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Dr. Boris Weirauch

SPD 30.06.2021 Sitzungen 17/7

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Es ist das Recht einer jeden Regierung, Geschäftsbereiche neu zu sortieren und somit sinnvolle Veränderungen an den Zuschnitten der Ministerien vorzunehmen, um effizientere Schnittstellen zu schaffen und auch andere Schwerpunkte zu setzen. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 (Vereinzelt Beifall) Aber die neue – und alte – grün-schwarze Landesregierung hat uns im Mai mit einem Regierungs- und Ressortzuschnitt beglückt, der an der einen oder anderen Stelle durchaus Fragen aufwirft. Nehmen wir zunächst das neu errichtete Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Nachdem beim vormaligen Ressortzuschnitt im Bereich Wohnen – da stimme ich dem Kollegen Deuschle zu – im Wirtschaftsministerium viel zu wenig passiert ist, könnte dies tatsächlich ein möglicher Neuanfang sein – der dringend erforderlich ist, um das für die Menschen in Baden-Württemberg so wichtige Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ endlich angemessen abzubilden. Um es gleich zu sagen: Dafür reicht es aber nicht, lediglich das Türschild und die Hausnummer zu ändern. Die grünschwarze Landesregierung muss ihr Engagement in der Wohnungsbaupolitik substanziell, finanziell und konzeptionell deutlich ausbauen. Das ist auch unser Anspruch an die neue Ministerin, Frau Razavi, die – das ist bemerkenswert, weil es unüblich ist – von einer grünen Staatssekretärin flankiert wird. Offenbar trauen die Grünen der CDU in der Wohnungsbauund Mietenpolitik doch nicht so ganz über den Weg, wie es den Anschein haben soll. (Beifall) Nicht unerwähnt lassen – das müssen Sie mir nachsehen – (Zuruf) möchte ich an dieser Stelle noch die – ich nenne es einmal so – „Politposse“ um die Verortung der Blasmusik im Wohnungsbauministerium. Nicht nur die „heute-show“ hätte im Fall der Titulierung eines baden-württembergischen Ministeriums für Landesentwicklung, Wohnen und Blasmusik frohlockt. Wenn man aber einem Bericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“ folgt, war dies wohl ein vergessenes Relikt der Bemühungen der CDU, das Ministerium zu einer Art Heimatministerium nach bayerischem Vorbild auszubauen, gegebenenfalls mit Außenstellen in Heilbronn oder wahlweise in Geislingen. (Vereinzelt Heiterkeit) Das haben die Grünen letztendlich erfolgreich verhindert. An dieser Stelle kann man denken, was man will. – So weit, so gut. Richtig schwierig wird es allerdings, wenn man dieses Recht, sich neu zu sortieren, nicht entlang der Zukunftsthemen und der Aufgaben eines Landes orientiert, sondern es an Personen aufhängt – wenn also quasi das Amt der Person folgt und nicht die Person dem Amt, wie es jetzt bei der neuen Geschäftsverteilung im Justizministerium offensichtlich wird. Abgesehen davon, dass sich am Tag der Verkündung der Ministerposten – Sie haben die dpa-Meldung wahrscheinlich noch vor Ihrem inneren Auge – gefühlt die halbe CDU-Fraktion für jeweils einige Minuten mit dem Ministerposten im Justizministerium schmücken konnte, wirft ein anderer Vorgang erheblich mehr Zweifel auf: Fünf Tage vor der Bekanntgabe der grün-schwarzen Regierungsmannschaft erschien ein Artikel in den „Stuttgarter Nachrichten“ mit dem Titel „Ein gut versorgter Parlamenta- (Dr. Boris Weirauch) rier – Das Gebaren des CDU-Landtagsabgeordneten Siegfried Lorek wirft viele Fragen auf“ mit nicht unerheblichen Vorwürfen, die übrigens bis heute weder vom Innenminister noch vom neuen Staatssekretär im Justizministerium dementiert wurden. Und wie reagiert man nach grün-schwarzer Manier am besten darauf? Man schafft das Problem aus der Welt, indem man den bislang aus guten Gründen im Innenministerium fest verankerten Aufgabenbereich der Migration ganz plötzlich komplett herauslöst und dem Justizministerium zuschlägt und den wohl ursprünglich – da machen wir uns mal nichts vor – für das Innenministerium vorgesehenen Staatssekretär gleich mit, weil er im Innenministerium kaum noch zu vermitteln war. Das ist doch die Geschichte hinter der Geschichte. Das brauchen Sie auch nicht mit irgendwelchen inhaltlich aufgeladenen Narrativen zu kaschieren, Herr Deuschle, sondern es ist einfach so, wie es dort stand. (Zuruf) Das wissen wir alle, so, wie wir hier stehen. Es sind aus unserer Sicht sachfremde Erwägungen, für die Sie von der SPD nicht ernsthaft eine Zustimmung erwarten können. Dieser Ressortzuschnitt dokumentiert nicht nur personelle Friktionen, sondern auch verfassungsrechtliche und organisatorische Probleme, zumal man sich nach der Berichterstattung über die kürzlich im Europa-Park durchgeführte Innenministerkonferenz schon fragen muss, ob nicht ungeachtet des Ressortzuschnitts weiterhin Innenminister Thomas Strobl bei der Migration inhaltlich den Hut aufhat. Das bedeutet, dass auf den Innenministerkonferenzen Baden-Württemberg zukünftig durch zwei Ministerinnen und Minister vertreten werden wird. Aber vielleicht dürfen wir ja im Laufe der Legislaturperiode auch noch eine weitere Rolle rückwärts sehen. Vieles scheint möglich bei Grün-Schwarz. Wir sind gespannt. Nachdem dieser Vorschlag aber nun heute voraussichtlich mit grün-schwarzer Regierungsmehrheit abgesegnet wird und sich die vielköpfige Schar von Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären an die Arbeit machen kann, stellt sich für uns, die SPD, die Frage, ob und wie die Landesregierung die Vorgaben des Transparenzregistergesetzes umgesetzt hat. Sie werden sich noch daran erinnern: Das haben wir in der letzten Legislaturperiode beschlossen. Wir haben damals auch extra gesagt, dass es uns wichtig ist – bzw. es war fraktionsübergreifend Konsens –, dass auch die Landesregierung künftig transparenter agieren soll und den Einfluss von Lobbyorganisationen auf Gesetzentwürfe offenlegt. Deshalb haben wir gemeinsam in § 4 des Gesetzes die sogenannte exekutive Fußspur verankert, wonach die Landesregierung Regelungen zu treffen hat, wie die Einbeziehung von Verbänden und Organisationen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen kenntlich gemacht werden kann. Wir, der Landesgesetzgeber, haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie die Regierung die Vorgaben aus diesem Gesetz umsetzt. Wir fordern die Landesregierung daher auf, dem Landtag diese Regelungen nunmehr zeitnah vorzulegen. Diese Forderung haben wir heute per Fraktionsantrag in den eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 Landtag eingebracht. Wir würden es begrüßen, wenn insbesondere auch die grün-schwarze Regierungskoalition und deren Fraktionen unser berechtigtes Anliegen für mehr Transparenz (Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE) im Sinne unseres gemeinsamen Gesetzentwurfs (Zuruf) sowie unseres heute eingebrachten Antrags unterstützen würden. Vielen Dank. (Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Wie lange ist die Regierung im Amt? Rei- ner Schaufensterantrag!)

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