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Maik Kowalleck

CDU 14.05.2025 Sitzungen 8/16

Frage des Abgeordneten walleck (CDU) Ko

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Zwischendurch mal eine Frage zum Abkühlen an Frau Finanzministerin Wolf und wie gewohnt natürlich aus dem Finanzbereich. Meine Frage bezieht sich auf das von der Landesregierung erarbeitete Kombimodell zur Anpassung der erhöhten Grundsteuerbelastung infolge des seit dem 1. Januar 2025 angewandten Bundesmodells. Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Vorschlag, dass man neben der für das Jahr 2026 geplanten landesgesetzlichen Regelung zur Anpassung der kommunalen Hebesätze eine Änderung der Steuermesszahlen erst zum bundesweit vorgesehenen Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2029 umsetzt anstatt wie bisher vorgesehen zum 1. Januar 2027? Ich bin mir nicht sicher, ob der Hinweis zum Abkühlen ein Kompliment war. Ich werde darüber nachdenken. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: War es!) (Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber im- mer!) Sehr geehrter Herr Kowalleck, ich antworte gern, weil das Thema „Grundsteuer“ natürlich ein Thema ist, was mich bewegt und was viele Thüringerinnen und Thüringer bewegt, im Besonderen jetzt, wo eine ganze Reihe von Grundsteuerbescheiden in den Briefkästen ankommt und damit im Gegensatz zum Eingang Ihrer Frage tatsächlich nicht zum Abkühlen des Vertrauens in Politik, sondern in vielen Fällen auch zu Recht zu einer Empörung führt. Ich persönlich bin darüber enttäuscht, dass Thüringen nicht schon eher die Anpassung in diesem Bereich möglich gemacht hat oder – anders ausgedrückt – von der Länderklausel keinen Gebrauch gemacht, sondern sich allein auf das Bundesmodell bezogen hat. Das Bundesmodell war absehbar eine Mehrbelastung für den Bereich „Wohnen“ und man ist mit offenen Augen in diese Situation hineingegangen. Hätte man – wie Sachsen – eine Entscheidung frühzeitig getroffen, vom Bundesmodell abzuweichen und eine eigene Länderöffnungsklausel zu nutzen, wäre die Situation ungleich leichter, weil wir zum einen nicht die schwierige Situation hätten, entscheiden zu müssen, ob wir die Finanzämter oder auf der anderen Seite die Kommunen noch einmal stärker belasten. Das, was wir jetzt feststellen können – und damit hat es vielleicht auch zumindest einen Vorteil –, ist, dass Thüringen hinterherhängt in der Zeitschiene, man kann natürlich gucken, was haben die anderen Bundesländer mit welchem Effekt gemacht. Und was haben die anderen gemacht? Zum Beispiel Nordrhein-Westfalen ist mit den gesplitteten Hebesätzen vorneweg gelaufen und ich hatte die Chance, gerade mit dem nordrhein-westfälischen Finanzminister dazu zu sprechen. Gute 20 Prozent der nordrhein-westfälischen Kommunen nutzen jetzt die Möglichkeit, die das Landesgesetz ihnen bietet, nämlich entsprechend mit gesplitteten Grundsteuersätzen – sowohl für den gewerblichen Bereich als auch für den Bereich „Wohnen“ – an den Start zu gehen. Die Thüringer Kommunen haben dieses Modell aus meiner Sicht aus nachvollziehbaren Gründen grundsätzlich abgelehnt, weil man nicht bereit ist, sich in der Verantwortung den Schwarzen Peter zuschieben zu lassen und eine Suppe auszulöffeln, die einseitig der Bund mit einer entsprechenden Rechtsprechung eingebrockt hat. Deswegen sind wir jetzt in der Situation, dass es zu einer Gleichzeitigkeit der unterschiedlichen Maßnahmen kommen muss. Es wäre theoretisch möglich, sehr schnell die gesplitteten Hebesätze gesetzlich möglich zu machen. Und ich habe es gesagt, ich verstehe, dass die Kommunen diesen Weg nicht gehen wollen, sondern dass sie eine Mischung aus dem sogenannten sächsischen Modell, nämlich über die Steuermesszahlen und diese gesplitteten Hebesätze gehen wollen und da auch die Gleichzeitigkeit erwarten. Damit bin ich bei einer Problemlage, wenn wir die Gleichzeitigkeit dieser Modelle, also dieses Kombimodell tatsächlich auch als Kombimodell einzuführen, miteinander in der Zeitschiene durchdeklinieren, sind wir leider dabei, dass eine Umsetzung zum Jahr 2026 so nicht mehr möglich ist. Das heißt, wir sind bei der Zeitschiene, dass wir dieses sogenannte Sächsische Modell über die Steuermesszahlen ganz real aufgrund von feststehenden und von uns nicht zu beeinflussenden Zeitabläufen erst zum 01.01.2027 umsetzen können, also die Steuermesszahlen entsprechend anpassen, die Vorgänge, die neuen Bescheide damit in den Finanzämtern umsetzen können, damit die Kommunen entsprechend die Möglichkeit haben, dann ihre neuen Bescheide rauszuschicken. All das gelingt leider nicht mehr bis zum 01.01.2026. Der Weg ist trotzdem wichtig und richtig, schnellstmöglich die Anpassung vorzunehmen, weil es das erklärte Ziel der Landesregierung ist, die Kosten im Bereich des Wohnens zu senken, die Belastungen, die aus dem Bereich „Wohnen“ resultieren; wir wissen, dass die Belastungen der Einkommen und der Haushalte im Besonderen durch Wohnkosten, auch im europäischen Vergleich, in Deutschland insgesamt überdurchschnittlich hoch sind. Deswegen werden wir dieses Modell schnellstmöglich umsetzen. Sie haben den 01.01.2029 angesprochen. Der 01.01.2029 wäre der reguläre Kalkulationszeitraum. Wir haben aber nach Prüfung festgestellt, dass es aus unserer Sicht rechtssicher ist, diese Neukalkulation schon eher vorzunehmen, nämlich in einem Zwischenschritt zum 01.01.2027.

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