Jonas Urbach
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, liebe Damen und Herren am Livestream, lassen Sie mich gleich zum Kern der Sache kommen: Der Antrag der AfDFraktion offenbart ein grundlegendes Missverständnis darüber, wie unser Rechtsstaat funktioniert. Die eingereichte Frage der AfD ist nicht unbedingt ein konstruktiver Beitrag zur parlamentarischen Arbeit, sondern eigentlich eher ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Demokratie. Es gibt im demokratischen System einen Grund für die Aufteilung der Staatsgewalten in die Legislative, Exekutive und Judikative. Und das ist keine lästige Formalität, sie ist das Fundament des Rechtsstaats und sie schützt uns alle auch vor einem Machtmissbrauch. Die von der AfD beantragte Aktuelle Stunde zu laufenden Ermittlungsverfahren ist nichts anderes als der Versuch, parlamentarischen Druck auf unabhängige Ermittlungsbehörden auszuüben. Entweder wurde nicht ganz verstanden, dass das Parlament nicht in laufende Ermittlungsarbeiten eingreifen darf, oder man versucht bewusst, diese Grenze zu überschreiten. Beides ist für unser demokratisches Miteinander auf jeden Fall besorgniserregend. Stellen Sie sich vor: Jedes Mal, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, würde der Landtag hier öffentlich darüber debattieren und letztendlich ja nur spekulieren, ob die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei gerade richtig arbeiten, und das wäre wahrscheinlich das Ende einer unabhängigen Justiz. An dieser Stelle möchte ich allen Einsatzkräften unserer Thüringer Polizei ausdrücklich Dank für ihre tägliche Arbeit aussprechen und auch noch mal dafür Danke sagen, dass sie unter oft schwierigen Bedingungen Großartiges leisten. Die Ermittlungsbehörden müssen eben ohne politische Einflussnahme arbeiten können. Im vorliegenden Fall stellt die AfD staatsanwaltliche Maßnahmen, die auf richterlichen Beschlüssen basieren, öffentlich infrage, bevor die Ermittlungen überhaupt abgeschlossen sind. Die Unschuldsvermutung gilt dennoch für jeden, auch für Polizeibeamte, genauso wie ich grundsätzlich aber auch Vertrauen in jene Polizeibeamte habe, die insbesondere in der Internen Ermittlung tätig sind. Ich will Sie nun fragen: Wollen Sie, dass mögliches Fehlverhalten in den eigenen Reihen mit Konsequenz aufgeklärt wird oder nicht? Mit Ihrem Antrag diskreditieren Sie jedoch die Arbeit der internen Ermittler im Besonderen und schwächen das Vertrauen in die Selbstkontrolle der Polizei. Würden wir Ihrem impliziten Vorschlag folgen und interne Ermittlungen einschränken oder maßregeln, würde das Bild unserer Polizei in der Öffentlichkeit nachhaltigen Schaden nehmen. Lassen Sie mich eines klar betonen: Die parlamentarische Kontrolle der Regierung und damit auch des Innenministeriums ist wichtig und notwendig. Aber sie hat ihre Grenzen dort, wo sie in laufende Ermittlungen eingreift oder die Unabhängigkeit unserer Justiz gefährdet. Die Bewertung, ob ein Verfahren/Vorgehen rechtmäßig war, obliegt zunächst den Gerichten und eben nicht den Parteien hier bei uns und auch nicht der AfD. Was wir wirklich brauchen, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren demokratischen Institutionen. Wir sollten das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat stärken und nicht durch politisch motivierte Angriffe auf unabhängige Ermittlungsbehörden untergraben. Als CDU-Fraktion stehen wir für einen Rechtsstaat, in dem Gewaltenteilung gelebte Praxis ist. Wir stehen für einen Rechtsstaat, in dem weder die Politik in die Justiz hineinregiert noch die Justiz politisch instrumentalisiert wird. Und genau das wird hier gerade versucht. Abschließend möchte ich festhalten: Wer in seinem Antrag die Angemessenheit von Methoden zur Beweissicherung als – ich zitiere – „fragwürdig“ und „unverhältnismäßig“ bezeichnet, sich dabei aber selbst ausschließlich auf Vermutungen und Hörensagen stützt, hat die Grundprinzipien rechtsstaatlicher Arbeit und die Arbeit unserer Polizei nicht ganz verstanden. Aber um es dennoch einmal deutlich zu sagen: Natürlich muss geprüft werden, ob und wie verhältnismäßig die Angriffe gewesen sind – definitiv, das ist zwingend notwendig. Uns geht es aber darum, keinen Generalverdacht zu erzeugen, wie das hier mit dem vorliegenden Antrag jedoch impliziert wird. Hier ist nicht der richtige Ort, um dies festzustellen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Debatte zu einer Stärkung und nicht zu einer Schwächung unserer rechtsstaatlichen Ordnung beiträgt. Dafür müssen wir die Grenzen zwischen den Staatsgewalten respektieren. Die AfD hat hier einen Versuch gestartet, der das zu diskreditieren versucht, und dem sollten wir nicht folgen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
