe von Fehlverhalten gezielt aufgeklärt werden, und gleichzeitig werden Polizistinnen und Polizisten vor falschen Anschuldigungen geschützt. Rechtsstaatliche Kontrolle und Vertrauen in die Arbeit von staatlichen Institutionen sind keine Gegensätze, sie bedingen einander. Darauf hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerade auch im Hinblick auf die Polizeikennzeichnung mehrfach hingewiesen. Deshalb lässt sich diese nicht als überflüssig abtun, und deshalb lässt sie sich auch nicht zum Misstrauensbeweis umdeuten. Es geht um Transparenz und Nachvollziehbarkeit als Grundlage von Verantwortung und Vertrauen. (Beifall) Ich komme jetzt zum Antidiskriminierungsgesetz. Ein Antidiskriminierungsgesetz ist nicht nur ein Gesetz gegen Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Es ist vor allem ein Gesetz für ein respektvolles Miteinander und ein chancengleiches Zusammenleben. Über 90 Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg bereits angeschlossen. Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften und Religionsgemeinschaften, aus Betroffenenorganisationen und Berufsverbänden hat einen gemeinsamen Aufruf formuliert: „Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“. Genau darum geht es. Was das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene für den privatrechtlichen Bereich seit 15 Jahren regelt, soll ein Antidiskriminierungsgesetz auf Landesebene jetzt auch für staatliches Handeln klar garantieren. (Beifall) Es gibt ein Recht auf Gleichbehandlung, und das nicht nur am Arbeitsplatz, im Fitnessstudio oder beim Friseur, sondern selbstverständlich auch beim Finanzamt, in der Ausländerbehörde und auf dem Polizeirevier. Den Polizeigewerkschaften im Land empfehle ich dringend ein Gespräch mit der Berliner Polizei. Der Pressesprecher der Berliner Polizei hat ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes erst kürzlich festgestellt – ich zitiere –: Grundsätzlich hat das LADG unsere Polizeiarbeit in keiner Weise behindert. eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Und er hat zugleich betont: Anders als die Berliner Polizeigewerkschaften stand die Berliner Polizei dem Gesetz von Anfang an offen gegenüber. Ich zitiere ihn noch einmal: Es geht um die Stärkung der Menschenwürde und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Was könnte man dagegen haben? (Beifall) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche mir in dieser Debatte weniger Polemik und mehr Sachlichkeit. Die Gegnerinnen und Gegner dieser Vorhaben prophezeien Anzeigefluten, Klagewellen, eine Behinderung der Polizeiarbeit. Aber ein Blick in diejenigen Bundesländer, die entsprechende Vorhaben bereits erfolgreich umgesetzt haben, zeigt ganz eindeutig: Nichts davon ist eingetreten. Die herbeigeredeten Befürchtungen sind genauso groß wie grundlos. Sie sollten deshalb die Tatsachen zur Kenntnis nehmen und aufhören, Schreckensbilder an die Wand zu malen. Es ist gut, dass sich Baden-Württemberg auf den Weg macht, die Kennzeichnungspflicht einzuführen und ein Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden. Genau daran arbeitet die grün-schwarze Koalition, kooperativ und konstruktiv, zielorientiert und zügig. (Beifall)

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