Georg Maier
Frage der Abgeordneten ben-Schaumann (AfD) Dü
Die Waffenbehörden müssen dann ein rechtsstaatliches Verfahren zum Waffenentzug anstrengen. Das betrifft im Übrigen auch andere extremistische Gruppen. Das ist der Rechtsstaat. Dann gibt es natürlich die Möglichkeit, in diesem Verfahren Rechtsmittel einzulegen. Das ist in einem Verfahren geschehen, was letztendlich dazu geführt hat, dass das Verwaltungsgericht Gera und dann meines Erachtens das Oberverwaltungsgericht Weimar eine Entscheidung getroffen hat, dass es Aufgabe der Waffenbehörde ist – die haben die Regelunzuverlässigkeit bestätigt, ist ja klar, das ist Gesetzeslage. Ich empfehle, das Urteil zu lesen. Das Oberverwaltungsgericht Weimar hat höchstrichterlich ausdrücklich bestätigt, dass es sich bei Ihnen um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt. Also wir haben Urteile. Aber sie haben uns mitgegeben, dass im Wege der Einzelfallprüfung zu prüfen ist, ob es sich um eine aggressiv kämpferische Grundhaltung bei der betreffenden Person handelt. Selbstverständlich machen wir das. Also, noch mal: Das sind rechtsstaatliche Verfahren, die wir hier anwenden. Das, was Sie versuchen zu suggerieren, dass Thüringer Behörden hier politisch motiviert vorgehen, weise ich mit Nachdruck zurück.
(Beifall SPD)
