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Winfried Kretschmann

30.06.2021 Sitzungen 17/7

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben ja gefordert, dass ich ein klares Bekenntnis zum Rechtsstaat ablegen soll. (Zuruf: Und zum Grundgesetz!) Das mache ich gern. Die Landesregierung und auch ich persönlich agieren ausschließlich auf der Grundlage der Gesetze und der verfas- (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) sungsmäßigen Ordnung. Das machen wir ganz ernsthaft. Wir müssen selbst das gesetzte Recht interpretieren, und wir legen in der Tat offensichtlich auch einmal andere Maßstäbe an als ein Verwaltungsgericht. Sonst könnten wir vor den Verwaltungsgerichten nämlich gar nicht verlieren. Dann gäbe es die gar nicht. Wenn die Exekutive immer alles so machen würde, dass es hundertprozentig mit den Gesetzen und der Verfassung übereinstimmt, brauchten wir keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Darum habe ich auch gar nicht das Gefühl, dass wir verlieren, wenn ein Verwaltungsgericht anders entscheidet. Dann werden im Interpretationsrahmen eben andere Maßstäbe angelegt, wird anders interpretiert. Darum fällt das zuweilen anders aus. Das ist einfach gängige Praxis. Wir dürfen glücklich und froh sein, dass es in demokratischen Staaten eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt. Das ist nämlich das Allererste, was autoritäre und totalitäre Regime abschaffen – neben der Pressefreiheit. Darum gibt es die. (Zuruf) Ich hoffe, dass Ihnen das jetzt genügt. Eine andere Frage ist allerdings, ob man das Recht nicht auch weiterentwickeln muss. Dieser Ansicht bin ich. Das wird dauernd gemacht. Das wird auch mit der Verfassung gemacht. Um den Länderfinanzausgleich neu zu konzipieren – das ging vor allem von Finanzminister Scholz aus –, wurde die Verfassung an 14 Stellen geändert. Das hätte ich jetzt einmal nicht gemacht. Deshalb sollte man nicht so tun, als würden die Sozialdemokraten das Recht immer so belassen, wie es seit eh und je war. Das ist doch abwegig; das macht niemand. (Zurufe) Jetzt machen wir Erfahrungen in einer Pandemie, in der man aus der Situation heraus handeln muss – ich habe es schon dargelegt –: oft in Unkenntnis, weil die empirischen Daten fehlen, die wissenschaftlichen Aussagen nicht klar sind, die Abwägungen sehr schwierig sind. Trotzdem müssen wir handeln. Das tun wir auf der Grundlage des gesetzten Rechts. Innerhalb der Zeit der Pandemie wurde das Recht auch mehrmals geändert – zum Schluss die Notbremse im Infektionsschutzgesetz. Aber es ist doch etwas anderes, ob ich das im Verfahren machen muss, in dem in aller Regel sehr schnell beschleunigte Verfahren erforderlich waren, weil wir die einfach benötigt haben, damit wir überhaupt handlungsfähig sind und uns das Ganze nicht aus dem Ruder läuft, oder ob ich in einer Situation bin, in der die Pandemie vorbei ist und man wirklich ganz gründlich durchdringt und fragt: An welcher Stelle müssen wir die Rechtsetzung ändern und das Recht weiterentwickeln? Weil man das muss, gibt es überhaupt Parlamente, die dauernd Gesetze novellieren und das Recht ändern. Was daran skandalträchtig sein soll, ist mir völlig unerfindlich. (Beifall) Wenn Sie die Kriterien – noch einmal gesagt – der Verhältnismäßigkeit nehmen, den legitimen Zweck, ist klar: Dieser steht eriode – 7. Sitzung – Mittwoch, 30. Juni 2021 in Artikel 2 des Grundgesetzes, und es ist klar, dass dieser Artikel in einer Pandemie hervorgehoben ist. Das ergibt sich einfach aus der Natur der Sache. Denn genau darum geht es doch bei einer Pandemie: die Menschen vor Leid, Tod, Krankheit zu schützen. Dazu müssen Sie diesen Artikel hervorheben und andere einschränken. Das haben Sie doch im Pandemiegesetz haargenau so gemacht. Das ist sozusagen eine Einschränkung, die man auf der Grundlage der Pandemie einfach vornehmen muss. Jetzt ist meine Ansicht dazu persönlich eingefärbt, und deswegen habe ich einen Vorschlag zum Verfahren gemacht, nämlich ein kompetentes Gremium einzusetzen, das diese Fragen untersuchen soll. Ich selbst werde einfach meine Meinung, die allerdings jetzt durch viele Erfahrungen gestützt ist, dort einbringen, aber ich bin nicht der letzte Entscheider. Jetzt möchte ich Sie einmal fragen: Was soll denn daran falsch sein? Unter Umständen muss man in der Tat vielleicht das Grundgesetz ändern. Ich habe in dem Interview ausdrücklich gesagt, Herr Rülke: Möglicherweise muss man dafür das Grundgesetz ändern, das kann ich nicht beurteilen. – Weil ich es gar nicht untersucht habe. Aber auch diese Frage muss man offen angehen. Denn unser Grundgesetz hat doch die Erfahrungen aus solch einer Pandemie gar nicht gehabt. Die Spanische Grippe war ja 30 Jahre vorbei, als das Grundgesetz gemacht wurde. Jetzt haben wir eine weltweite Pandemie, und man muss sich doch wirklich fragen, ob das Regelwerk dem genügt, gerade deshalb, damit wir über die Strecke hinweg effektiv und verhältnismäßig reagieren. Ich weiß nicht, was daran skandalisierbar ist. (Beifall) Fraktionsvorsitzender Schwarz hat schon darauf hingewiesen – das lese ich jetzt noch einmal vor –, was in Neuseeland geschieht: Drei Fälle. Drei. Nicht mehr braucht es in Neuseeland, um eine ganze Region – noch dazu die bevölkerungsreichste Stadt Auckland – in einen Lockdown zu versetzen und abzuriegeln. Als am Wochenende eine Familie positiv auf das Coronavirus getestet wurde, zögerte man in der Regierung in Wellington nicht lange. Für Auckland wurde die Alarmstufe 3 ausgerufen. Das bedeutet: Schulen nur für Kinder von Menschen in systemrelevanten Berufen, keine offenen Lokale und Geschäfte, abgesagte Veranstaltungen und verschärfte Reiseregeln. Auch im übrigen Land gibt es Einschränkungen. Wegen drei Fällen der Delta-Variante. (Zurufe: Und das ist jetzt Ihr Vorschlag? – Wollen Sie das jetzt auch?) Das muss man prüfen. Man muss prüfen, ob das angemessen ist. Denn im Ergebnis haben die Neuseeländer sehr viel mehr Freiheiten als wir. Das ist das Entscheidende, und das ist der Überprüfung wert. Glauben Sie mir das. Genau das ist mein Vorschlag, das sorgfältig abzuwägen und zu prüfen. Dann kommt man vielleicht zu einem anderen Er- (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) gebnis als die Neuseeländer. Aber dass man das prüfen muss und soll, scheint mir nach den Erfahrungen, die wir mit den Maßnahmen gemacht haben, die schwere und schwerste Eingriffe in die Lebensverhältnisse der Menschen nach sich gezogen haben, einfach angemessen zu sein. (Glocke des Präsidenten)

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