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Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP 30.06.2021 Sitzungen 17/7

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab einen ganz besonders bemerkenswerten Moment in Ihrer Rede, Herr Ministerpräsident, als Sie Ihr eigenes Zitat – „mit Gerichten herumschlagen“ – in den Mund genommen haben und anschließend erklärten, dafür hätten Sie sich ja bei den Gerichten entschuldigt, aber es stimme. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf: Großartig! Ganz groß- artig!) eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Das ist eigentlich mehr als demaskierend, denn es macht deutlich, was wir am heutigen Tag erlebt haben. (Zuruf) Sie haben genau das übernommen, was ich vorhin vermutet habe, dass Sie nämlich Ihre Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters in Tübingen vorbereiten. Das, was Sie Palmer vorwerfen – die Methode Palmer –, ist genau das, was Sie am heutigen Tag hier vorgeführt haben. (Beifall) Man sagt etwas Empörendes und provoziert einen öffentlichen Aufschrei. Dann kommt dieser öffentliche Aufschrei, man rudert etwas zurück – aber nur etwas, man redet von Missverständnissen, von unglücklichen Formulierungen –, um anschließend zu sagen: „Aber eigentlich habe ich doch recht.“ (Vereinzelt Heiterkeit) Und dann stilisiert man sich als Opfer einer Opposition – die zwar korrekt wahrgenommen hat, was man gesagt hat, aber die das empörenderweise auch ernstgenommen hat, Herr Ministerpräsident –, (Beifall – Vereinzelt Heiterkeit) statt dass Sie hier zugeben, dass das, was Sie gesagt haben, kritikwürdig ist und Sie eben nicht nur missverstanden worden sind, sondern das ganze Interview einfach Mist gewesen ist, Herr Ministerpräsident. Anders kann man das doch nicht formulieren. (Beifall) Das mit dem Zurückrudern hat ja Methode. In dem einen Interview – das haben Sie mir vorgehalten – steht: „Ich will das nicht kritisieren.“ Aber in dem Interview von vergangener Woche kritisieren Sie es doch. Sie suchen erkennbar nach einem Weg, dass Gerichte weniger Ansatzpunkte bei Ihrer Politik finden sollen. Sie haben doch bei der Bundesnotbremse gesagt, es sei erfreulich, dass die Bürger nun nicht mehr den Weg über das Verwaltungsgericht wählen können. Es ist ganz eindeutig Ihr Ziel, die Möglichkeiten der Judikative, exekutives Handeln zu hinterfragen und zu begrenzen, zu schwächen. Das ist die Grundlage Ihrer Überlegung. (Zuruf) Herr Kollege Schwarz, Sie haben das Handeln des Ministerpräsidenten in einer Art und Weise verteidigt, als hätte er überhaupt nichts falsch gemacht. Er selbst sprach ja immerhin von „unglücklich“, von „ungenau“ und von „Missverständnissen“. Ihre Aussagen waren so zu verstehen, als stünden Sie zu hundert Prozent hinter jedem Wort. Es würde uns schon interessieren, ob Sie die Auffassung des Ministerpräsidenten teilen, dass er sich „unglücklich“ und „ungenau“ ausgedrückt hat, oder ob Sie für die grüne Fraktion der Meinung sind: „Herr Ministerpräsident, es war jetzt aber schlecht, dass Sie da etwas zurückgenommen haben, es war schlecht, dass Sie sich selbst kritisiert haben. Einen Winfried Kretschmann kritisiert man nicht, selbst wenn man Winfried Kretschmann heißt.“ (Vereinzelt Heiterkeit) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Das war die Haltung der grünen Fraktion. Herr Kollege Schwarz, es würde mich schon interessieren, wie Sie dazu stehen. (Beifall) Jetzt zum Jo-Jo und zum Lockdown. Herr Ministerpräsident, in der Tat, ich habe immer wieder gesagt: Ziel der Politik darf es nicht sein, jo-jo-mäßig von Lockdown zu Lockdown zu kommen. Herr Kollege Hagel, Sie haben ja auch angesprochen, was im vergangenen Herbst gewesen ist. Ja, in der Tat, wir haben uns in unseren Entschließungsanträgen gegen das gewandt, was Regierungen in den Ländern und im Bund einen „Wellenbrecher-Lockdown“ genannt haben. Denn wir sind der festen Überzeugung gewesen, dass dieser Wellenbrecher-Lockdown nichts bringt. Herr Kollege Hagel, wir haben überhaupt keinen Anlass, unser damaliges Handeln infrage zu stellen. Denn dieser Wellenbrecher-Lockdown hat nicht nur nichts gebracht, sondern war vermutlich höchst kontraproduktiv. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) – Nein. Es bringt eben nichts, in einem Bereich mit einem funktionierenden Hygienekonzept, in dem der Mindestabstand eingehalten werden kann, in dem wie im Hotel- und Gaststättenbereich erkennbar wenige Infektionen nachgewiesen werden, einen Lockdown zu machen, weil dieser Bereich besonders einfach zu schließen ist, (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) und sich die Leute dann in anderen Bereichen privat treffen – ohne Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln – und die Inzidenzwerte in die Höhe schießen. Das war das Problem Ihrer Jo-Jo-Politik. (Beifall) Deshalb bleibe ich dabei: Es ist falsch, eine Lockdown-Politik zu machen nach dem Motto: „Wir schließen dort, wo es am einfachsten ist, und schauen, wie es weitergeht.“ Wenn dann die Inzidenzwerte in die Höhe schießen, sagt man: Es war nicht falsch, an der falschen Stelle zu schließen, sondern wir hätten schneller an der falschen Stelle schließen sollen. (Vereinzelt Heiterkeit) Diese Politik, meine Damen und Herren, ist keine angemessene Pandemiepolitik. (Beifall) Herr Ministerpräsident, Sie sagen, Sie hätten keine Vorschläge zur Sache gemacht. Sie haben immerhin eine Änderung des Grundgesetzes in den Raum gestellt, und Sie haben ähnlich wie der Kollege Schwarz doch eine Hierarchisierung der Grundgesetzartikel vorgenommen. Sie haben nämlich Artikel 2 hervorgehoben und gefragt: „Was nutzen denn die anderen Grundgesetzartikel, wenn der Artikel 2 nicht eingehalten werden kann?“ Damit haben Sie deutlich gemacht, dass Sie Artikel 2 als herausgehoben betrachten. Genau das entspricht aber nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der ehemalige Gerichtspräsident Paperiode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 pier hat immer wieder deutlich gemacht, dass es diese Hierarchisierung nicht gibt, sondern dass es die Aufgabe der Politik ist – das war auch der Gegenstand vieler Debatten hier im Landtag von Baden-Württemberg, und an einigen Stellen haben Sie dem auch zugestimmt –, die Prinzipien der Verfassung und die Artikel des Grundgesetzes gegeneinander abzuwägen, indem man nicht von vornherein davon ausgeht, dass bestimmte Artikel gegenüber anderen höherwertig sind. Vielmehr steht das Recht auf Leben auch nicht absolut und muss gegen die Einschränkung von Freiheitsrechten von Menschen abgewogen werden. Das war ein Konsens, von dem ich hier ausgegangen bin. Ich habe in diesem Parlament immer wieder deutlich gemacht, dass ich Ihnen auch zugestehe, dass Sie diese Abwägung vornehmen. Sie haben diese Abwägung anders vorgenommen als wir. Aber dafür hatten Sie eine Mehrheit, und insofern war es legitim, diese Politik so zu machen. Das haben wir immer wieder betont. Aber das, was Sie jetzt machen, ist eine Politik, die genau diese Linie verlässt, indem Sie sagen: „Jetzt müssen wir doch einmal darüber nachdenken, ob es nicht eine Hierarchisierung im Grundgesetz gibt und ob man das Grundgesetz ändern muss.“ Das geht doch eindeutig aus dem hervor, was Sie da gesagt haben. Und am heutigen Tag ist mir nicht aufgefallen, dass Sie in Ihrer Rede die von Ihnen in den Raum gestellte Änderung des Grundgesetzes auch im Bereich der Ewigkeitsartikel zurückgenommen hätten. Wenn Sie dies infrage stellen, Herr Ministerpräsident, ist das ein Angriff auf die Verfassung und den Rechtsstaat. Und es reicht eben nicht, an dieser Stelle zu sagen: „Das war ungenau, das war missverständlich.“ Vielmehr ist es notwendig, sich sehr eindeutig zum Grundgesetz und zu den wichtigen Artikeln mit Ewigkeitsgarantie zu bekennen und deutlich zu machen: „Ich will an dieser Stelle unsere Verfassung nicht ändern.“ Wenn Sie das nicht tun und diese Missverständlichkeit offenlassen, dann bleibt die Kritik des Kollegen Stoch und von mir in jeder Hinsicht berechtigt. (Beifall)

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