Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream, sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit. In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir in besonderer Weise wertschätzen dürfen, was es bedeutet, in einer Demokratie und in Frieden leben zu können. Im April 1945 wurden die Konzentrationslager Buchenwald und Mittelbau-Dora von amerikanischen Soldaten befreit. Am 8. Mai 1945, also vor fast genau 80 Jahren, endete der Zweite Weltkrieg. Diese Daten gehören fest in unsere Erinnerungskultur und seit vielen Jahren gedenken wir zusammen mit den Überlebenden der Opfer und mahnen das „Nie wieder“ an. Die Überlebenden aber werden weniger. Erst vergangene Woche ist Margot Friedländer, eine starke Stimme der Versöhnung und Menschlichkeit, von uns gegangen. Wer wie Margot Friedländer überlebte, die Worte wiederfand, an die Orte des Verbrechens nach Deutschland zurückkehrte und das Gespräch anbot, der spricht bis heute vom friedlichen Miteinander, dem Menschsein und dem hohen Wert einer Demokratie. Dass ich mit den Überlebenden darüber sprechen und an ihrer Seite den Opfern gedenken kann, dafür bin ich unendlich dankbar. Meine Kinder werden diese Möglichkeit so nicht mehr haben. Wir und unsere Kinder werden immer mehr mit der Nachfolgegeneration das Erinnern lebendig halten. Es wird ein Gedenken sein, das in naher Zukunft ohne direkte Zeitzeugenschaft die Lehren aus Diktatur und Krieg ziehen muss, ein Gedenken, das an die Menschlichkeit appelliert, wie es Margot Friedländer immer gemacht hat, indem es die Überlebenden und Opfer nie vergisst und die besondere Verantwortung Deutschlands verinnerlicht. Naftali Fürst zum Beispiel prägt und begleitet dieses Gedenken in Thüringen seit vielen Jahren. Er ist für uns in Thüringen nicht nur eine wichtige Stimme des Gedenkens und Mahnens, die im April noch mit dem Verdienstorden des Freistaats durch den Ministerpräsidenten ausgezeichnet wurde, er ist und bleibt ein Freund, ein willkommener Gast im Thüringer Landtag. Mit der Abgabe seines Amts als Präsident des Komitees Buchenwald-Dora und Kommandos an Sarah Lena Carlebach wird deutlich, dass das Gedenken in Zukunft stärker von den Kindern und Enkelkindern der Überlebenden geprägt sein wird, wie ich es eben beschrieben habe. Frau Carlebach ist Enkelin des BuchenwaldÜberlebenden Emil Carlebach und führt die Erinnerungsarbeit ihres Großvaters und des ehemaligen Präsidenten Naftali Fürst fort. Auch sie wird im Landtag stets willkommen sein. Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, vor 80 Jahren kapitulierte Deutschland am 8. Mai 1945. Ein grauenvoller, weltumspannender Krieg endete zuerst in Europa. Er kostete über 60 Millionen Menschen das Leben. Die meisten kamen aus der ehemaligen Sowjetunion, darunter ein großer Teil Ukrainerinnen und Ukrainer. Thüringen war am 8. Mai bereits durch amerikanische Truppen vom Nationalsozialismus befreit und wurde später durch die Sowjetunion besetzt. Deutschland, und damit auch Thüringen, trägt eine besondere historische Verantwortung, weil hier während des Nationalsozialismus Verbrechen nie gekannten Ausmaßes verursacht wurden und geschehen konnten. Mit der Kapitulation und der damit verbundenen Befreiung vom Nationalsozialismus fanden die Überlebenden ein zerstörtes, zusammengebrochenes und geteiltes Land vor, das unter größten Anstrengungen wieder aufgebaut werden musste. Wir, die Erben dieser historischen Verantwortung, sind dazu verpflichtet, dass die leidvollen Erfahrungen überstandener Diktaturen nie wieder solche Verbrechen möglich machen. Wer heute jüdisches Leben bedroht, gegen Mitmenschen hetzt und demokratische Prinzipien in Zweifel zieht, hat die falschen Lehren aus dem 8. Mai gezogen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wer die Schoah leugnet oder verharmlost, zeigt keinen Respekt vor den Opfern, den Überlebenden und ihren Kindern.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wir leben in einer starken, wehrhaften Demokratie und seit 80 Jahren in einem nicht selbstverständlichen Frieden. Dies gilt es zu bewahren. Das gelingt nur, wenn wir aus der Mitte der Gesellschaft heraus für andere Menschen und die Grundprinzipien unseres Zusammenlebens einstehen. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ist eine Frage der Menschlichkeit, hier auch wieder mit Blick auf Margot Friedländer, die es immer so formuliert hat, indem es die Überlebenden und die Opfer nie vergisst und die besondere Verantwortung Deutschlands verinnerlicht hier im Plenarsaal und bei den Menschen in Thüringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD, einzelne
Abgeordnete der AfD) Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Rottstedt und Frau Abgeordnete Stark betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete Güngör und Frau Abgeordnete Tasch. Ich möchte nun noch ein paar allgemeine Hinweise zu den Plenartagen geben. Für die heutige, die morgige und die Plenarsitzung am Freitag habe ich für Herrn Daniel Henkel, Redakteur beim Radio OKJ, einem Bürgerradio mit Sitz in Jena, Frau Selina Lampe, Redakteurin beim Wartburg-Radio, einem Bürgerradio mit Sitz in Eisenach, Frau Pauline Rudolf, Redakteurin beim Radio Lotte e.V., einem Bürgerradio mit Sitz in Weimar, und Frau Nelly Sachs, Redaktionsleiterin beim Radio Lotte e.V., in die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingewilligt. Ein weiterer Hinweis: Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet auf Einladung der Handwerkskammer Erfurt ein parlamentarischer Abend statt, zu dem alle Abgeordneten herzlich eingeladen sind. Weitere Hinweise zur Tagesordnung: Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen am Ende der Plenareinladung zu entnehmen. Heute wird als Erstes der Tagesordnungspunkt 31, Aktuelle Stunde, aufgerufen. Nach den ersten drei Themen zur Aktuellen Stunde wird die Aktuelle Stunde unterbrochen und Tagesordnungspunkt 30, Regierungsbefragung, aufgerufen. Danach wird Tagesordnungspunkt 31 mit der Aussprache zu den beiden verbliebenen Themen zur Aktuellen Stunde fortgesetzt. Die Tagesordnungspunkte 2 und 9 werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse ihre Beratung nicht abgeschlossen haben. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 16 und 17 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Geheime Wahlen finden zu den Tagesordnungspunkten 24, 26 und 27 statt. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Wogawa.
Vielen Dank, Herr Präsident. Für die Tagesordnungspunkte 5 und 6 beantragen wir, die erste und zweite Beratung in dieser Plenarsitzung durchzuführen und somit die erste Beratung für beide Tagesordnungspunkte an dem heutigen Tag ohne Aussprache stattfinden zu lassen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann würde ich über die Anträge abstimmen lassen, zunächst den Antrag der Fraktion des BSW, Tagesordnungspunkt 13 am Freitag als letzten Punkt aufzurufen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW und SPD. Wer stimmt gegen den Antrag? Niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus den Fraktionen AfD und Linke wurde die Platzierung damit mehrheitlich angenommen. Nun zum zweiten Antrag aus der Fraktion der CDU, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 in erster und zweiter Beratung zu beraten und im Rahmen der heutigen Tagung aufzurufen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Linke. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Bei Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Platzierung und der Lesung in erster und zweiter Beratung zugestimmt und wird so in die Tagesordnung aufgenommen. Mir liegen keine weiteren Anträge zur Tagesordnung vor. Dann stelle ich die Tagesordnung in der nun geänderten Form fest. Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Somit können wir in die Tagesordnung einsteigen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf Wir beginnen mit dem ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1004 Ich eröffne hiermit die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Zippel das Wort.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Hausärztliche Versorgung sichern: Thüringen als ‚20-Minuten-Land‘“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den heutigen Tag mit einem Besuch in einer Erfurter Hausarztpraxis begonnen und muss Ihnen sagen: Es war ein sehr interessanter Besuch und es war wieder mal ein sehr begeisternder Besuch. Ich will zu Beginn meiner Rede vor allen Dingen allen danken, die tagtäglich mit ihrem Engagement und ihrer Begeisterung die Versorgung im Freistaat sichern, so wie ich sie heute früh wieder bei den Ärztinnen und Ärzten und auch beim pflegerischen Personal erleben durfte; insbesondere der heutige Tag – der Tag des Hausarztes und der hausärztlichen Versorgung – soll uns dafür ein Anlass sein.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Die hausärztliche Versorgung zu sichern – was auch das Thema meiner Gespräche heute früh war –, kann mit unserer Idee von „Thüringen, das 20-Minuten-Land“ überschrieben werden. Aber dieser Titel ist nicht nur ein PR-Slogan, er ist ein politischer Anspruch, ein Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Dieses Versprechen müssen wir einlösen, wenn wir den Menschen in Thüringen eine verlässliche medizinische Versorgung garantieren wollen – unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben. Aber die Realität sieht anders aus. Zwischen 2004 und 2021 ist die Zahl der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte in Thüringen um über 23 Prozent zurückgegangen, die Zahl der Kinderärzte sogar um fast 30 Prozent. Und wäre das nicht genug: Wir haben nur noch etwa fünf Arztjahre – also fünf Jahre, bis unser durchschnittlicher praktizierender Hausarzt in den Ruhestand geht. Und wieder ist besonders der ländliche Raum betroffen. Meine Damen und Herren, hier bahnt sich ein akuter Versorgungsnotstand an. Dabei sehen wir: Der Beruf des Hausarztes verändert sich immer mehr. Immer weniger Mediziner entscheiden sich für die Selbstständigkeit oder haben Angst davor. Zwischen 2008 und 2021 hat sich die Zahl der angestellten Ärzte in dieser Logik natürlich verfünffacht, während die Zahl der freiberuflichen Ärzte deutlich sank. Dazu kommen zunehmend Teilzeitmodelle. Das alles hat Folgen. Laut Umfragen verzichten 36 Prozent der Patienten auf Arzttermine – wegen zu langer Wartezeiten. Was bedeutet das? Unsere Versorgungsstrukturen brauchen dringend grundlege Reformen. Wie gewinnen wir Hausärzte? Nach aktuellen Zahlen fehlen in Thüringen 115,5 Hausärzte. Die entsprechenden Studien- und Ausbildungsplätze sind hoch begehrt – und das müssen wir endlich konsequent nutzen. Das gelingt durch Auswahlverfahren, die nicht nur den NC berücksichtigen, sondern auch die allgemeine Eignung für den ärztlichen Dienst in unserem Land. Wir werden die Ausbildung stärken, die Kapazitäten erhöhen und dafür sorgen, dass junge Mediziner und Fachkräfte in unserem Land Thüringen bleiben.
(Beifall CDU, BSW)
Wir wollen die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung finanziell stärken und auf Zahnärzte und Apotheker ausweiten, um dort die drohenden Versorgungsengpässe ebenfalls anzugehen. Durch eine bessere regionale Verteilung der Ausbildungsstätten sollen die einzelnen Regionen profitieren, da so medizinisches Fachpersonal bedarfsgerechter im Land verteilt wird. Wir müssen flexible, familienfreundliche Arbeitsmodelle schaffen und innovative Versorgungskonzepte umsetzen. Ein Drittel der Arbeitszeit wird aktuell für Dokumentationspflichten eingenommen. Das macht den Beruf unattraktiv, das kostet Behandlungszeit. Kommunale Gesundheitszentren, das hausärztliche Primärversorgungszentrum und Gemeinschaftspraxen – wie die, die ich heute zum Beispiel besuchen konnte – sind unsere Antwort auf veränderte Berufsanforderungen. Dazu gehören zum Beispiel auch Delegationsmodelle mit hochqualifizierten nicht ärztlichen Berufen, mobile Praxen für unterversorgte Regionen und mobile Sprechstunden. Ärzte und Träger von medizinischen Versorgungszentren, welche sich in betroffenen Gegenden niederlassen, dürfen mit unserer Unterstützung rechnen. Eine dieser Unterstützungen ist auch die ab 1. Oktober geltende Entbudgetierung der Hausärzte – ein wichtiger Schritt, um mehr Leistung aus dem System zu holen und mehr Patientenstunden zu ermöglichen. Geplant ist außerdem eine höhere Absicherung der Niederlassungsförderung im Doppelhaushalt 2026/2027. Die Zeit drängt, wir haben fünf Jahre, um die nächste Generation Hausärztinnen und Hausärzte zu gewinnen. Fünf Jahre, das ist weniger, als die Zeit, die man für ein Medizinstudium braucht. Wer den ländlichen Raum stärken will, darf also bei der Gesundheitsversorgung nicht zögern. Ein erreichbarer Hausarzt ist für viele Menschen, gerade für Familien und ältere Menschen, das wichtigste Kriterium für Lebensqualität. Lassen Sie uns diesem Anspruch gerecht werden, überlegt, lösungsorientiert und mit Konzept. Ich bitte Sie daher: Unterstützen Sie unsere Initiative für das 20-Minuten-Land, für eine gerechte, erreichbare und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in ganz Thüringen! Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Hausärztliche Versorgung sichern: Thüringen als ‚20-Minuten-Land‘“
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! Liebe Kollegen der CDU-Fraktion, Sie wollen die hausärztliche Versorgung in Thüringen sichern. Sie meinen, Sie wollen die unzureichende hausärztliche Versorgung sichern. Nicht sichern, sondern verbessern heißt das Gebot der Stunde. Im Titel Ihrer Aktuellen Stunde fordern Sie ein 20Minuten-Land. Das steht auch so in Ihrem Koalitionsvertrag. Ich zitiere: „Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte, Frauenärztinnen und Frauenärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apotheken sollen nicht weiter als zwanzig Fahrtminuten entfernt sein.“ Mir fehlen in Ihrem Vertrag allerdings die Fachärzte. Haben Sie diese vergessen? Kommen wir zu den Zahlen. Herr Zippel hat es schon erwähnt. In Thüringen gibt es 1.500 Hausarztstellen, davon sind aktuell 115,5 Arztstellen nicht besetzt. Das ist ein neuer Höchststand. Zunehmend schließen Hausarztpraxen insbesondere, weil es für eine Praxisübergabe im Ruhestand keine ärztlichen Nachfolger gibt. Noch vor 20 Jahren war eine Arztpraxis ein wirtschaftliches Erfolgsmodell und hatte einen hohen Marktwert. Welcher junge Kollege will heutzutage das wirtschaftliche Risiko eingehen, bei staatlichem Dirigismus, fehlender gesundheitspolitischer Planbarkeit, Bürokratie und finanzieller Schieflage? Das sind doch die wesentlichen Ursachen, welche die Ärzte abschrecken, sich als Haus- oder Facharzt niederzulassen. Das bedeutet für immer mehr Bürger und Patienten, dass sie im Krankheitsfall nicht medizinisch abgesichert sind. Wer noch das Glück hat und Patient einer Hausarztpraxis ist, muss mitunter längere Wartezeiten auf einen neuen Termin in Kauf nehmen. Die Realität ist, dass mich als ehemals niedergelassenen Arzt in Gera immer wieder Menschen ansprechen, ob ich mich nicht für sie einsetzen könne, einen Arzt oder einen Termin zu vermitteln. Dass ist Mangelwirtschaft, das ist Beziehungswirtschaft, das kenne ich noch sehr gut aus dem real existierenden Sozialismus, als Beziehungen und Westgeld den Weg ebneten. Hätten wir eine funktionierende soziale Marktwirtschaft, dann würde die Nachfrage das Angebot regeln. Aber das Angebot wird planwirtschaftlich ausgebremst. Da kommen wir wieder zu dem Punkt, warum es keinen Nachfolger für Arztpraxen gibt, deren Besitzer in den Ruhestand gehen. Ich habe es in meinen Plenarreden bereits des Öfteren formuliert: Die Überbordung der Praxen mit Bürokratie, Sanktionen und Regressen, Nichtanpassung der Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ –, die unsägliche Budgetierung und der Honorarentzug als Strafe bei Nichtteilnahme an der digitalen Quartalsabrechnung. Auch so vergrault man ältere Kollegen in den vorzeitigen Ruhestand.
(Beifall AfD)
Das Ende der Budgetierung ist für die Hausärzte endlich beschlossen. Sie wirkt ab dem IV. Quartal dieses Jahres und wird dann im Mai 2026, also in einem Jahr, in der Honorarabrechnung bei den Hausärzten ankommen. Die Gesundheitspolitik hat es zu verantworten, dass die gesamte ambulante Medizin seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert ist. Auch das Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetz ändert daran nichts. Es will die ambulante Medizin in den stationären Bereich verlagern und damit weiter schwächen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bezieht dazu folgende Position: „Die geplanten allgemeinmedizinischen Institutsambulanzen an Krankenhäusern gefährden die freiberufliche ärztliche Tätigkeit und drohen zur Grundlage einer staatlich kontrollierten Medizin zu werden. Die wohnortnahe, ganzheitliche, hausärztliche Behandlung und eine vertrauensvolle, langjährige Arzt-Patienten-Beziehung werden untergraben. Statt die ambulante Versorgung in stationäre zu verlagern, sollten die Niedergelassenen gestärkt werden. Es droht eine Verschlechterung der ambulanten Versorgung.“ Wir als AfD betrachten es als erforderlich, dass erstens die Primärversorgung in den Haus- und Facharztpraxen gestärkt werden muss, zweitens eine bessere sektorenübergreifende Integration von Leistungen erfolgen muss – dazu ist der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert, endlich die dafür notwendigen Vergütungsregelungen zu erlassen, damit das Geld der Leistung folgen kann –, drittens statt nicht erforderlicher Krankenhauseinweisungen ambulante, tagesstationäre Eingriffe durchzuführen und viertens schlussendlich, aber mindestens genauso bedeutsam, die Präventionsmaßnahmen zu intensivieren, insbesondere im Hinblick auf chronische Erkrankungen. Wenn wir in Thüringen nicht zuerst die politisch verursachten und anhaltenden Probleme, die ich vortrug, korrigieren, werden wir eine immer größere Hausarztlücke erleben müssen. Ohne eine ausreichende Hausarztdichte bleibt ein medizinisches 20Minuten-Land daher eine Illusion. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Hausärztliche Versorgung sichern: Thüringen als ‚20-Minuten-Land‘“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream. Man sagt ja, 20 Minuten können eine Ewigkeit sein. Zum Beispiel, wenn man mit Schmerzen im Wartezimmer sitzt und darauf wartet, dass der Arzt einen endlich aufruft. Doch was ist, wenn diese 20 Minuten gar nicht erst vergehen, weil es keinen Arzt gibt, der Patientinnen und Patienten aufrufen kann? Dieses Szenario, meine Damen und Herren, ist gar nicht so abwegig. In Thüringen sind aktuell über 110 Hausarztsitze unbesetzt. Besonders betroffen sind ländliche Regionen wie Greiz, der Wartburgkreis oder das Altenburger Land. Leider hat die abgewählte rot-rotgrüne Landesregierung hier nicht für Abhilfe sorgen können. Es gab viele Kommissionen. Es gab viele Treffen. Es wurde viel geredet. Es wurde aber wenig entschieden und es wurde vor allem wenig an Verbesserung geschaffen. Untersuchungen belegen: Zu den Hauptproblemen des Gesundheitswesens in Thüringen zählen der Ärztemangel, insbesondere in ländlichen Regionen, und die Überalterung der Ärzteschaft – zwei Probleme, die sich gegenseitig verstärken. Deshalb vielen Dank an die Kollegen der CDUFraktion, die das Thema heute auf die Tagesordnung genommen haben. Es ist sehr wichtig und wir müssen dringend darüber reden.
(Beifall CDU, BSW)
Die Brombeerkoalition hat sich positioniert, meine Damen und Herren. Das Konzept des 20-MinutenLandes zielt darauf ab, allen Menschen thüringenweit unabhängig vom Wohnort den Zugang zur medizinischen Versorgung innerhalb von 20 Minuten zu garantieren. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, aber es ist auch ein notwendiges Ziel,
(Beifall CDU, BSW)
denn aktuell stehen wir vor der Herausforderung, dass insbesondere in den ländlichen Regionen im Freistaat die medizinische Versorgung unter Druck gerät. Auch wir als BSW-Fraktion begrüßen deshalb den Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, die Landarztquote deutlich zu erhöhen. Das entspricht unserer Intention, die wir im Landtagswahlprogramm herausgestellt haben. Das entspricht der Intention der Koalition und daran werden wir arbeiten. Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken, dass die Fachpolitikerinnen und -politiker der Brombeere und dann auch eine Landtagsmehrheit unserem Vorschlag gefolgt sind, die Niederlassungsförderung für Ärztinnen und Ärzte im Landeshaushalt deutlich zu erhöhen. Mein Kollege Christoph Zippel hat darauf hingewiesen: Wir werden natürlich auch daran arbeiten, das im Doppelhaushalt noch zu verstärken. Als zentralen Baustein sieht das BSW zudem die Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung. Die Poliklinik 2.0 wird auch in strukturschwachen Regionen eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherstellen. Das 20-Minuten-Land wird auch durch dieses neue Strukturelement im fachärztlichen Bereich möglich gemacht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Hausärztliche Versorgung sichern: Thüringen als ‚20-Minuten-Land‘“
Vielen Dank, Herr Präsident. Schönen guten Tag, liebe Gäste oben auf der Tribüne und am Livestream! Ja, wir beschäftigen uns mit einem sehr wichtigen Thema, da haben Sie vollkommen recht, Herr Zippel. Nicht nur am Tag der Hausarztmedizin, sondern auch an jedem anderen Tag müssen wir uns darüber verständigen, wie wir die Gesundheitsversorgung in diesem Land sicherstellen wollen. Und ja, es stimmt, die Versorgungsrealität hat sich für viele Menschen in Thüringen insbesondere im ländlichen Raum verschlechtert. Es ist davon auszugehen, dass sich, wenn dieser Trend weitergeht, die Situation immer weiter verschärft. Ich gebe Ihnen recht, Ihr Slogan „20-Minuten-Land“ oder, wie Sie dann sagen, politisches Versprechen ist erst mal griffig. Die meisten Menschen verstehen ziemlich genau, was Sie damit meinen. Aber es wird Sie nicht überraschen, dass ich Ihre Kritik, die Sie dann selbst an Ihrem Slogan geübt haben, teile, dass es ein bisschen problematisch ist, dass es die Problemlage verkürzt. Natürlich ist eine gute medizinische Versorgung mehr als nur die räumliche Erreichbarkeit, die räumliche Nähe, denn sie ist auch eine Frage von sozialer Zugänglichkeit, von funktionierender Infrastruktur, von Arbeitsbedingungen des medizinischen Personals, über das wir viel zu selten sprechen, aber auch eine Frage der Zusammenarbeit von den unterschiedlichen Fachbereichen. Ich verstehe, dass man in einer Aktuellen Stunde natürlich keine Generaldebatte vom Zaun brechen kann, aber ich erwarte mir schon ein bisschen mehr als die Aufzählung von schon erprobten Maßnahmen, von teilweise schon umgesetzten Maßnahmen, eben auch, weil sich natürlich auch Patientinnen und Patienten und Mediziner/-innen von uns eine strukturelle Antwort wünschen. Erwähnt haben Sie in Ihrer Aufzählung die Landarztquote, die Niederlassungsförderung, die Stärkung der Stiftung Ambulante Versorgung. Das sind Strukturen, die wir kennen, die innerhalb oder auch außerhalb Thüringens erprobt werden und die wir für teilweise richtig halten. Aber es gibt ein grundlegendes Problem. Das grundlegende Problem ist die Vereinzelung, auch die Vereinzelung der einzelnen Hausarztpraxen, und dass die Kooperation, die Zusammenarbeit nicht im Vordergrund steht, zumindest habe ich das in Ihren Ausführungen nicht gehört, denn die Detailtreue ist genau in diesem Punkt wichtig. Auch wenn wir zum Beispiel über die Situation sprechen, da gebe ich Ihnen recht, Sie haben gesagt, die wirtschaftliche Lage ist schwieriger, die langen Arbeitszeiten der Hausärztinnen sind ein Problem. Der geringe Austausch – ich glaube, das ist noch nicht gesagt worden – wird aber von Hausärztinnen immer wieder als Problem beschrieben, weil sie die Nähe zu ihren Kolleginnen wünschen, auch die administrativen Belastungen. All das – da gebe ich Ihnen recht – ist etwas vollkommen Wichtiges, aber wir erzählen uns, was das betrifft, nichts Neues, denn ganz viele Hausärztinnen sind bereit, mit genau diesen Sorgen trotzdem in das Berufsleben zu gehen. Ich glaube, dass Sie darum wissen. Das viel schlimmere Problem ist, dass die Ärzte, die sich auf dieses Problem einlassen, trotzdem die Bedarfe der Patientinnen nicht decken können. Das liegt daran, dass sich die Versorgung immer noch an formalen Strukturen, an Budgetgrenzen und immer noch an zersplitterten Zuständigkeiten orientiert. Ich glaube, dass das die Ärztinnen und Ärzte vor allem im ländlichen Bereich aufreibt, die sich eigentlich für die Patientinnen einsetzen, heilen wollen, wenn das nicht geht, zumindest lindern, beraten, unterstützen wollen. Deswegen sagen wir als Linke, wir brauchen ein modernes, gerechtes – „Gerechtigkeit“ haben wir jetzt viel gehört, aber wir haben unterschiedliche Vorstellungen, was ein gerechtes Gesundheitssystem bedeutet –, ein funktionales Versorgungssystem, eines, das Gesundheitsbedarfe auch sozialräumlich erfasst, eines, das eine multiprofessionelle integrierte Versorgung sicherstellt. Wir brauchen auch – und da stimme ich Ihnen zu, das haben Sie selbst gesagt – Kommunen und Regionen, die an den Gesundheitszielen mitwirken müssen. Wo wir uns vielleicht nicht so einig sein dürften, ist, dass die Versorgung aber nicht ausschließlich nur von den Kassenärztlichen Vereinigungen getragen werden sollte. Wir als Linke sind der Meinung, dass wir einen strukturellen Neuentwurf benötigen, nämlich öffentliche und gemeinwohlorientierte Primärversorgungszentren, die regionale Versorgung sichern. Das heißt, Hausärzte und Pflege, soziale Arbeit fällt immer wieder unter den Tisch, Hebammen, psychologische Begleitung, all das muss Teil dessen sein. Und natürlich müssen die tarifgebunden, multiprofessionell und bedarfsorientiert sein.
(Beifall Die Linke)
Wir brauchen eine verbindliche regionale Gesundheitsplanung, die soziale, kulturelle und infrastrukturelle Aspekte genauso einbezieht wie die Erreichbarkeit, denn räumliche Nähe nützt Menschen ohne Auto, Menschen mit chronischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung oder die in Armut leben, die Sprachbarrieren haben, relativ wenig. All diese Realitäten sind aber wichtig, wenn wir eine ganzheitliche Gesundheitsversorgung wollen, wenn wir wollen, dass der Mensch ganzheitlich gesehen wird. Also, wir wollen etwas mehr Mut zur Systemkritik wagen und die Details anschauen, die uns davon abhalten, Menschen, auch im ländlichen Raum, gut zu versorgen oder gut versorgen zu lassen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Hausärztliche Versorgung sichern: Thüringen als ‚20-Minuten-Land‘“
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Vorredner, Parlamentarier und liebe Gäste, ich finde das ja immer klasse, wenn Aktionstage uns quasi hier auch im Plenum den Anlass geben, über bestimmte Themen noch mal fokussiert zu sprechen. Noch besser finde ich eigentlich, wenn es dazu führt, dass Politiker auch wirklich in die Praxis gehen und sich Dinge angucken. Deswegen möchte ich an dieser Stelle – und vielleicht für alle, die es im Raum nicht wissen: ich bin selbst niedergelassene Fachärztin – dafür werben, das zu tun, was Herr Zippel getan hat, nämlich einfach mal rausgehen, sei es in Pflegeheime oder in die Praxen oder in die Krankenhäuser, und sich die aktuelle Versorgungslage in Thüringen eben nicht nur vonseiten des Patienten anzuschauen – das betrifft uns ja alle irgendwann mal, jeder wird irgendwann mal krank mit dem einen oder anderen Wehwehchen –, also einfach mal auf die andere Seite zu treten und zu schauen, was ist da jetzt eigentlich in Thüringen los. Wir haben dieses Thema schon oft gehabt. Ich bin jetzt die zweite Legislatur hier. Ich würde sagen, die letzte war sehr geprägt von solchen medizinischen Fragestellungen, wie ist die Versorgungslage. Ich bin letztendlich auch deswegen in die Politik gekommen, habe mir auch so diesen Slogan „Praxis in die Politik“ gewählt, weil ich glaube, das braucht es eigentlich.
(Beifall Abg. Hey, SPD)
Danke schön. Ich habe, weil gerade mein ehemaliger Fraktionsvorsitzender, Herr Matthias Hey, hier geklopft hat, gerade die Anregung bekommen, mal zu erklären, wieso denn „20 Minuten“ so ein Thema ist. Also „20 Minuten“ ist sicherlich symbolisch gewählt und niemand sollte mit der Stoppuhr dastehen. Aber er meinte, man könnte doch auch einfach mal 18 Minuten sagen, wir sind das 18-Minuten-Land. Gemeint ist damit aber letztendlich, dass wir überall in unserem kleinen Bundesland eine gute Versorgung haben wollen, die gut erreichbar ist. De facto haben wir dafür, ich sagte es gerade, in der letzten Legislatur auch schon einiges unternommen, weil wir gesagt haben, das dünnt dermaßen aus in einem rasanten Tempo, dass wir da massiv dagegenhalten müssen. Wir haben es in der letzten Legislatur geschafft, unsere Studienplätze für die Medizinstudenten zu verdoppeln, also 100 Prozent aufzusatteln. Das hat kein anderes Bundesland je in diesem Rekordtempo geschafft. Das ist eine echte Kraftanstrengung gewesen, aber – und so ist das eben auch manchmal in der Politik – diese Lorbeeren werden wir frühestens in acht oder zehn Jahren ernten können, denn die Studenten, die damit angefangen haben, die befinden sich gerade erst in ihrem ersten klinischen Jahr. Die haben noch vier Jahre Ausbildung in der Klinik vor sich. Dann werden sie sozusagen als Angestellte in der Klinik geführt und müssen dann erst lernen, was es eigentlich heißt, welchen Facharzt will ich eigentlich machen. An dieser Stelle sei vielleicht gesagt, lieber Vorredner von der AfD, das wissen Sie eigentlich besser, Herr Dr. Lauerwald, also auch Allgemeinmediziner sind Fachärzte. Wir haben den Facharzt für Allgemeinmedizin, wir sagen Hausärzte, aber letztendlich sind das Fachärzte, also wir reden in jedem Fall über Fachärzte. Jetzt vielleicht zu dem Punkt, nicht nur, was wir in der letzten Legislatur gemacht haben, sondern was sollte man tun. Da hat meine Vorrednerin von den Linken gesagt: Das waren alles Dinge aus der letzten Legislatur. Wie geht es denn eigentlich weiter? Ich denke, einerseits braucht es natürlich eine Verstetigung dieser Wege, die wir da eingeschlagen haben. Wir wissen, dass wir mehr auf multiprofessionelle Teams setzen müssen. Wir hatten in Thüringen erst die VERAH, dann haben wir die NäPa – das sind nicht ärztliche Assistenzen. Das bedeutet, dass eine MTA, eine Krankenschwester zum Beispiel Blut abnehmen oder zum Beispiel die Anamnese erheben darf – früher alles ärztliche Tätigkeiten, die aber manchmal von dem Pflegeoder Fachpersonal und den MTAs fast noch besser gemacht werden als von den Ärzten; das werden Sie vielleicht aus eigenem Erleben sagen können. Die Ärzte werden dadurch entlastet und können die Dinge tun, für die sie sehr lange studiert haben. Letztendlich diese Programme fortzusetzen, natürlich auch die Stiftungspraxen fortzusetzen, die Stipendienprogramme fortzusetzen – all diese Dinge, die wir angefangen haben, müssen wir intensivieren. Mein Vorredner hat es gesagt: Wir haben dafür auch mehr Geld in den Haushalt eingestellt. Aber in der Tat: Es braucht auch neue, weitere strukturelle Antworten. Da sind wir wirklich auch auf dem Weg in ein neues Zeitalter. Wir haben solch eine Zeitenwende ja nicht nur im gesellschaftlichen, sondern auch im technischen Bereich. Ich kann Ihnen aus eigenem Erleben sagen, das war das Highlight meiner ärztlichen Woche: dass die digitale Reform, die über uns hereinbricht, natürlich auch viele Veränderungen herbeiführt, nicht nur in Sachen Kosten – also wenn ich mein gesamtes Computersystem nach zwei Jahren erneuern muss, dann macht das extreme Kosten –, sondern es gibt auch strukturelle Veränderungen. Wir wollen als Koalition zum Beispiel, dass Transformation in Thüringen nicht nur von der Seite der Krankenhäuser gedacht wird, sondern auch vonseiten der niedergelassenen Fachärzte. Wir haben dafür zum Beispiel auch ganz viel Geld in den Haushalt eingestellt – schon jetzt erst einmal 20 Millionen Euro, es sollen 100 Millionen Euro werden –, damit diese Transformation auch gelingen kann. Deshalb danke noch mal. Ich hoffe, Sie werden uns alle gemeinsam dabei unterstützen – sei es jetzt beim 20-Minuten-Land oder einfach nur für eine gute medizinische Versorgung in Thüringen. Danke.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Hausärztliche Versorgung sichern: Thüringen als ‚20-Minuten-Land‘“
Vielen Dank, Frau Dr. Urban. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Regierung hat sich Frau Ministerin Schenk zu Wort gemeldet.
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Hausärztliche Versorgung sichern: Thüringen als ‚20-Minuten-Land‘“
Herr Präsident, vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, 117 Sitze, Herr Wogawa, sind es ganz genau, die aktuell unbesetzt sind. Und natürlich bietet dieser Aktionstag – Tag der Hausarztmedizin – am heutigen 14. Mai die Gelegenheit, mal ein Schlaglicht auf dieses Thema zu werfen. Ich persönlich bin auch großer Fan davon, solche Aktionstage dazu zu nutzen, sich noch mal ganz schlaglichtartig ein Bild von der Lage zu verschaffen, denn dieses Bild ist auch eines, das sich im ständigen Wandel befindet. Es ist eben ein großer Unterschied, ob Sie Ihre Hausarztpraxis in Ihrem Wahlkreis besuchen oder ob Sie das hier in Erfurt tun, wenn Sie Ihren Wahlkreis gerade nicht in Erfurt haben. Denn natürlich spielt eine Rolle, wie die Altersstruktur in der Umgebung ist usw. Als ich Ihnen so zugehört habe, hatte ich den Eindruck, dass es in der Analyse gar nicht so viele Differenzen gab. Das beantwortet vielleicht auch die Frage, die Abgeordnete Maurer aufgeworfen hat: Welche Antworten gibt es denn auf die Beschreibung, dass 117 Sitze unbesetzt sind? Da kann man natürlich immer versuchen, das Rad neu zu erfinden. Man kann aber auch erst mal die Dinge in den Fokus rücken, die erst mal richtig und gut gelaufen sind – und das möchte ich im Redebeitrag auch kurz tun. Es ist richtig – und das ist, glaube ich, der Leitgedanke, der im Rahmen von Fach- und Arbeitskräftemangel deutlich wird –, dass wir natürlich erstens die Frage stellen müssen, wie die sehr unter Druck geratene Ressource Arztzeit geschont werden kann. Da hat Frau Dr. Urban in ihrem Beitrag gerade schon mal dargestellt, warum diese Ressource geschont werden kann: weil Tätigkeiten, die nicht von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden müssen, auch von nicht ärztlichem Personal durchgeführt werden können. Gleichzeitig muss es uns darum gehen, Akzeptanz für diesen Vorgang zu schaffen, denn nichts wäre schlimmer, als wenn beim Arztbesuch der Eindruck entsteht, dass man hier plötzlich aus übergeordneten Gründen nicht mehr vom Arzt oder der Ärztin betreut wird. Gleichzeitig muss man in den Fokus stellen – und das hat die Rede von Herrn Dr. Lauerwald ein bisschen vermissen lassen –, dass es natürlich bürokratische Hürden gibt; darüber gibt es gar kein Vertun. Fakt ist aber auch – und das hat die KVT, denke ich, schon sehr häufig gut ausgearbeitet –: Heutzutage ist es so, dass sich Menschen durch eine veränderte Arbeitskultur wieder mehr um ihre Familie kümmern und dafür auch die nötige Freizeit haben wollen. Das kann man beklagen oder auch nicht. Ich würde es eher nicht beklagen, weil es ja auch eine schöne Nachricht ist. Trotzdem kann man feststellen, dass wir ungefähr 1,5 neue Ärztinnen oder Ärzte brauchen, um einen Arzt zu ersetzen, der aktuell noch tätig ist, einfach weil die Arbeitszeit, die in der Praxis aufgewandt wird, im Schnitt deutlich gesunken ist. Das kann man natürlich mit bürokratischen Ansprüchen erklären. Der Realität entspricht aber auch, dass dazu kommt, dass Menschen einfach keine 60-Stunden-Woche mehr wollen, auch nicht wenn sie Ärztin oder Arzt sind, weil sie den Anspruch haben – und das finde ich völlig richtig –, ihre Rente gesund erreichen zu wollen, vielleicht auch etwas von ihrer Familie zu haben, sich um Angehörige zu kümmern und sich einfach um ihre eigene seelische und physische Gesundheit kümmern zu wollen. Das gehört aus meiner Sicht auch zur Wahrheit dazu, auch wenn ich nicht bestreite, dass es bürokratische Regeln gibt, die man abbauen muss. Das Versprechen vom 20-Minuten-Land bietet natürlich – wie alle Versprechen, die sehr plakativ daherkommen – viele Angriffspunkte. Man kann die Frage stellen, warum es nicht 18 oder 19,5 Minuten sind. Man kann auch die Frage stellen, welches Verkehrsmittel man nutzt. Ich bin da eher bei Abgeordnetem Zippel. Es geht darum, klarzumachen, dass man eine nahbare Versorgung will. Wenn ich persönlich fahre, bin ich wahrscheinlich schon nach 18 Minuten da, andere sind erst nach 25 Minuten da, hängt vom individuellen Verkehrsempfinden ab. Natürlich ist das eine Aussage, die im Wesentlichen zum Ausdruck bringen soll, dass unabhängig davon, wo Sie wohnen, die Lebensverhältnisse gleich sein sollen. Das ist das, was hinter diesem Slogan steht, dass egal, wo Sie in Thüringen zu Hause sind, ob Sie in Nordhausen oder in Ponitz wohnen, die Erreichbarkeit Ihres Hausarztes in einer überblickbaren und planbaren Zeit gewährleistet sein muss. Für dieses Versprechen haben wir im Regierungsvertrag ziemlich viele Punkte benannt, die – und da hat Frau Maurer recht – sich unter anderem auch an dem abarbeiten, was es schon gibt. Denn jetzt kann man das natürlich in zwei Einflugschneisen unterteilen. Man kann der Theorie anhängen, dass es nur darum geht, diese 117 Sitze wieder zu besetzen, und dass man das durch kräftige Anstrengungen schon erreichen wird. Das wäre aber Augenwischerei, wenn man auf den demografischen Wandel guckt. Denn es ist ja selbstredend, dass das Personal, was wegbricht, nicht hundertprozentig wieder ersetzt werden kann. Einen gewissen Teil kann man natürlich ersetzen. Das gelingt durch genau die Punkte, die jetzt hier schon vielfach referiert wurden, zum Beispiel durch die Praxisfahrschule, zum Beispiel durch die Stiftungspraxen, wo der Gesetzgeber ja glücklicherweise auch sechs weitere Stiftungspraxen finanziell ermöglicht hat, aber auch durch die Förderprogramme des Landes, die eben Neugründung und auch Übernahme – und bei Übernahme zum Beispiel auch das barrierefreie Ertüchtigen von Bestandspraxen – fördern. Jetzt kann man die Frage stellen: Funktioniert das alles gut? Das fragen wir uns in der Regierung auch. Deswegen läuft aktuell eine Evaluierung dieser Förderrichtlinie. Zum 1. Januar 2026 soll die Förderrichtlinie überarbeitet in Kraft treten. Die wird eben auch gerade diese Frage stellen, ob wir da auf dem richtigen Pfad sind. Aus meiner Sicht trifft es schon zu, dass gerade die Stiftungspraxis und die Fahrschule jungen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit geben, erst einmal als Arzt tätig zu werden und sich mit der Frage, „Wie arbeite ich eigentlich in der Niederlassung?“ in gewisser Art und Weise anzufreunden. Es gehört auch zur Ehrlichkeit dazu, das ging Ihnen wahrscheinlich selbst so, als Sie angefangen haben, vielleicht zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, war der Drang, das heimische Nest zu verlassen, auch noch stärker. Viele haben das Bedürfnis, wenn Sie dann selbst Kind und Kegel haben, wieder in die Heimat zurückzukehren. Von diesem Klebeeffekt würden wir auch profitieren, wenn man erst einmal die hohen finanziellen Hürden durch eine Stiftungspraxis etwas senkt und jungen Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit gibt, sich in dieser Niederlassung auszuprobieren und für sich selbst abzuwägen, wie sie arbeiten wollen. Denn natürlich ist das Anstellungsverhältnis in einem MVZ für viele auch attraktiv, Stichwort: Arbeitskultur und mehr eigene Zeit. Diese Förderrichtlinie wird also am 1. Januar 2026 in ihrer evaluierten Form in Kraft treten. Aus meiner Sicht ist aber richtig, dass wir momentan eine gestaffelte Förderung haben, die gerade der Struktur Thüringens als ländlicher Raum mit vielen kleinen und Kleinstkommunen Rechnung trägt. Das heißt, die volle Fördersumme von 40.000 Euro bekommt man, wenn man sich in einer Gemeinde mit weniger als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlässt. Das ist, glaube ich, genau das richtige Signal, mit der ländlichen Struktur und der Erreichbarkeit zu arbeiten, und dadurch einen besonders starken Anreiz zu schaffen, dass sich Ärztinnen und Ärzte dort niederlassen. Klar ist, man kann das nicht nur mit dieser einen Einflugschneise beantworten, also mit der Frage, wie ich mehr Menschen auf diese freien 117 Sitze bekomme. Ein Teil der Antwort ist eben auch, dass wir die ärztliche Ressource, die ärztliche Zeit schonen müssen. Darauf hat Frau Abgeordnete Urban gerade zu Recht hingewiesen. Es muss auch um die Frage gehen, wie man erreicht, dass nicht ärztliches Personal Aufgaben übernimmt, um die Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. In einem kürzlichen Gespräch mit dem Thüringer Hausärztinnenund Hausärzteverband habe ich gerade das Projekt „HÄPPI“ kennengelernt, was auch vielen Abgeordneten schon geläufig ist. „HÄPPI“ – nicht wie glücklich mit „Y“ am Ende, sondern „HÄPPI“ mit „Ä“ vorn, denn es geht natürlich um die hausarztzentrierte Versorgung. Hierbei geht es gerade darum – das wurde schon in vielen Studien von der Universität Heidelberg begleitet –, dass man ein bestehendes Team aus akademisierten und nicht akademisierten Fachkräften hat, was genau dazu führt, dass der Hausarzt oder die Hausärztin zum Beispiel von zeitfressenden Hausbesuchen entlastet werden kann, wenn es nur darum geht, zum Beispiel eine Blutabnahme durchzuführen oder Blutdruck zu messen oder ähnliche Dinge zu tun. Aus meiner Sicht bietet so etwas eine Chance, wenn man versucht, die vorhandenen Ärztinnen und Ärzte von diesen Aufgaben zu entlasten. Natürlich gehört auch all das dazu, was hier unter dem Stichwort „Landarztquote“ schon angesprochen wurde. Wir müssen uns dafür einsetzen – dafür hat sich ja auch die OstMPK ausgesprochen –, eine Änderung des Staatsvertrags zu erreichen, sodass es auch eine höhere Vorabquote gibt. Man muss sich immer vor Augen halten, momentan haben wir 17 Studierende pro Durchgang, die für eine Niederlassung in Bedarfsgebieten gewonnen werden können. Das ist deutlich zu wenig. Wir haben hier im Plenum in der letzten Legislatur ja das Signal empfangen, dass mit dem Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz der Klebeeffekt der Region gestärkt werden soll. Aber es muss ja auch darum gehen, für die ganz konkrete Disziplin in den Bedarfsgebieten mehr zu gewinnen. Ich halte die Initiative der Ost-MPK deswegen für ausgesprochen gut und richtig und bin zuversichtlich, dass wir mit diesen beiden Einflugschneisen – einerseits von den 117 Sitzen durch Niederlassungsförderung und Fahrschule wieder mehr zu besetzen und andererseits einfach die Zeitressource der Ärztinnen und Ärzte zu schonen – das gemeinsame Ziel erreichen können, dass Ärztinnen und Ärzte rasch erreichbar sind. Ob es dann 20 oder 21 Minuten dauert, ist, glaube ich, einfach eine reine Geschmacksfrage. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zu dem Thema: „Hausärztliche Versorgung sichern: Thüringen als ‚20-Minuten-Land‘“
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Schenk. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1025 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Frau Abgeordnete Dr. Urban für die Fraktion der SPD.
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Sehr geehrter Herr Präsident, für Unterstützung wären wir natürlich auch immer dankbar. Ich darf anlässlich eines Tages, nämlich des „Tages der Familie“, der ist morgen, heute unsere Aktuelle Stunde begründen und auch erläutern. Wir als SPD verstehen uns ja sowieso immer als eine große Familie seit fast über 160 Jahren. Wir glauben das aber nicht zuletzt, weil Thüringen auch die Mutter und Wiege des Kindergartens ist und Thüringen ein Land ist, in dem sich Familien wohlfühlen sollten, dass Thüringen eigentlich das familienfreundlichste Bundesland werden sollte. Das beinhaltet natürlich ganz viele unterschiedliche Maßnahmen und Unterstützungsbedarfe. De facto ist es so – das ist ein bisschen wie bei unserem vorangegangenen Thema, wenn man von 20 Minuten und von Ärzten redet, die aber eigentlich fehlen –: Thüringen fehlen Familien. Wir verlieren über die Jahre immer mehr Familien. Unsere Geburtenrate ist aktuell auf einem Tiefststand. Wir haben – ich habe es mal in der Statistik nachgeschaut – zwischen 2005 und 2023, also in knapp 20 Jahren, 90.000 Familien in Thüringen verloren. Das heißt, unsere jungen Menschen werden immer weniger. Ich sagte gerade, es gibt vielfältige Gründe, aber in Summe kann man natürlich sagen, es geht oft darum, Familien zu stärken, sie aber auch vor Überlastung zu schützen bzw. zu entlasten. Das ist natürlich an erster Stelle oft die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – und das nicht nur für uns Frauen, sondern für alle Menschen in einer Familie. Für uns als SPD ist deswegen schon der erste Schritt, wenn es um Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, die Diskussion, die aktuell auch herrscht, bei der es um die zwei freien Samstage geht. Es gibt ja Menschen, die an Samstagen arbeiten müssen, und das nicht nur im Verkauf, und da wird im Moment diskutiert, ob man einfach diese Samstage freigibt, und das sei ja nur so eine Sache von den Gewerkschaften. Für uns als SPD ist das eben auch Familie, dass man mindestens zwei freie Samstage im Monat zur Verfügung hat,
(Beifall SPD)
dass man am Wochenende Zeit mit der Familie verbringen kann, weil wir glauben, Zeit ist durch nichts zu ersetzen. „Zeit“ ist natürlich auch das Stichwort, wenn es um die Vereinbarkeit geht. Wir haben den Kindergarten erfunden, aber man könnte auch sagen, wir entwickeln das immer weiter. Wir sind ja bei Ganztags-Kitas, dass es eben nicht nur um die Ganztags-Kitas geht, sondern dass zum Beispiel auch die Betreuung in den Kitas qualitativ gut ist, dass es eben keine hohen Betreuungsschlüssel gibt, sondern dass wir da immer weiter nachschärfen, sodass unsere Kinder schon im Sinne einer frühkindlichen Bildung eine bestmögliche, nicht nur Betreuung, sondern auch Entwicklung erfahren dürfen.
(Beifall SPD)
Und es geht weiter. Es geht auch bei den Kindern weiter, also gesundes, kostenfreies Mittagessen, dass Eltern nicht auch dafür immer noch in die Tasche greifen müssen, dass Ausbildung und Bildung kostenfrei sind. Da zählt natürlich das dritte kostenfreie Kita-Jahr mit rein, aber es zählt natürlich auch, Leben ist immer Bildung, also man hat lebenslange Fortbildung. Insofern ist das auch Teil unserer Programmatik, wofür wir werben möchten. Am Ende funktioniert natürlich Familie auch nur in Netzwerken. Man braucht Netze, wenn mal irgendetwas schiefgeht. Man braucht die Hebamme schon ganz am Anfang, wenn man ein Kind zur Welt bringen und eine Familie gründen will. Man braucht sie vorher, wenn man noch ganz aufgeregt ist, man braucht sie während der Geburt und man braucht sie vielleicht auch danach, wenn Fragen auftauchen. Wir haben gerade ein Gespräch mit Hebammen gehabt, die im Moment wirklich zu kämpfen haben, weil da ganz neue Kosten auf die Hebammen zukommen bzw. schlechte Vergütungen. Auch da müssen wir uns natürlich starkmachen. Aber es geht natürlich auch um Beratung, wenn eine Familie nicht klarkommt, wenn das Chaos über eine Familie hereinbricht und man einfach mal einen Rat braucht. Es geht um Kinder und Jugendliche, die vielleicht manchmal psychisch erschlagen werden und Dinge wie einen Stein mit sich herumschleppen und da Unterstützung in der Schule oder in ihrem anderen Setting, in Vereinen etc. brauchen. Wir wollen sie natürlich auch in ihren Vereinen mit all ihren Talenten und Fähigkeiten entwickeln. Und wir brauchen ein Zusammenleben der Generationen, denn am Ende ist es ja so, dass Jung von Alt profitiert und auch umgekehrt. Ich habe gestern ein neues Wort gelernt, das nennt sich „blaue Zone“. Wir hatten gestern eine Runde zur Pflege – darauf kommen wir in der nächsten Aktuellen Stunde – und da wurde gesagt, es gibt blaue Zonen. So werden Regionen genannt, in denen Menschen besonders alt werden. Warum werden sie besonders alt? Weil sie Geselligkeit, Familie miteinander leben. Das ist ein ganz wichtiger Faktor, wenn es ums Wohlergehen geht. Deswegen wollen wir natürlich solche Programme wie AGATHE, Mehrgenerationenhäuser, Familienfreizeitprogramme, das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ nicht einfach nur weiterführen, sondern stärken und unterstützen. Wir gehen mit der Zeit – das ist mein letzter Punkt –, wir haben neu eine Familien-App, die all das ins digitale Zeitalter überführt. Deswegen möchte ich hier am Ende einen kleinen Werbeblock anführen: Nutzen Sie unsere Familien-App! Die ist aus der Coronazeit geboren. Damals haben wir uns gesagt, die Familien brauchen auch wieder mal etwas anderes als nur die eigenen vier Wände. Jetzt ist sie digital und ich freue mich, wenn Sie sie benutzen und damit etwas Gutes geschaffen wurde. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Vielen Dank, Frau Dr. Urban. Als Nächste rufe ich Abgeordnete Mengel-Stähle für die Fraktion der AfD auf.
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause am Livestream, alles steht und fällt mit den Familien eines Landes. Zunächst, liebe Fraktion der SPD, möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie das Thema „Familienfreundlichkeit“ zur Aktuellen Stunde eingebracht haben, denn die Familie ist die Keimzelle eines jeden Volks und somit einer der wichtigsten politischen Schwerpunkte unserer Partei.
(Beifall AfD)
Nicht ohne Grund steht die Familie laut Artikel 6 Grundgesetz und der Verfassung des Freistaats Thüringen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es ist längst überfällig geworden, die Bedürfnisse der Familien wieder in den Mittelpunkt unseres Handelns zu rücken, denn ein Volk wächst und gedeiht mit dem Wohlstand seiner Familien.
(Beifall AfD)
Sie sprechen von Familienfreundlichkeit, indem Sie Rahmenbedingungen schaffen wollen, die speziell Familien in den Blick nehmen, um die Lebensqualität vor Ort zu stärken und den Standortvorteil zu erhöhen. Dabei erwähnen Sie auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine gute Betreuung und Pflege sowie ein gelungenes Miteinander der Generationen sowie attraktive Freizeitangebote. Sie meinen also, Ihre neu geschaffene Familienfreundlichkeit könne dazu beitragen, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken und Thüringen für Fachkräfte attraktiver zu machen. Ist Ihnen eigentlich aufgefallen, dass Ihre familienfreundlichen Rahmenbedingungen im Widerspruch zu Ihrem Koalitionspartner, der CDU, stehen, die aktuell im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Ermöglichung einer 78-Stunden-Arbeitswoche fordert?
(Beifall AfD)
Ihre Maßnahmen sind alles andere als geeignet, um dem demografischen Wandel positiv zu begegnen. Das Ziel einer funktionierenden Familienpolitik muss doch sein, wirksame Maßnahmen zum Erhalt des eigenen Volks zu ergreifen, sprich, den Menschen eines Landes die besten Bedingungen zu bieten, damit sie sich aus eigenem Antrieb heraus dazu entscheiden, wieder Kinder zu bekommen. Dazu gehört auch, die Familie wieder als Einheit zu betrachten, also die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern, und das Familienleben zu stärken. Wenn Sie von Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen, möchte man Ihnen glatt unterstellen, dass Familienfreundlichkeit hier für Sie bedeutet, die Kinder den Eltern abzunehmen, sie fremd zu betreuen, sie fremd zu erziehen, damit die Eltern ganztags arbeiten gehen können, um reichlich Steuergelder zu erwirtschaften, die Sie dann wieder großzügig in der ganzen Welt verteilen. Natürlich ist eine gute Kinderbetreuung wichtig, aber sie darf nicht in eine Ganztagsbetreuung ausarten. Wo bleibt denn da noch Zeit für Freizeitangebote? Wie sollen berufstätige Familien diese Angebote nutzen, wenn sie den ganzen Tag außer Haus sind, wenn die Familienzeit somit nur noch auf die Wochenenden beschränkt ist? Wo bleibt denn da neben dem Haushalt noch Zeit für ein Miteinander der Generationen oder auch Zeit für die Großeltern? Auch ist schwer nachvollziehbar, wie Sie mit Ihrer millionenschweren Familien-App maßgeblich dazu beitragen wollen, die Familienfreundlichkeit zu fördern, um Thüringen als Wirtschaftsstandort zu stärken oder dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. An den Rahmenbedingungen wird auch Ihre App nichts ändern, Ihre Maßnahmen bleiben familienunfreundlich. Wir sind der Ansicht, dass sich der Staat endlich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren sollte. Das bedeutet, im Rahmen seiner Verpflichtung zur Daseinsvorsorge für ein solides Fundament aus Sicherheit und Wohlstand zu sorgen. Zudem ist es auch seine Aufgabe, wieder positive Zukunftsaussichten zu schaffen. Stattdessen breiten sich in der Bevölkerung enorme Zukunftsängste aus. Kriegsgefahr, permanentes Säbelrasseln, Weltuntergangsszenarien infolge einer staatlich betriebenen Klimahysterie und die Angst vor dem lebensnotwendigen CO , starke Preissteigerungen in Be2 reichen wie Mobilität, Gesundheitsversorgung, Lebenshaltungskosten, um hier nur einige wenige zu nennen. Auch muss das Einkommen eines Elternteils wieder ausreichen, dass der andere Elternteil neben der Arbeit auch noch Zeit für die Erziehung seiner Kinder hat. Das ist doch echte Familienfreundlichkeit,
(Beifall AfD)
die aktiv dem demografischen Wandel entgegenwirkt und unser Land nachhaltig positiv beeinflussen wird. Und so klappt es im Übrigen auch mit dem Nachwuchs.
(Beifall AfD)
Auf diese Weise könnten zudem auch deutsche Familien, die somit längst verlorengeglaubten Fachkräfte, wieder aus dem Ausland nach Deutschland zurückgeholt werden, die unser Land einst wegen fehlender Perspektive verlassen haben. Somit wäre auch eine Massenmigration, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben, nicht mehr notwendig. Ich komme also zu dem Ergebnis: Ja, Familienfreundlichkeit als Zukunftspotenzial für Thüringen muss gestärkt werden, doch die Bedingungen hierfür sind einfach noch nicht gegeben. In erster Linie sind eben nicht vorrangig die Akteure bestimmter Fördermaßnahmen, sondern die Familien selbst zu unterstützen. Einzig die von Ihnen erwähnte Erweiterung des Programms AGATHE ist aus unserer Sicht eine positive Maßnahme, die wir sehr begrüßen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mengel-Stähle. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Heber für die Fraktion der CDU auf.
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf den Zuschauerrängen, auch ich danke für die Einbringung dieses Themas, aber es ist natürlich schwierig jetzt nach der Rede. Auf jeden Fall möchte ich am Anfang die Gelegenheit nutzen, ein paar grundsätzliche Ausführungen zum Thema „Familie“ zu machen. Ja, Familien sind das Herz unserer Gesellschaft und der Schlüssel für eine gute Zukunft. Wenn man auf die Zahlen des aktuellen Mikrozensus des Statistischen Landesamts schaut, dann hat sich die Zahl der minderjährigen Kinder in Familienhaushalten seit 2013 um 13,9 Prozent erhöht. Im Jahr 2023 haben 333.000 Kinder im Alter unter 18 Jahren in Thüringer Familien gelebt, das sind 41.000 mehr als vor zehn Jahren. Der Grund für diese Entwicklung liegt vor allem in den geburtenstarken Jahren der Vergangenheit. In den Jahren 2013 bis 2018 wurden jährlich mehr als 17.000 Kinder geboren. Diese Zahl – die Kollegin der SPD, Frau Dr. Urban, hat es schon angesprochen – ist aber seit Jahren rückläufig. 2023 waren es zuletzt 12.900, so wenig wie seit 30 Jahren nicht mehr. Das bedeutet für uns alle eine große Herausforderung, denn – so sehe ich das – der demografische Wandel wird langsam zu einer demografischen Krise. Hier gilt es auch, die Ursachen gründlich aufzuarbeiten und ein Klima zu schaffen, das junge Menschen zur Elternschaft ermutigt und Ja zu Kindern sagen lässt, auch Ja zu einem weiteren Kind. Jedes fünfte Kind lebt in einer Familie mit mindestens zwei Geschwistern, das heißt, in den knapp 10 Prozent der Thüringer Familien, die als kinderreich gelten, leben ca. 20 Prozent der Thüringer Kinder, 15 Prozent davon bei einem alleinerziehenden Elternteil. Insgesamt ist jede fünfte Mutter in 2023 alleinerziehend, 2013 war es noch jede vierte. Ja, Familien sind in ihren jeweiligen Lebensformen sehr vielfältig. Familie ist überall dort, wo Eltern für ihre Kinder sorgen und dauerhaft und verbindlich für sie Verantwortung übernehmen, aber auch dort, wo erwachsene Menschen verschiedener Generationen füreinander einstehen. All diese Formen von Familie müssen wir als Politik im Blick behalten. Neben der Inflation, aber auch bei steigenden Lebenshaltungskosten in allen Bereichen sind Familien jedoch besonders belastet. Eine ganz besondere Belastung haben viele Thüringer Familien in der Coronazeit gespürt, als Betreuung nicht zur Verfügung stand und die Eltern gleichsam neben Berufstätigkeit die geschlossenen Kindergärten und Schulen irgendwie kompensieren mussten. Für alle Familien, aber gerade bei denen mit mehreren und auch beeinträchtigten Kindern war das eine enorme Belastung. Für mich persönlich bedeutete das: ein Abiturient, eine Grundschülerin im Lockdown und gelegentlich noch ein Kindergartenkind in der Betreuung, da war Homeoffice gelegentlich Nachtschicht. Wir haben das aber als Familie irgendwie gewuppt. Die Auswirkungen werden uns aber alle noch lange beschäftigen. Deshalb ist es auch wichtig, gerade die Situation von Familien in den Blick zu nehmen und Lehren zu ziehen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Thüringen zu einem Ort zu machen, an dem Familien sich wohlfühlen und vor allem Kinder gut aufwachsen und ihre Zukunft gestalten können. Wir brauchen Arbeitgeber, die die Elternschaft als soziale Qualifikation anerkennen und wertschätzen, flexible Arbeitszeitmodelle – und da sollte man vielleicht mal besser nachlesen mit dieser 78-Stunden-Woche, also es fordert keiner die 78-Stunden-Woche, sondern hier geht es um flexible Arbeitszeitmodelle –, die in der Familienphase eine echte Vereinbarkeit ermöglichen, ebenso Betreuungsangebote, die auf die Bedürfnisse von arbeitenden Eltern Rücksicht nehmen und – ja – auch finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder länger selbst betreuen möchten. Politik darf nicht bevormunden, sondern sollte echte Wahlfreiheit für Eltern ermöglichen; die Abschaffung der Hortgebühren zum Beispiel, die wir uns auch vorgenommen haben, wäre ein guter Schritt. Familienfreundlichkeit gehört aber nicht nur in die Sozialpolitik – Familienpolitik ist eine Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern. Familienfreundlichkeit ist kein kurzfristiges Ziel, sondern ein langfristiges Investment in die Zukunft Thüringens. Indem wir die Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure vor Ort unterstützen, schaffen wir ein Umfeld, in dem sich Familien wohlfühlen können. Das ist nicht nur gut für die Familie selbst, sondern auch für die gesamte Gesellschaft und ebenso die Wirtschaft. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Thüringen zu einem echten Familienland zu machen: stark, lebenswert und zukunftsfähig. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heber. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Maurer für die Fraktion Die Linke auf.
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen, wenn man hier so einigen Reden zuhört, nicht allen, aber bei einigen, zeichnet sich so eine relativ eindimensionale Nullachtfünfzehn-Vorstellung von Familie ab. Aber ich glaube, das ist eigentlich, wenn wir an Familien denken, dass wir alle eine sehr individuelle Vorstellung davon haben, was das eigentlich ist. Das ist auch gut und richtig so,
(Beifall Die Linke)
denn es gibt – Gott sei Dank! – heutzutage viele unterschiedliche Konstellationen, einige davon werden vom Gesetz gefördert – haben wir gerade schon gehört –, andere dagegen kämpfen immer noch um Anerkennung. Für diejenigen, die das betrifft, will ich zumindest in meiner Rede voranstellen, dass ich sie sehe und dass ich meine Rede vor dem Hintergrund halte, dass ich davon überzeugt bin, dass nicht nur Mutter, Vater, Kind eine Familie sind oder es in einer Familie darum gehen würde, Kinder zu bekommen, sondern dass ich bei Familie auch an Geschiedene denke, an Alleinerziehende, an Menschen, die kinderlos sind, an Menschen, die in Freundschaft Kinder erziehen, Menschen die Freunde als ihre Wahlfamilie sehen und ich diese als Familien bezeichne, obwohl diese ganz oft ausgeklammert werden, auch bewusst ausgeklammert werden. Ich war so ein bisschen überrascht, liebe SPD, als ich die Begründung von Ihrer Aktuellen Stunde und dort von Standortvorteilen sowie der Gewinnung von Fachkräften gelesen habe. Frau Urban ist dann – Gott sei Dank! – weit über die Begründung hinaus gegangen und hat noch einmal mehr Dimensionen eingebracht, wie man Familien fördern und wie man auch Familien sehen kann. Damit bin ich auch total happy. Bei einem Widerspruch bleibt es allerdings: In Ihrer Begründung beschreiben Sie die Thüringer Familien-App als eine der guten Maßnahmen, um Familien in Thüringen zu halten oder sie davon zu überzeugen, nach Thüringen zu kommen. Und ja, ich lasse mich davon überzeugen, dass die Familien-App ein wirklich gutes Gadget sein kann. Wir haben im Sozialausschuss darüber gesprochen, dass es noch einige Lücken gibt und sie für ganz viele Menschen noch nicht so nutzbar ist – übrigens ja nicht nur für Familien, sondern auch für Seniorinnen, einzeln, wie sie da sind, für Menschen, die Interesse an einem Kulturangebot haben usw. usf. Ich hoffe, dass es das mal in Zukunft sein wird. Ich glaube auch, dass es richtig war, das Geld zu investieren, weil es Menschen dabei hilft, sich zu informieren, zu netzwerken usw. Noch ist es, glaube ich, nicht die geeignete Maßnahme, die wir tatsächlich brauchen. Ich habe bei Ihrer Überschrift eher an günstige Mieten gedacht, eine gute Bezahlung, auch an eine gute Gesundheitsversorgung – darüber werden wir heute noch an anderen Stellen sprechen – sowie an ein weltoffenes Thüringen. Mich zumindest würde das davon überzeugen, in einem Land wie Thüringen zu bleiben, wenn es sich als weltoffen darstellt – auch eine gute Bildung. Ich weiß, dass niemand hier dafür das Geheimrezept hat und die ultimative Lösung, wie das irgendwie gut umgesetzt werden kann. Der Kollege sagt, doch. Ich glaube, es fehlt dann oft am Geld und an den Mitteln. Aber wenn es das Geheimrezept gibt, frage ich, warum es noch nicht auf dem Tisch liegt. Immer her damit! Die App ist es aber, glaube ich, nicht. Worin ich Ihnen aber zustimme, ist – so schreiben Sie es auch in der Begründung und Sie haben es in Ihrer Rede erwähnt –, dass das Familienförderungssicherungsgesetz und auch das LSZ schon Maßnahmen sind, die uns bei der Familienförderung vorangebracht haben. Ich bin auch froh, dass es ein gemeinsames Projekt der letzten Legislatur gewesen ist. 2019 haben wir mit dem Umbau der Familienförderung in Thüringen begonnen. Ich glaube, dass das ein wichtiger Meilenstein war, auf dem wir jetzt immer noch aufbauen werden, weil unsere Idee total simpel war. Wir haben nämlich gesagt: Wir gehen in die Familienförderung vor Ort, das Land stellt die Gelder zur Verfügung, die Kommunen, die kreisfreien Städte und Landkreise entscheiden aber selbst, was sie mit dem Geld machen sollen. Das war eine maßgebende Neuausrichtung der Familienförderung – vor allen Dingen weil es auch ein breiterer Begriff als Mutter, Vater, Kind von Familie war. Ich würde sagen, dass das gut und richtig so war.
(Beifall Die Linke)
Auch die überörtliche Familienplanung ist eine wichtige Sache, AGATHE haben Sie erwähnt. Auch das haben wir gemeinsam eingebracht und ist eine verdammt gute Sache. Wir haben als Linke ja in der Haushaltsverhandlung einen Antrag eingebracht – 850.000 Euro. Ich bin froh, dass Sie alle zugestimmt haben, weil das AGATHE nicht nur unterstützt und für die Zukunft sichergestellt hat, sondern ermöglicht hat, dass AGATHE weiterentwickelt werden kann. 19 Sekunden habe ich noch, deswegen will ich zumindest noch erwähnen, dass wir in Aktuellen Stunden gern über bundespolitische Themen sprechen. Und ich will schon auch sagen, dass Sie natürlich die Verantwortung in der GroKo haben, Themen wie „Familienförderung“ anzugehen, wie zum Beispiel das Abschaffen von Armut, die in unserem Land immer größer wird, dass Sie das beachten müssen. Und ein Begriff hat mir natürlich gefehlt, und das ist die „Kindergrundsicherung“.
(Beifall Die Linke)
Ich glaube, damit steht und fällt eine gute Familienförderung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Maurer. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Wirsing für die Fraktion des BSW auf.
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, Familienfreundlichkeit ist kein Luxus. Sie ist die Grundlage für eine lebenswerte Zukunft in Thüringen – in unseren Städten genauso wie im ländlichen Raum. Heute sprechen wir aber über mehr als nur über Infrastruktur oder Einzelförderungen. Heute sprechen wir über ein zentrales Versprechen, dass wir den Menschen geben müssen: Thüringen soll ein Ort sein, an dem man gern lebt, gern Kinder großzieht und in Würde älter werden kann. Eine nachhaltige Steigerung der Familienfreundlichkeit, besonders im ländlichen Raum Thüringens, erfordert ein konsequentes abgestimmtes Zusammenspiel zwischen Land, Bund, Kommunen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren. Warum ist das gerade jetzt so wichtig? Weil wir mitten in einer Zeit großer Herausforderungen stehen. Der demografische Wandel ist längst nicht mehr eine abstrakte Zahl, sondern zeigt sich in leerstehenden Gebäuden, in fehlenden Auszubildenden und in wachsender Einsamkeit älterer Menschen – vor allem im ländlichen Raum. Wenn wir diesem Wandel etwas entgegensetzen wollen, dann braucht es mehr als Strukturpolitik, es braucht ein echtes familienfreundliches Klima. Thüringen hat viele Stärken, auf die wir stolz sein können. Wir haben eine hohe Lebensqualität, in vielen Regionen bezahlbaren Wohnraum, starke Vereine, engagierte Kommunen. Das sind Standortvorteile, die man anderswo vergeblich sucht.
(Beifall BSW)
Unsere Kitas bieten im Bundesvergleich großzügige Öffnungszeiten und das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ fördert seit Jahren innovative gemeinschaftliche Ansätze vor Ort. Ein aktuelles Beispiel ist die brandneue Thüringer Familien-App. Sie bündelt wichtige Informationen und Angebote an einem Ort alltagstauglich, unkompliziert, lebensnah. Genau solche Schritte machen das Leben einfacher, stärken den Zugang zur Unterstützung und zeigen: Wir nehmen Familie ernst. Nun ist aber wichtig, dass die Familien-App mit noch deutlich mehr Leben, sprich, mit haufenweise Informationen gefüllt wird. Keine Frage darf zukünftig offenbleiben – egal, ob die Suche nach dem nächsten Babyflohmarkt, nach einer Sportgruppe für Demenzkranke oder den Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek im Nachbarort. Wir dürfen uns nicht auf dem Erreichten ausruhen. Thüringen ist stark ländlich geprägt und wir müssen uns daher auch immer die Frage stellen: Was brauchen Familien heute wirklich, besonders im ländlichen Raum? Verlässliche Kinderbetreuung, auch oder gerade in den Randzeiten, gute Schulen mit moderner Ausstattung und sicheren Wegen, Pflege- und Unterstützungsstrukturen für ältere Angehörige – wohnortnah und menschlich –, attraktive Freizeit- und Kulturangebote, die Kinder, Jugendliche und Eltern gleichermaßen ansprechen – besonders im ländlichen Raum, wo es ansonsten nur eingeschränkte Möglichkeiten gibt. Schnelles Internet – ja, auch das gehört zur modernen Familienfreundlichkeit. Und wir müssen die Akteure vor Ort stärken – Erzieherinnen, Schulsozialarbeiter, Familienzentren, Ehrenamtliche.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Denn sie sind es, die tagtäglich Menschen begleiten und auffangen. Oft über die Grenzen ihrer Belastbarkeit hinaus. Programme wie AGATHE, die Einsamkeit im Alter bekämpfen, oder der Landesfamilienförderplan sind richtige und wichtige Instrumente, aber wir müssen sie ausweiten, besser verzahnen und noch viel bekannter machen. Familienfreundlichkeit ist keine isolierte Maßnahme, sie ist ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz. Wenn wir ihn ernst meinen, dann bedeutet das eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch durch mobile Arbeit sowie flexible Arbeitszeitmodelle, die Mitgestaltung von Eltern und Familien bei kommunalen Entscheidungen, auch in den kleinen Dörfern, die Anerkennung der Familienarbeit als das, was sie ist, eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Wir müssen Mobilitätslösungen für Schul- und Freizeitwege entwickeln und Lösungen besonders für den ländlichen Raum finden. Denn nur wer mobil ist, wird zum Beispiel auch die Familien-App nutzen können. Aber auch digitale Verwaltungsleistungen müssen wir familienfreundlich gestalten. Meine Damen und Herren, wenn wir wollen, dass junge Familien bleiben oder neu zu uns kommen, wenn wir wollen, dass ältere Menschen eingebunden werden, dann müssen wir weiter investieren – nicht nur Geld, sondern vor allen Dingen Aufmerksamkeit, Wertschätzung und politischen Willen. Das Land Thüringen muss vor allem Rahmenbedingungen schaffen, die auf die konkreten Lebensrealitäten der Familien abgestimmt sind, besonders dort, wo Distanzen groß und Angebote dünn sind. Der Bund ist aufgefordert, strukturelle Grundlagen
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
mit verlässlicher Finanzierung, gerechter Steuerpolitik und gesetzlicher Unterstützung für Vereinbarkeit und Teilhabe zu schaffen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wirsing. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schenk.
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ja, es ist, wie auch bei der vorangegangenen Aktuellen Stunde, hier die Frage, welchen Anspruch man formulieren will, und ich finde, neben der Hausarztversorgung innerhalb von 20 Minuten, ist es doch ein hehres Ziel und ein guter Anspruch, erst mal voranzustellen, wo man sich politische Wirkziele vorstellt. Da kann ich das Wirkziel „Thüringen als familienfreundlichstes Bundesland“ erst mal nur unterstreichen. Selbstverständlich kann ein Antrag zur Aktuellen Stunde nie die vielen Facetten umgreifen, die er eigentlich umgreifen müsste, denn natürlich ist Familie – genau wie Gesundheitspolitik – am Ende ein Grundlagenthema, wenn man, so wie ich das für die Landesregierung tun will, einen ganz weiten, breiten Familienbegriff in den Fokus stellt.
(Beifall Die Linke)
Da ist Familie eben alles, vom Verband kinderreicher Familien bis zum Landesverband der Alleinerziehenden, von dem Freundeskreis, der dauerhaft füreinander Verantwortung übernimmt. Denn das ist, glaube ich, die Definition, hinter der man sich versammeln kann: Familie ist dort, wo dauerhaft füreinander Verantwortung übernommen wird.
(Beifall Die Linke, SPD)
Deswegen bin ich auch sehr zufrieden damit, dass mein Ministerium durch den Thüringer Landesfamilienrat konstruktiv beraten wird, denn dieser Familienrat ist das Scharnier zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und politischer Entscheidungsebene, die zu Recht heute dieses Thema anlässlich des Familientags, der morgen ist, hier auf die Agenda gehoben hat. Sie haben also noch ein paar Stunden Zeit, morgen vor dem Plenum zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr, sofern Sie nicht zur Andacht gehen, noch einen schönen Besuch in einem Mehrgenerationenhaus oder Ähnlichem zu planen oder das einfach am Wochenende nachzuholen. Die Familien-App hilft Ihnen, etwas in Ihrem Umkreis zu finden. Der Thüringer Landesfamilienrat ist nun der, der den Landesfamilienförderplan aufstellt und die Ziele und Handlungsspielräume dort ganz konkret festlegt. Das heißt zum Beispiel, dass wir einen Arbeitskreis „Thüringer Familienorganisationen“, kurz AKF, haben, der dafür sorgt, dass wir nicht stellvertretend für die vielen Orte sprechen, an denen Familie stattfindet, sondern Beteiligung ermöglichen, was aus meiner Sicht, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen, sinnlogisch sein muss, um überhaupt erfolgreiche Familienpolitik in dem breiten Sinne zu gestalten, wie es hier von diversen Abgeordneten angesprochen wurde. Familienpolitik kann nur dann diese Breite abbilden, wenn man sich auch breit beraten lässt. Deswegen bin ich froh, dass Projekte wie die Mehrkindfamilienkarte, aber auch Projekte, die zum Beispiel in der Medienwelt aktiv sind, Digitaler Engel oder auch andere Punkte wie Onlineberatung oder Telefonseelsorge zu dem Netzwerk gehören, das wir Familien anbieten. All diese Dinge, die man hier zahllos und endlos aufzählen könnte, um damit Ihre Redezeit zu verlängern, was ich nicht vorhabe, fußen natürlich auf der Frage: Was ist das Fundament, auf dem das stattfinden kann? Da möchte ich – es gibt viele Teile, die zu diesem Fundament gehören – ein Schlaglicht auf das werfen, was aus meiner Sicht auch vor dem Hintergrund der anstehenden Haushaltsberatungen besonders zentral ist: das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, kurz LSZ. Mit diesem Landesprogramm – Frau Abgeordnete Wirsing hat es gerade angesprochen – wird eben kein Bonus gezahlt, sondern es geht darum, eine maximale Steuerungskompetenz zu erreichen und gleichzeitig die Praxisnähe durch eine enorm breite Ausdehnung im ganzen Land zu verbinden. Das LSZ hat seinen Wert also nicht nur darin, dass Geld ausgereicht wird, sondern es hat seinen Wert darin, dass das Land Thüringen im Prinzip die Fördermittelgeberrolle übernimmt und die kommunale Ebene selbst und eigenverantwortlich entscheidet, welche Maßnahmen gefördert werden. Das trägt gerade der Feingliedrigkeit von Thüringen und den unterschiedlichen Bedarfen, die regional ausgeprägt sind, Rechnung. Gleichzeitig wird die kommunale Familie natürlich dadurch entlastet, dass das Land Thüringen die fachliche Begleitung übernimmt und auch als strategischer Impulsgeber firmiert. Es ist deswegen eine gute Nachricht, dass in der vergangenen Legislatur gesetzlich eine Mindestfördersumme festgeschrieben wurde: Wir sind bei 15,92 Millionen Euro, die wir momentan jährlich zur Verfügung stellen. Weitere 11 Millionen Euro kommen eben aus den kommunalen Eigenmitteln, sodass wir von einem Gesamtvolumen von 27 Millionen Euro sprechen. Dieses Programm wird gern in den Fokus gerückt, nicht nur an solchen Aktionstagen wie heute. Erfolg ist aber kein Selbstläufer. Ich sage Ihnen nichts Neues, wenn man sich mal überlegt, wie Preissteigerungen allein durch Personal- und Sachkosten aussehen. Mit anderen Worten: Ein herzlicher Appell an dieser Stelle, auch bei Ihnen als Haushaltsgesetzgeber, immer mit in den Blick zu rücken, wenn wir die Erfolge des LSZ auch kommunal in unserem Dorf, in unserer Gemeinde, in unserem Kreistag würdigen und feiern wollen, sich immer zu fragen, wie diese verlässliche Struktur weiterentwickelt werden kann, was natürlich nur dann funktionieren kann, wenn Personal- und Sachkosten mindestens mitgedacht werden bei einer Flexibilisierung der Mindestfördersumme. Wenn man über eine Verstetigung und ein Ausbauen spricht, braucht es dann natürlich noch mehr und andere Mittel. Man kann, denke ich, ohne Übertreibung festhalten: Ohne das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben“ gäbe es heute in vielen Regionen Thüringens überhaupt keine bedarfsgerechte Infrastruktur für Familien, Kinder und ältere Menschen. Deswegen ist das Programm kein Bonus, sondern der Ausdruck eines modernen verantwortungsbewussten Sozialstaats. „Modern“ ist auch das Stichwort, das mich nahtlos zur viel gescholtenen und viel gelobten Familien-App leitet. Wir in Thüringen scheinen uns ja wieder daran zu bedienen, eine Sache möglichst genau zu machen, erst eine Sache ganz lange zu fordern, und wenn sie dann da ist, ganz lange zu beklagen, dass sie jetzt da ist. Das haben wir bei den Hausärzten vorhin schon geübt. Erst wollten wir alle, dass die Menschen möglichst lange leben. Jetzt beklagen wir, dass wir möglichst viele ältere Menschen haben. Und so ist es auch bei der Familien-App. Viele von Ihnen, die hier im Rund saßen, haben die gesamte letzte Legislatur damit zugebracht, sich zu beklagen, dass die Familien-App nicht da ist. Und jetzt ist es zweifelsohne ein Problem, dass die Familien-App da ist. Vielleicht wäre es hilfreich, wenn man den Anspruch formuliert, familienfreundlichstes Bundesland zu werden, dass man dies mit den Mundwinkeln nach oben tut.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ich will sagen, wir haben hier eine ausgesprochen gute Lage für Familienverbände, für Familienerholung, für die Dinge, die ich gerade geschildert habe, immer mit Luft nach oben, immer mit dem Anspruch, besser zu werden. So ist es natürlich auch bei der Familien-App, die eben nicht bloß ein besseres Google ist, sondern da entwickelt wurde, wo Familiengremien zusammenkommen, in den Beratungsstrukturen. Sie ist eine Idee, geboren nicht vom Kopf, sondern von der Basis, die eben neu Information, Beratung und Unterstützung bündelt. Und wer beim Thüringentag war und den Stand meines Ministeriums besucht hat, wo die FamilienApp sich sehr kreativ präsentiert hat, konnte in über 1.500 Gesprächen feststellen, dass es dort fast keine Kritik gab. Ich will Ihnen verraten, das lag unter anderem auch daran, dass niemand, der die Familien-App vorgestellt hat, an den Stand ging und sagte: Hallo, wir wollen Ihnen mal die Thüringer Familien-App vorstellen; im Übrigen hat die noch einige Mängel, aber laden Sie die trotzdem runter. – Wenn Sie also wollen, dass das Projekt, was wir hier einmal gemeinsam gefordert haben, was all die vielen Vorteile, zum Beispiel des LSZ und von AGATHE und von Krabbelgruppen, von ehrenamtlichem Engagement, von Feuerwehren und von weiß ich nicht noch wem, den ich hier aufzählen müsste, dass diese Angebote sichtbar, erreichbar werden, und zwar dann, wenn Sie gerade in dem Moment in Ihre Hosentasche greifen und das Telefon rausziehen, dann bitte ich Sie eindringlich, diese Familien-App auch als das anzuerkennen, was sie ist, als einen Beitrag zur Familienfreundlichkeit, als einen Beitrag, den wir positiv nach vorn stellen müssen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Momentan – Zahlen, Daten, Fakten sind ja auch wichtig – haben sich allein 300 Anbietende neu zu dieser App hinzubegeben, die zuzüglich zu den schon 4.500 Angeboten, die aus bestehenden Plattformen, wie zum Beispiel dem Familienkompass und der ThüCAT-Datenbank, in diese App eingespeist wurden. Mit anderen Worten: Sie selbst haben es in der Hand, dass diese App erfolgreich arbeitet. Besuchen Sie Ihr Mehrgenerationenhaus, andere geförderte Programme nicht nur am Tag der Familie und weisen Sie auf die Familien-App hin. Und weil das ja auch alles so anstrengend ist, freue ich mich gemeinsam mit Ihnen natürlich auch schon auf die Phase, in der wir uns dann gemeinsam ein bisschen erholen. Das wird zum Beispiel in der Sommerpause der Fall sein. Da kommt ein Thema in den Fokus, worüber ich mich sehr freue, dass wir es jetzt hier noch mal ansprechen können, weil dann auch die neue Bundesregierung hoffentlich Thüringen helfen und zur Seite stehen wird.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen dieses Thema noch mal ein bisschen in den politischen Fokus zu rücken, und zwar geht es mir um die Familienerholung. Wir haben in Thüringen ein schönes Netz von Familienerholungsstätten. Viele fragen sich vielleicht jetzt im ersten Augenblick, was das denn eigentlich ist. Es ist ja nicht bloß ein Urlaubsort, wo Sie und ich und wir alle hinfahren können, sondern es ist ein Ort, wo insbesondere einkommensschwache Familien die Möglichkeit haben, eine Auszeit vom belastenden Alltag zu nehmen und sich auch einen Urlaub leisten zu können. Das steht und fällt natürlich mit einer gewissen Unterstützung, denn wie man Ihnen ja nicht sagen muss, ist natürlich die Wirtschaftlichkeit daran aufgehangen, dass da auch eine Unterstützung geleistet wird. Mit anderen Worten: Wenn wir das familienfreundliche Bundesland für alle Einkommensgruppen sein wollen, ist auch das eine Frage, die man in den Haushaltsberatungen sicherlich in den Fokus rücken muss. Es gibt derzeit hier auch keine Unterstützung vom Bund. Und sicherlich bietet es sich an, auch die neuen Bundesministerinnen und Bundesminister, die an dieses Thema angedockt sind, in Ihren Wahlkreis zu Ihrer Familienerholungsstätte einzuladen. Ich werde auf jeden Fall dasselbe tun. Und wenn Sie schon mal dabei sind, sagen Sie einen schönen Gruß – wir sind auf dem Weg, familienfreundlichstes Bundesland zu werden. Dazu trägt auch AGATHE bei. Wir haben vieles, auf das wir in Thüringen stolz sein können. Ich unterstreiche den Appell von Frau Maurer, dass auch Weltoffenheit dazu gehört. Aber am meisten gehört auch dazu, dass wir nicht immer nur meckern, sondern mal ein bisschen stolz auf das sind, was wir schon geschafft haben. Dazu können wir alle hier in diesem Rund einen Beitrag leisten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zu dem Thema: „Familienfreundlichkeit als Zukunftspotential für Thüringen stärken – Bedingungen weiter verbessern, Angebote ausbauen und Akteure unterstützen“
Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde. Wem es aufgefallen ist, wir hatten eben nur Rednerinnen, das ist auch ein Novum, glaube ich. Mal sehen, ob wir das noch des Öfteren erfahren werden. Ich rufe nun den dritten Teil der Aktuellen Stunde auf – wir haben heute den Tag der Sozial- und Gesundheitspolitiker – Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1033 Auch hier eröffne ich die Aussprache und erteile der Abgeordneten Maurer für die Fraktion Die Linke das Wort.
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Pflegende Angehörige am Limit“
Noch einmal bedanke ich mich – Herr Präsident – auch bei Ihnen, liebe Kollegen, dass Sie mir zuhören und wir noch einmal über ein wichtiges Thema sprechen können, nämlich den Bereich „Pflege“, insbesondere die „pflegenden Angehörigen“. Wir haben ja in dieser Woche allerhand Veranstaltungen gehabt, bei denen wir auch pflegende Angehörige anhören konnten. Ich darf heute meine Kollegin Frau Güngör vertreten, die sich fachlich sehr detailliert mit diesem Thema auseinandersetzt. Ich darf heute sprechen, weil ich auch familiär sehr tief mit diesem Thema befasst bin. Wenn man Angehörige hört, dann sagen die mittlerweile: Ach, Leute, das ist alles total nett mit diesen Superhelden und wir sind Vorbilder und kriegen irgendwie Anerkennung von euch, also danke für die warmen Worte, aber das hilft uns am Ende des Tages nichts, wenn wir irgendwie nachts am Pflegebett unseres Kindes oder unserer Partner sitzen. Das hilft uns irgendwie nichts, wenn wir nachts nicht schlafen können, weil wir Angst davor haben, ob das Geld oder die Kraft reicht oder wir unseren Job reduzieren, weil wir halt einfach die Pflegearbeit übernehmen müssen. – Es ist ein wichtiger Teil der politischen Debatte, diese Anerkennung auszudrücken – das will ich sehr wohl auch machen –, aber natürlich müssen wir uns auch grundlegend überlegen, was wir an diesem politischen System verändern müssen, das Angehörige durchaus belastet. Ich will es mal ganz klar sagen: In Thüringen leisten über 160.000 Menschen genau das – sie pflegen ihre Angehörigen, und das unbezahlt, vielfach unsichtbar und auch ganz oft ohne jegliche Wahlmöglichkeiten. Das heißt, das sind 80 Prozent der Pflege – 80 Prozent. Wenn wir ganz oft darüber sprechen, dass Familien nicht mehr das sind, was sie mal waren und keiner will mehr Verantwortung tragen oder irgendwas, dann ist das eine Zahl, die ich gern raushole: Dass 80 Prozent der Pflege von Angehörigen übernommen wird, ist eine tolle Zahl. Das ist der Moment, an dem man Anerkennung zeigen muss. Das ist aber auch ein Moment, in dem man sagen muss, dass diese Selbstverständlichkeit, die wir einfach so hinnehmen, eigentlich auch das Ergebnis politischer Untätigkeit ist. Das ist nicht nur landespolitisch etwas, das wir irgendwie aufräumen können, sondern natürlich auch bundespolitisch. Und das ist auch etwas, das zeigt, dass wir noch immer nicht bis zuletzt anerkennen, was das für die pflegenden Angehörigen bedeutet. 80 Prozent, das sind eine ganze Menge. Ich würde sagen: Ein Teil des Problems liegt in unserer Pflegeversicherung. Ich behaupte, dass das keine vollwertige Versicherung ist, denn zumindest aus meiner Sicht arbeitet sie nach dem TeilkaskoPrinzip – ein schöner Begriff, der mir hier aufgeschrieben worden ist und den ich auch gern übernehme, weil der nämlich ziemlich deutlich zeigt, dass die Versicherung nur einen Teil, wenn überhaupt, die Grundlast trägt. Und was sagt uns das? Dass deshalb diese Struktur, das zentrale Versprechen, dass wir eigentlich immer wieder leisten, nämlich, dass wir ein soziales Sicherungssystem haben, eigentlich nicht gehalten werden kann. Wir versprechen den Leuten nämlich, dass sich die Leistungen an den Bedarfen orientieren würden. Ganz oft orientieren sich die Leistungen aber an den politischen Sparzielen. Ich will auch noch sagen – das mache ich mal kürzer, denn die Zeit fliegt davon –: Wichtig ist, dass wir eigentlich wissenschaftlich, politisch, auch im Erfahrungswert wissen, wie Pflege besser sein müsste, nämlich würdevoll sowohl für die Pflegenden als auch für die zu Pflegenden. Sie muss sich nach individuellen Bedarfen orientieren, denn das Leben, das schöne Leben, hört ja nicht dann auf, wenn man pflegebedürftig ist, und vor allen Dingen muss die Pflege solidarisch finanziert und gerecht bezahlt werden. Da erwähne ich gern ein Thema, das wir als Linke immer wieder in die Runde werfen und ich mache es auch heute: Das bedeutet, diese faire Finanzierung bekommen wir nur hin, wenn wir auch die Frage der solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung mal ansprechen und ganz deutlich sagen, eine solidarische Kranken- und Pflegeversicherung funktioniert nur dann, wenn sie alle Gruppen einschließt – abhängig Beschäftigte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Freiberufler und natürlich auch uns Parlamentarier/ ‑ innen. Denn dann erst wird Pflege nicht mehr zur Randaufgabe, sondern als ein Kernbestandteil unseres Sozialstaats begriffen. Weil die Zeit davonfliegt, will ich noch eine sehr wichtige Sache sagen – und das würde auch meine Kollegin Güngör sagen –: Pflege ist weiblich; drei Viertel aller pflegenden Angehörigen sind Frauen!
(Beifall Die Linke)
Ihre Autonomie, ihre berufliche Entfaltung, ihre soziale Teilhabe, all das wird strukturell beschnitten, wenn wir uns nicht mit dieser Ungleichverteilung in der Care-Arbeit auseinandersetzen, wenn wir diesen blinden Fleck in unserem Menschenrechtsverständnis nicht aufdecken. Deswegen ganz zum Schluss: Wer über Gerechtigkeit spricht, muss über eine gute Gesundheitsversorgung, muss über die Pflege sprechen, also nicht nur über akute Krankheitsbehandlung, sondern über die dauerhafte Sorgearbeit. Der muss begreifen: Es ist keine Einzelaufgabe, sondern eine gesellschaftliche! Und einen letzten Satz, damit Sie auch sehen, dass ich nicht nur rede, sondern wir auch politische Arbeit leisten: Im Haushalt 2025 haben wir genau das begriffen und als Linke einen Antrag über 4 Millionen Euro für Investitionszuschüsse in Pflegeeinrichtungen durchgesetzt. Ich glaube, das war ein gutes Ding, und ich bin froh, dass die Mehrheit dieses Hauses dem auch zugestimmt hat. Danke.
(Beifall Die Linke)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Pflegende Angehörige am Limit“
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, meine Vorrednerin hat gerade gesagt: Pflege ist weiblich. An dieser Stelle nehme ich noch mal Bezug auf den Landtagspräsidenten, der gerade gesagt hat, auch die Rednerinnen sind hier weiblich. Er hat gesagt, man muss es nicht doppeln. Ich frage mich nur, warum so viele männliche Kollegen jetzt gerade lieber Kaffeepause machen und nicht hier drin zuhören.
(Beifall Die Linke, SPD)
In jedem Fall sollte Pflege nicht nur weiblich sein, sondern Pflege wird eben – und deswegen ist auch das Thema – oft in den Familien von Angehörigen geleistet. Es betrifft natürlich die Frauen wie die Männer. Deswegen – wir hatten ja gerade gesagt, Familie ist dort, wo man füreinander da ist – ist das natürlich auch in erster Linie immer ein Aspekt des Füreinander-da-Seins. Viele leisten diese Care-Arbeit in den Familien, diese Pflegearbeit aus einem inneren Antrieb, aus einer inneren Nähe und auch letztendlich, weil man immer das Gefühl hat, man will dem anderen Gutes tun, man will, dass es dem Familienmitglied gut geht. Man bekommt natürlich auch viel dafür zurück, an Blicken oder Zuwendung, was auch immer. In jedem Fall sind wir aber der Meinung, das allein reicht natürlich nicht, denn de facto ist es so, wir hatten gestern eine Runde mit dem Verein „wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Thüringen e.V.“, wo unter anderem eine Zahl genannt wurde, wie viel Geld allein – und zwar eine dreistellige Milliardensumme – eingespart wird, weil wir in den Familien im Stillen, unentgeltlich, ohne jegliche Unterstützung Pflege leisten. Dass dem so ist, das entlastet unsere Gesellschaft, aber gleichzeitig belastet es unsere Gesellschaft natürlich auch, denn jemand, der pflegt und vielleicht auch Vollzeit zu Hause pflegt, ist nicht mehr im eigenen Job belastbar bzw. er reduziert die Arbeit, sofern er es kann, wenn das die finanziellen Spielräume überhaupt zulassen. Die Menschen kommen teilweise an ihre mentale, psychisch-körperliche Belastungsgrenze und werden im schlimmsten Falle selbst krank. Ich erlebe das ganz oft in meinem Alltag, dass dann Angehörige sagen: „Ich weiß gar nicht, wo ich mich hinwenden soll. Ich weiß gar nicht, wo bekomme ich Hilfe, welche Hilfe bekomme ich? Was soll ich tun?“ Hier wollen wir als Politik deutlich mehr tun als nichts. Wir wollen auf jeden Fall Unterstützung leisten, auch wenn es nicht immer direkt sofort das Geld ist. Wir als SPD würden uns sogar wünschen, dass es Geld für pflegende Angehörige, einen Lohn gibt, wenn jemand zum Beispiel seine Arbeit um 50 Prozent reduziert, dass er dann natürlich auch quasi wie bei einer privaten Pflegegesellschaft angestellt werden und zumindest eine Mindestlohnentlohnung bekommen kann, damit er finanziell nicht solche Einbußen hat. Wir glauben aber auch, es braucht noch mehr Unterstützung. Es braucht wirklich transparenten Zugang zu Beratungsangeboten. Wir hoffen, dass wir im Rahmen der Überarbeitung der Landespflegeplanung endlich dahin kommen, mehr Pflegestützpunkte in Thüringen zu initiieren, denn am Ende ist es oft – da sind wir wieder bei der Bürokratie – ein gesetzliches Wirrwarr, durch das man sich kämpfen muss. Man muss also erst mal ganz viele Anträge schreiben und ganz viele Normen erfüllen, ehe man dann Zugang zu den vielen einzelnen Leistungen hat. Man braucht ein Sortieren von diesen Leistungen, was für einen selber passt. Manchmal sind es die ganz einfachen Dinge, dass man lernt, wie ich zum Beispiel bestimmte Griffe mache, um die Oma gut aus dem Bett zu holen, ohne dass ich gleich selber einen Bandscheibenvorfall erleide und dadurch krank werde. Wo gibt es zum Beispiel einen Kurzzeitpflegeplatz, einen Entlastungspflegeplatz, falls ich mal in den Urlaub fahre oder selber im Krankenhaus eine Behandlung brauche und nicht für die Pflege da bin? Also, es braucht mehr als nur ein Angebot. Und letztendlich müssen wir – da sind wir auch wieder bei der Bundesebene – auch hinterfragen, ob wir nicht dahin kommen sollten, dass wir Pflegezeit ähnlich wie bei Krankschreibung auch als eine Art Leistung ansehen, die man sich zum Beispiel genehmigen lassen kann, wo man Lohnfortzahlung hat. Also wir sprechen von einer Familienpflegezeit. Letztendlich ist es so, wenn jemand krank ist, bekommt er einen Krankenschein und kann auch erst mal zu Hause bleiben. Bei der Pflege ist das nicht so geregelt, also auch nicht, wenn man ein Kind pflegt. Insofern würden wir das natürlich gern anregen, dass das im Sinne der Pflegezeit fortgesetzt wird. Ich würde jetzt gern noch sehr viel mehr sagen, nämlich dass es auch auf Bundesebene eine Reform zur Pflegeversicherung braucht. Da geht es um die Kosten, die wir in der Pflege haben. Aber meine Zeit ist leider abgelaufen. Deswegen würde ich hier an diesem Punkt enden wollen, ohne dass ich glaube, dass wir das Thema hier beenden, denn das werden wir natürlich noch öfter beackern müssen. Es ist ein weiter Weg, und den müssen wir natürlich gemeinsam finden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Pflegende Angehörige am Limit“
Herr Präsident, verehrte Zuschauer am Livestream und auf den Tribünen, die Linksfraktion hat heute eine Aktuelle Stunde zu einem Thema beantragt, das unzweifelhaft wichtig ist: die Situation pflegender Angehöriger in Thüringen. Ja, diese Menschen sind am Limit, und zwar schon seit Jahren. Und nein, liebe Linke, die Verantwortung dafür liegt nicht bei mysteriösen Kräften oder strukturellen Zwängen, sie liegt ganz konkret bei Ihnen, bei Ihrer Politik, bei Ihren Prioritäten.
(Beifall AfD)
Wenn Sie jetzt mit betroffener Miene von über 160.000 Pflegebedürftigen sprechen, die überwiegend zu Hause von ihren Familien versorgt werden, dann frage ich Sie: Was genau haben Sie in den letzten Jahren getan, um diese Menschen zu entlasten? Was ist passiert außer Sonntagsreden? Sie beklagen den Missstand, dass pflegende Angehörige kaum Hilfe bekommen. Richtig. Aber wer hat denn die Hürden bei der Beantragung von Leistungen immer weiter erhöht? Wer hat die Sozialgesetzgebung so verklausuliert, dass man inzwischen einen Pflegeberater braucht, um überhaupt ans Pflegegeld zu kommen?
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Alles
Bundesrecht!) Nun als Krönung Ihrer Selbstverklärung präsentieren Sie uns heute Ihre Erfolgsmeldung: 4 Millionen Euro für Investitionszuschüsse. 4 Millionen Euro nicht etwa für pflegende Angehörige, sondern für Pflegeeinrichtungen, also für Träger, für Strukturen, für Bürokratie – genau das, was das System bereits überfrachtet. Wir müssen vom Menschen her denken, von denen, die jeden Tag pflegen, ohne Pause, ohne Lohn, ohne Lobby. Meine Damen und Herren, die Realität in Thüringen sieht anders aus als das, was in Ihren Parteiprogrammen steht. Beispiele gefällig? Eine Frau pflegt einen dementen Mann rund um die Uhr und wird vom Amt hingehalten, weil die Verhinderungspflege erst ab Antragstellung im System zählt. Ein Mann kümmert sich um seinen Vater im Rollstuhl und wird von der Pflegekasse weitergereicht wie eine heiße Kartoffel. Berufstätige Kinder, die Eltern pflegen, stehen vor der Wahl: Existenz sichern oder Eltern versorgen? Eine Wahl, die in einem sozialen Rechtsstaat nicht existieren dürfte.
(Beifall AfD)
Pünktlich wie in jedem Jahr kommt Ihr Antrag genau zur Woche der pflegenden Angehörigen mit Infoveranstaltungen, Kaffee und Kuchen. Aber diese Menschen brauchen keine Alibi-Veranstaltung, sie brauchen Entlastung, und zwar sofort. Wir als AfD sagen ganz klar: Einführung einer Pflegezeit mit Lohnersatzleistungen analog zur Elternzeit für jeden, der seine Angehörigen pflegt – nicht als Gnade, sondern als Anerkennung;
(Beifall AfD)
Pflegegeld spürbar erhöhen, steuerfrei, dynamisiert, unbürokratisch; sämtliche Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Haushaltshilfen müssen auf Antrag sofort abrufbar sein, nicht erst Monate später; Abschaffung der absurden Nachweispflichten und Antragshürden, die pflegende Angehörige in den Wahnsinn treiben; radikale Neusortierung der Fördertöpfe: nicht mehr Geld für Genderprojekte, Demokratielotsen oder Antidiskriminierung, sondern für Menschen, die sich wirklich kümmern. Verehrte Abgeordnete, Pflege ist Alltag, Pflege ist Notwendigkeit, Pflege ist Opfer.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was
sagt die AfD zum Mindestlohn?) Und Pflege braucht endlich eine Stimme, die nicht heuchelt, sondern handelt.
(Beifall AfD)
Sie von den Altparteien haben über Jahre ein Pflegesystem geschaffen, das auf dem Rücken pflegender Angehöriger basiert und sie gleichzeitig behandelt wie Bittsteller. Das ist nicht nur ungerecht, das ist zutiefst unsozial.
(Beifall AfD)
Das ist die traurige Wahrheit, hinter der Ihre heutige Aktuelle Stunde steht. Sie inszenieren Betroffenheit, wo politische Verantwortung gefragt wäre. Deshalb sage ich Ihnen, Ihre Tränen sind falsch, Ihre Prioritäten sind falsch, Ihre Politik ist falsch.
(Beifall AfD)
Pflegende Angehörige brauchen keine Betreuungsrhetorik, sie brauchen eine Revolution des Systems und die wird es nur mit uns geben, mit der Alternative für Deutschland. Ich bedanke mich.
(Beifall AfD)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Pflegende Angehörige am Limit“
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss ehrlich sagen, ich muss jetzt ein bisschen schlucken nach der Rede, weil ich ehrlicherweise mit so einem Zungenschlag, mit so einer Aggressivität bei diesem Tagesordnungspunkt nicht gerechnet habe, weil ich eigentlich davon ausgegangen bin, dass wir uns einig sind, dass es uns heute vor allen Dingen erst mal darum geht, den pflegenden Angehörigen, denen, die Tag für Tag eine enorme Arbeit leisten und unter enormem Stress stehen, heute auch ein Stück weit Anerkennung zukommen zu lassen. Dass man hier quasi wie vom Volksempfänger zugetextet wird, zack und das und das und Sie alle sind schuld, habe ich so nicht kommen sehen, insbesondere weil da einige Sachen dabei waren, die schlichtweg falsch sind. Wenn jetzt gesagt wird, dass die – Lieblingswort – Altparteien daran schuld sind, dass es so viele pflegende Angehörige gibt und so viel gepflegt werden muss – ja, danke. Herzlichen Dank für die Blumen, dass wir dafür verantwortlich sind, dass es so viele alte Menschen in Deutschland gibt, dass die Lebenserwartung in Deutschland gestiegen ist und dass es den Menschen in Deutschland so gut geht, dass das überhaupt möglich ist.
(Beifall CDU, BSW)
Allein weil ich diese Replik auf Sie jetzt geben durfte, hat sich meine gesamte Redezeit schon erledigt. Auf die Art und Weise konnte ich nicht all das vortragen, was ich gern hätte machen wollen. Ich will vielleicht vor allen Dingen auch dann in der Art switchen, dass ich noch mal auf das Gespräch eingehe, das wir gestern mit dem Verband der pflegenden Angehörigen hatten. Es wurde da sehr deutlich, dass vieles von dem, was heute besprochen wurde, tatsächlich die großen Hürden sind, die die Pflege im Alltag für die pflegenden Angehörigen, für diese 160.000 Menschen in Thüringen schwierig machen. Das sind eben bürokratische Hürden. Das sind aber auch oftmals Dinge wie die, dass Anträge tatsächlich schwer gestellt werden können oder missverständlich formuliert sind. Es ist vor allen Dingen in dem Alltagsprozess der Pflege oftmals für viele Angehörige bzw. pflegende Personen schwierig, das noch nebenbei zu bewerkstelligen, sich damit auseinanderzusetzen. Das sind alles Punkte, die richtig und auch wichtig sind und wo man sicherlich politisch auch gegenhalten kann und wo wir gemeinschaftlich zukünftig Lösungen finden müssen. Wir haben ein System, was gut ist, was viele Hilfen hat, in dem auch viel Geld steckt, das muss man einfach auch mal sagen, aber wo wir den Zugriff auf diese Unterstützungen auch erleichtern müssen, damit dort die pflegenden Angehörigen, die schon unter großen Anspannungen leiden, zukünftig nicht noch mehr belastet werden. Ich will vor allen Dingen einen Punkt herausgreifen, der mir gestern in diesem Gespräch noch mal ganz deutlich geworden ist. Dabei geht es gar nicht um finanzielle Aspekte, da geht es gar nicht darum, wie wir das honorieren, ob wir darüber reden, dass diese Pflegezeit auch für die Rente anerkannt wird, sondern es geht darum, dafür zu sorgen, dass dieser größte Pflegebetrieb, den wir in Deutschland haben, die pflegenden Angehörigen, uns nicht zusammenbricht. Das schaffen wir nur, indem wir die pflegenden Angehörigen in dem Sinne entlasten, dass wir ihnen auch einmal Auszeiten geben. Ich darf Ihnen das selber sagen als ehemaliger pflegender Angehöriger, es ist tatsächlich so, dass sie irgendwann an ihre Grenzen kommen. Sie kommen irgendwann in die Situation, dass sie sich fragen, wie sie das überhaupt noch managen, wie sie das übereinander kriegen sollen. Deswegen ist es ein wichtiges Element des Koalitionsvertrags – und darauf bin ich sehr stolz, wir werden das auch durchfechten –, dass wir die Tages-, Kurzzeit-, Nacht- und Verhinderungspflege stärken wollen. Das sind die entscheidenden Maßnahmen – das ist auch gestern noch mal in Gesprächen deutlich geworden –, mit denen wir dafür sorgen, dass die pflegenden Angehörigen sich vor allen Dingen auch gewertschätzt fühlen, dass sie spüren, dass das, was sie jeden Tag leisten, auch wirklich hier im Hohen Haus und bei allen Verantwortungsträgern ankommt, dass wir wissen, wir spüren, was jeden Tag auf den Schultern dieser Menschen lastet. Egal, ob jung oder alt, ob es junge Menschen sind, die ihre Eltern pflegen, ob es Eltern sind, die ihre Kinder pflegen, alle haben das gleiche Problem: Sie stehen Tag für Tag vor diesen enormen Herausforderungen. Diesen Menschen ab und zu auch mal eine Auszeit zu ermöglichen, ist der Schlüssel dafür, dass dieses System läuft, dass diese Menschen eine Wertschätzung spüren, dass sie darauf vertrauen können, dass das System funktioniert und das Geld, was dort im System zur Verfügung steht, auch an der richtigen Stelle eingesetzt wird. Ich will an der Stelle Danke sagen. Danke erst einmal der Fraktion Die Linke, dass sie dies zum Thema gemacht hat, auch wenn ich die ganzen Diskussionen um das Thema „Pflegeversicherung“ an der Stelle nicht ganz passend fand, sondern, wenn wir über das Thema „Häusliche Pflege“ sprechen, was ja ganz bewusst Ihre Themenwahl heute war, bietet sich sicherlich an, andere Schwerpunkte zu setzen. Wir können gern breit darüber diskutieren, ob es sinnhaft ist, die Pflegeversicherung umzustellen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Pflegeversicherung in der Form, wie wir sie in Deutschland haben, nicht mehr lange finanzierbar ist und wir uns sicherlich Gedanken machen müssen, welche weiteren Standbeine wir hinzu nehmen. Aber wenn Sie das Thema „Häusliche Pflege“ zum Thema machen, habe ich die Schwerpunktsetzung in Ihrer Rede, Frau Maurer, nicht ganz nachvollziehen können. Nichtsdestotrotz bin ich Ihnen dankbar, dass wir durch Ihren Antrag die Chance bekommen haben, das heute zum Thema zu machen, und dass wir auf die Art und Weise heute noch die Möglichkeit bekommen haben, allen da draußen, die diesen wichtigen Dienst leisten, Danke zu sagen: Danke für Ihren Einsatz und viel Kraft dafür.
(Beifall CDU, BSW)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Pflegende Angehörige am Limit“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer, wir sprechen heute über diejenigen, die täglich, meist im Stillen Großes leisten, nämlich die pflegenden Angehörigen. Es sind Menschen, die ohne großes Aufsehen Verantwortung übernehmen, die für ihre pflegebedürftigen Eltern, Partner oder Kinder da sind, oft bis an die eigenen Grenzen. Sie sind ein wichtiger Teil unseres Pflegesystems und dennoch stehen sie selbst, wie es im Antrag dieser Aktuellen Stunde zutreffend heißt, oft am Limit. Diesen Menschen, meine Damen und Herren, gilt unser Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Die Aktuelle Stunde, von der Linksfraktion beantragt, fragt zu Recht: Wie gelingt es uns, eine Unterstützung für diese Menschen zu realisieren? Die Antwort des BSW hat mehrere Dimensionen, ich möchte sie Ihnen hier kurz skizzieren. Unsere Antwort lautet: Indem wir die Pflege erstens wieder stärker am Gemeinwohl ausrichten und damit sicherstellen, dass wirtschaftliche Interessen nicht über das Wohl der Pflegebedürftigen gestellt werden.
(Beifall CDU, BSW)
Denn bundesweit und auch in Thüringen muss künftig von einer deutlich steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ausgegangen werden – mit allen Konsequenzen, meine Damen und Herren, mit allen Herausforderungen und im Spannungsfeld von Landes- und Bundespolitik. Das ist heute bei den Reden auch schon angeklungen. Zur Zahl der pflegenden Angehörigen in Thüringen habe ich eine etwas andere Zahl als die von Frau Maurer genannte. Es sind, nach dem, was mir vorliegt, sogar 275.000 bis 300.000 Menschen in Thüringen, die ihre Familienangehörigen täglich zu Hause pflegen. Neben diesem Personenkreis danken wir als BSW auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die eine schwere und gleichwohl wichtige Arbeit verrichten.
(Beifall CDU, BSW)
Heute stehen die pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt der Aktuellen Stunde. In der Landespolitik setzen wir uns zweitens dafür ein, dass Pflegebedürftige bestmöglich in ihrer gewohnten Umgebung versorgt werden. Das wurde im Koalitionsvertrag der Brombeerregierung auch verankert. Da stehen wir und unsere Koalitionspartner im Wort.
(Beifall CDU, BSW)
Wir sind uns mit unseren Koalitionspartnern einig, dass drittens eine Machbarkeitsstudie ein Landespflegegeld oder die Zahlung eines Gehalts an pflegende Angehörige aufgreifen wird. Ziel ist es, ein realisierbares Modell für Thüringen zu entwickeln, realisierbar deshalb, meine Damen und Herren, weil dafür natürlich nicht unerhebliche Finanzmittel aufgewendet werden müssen. Wir wollen viertens ein flächendeckendes Beratungsangebot für Pflegeleistungen und darüber hinaus wohnortnahe Angebote für Betroffene und deren pflegende Angehörige erreichen. Außerdem setzen wir uns fünftens im engen Kontakt mit unseren Ministerinnen und Ministern in der Landesregierung – das haben wir im Vorfeld der Landtagswahl angekündigt, dass wir das thematisieren werden – beispielsweise für Wohnprojekte, für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen zu sozialverträglichen Mieten ein. Erwähnen möchte ich abschließend, dass sich das BSW sechstens auf Bundesebene – und auch das ist schon thematisiert worden, unter anderem von Kollege Zippel – für eine Pflegevollversicherung einsetzt, die aus unserer Sicht überwiegend aus Steuermitteln finanziert werden muss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Pflegende Angehörige am Limit“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, man ist ja versucht zu sagen, aus der Anzahl der Aktuellen Stunden für mein Ressort die Wichtigkeit der Ressorts abzuleiten – aber egal. Die Anzahl jedenfalls der pflegebedürftigen Menschen, die jetzt hier so ein bisschen mit divergierenden Zahlen im Raum stand, kann ich noch ein bisschen aufhellen, und zwar nicht, indem ich Ihnen die Zahlen nenne, sondern ich finde eine andere Frage wesentlich relevanter, und zwar, wie sich diese Zahl zusammensetzt. Da kann man auf jeden Fall in den Fokus rücken, dass ungefähr 86 Prozent von diesen Menschen, die gepflegt werden müssen, in ihrer eigenen Häuslichkeit gepflegt werden und davon wird wieder die Hälfte von Angehörigen gepflegt, die überhaupt nicht auf irgendwelche Unterstützung zurückgreifen, also auf mobilen Pflegedienst oder Ähnliches. Und das rückt – denke ich – ganz gut in den Fokus, wenn wir auch über die Frage sprechen, welche Maßnahmen uns am Ende helfen, ein wirkungsvolles Pflegesystem am Laufen zu halten, die nötigen Fachkräfte zu haben usw. Das erlaubt – glaube ich – auch genau diese Schwerpunktsetzung, die die Linksfraktion hier vorgenommen hat, nachzuvollziehen, denn es ist der überwiegende Teil. Das ist ja eine gute Nachricht für die Menschen, die gepflegt werden, dass sie das in ihrer eigenen Häuslichkeit tun können. In Thüringen leben überdurchschnittlich viele Menschen auch im eigenen Haus, wollen das auch gern tun, haben eine sehr hohe lokale Verbundenheit und das ist natürlich auch für deren Psyche und deren Seele und für den Familienbund insgesamt eine gute Nachricht. Gleichwohl muss man sich fragen: Unter welchen Bedingungen kann denn diese Pflege so erfolgen, dass die ganzen Problemkreise, die Frau Abgeordnete Urban zum Beispiel angesprochen hat, auch andere, dass also die Auswirkungen, die insbesondere die Personen, die diese Pflege leisten, sich im Rahmen halten oder ganz vermieden werden? Diese Auswirkungen sind genau das, was schon gesagt wurde, Einkommensausfall in der Zeit, in der ich pflege. Daraus resultieren natürlich Schwierigkeiten bei der Rente und ganz überwiegend, das wurde schon gesagt, betrifft es Frauen, die dann entsprechend von Altersarmut betroffen sind. Jetzt ist natürlich die Frage, wenn wir uns hier in der Analyse mal wieder so einig sind: Was kann man da tun und was wurde schon getan? Im Sozialressort gab es in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 einen breit angelegten Werkstattprozess unter dem Titel „Werkstatt Zukunft Gesundheit Thüringen 2030“, der eine Workshopreihe gerade mit diesen verschiedenen Akteuren, die da relevant sind, durchgeführt hat. Da waren Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeeinrichtungen beteiligt, natürlich Trägerverbände, die Landesverbände der Pflegekassen, Berufsverbände, Gewerkschaften, professionell Pflegende, selbstverständlich Vertreter der Kommunen, Seniorenvertreter und natürlich die pflegenden Angehörigen. Es ist zugleich im September 2024 das erste Mal das Thüringer Pflegenetzwerktreffen gegründet worden und dieses Netzwerktreffen setzen wir jetzt fort. Unser Eindruck war schon, dass es – und es wurde hier vielfach beklagt – auch eine starke Lobby braucht, und es muss ja Aufgabe sein, dieser Lobby auch den entsprechenden Rahmen zu schaffen, um aus diesem Netzwerktreffen genau subsumieren zu können, was dem überwiegenden Teil der Betroffenen am Ende hilft. Mit diesem Netzwerk wurde also ein Grundstein gelegt und wir arbeiten daran, jährlich diese Netzwerktreffen fortzuführen. Was ist nun das Ergebnis dieser Workshopreihe, über die ich am Anfang gesprochen habe, unter dem Titel „Werkstatt Zukunft Gesundheit Thüringen 2030“? Das Ergebnis ist die Erarbeitung eines Thüringer Pflegeentwicklungsplans. Da sollen Ziele und Vorhaben der Pflegepolitik bis zum Jahr 2030 – also in einem überschaubaren Zeitraum – als Empfehlungen von der Fachebene, von den Akteuren, die ich Ihnen genannt habe, in den jeweiligen Entscheidungsgremien aufgezeigt werden. Dieser Entwicklungsplan ist in verschiedene Handlungsfelder strukturiert. Da geht es einerseits um die Stärkung von pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen, andererseits um die Stärkung von Pflegestrukturen insgesamt, aber auch um die Stärkung von denen, die Pflege professionell betreiben, also Pflegeberufe, aber auch ganz bestimmte Randthemen, die nicht den gesamten Pflegebereich betreffen, also der Umgang von Menschen mit demenziellen Erkrankungen oder auch innovative Versorgungsstrukturen. Speziell wird es auch noch drei weitere Handlungsfelder geben, die genau das vermeiden, was hier teilweise zu Unrecht getan wurde, nämlich das Vermischen von bundes- und landespolitischen Prioritäten. Es wird also drei weitere Eckpunkte geben, die sich ganz konzentriert mit dem beschäftigen, was man dem Bund gegenüber fordern muss: zum Beispiel die Eckpunkte für ein personenzentriertes pflegefachliches Leistungssystem, die Eckpunkte für eine zukunftssichere und gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung – das wurde hier schon mehrfach angesprochen – und die Eckpunkte für eine effektive Entlastung von pflegenden Angehörigen. Dieser Pflegeentwicklungsplan mit den von mir geschilderten Forderungen an den Bund wird bis zum 30. Juni dieses Jahres fertiggestellt und soll am Ende des Prozesses einer Pflegeentwicklung in ein eigenes Pflegeentwicklungsgesetz münden. Ich möchte abschließend noch einmal auf diesen einen finanziellen Baustein zu sprechen kommen, der von der Abgeordneten Maurer schon genannt wurde: die 4 Millionen Euro Investitionszuschüsse, die durchaus ein wesentlicher Beitrag zur finanziellen Entlastung Pflegebedürftiger in Thüringen sind. Denn natürlich kann man jetzt immer versuchen, die eine Gruppe gegen die andere auszuspielen, und das eine als Bürokratie und irgendwie seltsame Trägerlandschaft geißeln. Am Ende gilt doch – egal ob man über eine Verteilung von 86 Prozent oder weniger spricht –, dass in beiden Gruppen relevant etwas dafür getan wird, dass ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen ihre Pflegezeit in Würde erfahren können. Aufgrund der Zusammensetzung der Kostenstruktur muss man sich auch vor Augen halten, dass die einzige finanzielle Entlastungsmöglichkeit, die das Land hat, gerade darin besteht, die Investitionskosten teilweise oder natürlich ganz zu übernehmen. Es gibt aufgrund der bestehenden Kostenstruktur schlicht keine andere Möglichkeit. Deswegen verweise ich gern noch mal auf das Vorhaben im Regierungsvertrag, ich zitiere: da „mit der Senkung der Pflegkosten durch die Übernahme der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen […] eine direkte finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Menschen“ geschaffen werden soll. Für die circa 26.000 Pflegebedürftigen wäre das eine gute Nachricht. Wir haben im Haushalt 2025 dank Ihres Beschlusses die Vergabe eines externen Gutachtens beauftragt, das genau diese konkurrierenden Konzepte – Landespflegegeld, Gehalt für pflegende Angehörige –, die jetzt hier im Vortrag deutlich geworden sind, untersucht und betrachtet. Am Ende muss dies alles auch gemeinsam transparent werden. Deswegen sprechen wir uns auch für die Einrichtung von mehr Pflegestützpunkten aus, denn am Ende ist es wie beim Thema „Familie“: Es gibt viele gute Schritte in die richtige Richtung, es kommt darauf an, sie an die richtige Ebene zu adressieren und dort Lösungen anzustoßen, wo sie angestoßen werden können. Ich bin zuversichtlich, dass der Pflegeentwicklungsplan und das daraus resultierende Gesetz eine gute Grundlage für eine nachhaltige und gesunde Pflegepolitik hier in Thüringen sind und bedanke mich bei der einbringenden Fraktion für das Schlaglicht auf dieses wichtige Thema. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Pflegende Angehörige am Limit“
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich möchte damit auch die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen gemäß § 93 Abs. 3 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 5 der Geschäftsordnung zu einer Unterbrechung unserer Aktuellen Stunde, um die Regierungsbefragung durchzuführen. Die Aussprache zu den weiteren Themen der Aktuellen Stunde – wir haben ja noch zwei vor uns – wird im Anschluss an die Regierungsbefragung durchgeführt. Ich rufe damit Tagesordnungspunkt 30 auf Hier haben wir eine Dauer von 90 Minuten vereinbart. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf, sowie der Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und zweiter Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Zunächst die Frage: Gibt es Vorbemerkungen durch Frau Ministerin oder Herrn Minister? Dann bitte schön. Sehr gern in der gebotenen Kürze. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns auf das Format, auch für uns neu. Wir sind gespannt, welche Fragen kommen. Insoweit will ich an der Stelle dem Hohen Haus schon mal danken. Wir haben in den letzten Monaten intensiv gemeinsam den Haushalt verabschiedet – eine ganz große Leistung, die dieses Haus gemeinsam mit der Landesregierung vollbracht hat. Ich bin mir sicher, dass es im Besonderen für die neuen Mitglieder des Landtags, für die es der erste Haushalt war – in der Geschwindigkeit und auch mit dem Druck, der entsprechend auf dem Kessel war, dadurch dass wir zeitlich schon relativ spät unterwegs waren –, eine ganz besondere Herausforderung war. Und ich bedanke mich an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit, freue mich, dass wir – nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt – jetzt mit großer Geschwindigkeit auf den neuen Haushalt zugehen. Sie wissen, dass sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag mindestens dem Zweiklang verschrieben hat, auf der einen Seite zu gestalten und auf der anderen Seite mit soliden Finanzen umzugehen. Genau das ist unser Anspruch und genau diesem Anspruch wollen wir uns auch in schwierigen Haushaltszeiten verpflichten. In Anbetracht dessen, dass wir bei deutlich gestiegenen Kosten mit einer eigentlich nicht mehr vorhandenen Rücklage unterwegs sind und auf der anderen Seite wissen, dass sich die Steuereinnahmen nicht in der Weise dynamisch gestalten wie in den letzten Jahren, wissen wir, dass das Aufstellen der Haushalte im Besonderen, wenn es solide und vernünftig passieren soll, eine besondere Herausforderung ist. Dementsprechend freue ich mich auch an dieser Stelle auf die weiter intensiven Debatten mit dem Hohen Haus.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben hier Mikrofone hingebaut bekommen, sodass ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, was die Erwartungshaltung des Hohen Hauses ist. Ob wir das jetzt stehend machen oder ob wir sitzen bleiben, weil die ziemlich im Weg sind.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Vielleicht als Antwort: Eine höhere Sichtbarkeit wäre da, wenn Sie aufstehen, aber ich wollte jetzt nicht unterbrechen. Sie dürfen auch gern erst mal weitermachen.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Also noch mal ganz formal: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher, ich bin seit 2017 Innenminister. Ich blicke mit großer Dankbarkeit und Demut auf diese Zeit zurück. Es war nicht jedem Innenminister in Thüringen vergönnt, so lange im Amt zu sein. Aber ich weiß, dass das nicht allein mein Verdienst ist, sondern dass sehr viele dazu beigetragen haben. Insbesondere möchte ich an dieser Stelle die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses erwähnen und einen Dank an sie richten, aber auch nachgelagerte Behörden: das Landesverwaltungsamt, eine ganz wichtige Institution, die gern mal auch vergessen wird bzw. nicht so im Blickpunkt steht, das Amt für Verfassungsschutz. Aber ich möchte natürlich auch nicht versäumen, den Tausenden Polizistinnen und Polizisten des Landes für ihre Arbeit in den letzten acht Jahren zu danken – ich nutze diese Gelegenheit, um das einfach mal zu machen, sehen Sie es mir nach –, aber auch den vielen hauptamtlich und natürlich insbesondere den ehrenamtlich Tätigen im Bereich der inneren Sicherheit, und das sind noch viel mehr, das sind Zehntausende. Aber natürlich will ich auch Ihnen, den Abgeordneten des Thüringer Landtags, und auch – das sind zwei Vorgängerregierungen gewesen – dem ehemaligen Ministerpräsidenten und den Kolleginnen und Kollegen der Kabinette, denen ich angehören durfte, danken. Wir haben gemeinsam mit Ihnen viel erreicht. Ich möchte einige Punkte erwähnen, die mir persönlich sehr wichtig sind. Wir haben oft über das Thema „Polizei“ geredet. Gerade gestern war das Thema mit dem Polizeiaufgabengesetz wieder im Kabinett. Wir haben es gemeinsam geschafft, die Polizei wieder wachsen zu lassen. Wir haben es gemeinsam geschafft, die Polizei wieder jünger zu machen. Wir haben es gemeinsam geschafft, dass der Krankenstand seit einiger Zeit wieder deutlich sinkt. Wir haben die Polizei so ausgestattet, wie sie es braucht, mit modernen Geräten – „Digitalisierung“ ist das Stichwort. In jedem Einsatzfahrzeug der Thüringer Polizei sind jetzt digitale Endgeräte verfügbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kolleginnen und Kollegen der Polizei tragen das am Mann, an der Frau, und das war vor acht Jahren nicht der Fall. Ich kann mich noch genau an die Fahrt erinnern, die ich in der Nachtstreife in Erfurt gemacht habe. Damals waren Papier und Bleistift noch vorherrschend.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Herr Minister, ich darf Sie darauf hinweisen, Sie haben gemeinsam 5 Minuten für das Intro. Wir wollen hier noch ganz viele Fragen stellen lassen.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Darf ich kurz nach der Zeit fragen, die ich verbraucht habe?
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Ich hätte es nicht gesagt, wenn wir nicht schon an der Grenze wären und darüber hinaus.
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Ich habe hier keine Anzeige, es tut mir leid. Ich will mich natürlich an die Vorgaben halten, aber wenn wir ein neues Format haben, bitte ich darum, dass ich das auch nutzen kann, um diese Dinge einfach mal anzusprechen. Gut, ich mache es kurz: Wir haben eine Gemeindegebietsreform durchgeführt, wir haben im Bereich „Migration“ viel erreicht, wir haben Kommunen entlastet. Aber ich will den Blick nach vorn richten, meine sehr geehrten Damen und Herren – dann komme ich auch schon zum Schluss –: Sicherheit ist ein Grundbedürfnis. Die Welt ist unsicherer geworden. Wir haben Krieg, wir haben Terrorgefahren, wir haben Extremismus, wir haben einen Klimawandel. Das alles beschäftigt die Menschen und es ist unsere Aufgabe, das gemeinsam anzugehen. Das will ich mit Ihnen machen, das will ich gemeinsam mit diesem Haus und natürlich auch mit den Kolleginnen und Kollegen, mit dem Ministerpräsidenten angehen, damit Thüringen ein sicheres Bundesland bleibt. Danke schön.
(Beifall SPD)
Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin und Stellvertreterin des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Frau Katja Wolf Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung und 2. Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herr Georg Maier
Herzlichen Dank. Damit haben wir jetzt die Vorbemerkungen von der Landesregierung gehört und die Regierungsbefragung startet. Wir starten mit der AfD und da habe ich Herrn Pascal Wloch gemeldet bekommen. Ihre Fragen.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister Maier, nach zehn Jahren offene Grenzen ist der islamische Antisemitismus in Deutschland präsent. Da stellt sich die Frage: Immer mehr jüdische Bürger haben Angst auf deutschen Straßen, haben Angst, ihre Religion nach außen zu tragen, vermeiden es, die Kippa zu tragen. Diese Angst zeigt mir bzw. ich bin überzeugt, dass das durch den Import des islamischen Antisemitismus bedingt ist. Des Weiteren ist es so, dass bei Demonstrationen – islamischen Demonstrationen, aber auch ganz oft durch links orientiert geprägte Demonstrationen – beispielsweise durch Israelkritik Judenhass gezeigt wird, dargestellt wird. Da stellt sich mir die Frage …
Alles klar, danke. Inwieweit wird von den Sicherheitsbehörden ermittelt und statistisch erfasst, aus welchem Täterkreis und von welchen Staatsbürgern antisemitistische Taten begangen werden?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist in der PKS drin, meine Güte!)
Ich weiß jetzt nicht, ob ich mich für die Frage bedanken soll, denn ausgerechnet von Ihnen eine Frage zu bekommen zum Thema „Antisemitismus“ ist sportlich, würde ich jetzt mal sagen, aber freies Fragerecht.
(Beifall Die Linke, SPD)
Es gibt ja, wie Sie wissen, verschiedene Formen des Antisemitismus. Es gibt den von Ihnen genannten islamistischen Antisemitismus, es gibt rechtsextremistischen Antisemitismus und leider auch linksextremistischen Antisemitismus. Wissen Sie, wo Antisemitismus anfängt? Das ist bei den Verschwörungserzählungen, die Sie in der Welt verbreiten. Great Reset und die Globalisten – das sind dieselben Narrative, die schon früher immer genutzt wurden, um zum Beispiel jüdische Bürgerinnen und Bürger verächtlich zu machen. Verächtlich machen, das ist Ihr Business, das tun Sie. Das ist ein Grundelement des Antisemitismus. Wir kämpfen, ich kämpfe gegen alle Formen des Antisemitismus. Wer in Thüringen oder sonst wo in der Bundesrepublik – da bin ich aber nicht überall zuständig – antisemitisch argumentiert oder gar Straftaten begeht, der muss mit harten Konsequenzen rechnen. Islamistischer Antisemitismus – da gebe ich Ihnen recht – ist mittlerweile so stark ausgeprägt, dass sich jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger auf den Straßen – wir haben das gerade wieder am 1. Mai in Berlin erlebt – nicht mehr trauen, die Kippa zu tragen. Ich habe viele Freunde – jüdische Freunde – gerade in Berlin, die mittlerweile eine Zweitwohnung im Ausland haben, weil sie sich nicht mehr sicher sind. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung und der müssen wir uns stellen. Wir müssen den Antisemitismus bekämpfen, wo immer er deutlich wird. Aber das fängt bei Ihnen an, das möchte ich so deutlich sagen.
(Heiterkeit AfD)
Ja, da lachen Sie jetzt. Aber reden Sie mal mit der Jüdischen Landesgemeinde, reden Sie mal mit Jüdinnen und Juden, was die von Ihnen halten.
(Unruhe AfD)
Ich darf doch antworten, wie ich möchte. Oder Sie können mir ja die Antworten vorformulieren, wenn Sie damit nicht zufrieden sind, was ich sage.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Die Frage
war, ob Sie das erfassen!) Natürlich erfassen wir das. Frau König-Preuss hat es auch richtigerweise gesagt, dass wir das natürlich in der Kriminalitätsstatistik, insbesondere in der Politisch motivierten Kriminalität, auch abbilden. Ich habe auch sehr deutlich gesagt, was die Konsequenzen sind. Wer hier in Deutschland zum Beispiel dem Kalifat huldigt und kein deutscher Staatsbürger ist, der hat meines Erachtens das Recht verwirkt, hier sein zu dürfen. Es gibt andere Konsequenzen strafrechtlicher Natur – das werden wir auch tun, wann immer es möglich ist und wann immer wir der Täter habhaft werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wie stellen Sie sicher, Herr Maier, dass der islamische Antisemitismus sich nicht weiter verbreitet, um die jüdischen Bürger zu schützen?
Also noch mal: Der Antisemitismus hat viele Facetten. Der islamistische Antisemitismus ist sehr ernst zu nehmen. Deshalb gehen wir gegen den islamistischen Extremismus vor, zum Beispiel mit dem Instrument unseres Verfassungsschutzes. Wir müssen natürlich wissen, wo sich zum Beispiel Salafismus verbreitet, auch hier in Thüringen. Das ist unsere Aufgabe und die Kolleginnen und Kollegen des Thüringer Verfassungsschutzes widmen sich dem. Sie lehnen ja diesen Verfassungsschutz ab. Der ist ganz wichtig, um zum Beispiel solche Bestrebungen frühzeitig erkennen und auch mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen zu können. Der Schutz von jüdischen Bürgerinnen und Bürgern ist Aufgabe natürlich auch der Sicherheitsbehörden, namentlich auch der Polizei. Wir müssen sicherstellen, dass Juden, Jüdinnen mit der Kippa oder mit anderen Zeichen ihres Glaubens in der Öffentlichkeit auftreten können, ohne dass sie Gefahr laufen, dafür angefeindet zu werden. Das ist eine große Aufgabe. Ich weiß, dass wir auch hier in Thüringen diese Probleme haben. Aber es ist gerade für Juden und Jüdinnen gefährlich, sage ich mal, auch aus anderen Gründen. Da reden wir wieder über Rechtsextremismus. Das muss ich so deutlich sagen. Und der Rechtsextremismus ist in Thüringen im Vergleich zum Islamismus das viel größere Problem.
Herzlichen Dank erst mal für die bisherigen Antworten. Ist es zutreffend, dass ausgehend von den Statistiken sowohl auf Bundesebene als auch in Thüringen die antisemitischen Taten am meisten von Rechten bzw. extrem Rechten kommen, an zweiter Stelle der muslimische Antisemitismus – darunter fallen auch islamistische – und an dritter Stelle schon mit deutlichem Abstand der sogenannte linke Antisemitismus? Können Sie das so auch für Thüringen bestätigen? Für die Bundesebene hätte ich sogar die Zahlen da: 1.165 rechts, 926 ausländisch, 43 links – und Gewalttaten: 29 rechts, 29 ausländisch, darunter eben sind immer auch islamistische, und vier links. Können Sie das ähnlich für Thüringen bestätigen?
Das war eine kurze, knappe Antwort. Herzlichen Dank. Damit sind wir mit dieser Runde durch. Als nächsten Fragesteller habe ich Herrn Jonas Urbach von der CDU.
Ich würde auch gern Herrn Minister Maier eine Frage stellen. Herr Minister Maier, in den Kommunen des Freistaats sind in den 1990er-Jahren sehr viele Feuerwehrfahrzeuge neu angeschafft worden. Allein mehr als 400 sogenannte Kleinlöschfahrzeuge Thüringen, die KLF, sind noch im Dienst und vielfach natürlich bald 30 Jahre alt. Hinzu kommen noch die anderen Fahrzeugtypen, die natürlich auch noch in den Gerätehäusern stehen. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung hier, um diese riesige Bugwelle an mittelfristig notwendig werdenden Beschaffungen gemeinsam mit den Kommunen zu bewältigen?
Vielen Dank für die Frage. Es ist tatsächlich so, dass viele Feuerwehren vor der Herausforderung stehen – viele Kommunen muss man ja sagen, denn das ist eine kommunale Pflichtaufgabe; wir stehen natürlich da mit in der Verantwortung, das ist vollkommen klar –, dass jetzt der Fahrzeugpark in die Jahre gekommen ist, insbesondere natürlich die in den 90er-Jahren angeschafften Fahrzeuge kommen jetzt an die Altersgrenze. Viele sind schon darüber hinaus. Vieles wurde auch schon angeschafft. Das ist klar. KLF Thüringen war eine echte Meisterleistung, würde ich sagen, denn es wurden im großen Stil die Feuerwehren, die zum Teil damals auf veraltete Technik zurückgreifen mussten, mit moderneren Fahrzeugen ausgestattet. Aber diese Fahrzeuge sind jetzt tatsächlich durch. Insofern sind wir bemüht, die Kommunen dabei zu unterstützen, neue Technik anschaffen zu können. Das ist natürlich auch eine Frage des Finanzministeriums. Der Kommunale Finanzausgleich spielt eine gewisse Rolle, dass die Kommunen ordentlich mit Finanzmitteln ausgestattet werden, dass sie ihre Pflichtaufgaben auch wahrnehmen können. Aber wir sehen uns da mit in der Verantwortung. Da reden wir natürlich auch über den Beschaffungsvorgang an sich. Wir haben Ideen aus dem Bereich der Feuerwehr aufgenommen, was das Thema „Zentrale Beschaffung“ anbelangt, denn das hat viele Vorteile. Wenn man in größeren Stückzahlen Fahrzeuge bestellen kann, kann man Preisvorteile erzielen, die beträchtlich sind. Wir alle wissen – oder ich weiß nicht, ob es alle wissen, aber es ist landläufig bekannt –, dass die Preise gerade im Bereich der Einsatzfahrzeuge enorm gestiegen sind. Damit verbunden sind natürlich Herausforderungen für die Kommunen. Wir haben deshalb eine Kooperation mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen. Wir haben uns also mit zwei weiteren Bundesländern, die eine ähnliche Situation haben, auch was den Fahrzeugpark anbelangt, zusammengeschlossen, um gemeinsam Fahrzeuge zu bestellen. Und wir sind gerade dabei, diese Kleinlöschfahrzeuge der modernen Art, TSF-W, Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser, zu beschaffen. Das macht Mecklenburg-Vorpommern für uns, aber wir beteiligen uns daran, wir haben das jetzt auch den Kommunen auf einer Onlineplattform zur Verfügung gestellt. Das ist wie so eine Art Marktplatz, auf dem sich Kommunen dann mit anderen Kommunen zusammenfinden können, um vielleicht zusammen zu bestellen, um höhere Preisvorteile zu erzielen. Wir sind gerade dabei, elf Fahrzeuge dergestalt im Bestellvorgang zu haben. Elf bringen jetzt noch nicht den Durchbruch, das haben Sie richtigerweise schon gesagt. Ich würde jetzt nicht von einer Bugwelle sprechen, weil einiges schon neu beschafft wurde. Aber wir werden natürlich auf dem Weg weitermachen. Viele Feuerwehren sind in der Zwischenzeit nicht mehr daran interessiert, ein kleineres Fahrzeug zu haben, sondern den Lastesel der Feuerwehren, LF 10 oder LF 20. Das wird unsere Aufgabe in Thüringen sein, für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und für uns diese Fahrzeuge zu beschaffen. Das steht gerade an, aber es hat eine DIN-Norm-Veränderung gegeben, sodass das noch ein bisschen mit Problemen behaftet war. So wollen wir den Beschaffungsvorgang beschleunigen und vor allen Dingen wollen wir dadurch Preisvorteile generieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das eben schon angedeutet, wir haben viel erreicht, was die Feuerwehren anbelangt, und wir können stolz sein auf das, was wir erreicht haben. Die Feuerwehren in Thüringen sind stabil, was die Anzahl der Aktiven anbelangt, und sie wachsen sogar, was die Jugendfeuerwehr angeht. Und wir müssen weiter dafür sorgen – das ist auch meine Bitte an Sie –, dass wir im nächsten Haushalt ausreichend Haushaltsmittel für Investitionen, für Stellplatzförderung und für Fahrzeugförderung bereitstellen. Außerdem muss das Land auch seiner Verpflichtung – wir sind als Land für den Katastrophenschutz zuständig, die Kommunen für den Brandschutz – gerecht werden. Wir müssen auch vonseiten des Landes weitere Fahrzeuge, Katastrophenschutzfahrzeuge beschaffen, die wir den Feuerwehren natürlich zur Verfügung stellen. Das ist unsere investive Aufgabe. Das will ich mit Ihnen gemeinsam forcieren. Wir machen verschiedene Dinge, um die Beschaffung voranzubringen. Ob die Lösung darin besteht – und ich weiß, dass das natürlich immer ein Punkt ist, den Sie vorbringen –, gebrauchte Fahrzeuge anzuschaffen, bleibt mal dahingestellt. Dazu gibt es bei den Feuerwehren ganz unterschiedliche Meinungen. Ich bin da grundsätzlich für eine Diskussion offen, auch wenn mein Prä eigentlich ist, immer das Modernste anzuschaffen, was verfügbar ist. Ja, das ist teurer, aber es hält auch länger. Danke.
Herzlichen Dank. Ich sehe jetzt keine weitere Nachfrage, auch nicht aus dem Rund. Damit kommen wir zur nächsten Fragestellerin. Das ist Frau Hupach vom BSW. Ihre Frage, bitte. Vor allen Dingen an wen?
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Viel-
leicht eine kurze Antwort!) Genau, ich habe eben gehört, noch mal die Bitte auch in Sachen Antworten: Versuchen Sie, sich kurzzufassen.
Meine Frage richtet sich an Frau Ministerin Wolf. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund hatte Anfang 2025 noch die Finanzausstattung der Kommunen, die von der Vorgängerregierung im Entwurf gegeben wurde, deutlich kritisiert und als völlig unzureichend bezeichnet. Im nun beschlossenen Haushalt 2025 hat die Brombeerkoalition deutlich nachgebessert. Meine Frage ist: Welche Möglichkeiten bestehen vonseiten des Ministeriums, den Kommunen – abgesehen von dem, was schon im Haushalt eingestellt ist – zusätzliche Investitionen zu ermöglichen? Welche Möglichkeiten sehen Sie da? Vielleicht können Sie ein bisschen berichten. Herzlichen Dank für die Frage. Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung, ich versuche, sie kurzzuhalten: Der einseitige Blick auf einen Jahresüberschuss der Thüringer Kommunen ist aus meiner Sicht viel zu kurz gesprungen, weil ein Jahresüberschuss nichts über die Finanzausstattung und die Finanzkraft von Kommunen aussagt, sondern nur über eine Haushaltssystematik, die wir in Thüringen gewählt haben. Das, was wir wissen, ist, dass Thüringer Kommunen im Besonderen im investiven Bereich deutlich unterdurchschnittlich ausgestattet sind und der Investitionsstau auf der einen Seite den Jahresüberschuss und die relativ geringe Verschuldung der Thüringer Kommunen tatsächlich nicht wirklich widerspiegelt, also insoweit, dass der Investitionsstau viel größer ist als das, was Kommunen im Ländervergleich an Kreditfinanzierung, gegebenenfalls an Überschuldung mit sich herumtragen. Die Maßnahmen des Landtags zur Verbesserung der kommunalen Investitionsfähigkeit waren aus meiner Sicht ganz wichtig, also die 20 Millionen Investitionszuschüsse, die 43 Millionen, die als Ausgleich für besondere Sozialkosten gegeben wurden und das Kleine-Gemeinden-Programm waren wichtige Bausteine. Dafür bin ich persönlich dem Landtag auch dankbar. Wir sind an einer Überarbeitung des KFA dran, auch im Hinblick darauf, die Förderbedingungen für Kommunen zu vereinfachen, die Fähigkeit, Kredite aufzunehmen, zu vereinfachen und auch neue Finanzierungsmodelle entsprechend mit an den Start zu bringen, auch für die Kommunen. Wir wollen dabei die Thüringer Aufbaubank stärker in den Blick nehmen und am Ende das Ziel umsetzen – immer unter der Maßgabe, auch eine besondere Verantwortung für den Landeshaushalt zu haben –, Kommunen in die Lage zu versetzen, dass sie die Chance trotz schwieriger kommunaler finanzieller Situationen haben. Die Frage Gewerbesteuer steht im Raum, natürlich auch die Frage Grundsteuer, die bei vielen Kommunen zu einer Verschlechterung ihrer Einnahmesituation geführt haben, und das Ganze bei deutlich steigenden Sozialkosten und damit deutlich steigenden Umlagekosten und dass wir trotzdem sehen, dass Kommunen in zweifacher Sicht, mindestens in zweifacher Sicht, eine elementare Bedeutung haben, zum einen, weil sie der Ort sind, wo Menschen leben und sie einen funktionierenden Staat erleben, und zum anderen, weil sie natürlich auch Wachstumsmotor sind, weil sie regionale Wirtschaft im Besonderen am Leben halten und damit im Übrigen auch die Bauwirtschaft. Das ist der Fokus, den die Landesregierung hat, und dem wir uns verpflichtet fühlen.
Ja, danke Frau Präsidentin. Ich habe noch eine kurze Nachfrage: Welche Möglichkeiten sieht das Ministerium, dass auch Kommunen, die sich in Haushaltssicherung befinden, Investitionen tätigen und auch Förderprogramme des Landes nutzen können? Das sind ganz schnell mindestens zwei Maßnahmen, nämlich das eine ist, dass die Möglichkeit für rentierliche Kredite deutlich vereinfacht wird. Das war – und das wissen alle, die in der Haushaltssicherung waren und versucht haben, rentierliche Kredite entsprechend aufzunehmen und umzusetzen – unglaublich schwierig. Hier wollen wir durch Veränderungen in den Rahmen, die Kommunen vorgegeben werden, zu einer Vereinfachung kommen. Und zum anderen wissen wir, dass wir in der Verpflichtung sind, im Besonderen finanzarmen Kommunen Investitionen zu ermöglichen. Das wird unter anderem durch neue Finanzierungsmodelle passieren und indem man als Landesregierung Zins und Tilgung komplett übernimmt.
Frau Ministerin, Sie waren ja letzte Woche nicht im Haushalts- und Finanzausschuss, aber da haben wir unter anderem über die jährliche überörtliche Kommunalprüfung gesprochen, die der Landesrechnungshof vorgelegt hat. Der Rechnungshof hat dort an mehreren Stellen festgestellt, dass die Kommunen überhaupt keine Übersichten, keine Verzeichnisse darüber haben, was ihr Anlagevermögen ist, was ihre Immobilien sind. Sie wissen nicht, was haben sie für Jugendclubs, was haben sie für Schulen, wie ist der Unterhaltungsaufwand usw. usf. Können Sie mir im Widerspruch dazu mal erklären, wie man beziffern kann, wie hoch der Investitionsstau ist, wenn die Kommunen – nicht alle, aber zumindest in einer größeren Anzahl – überhaupt nicht wissen, welche Immobilien sie vorhalten und was sie das kostet? Also, alle Kommunen wissen, welche Immobilien sie vorhalten, und alle Kommunen wissen, was sie das kostet. Das, was in Thüringen – und das ist ein Punkt, den Sie zu Recht ansprechen – nicht ausreichend und nicht transparent genug dargestellt ist, ist, wie sich das Ganze im Zusammenhang mit Abschreibung und Anlagevermögen entsprechend bewegt. Sie sprechen ja an dem Punkt die Frage an, dass wir immer noch ganz überwiegend kameral und nicht doppisch unterwegs sind. Ich will aber einen Satz zur Frage, „ich war nicht im HuFA“, sagen. Ja, ich war nicht im HuFA, weil wir bei der Finanzministerkonferenz unter anderem intensiv darüber diskutiert haben, wie die Länder und die Kommunen vom Sondervermögen des Bundes entsprechend profitieren und die Mittel aufgeteilt werden. Und ich bin mir sicher, dass es hier eine breite Unterstützung im Hohen Haus gab, dass das der Platz war, wo ich sein musste.
(Beifall CDU, BSW)
Vielen Dank. Meine Frage geht an den Innenminister. Herr Maier, Sie haben in den letzten Jahren – 2022, 2023, 2024 und auch 2025 – auch immer wieder auf die Einleitung des AfD-Verbotsverfahrens als Notwendigkeit hingewiesen. Nun wissen wir seit zehn Jahren schon – auch durch journalistische Recherche – beispielsweise über den Charakter und die Radikalisierung der AfD Bescheid. Seit vier Jahren gibt es die Einstufung des Landesamts als gesichert rechtsextrem, seit kurzer Zeit auch vom Bundesamt. Zudem gibt es die OLG-Entscheidungen aus NRW, Thüringen und Sachsen. Wir wissen auch, dass nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 2017 die vier Prüfparameter, also der Verstoß gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und auch die Wirkmacht, diese umzusetzen, gegeben sind. Deswegen ist meine Frage vor diesem Hintergrund: Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer möglichen Einleitung eines Verbotsverfahrens zur AfD und wurden dazu schon Schritte gemeinsam auch mit anderen Ländern oder dem Bund unternommen?
Vielen Dank für diese Frage. Vielleicht zuallererst zu Ihrer Frage, wie sich die Landesregierung dazu positioniert. Dazu hat noch keine finale Abstimmung stattgefunden. Ich werde nächste Woche im Kabinett noch mal ausführlich berichten, was die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren sind, damit wir uns das alle noch mal vor Augen halten. Es ist ja so, dass die Einstufung, die das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt vorgenommen hat, erst mal aufgrund des Eilverfahrens, das angestrengt wurde, auf Eis gelegt ist. Ich denke mal, es ist zielführend, abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht in Köln jetzt in der Eilsache entscheidet. Und dann wird man sehen, was mit dem Gutachten bzw. mit der Einstufung ist. Das Hauptsache-Verfahren – ich gehe mal davon aus, dass die AfD das weiter betreiben wird – wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insofern kann ich erst mal nur berichten oder darstellen, was meine Auffassung zu diesem Verfahren ist, und das habe ich auch schon häufiger öffentlich gesagt. Das Grundgesetz hat nicht ohne Grund den Artikel 21. Das ist die Lehre aus unserer Geschichte. Das unterscheidet uns auch von allen anderen Staaten in Europa: Wir tragen die Verantwortung für das größte Menschheitsverbrechen, was jemals begangen wurde. Deshalb darf es in Deutschland nie mehr dazu kommen, dass Rechtsextremismus so stark wird, dass er die Macht an sich reißen kann. Dieses Verfahren – das betrifft ja, sage ich mal, das Parteienverbot, um hier nicht missverstanden zu werden – kann auch auf andere extremistische Bestrebungen angewandt werden. Aber wir reden hier natürlich über eine Partei, die in Thüringen vom Verfassungsschutz beobachtet wird – und diese Entscheidung ist ja schon vier Jahre alt – und als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Das ist ein Beobachtungsobjekt.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Aber nicht
von den Bürgern!) Dagegen hat die AfD nie geklagt. Es gibt das Grundgesetz – es würde jetzt wahrscheinlich den Rahmen sprengen, die ganzen Voraussetzungen noch mal aufzuzählen. Ich will mich auf drei begrenzen, die aber die wichtigsten sind. Handelt es sich um eine Partei, die gegen die Menschenwürde agiert, die gegen das Grundgesetz gerichtet ist, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung? Das würde das Gutachten jetzt bejahen. Es gibt auch viele Beweise bzw. Hinweise darauf, dass die AfD eine Partei ist, die gegen die Menschenwürde agiert, weil sie Menschen in Wertigkeiten einteilt. Es gibt zum Beispiel Deutsche erster Klasse und es gibt Deutsche zweiter Klasse.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das sagen
Sie!) Es gibt die sogenannten Passdeutschen – das ist ein Wording, was Sie verwenden, was ganz klar eine Qualifizierung darstellt. Bio-Deutsche und Passdeutsche – das ist nur ein Beispiel.
(Unruhe AfD)
Vielleicht darf ich ausreden. Das Zweite, was das Bundesverfassungsgericht beim NPD-Verbotsverfahren ganz klar herausgearbeitet hat, ist die sogenannte Potenzialität. Das heißt, eine Partei muss auch wirkmächtig genug sein, um die freiheitlichdemokratische Ordnung tatsächlich zu beseitigen. Ich glaube, man kann feststellen, dass die AfD eine Partei ist, die wirkmächtig geworden ist. Das Dritte ist das Aggressiv-Kämpferische. Gerade den letzten Punkt haben wir hier im Thüringer Landtag bei der konstituierenden Sitzung durchaus erkennen können, wie hier versucht wird, Einfluss zu nehmen und auf eine aggressive Art und Weise parlamentarische Rechte zu beschneiden.
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Lächerlich!)
Insofern komme ich zu der Auffassung, dass die wesentlichen Elemente für ein Verbotsverfahren gegeben sind. Und ich bin auch der Auffassung, dass es da kein Ermessen gibt. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, muss der Rechtsstaat agieren. Und es sind die drei Verfassungsorgane, die das tun können, entweder einzeln oder zu dritt oder zu zweit: der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung. Ich werbe dafür, auch in der Landesregierung, ich mache kein Geheimnis daraus, aber wir sind eine Koalition und am Ende muss man sich in dieser Frage auch einig sein. Ich werbe dafür, jetzt dieses Verfahren anzustrengen, weil es vor dem Hintergrund der Radikalisierung dieser Partei geboten erscheint.
Ich habe gesehen, Sie haben noch eine Nachfrage, und ich habe Herrn Mühlmann gesehen, Sie möchten dann auch noch eine Nachfrage stellen. Das ist alles in meinen Kopf. Ich möchte nur noch mal sagen, wir üben hier alle noch ein bisschen, das ist unsere zweite Regierungsbefragung. Ich möchte darauf hinweisen, die Fragen, die gestellt werden, sollten nicht zwei Fragen enthalten, sondern eine Frage. Das ist das eine. Und zum anderen auch noch mal an die Antwortenden: bitte kurze Antworten. Ich weiß, es sind teilweise komplexe Sachverhalte, aber wir haben sehr viele hier heute auf der Liste und da warten noch einige mit ihrer Frage. Wir möchten doch so weit vorankommen, wie es geht. Deswegen: kurze Nachfrage, kurze Antwort. Und dann haben wir noch eine Nachfrage.
Gut, dann habe ich noch eine Nachfrage an den Innenminister. Sie haben jetzt auf die Bundesebene verwiesen. Ich will kurz auf § 43 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes abstellen, wo klar geregelt ist, dass auch eine Landesregierung einen Antrag gegen das Verbot eines einzelnen Landesverbands auf dem Hoheitsgebiet des Bundestags stellen kann. Deswegen die zweite Nachfrage konkret dazu: Wurde auch schon geprüft, welche Möglichkeiten es für ein entsprechendes Verbot des AfD-Landesverbands gibt?
Ich habe ja eben schon gesagt, dass wir uns in der Regierung diesbezüglich noch nicht abschließend verständigt haben. Ich höre, dass das aus Bremen auf den Weg gebracht werden soll. Und dann wird man sehen, ob im Bundesrat dafür eine Mehrheit vorhanden ist. Ehrlicherweise muss man sagen, wir hätten das natürlich in der letzten Legislatur auch schon machen können und in der vorletzten, wobei die Radikalisierung der AfD natürlich gerade auch in jüngster Zeit noch mal zugenommen hat.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Wir haben es gemacht!)
(Heiterkeit AfD)
Wir waren uns da auch nicht immer einig. Ich habe das ja auch schon in der letzten Legislatur immer mal wieder gesagt, dass wir schauen müssen, was alles zu tun ist, um unsere Verfassung zu schützen, um unsere parlamentarische Demokratie zu schützen, ob wir unsere Verfassung in Thüringen ändern müssen und die Geschäftsordnung usw., um eben die Demokratie an der Stelle wetterfest zu machen. Da gab es unterschiedliche Auffassungen, auch schon in der letzten Landesregierung. Insofern wird das weiterhin ein intensiver Abstimmungsprozess sein. Aber wie gesagt, ich werbe dafür.
Herr Mühlmann, bevor ich Ihnen das Wort gebe, ein Hinweis. Wir lernen. Ich habe den Hinweis bekommen, wenn Sie eine Frage an einen anderen Minister oder Ministerin haben, dann kann die gestellt werden, aber nur, wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Inhalt der vorangegangenen steht.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das wäre es gewesen! Genau das wäre es gewesen!)
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das wäre
es gewesen! Genau das wäre es gewesen!)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das wä-
re es gewesen! Genau das wäre es gewesen!) Dann bitte ich um Entschuldigung. Aber ich habe ja fast drei Fragen zugelassen. Insofern sind wir im Prozess. Herr Mühlmann.
Interessant, Herr Maier, wie lange Sie zu dem Thema ausführen können, als Landesregierung wohlgemerkt, wenn Sie selber eingangs sagen, dass Sie sich als Landesregierung noch gar nicht darüber ausgetauscht haben. Aber okay. Meine Nachfrage ist folgende: Wenn Sie sich als Landesregierung noch nicht darüber ausgetauscht haben, wie kann es denn dann sein, dass einer Ihrer Abteilungsleiter erst am Wochenende als Vertreter seines Amts wieder öffentlich ein AfD-Verbot gefordert hat? Wo ist denn da bitte schön die vorgegebene staatliche Neutralität gewahrt?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Neutralität heißt nicht, Fakten unterdrücken!)
Ich habe gefragt, wo die staatliche Neutralität gewahrt ist bei dem, was am Wochenende durch Herrn Kramer stattfand. Wenn der Minister sich jetzt darauf zurückzieht,
Ich will der Frage nicht ausweichen, sondern Sie versuchen immer mit jeder Kleinen Anfrage, die Sie hundertfach bei uns stellen – hundertfach –, den Eindruck zu erwecken, dass das Amt für Verfassungsschutz eine weisungsgebundene Abteilung des Innenministeriums und Herr Kramer weisungsgebunden ist.
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Zu Recht!)
Das ist eben nicht der Fall. Setzen Sie sich mal mit der Rechtslage auseinander. Wir versuchen, Ihnen das in jeder Kleinen Anfrage zu erklären. Es will aber irgendwie nicht fruchten. Ich würde darum bitten, dass man einfach die Rechtslage zur Kenntnis nimmt und entsprechend fragt. Herr Kramer ist Präsident des Amts für Verfassungsschutz. Ich kann keine Weisung erteilen, wenn es darum geht, wen er beobachtet und wie er das tut und zu welchem Ergebnis er kommt. Wenn er zu dem Ergebnis kommt
(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD)
– ich darf ihm keine Weisung erteilen – aufgrund der Informationen, die er hat, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und zu dem Ergebnis sind wir ja schon vor vier Jahren gekommen, dann darf er sich natürlich aus meiner Sicht auch darüber auslassen, was eine Konsequenz sein könnte.
Damit haben wir die Runde von Herrn Schaft jetzt beendet. Wir kommen damit direkt zu Ihnen, Herr Mühlmann, denn Sie sind der Nächste und insofern dürfen Sie Ihre Frage stellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch ich frage Minister Maier. Seit nunmehr mehreren Monaten wird öffentlich von der Presse kolportiert, dass es ein fragwürdiges Vorgehen seitens der Ermittlungseinheit „Interne Ermittlungen“ gab. Das Innenministerium erklärt dazu, dass es angeblich wohl keinen Einfluss auf staatsanwaltliche Ermittlungen nehmen dürfe. Dennoch liegt jegliche Verantwortung für alles, was in Ihrem Haus, Herr Maier, passiert, bei Ihnen als Innenminister, insbesondere, wenn eine derart herausragende Ermittlungseinheit mit polizeilichen Befugnissen ermittelt. Deswegen meine Frage: Wie begründen Sie, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt blieb, wenn in derartigen Ermittlungsverfahren sogar Razzien und Beschlagnahmungen in den Räumlichkeiten von Gewerkschaften und Privatwohnungen durchgeführt wurden?
Herr Mühlmann, Sie sind ja selbst Polizist. Sie wissen auch ganz genau, wie sich das mit Ermittlungen verhält, auch, was die internen Ermittlungen anbelangt. Wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln, ist das natürlich ein sensibler Bereich, aber es ist wichtig, damit kein Zweifel aufkommt, dass diese Polizei auf Basis des Rechtsstaats und demokratisch arbeitet. Insofern sind das, was die Ermittlungen anbelangt, in allererster Linie die Entscheidungen von Staatsanwaltschaft und Richterinnen und Richtern, und darauf darf ich und will ich auch keinen Einfluss nehmen. Ich weiß nicht, was Sie mit Ihrer Frage bezwecken. Selbstverständlich, wenn im Nachgang die Verfahren abgeschlossen sind – und es gilt natürlich auch gegenüber Polizistinnen und Polizisten, gegen die jetzt ermittelt wird, erst mal die Unschuldsvermutung –, sind dann auch Schlüsse zu ziehen, ob das Verhältnismäßigkeitsgebot hier an der Stelle verletzt ist, dann ist es meine Aufgabe, im Rahmen der Fachaufsicht die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen. Noch mal: Federführend ist – und das wissen Sie auch – alle Entscheidungen, die die Interne Ermittlung dem Staatsanwalt vorschlägt, werden von ihm geprüft und dann bestätigt oder eben nicht, und wenn es sogar um Eingriffe geht wie zum Beispiel Durchsuchungen, dann muss der Staatsanwalt auch einen richterlichen Beschluss herbeiführen. Was ist Ihr Verständnis von Rechtsstaat, wenn Sie hier mitschwingen lassen, dass ich als Innenminister in diesen Prozess eingreifen sollte?
Ja, ich habe eine Nachfrage, und zwar, Herr Maier, Sie haben gerade ausgeführt, dass ich selbst Polizist bin, insofern weiß ich, wie die Abläufe in der Polizei und auch im Ministerium sind, ich habe auch im Ministerium gearbeitet. Von daher weiß ich auch, dass insbesondere bei solch herausragenden Verfahren – wann wird in Deutschland, in Thüringen schon mal bei einer Gewerkschaft durchsucht? – der Minister darüber informiert wird. Das heißt, nach meiner Überzeugung haben Sie gewusst, was kommt, und haben das trotzdem laufen lassen. In welcher Form haben Sie denn dann Einfluss genommen, weil doch auf der Hand liegt, dass die Rechtmäßigkeit schon infrage steht, wenn nicht mal ein Durchsuchungsbeschluss vorlag?
Wir haben ja gleich noch mal eine Aktuelle Stunde zu demselben Thema, wo ich auch die Gelegenheit habe, ausführlicher zu antworten, das werde ich auch tun. Ich wundere mich trotzdem, ich komme noch mal darauf zurück: Sie sind Polizist. Dass Sie hier offensichtlich das Gefühl haben, auch wenn ich es gewusst hätte, was da gleich stattfindet, dass es zu solchen Durchsuchungen kommt, dass ich dann eingreifen kann, worauf stützen Sie das? Welche Befugnisse soll ich haben, ein staatsanwaltschaftliches Verfahren zu beeinflussen? Welche Konsequenzen drohen mir, wenn ich das täte? Das wissen Sie ganz genau. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Was für ein Verständnis von Rechtstaat schwingt da mit, wenn Sie mir jetzt den Vorwurf machen, dass ich nicht eingegriffen habe?
Die Fragen von Herrn Mühlmann sind erschöpft. Gibt es weitere Fragen aus dem Rund? Keine weiteren Nachfragen. Damit kommen wir zum nächsten Fragesteller. Herr Kowalleck von der CDU, Sie haben das Wort. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Zwischendurch mal eine Frage zum Abkühlen an Frau Finanzministerin Wolf und wie gewohnt natürlich aus dem Finanzbereich. Meine Frage bezieht sich auf das von der Landesregierung erarbeitete Kombimodell zur Anpassung der erhöhten Grundsteuerbelastung infolge des seit dem 1. Januar 2025 angewandten Bundesmodells. Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Vorschlag, dass man neben der für das Jahr 2026 geplanten landesgesetzlichen Regelung zur Anpassung der kommunalen Hebesätze eine Änderung der Steuermesszahlen erst zum bundesweit vorgesehenen Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2029 umsetzt anstatt wie bisher vorgesehen zum 1. Januar 2027? Ich bin mir nicht sicher, ob der Hinweis zum Abkühlen ein Kompliment war. Ich werde darüber nachdenken.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: War es!)(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber im-
mer!) Sehr geehrter Herr Kowalleck, ich antworte gern, weil das Thema „Grundsteuer“ natürlich ein Thema ist, was mich bewegt und was viele Thüringerinnen und Thüringer bewegt, im Besonderen jetzt, wo eine ganze Reihe von Grundsteuerbescheiden in den Briefkästen ankommt und damit im Gegensatz zum Eingang Ihrer Frage tatsächlich nicht zum Abkühlen des Vertrauens in Politik, sondern in vielen Fällen auch zu Recht zu einer Empörung führt. Ich persönlich bin darüber enttäuscht, dass Thüringen nicht schon eher die Anpassung in diesem Bereich möglich gemacht hat oder – anders ausgedrückt – von der Länderklausel keinen Gebrauch gemacht, sondern sich allein auf das Bundesmodell bezogen hat. Das Bundesmodell war absehbar eine Mehrbelastung für den Bereich „Wohnen“ und man ist mit offenen Augen in diese Situation hineingegangen. Hätte man – wie Sachsen – eine Entscheidung frühzeitig getroffen, vom Bundesmodell abzuweichen und eine eigene Länderöffnungsklausel zu nutzen, wäre die Situation ungleich leichter, weil wir zum einen nicht die schwierige Situation hätten, entscheiden zu müssen, ob wir die Finanzämter oder auf der anderen Seite die Kommunen noch einmal stärker belasten. Das, was wir jetzt feststellen können – und damit hat es vielleicht auch zumindest einen Vorteil –, ist, dass Thüringen hinterherhängt in der Zeitschiene, man kann natürlich gucken, was haben die anderen Bundesländer mit welchem Effekt gemacht. Und was haben die anderen gemacht? Zum Beispiel Nordrhein-Westfalen ist mit den gesplitteten Hebesätzen vorneweg gelaufen und ich hatte die Chance, gerade mit dem nordrhein-westfälischen Finanzminister dazu zu sprechen. Gute 20 Prozent der nordrhein-westfälischen Kommunen nutzen jetzt die Möglichkeit, die das Landesgesetz ihnen bietet, nämlich entsprechend mit gesplitteten Grundsteuersätzen – sowohl für den gewerblichen Bereich als auch für den Bereich „Wohnen“ – an den Start zu gehen. Die Thüringer Kommunen haben dieses Modell aus meiner Sicht aus nachvollziehbaren Gründen grundsätzlich abgelehnt, weil man nicht bereit ist, sich in der Verantwortung den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen und eine Suppe auszulöffeln, die einseitig der Bund mit einer entsprechenden Rechtsprechung eingebrockt hat. Deswegen sind wir jetzt in der Situation, dass es zu einer Gleichzeitigkeit der unterschiedlichen Maßnahmen kommen muss. Es wäre theoretisch möglich, sehr schnell die gesplitteten Hebesätze gesetzlich möglich zu machen. Und ich habe es gesagt, ich verstehe, dass die Kommunen diesen Weg nicht gehen wollen, sondern dass sie eine Mischung aus dem sogenannten sächsischen Modell, nämlich über die Steuermesszahlen und diese gesplitteten Hebesätze gehen wollen und da auch die Gleichzeitigkeit erwarten. Damit bin ich bei einer Problemlage, wenn wir die Gleichzeitigkeit dieser Modelle, also dieses Kombimodell tatsächlich auch als Kombimodell einzuführen, miteinander in der Zeitschiene durchdeklinieren, sind wir leider dabei, dass eine Umsetzung zum Jahr 2026 so nicht mehr möglich ist. Das heißt, wir sind bei der Zeitschiene, dass wir dieses sogenannte Sächsische Modell über die Steuermesszahlen ganz real aufgrund von feststehenden und von uns nicht zu beeinflussenden Zeitabläufen erst zum 01.01.2027 umsetzen können, also die Steuermesszahlen entsprechend anpassen, die Vorgänge, die neuen Bescheide damit in den Finanzämtern umsetzen können, damit die Kommunen entsprechend die Möglichkeit haben, dann ihre neuen Bescheide rauszuschicken. All das gelingt leider nicht mehr bis zum 01.01.2026. Der Weg ist trotzdem wichtig und richtig, schnellstmöglich die Anpassung vorzunehmen, weil es das erklärte Ziel der Landesregierung ist, die Kosten im Bereich des Wohnens zu senken, die Belastungen, die aus dem Bereich „Wohnen“ resultieren; wir wissen, dass die Belastungen der Einkommen und der Haushalte im Besonderen durch Wohnkosten, auch im europäischen Vergleich, in Deutschland insgesamt überdurchschnittlich hoch sind. Deswegen werden wir dieses Modell schnellstmöglich umsetzen. Sie haben den 01.01.2029 angesprochen. Der 01.01.2029 wäre der reguläre Kalkulationszeitraum. Wir haben aber nach Prüfung festgestellt, dass es aus unserer Sicht rechtssicher ist, diese Neukalkulation schon eher vorzunehmen, nämlich in einem Zwischenschritt zum 01.01.2027.
Ja. Uns als Parlament ist natürlich auch wichtig, dass die Kommunen entsprechend eingebunden werden. Wie soll das dann erfolgen oder wie ist das bisher erfolgt? Und wie wird der bürokratische Aufwand gering gehalten? Da hatten wir in den vergangenen Jahren ja auch unsere Erfahrungen.
Ich bitte, noch mal darauf zu achten: Das waren jetzt wieder zwei Fragen. Versuchen Sie es bitte zu kürzen. Ich gebe dafür eine Antwort. Wir haben sofort nach der Bildung der Landesregierung mit den Kommunen zusammengesessen, nämlich schon im Januar. Das war eine unserer ersten Maßnahmen, uns mit den Vertretern der Spitzenverbände genau zu dieser Fragestellung zusammenzusetzen. Und wir haben uns natürlich auch die Sorgen und Nöte angehört, auch die Sorgen und Nöte im Bereich der bürokratischen Belastung, die auch für Kommunen entsteht. Auf der anderen Seite nehme ich natürlich zur Kenntnis, dass die bürokratische Belastung für das Land und im Besonderen auch für die Finanzämter durch die Änderung des Verfahrens natürlich noch mal genauso gegeben sind, wenn sie 835.000 Bescheide – sind es, glaube ich – entsprechend neu ausstellen müssen; dann ist das natürlich eine hohe Arbeitsbelastung. Ich bin aber zutiefst davon überzeugt, dass das Ziel der Entlastung der Wohnnebenkosten durch Grundsteuern auf der einen Seite und auf der anderen Seite, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, an der Stelle wieder Gerechtigkeit herzustellen und damit einen ganz elementaren Baustein für das Vertrauen in Politik im Land wieder zurückzugewinnen, den Bürokratieaufwand rechtfertigt.
Eine Nachfrage, Frau Ministerin. Sie hatten im März in einer Regierungsmedienkonferenz gesagt, dass da ein entsprechender Gesetzentwurf kommen wird. Auf Nachfrage in einer Dringlichkeitsanfrage meinerseits hatten Sie gesagt, dass das überwiegend im 1. Halbjahr 2025 sein wird. Nun haben wir Mitte Mai. Meine Frage, weil ich das jetzt noch nicht aus Ihrer Wortmeldung entnehmen konnte: Wann kann denn der Landtag einen entsprechenden Entwurf diskutieren? Auch an dieser Stelle sind wir in enger Abstimmung mit dem Gemeinde- und Städtebund, den das ganz maßgeblich betrifft. Beim Ableiten der entsprechenden Zeitschiene – wir sind natürlich alle mit dem Ziel unterwegs, dass es rechtssicher ist, und ich glaube, das trägt uns gemeinsam im Hohen Haus. Ich gehe davon aus, dass es noch im 1. Halbjahr gelingen wird, einen Entwurf zuzuleiten, spätestens kurz nach der Sommerpause.
Meine Frage geht an Herrn Maier. Ich bin Jägerin, zahle meine Steuern und engagiere mich für das Gemeinwohl in meiner Heimatstadt. Ich stehe für Sicherheit, Eigenverantwortung und bürgerliche Freiheit. Als unbescholtene und rechtstreue Bürgerin habe ich mich zum Waffenbesitz qualifiziert. Dennoch wird seitens des Thüringer Innenministeriums versucht, mir aufgrund meiner politischen Überzeugung mein Waffenbesitzrecht zu entziehen.
(Beifall Die Linke)
Die Bestrebungen Ihres Ministeriums zielen auf ein politisch motiviertes, generelles Waffenverbot gegen Leute, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, deren politische Auffassung Sie aber verachten.
Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Begründung drängt Ihr Ministerium und Ihr Verfassungsschutzamt die Landkreise zu Verfahren in Sachen Waffenentzug bei langjährigen und stets zuverlässigen Jägern?
Ich bedanke mich jetzt mal für die Frage, weil das auch dazu beiträgt, über die Rechtslage aufzuklären. Das scheint mir immer wieder notwendig zu sein. Wir agieren auf Basis von Recht und Gesetz und nicht irgendwie, so wie Sie suggerieren wollen, ideologiegetrieben oder parteipolitisch. Es gibt das Waffengesetz und das wurde neulich geändert. Sie sind ja Jurist, also Sie müssten es eigentlich wissen. Es gibt die sogenannte Regelunzuverlässigkeitsvermutung
(Unruhe AfD)
– bitte hören Sie einfach nur kurz mal hin, was ich sage – bei Extremisten. Das heißt: Extremisten – keine Waffen. Jetzt ist die AfD in Thüringen als eine extremistische Bestrebung eingestuft. Sie gehören dieser Partei an. Also gelten Sie vor dem Gesetz als Mitglied einer extremistischen Bestrebung. Dann greift das Waffenrecht. Es ist allerdings nicht ganz trivial. Die Waffenbehörden …
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD)
Wie bitte? Was war das? War das eine Drohung?
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD)
Habe ich gerade so wahrgenommen, aber gut.
Die Waffenbehörden müssen dann ein rechtsstaatliches Verfahren zum Waffenentzug anstrengen. Das betrifft im Übrigen auch andere extremistische Gruppen. Das ist der Rechtsstaat. Dann gibt es natürlich die Möglichkeit, in diesem Verfahren Rechtsmittel einzulegen. Das ist in einem Verfahren geschehen, was letztendlich dazu geführt hat, dass das Verwaltungsgericht Gera und dann meines Erachtens das Oberverwaltungsgericht Weimar eine Entscheidung getroffen hat, dass es Aufgabe der Waffenbehörde ist – die haben die Regelunzuverlässigkeit bestätigt, ist ja klar, das ist Gesetzeslage. Ich empfehle, das Urteil zu lesen. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat höchstrichterlich ausdrücklich bestätigt, dass es sich bei Ihnen um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt. Also wir haben Urteile. Aber sie haben uns mitgegeben, dass im Wege der Einzelfallprüfung zu prüfen ist, ob es sich um eine aggressiv kämpferische Grundhaltung bei der betreffenden Person handelt. Selbstverständlich machen wir das. Also, noch mal: Das sind rechtsstaatliche Verfahren, die wir hier anwenden. Das, was Sie versuchen zu suggerieren, dass Thüringer Behörden hier politisch motiviert vorgehen, weise ich mit Nachdruck zurück.
(Beifall SPD)
Gibt es weitere Nachfragen aus dem Rund? Das sehe ich nicht. Damit haben wir diese Runde auch beendet. Nächste Fragestellerin ist Frau Marx von der SPD. Bitte, Frau Abgeordnete.
Dann frage ich auch schon wieder Herrn Minister Maier. Herr Minister Maier, in einem ausführlichen Zeitungsartikel in der „Thüringer Allgemeinen“ wird von Ihnen der Horizont 2029 angesprochen. Was bedeutet dieser Horizont 2029, also Tätigkeiten im Bereich Ihres Hauses, im Bereich der inneren Sicherheit, konkret für das Bildungszentrum der Polizei in Meiningen? Wie soll das Bildungszentrum künftig eine moderne und gute Ausbildung garantieren?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Der Begriff „2029“ soll klarmachen, wohin ich als Innenminister mit Ihrer Unterstützung, wie ich bereits gesagt habe, die Polizei entwickeln möchte. Deshalb auch der Horizont 2029, weil das das Ende der Legislaturperiode ist. Es gibt fünf Säulen dieses Konzepts. Die erste Säule haben wir gerade gestern im ersten Kabinettsdurchgang im Kabinett beschlossen. Es wird jetzt ein prälegislatives Konsultationsverfahren dazu geben, so wie wir uns das auch vorgenommen haben, was das Polizeiaufgabengesetz anbelangt. Ich habe das gestern vorgestellt. Wesentliches Element ist der Opferschutz, aber natürlich auch das Nachvollziehen von höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Auch moderne Technik soll zum Einsatz gebracht werden. Ich hatte wahrgenommen, dass es hier im Haus unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, umso wichtiger ist es, dass wir das hier diskutieren und hoffentlich dann auch zu einem Beschluss kommen, denn unsere Polizei braucht diese rechtliche Grundlage. Die zweite Säule ist die Polizeistruktur. Die Polizeistruktur – so, wie sie jetzt existiert, mit sieben Landespolizeiinspektionen – gibt es seit 2012. Das ist schon mehr als zehn Jahre her. Es ist immer mal erforderlich und notwendig, sich Strukturen anzusehen, vor allen Dingen vor folgendem Hintergrund: Das Ziel soll sein, mehr Polizeikräfte auf die Straße zu bekommen, Polizistinnen und Polizisten von Verwaltungsaufgaben und Bürokratie zu entlasten. Dazu könnte die Polizeistrukturreform aus meiner Sicht einen wesentlichen Beitrag leisten. Was ganz wichtig ist, da in der Presse ja so der Eindruck erweckt wurde: Da gibt es gar keine Vorfestlegungen, dass ich jetzt die Anzahl der Landespolizeiinspektionen auf vier reduzieren möchte. Das war nur ein Gedanke, der dabei eine Rolle spielen könnte, weil wir vier Landgerichtsbezirke haben. Aber wenn es dann eine andere Zahl ist oder wenn es bei sieben bleibt, ist es auch in Ordnung. Das eigentliche Ziel steht im Vordergrund, die Struktur zu modernisieren und Kolleginnen und Kollegen von der Verwaltung zu entlasten. Die dritte Säule ist – und da reden wir halt auch über Geld – die Beschaffung moderner Einsatzmittel, insbesondere auch, wenn es um persönliche Schutzausrüstung geht. Wir haben eine sehr gute Schutzausrüstung, aber die ist jetzt auch schon zehn Jahre alt, die ballistischen Westen und Helme müssen teilweise wieder erneuert werden. Aber was wir auch erneuern müssen, sind zum Beispiel die beiden Polizeihubschrauber. Das wird eine Stange Geld kosten, mal davon abgesehen, dass wir auch weiterhin in unsere Dienststellen investieren müssen. Einige Dienststellen präsentieren sich überhaupt nicht so, wie ich mir das vorstelle. Das ist eine Form von Wertschätzung, auch der Kolleginnen und Kollegen, dass sie moderne Arbeitsplätze bekommen. Ich komme zum vorletzten Punkt, das ist das Thema „Anwärterinnen und Anwärter“. Wir haben, als ich ins Amt kam, pro Jahr 210 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, vor zehn Jahren waren es gerade mal 120, wir streben jetzt 360 an. Nicht nur das, wir wollen natürlich auch die Ausbildung verbessern. Dazu komme ich gleich, das ist die fünfte Säule, das ist das Ausbildungszentrum in Meiningen. Dass wir jetzt Bewerberinnen und Bewerber in großer Anzahl haben, freut mich sehr. Wir haben sieben Mal mehr Bewerberinnen und Bewerber auf die offenen Stellen bei der Polizei – sieben Mal mehr. Also Fachkräftemangel ist ja aller Orten ein Stichwort: Wir können froh sein, dass der Polizeiberuf offensichtlich so attraktiv ist, dass wir genügend Bewerberinnen und Bewerber haben, dass wir auch auswählen können, die 360 einzustellen. Jetzt müssen die 360 auch ausgebildet werden und das findet in Meiningen statt. Das soll auch so bleiben, das möchte ich an dieser Stelle mal ganz deutlich sagen. Wir werden Meiningen zu einem modernen Polizeicampus weiterentwickeln. Da ist noch viel zu tun, wir haben mit dem neuen modernen Unterkunftsgebäude schon einiges erreicht. Aber die Unterkunft ist das eine, natürlich muss die Lehre folgen. Wir brauchen dort auch entsprechende Personalstellen und Unterrichtsräume sowie moderne Formen des Unterrichts. Ich möchte auch das Thema „Demokratie“ stärker verankern, was die Ausbildung anbelangt. Also da stellen sich viele Fragen, ich schweife jetzt schon wieder ein bisschen aus. Aber es ist mir wichtig, das Thema „Ausbildung“ ist ganz zentral, damit wir eine moderne und demokratische Polizei haben.
Vielen Dank, Herr Minister. Gerade zu Meiningen hätte ich jetzt ganz viele Nachfragen, aber ich habe eine andere: Sie sprachen auch das Polizeiaufgabengesetz an. Können Sie bestätigen, dass in Ihrem Entwurf, der jetzt im Kabinett besprochen wurde, doch eine gehörige Zahl an Grundrechtseingriffen verschriftlicht ist: ohne jeden Richtervorbehalt Fußfessel und Kameraüberwachung, also Videoüberwachung, Einsatz von V-Leuten und dergleichen? Können Sie das bestätigen?
Das kann ich so nicht bestätigen. Glauben Sie mir, wir haben sehr intensiv und lange an diesem Gesetz gearbeitet. Ich habe auch sehr viel Vertrauen in diejenigen bei mir im Haus, die dieses Gesetz formuliert haben. Ich habe mich auch intensiv mit den Kolleginnen und Kollegen unterhalten, die das Gesetz oder den Referentenentwurf formuliert haben, denn mir ist natürlich ganz wichtig, dass Bürgerrechte nicht eingeschränkt werden, dass es nicht zu Themen kommt, die Grundrechte einschränken. Das ist ganz zentral, das habe ich auch in der Pressekonferenz sehr deutlich gesagt. Wir dürfen nicht den Schritt machen wie andere autoritäre Systeme, die in einem Polizeistaat angekommen sind, namentlich China und Russland. Das darf auf gar keinen Fall stattfinden. Wenn wir zum Beispiel KI einsetzen usw., dann muss das so sein, dass die Grundrechte gewahrt bleiben, aber trotzdem die Polizei in die Lage versetzt wird, moderne Technik zu nutzen, wenn es darum geht, Kriminalität zu bekämpfen und Demokratie zu schützen. Danke schön.
Danke schön, Frau Präsidentin. Meine Frage richte ich an die Finanzministerin. Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Katja Wolf, viele hier im Hohen Haus nehmen neben ihrem Landtagsmandat auch kommunale Mandate in Stadträten, Kreistagen oder als ehrenamtliche Bürgermeister wahr, darunter auch ich. Deshalb interessiert mich, wie es um die Sache der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs steht, mit dem die Unterstützung des Landes für unsere Kommunen neu geregelt werden soll. Das berichte ich gern. Das Gutachten, das sogenannte ifo-Gutachten, liegt seit April 2025 vor, wird zurzeit ausgewertet und wird auch mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgewertet. Das, was ich dazu jetzt schon sagen kann, ist, dass unser Ziel ist, die maßgeblichen Punkte der Änderung des KFA, die daraus resultieren, jetzt schon in die Beratung des Haushalts und des Doppelhaushalts einzubringen, das heißt, die Gesetzgebung so parallel laufen zu lassen, dass sie auch entsprechend zum 01.01.2026 dann schon Wirkung erzielt. Die Hauptpunkte sind Vereinfachungsvorschläge, im Besonderen bei Sonderlastenausgleichen, weil der KFA durch eine ganze Reihe von Sonderlastenausgleichen natürlich eine gewisse Verkomplizierung und Überlagerung hat. Hier werden wir uns genau zu diesen Fragen im Besonderen mit den kommunalen Spitzenverbänden intensiv auseinandersetzen. In die Reform des KFA muss selbstverständlich das neue – „neue“ in Anführungsstrichen – Konnexitätsprinzip, was mit dem Verfassungsrang jetzt noch mal ein ganz anderes Gewicht hat. Und das ist gut so und wichtig, denn es ist nun mal so, wer bestellt, bezahlt auch die Musik. Das muss sich endlich auch im KFA widerspiegeln. Auch das wird intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Es werden alternative Finanzierungsvorschläge entsprechend aufgenommen und damit den Kommunen die Spielräume erweitert. Das heißt nicht, dass wir der Überzeugung sind, dass sich Kommunen im großen Maßstab verschulden sollen, sondern das heißt, dass wir Kommunen viel mehr zutrauen, im Jahr 2025, 2026 sehr eigenverantwortlich die Maßgabe der kommunalen Selbstverwaltung in die eigenen Hände zu nehmen. Das wird ein großer Schwerpunkt sein, weil wir wissen, dass der Investitionsstau, den wir natürlich im Bund und im Land spüren, aber noch viel stärker und eben noch viel präsenter und täglich spürbarer für Thüringerinnen und Thüringer in den Kommunen ist. Und alles, was diesen Investitionsstau auf kommunaler Ebene abarbeitet – jeder hat, glaube ich, Gruselschulen vor seinem inneren Auge. Jeder sieht, zumindest wenn er im Land unterwegs ist, vor seinem inneren Auge Toiletten, auf die er sein Kind nicht schicken würde. Und genau in diesem Bereich wollen wir die kommunale Investitionskraft stärken. Das ist auch ein Punkt, den wir im KFA umsetzen wollen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Danke sehr für die Beantwortung. Es ist jetzt das Stichwort „kommunaler Investitionsstau“ gefallen. Lässt sich der denn beziffern, dass wir doch mal eine Hausnummer hier haben, um die Dimension der Aufgaben, die beim Doppelhaushalt vor uns liegen, uns hier noch mal durchdenken zu können? Er lässt sich insoweit – und da hatte Kollege Bilay vorhin ja einen Punkt – nicht genau beziffern, weil das Beziffern eine durchgängig doppische Haushaltsführung voraussetzen würde, die wir in Thüringen nicht haben und auch im Übrigen aus guten Gründen nicht haben. Ich will jetzt hier nicht ausdrücklich damit ankündigen, dass wir an dieser Stelle eine prinzipielle Gesetzesänderung planen würden. Praktisch lässt sich sagen, dass wir auf Bundesebene – und das ist ja das, was gerade jetzt auch aus Hannover, wo heute der Städtetag zu seiner Hauptversammlung mit 1.500 Kommunalverantwortlichen zusammensitzt; auch von dieser Stelle herzliche Grüße dorthin, noch mal gebracht wurde – im großen dreistelligen Milliardenbereich Kommunalinvestitionen als Investitionsstau haben und das natürlich auch wieder gespiegelt auf Thüringen. Die Zahlen, die wir für Thüringen zur Verfügung haben, sind im Besonderen durch die Zuarbeit der kommunalen Kämmerer und auch im Milliardenbereich entsprechend zu beziffern.
Frau Ministerin, es reicht mir, wenn Sie mit Ja oder Nein antworten. Stimmen Sie mir zu, dass im letzten Haushalts- und Finanzausschuss der Thüringer Rechnungshof die Kommunalfinanzen in Thüringen oder die finanzielle Ausstattung der Kommunen im Bundesländervergleich als gut bis sehr gut bezeichnet hat? Frau Große-Röthig, es ist nur die Frage, welche Kennzahl man anschaut. Wenn man die Frage der Verschuldung der Thüringer Kommunen und des Haushaltsabschlusses sowie des Überschusses anschaut, ist es richtig, dass Thüringen im Ländervergleich gut unterwegs ist. Wenn man sich aber die Fragen der Investitionskraft von Kommunen und der Pro-Kopf-Ausgaben von Kommunen und der Steuerkraft von Kommunen anguckt, sind wir in Thüringen deutlich im unteren Bereich unterwegs. Das ist das, was am Ende Leben vor Ort ausmacht. Es ist nicht die Frage des Kontostands oder die Frage der Verschuldung entscheidend, denn in dem Moment, wo sich die Verschuldung kommunal nicht auf dem Konto wiederfindet, sondern in Schulen, in komplett maroden Brücken und in komplett maroden Kanälen, dann macht das – und darüber sind wir uns hoffentlich einig – nichts besser.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht ebenfalls an die Finanzministerin und bezieht sich auch auf die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs. Wir haben im Koalitionsvertrag der Landesregierung die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs als wesentliches Instrument zur Herstellung einer gerechteren Verteilung der finanziellen Mittel zwischen Land und Kommunen verankert. Jetzt haben Sie in der vorhergehenden Frage Herrn Wogawa geantwortet, dass bereits im Doppelhaushalt 2026/2027 erste Schritte dazu gegangen werden sollen. Ich denke, wir sind uns einig, dass die große KFA-Reform da noch nicht abzubilden ist, auch wenn wir uns natürlich freuen, dass das Konnexitätsprinzip abgebildet sein soll. Können Sie aber verbindlich zusichern, dass die Reform des KFA in Gänze dann in dem Doppelhaushalt 2028/2029, falls es den geben soll, vollständig abgebildet werden kann? Frau Jary, es ist ein Prozess. Die Frage der notwendigen Reformen im KFA sind aus meiner Sicht tatsächlich insoweit im Prozess, weil wir auf alle Fehlentwicklungen reagieren müssen. Ich habe das gesagt: Wir brauchen eine Vereinfachung, insbesondere des Sonderlastenausgleichs. Wir brauchen eine Vereinfachung der kommunalen Selbstverwaltung, auch im finanziellen Bereich. Wir müssen natürlich schauen, wie im Besonderen gestiegene Belastungen im Sozialbereich, die sich sehr unterschiedlich darstellen, im KFA widergespiegelt werden können, weil entgegen der landläufigen Meinung, die von einzelnen Fraktionen hier wiedergegeben wird, sind es nicht das Bürgergeld und die Kosten der Unterkünfte, die Kommunen in hohem Maße belasten, sondern vor allem der Bereich der Eingliederungshilfe. Auch da muss der Kommunale Finanzausgleich gegensteuern. Von daher werden wir das, was mit dem nächsten Doppelhaushalt an Reformen umzusetzen ist, in enger Absprache und in enger Kooperation gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden schon jetzt angehen, in der Hoffnung, dass das Hohe Haus das mitträgt, und selbstverständlich bei diesem Prozess und auch bei der Begutachtung bleiben und alles Weitere dann im nächsten Doppelhaushalt, was notwendig ist, auch auf den Weg bringen. Erlauben Sie mir noch einen Satz dazu. Das ist ein Prozess, aber ein ganz maßgeblicher Prozess, und dabei ist die Frage der Entbürokratisierung und der Aufgabenkritik entscheidend. Kommunen leiden im Besonderen unter hohen Kosten in den Bereichen, wo sie von überbordender Bürokratie und überbordenden Standards betroffen sind. Auch das werden wir uns sehr intensiv im Übrigen auch in der Haushaltsstrukturkommission anschauen, wo wir die Möglichkeit haben, hier auch über die Frage der Aufgabenkritik im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs den Kommunen Erleichterung zu verschaffen.
Vielen Dank für die Möglichkeit. Meine Frage richtet sich an den Innenminister. Dem aktuellen Thüringen-Monitor ist zu entnehmen, dass nur noch 43 Prozent der Thüringer mit der Umsetzung der Demokratie hierzulande zufrieden sind. Dieser Wert ist seit vielen Jahren rückläufig. Sie sind seit 2017 Innenminister, tragen Verantwortung für die Entwicklung, insbesondere für die unverhältnismäßige, übergriffige Coronapolitik, für unverhältnismäßige Maßnahmen gegenüber ihren Mitarbeitern.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Eine Frage anstelle einer Unterstellung!) Wir hören von diesen internen Ermittlungen bei der Polizei. Die Opposition wird vom Geheimdienst verfolgt. Wenn es nach Ihnen geht,
auch in die dunkelste Zeit von 1933 bis 1945 hier in unserem Deutschland,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass Sie das hier im Plenum sagen!) dass keiner wirklich mehr in diese Zeit zurück möchte. Aber in diese Zeit fühlen sich viele Menschen zurückversetzt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist Relativierung, was Sie hier machen!) Meine Frage nun an Sie, Herr Innenminister: Wann übernehmen Sie die Verantwortung für den eingetretenen Schaden – insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass die deutliche Mehrheit der Thüringer mit der Ausübung der Demokratie nicht mehr einverstanden, unzufrieden ist und Sie der vollziehende Innenminister hier im Freistaat sind?
(Beifall AfD)
Das ist ja keine Frage, sondern das ist eine politische Verlautbarung mit Relativierung gewesen. Es ist dann schwierig, da sachlich zu bleiben, denn Sie waren nicht sachlich. Sie haben hier Ihre Sicht der Dinge rausposaunt. Und natürlich waren da so viele Unterstellungen, Herabwürdigungen, Verächtlichmachungen dabei, dass ich glaube: Das ist die Ursache, warum unsere Demokratie gerade so unter Druck ist.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Sind wir doch mal ehrlich: Sie frönen doch autoritären Gedanken.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist eine
Unterstellung!)
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Jetzt sind
Sie unsachlich!) Sie sind doch nahe bei Russland oder anderen autoritären Staaten. So stellen Sie sich das vor. Das ist natürlich keine Demokratie. Und wenn sich solche Kräfte wie Sie jetzt natürlich auch weiter radikalisieren – ich kenne die AfD noch aus dem Jahr 2013, da war das eine Partei, die ich damals schon nicht gut fand, aber ich dachte: Okay, die konzentrieren sich auf das Thema „Europa und Euro“, finden das nicht in Ordnung usw.; das ist ja völlig normal, dass es auch an der Stelle – auch wenn es schon damals populistisch war. Aber Sie haben sich ja immer weiter radikalisiert. Und Sie überhäufen die Menschen mit Lügen, mit Verschwörungserzählungen. Und dann wundern wir uns oder wundern Sie sich, dass die Menschen auch den Glauben an die Demokratie ein Stück weit verlieren. Das Ganze wird mit Social-Media-Posts garniert, die Sie da raushauen, in denen einfach nur gelogen wird. Und Sie merken, ich bin jetzt auch unsachlich. Sie haben damit angefangen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie haben ja
schon vor einer Stunde damit angefangen!) Insofern würde ich mal sagen: Die Demokratie ist unter Druck, sie ist von außen unter Druck. Wir erleben, dass uns die Autokratien dieser Welt – auch hier in Europa – unter Druck setzen. Wir erleben Desinformationskampagnen. Wir erleben ja im Grunde auch schon hybride Kriegsführung. Heute Abend gibt es dazu auch eine Sendung bei „Fakt ist!“. Da geht es auch gerade um solche Dinge, wie versucht wird, unser Land zu destabilisieren, unsere Demokratie zu schwächen. Und sehen Sie es mir nach: Das ist meine Sicht der Dinge, die ich jetzt mit Ihnen geteilt habe, so wie Sie Ihre Sicht der Dinge mit uns geteilt haben.
Herr Thrum, ich sehe, Sie haben eine Nachfrage. Ich möchte aber trotzdem Ihre vorangegangene Frageart noch mal nutzen, um darauf hinzuweisen: Wir erwarten von uns allen hier einen respektvollen Umgang und keine diffamierenden Fragen, keine beleidigenden Fragen und auch keine Kommentare zu irgendwelchen Dingen, die wirklich ins Persönliche gehen.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Keine Belei-
digungen und Diffamierungen …!) Deswegen wäre meine Bitte, ich nehme Sie jetzt wirklich als Anlass, ich erteile Ihnen auch keine Rüge oder irgendetwas anderes, ich möchte es einfach als Beispiel nehmen. Wir lernen hier alle. Bitte stellen Sie Ihre Fragen kurz und nicht persönlich beleidigend. Danke.
Ich stelle fest, dass der Innenminister gar nicht verstanden hat, um was es hier wirklich geht. Wenn eine deutliche Mehrheit der Thüringer mit der Umsetzung der Demokratie nicht mehr zufrieden ist, dann läuft doch grundsätzlich was verkehrt. Dann ist doch das ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat. Und Sie als ausführende Gewalt hier im Staat tragen doch dafür die Verantwortung. Doch nicht wir als Opposition! Sie gefährden die Demokratie hier in Thüringen – definitiv!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist doch keine Frage!) Ich möchte noch ein bisschen einleiten, sonst wird es ja immer noch nicht wirklich verstanden, warum die Unzufriedenheit beispielsweise da ist, weil immer wieder über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden wird.
(Zwischenruf aus der Fraktion der SPD: Zu-
satzfrage!) Das geht bei dem Zubau von Windindustrieanlagen los, das geht mit der Diskriminierung der Opposition weiter und hört mit Krankenhaus- und Schulschließungen auf, aber Milliarden für Kriegstüchtigkeit stehen immer wieder zur Verfügung. Davon haben die Menschen die Nase voll.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Sorry Mann, das ist keine Frage!)
Und weil Sie das immer noch nicht verstanden haben, stelle ich Ihnen die Frage: Wann treten Sie als Minister zurück?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Mikro aus!)
Ich habe noch eine Zusatzfrage. Herr Minister Maier, nach der Suada eben würde mich doch interessieren, was Herr Czuppon Ihnen vorhin gerade zugerufen hat. Können Sie uns das bitte mal sagen?
Ich habe es auf eine bestimmte Art und Weise wahrgenommen, aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob es eine Drohung war. Das weiß nur er, aber er will sich ja dazu nicht mehr äußern. Wenn es harmlos gewesen wäre, könnte er ja jetzt sagen, was er da gesagt hat, aber das will er ja nicht. Es ist aber auch völlig in Ordnung.
Gut. Wir hier oben haben es nicht gehört. Das Protokoll, ich habe noch mal nachgefragt, hat es leider nicht verstanden, sodass wir die Antwort auch nicht von hier oben geben können. Zu dieser Runde gibt es keine weiteren Frageoptionen und wir kommen zum nächsten Fragesteller von den Linken. Herr Ronald Hande hat das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an den Innenminister. Herr Maier, Sie haben am 17. April 2025 in einer Pressemitteilung verkündet, zwölf moderne Videosysteme anschaffen zu wollen bzw. dass die kommen werden, und dass dazu, unter anderem am Erfurter Anger, Baustellen eingerichtet werden. Hersteller dieser Kameras ist die Firma Dallmeier Systems, die KI-Kameras anbietet. Die „Bild“-Zeitung berichtet nun, dass diese KI-Kameras auf dem Anger tatsächlich kommen sollen und dort auch eine entsprechende Verhaltenserkennung mit verbaut ist und zum Einsatz kommen soll. Gerade eben haben wir nun auch die Antwort auf eine Dringlichkeitsanfrage meiner Fraktion in Drucksache 8/1093 erhalten, wo Sie geantwortet haben, dass der Einsatz von Kameras mit KI-Mustererkennungssystemen in Thüringen illegal wäre, da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Jetzt fragen wir uns natürlich, wie kommt es zu diesem Widerspruch, und würden gern wissen: Welche Kameras wurden da angeschafft, zu welchem Preis mit dieser oder mit einer KI-Funktion oder was sind das für Kameras?
Vielen Dank für die Frage. Ich muss zugeben, dass ich Ihnen jetzt zu diesen Details, was die Leistungsfähigkeit der bestimmten Kameras, die jetzt verbaut werden, anbelangt, hier nicht mit Sicherheit antworten kann. Ich würde anbieten, dass wir das dann auch schriftlich machen. Für mich ist ganz klar, dass die Videoüberwachung auf dem Anger – die wird in Kürze dann auch kommen – natürlich eine Maßnahme ist, die aus meiner Sicht schon Sinn ergibt, um für mehr Sicherheit zu sorgen. Das wollen wir machen, aber – auch da wiederhole ich mich – nach Recht und Gesetz. Die ganze Maßnahme, die jetzt umgesetzt wurde, wurde gut vorbereitet. Es gibt einen intensiven Austausch mit dem Thüringer Beauftragten für den Datenschutz. Wir werden uns natürlich daran orientieren. Mir ist zumindest heute nicht bekannt, dass diese Kameras diese Funktion haben, also das KI-gesteuerte Erkennen von Verhaltensmustern. Ich weiß, dass das in Mannheim ausprobiert wurde, nicht um eine automatische Gesichtserkennung zu machen, sondern einfach nur, um die Polizei in die Lage zu versetzen, präventiv tätig zu werden. Falls durch Bewegungsmuster, also ein plötzliches, wie soll ich sagen, Aufeinanderzulaufen von Personen, der Eindruck entsteht, dort könnte es zu Konflikten kommen oder es wird gerade eine Straftat begangen. Wie gesagt, ich würde Ihnen anbieten, ausführlich zu den Features der Kameras und der Umsetzung schriftlich zu antworten.
Ja, das würde ich gern so annehmen, dennoch eine Nachfrage. Wenn denn diese Kamerasysteme, deren Beschaffung ausgeschrieben werden muss, mit einem solchen Feature, also die KI-Mustererkennung, ausgeschrieben worden wären, würden Sie mir zustimmen, dass diese Ausschreibung dann nicht dem geltenden Recht entsprechen würde?
Das ist jetzt eine Vermutung Ihrerseits, die ich so natürlich nicht bestätigen kann. Ich gehe davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen, die die Ausschreibung gemacht haben, es genau so gemacht haben, wie es erforderlich ist. Auch das würden wir dann, wenn Sie erlauben, mit einer schriftlichen Beantwortung machen. Ich glaube, das ist dann auch zielführend, weil Sie merken, dass ich Ihre Fragen jetzt nicht en détail beantworten kann.
Ich würde gern von Ihnen wissen – die Antwort auf die Dringlichkeitsanfrage, die gerade in den Postfächern eingegangen ist, sagt, dass solche KI-Software, die Verhaltensmuster erfasst, rechtlich nicht gedeckt, illegal ist: Beabsichtigen Sie, die entsprechende Rechtsgrundlage in der PAG-Novelle zu schaffen, um solche Software zur Erkennung von Verhaltensmustern per Videoüberwachung in Thüringen einzuführen?
Sehr geehrte Frau König-Preuss, bitte gestatten Sie mir die Anmerkung: Ich habe ja eben schon deutlich gemacht, dass ich den ganzen Komplex gern auch noch mal schriftlich beantworte, weil ich einfach nicht in der Lage bin, jetzt genau zu wissen, was die Kameras können und ob hier ein Verstoß vorliegt oder nicht.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das war nicht die Frage!) Insofern würde ich Ihnen einfach noch mal anbieten, dass wir da vertieft – gern auch bilateral – das uns noch mal vor Augen halten, ob es hier ein Problem gibt oder nicht – ich glaube es nicht.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Was glauben Sie nicht?) Dass hier, sage ich mal, in der Ausschreibung was schiefgelaufen ist, was nicht rechtlich gedeckt ist.
Ich meine, die Frage war nach der Novelle. Frau König-Preuss, ist das damit beantwortet?
(Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein.
Ja. Die Frage zur Novelle ist aber nicht beantwortet worden!)
Gut, das war die Frage zur Novelle des Polizeiaufgabengesetzes. Auch da würde ich darauf hinweisen, es ist meines Erachtens nicht beabsichtigt – ich habe das auch sehr deutlich gesagt –, dass wir KI nicht einsetzen wollen, um Rechte einzuschränken, sondern nur dort, wo sie Sinn ergibt und rechtlich gedeckt ist. Und da gibt es viele Anwendungsbereiche. Ich habe nicht die Absicht, mit dem Polizeiaufgabengesetz Grundrechte einzuschränken, und freue mich auf die Diskussion in diesem Haus und auch im Ausschuss über das Polizeiaufgabengesetz.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage geht an den Innenminister. Kleine Vorbemerkung: Es geraten ja immer wieder diejenigen, die Leute retten wollen, selbst in Gefahr. Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sehen sich zunehmend Angriffen und Gewalt im Einsatz ausgesetzt. Allein in der vergangenen Woche wurden mindestens drei neue Fälle in Thüringen in der Presse gemeldet. Besonders erschütternd ist der Fall einer 29-jährigen Notfallsanitäterin im Kyffhäuserkreis, die zu einem fingierten Notruf gerufen wurde und in eine brutale Falle geriet. Ein Hund attackierte sie im Treppenhaus eines Wohnblocks, verletzte sie schwer. Die Frau musste notoperiert werden, das DRK spricht von einem gezielt inszenierten Übergriff. Wir fragen uns jetzt: Wie kann es dazu kommen, dass unter Ihrer Verantwortung Polizei und Feuerwehr und andere Rettungskräfte in Thüringen kaum noch sicher arbeiten können? Und jetzt meine Frage an Sie: Wie wollen Sie verhindern bzw. sicherstellen, dass unsere Rettungskräfte in Sicherheit ihre Arbeit machen können?
Ich möchte darauf hinweisen, dass das wieder zwei Fragen waren. Versuchen Sie wirklich, sich zu konzentrieren und nur eine Frage zu stellen. Aber ich überlasse jetzt dem Innenminister, welche er beantwortet.
Gut, er hat ja einen sehr wichtigen Punkt angesprochen. Ich kann Ihnen versichern, ich war schockiert und betroffen, als ich das gehört habe. Ich habe mit der betroffenen Rettungssanitäterin gesprochen. Ich wollte das nicht öffentlich machen. Aber es ist mir wichtig, dass man in solchen Situationen deutlich macht, dass uns das nicht egal ist bzw. wir da keinen Handlungsbedarf sehen. Selbstverständlich gibt es da Handlungsbedarf, wenn so etwas Schreckliches passiert. Grundsätzlich ist es so, dass wir in Thüringen im Bundesländervergleich relativ wenige Übergriffe auf Rettungskräfte haben, aber jeder einzelne ist natürlich zu viel. Ich trage hier diesen Pin „Respekt den Rettern“, das ist auch Teil unserer Kampagne, um diesen Menschen, die für unsere Sicherheit sorgen, die zum Teil ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, einfach nur mal zu sagen, dass wir das sehen, Respekt haben und danke sagen. Das allein reicht aber nicht. Natürlich mache ich mir seit diesem Vorfall auch noch mal Gedanken mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium, was wir tun können. Ich habe auch mit den daran beteiligten Rettungssanitätern telefoniert und die haben mir gesagt: Wir müssen im besten Fall wissen, wenn wir irgendwo hingerufen werden, dass es sich gegebenenfalls um eine bereits auffällige Person handelt, damit wir nicht in solche Situationen kommen. Da ist auch noch mal eine Denksportaufgabe für uns vonseiten der Polizei: Wie können wir sicherstellen, dass die Informationen fließen: „Achtung, das könnte eine Adresse sein, wo es gegebenenfalls problematisch wird“? Aber das sind Aufwand und Herausforderung, denn da gibt es natürlich auch datenschutzrechtliche Hürden, aber wir müssen alles dafür tun, dass solche Übergriffe nicht stattfinden oder hart geahndet werden. Ihr geht es mittlerweile besser, aber ich hoffe sehr, dass sie keinen bleibenden Schaden haben wird.
Ich sehe jetzt keine weitere Frage. Gibt es noch eine Nachfrage aus dem Rund? Das ist nicht der Fall. Damit schaffen wir noch eine Fragestellerin. Frau Heber von der CDU, Sie haben ebenfalls eine Frage. An wen gerichtet?
An den Innenminister. Es tut mir leid, Frau Finanzministerin.
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Aber
wenigstens tut es Ihnen leid!) Heute war „Familie“ schon ein Thema und ich bleibe bei den Kindern. Was unternimmt das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zur Stärkung des Ehrenamts, insbesondere bei der Unterstützung der Nachwuchsgewinnung im Brand- und Katastrophenschutz?
Vielen Dank. Wir machen eine ganze Menge in diesem Bereich und wir sind froh und glücklich, dass wir gerade bei den Jugendfeuerwehren einen Aufwuchs verzeichnen können, letztes Jahr 9 Prozent, obwohl die Anzahl der Jugendlichen, der Kinder in Thüringen immer weiter absinkt. Also es entscheiden sich überdurchschnittlich viele junge Menschen, Kinder für diese Aufgabe bzw. dafür, sich bei diesem Ehrenamt zu beteiligen. Das ist schon mal ein gutes Zeichen. Anscheinend haben wir gemeinsam nicht alles falsch gemacht. Anscheinend gibt es dann doch eine hohe Identifikation mit dieser Aufgabe. Wir haben die Jugendfeuerwehrpauschale verdoppelt, und das ist Geld, was flexibel eingesetzt werden kann. Das kann zum Beispiel auch eingesetzt werden, um ein Zeltlager zu veranstalten, um Equipment zu beschaffen, damit Jugendliche, damit Kinder sich in der Jugendfeuerwehr nicht nur mit dem Thema „Löschen von Bränden“ befassen, sondern auch Zusammenhalt und Gemeinschaft erleben können. Das ist ganz wichtig, dass wir das unterstützen. Was aber nicht aus dem Blick geraten darf, dass wir auch die Aktiven stärker würdigen und ihnen Wertschätzung zuteilwerden lassen. Deshalb haben wir die Jubiläumsprämien deutlich erhöht. Für 15 Jahre Zugehörigkeit bekommt man zum Beispiel 150 Euro – ja, das ist ein symbolischer Satz, aber das war in der Vergangenheit deutlich weniger –, für 25 Jahre gibt es 250 Euro usw. Das steigert sich also. Das sind symbolische Sachen, aber sie sind trotzdem wichtig. Und die Brandschutzerziehung möchte ich an dieser Stelle noch mal erwähnen, insbesondere in den Schulen, weil dort viele junge Menschen, also Schülerinnen und Schüler motiviert werden können, sich dann doch Richtung Feuerwehr zu entwickeln, und das fördern wir, indem wir die Landkreise mit 30.000 Euro dabei unterstützen. Ich habe hier eben von diesem Pin „Respekt den Rettern“ gesprochen. Ich werde demnächst wieder auf Tour gehen, im Sommer mache ich das regelmäßig, aber natürlich bin ich auch sonst bei den Feuerwehren, bei den Jahreshauptversammlungen, wann immer sich eine Gelegenheit bietet, um deutlich zu machen: Wir sind bei euch! Ich kann eines zurückspiegeln: Die Feuerwehren sind ziemlich zufrieden mit unserer Arbeit, die wir hier gemeinsam leisten, weil in diesem Hohen Haus das Thema „Feuerwehr“ in der Regel immer einvernehmlich beschlossen wird. Das ist ein wesentlicher Beitrag, auch unser Gemeinwesen, unsere Demokratie zu stärken.
Ich habe noch eine Nachfrage. Vielen Dank für die Antwort und auch den Hinweis zu den Zeltlagern. Ich habe ein bisschen das Gefühl, das kommt nicht überall an. Wie kommunizieren Sie diese Änderung bei der Jugendfeuerwehrpauschale und auch die Flexibilisierung? Was haben Sie da vor, wie kriegen wir diese Informationen dann vor Ort?
Erst mal, indem wir das zum Thema machen. Vielen Dank für die Frage an dieser Stelle. Da müssen wir uns tatsächlich noch mal überlegen, ob wir das transparent genug gemacht haben. Ich kann nur Folgendes sagen: Wir sind das einzige Bundesland oder eines der wenigen, das überhaupt so eine Jugendfeuerwehrpauschale anbietet. Da sind andere Feuerwehren, gerade im Westen, neidisch. Aber es bringt ja nichts, wenn wir Angebote machen, wobei ich eines sagen muss: Das Geld wird ja ausgezahlt, es muss kein Antrag gestellt werden, sondern es wird von uns ausgezahlt. Das ist unbürokratisch und wenn es vonseiten der Feuerwehren noch Fragen gibt, was sie damit machen können, jederzeit gern, mit Ihrer Unterstützung, damit wir das noch mal deutlich machen. Da kann man ganz viel machen.
Noch mal kurz die Nachfrage: Haben Sie gerade parat, wann die Verordnung mit den Ehrenzeichen bzw. den finanziellen Hinterlegungen in Kraft treten wird? Können Sie das gerade spontan sagen?
Sie sprechen ein Thema an, was uns im Innenministerium alle sehr intensiv beschäftigt. Wir haben das Brand- und Katastrophenschutzgesetz geändert, zum 01.01. ist das neue in Kraft getreten. Jetzt denkt man, alles ist in Butter. Nein, jetzt müssen die darunterliegenden Verordnungen – 14 an der Zahl – angepasst werden. Aber ich kann Ihnen sagen, diese Verordnung, die mir besonders wichtig ist, was die Jubiläumszulagen anbelangt, ist weitgehend fertig, die befindet sich in der Abstimmung mit den relevanten Anhörungspartnern, sodass die kurzfristig in Kraft treten kann.
Danke schön. „Fertig“ ist auch das Stichwort. Wir sind damit fertig, die Zeit ist jetzt bei 1 Stunde 33 Minuten, das heißt, wir haben 3 Minuten überzogen, aber wir wollten ja den Fragenkomplex noch abarbeiten. Insofern ganz herzlichen Dank an alle Fragenden und auch an die Antwort gebenden Minister. Es war vielleicht etwas ein Ungleichgewicht in der Austarierung, wer wie viel gefragt wurde, aber in jedem Fall haben wir es immerhin bis zur Nummer 14 der Fragesteller geschafft. Also – wir üben noch. Ich denke, es ist für uns alle ein Lernprozess, insofern noch mal herzlichen Dank, dass das so geklappt hat. Wir gehen jetzt wieder zurück, wir hatten unsere Aktuelle Stunde unterbrochen und wir setzen diese jetzt fort Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 31 d , und zwar haben wir hier die Aktuelle Stunde Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1040 Ich eröffne hiermit die Aussprache und ich habe als ersten Redner Herrn Mühlmann von der AfD.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehen Sie mir meine Emotionalität nach, aber für jemanden wie mich, dem trotz verschiedener Verfehlungen der polizeilichen Führungsebene in den letzten Jahren die Polizei am Herzen liegt, ist das ein emotionales Thema. Dieser Minister hat es nämlich in seiner Verantwortung zugelassen, dass ein polizeilicher Ermittlungsbereich völlig aus dem Ruder gelaufen ist und Methoden in der Polizei gegen meine Kollegen angewandt werden, die in einem Rechtsstaat unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eigentlich jedem anständigen Beobachter die Haare zu Berge stehen lassen. Die Zeit in der Aktuellen Stunde jetzt ist zu kurz, um jede Verknüpfung der einzelnen Sachverhalte, die damit zu tun haben, im Detail darzulegen, aber einen Auszug möchte ich trotzdem bringen. Denn wer es als verantwortlicher Minister zulässt, dass die internen Ermittler Verfahren auf Erkenntnissen aufbauen, die einem gerichtlich festgestellten Verwertungsverbot unterliegen, der sollte sein Amtsverständnis und vor allem sein Verständnis von unserem Rechtsstaat dringend überdenken.
(Beifall AfD)
Wer es als verantwortlicher Minister zulässt, dass die internen Ermittlungen sogenannte Vertrauensleute gegen die eigenen Kollegen einsetzen, oder das auch nur andiskutiert, weil das möglicherweise als Hinweis kommt, hat völlig die Kontrolle über sein Verständnis von der ihm unterstellten Polizei verloren. Wer es als verantwortlicher Minister zulässt, dass bei Kollegen oder der Gewerkschaft teilweise zu unchristlichen Zeiten wegen den in Rede stehenden Delikten sogar Razzien und Beschlagnahmen durchgeführt werden, der sollte dringend sein Verhältnis, seine Wahrnehmung von Verhältnismäßigkeit der Verwaltung überdenken und noch mal in sich gehen, ob das tatsächlich richtig so ist. Aber in Zeiten, wo selbst Journalisten und Senioren für harmlose Meinungsdelikte mit Knast bedroht werden, scheint das hier den einen oder anderen nicht zu stören. Was ich jedenfalls nicht gelten lasse, Herr Maier, sind Ihre Ausreden, Ihre durchschaubaren Versuche, aus der Verantwortung rauszukommen, von wegen Sie stellen ja nur die Fachaufsicht – wir hatten das ja gerade wieder. Nein, nichts ist. Sie sind als Minister immer und für alles haftbar, was Ihnen in dem übertragenen Aufgabenbereich passiert, was dort abgeht und Sie können sich nicht nur die Rosinen rauspicken. Sie sind schon allein deswegen verantwortlich, weil Sie mit Ihrem Verhalten und Ihren öffentlichen Äußerungen in den letzten Monaten ein Klima geschaffen haben, in dem sich Polizisten wie mein früherer Studienkollege mit derartigen Maßnahmen wahrscheinlich erst wohlfühlen.
(Beifall AfD)
Sie, Herr Maier, Sie eskalieren die polizeilichen Ermittlungsmethoden, indem Sie und Kramer völlig überzogene, völlig außerhalb der Verhältnisse stehende Methoden von staatlichen Stellen wie beispielsweise auch dem staatlichen Regierungsschutz einfordern. Daher wende ich mich jetzt – leider ist der Ministerpräsident gerade rausgegangen – trotzdem in der Ansprache an den Ministerpräsidenten, denn er ist für diese Personalien im Innenministerium nun mal hauptverantwortlich. Sie, Herr Voigt, werden in letzter Konsequenz für alles, was hier im Land in der Verwaltung passiert, auch in irgendeiner Form in Mithaftung genommen. Und wenn Ihr Innenminister in der Öffentlichkeit nicht mehr nur mit einer politisch weisungsgebundenen Abteilung, dem sogenannten Verfassungsschutz, die Demokratie, sondern auch eine dem Innenministerium direkt unterstellte Einheit mit polizeilichen Befugnissen gefährdet und auf diese Art und Weise in der Polizei rhetorisch Amok läuft, dann ist nicht nur er verantwortlich, dann fällt das direkt auf unseren Ministerpräsidenten zurück. Deswegen meine Empfehlung: Entlassen Sie diese Person, Herr Voigt,
(Beifall AfD)
und kehren Sie zurück auf einen Pfad, der zumindest die Möglichkeit eröffnet, den Frieden hier im Land wiederherzustellen. Mit diesem Innenminister wird das nicht möglich sein. Wenn es jemals sinnvoll war, von staatspolitischer Verantwortung zu sprechen, dann ist das genau hier in dem Fall angebracht. Handeln Sie, Herr Voigt, bevor dieser Minister nach der linken Vorgängerregierung auch noch diese Regierung völlig in Verruf bringt. Ansonsten muss man vielleicht als verantwortungsvoller Parlamentarier doch noch mal über die Idee der Presse – wohlgemerkt war das nicht mal unsere – nachdenken und diese ganzen Vorgänge, die in Verantwortung dieses Innenministers abliefen, in einem Untersuchungsausschuss aufarbeiten. Dann haben Sie hier im Land nicht nur einen UA Kramer, sondern gleichzeitig einen UA Maier. Auch das sagt sehr viel über diese Regierung aus, Herr Ministerpräsident.
(Beifall AfD)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Küntzel vom BSW, möchte aber noch mal darauf hinweisen: Wir hatten uns im Ältestenrat darauf verständigt, dass wir auf eine gewisse Etikette hier im Saal achten, nicht nur das respektvolle Miteinander. Das bedeutet, dass Zwischengespräche oder private Gespräche und Geschenkübergaben auf Ministerebene bitte unterbleiben. Das gilt aber für alle im Saal, nicht nur für die Minister. Dementsprechend bitte ich um Aufmerksamkeit für unseren nächsten Redner, Herrn Küntzel.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe noch verbliebenen Zuschauer, heute diskutieren wir im Rahmen dieser Aktuellen Stunde über die Frage, wie interne Ermittlungen bei der Thüringer Polizei durchgeführt werden und welche Verantwortung die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, dabei trägt. Lassen Sie mich für die BSW-Fraktion hierzu einmal grundsätzlich Stellung nehmen und unsere Haltung klar herausstellen. Der Vorwurf, dass bei internen Ermittlungen rechtsstaatliche Standards möglicherweise nicht gewahrt wurden, ist ein ernst zu nehmender Anlass für jede parlamentarische Kontrolle. Jede Fraktion, jeder und jede Abgeordnete hat das Recht, aber auch die Pflicht, Fragen zu stellen, Missstände anzusprechen, die Fakten zu klären und gegebenenfalls Konsequenzen einzufordern, unabhängig davon, von welcher Fraktion diese Initiative ausgeht. Das Bedürfnis nach Aufklärung ist kein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Polizei oder der Landesregierung, sondern Ausdruck einer funktionierenden, verantwortungsbewussten Demokratie. Nur durch offene Debatten und konsequente Kontrolle werden wir das Vertrauen in unsere Institutionen erhalten und zurückgewinnen. Eine Aktuelle Stunde verbindet Parlament und Öffentlichkeit. Die fortgesetzte Berichterstattung Thüringer Medien zeigt dieses öffentliche Interesse. Indem wir hier ergebnisoffen und authentisch fragen und debattieren, nehmen wir den Aufklärungsbedarf in diesem Land ernst. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, zu allen Vorwürfen und Unklarheiten Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie mit sensiblen Ermittlungen umgegangen wird, ob rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden und wie mögliche Fehler künftig ausgeschlossen werden können. Die Öffentlichkeit sind vorliegend gerade die Polizistinnen und Polizisten und weitere Landesbedienstete, die durch die Durchsuchungsmaßnahmen einer ihrer Interessenvertretungen erheblich verunsichert sind. Ja, nach der Berichterstattung im Innenausschuss sind auch für uns als BSW noch einige Fragen offengeblieben, Fragen, die wir nun als Kleine Anfragen gestellt haben. Warum? Das parlamentarische Fragerecht ist keine Formalie, sondern legitim und wichtig. Es sichert die demokratische Kontrolle und verhindert, dass staatliches Handeln im Verborgenen bleibt. Wir als BSW-Fraktion nehmen die Hinweise auf mögliche Missstände bei polizeilichen Ermittlungen sehr ernst. Wir stehen für einen starken und transparenten Rechtsstaat und genau deshalb erwarten wir vollständige Aufklärung und eine konsequente Fehlerkultur in der Verwaltung. Was wir aber ablehnen, ist die Instrumentalisierung solcher Vorgänge für parteipolitische Zwecke. Die AfD versucht immer wieder, das Vertrauen in den Rechtstaat zu untergraben, indem sie Zweifel sät und staatliche Institutionen ohne belastbare Belege, sondern mit suggestiven Behauptungen pauschal diskreditiert. Das dient nicht der Aufklärung, sondern der Verunsicherung und Spaltung der Gesellschaft.
(Beifall BSW, SPD)
Wir erleben im Thüringer Landtag seit Monaten, dass die AfD weniger an Lösungen interessiert ist als an Skandalisierung und Blockade. Sie nutzt die parlamentarischen Rechte, um Arbeitsfähigkeit zu verhindern, Gremien lahmzulegen und demokratische Prozesse zu stören. Das hat mit verantwortungsvoller Oppositionsarbeit wenig zu tun.
(Beifall BSW)
Wolfgang Schäuble hat das Parlament wie folgt beschrieben: „Hier ist der Ort, an dem wir streiten dürfen. An dem wir streiten sollen. Fair und nach Regeln. Leidenschaftlich, aber auch mit der Gelassenheit, die einer erregten Öffentlichkeit Beispiel geben kann.“ Machen wir es doch so! Vielen Dank.
(Beifall BSW)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Danke schön. Der nächste Redner kommt von den Linken. Herr Hande, bitte.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Kontrolle polizeilichen Handelns ist in einem demokratischen Rechtsstaat kein Misstrauensvotum, sie ist das Gebot der Verfassung. Wo das staatliche Gewaltmonopol wirkt, da muss die Gesellschaft auf Transparenz und rechtsstaatliche Überprüfbarkeit vertrauen können. Interne Ermittlungen, kurz IE, leisten dabei einen zentralen Beitrag – bundesweit, aber auch in Thüringen. Ermittlerinnen und Ermittler stoßen dabei nicht selten auf Widerstände aus den eigenen Reihen oder werden auch als Nestbeschmutzer angesehen. Dabei tun sie schlicht ihren Job. Dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, verdienen sie unseren Dank. Dieser Dank gilt natürlich auch für alle anderen Einsatzkräfte, egal ob im Streifendienst, in der Kripo, bei der Bereitschaftspolizei oder der ESU. Der Dank gilt auch jenen, die sich – und das möchte hier nicht vergessen werden – in Gewerkschaften und Personalräten für gute Arbeitsbedingungen einsetzen.
(Beifall Die Linke)
Doch Vertrauen muss nicht nur nach außen wirken, es braucht auch Vertrauen nach innen in die eigene Organisation. Da ist in Thüringen leider etwas ins Rutschen gekommen. Wir führen viele Gespräche mit Polizeibeamtinnen und ‑ beamten, und was wir hören, ist dann durchaus beunruhigend: Zweifel an der Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, das Infragestellen von Führungskultur, traumatische Erfahrungen im Zuge von Ermittlungsverfahren, aber auch Ängste vor Observationen und Einblicken in das Privatleben. Als Linksfraktion stehen wir für Grundrechte ein und machen keinen Unterschied, ob ein Radfahrer, ein Fußballfan oder ein Polizeivollzugsbeamter selbst von vermutetem polizeilichem Fehlverhalten betroffen ist. Sie alle verbindet doch eins: Sie alle haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf informationelle Selbstbestimmung und vor allem ein Recht auf Menschenwürde. Deshalb gilt für jede Eingriffsmaßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Daran hat sich auch die IE zu halten – ohne Wenn und Aber. Es stehen nun jetzt hier verschiedene Komplexe im Raum, darunter Geheimnisverratsverfahren und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Es geht um Sicherstellung von Mobiltelefonen, Telefonüberwachungen, Wohnungsdurchsuchungen und die Art und Weise, wie man das alles macht. Als Linke haben wir diese Themen im Landtag aufgegriffen mit fünf parlamentarischen Anfragen, einem Antrag im Innenausschuss und Dutzenden Fragen an die Regierung, darunter, ob es verhältnismäßig ist, Polizisten mit bewaffneten und vermummten Einsatzkräften zu konfrontieren, sie wie mutmaßliche Terroristen zu bedrohen, teils unter vorgehaltener Maschinenpistole oder auch mit der Ramme die Tür einzuschlagen, sie zu fesseln, nur um an ihr Handy zu gelangen, oder warum nicht erst geprüft wird, ob eine Schusswaffe morgens um 5.50 Uhr im Waffenschließfach in der Dienststelle ist, bevor man entscheidet, ob man 10 Minuten später in Zivil einfach an der Tür klingelt oder mit 20 Spezialkräften in Vollschutzmontur zum robusten großen Besteck greift. Oder: Wie kann es sein, dass bei der Gewerkschaft der Polizei zwei Server beschlagnahmt werden, ohne dass ein entsprechender Durchsuchungsbeschluss auch der GdP vorliegt,
(Beifall Die Linke)
und vor allem, warum das, wenn sich alle Mitgliedsdaten darauf befinden, eingezogen wird? Diese und andere Fragen haben wir sachlich gestellt. Die AfD hatte daran bisher zumindest kein Interesse und umso mehr erstaunt auch diese Aktuelle Stunde heute, in der Sie – und das muss ich sagen – versuchen, mittels der IE den Innenminister – und erlauben Sie die saloppe Bemerkung – einmal mehr an die Wand zu nageln, und auch in diesem Zusammenhang sogar noch einmal mehr den Verfassungsschutz und Herrn Kramer erneut ins Gespräch zu bringen. Unser eigentliches Problem – unseres als Linke – ist in der Causa IE nicht, wie sich der Innenminister im Einzelfall bei Ermittlung X oder Y verhalten oder nicht verhalten hat, das Problem ist, dass er überhaupt politischen Einfluss nehmen kann bzw. könnte. Er hat sich 2021 die Fachaufsicht über die internen Ermittler ins Ministerium gezogen – ein Provisorium, das nach vier Jahren als dauerhafte Einrichtung einen Konstruktionsfehler darstellt.
(Beifall Die Linke)
Deshalb sagen wir: Es braucht eine politisch neutrale externe Polizeibeschwerdestelle ähnlich dem dänischen Vorbild,
(Beifall Die Linke)
eine Stelle, bei der nicht allein Polizisten gegen Polizisten ermitteln, bei der nicht ein einzelner Chef allein über alle Maßnahmen entscheidet, und auch eine Stelle, die an das Parlament berichten muss. 2020 haben wir dazu einen fraktionsübergreifenden Beschluss des Landtags erzielt. Diesen Pfad, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir weitergehen.
(Beifall Die Linke)
Der richtige Ort, um eine solche Strukturänderung, aber auch die aktuellen Fragen zu IE zu diskutieren, ist der Innenausschuss des Landtags. Ich kündige es gleich hier an dieser Stelle an: Wir haben nach den neuen Meldungen von MDR und FUNKE Medien heute einen weiteren Antrag für den Innenausschuss eingereicht. Wir appellieren darin an die Landesregierung, einen Sonderermittler im Fall der IE einzusetzen.
(Beifall Die Linke)
Dies wäre aus unserer Sicht gegenüber einem Untersuchungsausschuss der deutlich geeignetere Weg. In der Thüringer Polizei ist in den letzten Monaten viel Vertrauen verloren gegangen. Als Politik tragen wir Verantwortung, dieses Vertrauen wiederherzustellen. Wir können Brücken bauen, Strukturen stärken. Daher appelliere ich an alle demokratischen Fraktionen: Lassen Sie uns dieses Vertrauen wieder gemeinsam aufbauen – für die Bürgerinnen und Bürger und die 6.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Urbach von der CDU.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, liebe Damen und Herren am Livestream, lassen Sie mich gleich zum Kern der Sache kommen: Der Antrag der AfDFraktion offenbart ein grundlegendes Missverständnis darüber, wie unser Rechtsstaat funktioniert. Die eingereichte Frage der AfD ist nicht unbedingt ein konstruktiver Beitrag zur parlamentarischen Arbeit, sondern eigentlich eher ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Demokratie. Es gibt im demokratischen System einen Grund für die Aufteilung der Staatsgewalten in die Legislative, Exekutive und Judikative. Und das ist keine lästige Formalität, sie ist das Fundament des Rechtsstaats und sie schützt uns alle auch vor einem Machtmissbrauch. Die von der AfD beantragte Aktuelle Stunde zu laufenden Ermittlungsverfahren ist nichts anderes als der Versuch, parlamentarischen Druck auf unabhängige Ermittlungsbehörden auszuüben. Entweder wurde nicht ganz verstanden, dass das Parlament nicht in laufende Ermittlungsarbeiten eingreifen darf, oder man versucht bewusst, diese Grenze zu überschreiten. Beides ist für unser demokratisches Miteinander auf jeden Fall besorgniserregend. Stellen Sie sich vor: Jedes Mal, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, würde der Landtag hier öffentlich darüber debattieren und letztendlich ja nur spekulieren, ob die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei gerade richtig arbeiten, und das wäre wahrscheinlich das Ende einer unabhängigen Justiz. An dieser Stelle möchte ich allen Einsatzkräften unserer Thüringer Polizei ausdrücklich Dank für ihre tägliche Arbeit aussprechen und auch noch mal dafür Danke sagen, dass sie unter oft schwierigen Bedingungen Großartiges leisten. Die Ermittlungsbehörden müssen eben ohne politische Einflussnahme arbeiten können. Im vorliegenden Fall stellt die AfD staatsanwaltliche Maßnahmen, die auf richterlichen Beschlüssen basieren, öffentlich infrage, bevor die Ermittlungen überhaupt abgeschlossen sind. Die Unschuldsvermutung gilt dennoch für jeden, auch für Polizeibeamte, genauso wie ich grundsätzlich aber auch Vertrauen in jene Polizeibeamte habe, die insbesondere in der Internen Ermittlung tätig sind. Ich will Sie nun fragen: Wollen Sie, dass mögliches Fehlverhalten in den eigenen Reihen mit Konsequenz aufgeklärt wird oder nicht? Mit Ihrem Antrag diskreditieren Sie jedoch die Arbeit der internen Ermittler im Besonderen und schwächen das Vertrauen in die Selbstkontrolle der Polizei. Würden wir Ihrem impliziten Vorschlag folgen und interne Ermittlungen einschränken oder maßregeln, würde das Bild unserer Polizei in der Öffentlichkeit nachhaltigen Schaden nehmen. Lassen Sie mich eines klar betonen: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung und damit auch des Innenministeriums ist wichtig und notwendig. Aber sie hat ihre Grenzen dort, wo sie in laufende Ermittlungen eingreift oder die Unabhängigkeit unserer Justiz gefährdet. Die Bewertung, ob ein Verfahren/Vorgehen rechtmäßig war, obliegt zunächst den Gerichten und eben nicht den Parteien hier bei uns und auch nicht der AfD. Was wir wirklich brauchen, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren demokratischen Institutionen. Wir sollten das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat stärken und nicht durch politisch motivierte Angriffe auf unabhängige Ermittlungsbehörden untergraben. Als CDU-Fraktion stehen wir für einen Rechtsstaat, in dem Gewaltenteilung gelebte Praxis ist. Wir stehen für einen Rechtsstaat, in dem weder die Politik in die Justiz hineinregiert noch die Justiz politisch instrumentalisiert wird. Und genau das wird hier gerade versucht. Abschließend möchte ich festhalten: Wer in seinem Antrag die Angemessenheit von Methoden zur Beweissicherung als – ich zitiere – „fragwürdig“ und „unverhältnismäßig“ bezeichnet, sich dabei aber selbst ausschließlich auf Vermutungen und Hörensagen stützt, hat die Grundprinzipien rechtsstaatlicher Arbeit und die Arbeit unserer Polizei nicht ganz verstanden. Aber um es dennoch einmal deutlich zu sagen: Natürlich muss geprüft werden, ob und wie verhältnismäßig die Angriffe gewesen sind – definitiv, das ist zwingend notwendig. Uns geht es aber darum, keinen Generalverdacht zu erzeugen, wie das hier mit dem vorliegenden Antrag jedoch impliziert wird. Hier ist nicht der richtige Ort, um dies festzustellen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Debatte zu einer Stärkung und nicht zu einer Schwächung unserer rechtsstaatlichen Ordnung beiträgt. Dafür müssen wir die Grenzen zwischen den Staatsgewalten respektieren. Die AfD hat hier einen Versuch gestartet, der das zu diskreditieren versucht, und dem sollten wir nicht folgen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Ich danke Ihnen. Wir kommen damit zur letzten Rednerin. Von der SPD-Fraktion hat Frau Marx das Wort.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Zuschauer auf die Tribüne darf ich herzlich begrüßen, die hier noch anwesend sind! Ja, es ist sehr wichtig und uns auch ein Anliegen, dass wir, wenn in der Presse über eine Fülle von Fällen nachberichtet worden ist, die teilweise auch schon länger zurückliegen, wo es um den Vorwurf von übermäßigem und unverhältnismäßigem Handeln geht, prüfen, was da dran ist. Aber dazu muss man die dafür vorgesehenen Wege bestreiten und muss einfach die Verantwortlichkeiten beachten und auch richtig voraus- und feststellen. Die internen Ermittler sind nicht irgendwie so eine Rambo-Truppe, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun hat, als unbegründet bei irgendwelchen Kollegen einzufallen. Im Übrigen ist es oft so, dass Durchsuchungsmaßnahmen, wenn sie dann von einem Richter oder einer Richterin angeordnet worden sind, auf Antrag der Staatsanwaltschaft gar nicht von heimischen Polizisten durchgeführt werden. Die internen Ermittler sind ursprünglich dazu da, um den Vorwurf zu entkräften, der früher immer gern gemacht wurde, wenn es um mögliches polizeiliches Fehlverhalten aus den eigenen Reihen geht, dass man dann gesagt hat: Daraus wird eh nichts, eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus, das kennen Sie alles. Dazu sind interne Ermittler da, dass der Staat sozusagen auch von innen dafür sorgt, dass bei seinen Beamten selber eben alles in Ordnung ist. Das ist ein legitimer Ansatz. Ich möchte einfach mal so an einem Fall, der jetzt auch in der Presse noch mal nachberichtet wurde, was ja vollkommen legitim ist, aufzeigen, wie schwierig das dann ist und dass man nicht einfach so eine Verfolgungswahnstory daraus ableiten kann, wie es die AfD hier wieder mal versucht hat. Wir haben hier zum Beispiel so einen Punkt. Im MDR wurde am 30.04. berichtet, also schon ein bisschen her, da ging es um einen Einzelfall, liegt etwas zurück: Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verbreitung intimer Aufnahmen. Und da haben wir zum Beispiel hier beschrieben gehabt im MDR: Da war ein Polizist verdächtigt worden, „in einem WhatsApp-Chat unter einem Dutzend Polizeigewerkschafter intime Aufnahmen eines anderen Polizisten verbreitet zu haben. Dieser [wiederum] stand im Verdacht der sexuellen Nötigung einer jungen Frau.“ Das ist ein sehr schlimmer Vorwurf und auch ein Vorwurf der Art, wo die Öffentlichkeit immer auch sehr sensibel reagiert und sagt: So etwas wollen wir unbedingt aufgeklärt haben. Dann sagen die internen Ermittler: Ja, das nehmen wir jetzt hier mal auf, und dann wird ein Verfahren in Gang gesetzt, aber nicht von den internen Ermittlern, indem die mit Ramme oder sonst wie da irgendwo einmarschieren, sondern indem der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren vorgeschlagen wird. Die leitet das dann ein und beschließt dann auf Antrag des Staatsanwalts oder der Staatsanwältin Durchsuchungsmaßnahmen. So ist das dann wohl auch hier passiert. Und dann wurde das Handy des Verbreiters der Aufnahmen beschlagnahmt, des angeblichen Verbreiters, obwohl dieser angeboten hatte, den Chat auf seinem Handy an Ort und Stelle auswerten zu lassen. Also, er hat gesagt, ihr müsst mein Handy gar nicht mitnehmen, ihr guckt euch das jetzt hier vor Ort an, ob das stimmt oder nicht. Ihr dürft das nicht mitnehmen. Hinterher haben die das doch gemacht, also sie haben sich doch dazu entschlossen. In dem Beschluss, der dort vorlag, steht dann üblicherweise nicht drin, Auslesen an Ort und Stelle, sondern Beschlagnahme eines Handys. Dann haben die halt gesagt: Okay, wir nehmen das besser mal mit, das ist ein ernst zu nehmender Vorwurf, wir gucken uns das an. Hinterher ist tatsächlich vom Landgericht Erfurt festgestellt worden, dass das rechtswidrig war und dass man das Telefon nicht hätte beschlagnahmen dürfen. Und man kann zu diesem ganzen Fall nur sagen: Der Rechtsstaat hat da funktioniert.
(Beifall SPD)
Es war sogar so, dass dem Beschuldigten im Ergebnis eine Entschädigung gezahlt worden ist. Das ist auch in Ordnung. Aber das ist jetzt auch mal ein ganz wichtiger Satz, den Sie sich bitte auch noch mal in Ruhe anhören: Wenn sich im Zuge von Ermittlungsmaßnahmen herausstellt, dass jemand unschuldig ist, also die Vorwürfe nicht gerechtfertigt waren, macht es die Ermittlungsmaßnahmen nicht per se unzulässig. Und das ist hier so ein bisschen emotional, das schwingt immer so mit, dass man sagt, da ist doch einer, der hat gar nichts gemacht und da wird durchsucht. Aber dass einer gar nichts gemacht hat, kann ich halt meistens erst im Ergebnis auch von Ermittlungsmaßnahmen feststellen. Wenn ein ernst zu nehmender Vorwurf gegen jemanden erhoben wird, muss diesem Vorwurf durch die zuständigen Behörden nachgegangen werden. Im Nachhinein muss man das natürlich alles kontrollieren, ob es eine ÜbermaßverbotVerletzung gegeben hat, ob das verhältnismäßig war und ob – und das wäre das Einzige, was bei einer disziplinarrechtlichen Aufarbeitung dann noch in der Zuständigkeit des Innenministers übrig bliebe – die Polizisten vor Ort etwas falsch gemacht haben, also entgegen den Anordnungen gehandelt haben, die ihnen von der juristischen Seite, nämlich durch Staatsanwalt und Richterbeschluss, auferlegt worden sind. Das kann man ohne Schaum vor dem Mund und muss man auch in Ruhe alles prüfen.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Wenn sich die Fälle so massiert haben, dann muss man natürlich auch gucken, es da irgendwie systemische Vorkehrungen gibt, dass wir da irgendwas verbessern können. Aber dann zu behaupten, der Minister sei hier bösartig losgelaufen und hätte persönlich irgendwelche Menschen verunsichern wollen,
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
das ist einfach voll an der Sache vorbei. Trotzdem versprechen wir auch als SPD hier wirklich aus ganzem Herzen Aufklärung der erhobenen Vorwürfe, weil auch wir wollen, dass es gerecht und sicher zugeht. Aber dazu gehören eben auch Ermittlungsmaßnahmen, wenn die Verdächtigungen
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Frau Abgeordnete Marx, ich fordere Sie auf, zum Ende zu kommen.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
– ja – ernst zu nehmen sind, wie das, was ich Ihnen eben geschildert habe. Danke.
(Beifall SPD)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Minister Maier, möchten Sie dazu noch Stellung beziehen?
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns ja schon bei der Regierungsbefragung dem Thema gewidmet. Und es ist jetzt eben noch mal von Herrn Mühlmann sein Verständnis von Rechtsstaat wiederholt worden, dass eine Befugnis meinerseits vorhanden wäre, in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzugreifen. Wenn ich das täte, würde ich gegen den Rechtsstaat agieren. Und Herr Mühlmann, das wissen Sie doch, müssten Sie wissen, dass bei diesem ganzen Verfahren – ich wiederhole das noch mal, weil es offensichtlich notwendig ist – die Staatsanwaltschaft verfahrensführend ist. Ich habe das ja vorhin auch schon gesagt. Wenn es im Nachgang, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dann dazu kommt, dass berechtigte Kritik am Vorgehen der internen Ermittler übrig bleibt, was die Verhältnismäßigkeit anbelangt – das habe ich auch schon im Innenausschuss gesagt, wo die AfD erstaunlicherweise keine einzige Frage gestellt hat –, dann wird das natürlich Konsequenzen haben. Das ist doch vollkommen klar. Aber das ist die Reihenfolge. Noch ist das eine Behauptung, die im Raum steht, dass es nicht verhältnismäßig ist. Bei der Verhältnismäßigkeit muss man sich natürlich auch vor Augen halten, um welche Straftaten es sich möglicherweise handelt. Geheimnisverrat ist keine Lappalie. Und insofern ist das Thema „Verhältnismäßigkeit“ nicht jetzt zu beantworten. Deshalb verwahre ich mich und verwahre ich mich auch für die Kolleginnen und Kollegen der Internen Ermittlung dagegen, dass dieses Prinzip an dieser Stelle verletzt wurde. Noch mal: Wenn es Anhaltspunkte gibt – und die nehme ich sehr ernst, gerade auch, weil es sich natürlich auch um Gewerkschaften handelt, die mit betroffen sind, denn gewerkschaftliche Arbeit – das muss ich ja wohl hier nicht sagen – ist mir sehr wichtig, und dass die auch frei und unabhängig erfolgen kann und keinen Verfolgungsdruck spüren sollte, ist ja vollkommen klar, und dass die Daten der Mitglieder auch geschützt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann jetzt hier zu konkreten strafrechtlichen Ermittlungen keine Auskunft geben. Das steht mir auch nicht zu, sondern das ist ein laufendes Verfahren und ich möchte nicht in die Arbeit der Staatsanwaltschaft eingreifen. Wenn ich mir jetzt Ihren Antrag bzw. den Titel der Aktuellen Stunde vor Augen halte, ist es auch gar nicht Ihr Ziel, auf Detailfragen einzugehen. Sowohl im Thema als auch in der Begründung bezeichnen Sie pauschal ohne jede Konkretisierung auf bestimmte Ermittlungsverfahren die Tätigkeit der Internen Ermittlung als rechtsstaatlich fragwürdig bzw. zweifelhaft und die durchgeführten sogenannten Razzien gegen Polizeibeamte als unverhältnismäßig. Das können Sie tun, aber dieser Vorwurf steht im Raum und ich akzeptiere ihn so nicht. Ich finde es schon erstaunlich, um nicht zu sagen ebenfalls fragwürdig, wie Sie ohne Kenntnis der den Maßnahmen der IE, also Interne Ermittlung, zugrunde liegenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in denen zum Teil auch schon Rechtsmittel von Betroffenen eingelegt worden sind, und ohne Kenntnis irgendeines Abschlusses eines dieser Verfahren, die noch ausstehen, zu einer solchen Bewertung kommen können, die offensichtlich allein auf der Grundlage von Medienberichten beruht. Ich verwahre mich noch einmal ausdrücklich gegen die in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommenden pauschalen Unterstellungen. Ich stelle mich vor die Kolleginnen und Kollegen der Internen Ermittlung, solange es nicht nachgewiesen ist, dass hier Verfehlungen vorliegen. Die Beamten der IE haben wie jede andere polizeiliche Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft die Rechtspflicht bei Bekanntwerden von Straftaten, die ihnen in ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt werden, mit Ermittlungshandlungen zu beginnen – auch das müssten Sie wissen; das Legalitätsprinzip, das ist das ureigenste Prinzip, was ein Polizist/eine Polizistin in den ersten Unterrichtsstunden lernt – und ohne Verzug mit der sachleitungsbefugten Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Für die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen steht der Internen Ermittlung das gesamte gesetzliche Instrumentarium der Strafprozessordnung zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung. Die in der Strafprozessordnung festgelegten strafprozessualen Eingriffsbefugnisse einschließlich der dort festgelegten Grenzen der staatsanwaltschaftlichen und/oder richterlichen Vorbehalte sind für die Interne Ermittlung bindend, selbstverständlich, und für deren Maßnahmen in Umsetzung des staatsanwaltschaftlichen Auftrags, nicht in meinem Auftrag, im staatsanwaltschaftlichen Auftrag – ich hoffe, es ist irgendwann mal klar – oder nach richterlichem Beschluss. Noch mal: Richterinnen und Richter beschließen die Maßnahmen, insbesondere wenn es um Grundrechtseingriffe geht. Und den Betroffenen steht natürlich der Rechtsweg zu, sich dagegen zu wehren. Das haben sie ja auch getan. Auch da ist noch keine Entscheidung ergangen. Also bezüglich der in der Begründung des Antrags vorgebrachten Behauptung, wonach in unverhältnismäßiger und fragwürdiger Weise gegen Polizistinnen und Polizisten vorgegangen wurde, kann ich Ihnen, wie ich bereits im Innenausschuss in seiner letzten Sitzung versicherte, soweit sich die Vorwürfe im polizeilich verantworteten Bereich und damit außerhalb der eigentlich strafprozessualen Ermittlungen bewegen, eine fachaufsichtliche Prüfung zusichern. Das ist meine Aufgabe. Die Fachaufsicht muss sich das angucken, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Und da haben wir die Fehlerkultur, die die Interne Ermittlung ja auch zum Ziel hat, dass Fehler, wenn wir Fehler machen oder Polizistinnen und Polizisten sogar strafbare Handlungen begehen, Konsequenzen haben müssen. Das werden wir natürlich auch leben, wenn es darum geht, das zu beurteilen, wie man bei der Internen Ermittlung agiert hat. Es sind in der letzten Zeit sehr viele Dinge auch von der Presse angesprochen worden, die ich einfach auch noch mal klarmachen möchte. Es ist der Eindruck entstanden, dass es eine Möglichkeit gibt, vonseiten des Innenministers gar zu verhindern, dass es zu solchen Ermittlungen kommt. Das ist die sogenannte Verfolgungsermächtigung, die der IE erteilt werden muss. Eine Verfolgungsermächtigung des Dienstherrn, eines Beamten, wie es der Tatbestand des Geheimnisverrats vorsieht, ist Voraussetzung für die Strafverfolgung. Das Ermächtigungserfordernis dient nicht dazu – ich sage es noch mal: nicht dazu –, nicht strafwürdige Fälle auszuscheiden und die Strafverfolgung auf schwerwiegende Fälle zu konzentrieren. Da ist ein falscher Eindruck entstanden, als ob ich quasi genehmigen könnte, ob die Staatsanwaltschaft ermittelt oder eben nicht. Richterliche Durchsuchungsbeschlüsse können auch mündlich ergehen. Adressat ist oder sind einer oder mehrere Verdächtige und andere Personen. Durchsuchungsgegenstand sind nach § 102 Strafprozessordnung Räume und die darin befindlichen Sachen, die ein Verdächtiger tatsächlich innehat, egal ob er sie befugt oder unbefugt – auch nur vorübergehend – nutzt. Dazu gehören eben auch Arbeitsräume, Betriebsstätten, Geschäftsräume. Adressaten der beiden schriftlichen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Gera waren weder eine Gewerkschaft noch eine Personalvertretung – das ist auch nicht erforderlich –, sondern die Einzelperson, gegen die wegen mutmaßlich individuellen Fehlverhaltens ermittelt wird. Der mündliche Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Gera erging nach mir vorliegenden Informationen gegen ein rechtlich selbstständiges Unternehmen im Gebäude der Gewerkschaft, nicht gegen die Gewerkschaft. Es gibt noch viele andere Punkte, die ich jetzt ansprechen könnte. Es ist so, dass mir die Redezeit etwas davonläuft. Ich biete noch einmal an, im Innenausschuss – wir haben das bereits einmal gemacht, sehr ausführlich in vertraulicher Sitzung, über die dürfen wir in der Öffentlichkeit nicht berichten – noch einmal andere Themen anzuschneiden bzw. darüber zu berichten, was letztendlich Maßnahmen wie verdeckte Ermittlungen usw. anbelangt und wie die in diesem Fall eine Rolle oder eben keine Rolle gespielt haben, ob es in diesem Fall ein Beweisverwertungsverbot gegeben hat oder aber nicht. Ich biete das noch einmal an. Wir haben das bereits einmal gemacht, wir können das im Innenausschuss noch einmal machen. Ich hoffe, dass dann Klarheit besteht, dass nach meinem Dafürhalten die Interne Ermittlung und natürlich auch der Staatsanwalt und befasste Richterinnen und Richter hier nach Recht und Gesetz agiert haben. Ein weiteres Thema ist die Datenschutz-Grundverordnung, was vonseiten der Gewerkschaft angesprochen wird. Auch hier ist geprüft worden, was machbar ist, wie Daten verwertet werden können, ob Server mitgenommen werden dürfen oder nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema ist komplex und kompliziert. Es ist aus meiner Sicht nicht zielführend, die Dinge miteinander zu vermischen bzw. den Eindruck zu erwecken, dass hier nicht rechtsstaatlich gearbeitet wurde. Wir werden – und das sage ich jetzt zum dritten Mal in meinen Ausführungen –, falls irgendwas dran ist, dass hier unverhältnismäßig gearbeitet wurde, entsprechende Konsequenzen ziehen. Aber diesen Grund sehe ich momentan noch nicht, bevor das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Vielen Dank, Herr Minister. Damit können wir die Aussprache für diese Aktuelle Stunde schließen. Es gibt eine Wortmeldung von Abgeordneter Jary.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Vielen Dank. Mir ist bewusst, dass wir den Tagesordnungspunkt noch nicht abgeschlossen haben, aber trotzdem möchte ich schon für die beiden nächsten Tagesordnungspunkte 5 und 6 in der ersten Beratung, die wir heute ja noch abhandeln wollen, eine gemeinsame Beratung beantragen.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Ich fasse das noch mal zusammen. Sie beantragen also, dass die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam beraten werden sollen. Das betrifft die Punkte „Thüringer Gesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag“ und das „Thüringer Gesetz zum Reformstaatsvertrag“. Es gibt eine Wortmeldung.
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Es gibt keinerlei Kürzungen oder Beschränkungen der Redezeit. Da wir zwei Punkte haben, wird sich die Redezeit verdoppeln, also zweimal 100 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Heute früh ha-
ben wir „ohne Aussprache“ beschlossen!)
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Abgeordne-
te dürfen hier reden, auch wenn Sie das schlecht finden!) Es ist den Abgeordneten natürlich unbenommen, sich danach zu erkundigen. Dann möchte ich das gern abstimmen lassen im Parlament, ob wir die Tagesordnungspunkte 5 und 6 zusammenlegen. Wenn Sie dafür sind, diese beiden Tagesordnungspunkte zusammen zu behandeln, wobei die Redezeit also nicht verkürzt werden wird, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dabei sehe ich die Zeichen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Hier sehe ich die Zeichen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Hier sehe ich die Zeichen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag angenommen und wir werden beide Punkte gemeinsam behandeln. Dann springen wir jetzt wieder zurück zur Aktuellen Stunde und dem fünften Teil Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 8/1042 Ich eröffne hiermit die Aussprache und bitte als Ersten den Abgeordneten Hoffmeister ans Rednerpult.
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen – wie schützen wir unsere Kinder und Jugendchen?“ li
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, wir müssen heute über ein Thema sprechen, das uns alle betrifft, nicht nur als Bildungspolitiker und Bildungspolitikerinnen, sondern auch als Bürgerinnen und Bürger, als Eltern, als Lehrerinnen und Lehrer, als Gesellschaft. Gewalt an Thüringer Schulen nimmt zu, und zwar nicht nur in Form von körperlichen Übergriffen, sondern auch psychisch, digital, verbal gegenüber Schülern, ebenso wie gegenüber pädagogischem Personal. Die aktuellen Zahlen sind alarmierend, 561 Körperverletzungen wurden im Jahr 2023 an oder um Thüringer Schulen gemeldet, ein drastischer Anstieg gegenüber dem Vorjahr. 197 Schülerinnen und Schüler wurden verletzt, aber auch 27 Lehrerinnen und Lehrer. Die Schule als Ort des Lernens, der Entwicklung sozialer Begegnung wird mehr und mehr zum Ort der Angst. Und das ist nicht nur eine Zahl auf dem Papier, das sind echte Menschen, echte Verletzungen, körperlich und seelisch. Wenn Lehrkräfte berichten, sie seien bespuckt, geschlagen, mit Stühlen beworfen oder über digitale Plattformen bedroht worden, dann ist das nicht mehr hinnehmbar. Wenn Schülerinnen und Schüler sich in Toiletten einschließen, um dem Mobbing zu entkommen, dann haben wir ein Problem, das wir nicht länger tabuisieren dürfen.
(Beifall BSW)
Ja, Gewalt hat viele Ursachen. Die gesellschaftliche Lage ist angespannt, viele Familien stehen unter Druck, sei es durch wirtschaftliche Unsicherheit, psychische Belastung, fehlende Unterstützung oder gesellschaftliche Ausgrenzung. Die Coronapandemie hat auch tiefe Spuren hinterlassen. Aber diese Ursachen dürfen keine Ausrede sein, Gewalt ist keine Option. Lassen Sie mich an dieser Stelle eins ganz deutlich sagen: Es ist billig, mit dem Finger auf Schüler mit Migrationshintergrund zu zeigen, als wäre das Problem damit gelöst. Und, Herr Jankowski von der AfD, ich greife Ihrer Rede schon mal vorweg: Ja, es gibt Fälle, in denen auch Schüler mit Migrationshintergrund auffällig werden. Aber sie sind nicht das Problem. Das Problem ist ein System, das überlastet, unterfinanziert und oft hilflos ist, ein System, in dem Personal fehlt, Strukturen fehlen, klare Regeln fehlen und vor allem Wertschätzung und Rückhalt. Wir haben ein Klima, in dem 66 Prozent der Lehrkräfte in Thüringen sagen, Gewalt gegen Lehrer ist ein Tabuthema, ein Klima, in dem man lieber wegsieht als hinzusehen, in dem Schulleitungen teilweise Gewaltvorfälle intern halten aus Angst vor dem Imageverlust der Schule, in dem Lehrkräfte überlegen, den Beruf zu verlassen, weil sie nicht mehr können oder nicht mehr wollen. Das darf so nicht länger bleiben.
(Beifall BSW)
Deshalb begrüße ich ausdrücklich die neue Dienstanweisung des TMBWK. Dass jede Form von Gewalt künftig benannt und das Vorgehen dagegen verbindlich geregelt wird, ist ein überfälliger Schritt. Doch es darf nicht nur bei einer Dienstanweisung bleiben, Papier allein schützt niemanden vor einem Schlag ins Gesicht. Wir brauchen echte Maßnahmen, mehr Schulsozialarbeiterinnen und ‑ arbeiter an jeder Schule, nicht nur auf dem Papier, multiprofessionelle Teams mit psychologischer, sozialpädagogischer und sonderpädagogischer Kompetenz, Kooperation mit Polizei, Jugendhilfe, Präventionsstellen, und nicht erst dann, wenn etwas passiert ist, einen klaren Schulkodex, der von allen getragen wird, von Schülern, Eltern und Lehrkräften, Deeskalationstraining, Gewaltprävention, Mobbingintervention nicht nur als Kür, sondern als Pflichtbestandteil schulischer Entwicklung, digitale Schutzmechanismen, um Cybermobbing und digitale Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu stoppen. Und ja, auch die Lehrkräfte brauchen Schutzräume, rechtlich, organisatorisch, psychologisch. Wer Gewalt erlebt, braucht eine Anlaufstelle, eine Handlungsroutine und Rückhalt durch die Schulaufsicht und das Ministerium. Lassen Sie uns über Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen, denn Gewalt an Schulen betrifft uns alle, unabhängig von Herkunft, Parteibuch oder Schulform. Es liegt an uns, unseren Kindern und Jugendlichen zu zeigen: Die Schule ist kein Ort der Gewalt, sondern ein Ort des Respekts, des Lernens und des Zusammenhalts. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen – wie schützen wir unsere Kinder und Jugendchen?“ li
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörer/-innen am Livestream, „Lehrer geschlagen und mit Stuhl beworfen“, „Zwölfjährige […] von Mitschülerinnen gequält […]“ oder „Cybermobbing an Schulen: Niemand schützt die Opfer“ – Schlagzeilen in der Zeitung, die wir fast täglich lesen und die uns natürlich nicht unberührt lassen. Mobbing auch und gerade im digitalen Bereich, Drohungen, körperliche Gewalt gegen Mitschülerinnen und Mitschüler und auch gegen Lehrkräfte haben in Thüringen und bundesweit besonders seit der Coronapandemie stark zugenommen. Wurden Lehrkräfte im Jahr 2020 noch in 27 Fällen Opfer von Gewalt durch Schülerinnen und Schüler in Thüringen, so waren es im Jahr 2022 67 Fälle, 2023 bereits 147 Fälle, im Jahr 2024 konnten 114 Fälle registriert werden, wie die Antworten des Bildungsministeriums auf Kleine Anfragen zeigen. Jeder dieser Fälle ist einer zu viel. Diese Situation an unseren Schulen wird auch vom Thüringer Lehrerverband und vom Verband Bildung und Erziehung bestätigt. Gleichzeitig ist es wichtig, die Zahlen über die Gewalt an Thüringer Schulen zu beleuchten und nach den Ursachen zu fragen, konkret bei den Schülerinnen und Schülern. Erst gestern hat die Landesschülervertretung Thüringen gefordert, mehr auf das Thema „mentale Gesundheit an Schulen“ einzugehen. Beklagt wird der ständige Druck an Schulen, der zu hohen psychischen Belastungen führt. Gefordert werden verpflichtende Fortbildungen der Lehrkräfte und ein angemessener Umgang mit betroffenen Schülerinnen und Schülern. Wir sagen, Politik darf nicht untertauchen und wegsehen, wenn es um das Wohl der Schülerinnen und Schüler geht, auch nicht um das Thema „Gewalt an Schulen“, und damit eben auch um die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen hier in Thüringen. Die Frage, die wir uns aber stellen müssen, ist vor allem und immer die Frage nach den Ursachen. Warum schlägt der Frust von Kindern und Jugendlichen in Gewalt um? Wir wissen alle, Schule ist ein Spiegel unserer Gesellschaft, und die Frage, was aktuell eigentlich in unserer Gesellschaft los ist, müssen wir uns dazu stellen. Beim Einsteigen in den Bus oder in den Zug wird gedrängelt und geschubst, wer mit dem Auto nicht schnell genug ein- oder ausparkt, wird angehupt. Bei Meinungsverschiedenheiten wird nicht sachlich argumentiert, sondern direkt persönlich beleidigt. Das lässt sich auch besonders gut in den sozialen Medien beobachten. Der Kollege hat eben gesagt: Wir befassen uns heute mit einem Thema, das uns alle betrifft. Dem stimme ich sehr zu. Wir machen den Unterschied, jeder einzelne von uns macht den Unterschied an jedem Tag mit jedem einzelnen unserer Worte. Solange Personen, die im öffentlichen Fokus stehen, Aussagen tätigen wie „Lass dir die vollen Windeln wechseln, du stinkst.“, gern auch mit einem Smiley mit Freudentränen, „Dein Beitrag ist so peinlich wie deine bisherige Arbeit“, oder Menschen als „geistig teilmöbliert“, „Bettnässer“ oder „stabilen Clown“ bezeichnen, werden wir unseren Beitrag zu einer gewaltärmeren Gesellschaft nicht leisten.
(Beifall Die Linke)
Mancher im Rund mag sich angesprochen fühlen. Warum fehlen uns Kompromissbereitschaft und Respekt im Umgang miteinander? Das ist das Wesen unserer Demokratie. Auch heute hatten wir hier Besucher/-innen im Hohen Haus, auch heute gibt es Personen, die uns am Livestream zuschauen und sich anschauen, wie wir miteinander umgehen. Unsere Worte, unsere Tweets, unsere Posts, unsere Pressemitteilungen sind dabei kleine Steinchen, die ins Wasser fallen und Wellen verursachen. Ich denke, dass Sätze, wie ich sie eben zitiert habe, unangemessen sind. Ich glaube, die meisten hier im Rund würden mir auch zustimmen. Wenn Kinder und Jugendliche ein solches Verhalten bei Älteren und auch Personen, die Respekt für sich einfordern, auch bei Vertreterinnen und Vertretern aus dem Parlament hören, sehen, lesen, wie sollen sie dann lernen, mit Frust und Ängsten angemessen umzugehen?
(Beifall Die Linke)
Prävention, Familienbildung, ausreichend Personal an Schulen in Form von professionellen Teams – der Kollege hat es eben angesprochen – sind wichtige Schritte, doch es bleibt noch viel zu tun. Wir alle hier im Hohen Haus mit Verantwortung tragen eben jene Verantwortung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, das heißt, wir müssen Kindern und Jugendlichen ein Vorbild sein, im demokratischen Diskurs, in Sprache und im Verhalten miteinander und in der Öffentlichkeit. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen – wie schützen wir unsere Kinder und Jugendchen?“ li
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream! Ende Februar schlug in Eisenach ein 15-jähriger tschetschenischer Schüler einen Lehrer mehrfach ins Gesicht und warf einen Stuhl nach ihm. Der Lehrer musste am Ende notärztlich behandelt werden. Dieser Vorfall löste eine überregionale Berichterstattung aus, viele waren geschockt von der Tat, da man solche Taten sonst nur aus Brennpunkt-Schulen wie Duisburg, Bochum oder Berlin kannte. Gewalt an den Schulen ist aber auch in Thüringen bei Weitem kein Einzelfall. Die Gewalt nimmt auch an Thüringer Schulen zu, sei es Gewalt gegen Lehrer, sei es Gewalt gegen andere Mitschüler oder das Bedrohen der ganzen Schule durch das Ankündigen von Straftaten, wie es in den letzten Monaten leider auch häufiger vorgekommen ist. Es zeigt sich immer wieder, dass das Thema nur dann in der Presse oder im Parlament diskutiert wird, wenn erneut eine Schule durch Gewalt in die Schlagzeilen gerät. Dabei haben wir aber ein generelles Problem mit Gewalt auch an den Thüringer Schulen. Deutlich wird dieses Problem, wenn man sich das Ergebnis einer nicht repräsentativen Umfrage des Thüringer Lehrerverbands anschaut, die im Januar dieses Jahres veröffentlicht wurde. Laut dieser Umfrage haben rund 50 Prozent des befragten schulischen Personals angegeben, dass sie selbst Gewalt in der Schule erlitten haben. Insgesamt 82 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Vorfälle von Gewalt an ihrer Schule mitbekommen haben. An dieser Umfrage haben 289 Lehrer teilgenommen und jeder zweite hat Gewalterfahrungen gemacht. Die Dunkelziffer wird in diesem Bereich aber noch deutlich höher liegen. Diese Umfrage zeigt, dass das Problem von Gewalt an unseren Schulen deutlich größer ist und wir keineswegs von irgendwelchen Einzelfällen sprechen können. Es ist ein Problem, dass es zum Thema „Gewalt an unseren Schulen“ keine wirklich aussagekräftige statistische Erfassung gibt. Dies wird mit jeder Anfrage an das Bildungsministerium zu diesem Thema erneut sehr deutlich. Erfasst werden zum Beispiel aber die besonderen Vorkommnisse an Schulen, da diese meldepflichtig sind. Laut Dienstanweisung sind besondere Vorkommnisse einzuordnen als Gewalthandlung bzw. sexualisierte Gewalt sowie Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen bzw. der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigen können. Und hier liegt der Knackpunkt bei der Formulierung „erheblich“ beeinträchtigen. Dies setzt die Hürde für meldepflichtige und damit auch erfassbare Gewalttaten an Schulen extrem hoch. Dass wir hier ein Problem haben, wird deutlich, wenn wir zum Beispiel für 2023 zwar über 800 polizeilich registrierte Delikte an Schulen haben, im gleichen Zeitraum aber nur 753 besondere Vorkommnisse an Schulen verzeichnet wurden. Dies bedeutet, dass nicht mal jedes polizeilich registrierte Delikt an Schulen am Ende auch als besonderes Vorkommnis erfasst wird. Herr Hoffmeister hat die Zahlen der polizeilichen Statistik vorhin ja auch sehr gut vorgetragen. Wir sollten uns doch aber einig sein, dass viele Gewalttaten an Schulen weit unterhalb der Schwelle für polizeiliche Delikte liegen, die eigentlich dann am Ende auch polizeilich erfasst werden. Viel mehr Gewalt findet statt, es wird aber statistisch überhaupt nicht ausgewertet. Dies bedeutet am Ende, dass wir nicht einmal auch nur ansatzweise statistisch irgendwie erfassen können, wie die Gewalt an unseren Schulen momentan wirklich aussieht. Das ist ein gewaltiges Problem und dass es keine statistische Erfassung gibt, ist in meinen Augen auch so gewollt.
(Beifall AfD)
Man agiert vonseiten des Ministeriums und der Schulämter im Falle von Gewalt an Schulen oftmals nach der Vogel-Strauß-Taktik. Denn was das Ministerium nicht sieht, das findet auch nicht statt und erfordert auch keinen Handlungsbedarf. Wenn Sie mit Lehrern und Direktoren aber über Gewalt an ihren Schulen sprechen, dann verstärkt sich der Eindruck immer mehr. Viele berichten immer wieder, dass sie sich mit den Problemen von höheren Stellen wie den Schulämtern oder dem Ministerium alleingelassen fühlen, dass sie die Probleme mit Gewalt an ihrer Schule nicht ansprechen wollen aus Angst, an den Pranger gestellt zu werden, aus Angst, als unfähig dazustehen, als Nestbeschmutzer zu gelten, dem Ruf der Schule zu schaden oder am Ende als Problemschule abgestempelt zu werden. Hinzu kommt, dass Lehrern und Direktoren jede Möglichkeit genommen wird, die Probleme wirklich in den Griff zu bekommen. Den Lehrern fehlen nahezu jegliche innerschulische Sanktionsmöglichkeiten. Die Thüringer Lehrer wurden in den letzten Jahren immer weiter zu bloßen Lernbegleitern degradiert und ihnen wurde nahezu jede Form der Autoritätsausübung oder auch der möglichen Intervention genommen. Das ganze Schulsystem ist mittlerweile darauf ausgelegt, dass die Probleme weitergeschoben, aber nicht gelöst werden. Wenn sich hieran nicht etwas ändert, dann werden wir die Gewaltprobleme an den Thüringer Schulen nicht mehr in den Griff bekommen. Es braucht zuallererst eine belastbare statistische Erfassung von Gewaltdelikten an Schulen. Eine geschönte Statistik oder eine unvollständige Statistik, wie wir sie jetzt haben, nützt am Ende niemandem etwas. Weiterhin braucht es eine offene gesellschaftliche Debatte zu den Ursachen von Gewalt an unseren Schulen, ohne Angst, auch mal unliebsame Wahrheiten auszusprechen. Und wenn wir beim Thema „unliebsame Wahrheiten“ sind: Ja, Herr Hoffmeister, das Problem der Gewalt an Schulen hat natürlich auch zum Teil etwas mit Migration zu tun, auch wenn die Bankreihen gerade links von mir das nicht so gern ansprechen. Eine weitere Vogel-Strauß-Taktik – wie momentan – zum Thema „Gewalt an unseren Schulen“ hilft am Ende niemandem. Wir brauchen endlich eine vernünftige Debatte dazu. Vielen Dank.
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen – wie schützen wir unsere Kinder und Jugendchen?“ li
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, in der heutigen Aktuellen Stunde stellt die BSW-Fraktion die Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen in den Fokus. Danke, dass wir uns heute diesem wichtigen Thema widmen. Als CDU-Fraktion sagen wir ganz klar und mit Nachdruck: Die Schule muss für alle Kinder, alle Jugendlichen und alle Lehrkräfte gleichermaßen ein Ort der Sicherheit sein.
(Beifall CDU, BSW)
Die durch das BSW zitierten Studien bestätigen jüngste Entwicklungen, dass Gewalt in der Schule zugenommen hat, nicht nur in physischer, sondern auch in psychischer, digitaler und sozialer Gestalt. Cybermobbing, Bedrohungen, Ausgrenzungen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und verbale Aggressionen gehören leider inzwischen immer wieder zum Alltag junger Menschen. Diese Entwicklungen dürfen wir nicht hinnehmen. Wir müssen die Defizite klar benennen und da, wo wir als Parlament und als Bildungsausschuss Regelungen treffen können, entschlossen handeln. Es bedarf konsequenter Durchsetzung schulischer Regeln. Gewalt hat nichts, aber auch wirklich gar nichts an unseren Thüringer Schulen zu suchen und darf nicht bagatellisiert werden. Dies bedeutet, dass Lehrkräfte stärkeren Rückhalt brauchen, wenn sie entsprechend durchgreifen. Liebe Abgeordnete, ich habe selbst in meiner Lehrertätigkeit Situationen erlebt, in denen es unheimlich wichtig war, dass Lehrkräfte, dass ich auch in meinem konsequenten Handeln unterstützt wurde. Aber es geht hierbei nicht nur um Sanktionen, sondern auch um Prävention. Denn gerade Prävention müssen wir in der heutigen Zeit stärker in den Vordergrund rücken. Deshalb fordern wir den schrittweisen Ausbau von Schulsozialarbeit; das wurde vom BSW schon angesprochen. Projektstellen müssen langfristig angelegt und perspektivisch eine feste Größe an allen Thüringer Schulen werden. Dabei gilt es, insbesondere soziale Brennpunkte noch stärker in den Fokus zu nehmen. Ebenso ist es notwendig, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst noch stärker zu implementieren. Lehrkräfte sind keine Therapeutinnen. Sie sind primär für den Unterricht und die Wissensvermittlung zuständig. Deshalb bedarf es multiprofessioneller Teams für eine professionelle Unterstützung, wenn es um psychische Auffälligkeiten, Gewaltbereitschaft oder familiäre Belastungen geht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Werteerziehung, die oft beschworenen Schlüsselqualifikationen, von denen wir so oft reden. Die Vermittlung von Respekt, Toleranz, Konfliktfähigkeit und sozialem Miteinander muss ein fester Bestandteil schulischer Bildung sein, denn diese Grundlagen begleiten uns doch ein Leben lang. Wir setzen uns dafür ein, dass eben diese Werte wieder einen größeren Stellenwert im Schulalltag finden. Darüber hinaus brauchen wir aber auch eine stärkere, alltagsbasierte Medienbildung bereits ab der Grundschule. Kinder müssen lernen, digitale Räume sicher und verantwortungsvoll zu nutzen. Nur so kann Cybermobbing effektiv bekämpft werden. Bildung braucht Ordnung, Sicherheit, Werte und Respekt im Klassenzimmer, auf dem Schulhof oder eben auch im digitalen Raum. Wir als CDU stehen für klare Strukturen, Verlässlichkeit und das Leistungsprinzip. Deshalb werden wir auch die Kopfnoten wieder einführen, die in den letzten Wochen viel diskutiert wurden. Des Weiteren brauchen wir Lehrerinnen und Lehrer, die unterstützt werden, denen Vertrauen zugesprochen wird, und wir müssen deren Arbeit noch mehr wertschätzen. Lehrer brauchen nicht zusätzliche Bürokratie und pädagogische Modeerscheinungen. Wir sagen klar: Schule muss ein Ort der Sicherheit sein, ein Ort des Lernens, der Leistung und der Orientierung. Dafür stehen wir und setzen uns als CDU-Fraktion dafür ein und dies werden wir auf Basis des Koalitionsvertrags gemeinsam mit BSW und SPD in dieser Legislatur im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen auf den Weg bringen. Herzlichen Dank!
(Beifall CDU, BSW)
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen – wie schützen wir unsere Kinder und Jugendchen?“ li
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde hat mich ebenso verblüfft wie erfreut, verblüfft zunächst, dass das BSW bei Einreichung gleich seine Kontonummer mit unten angegeben hat –
(Zwischenruf Abg. Behrendt, BSW: Man
kann es ja mal probieren!) als Tipp: das nützt nichts bei der Platzierung, aber wir werden mal gucken –, und erfreut, weil, Frau Gerbothe hat es eben schon angesprochen, das tatsächlich ein sehr wichtiges Thema ist. Damit aber auch jemand hier vorn am Podium mal diesen Satz sagt: Es ist ja richtig, dass das angesprochen wird, aber es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Schule generell immer ein Problemort in Thüringen ist.
(Beifall Die Linke, SPD)
Das sage ich auch mal ganz deutlich, weil Schule ein wunderbarer Ort ist. Und trotzdem, ohne das relativieren zu wollen, natürlich ist es etwas, was Herr Hoffmeister angesprochen hat, worüber man debattieren muss. Denn das alles, was Sie hier in dieser Aktuellen Stunde auch mit anreißen – und, Frau Gerbothe, danke auch für Ihre klaren Worte, denen ich mich anschließen kann –, was hier thematisiert wird, ist natürlich etwas, was mittlerweile auch im Jahr 2025 an unseren Schulen eine andere – ich will nicht von Qualität sprechen – Dimension erlangt hat. Es ist schon so, dass wir das aus unserem eigenen Erleben auch von früher noch kennen. Natürlich gab es immer Menschen in der Schule, die gehänselt wurden, auf dem Schulhof, in der Schule – in der Stunde jetzt nicht, da waren die Lehrer davor – und auf dem Nachhauseweg. Heute hat das – wie gesagt – eine andere Dimension, weil es Sharepics gibt, die dann geteilt werden auf sozialen Medien, dass da ein regelrechter Shitstorm über diese Leute hereinbricht, dieses Cybermobbing. Es gibt, was Sie bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ansprechen, auch Erlebnisse. Ich habe das bei mir im Wahlkreis auch, eine marokkanische Familie, die bei mir im Bürgerbüro war und der Jugendliche dort, das Kind, auf dem Schulhof angemacht wurde mit den Worten: „Du riechst nach Sprengstoff, du Kanake.“ Das ist alles Wahrheit im Jahre 2025. Das ist etwas, das muss tatsächlich hier thematisiert werden. Was mir – wie gesagt – besonders gefällt an diesem Antrag, Herr Hoffmeister, dass Sie in dem Satz – ich gestatte mir zu zitieren –: „Den Schulen fehlen häufig die Mittel, die Strukturen und das Personal, um mit diesen Herausforderungen angemessen umzugehen. Schulsozialarbeit ist vielerorts nicht dauerhaft abgesichert, Konzepte zur Medienbildung greifen zu kurz […].“ beispielsweise zwei Spannungsbögen aufmachen, weil Sie zum einen die Problemlagen sehr deutlich skizzieren, zum anderen aber eben auch gleich den Ausweg. Denn natürlich – und Frau Gerbothe hat es eben hier auch dankenswerterweise noch mal gesagt – ist das ein wichtiger Grundpfeiler, eine Säule, die Schulsozialarbeit. Die letzte Legislatur hat mit sich gebracht oder die vorletzte war es sogar noch unter Rot-Rot-Grün, wir haben im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz festgelegt, dass Schulsozialarbeit zum ersten Mal einen festen Unterboden, eine Mindestförderhöhe eingezogen bekommt. Das war neu. Das muss man sich vorstellen. Das gab es vorher in Thüringen nicht. Da war das immer Spielball auch in den Haushaltsverhandlungen. Ich bin da ganz bei Ihnen und auch bei Frau Gerbothe: Da werden wir uns auch – das ist einer dieser Auswege – in den Haushaltsverhandlungen als Bildungspolitiker noch mal zusammensetzen, in die Augen gucken und uns starkmachen müssen, eben auch zum Beispiel für diese präventive Arbeit. Das sind diese beiden Säulen, die Frau Gerbothe auch angesprochen hat. Es geht nicht nur um die Tatsache, dass man feststellt, dass alles ganz furchtbar ist, sondern wie man es auch verhindern kann. Das ist eben auch so ein Teil. Oder zum Beispiel die Frage der Medienbildung: Wie kriegen wir das in die Lehrpläne mit hinein? Da wollen wir auch unseren Bildungsminister unterstützen, der da auch schon das eine oder andere an Ideen mit zugesprochen hat. Ich finde, dass Sie ganz zum Schluss diesen Ausblick bringen, auch in diesem Antrag, dass Sie bewusst reinschreiben, die Landespolitik steht in der Verantwortung – nicht nur die Regierung, wir alle als Landespolitik –, das wollen wir dann mal austesten, wenn es um unsere Schulen und um diese Frage der Ausgrenzung und dieser neuen Qualität oder dieser neuen Dimension von Cybermobbing und all den anderen Dingen geht, dass wir hier auch im Thüringer Landtag darauf eine Antwort finden. Und ganz zum Schluss – und das ist auch etwas, was Frau Ulrike Große-Röthig von den Linken mit angesprochen hat – ist das, was als Spiegelbild unserer Gesellschaft logischerweise auch bei den Schulen mittlerweile angekommen ist. Was haben wir denn geglaubt? Na klar, kommt all diese Gewalt, die wir täglich auch in den sozialen Medien haben, auch bei den Kindern an. Dass wir uns da auch mal ein bisschen an die eigene Nase fassen und das eine oder andere Mal daran denken, dass es eben auch Schulklassen sind, die solchen Parlamentsdebatten mit zuhören, dass wir das eine oder andere Mal eben auch den Respekt untereinander manchmal vermissen lassen, und auch das tut Not, dass auch Abrüstung hier in diesem Hause dringend geboten ist. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen – wie schützen wir unsere Kinder und Jugendchen?“ li
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist zu Recht jetzt von zwei Vorrednern richtig gesagt worden: Unsere Schulen sind der Spiegel der Gesellschaft. Und wenn in unserer Gesellschaft immer mehr Anstand und Respekt verloren gehen – Anstand und Respekt, was die Grundlage ist, auch für unser demokratisches Zusammenleben –, dann macht das eben leider nicht vor unseren Schulen halt. Unsere Thüringer Schulen sind Schutzräume. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollen sich respektiert und auch hier geschützt fühlen. Gewalttätige Verhaltensweisen und auch die Androhung von Gewalt dürfen nicht folgenlos bleiben oder toleriert werden. Gewaltausübenden Personen müssen klare Grenzen gesetzt werden: über das Schulrecht oder auch über das Strafrecht. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt die Herausforderungen im Kontext von Gewalt und sexualisierter Gewalt an den Thüringer Schulen sehr ernst und erkennt die Notwendigkeit, entschlossen zu handeln, um ein sicheres und förderliches Lernumfeld auch tagtäglich zu gewährleisten. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Maßnahmen und Pläne darlegen, die wir zur Bewältigung dieser Problematik ergriffen haben und auch weiterverfolgen werden: 1. Der Umgang mit Bedrohungslagen an Schulen in Thüringen, insbesondere bei Bombendrohungen, wurde weiter professionalisiert. Solche Drohungen werden leider viel zu oft dann auch medienwirksam als eine Form von Gewalt an Schulen wahrgenommen, weil sie deswegen leider oftmals auch zu Nachahmungen führen. Sie erfordern konsequente und koordinierte Reaktionen. Um die Schulleitungen auf solche Situationen vorzubereiten, wurden im letzten Jahr landesweit mehrere regionale Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Thüringer Polizei durchgeführt. Diese Schulungen zielten darauf ab, den Schulleitungen fundiertes Wissen und praktische Fähigkeiten im Umgang mit Bedrohungslagen zu vermitteln und wurden dann über die Schulleitungen auch in den Schulen implementiert. Das Verfahren zum Umgang mit Bombendrohungen und Amokdrohungen wurde dabei weiter geschärft. Ein einheitliches Vorgehen ist das erklärte Ziel, um die Sicherheit an Schulen zu erhöhen und im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über klare Handlungsanweisungen verfügen und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals gewährleistet ist. In enger Abstimmung mit dem Innenministerium wurde zudem allen Schulen ein Leitfaden zum Umgang mit Bedrohungslagen zur Verfügung gestellt. Das Verfahren wird ständig weiterentwickelt und an die sich ändernden Herausforderungen gemeinsam angepasst. 2. Im März 2025 – also noch in den ersten 100 Tagen der neuen Landesregierung – wurde seitens des Bildungsministeriums eine Dienstanweisung zum Umgang mit Gewalt und sexualisierter Gewalt veröffentlicht, die übrigens bundesweit große Beachtung gefunden hat und wozu viele Länder nachgefragt haben. Die Notwendigkeit zur Erstellung einer Dienstanweisung zum Umgang mit Gewalt und sexualisierter Gewalt an Schulen in Thüringen ergibt sich aus mehreren dringlichen Entwicklungen und Herausforderungen. Auf die Zahlen ist bereits verwiesen worden. In den letzten Jahren wurde eine Zunahme von Gewaltvorfällen an Schulen beobachtet, die nicht nur körperliche Auseinandersetzungen, sondern auch psychische und sexualisierte Gewalt umfassen. Diese Entwicklungen erfordern klare und verbindliche Handlungsanweisungen, um Schulen in die Lage zu versetzen, angemessen und effektiv zu reagieren. Die Dienstanweisung wurde ressortübergreifend in der Landesregierung abgestimmt. In die multiprofessionellen Beratungen der Arbeitsgruppe hat dann auch die Expertise aus den Staatsanwaltschaften, aus den Jugend- und Sozialämtern sowie aus dem Bereich des Kinderschutzes Eingang gefunden. Für die Implementation der Dienstanweisung an den Thüringer Schulen wurden im April 2025 – man kann also sagen, vor wenigen Tagen – in jedem staatlichen Schulamt nochmals Beratungen mit den Schulaufsichtsreferaten und dem Schulpsychologischen Dienst durchgeführt. Dabei wurde eine enge Verknüpfung der Schulaufsicht und des Schulpsychologischen Dienstes abgestimmt. Zudem wurde ein Verfahren mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien abgestimmt, das dafür sorgt, dass alle Schulen bei der Meldung ihrer Fortbildungsbedarfe im Kontext von Gewalt und sexualisierter Gewalt auch tatsächlich ausreichend unterstützt werden können. Die Formen der Gewalt haben sich ausdifferenziert – es ist darauf eingegangen worden – und verlagert, insbesondere in den digitalen Raum. Cybermobbing, Hate Speech und andere digitale Bedrohungen sind zu alltäglichen Herausforderungen an unseren Schulen geworden, die spezialisierte Kenntnisse und in der Tat auch koordinierte Reaktionen erfordern. Schülerinnen und Schüler, die Opfer von Gewalt und sexualisierter Gewalt werden, benötigen besonderen Schutz und Unterstützung. Die Dienstanweisung trägt dazu bei, dass unsere Schulen über die notwendigen Strukturen und Verfahren verfügen, um den Betroffenen schnell und wirksam zu helfen. Ein wichtiger Aspekt dabei sind klare Regelungen für die Meldewege von besonderen Vorkommnissen an unseren Schulen. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, dass wir uns auf Bundesebene mit dieser Problematik beschäftigen. Kollege Hey hat darauf verwiesen, was gerade in den sozialen Medien los ist. Sie haben vielleicht meine Wortmeldung zu Anfang des Jahres vernommen, dass ich durchaus jemand bin – das müssen allerdings Bund und EU regeln –, der sich für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige einsetzt, wenn unsere sozialen Plattformen nicht in der Lage sind, unsere Kinder vor dem Müll zu schützen, den sie dort manchmal erleben müssen. 3. Ein wesentlicher Aspekt der neuen Dienstanweisung ist die Gewaltprävention, die darauf abzielt, Vorfälle von Gewalt und sexualisierter Gewalt im Vorfeld zu verhindern. Im Rahmen des Kooperationsprojekts JUREGIO werden vielfältige Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und für das gesamte Schulpersonal bereitgestellt, die sich auf die Prävention und den Umgang mit Gewalt konzentrieren. Diese Fortbildungen vermitteln wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um frühzeitig Anzeichen von Gewalt zu erkennen und angemessen zu reagieren. Und sie sollen auch dazu beitragen, dass in den Schulen nichts verschwiegen wird, sondern dass über Probleme tatsächlich auch geredet wird. Darüber hinaus bietet der Schulpsychologische Dienst – der ist in der letzten Wahlperiode auch dank des Parlaments deutlich verstärkt worden – zahlreiche Beratungsangebote an, die sowohl präventiv als auch in akuten Fällen in Anspruch genommen werden können. Diese Unterstützung ist ein zentraler Bestandteil der Strategie, um Schulen zu sicheren Orten zu machen. Ich kann Ihnen das aus verschiedenen Vorkommnissen sagen, dass das wirklich gut funktioniert und auch über die Schulämter hinweg, wenn irgendwo ein Fall auftritt, relativ schnell die Schulpsychologischen Dienste da sind, um beispielsweise bei diesen furchtbaren Amokdrohungen, Bombendrohungen – die Gott sei Dank bis jetzt immer falsch waren – dann auch die Schulgemeinschaft deutlich zu unterstützen. Die Zusammenarbeit der Schulen mit dem Kriminalpräventiven Rat wird ebenfalls forciert. Diese Kooperation ermöglicht es, gezielt Maßnahmen zur Gewaltprävention zu entwickeln und umzusetzen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der einzelnen Schulen abgestimmt sind. Letztlich gilt es weiterhin, das Thema „Gewalt und sexualisierte Gewalt“ ressortübergreifend zu behandeln. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem – darauf ist heute mehrfach hingewiesen worden –, dem sich entschlossen entgegengestellt werden muss. Nur durch die enge Zusammenarbeit von Schulen, von Behörden und externen Partnern kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten die notwendigen Ressourcen und Unterstützungen erhalten, um Gewalt effektiv zu bekämpfen und ein respektvolles, sicheres Lernumfeld zu schaffen. Außerdem arbeitet die Landesregierung stark daran, das Thema „Multiprofessionalität“ – das ist gerade von den Vorrednern eingefordert worden – auch auszubauen. Das Startchancen-Programm, was uns von Bundesebene mit unterstützen soll, ist dabei eine unheimlich wichtige Hilfe. Außerdem ist es wichtig – auch das ist heute schon angedeutet worden –, dass wir in der Tat eine Wertedebatte in dieser Gesellschaft führen, nämlich über die Werte, auf deren Grundlage wir zusammenleben wollen. Anstand und Respekt sind, glaube ich, da die wesentlichen Kernelemente. Ich würde mir wünschen, dass in der Tat auch von der gesamten Staatsspitze in der Bundesrepublik Deutschland eine solche Wertedebatte intensiv geführt wird. Letzter Punkt in Richtung AfD: Es ist falsch, Herr Jankowski, wenn Sie behaupten, dass in unseren Schulen Angst herrscht, Angst, mitzuteilen, wenn es Probleme gibt. Im Gegenteil, unsere Schüler, unsere Lehrer, unsere Elternvertretungen funktionieren sehr gut. Sie wenden sich vielfach, Gott sei Dank, mit großem Vertrauen an die entsprechenden Institutionen. Und es ist auch kein Geheimnis, dass jeder Lehrer, jeder Schüler und jedes Elternteil mich direkt erreichen kann, sollte es Probleme geben. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen – wie schützen wir unsere Kinder und Jugendchen?“ li
Vielen Dank, Minister Tischner. Ich schaue noch mal ins Plenum, ob es noch den Wunsch nach einer Wortmeldung gibt. Das ist nicht der Fall. Dann können wir die Aussprache und den TOP 31 e dieser Aktuellen Stunde schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1031 ERSTE BERATUNG und Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1032 dazu: Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und zukunftsfest machen – Umsetzung des Reformstaatsvertrags aktiv begleiten und den Medien(produktions)standort Thüringen weiter stärken Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1105 ERSTE BERATUNG Gestatten Sie mir zunächst einen Hinweis. Bei der Feststellung der Tagesordnung wurde der Vorschlag unterbreitet, auf eine Aussprache zu den beiden Verhandlungsgegenständen zu verzichten. Gestatten Sie mir jedoch bitte folgenden rechtsförmlichen Hinweis zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags als Artikel 5 des Siebten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zu dem das Thüringer Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag vorliegt. Dort befindet sich eine Leerstelle zur Zitierung der letzten Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Diese wurde nach Auskunft der Landesregierung bewusst gelassen. Sie bezieht sich auf den laufenden Achten Medienänderungsstaatsvertrag, zu dem die Beratung im zuständigen Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport in der zurückliegenden Woche erfolgt ist. Auf dieser Grundlage erfolgt nunmehr die Beratung hier im Hohen Haus. Ich frage zunächst: Ist eine Begründung zu dem Gesetzentwurf unter TOP 5 gewünscht? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Ich frage: Ist eine Begründung zu dem Gesetzentwurf zu TOP 6 gewünscht? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Ist eine Begründung zu dem Entschließungsantrag zu TOP 6 gewünscht? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und frage: Ist eine Aussprache gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Cotta, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich bin doch einigermaßen erstaunt, dass diese elementaren Staatsverträge hier so im Schweinsgalopp in der ersten und zweiten Lesung ohne Aussprache durch das Plenum gehämmert werden.
(Beifall AfD)
Offensichtlich ist sich keiner so richtig der Tragweite dieser Verträge bewusst. Denn selbst Bayern und auch Sachsen haben zumindest im Ausschuss diese Staatsverträge thematisiert. Warum das in Thüringen nicht passieren soll? Gut, das liegt sicherlich an Ihrer Demokratie.
(Beifall AfD)
Ich werde zu beiden Staatsverträgen reden. Ich möchte den Fraktionsvorsitzenden zusichern, dass ich auf den Entschließungsantrag nicht zu viel eingehen werde, sodass wir uns für die Podiumsdiskussion vielleicht im akademischen Viertel bewegen werden. Was uns heute zur Zustimmung vorgelegt wird, trägt zunächst den sperrigen Namen „Sechster Medienänderungsstaatsvertrag“. Das klingt sehr harmlos, klingt technisch, aber ich sage Ihnen: Dieser Vertrag hat es in sich. Er ist ein gefährlicher Schritt in Richtung Meinungslenkung und digitaler Kontrolle. Verkauft wird er uns mit dem Etikett Jugendschutz. Jugendschutz ist natürlich gut. Jeder will Jugendschutz. Jugendschutz muss man einfach unterstützen. Aber schauen wir mal genauer hin. Zum ersten Mal sollen Betriebssysteme, also das Herz jedes Smartphones, Computers und Tablets, gesetzlich verpflichtet werden, staatlich definierte Jugendschutzfunktionen einzubauen. Was das heißt, sage ich Ihnen jetzt. Ihr Browser darf nur noch das anzeigen, was vorher von der Kommission für Jugendmedienschutz als unbedenklich abgesegnet wurde. In App-Stores werden Programme geblockt, wenn sie keine offizielle Alterskennzeichnung tragen. Videoplayer verweigern die Wiedergabe, wenn irgendein Hinweis fehlt. Und selbst Geräteeinstellungen können künftig durch staatliche Vorgaben vordefiniert werden. Mit anderen Worten: Der Staat baut sich ein Kontrollzentrum in jedes Gerät, schön verpackt als Kinderschutz. Ich nenne das digitale Bevormundung und Überwachung. Als Sahnehäubchen kommen noch Selbstverpflichtungserklärungen für Entwickler obendrauf. Wer ein Betriebssystem betreibt, soll künftig selbst belegen, dass er alle staatlichen Anforderungen erfüllt, inklusive Altersfreigabeverwaltung, Filterstruktur und Schnittstellenkompatibilität. Wer das nicht schafft oder nicht kann, dem drohen Bußgelder bis zu 2 Millionen Euro. Für Konzerne ist das eine nicht erforderliche bürokratische und finanzielle Belastung. Für freie Entwickler und OpenSource-Projekte ist das gleichbedeutend mit dem Aus.
(Beifall AfD)
Und was meinen Sie, wie viel Spielraum da noch für kreative Software bleibt, für Alternativen, für technische Vielfalt? Der Staat greift mit diesem Vertrag tief in die technische Infrastruktur ein, und das nicht aus Sicherheitsgründen, nicht wegen Terrorabwehr oder Kriminalitätsbekämpfung, nein, wegen pädagogischer Zielvorstellungen. Die Kommission für Jugendmedienschutz, kurz KJM, wird zur Superinstanz im Netz. Sie darf künftig bewerten, was jugendgerecht ist auf Basis völlig unklarer Kriterien. Besonders spannend der neue Begriff der persönlichen Integrität. Wer das weiß, was das bedeutet, kann sich gern mal melden. Ja, genau, danke. Denn darunter kann man von Mobbing über Generismuskritik bis hin zu Gefühlen alles fassen, was politisch gerade nicht gewünscht ist.
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin)
Frau Wolf, Sie sind Ministerin, ich rede jetzt.
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Sie hat-
ten gefragt und ich wollte nur darauf antworten!) Nein, Sie habe ich nicht gefragt, ich habe das Plenum gefragt. Sehr geehrte Damen und Herren, genau hier wird es nämlich brandgefährlich. Genau an diesem Punkt wird der Vertrag zur Einflugschneise für den nächsten Kampfbegriff „Hass und Hetze“. Natürlich taucht der nicht offiziell in der Begründung auf, aber im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass Maßnahmen zulässig sind, wenn sie der öffentlichen Ordnung dienen, inklusive Schutz vor Verunglimpfung. Aber das und vieles weitere sind Gummibegriffe. Und das ist exakt die Argumentationslinie, mit der heute schon legitime Kritik von den Machthabern als Hetze diffamiert wird.
(Beifall AfD)
Das ist die Realität. Wer sich gegen die Regierung stellt, wer gegen Massenzuwanderung, Genderideologie oder öffentlich-rechtliche Meinungsmache argumentiert, ist schnell im Visier. Jetzt bekommt dieses Visier noch ein digitales Steuergerät mit einem Sperrknopf. Die Presse- und Fachwelt hat das längst erkannt. „Netzpolitik.org“ warnt vor einer Zensurinfrastruktur durch die Hintertür. „Legal Tribune Online“ hält Teile des Vertrags für verfassungsrechtlich hochproblematisch. „Tichys Einblick“ berichtet über den Versuch, ein AfD-Wahlvideo wegen angeblicher Jugendgefährdung zu verbieten, mit der Begründung, es könnte verletzend wirken. Auch unsere Kinder werden zum Spielball ideologischer Bevormundung. Nehmen wir den Kinderkanal, den KiKA. Was dort zwischen den GenderLehrfilmen und Diversity-Doktrin läuft, hat mit neutralem Bildungsauftrag nichts mehr zu tun. Es ist einseitige Indoktrination, oft auf Kosten der Wahrheit und gegen die Werte der Eltern.
(Beifall AfD)
Da sage ich ganz klar: Jugendschutz heißt für uns auch Schutz vor staatlicher Ideologie. Unsere Kinder brauchen keine staatlichen Umerziehungsprogramme, sondern Schutz vor genau diesem Einfluss.
(Beifall AfD)
Und bevor Sie sich jetzt entspannt zurücklehnen und denken, das trifft ja nur die großen Konzerne und unsere Kinder sind sowieso online cleverer unterwegs, denken Sie bitte weiter: Wenn ein Betriebssystem gezwungen wird, Filter einzubauen, dann ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur zentralen Inhaltserlaubnis. Diese Logik kennen wir aus Brüssel, aus Peking und aus dem Roman von Orwell „1984“.
(Beifall AfD)
China hat längst sogenannte Harmonisierungsmechanismen, die auf allen Geräten vorinstalliert sind. Da wird nichts gelöscht, sondern da wird es gar nicht mehr angezeigt. Und was heute als Schutzmechanismus kommt, ist morgen schon ein Zugangsverbot für alles, was politisch nicht gefällt. Europa geht in diese Richtung. Der Digital Services Act, auf den sich die Bundesregierung und auch dieser Vertrag berufen, liefert die Vorlage für ein Internet, das nicht mehr frei ist, sondern überwacht, gefiltert und gelenkt. Meine Damen und Herren, das ist keine Dystopie, das ist die Gesetzgebung 2025. Und deshalb richte ich mich jetzt nicht nur an Sie hier im Plenum, sondern an alle, die eventuell diese Rede hören werden: an die Eltern, die sich fragen, warum ihr Kind im Unterricht mehr über 64 Geschlechter als über Geschichte lernt, an die Entwickler, die an freien Projekten arbeiten und plötzlich vor Rechtsunsicherheit stehen, an die Journalisten, die auch mal abseits der Leitlinie berichten wollen, und an die Bürger, die sich einfach eine freie, faire und vielfältige digitale Öffentlichkeit wünschen. Dieser Vertrag ist ein Angriff auf all das.
(Beifall AfD)
Wir als AfD stehen heute hier, um das zu benennen. Aber am Anfang liegt es auch an den Bürgern, sich nicht einreden zu lassen, dass Kinderschutz bedeutet, alle digitalen Türen abzuschließen, außer die zur staatlich verordneten Meinung. Freiheit stirbt nicht auf einmal, sie stirbt in kleinen Schritten: mit wohlklingenden Paragrafen, mit angeblichen Schutzpflichten und mit dem Hinweis, es dient doch dem Guten. Und genau das erleben wir hier. Also sage ich jetzt noch mal: Die AfD lehnt diesen Vertrag ab. Wir laden alle Bürger ein, das Nein zum Ausdruck zu bringen – für Freiheit, für Aufklärung und für unsere Kinder.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Und gegen das Sandmännchen!) Kommen wir zum Entschließungsantrag der Brombeer-Koalition. Wir lehnen ihn ab. Ich will da gar nicht so weit darauf eingehen. Punkt 1: „Der von staatlicher und politischer Einflussnahme unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk“ – ich muss nicht weiterlesen, hat sich erledigt.
(Beifall AfD)
Kommen wir zum Nächsten, dem Reformstaatsvertrag – ein Riesentäuschungsmanöver, über das man heute gar nicht sprechen möchte. Wir haben das ja gerade gemerkt. Ein staatlich sanktioniertes Weiter-so unter neuem Namen. Die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen nicht hinterfragt, sondern ausgebaut werden. Der Auftrag wird nicht gestrafft, sondern weiter politisiert. Und das Ganze nennt sich dann Transformation. Was wir tatsächlich vorgelegt bekommen, ist ein Selbstschutzpaket für ein aus dem Ruder gelaufenes System – ein System, das sich mit 8 Milliarden Euro jährlich aus den Taschen der Bürger finanziert, ob sie wollen oder nicht, ein System, das zunehmend ideologisch agiert, statt pluralistisch zu informieren, und ein System, das sich selbst kontrolliert und gleichzeitig behauptet, es sei staatsfern. Schauen wir uns das genauer an. Der neu geschaffene Medienrat soll zukünftig prüfen, ob der Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Das klingt gut, ist aber eine Mogelpackung. Denn auch wenn der neue Medienrat aus sechs externen Experten bestehen soll, werden zwei direkt oder indirekt vom System selbst benannt, also aus dem Umfeld von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Eine echte systemunabhängige Kontrolle sieht anders aus. Das ist ein Scheinkontrollorgan und nichts weiter. Und dann heißt es, man wolle sparen. Spartensender werden zusammengelegt; 3sat etwa wird in Arte integriert, angeblich wegen Synergien. In Wahrheit, weil 3sat zu neutral war, zu unberechenbar vielleicht – keine Ahnung –, Arte hingegen politisch zuverlässig. Das ist offenbar die neue Währung in diesem System. Gleichzeitig erleben wir eine massive digitale Expansion. TikTok, Instagram, YouTube, alle sollen künftig mit öffentlich-rechtlichen Inhalten bespielt werden. Die jungen Leute laufen dem ÖRR davon. Und anstatt sich zu fragen, warum, will man sie nun über soziale Medien zurückholen, mit Haltung, mit Regierungsnarrativen, mit öffentlich finanzierten Influencern, mit staatlich gepimpter Meinung auf allen Kanälen. Und wenn jemand diese Entwicklung kritisch begleitet, dann schlägt das System zurück, so geschehen im Fall des YouTube-Kanals „Clownswelt“, ein unabhängiger Kanal, der den ÖRR pointiert kritisiert. Die Reaktion: Jan Böhmermanns Redaktion, finanziert mit Zwangsbeitrag, versucht diesen Kanal gezielt zu diskreditieren mit Behördenanfragen, mit Druck über Medienanstalten, mit juristischen Mitteln – das ist keine Satire, das ist politische Säuberung auf Staatskosten.
(Beifall AfD)
Parallel dazu erleben wir, wie Beitragsgelder weiter zur Finanzierung von Versorgungsposten genutzt werden. Beim RBB bezieht eine ehemalige Programmdirektorin, Frau Nothelle, trotz neuer Anstellung als Professorin weiterhin monatlich 8.400 Euro Pension, und das, obwohl selbst der RBB die Zahlung als sittenwidrig einstuft. Doch ein Gericht sagt: weiterzahlen. Und die Beitragszahler dürfen wieder einmal blechen, für Fehlentscheidungen, für Selbstbedienung und für Vetternwirtschaft. Und all das wird überlagert von einer immer engeren politischen Einbindung des Rundfunks. Der Vertrag bekräftigt, dass der ÖRR weiterhin gesellschaftlichen Zusammenhalt und europäische Integration fördern soll – eine Formulierung, die bereits im alten Vertrag stand. Doch was das in der Praxis bedeutet, sehen wir ja: noch mehr politischer Auftrag, noch mehr ideologische Mission, noch mehr Hetze á la Böhmermann, noch weniger Raum für echte Meinungsvielfalt. Dass das längst Realität ist, zeigt der Umgang mit meiner Partei. Als Frau Faeser stolz verkündete, man habe uns nun als gesichert rechtsextrem eingestuft, übernehmen ARD und ZDF diese Schlagzeile eins zu eins – kein Faktencheck, kein Blick ins Gutachten, keine zweite Meinung, aber Pressetext der Ministerin übernommen – großes Kino.
(Beifall AfD)
So viel zum Thema „Unabhängiger Rundfunk“. Meine Damen und Herren, öffentlich-rechtlicher Rundfunk war einmal eine Idee von Staatsferne, Vielfalt und Bildung. Heute ist er ein Erziehungsprojekt mit Beitragsservice. Wer sich weigert zu zahlen, bekommt Post vom Gerichtvollzieher, ganz gleich, ob er Inhalte nutzt oder nicht, ganz gleich, ob er sich vertreten fühlt oder nicht. Wir als AfD sagen, so darf es nicht weitergehen. Und wir haben konkrete Vorschläge. Erstens: Abschaffung des Zwangsbeitrags.
(Beifall AfD)
Niemand soll gezwungen sein, für Inhalte zu zahlen, die er nicht bestellt und nicht will. Zweitens: Rückführung auf den Kernauftrag – Bildung, Kultur und Information, keine flache Unterhaltung, keine Kochshows, keine Comedy-Formate mit propagandistischem Regierungsauftrag. Drittens: Finanzierung aus den Landeshaushaushalten, öffentlich, transparent und kontrolliert. Der Reformstaatsvertrag kündigt zwar eine Neuausrichtung der Finanzierung an, doch wie diese konkret aussehen soll, bleibt offen. Die Chance, den Rundfunk grundlegend neu und gerecht zu finanzieren, wird erneut vertan. Und jetzt höre ich wieder den Zwischenruf – ich habe jetzt gewartet, aber er kam nicht, aber ich greife dem mal vor, ich spoilere jetzt auch mal –, und zwar, dass wir dadurch ja die Staatsferne nicht mehr sicherstellen könnten. Da sage ich ganz deutlich, das Argument ist juristisch schon längst entkräftet. Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes Brandenburg vom April 2025 sagt ganz klar: Eine Finanzierung über Landeshaushalte ist verfassungsrechtlich zulässig, solange sie sachgerecht ausgestaltet ist. Staatsferne ist keine Frage des Geldflusses, sondern der Kontrolle.
(Beifall AfD)
Und Kontrolle heißt parlamentarische Verantwortung und nicht Gremienfilz. Viertens: Gesetzlich garantierte politische Neutralität. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf nicht Kampagnenjournalismus betreiben, er darf nicht einseitig berichten, verschweigen und framen. Er muss wieder das werden, was er vorgibt zu sein, ein pluralistisches Medium für alle Bürger, nicht für eine bestimmte politische Richtung. Und genau das ist unsere Linie. Die AfD definiert die legitimen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar und begrenzt: sachliche Bildung, objektive Information, Pflege deutscher Kultur und staatsbürgerliche Grundinformationen. Unterhaltung, Meinungsmache und ideologische Erziehung gehören eben nicht dazu.
(Beifall AfD)
Dieser Staatsvertrag, meine Damen und Herren, bringt keine Verbesserung, er bringt mehr vom Falschen, mehr Kontrolle durch wenige, mehr politische Einflussnahme, mehr strukturelle Arroganz gegenüber dem Zuschauer. Es ist ein Dokument der Besitzstandswahrung, nicht der Erneuerung. Deshalb sagen wir Nein zu diesem Vertrag, nicht weil wir gegen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind, sondern weil wir für Meinungsfreiheit sind, für echte Pluralität, für eine Medienordnung, in der sich der Bürger nicht unterordnen muss, in der nicht staatliche Medien sagen, was richtig ist, sondern in der sich Menschen ihre eigenen Urteile bilden dürfen ohne moralische Bevormundung und ohne Androhung des Gerichtsvollziehers. Öffentlich-rechtlich ja, aber nur, wenn es um den Bürger geht, nicht um Posten, Pensionszusagen und Propaganda. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Cotta. Einen Hinweis möchte ich gern noch geben, dass wir uns am Anfang des heutigen Tages bzw. heute Mittag darauf geeinigt hatten, durchaus die Debatte zu führen, allerdings dies erst am Freitag zur zweiten Beratung. Eingedenk dieses Umstands frage ich jetzt dennoch ins Rund, ob weitere Wortmeldungen gewünscht sind oder ob wir am ursprünglichen Plan festhalten wollen, dies erst zur zweiten Beratung am Freitag zu tun. Das ist der Fall. Ich habe jetzt, Herr Cotta, keinen Wunsch auf Überweisung an einen Ausschuss gehört.
(Zuruf Abg. Cotta, AfD: Das können wir gern
machen! Ich beantrage für beide Anträge die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport!) Verstehe ich Sie so richtig, dass wir diesen Antrag auf Ausschussüberweisung jetzt abstimmen? Wir stimmen den Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs zu Tagesordnungspunkt 5 an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport ab. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. Ich sehe dazu die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wenn Sie gegen diesen Antrag stimmen, bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung verneint worden und wir schließen die Beratung hierzu. Ich komme noch zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 6. Ist dazu die Beratung gewünscht? Ist dazu die Aussprache gewünscht? Wobei jetzt die Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt bereits aufgebraucht wurde. Wünschen Sie noch die Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss?
(Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ja!)
Dann stimmen wir nun ab, ob es eine Überweisung des Gesetzentwurfs zu Tagesordnungspunkt 6 an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport geben soll. Wenn Sie der Überweisung an den Ausschuss zustimmen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Damit ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss abgewiesen worden.
Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 6. Dann bitte ich jetzt noch einmal um Ihr Handzeichen, damit wir gründlich zählen können. Wenn Sie dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Wir zählen. Wir haben 30 Abgeordnete gezählt. Dann bitte jetzt die Gegenstimmen. Es wurden 38 Gegenstimmen gezählt. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss abgelehnt und wir können an dieser Stelle die Beratung schließen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6. Gibt es hierfür einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss?
(Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Zweite Le-
sung!) Der Entschließungsantrag kommt zur zweiten Beratung zum Gesetzentwurf wieder zum Aufruf? – Ich hatte mich da missverständlich ausgedrückt, ich bitte um Entschuldigung. Wir können jetzt selbstverständlich darüber abstimmen, ob der Entschließungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6 an den Ausschuss überwiesen werden soll.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das hat doch
keiner beantragt!) Wenn Sie dies wünschen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen bzw. um eine Meldung dazu. Das ist nicht der Fall. Dann können wir hier zusammenfassen, dass der Entschließungsantrag zur zweiten Beratung zum Gesetzentwurf wieder zum Aufruf kommt und wir können Tagesordnungspunkt 6 schließen. Damit haben wir alle Tagesordnungspunkte, die wir uns für heute vorgenommen haben, erfüllt. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre konzentrierte Arbeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend mit dem parlamentarischen Abend.