Jochen Haußmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben seitens der FDP/DVP-Landtagsfraktion das Thema Krankenhauspolitik und im Speziellen das Thema Krankenhauszukunftsfonds. Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg haben schon vor der Pandemie, aber erst recht während der Coronapandemie einen herausragenden Beitrag zur Versorgung und jetzt auch zur Bewältigung der Coronapandemie geleistet. Dafür ist es eine wichtige Voraussetzung, die Krankenhauslandschaft in Baden-Württemberg mit ihrer heutigen Qualität und Leistungsfähigkeit weiterzuentwickeln. Dazu gehören auch Strukturentwicklung, Modernisierung und Digitalisierung sowie die Vernetzung mit allen an der Patientenversorgung beteiligten Akteuren in Baden-Württemberg. Im Koalitionsvertrag lesen wir, dass es das Ziel der Landesregierung ist, die Krankenhausplanung nachhaltig, digital und inklusiv weiterzuentwickeln und dabei auch sektorenübergreifende Aspekte zu berücksichtigen. Baden-Württemberg soll zum Vorreiter der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden – so das Ziel der Landesregierung. Bereits im letzten Jahr wurde das Krankenhauszukunftsgesetz des Bundes verabschiedet. Mit dem Krankenhauszukunftsfonds werden den Ländern umfangreiche Mittel für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Deswegen die Frage der FDP/DVP-Landtagsfraktion: Inwieweit stellt die Landesregierung die erforderlichen Kofinanzierungsmittel zusätzlich zu dem bisherigen Fördervolumen bereit? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die verfügbaren Mittel auch tatsächlich in vollem Umfang zur Stärkung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg abgerufen werden? Vielen Dank.
