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Georg Maier

14.05.2025 Sitzungen 8/16

Frage des Abgeordneten Schaft (Die Linke)

Ich will der Frage nicht ausweichen, sondern Sie versuchen immer mit jeder Kleinen Anfrage, die Sie hundertfach bei uns stellen – hundertfach –, den Eindruck zu erwecken, dass das Amt für Verfassungsschutz eine weisungsgebundene Abteilung des Innenministeriums und Herr Kramer weisungsgebunden ist. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Zu Recht!) Das ist eben nicht der Fall. Setzen Sie sich mal mit der Rechtslage auseinander. Wir versuchen, Ihnen das in jeder Kleinen Anfrage zu erklären. Es will aber irgendwie nicht fruchten. Ich würde darum bitten, dass man einfach die Rechtslage zur Kenntnis nimmt und entsprechend fragt. Herr Kramer ist Präsident des Amts für Verfassungsschutz. Ich kann keine Weisung erteilen, wenn es darum geht, wen er beobachtet und wie er das tut und zu welchem Ergebnis er kommt. Wenn er zu dem Ergebnis kommt (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD) – ich darf ihm keine Weisung erteilen – aufgrund der Informationen, die er hat, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und zu dem Ergebnis sind wir ja schon vor vier Jahren gekommen, dann darf er sich natürlich aus meiner Sicht auch darüber auslassen, was eine Konsequenz sein könnte.

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