Sven Küntzel
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe noch verbliebenen Zuschauer, heute diskutieren wir im Rahmen dieser Aktuellen Stunde über die Frage, wie interne Ermittlungen bei der Thüringer Polizei durchgeführt werden und welche Verantwortung die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, dabei trägt. Lassen Sie mich für die BSW-Fraktion hierzu einmal grundsätzlich Stellung nehmen und unsere Haltung klar herausstellen. Der Vorwurf, dass bei internen Ermittlungen rechtsstaatliche Standards möglicherweise nicht gewahrt wurden, ist ein ernst zu nehmender Anlass für jede parlamentarische Kontrolle. Jede Fraktion, jeder und jede Abgeordnete hat das Recht, aber auch die Pflicht, Fragen zu stellen, Missstände anzusprechen, die Fakten zu klären und gegebenenfalls Konsequenzen einzufordern, unabhängig davon, von welcher Fraktion diese Initiative ausgeht. Das Bedürfnis nach Aufklärung ist kein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Polizei oder der Landesregierung, sondern Ausdruck einer funktionierenden, verantwortungsbewussten Demokratie. Nur durch offene Debatten und konsequente Kontrolle werden wir das Vertrauen in unsere Institutionen erhalten und zurückgewinnen. Eine Aktuelle Stunde verbindet Parlament und Öffentlichkeit. Die fortgesetzte Berichterstattung Thüringer Medien zeigt dieses öffentliche Interesse. Indem wir hier ergebnisoffen und authentisch fragen und debattieren, nehmen wir den Aufklärungsbedarf in diesem Land ernst. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, zu allen Vorwürfen und Unklarheiten Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie mit sensiblen Ermittlungen umgegangen wird, ob rechtsstaatliche Grundsätze eingehalten werden und wie mögliche Fehler künftig ausgeschlossen werden können. Die Öffentlichkeit sind vorliegend gerade die Polizistinnen und Polizisten und weitere Landesbedienstete, die durch die Durchsuchungsmaßnahmen einer ihrer Interessenvertretungen erheblich verunsichert sind. Ja, nach der Berichterstattung im Innenausschuss sind auch für uns als BSW noch einige Fragen offengeblieben, Fragen, die wir nun als Kleine Anfragen gestellt haben. Warum? Das parlamentarische Fragerecht ist keine Formalie, sondern legitim und wichtig. Es sichert die demokratische Kontrolle und verhindert, dass staatliches Handeln im Verborgenen bleibt. Wir als BSW-Fraktion nehmen die Hinweise auf mögliche Missstände bei polizeilichen Ermittlungen sehr ernst. Wir stehen für einen starken und transparenten Rechtsstaat und genau deshalb erwarten wir vollständige Aufklärung und eine konsequente Fehlerkultur in der Verwaltung. Was wir aber ablehnen, ist die Instrumentalisierung solcher Vorgänge für parteipolitische Zwecke. Die AfD versucht immer wieder, das Vertrauen in den Rechtstaat zu untergraben, indem sie Zweifel sät und staatliche Institutionen ohne belastbare Belege, sondern mit suggestiven Behauptungen pauschal diskreditiert. Das dient nicht der Aufklärung, sondern der Verunsicherung und Spaltung der Gesellschaft.
(Beifall BSW, SPD)
Wir erleben im Thüringer Landtag seit Monaten, dass die AfD weniger an Lösungen interessiert ist als an Skandalisierung und Blockade. Sie nutzt die parlamentarischen Rechte, um Arbeitsfähigkeit zu verhindern, Gremien lahmzulegen und demokratische Prozesse zu stören. Das hat mit verantwortungsvoller Oppositionsarbeit wenig zu tun.
(Beifall BSW)
Wolfgang Schäuble hat das Parlament wie folgt beschrieben: „Hier ist der Ort, an dem wir streiten dürfen. An dem wir streiten sollen. Fair und nach Regeln. Leidenschaftlich, aber auch mit der Gelassenheit, die einer erregten Öffentlichkeit Beispiel geben kann.“ Machen wir es doch so! Vielen Dank.
(Beifall BSW)
