Hans-Jürgen Goßner
Polizisten sind schon heute durch ihre Rückenkennzeichnung bis hinunter zur Ebene der Gruppe eindeutig zu identifizieren. Trotz der rund 58 000 Einsätze, welche die Bereitschaftspolizei des Landes zwischen dem Jahresbeginn 2018 und der Jahresmitte 2020 ableistete, sei kein Fall bekannt, wo ein Fehlverhalten nicht hätte aufge- (Hans-Jürgen Goßner) klärt werden können. Das erklärte Herr Strobl am 22. April der „Heilbronner Stimme“. Wozu dann also eine Kennzeichnungspflicht? Noch deutlicher wird die Wendehalspolitik des Innenministers beim geplanten Antidiskriminierungsgesetz. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Strobl aus seiner eigenen Pressemitteilung vom 18. Juni 2020: ... es geht mir vor allem darum, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden. ... Ich empfinde hier eine starke Fürsorgepflicht für jede Polizistin und jeden Polizisten. ... Wir vertrauen den Frauen und Männern, die für unsere Sicherheit da sind. Unsere Polizistinnen und Polizisten haben unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient. Da kann der Minister noch so oft falsche Schwüre leisten und beteuern, dass das Gesetz ganz anders ausfallen wird als das Berliner Gesetz – die Nebelkanonen werden ja schon in Stellung gebracht. Der Name sei etwas irreführend, eine Beweislastumkehr werde es nicht geben, so CDU-Fraktionschef Hagel. Im schönsten Beschönigungssprech wird angeblich, so Vertreter der Grünen, nur ein Rechtfertigungsgebot daraus. Man schließe nur eine Lücke. Das neue Gesetz sei eine Selbstverständlichkeit und keine Schikane. Der Vogel wird dann mit der Behauptung abgeschossen, es gehe um einen besseren Schutz der Bürger. – Nein, es geht um einen besseren Schutz von Straftätern. Es geht nämlich darum, dass man vielleicht auch einmal wieder einen Steinewerfer zum Außenminister machen kann. Wenn dieses Vorhaben tatsächlich kommt, dann kann kein Polizeibeamter mehr guten Gewissens die genannten Parteien wählen oder bei ihnen Mitglied sein. Den guten Anfang machte immerhin schon Ralf Kusterer. Der bisher so CDU-treue Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft verließ den Arbeitskreis Polizei der CDU mit den Worten, er könne den Ausverkauf konservativer Werte und das Personalgeschacher in der CDU nicht länger ertragen. (Beifall) Er sah in der Verhandlungsstrategie der CDU um eine Regierungsbeteiligung gar – ich zitiere – eine Art und Weise des Buhlens „wie Prostituierte auf dem Straßenstrich“. Diesen überdeutlichen Worten ist von unserer Seite nichts, aber auch gar nichts hinzuzufügen – außer, dass die Polizei in der AfD immer einen treuen Freund und Partner finden wird. (Zurufe, u. a.: Oh, lieber Himmel! – Ob die das wol- len?) Schließen möchte ich mit den Worten von Wolfgang Reinhart: Die CDU hat keine Entwürfe, weder für die Gesellschaft noch für sich selbst. Die CDU ist inhaltlich insolvent. Für diesen Mut zur Wahrheit – eigentlich eine AfD-DNA – musste Herr Reinhart ja seinen Platz räumen und diesen einem konturlosen, form- und steuerbaren Jasager überlassen. Vielen Dank. periode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 (Beifall – Zurufe, u. a. Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜ- NE: Wer hat Ihnen denn diesen Quatsch aufgeschrie- ben?)
