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Dr. Wolfgang Reinhart

30.06.2021 Sitzungen 17/7

Nun liegen mir wirklich keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe jetzt noch vor der Mittagspause Punkt 3 der Tagesordnung auf: Mitteilung der Landesregierung vom 25. Juni 2021 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 25. Juni 2021 – Drucksache 17/345 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile zunächst Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir berichten Ihnen heute über die neunte Corona-Verordnung. Wir reagieren mit unseren Verordnungen fortlaufend auf die Pandemielage und schreiben damit auch unsere erfolgreichen Öffnungskonzepte fort. In dieser Verordnung bieten wir jeder Branche eine Öffnungsperspektive. Ja, in der Tat: Die Corona-Verordnung war wegen vieler kurzfristiger Änderungen, auch wegen bundesrechtlicher Änderungen schwer zu lesen. Deswegen haben wir sie – auch mit Anregungen von Ihnen – grundlegend überarbeitet. Die jetzigen Regelungen sind wesentlich besser verständlich und somit auch leichter umsetzbar. An dieser Stelle – das steht einfach vorneweg, auch entlang der Debatte, die wir gerade geführt haben, in der Ihnen der Ministerpräsident eigentlich alles Notwendige gesagt hat –: Wir haben es auch deswegen wieder geschafft, weil die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land Disziplin, Geduld, Durchhaltevermögen und in einem sehr, sehr hohen Maß auch Verständnis für die Schwere der Situation haben. Dafür herzlichen Dank! (Beifall) Wir verlassen endgültig den Grundgedanken der Öffnungsschritte und denken jetzt in Inzidenzstufen. Wir haben vier Inzidenzstufen eingeführt. Die Inzidenzstufen ergeben sich aus einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10, von über 10 bis 35, von über 35 bis 50 und von über 50. Ab dem Inzidenzwert 100 gehen wir davon aus, dass dann auch wieder – ich hoffe nicht, dass es erforderlich wird – so etwas wie die Bundesnotbremse eingeführt wird. Die Werte müssen in den Stadt- oder Landkreisen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten werden, um die Stufe ganz homogen zu wechseln. Die Verordnung differenziert zwischen allgemeinen Regelungen – Maskenpflicht und Abstandsregeln – und besonderen Regelungen für Veranstaltungen, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen oder Sport. In Zukunft gilt auch weiterhin, dass im öffentlichen Raum ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten ist. Dies ist ein mildes, aber höchst effektives Mittel, um Infektionen zu vermeiden. Auch die Maske wird uns weiterhin begleiten, insbesondere in den Innenräumen. Im Freien können wir auf das Tragen der eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Maske verzichten, es sei denn, der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden. Bei Großveranstaltungen können wir auf das Tragen der Maske noch nicht verzichten, auch wenn diese im Freien stattfinden. Hier noch einmal die einzelnen Regelungen: Der Privatbereich erfährt umfassende Erleichterungen. Bei niedrigen Inzidenzwerten sind nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen wieder größere Treffen möglich. Bei einem Inzidenzwert von höchstens zehn dürfen sich sogar 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Ich erinnere mich an die letzte Debatte im Ständigen Ausschuss, bei der es um die Frage ging, ob dies auch für junge Menschen gilt, die nicht im Haushalt, familiensortiert sind. Da haben wir Ihre Einschätzung mit übernommen, gerade im Hinblick auf die jungen Menschen, die ja in vielerlei Hinsicht in unserem Fokus stehen. Auch größere private Veranstaltungen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern sind wieder möglich. Bei einem Inzidenzwert von höchstens 35 können diese mit 200 Personen bzw. bei einem Wert von höchstens zehn sogar mit 300 Personen stattfinden. Es waren private Feiern, die in der Vergangenheit kritisch waren. Sie erinnern sich an die letzte Sommerzeit. Wir können hier deswegen auf die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises noch nicht verzichten. Auch Sport kann außerhalb von Sportanlagen in größeren Gruppen betrieben werden. Bei einer Inzidenz von höchstens 35 ist er allgemein gestattet. Auch – das merken wir ja – bei öffentlichen Veranstaltungen, Kultur-, Freizeiteinrichtungen oder der Gastronomie und dem Handel gibt es bei niedrigen Inzidenzen viele Öffnungen mit Augenmaß. (Glocke des Präsidenten) Es ist angesprochen worden – –

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