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Schenk

14.05.2025 Sitzungen 8/16

c) auf Antrag der Fraktion Die Linke zu dem Thema: „Pflegende Angehörige am Limit“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, man ist ja versucht zu sagen, aus der Anzahl der Aktuellen Stunden für mein Ressort die Wichtigkeit der Ressorts abzuleiten – aber egal. Die Anzahl jedenfalls der pflegebedürftigen Menschen, die jetzt hier so ein bisschen mit divergierenden Zahlen im Raum stand, kann ich noch ein bisschen aufhellen, und zwar nicht, indem ich Ihnen die Zahlen nenne, sondern ich finde eine andere Frage wesentlich relevanter, und zwar, wie sich diese Zahl zusammensetzt. Da kann man auf jeden Fall in den Fokus rücken, dass ungefähr 86 Prozent von diesen Menschen, die gepflegt werden müssen, in ihrer eigenen Häuslichkeit gepflegt werden und davon wird wieder die Hälfte von Angehörigen gepflegt, die überhaupt nicht auf irgendwelche Unterstützung zurückgreifen, also auf mobilen Pflegedienst oder Ähnliches. Und das rückt – denke ich – ganz gut in den Fokus, wenn wir auch über die Frage sprechen, welche Maßnahmen uns am Ende helfen, ein wirkungsvolles Pflegesystem am Laufen zu halten, die nötigen Fachkräfte zu haben usw. Das erlaubt – glaube ich – auch genau diese Schwerpunktsetzung, die die Linksfraktion hier vorgenommen hat, nachzuvollziehen, denn es ist der überwiegende Teil. Das ist ja eine gute Nachricht für die Menschen, die gepflegt werden, dass sie das in ihrer eigenen Häuslichkeit tun können. In Thüringen leben überdurchschnittlich viele Menschen auch im eigenen Haus, wollen das auch gern tun, haben eine sehr hohe lokale Verbundenheit und das ist natürlich auch für deren Psyche und deren Seele und für den Familienbund insgesamt eine gute Nachricht. Gleichwohl muss man sich fragen: Unter welchen Bedingungen kann denn diese Pflege so erfolgen, dass die ganzen Problemkreise, die Frau Abgeordnete Urban zum Beispiel angesprochen hat, auch andere, dass also die Auswirkungen, die insbesondere die Personen, die diese Pflege leisten, sich im Rahmen halten oder ganz vermieden werden? Diese Auswirkungen sind genau das, was schon gesagt wurde, Einkommensausfall in der Zeit, in der ich pflege. Daraus resultieren natürlich Schwierigkeiten bei der Rente und ganz überwiegend, das wurde schon gesagt, betrifft es Frauen, die dann entsprechend von Altersarmut betroffen sind. Jetzt ist natürlich die Frage, wenn wir uns hier in der Analyse mal wieder so einig sind: Was kann man da tun und was wurde schon getan? Im Sozialressort gab es in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 einen breit angelegten Werkstattprozess unter dem Titel „Werkstatt Zukunft Gesundheit Thüringen 2030“, der eine Workshopreihe gerade mit diesen verschiedenen Akteuren, die da relevant sind, durchgeführt hat. Da waren Vertreterinnen und Vertreter von Pflegeeinrichtungen beteiligt, natürlich Trägerverbände, die Landesverbände der Pflegekassen, Berufsverbände, Gewerkschaften, professionell Pflegende, selbstverständlich Vertreter der Kommunen, Seniorenvertreter und natürlich die pflegenden Angehörigen. Es ist zugleich im September 2024 das erste Mal das Thüringer Pflegenetzwerktreffen gegründet worden und dieses Netzwerktreffen setzen wir jetzt fort. Unser Eindruck war schon, dass es – und es wurde hier vielfach beklagt – auch eine starke Lobby braucht, und es muss ja Aufgabe sein, dieser Lobby auch den entsprechenden Rahmen zu schaffen, um aus diesem Netzwerktreffen genau subsumieren zu können, was dem überwiegenden Teil der Betroffenen am Ende hilft. Mit diesem Netzwerk wurde also ein Grundstein gelegt und wir arbeiten daran, jährlich diese Netzwerktreffen fortzuführen. Was ist nun das Ergebnis dieser Workshopreihe, über die ich am Anfang gesprochen habe, unter dem Titel „Werkstatt Zukunft Gesundheit Thüringen 2030“? Das Ergebnis ist die Erarbeitung eines Thüringer Pflegeentwicklungsplans. Da sollen Ziele und Vorhaben der Pflegepolitik bis zum Jahr 2030 – also in einem überschaubaren Zeitraum – als Empfehlungen von der Fachebene, von den Akteuren, die ich Ihnen genannt habe, in den jeweiligen Entscheidungsgremien aufgezeigt werden. Dieser Entwicklungsplan ist in verschiedene Handlungsfelder strukturiert. Da geht es einerseits um die Stärkung von pflegebedürftigen Menschen und pflegenden Angehörigen, andererseits um die Stärkung von Pflegestrukturen insgesamt, aber auch um die Stärkung von denen, die Pflege professionell betreiben, also Pflegeberufe, aber auch ganz bestimmte Randthemen, die nicht den gesamten Pflegebereich betreffen, also der Umgang von Menschen mit demenziellen Erkrankungen oder auch innovative Versorgungsstrukturen. Speziell wird es auch noch drei weitere Handlungsfelder geben, die genau das vermeiden, was hier teilweise zu Unrecht getan wurde, nämlich das Vermischen von bundes- und landespolitischen Prioritäten. Es wird also drei weitere Eckpunkte geben, die sich ganz konzentriert mit dem beschäftigen, was man dem Bund gegenüber fordern muss: zum Beispiel die Eckpunkte für ein personenzentriertes pflegefachliches Leistungssystem, die Eckpunkte für eine zukunftssichere und gerechte Finanzierung der Pflegeversicherung – das wurde hier schon mehrfach angesprochen – und die Eckpunkte für eine effektive Entlastung von pflegenden Angehörigen. Dieser Pflegeentwicklungsplan mit den von mir geschilderten Forderungen an den Bund wird bis zum 30. Juni dieses Jahres fertiggestellt und soll am Ende des Prozesses einer Pflegeentwicklung in ein eigenes Pflegeentwicklungsgesetz münden. Ich möchte abschließend noch einmal auf diesen einen finanziellen Baustein zu sprechen kommen, der von der Abgeordneten Maurer schon genannt wurde: die 4 Millionen Euro Investitionszuschüsse, die durchaus ein wesentlicher Beitrag zur finanziellen Entlastung Pflegebedürftiger in Thüringen sind. Denn natürlich kann man jetzt immer versuchen, die eine Gruppe gegen die andere auszuspielen, und das eine als Bürokratie und irgendwie seltsame Trägerlandschaft geißeln. Am Ende gilt doch – egal ob man über eine Verteilung von 86 Prozent oder weniger spricht –, dass in beiden Gruppen relevant etwas dafür getan wird, dass ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen ihre Pflegezeit in Würde erfahren können. Aufgrund der Zusammensetzung der Kostenstruktur muss man sich auch vor Augen halten, dass die einzige finanzielle Entlastungsmöglichkeit, die das Land hat, gerade darin besteht, die Investitionskosten teilweise oder natürlich ganz zu übernehmen. Es gibt aufgrund der bestehenden Kostenstruktur schlicht keine andere Möglichkeit. Deswegen verweise ich gern noch mal auf das Vorhaben im Regierungsvertrag, ich zitiere: da „mit der Senkung der Pflegkosten durch die Übernahme der Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen […] eine direkte finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Menschen“ geschaffen werden soll. Für die circa 26.000 Pflegebedürftigen wäre das eine gute Nachricht. Wir haben im Haushalt 2025 dank Ihres Beschlusses die Vergabe eines externen Gutachtens beauftragt, das genau diese konkurrierenden Konzepte – Landespflegegeld, Gehalt für pflegende Angehörige –, die jetzt hier im Vortrag deutlich geworden sind, untersucht und betrachtet. Am Ende muss dies alles auch gemeinsam transparent werden. Deswegen sprechen wir uns auch für die Einrichtung von mehr Pflegestützpunkten aus, denn am Ende ist es wie beim Thema „Familie“: Es gibt viele gute Schritte in die richtige Richtung, es kommt darauf an, sie an die richtige Ebene zu adressieren und dort Lösungen anzustoßen, wo sie angestoßen werden können. Ich bin zuversichtlich, dass der Pflegeentwicklungsplan und das daraus resultierende Gesetz eine gute Grundlage für eine nachhaltige und gesunde Pflegepolitik hier in Thüringen sind und bedanke mich bei der einbringenden Fraktion für das Schlaglicht auf dieses wichtige Thema. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Protokoll ↗