Christian Tischner
e) auf Antrag der Fraktion des BSW zu dem Thema: „Zunahme von Gewalt an Thüringer Schulen – wie schützen wir unsere Kinder und Jugendchen?“ li
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist zu Recht jetzt von zwei Vorrednern richtig gesagt worden: Unsere Schulen sind der Spiegel der Gesellschaft. Und wenn in unserer Gesellschaft immer mehr Anstand und Respekt verloren gehen – Anstand und Respekt, was die Grundlage ist, auch für unser demokratisches Zusammenleben –, dann macht das eben leider nicht vor unseren Schulen halt. Unsere Thüringer Schulen sind Schutzräume. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollen sich respektiert und auch hier geschützt fühlen. Gewalttätige Verhaltensweisen und auch die Androhung von Gewalt dürfen nicht folgenlos bleiben oder toleriert werden. Gewaltausübenden Personen müssen klare Grenzen gesetzt werden: über das Schulrecht oder auch über das Strafrecht. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt die Herausforderungen im Kontext von Gewalt und sexualisierter Gewalt an den Thüringer Schulen sehr ernst und erkennt die Notwendigkeit, entschlossen zu handeln, um ein sicheres und förderliches Lernumfeld auch tagtäglich zu gewährleisten. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Maßnahmen und Pläne darlegen, die wir zur Bewältigung dieser Problematik ergriffen haben und auch weiterverfolgen werden: 1. Der Umgang mit Bedrohungslagen an Schulen in Thüringen, insbesondere bei Bombendrohungen, wurde weiter professionalisiert. Solche Drohungen werden leider viel zu oft dann auch medienwirksam als eine Form von Gewalt an Schulen wahrgenommen, weil sie deswegen leider oftmals auch zu Nachahmungen führen. Sie erfordern konsequente und koordinierte Reaktionen. Um die Schulleitungen auf solche Situationen vorzubereiten, wurden im letzten Jahr landesweit mehrere regionale Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Thüringer Polizei durchgeführt. Diese Schulungen zielten darauf ab, den Schulleitungen fundiertes Wissen und praktische Fähigkeiten im Umgang mit Bedrohungslagen zu vermitteln und wurden dann über die Schulleitungen auch in den Schulen implementiert. Das Verfahren zum Umgang mit Bombendrohungen und Amokdrohungen wurde dabei weiter geschärft. Ein einheitliches Vorgehen ist das erklärte Ziel, um die Sicherheit an Schulen zu erhöhen und im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über klare Handlungsanweisungen verfügen und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie des Schulpersonals gewährleistet ist. In enger Abstimmung mit dem Innenministerium wurde zudem allen Schulen ein Leitfaden zum Umgang mit Bedrohungslagen zur Verfügung gestellt. Das Verfahren wird ständig weiterentwickelt und an die sich ändernden Herausforderungen gemeinsam angepasst. 2. Im März 2025 – also noch in den ersten 100 Tagen der neuen Landesregierung – wurde seitens des Bildungsministeriums eine Dienstanweisung zum Umgang mit Gewalt und sexualisierter Gewalt veröffentlicht, die übrigens bundesweit große Beachtung gefunden hat und wozu viele Länder nachgefragt haben. Die Notwendigkeit zur Erstellung einer Dienstanweisung zum Umgang mit Gewalt und sexualisierter Gewalt an Schulen in Thüringen ergibt sich aus mehreren dringlichen Entwicklungen und Herausforderungen. Auf die Zahlen ist bereits verwiesen worden. In den letzten Jahren wurde eine Zunahme von Gewaltvorfällen an Schulen beobachtet, die nicht nur körperliche Auseinandersetzungen, sondern auch psychische und sexualisierte Gewalt umfassen. Diese Entwicklungen erfordern klare und verbindliche Handlungsanweisungen, um Schulen in die Lage zu versetzen, angemessen und effektiv zu reagieren. Die Dienstanweisung wurde ressortübergreifend in der Landesregierung abgestimmt. In die multiprofessionellen Beratungen der Arbeitsgruppe hat dann auch die Expertise aus den Staatsanwaltschaften, aus den Jugend- und Sozialämtern sowie aus dem Bereich des Kinderschutzes Eingang gefunden. Für die Implementation der Dienstanweisung an den Thüringer Schulen wurden im April 2025 – man kann also sagen, vor wenigen Tagen – in jedem staatlichen Schulamt nochmals Beratungen mit den Schulaufsichtsreferaten und dem Schulpsychologischen Dienst durchgeführt. Dabei wurde eine enge Verknüpfung der Schulaufsicht und des Schulpsychologischen Dienstes abgestimmt. Zudem wurde ein Verfahren mit dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien abgestimmt, das dafür sorgt, dass alle Schulen bei der Meldung ihrer Fortbildungsbedarfe im Kontext von Gewalt und sexualisierter Gewalt auch tatsächlich ausreichend unterstützt werden können. Die Formen der Gewalt haben sich ausdifferenziert – es ist darauf eingegangen worden – und verlagert, insbesondere in den digitalen Raum. Cybermobbing, Hate Speech und andere digitale Bedrohungen sind zu alltäglichen Herausforderungen an unseren Schulen geworden, die spezialisierte Kenntnisse und in der Tat auch koordinierte Reaktionen erfordern. Schülerinnen und Schüler, die Opfer von Gewalt und sexualisierter Gewalt werden, benötigen besonderen Schutz und Unterstützung. Die Dienstanweisung trägt dazu bei, dass unsere Schulen über die notwendigen Strukturen und Verfahren verfügen, um den Betroffenen schnell und wirksam zu helfen. Ein wichtiger Aspekt dabei sind klare Regelungen für die Meldewege von besonderen Vorkommnissen an unseren Schulen. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, dass wir uns auf Bundesebene mit dieser Problematik beschäftigen. Kollege Hey hat darauf verwiesen, was gerade in den sozialen Medien los ist. Sie haben vielleicht meine Wortmeldung zu Anfang des Jahres vernommen, dass ich durchaus jemand bin – das müssen allerdings Bund und EU regeln –, der sich für ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige einsetzt, wenn unsere sozialen Plattformen nicht in der Lage sind, unsere Kinder vor dem Müll zu schützen, den sie dort manchmal erleben müssen. 3. Ein wesentlicher Aspekt der neuen Dienstanweisung ist die Gewaltprävention, die darauf abzielt, Vorfälle von Gewalt und sexualisierter Gewalt im Vorfeld zu verhindern. Im Rahmen des Kooperationsprojekts JUREGIO werden vielfältige Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und für das gesamte Schulpersonal bereitgestellt, die sich auf die Prävention und den Umgang mit Gewalt konzentrieren. Diese Fortbildungen vermitteln wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten, um frühzeitig Anzeichen von Gewalt zu erkennen und angemessen zu reagieren. Und sie sollen auch dazu beitragen, dass in den Schulen nichts verschwiegen wird, sondern dass über Probleme tatsächlich auch geredet wird. Darüber hinaus bietet der Schulpsychologische Dienst – der ist in der letzten Wahlperiode auch dank des Parlaments deutlich verstärkt worden – zahlreiche Beratungsangebote an, die sowohl präventiv als auch in akuten Fällen in Anspruch genommen werden können. Diese Unterstützung ist ein zentraler Bestandteil der Strategie, um Schulen zu sicheren Orten zu machen. Ich kann Ihnen das aus verschiedenen Vorkommnissen sagen, dass das wirklich gut funktioniert und auch über die Schulämter hinweg, wenn irgendwo ein Fall auftritt, relativ schnell die Schulpsychologischen Dienste da sind, um beispielsweise bei diesen furchtbaren Amokdrohungen, Bombendrohungen – die Gott sei Dank bis jetzt immer falsch waren – dann auch die Schulgemeinschaft deutlich zu unterstützen. Die Zusammenarbeit der Schulen mit dem Kriminalpräventiven Rat wird ebenfalls forciert. Diese Kooperation ermöglicht es, gezielt Maßnahmen zur Gewaltprävention zu entwickeln und umzusetzen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der einzelnen Schulen abgestimmt sind. Letztlich gilt es weiterhin, das Thema „Gewalt und sexualisierte Gewalt“ ressortübergreifend zu behandeln. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem – darauf ist heute mehrfach hingewiesen worden –, dem sich entschlossen entgegengestellt werden muss. Nur durch die enge Zusammenarbeit von Schulen, von Behörden und externen Partnern kann sichergestellt werden, dass alle Beteiligten die notwendigen Ressourcen und Unterstützungen erhalten, um Gewalt effektiv zu bekämpfen und ein respektvolles, sicheres Lernumfeld zu schaffen. Außerdem arbeitet die Landesregierung stark daran, das Thema „Multiprofessionalität“ – das ist gerade von den Vorrednern eingefordert worden – auch auszubauen. Das Startchancen-Programm, was uns von Bundesebene mit unterstützen soll, ist dabei eine unheimlich wichtige Hilfe. Außerdem ist es wichtig – auch das ist heute schon angedeutet worden –, dass wir in der Tat eine Wertedebatte in dieser Gesellschaft führen, nämlich über die Werte, auf deren Grundlage wir zusammenleben wollen. Anstand und Respekt sind, glaube ich, da die wesentlichen Kernelemente. Ich würde mir wünschen, dass in der Tat auch von der gesamten Staatsspitze in der Bundesrepublik Deutschland eine solche Wertedebatte intensiv geführt wird. Letzter Punkt in Richtung AfD: Es ist falsch, Herr Jankowski, wenn Sie behaupten, dass in unseren Schulen Angst herrscht, Angst, mitzuteilen, wenn es Probleme gibt. Im Gegenteil, unsere Schüler, unsere Lehrer, unsere Elternvertretungen funktionieren sehr gut. Sie wenden sich vielfach, Gott sei Dank, mit großem Vertrauen an die entsprechenden Institutionen. Und es ist auch kein Geheimnis, dass jeder Lehrer, jeder Schüler und jedes Elternteil mich direkt erreichen kann, sollte es Probleme geben. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
