Dr. Stefan Wogawa
Frage des Abgeordneten Dr. Wogawa (BSW)
Danke schön, Frau Präsidentin. Meine Frage richte ich an die Finanzministerin. Sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Katja Wolf, viele hier im Hohen Haus nehmen neben ihrem Landtagsmandat auch kommunale Mandate in Stadträten, Kreistagen oder als ehrenamtliche Bürgermeister wahr, darunter auch ich. Deshalb interessiert mich, wie es um die Sache der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs steht, mit dem die Unterstützung des Landes für unsere Kommunen neu geregelt werden soll. Das berichte ich gern. Das Gutachten, das sogenannte ifo-Gutachten, liegt seit April 2025 vor, wird zurzeit ausgewertet und wird auch mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgewertet. Das, was ich dazu jetzt schon sagen kann, ist, dass unser Ziel ist, die maßgeblichen Punkte der Änderung des KFA, die daraus resultieren, jetzt schon in die Beratung des Haushalts und des Doppelhaushalts einzubringen, das heißt, die Gesetzgebung so parallel laufen zu lassen, dass sie auch entsprechend zum 01.01.2026 dann schon Wirkung erzielt. Die Hauptpunkte sind Vereinfachungsvorschläge, im Besonderen bei Sonderlastenausgleichen, weil der KFA durch eine ganze Reihe von Sonderlastenausgleichen natürlich eine gewisse Verkomplizierung und Überlagerung hat. Hier werden wir uns genau zu diesen Fragen im Besonderen mit den kommunalen Spitzenverbänden intensiv auseinandersetzen. In die Reform des KFA muss selbstverständlich das neue – „neue“ in Anführungsstrichen – Konnexitätsprinzip, was mit dem Verfassungsrang jetzt noch mal ein ganz anderes Gewicht hat. Und das ist gut so und wichtig, denn es ist nun mal so, wer bestellt, bezahlt auch die Musik. Das muss sich endlich auch im KFA widerspiegeln. Auch das wird intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Es werden alternative Finanzierungsvorschläge entsprechend aufgenommen und damit den Kommunen die Spielräume erweitert. Das heißt nicht, dass wir der Überzeugung sind, dass sich Kommunen im großen Maßstab verschulden sollen, sondern das heißt, dass wir Kommunen viel mehr zutrauen, im Jahr 2025, 2026 sehr eigenverantwortlich die Maßgabe der kommunalen Selbstverwaltung in die eigenen Hände zu nehmen. Das wird ein großer Schwerpunkt sein, weil wir wissen, dass der Investitionsstau, den wir natürlich im Bund und im Land spüren, aber noch viel stärker und eben noch viel präsenter und täglich spürbarer für Thüringerinnen und Thüringer in den Kommunen ist. Und alles, was diesen Investitionsstau auf kommunaler Ebene abarbeitet – jeder hat, glaube ich, Gruselschulen vor seinem inneren Auge. Jeder sieht, zumindest wenn er im Land unterwegs ist, vor seinem inneren Auge Toiletten, auf die er sein Kind nicht schicken würde. Und genau in diesem Bereich wollen wir die kommunale Investitionskraft stärken. Das ist auch ein Punkt, den wir im KFA umsetzen wollen.
