Georg Maier
Frage des Abgeordneten mann (AfD) Mühl
Herr Mühlmann, Sie sind ja selbst Polizist. Sie wissen auch ganz genau, wie sich das mit Ermittlungen verhält, auch, was die internen Ermittlungen anbelangt. Wenn Polizisten gegen Polizisten ermitteln, ist das natürlich ein sensibler Bereich, aber es ist wichtig, damit kein Zweifel aufkommt, dass diese Polizei auf Basis des Rechtsstaats und demokratisch arbeitet. Insofern sind das, was die Ermittlungen anbelangt, in allererster Linie die Entscheidungen von Staatsanwaltschaft und Richterinnen und Richtern, und darauf darf ich und will ich auch keinen Einfluss nehmen. Ich weiß nicht, was Sie mit Ihrer Frage bezwecken. Selbstverständlich, wenn im Nachgang die Verfahren abgeschlossen sind – und es gilt natürlich auch gegenüber Polizistinnen und Polizisten, gegen die jetzt ermittelt wird, erst mal die Unschuldsvermutung –, sind dann auch Schlüsse zu ziehen, ob das Verhältnismäßigkeitsgebot hier an der Stelle verletzt ist, dann ist es meine Aufgabe, im Rahmen der Fachaufsicht die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, bis hin zu disziplinarischen Maßnahmen. Noch mal: Federführend ist – und das wissen Sie auch – alle Entscheidungen, die die Interne Ermittlung dem Staatsanwalt vorschlägt, werden von ihm geprüft und dann bestätigt oder eben nicht, und wenn es sogar um Eingriffe geht wie zum Beispiel Durchsuchungen, dann muss der Staatsanwalt auch einen richterlichen Beschluss herbeiführen. Was ist Ihr Verständnis von Rechtsstaat, wenn Sie hier mitschwingen lassen, dass ich als Innenminister in diesen Prozess eingreifen sollte?
