Georg Maier
d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns ja schon bei der Regierungsbefragung dem Thema gewidmet. Und es ist jetzt eben noch mal von Herrn Mühlmann sein Verständnis von Rechtsstaat wiederholt worden, dass eine Befugnis meinerseits vorhanden wäre, in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzugreifen. Wenn ich das täte, würde ich gegen den Rechtsstaat agieren. Und Herr Mühlmann, das wissen Sie doch, müssten Sie wissen, dass bei diesem ganzen Verfahren – ich wiederhole das noch mal, weil es offensichtlich notwendig ist – die Staatsanwaltschaft verfahrensführend ist. Ich habe das ja vorhin auch schon gesagt. Wenn es im Nachgang, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, dann dazu kommt, dass berechtigte Kritik am Vorgehen der internen Ermittler übrig bleibt, was die Verhältnismäßigkeit anbelangt – das habe ich auch schon im Innenausschuss gesagt, wo die AfD erstaunlicherweise keine einzige Frage gestellt hat –, dann wird das natürlich Konsequenzen haben. Das ist doch vollkommen klar. Aber das ist die Reihenfolge. Noch ist das eine Behauptung, die im Raum steht, dass es nicht verhältnismäßig ist. Bei der Verhältnismäßigkeit muss man sich natürlich auch vor Augen halten, um welche Straftaten es sich möglicherweise handelt. Geheimnisverrat ist keine Lappalie. Und insofern ist das Thema „Verhältnismäßigkeit“ nicht jetzt zu beantworten. Deshalb verwahre ich mich und verwahre ich mich auch für die Kolleginnen und Kollegen der Internen Ermittlung dagegen, dass dieses Prinzip an dieser Stelle verletzt wurde. Noch mal: Wenn es Anhaltspunkte gibt – und die nehme ich sehr ernst, gerade auch, weil es sich natürlich auch um Gewerkschaften handelt, die mit betroffen sind, denn gewerkschaftliche Arbeit – das muss ich ja wohl hier nicht sagen – ist mir sehr wichtig, und dass die auch frei und unabhängig erfolgen kann und keinen Verfolgungsdruck spüren sollte, ist ja vollkommen klar, und dass die Daten der Mitglieder auch geschützt sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann jetzt hier zu konkreten strafrechtlichen Ermittlungen keine Auskunft geben. Das steht mir auch nicht zu, sondern das ist ein laufendes Verfahren und ich möchte nicht in die Arbeit der Staatsanwaltschaft eingreifen. Wenn ich mir jetzt Ihren Antrag bzw. den Titel der Aktuellen Stunde vor Augen halte, ist es auch gar nicht Ihr Ziel, auf Detailfragen einzugehen. Sowohl im Thema als auch in der Begründung bezeichnen Sie pauschal ohne jede Konkretisierung auf bestimmte Ermittlungsverfahren die Tätigkeit der Internen Ermittlung als rechtsstaatlich fragwürdig bzw. zweifelhaft und die durchgeführten sogenannten Razzien gegen Polizeibeamte als unverhältnismäßig. Das können Sie tun, aber dieser Vorwurf steht im Raum und ich akzeptiere ihn so nicht. Ich finde es schon erstaunlich, um nicht zu sagen ebenfalls fragwürdig, wie Sie ohne Kenntnis der den Maßnahmen der IE, also Interne Ermittlung, zugrunde liegenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, in denen zum Teil auch schon Rechtsmittel von Betroffenen eingelegt worden sind, und ohne Kenntnis irgendeines Abschlusses eines dieser Verfahren, die noch ausstehen, zu einer solchen Bewertung kommen können, die offensichtlich allein auf der Grundlage von Medienberichten beruht. Ich verwahre mich noch einmal ausdrücklich gegen die in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommenden pauschalen Unterstellungen. Ich stelle mich vor die Kolleginnen und Kollegen der Internen Ermittlung, solange es nicht nachgewiesen ist, dass hier Verfehlungen vorliegen. Die Beamten der IE haben wie jede andere polizeiliche Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft die Rechtspflicht bei Bekanntwerden von Straftaten, die ihnen in ihrem Zuständigkeitsbereich bekannt werden, mit Ermittlungshandlungen zu beginnen – auch das müssten Sie wissen; das Legalitätsprinzip, das ist das ureigenste Prinzip, was ein Polizist/eine Polizistin in den ersten Unterrichtsstunden lernt – und ohne Verzug mit der sachleitungsbefugten Staatsanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Für die erforderlichen Ermittlungsmaßnahmen steht der Internen Ermittlung das gesamte gesetzliche Instrumentarium der Strafprozessordnung zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung. Die in der Strafprozessordnung festgelegten strafprozessualen Eingriffsbefugnisse einschließlich der dort festgelegten Grenzen der staatsanwaltschaftlichen und/oder richterlichen Vorbehalte sind für die Interne Ermittlung bindend, selbstverständlich, und für deren Maßnahmen in Umsetzung des staatsanwaltschaftlichen Auftrags, nicht in meinem Auftrag, im staatsanwaltschaftlichen Auftrag – ich hoffe, es ist irgendwann mal klar – oder nach richterlichem Beschluss. Noch mal: Richterinnen und Richter beschließen die Maßnahmen, insbesondere wenn es um Grundrechtseingriffe geht. Und den Betroffenen steht natürlich der Rechtsweg zu, sich dagegen zu wehren. Das haben sie ja auch getan. Auch da ist noch keine Entscheidung ergangen. Also bezüglich der in der Begründung des Antrags vorgebrachten Behauptung, wonach in unverhältnismäßiger und fragwürdiger Weise gegen Polizistinnen und Polizisten vorgegangen wurde, kann ich Ihnen, wie ich bereits im Innenausschuss in seiner letzten Sitzung versicherte, soweit sich die Vorwürfe im polizeilich verantworteten Bereich und damit außerhalb der eigentlich strafprozessualen Ermittlungen bewegen, eine fachaufsichtliche Prüfung zusichern. Das ist meine Aufgabe. Die Fachaufsicht muss sich das angucken, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Und da haben wir die Fehlerkultur, die die Interne Ermittlung ja auch zum Ziel hat, dass Fehler, wenn wir Fehler machen oder Polizistinnen und Polizisten sogar strafbare Handlungen begehen, Konsequenzen haben müssen. Das werden wir natürlich auch leben, wenn es darum geht, das zu beurteilen, wie man bei der Internen Ermittlung agiert hat. Es sind in der letzten Zeit sehr viele Dinge auch von der Presse angesprochen worden, die ich einfach auch noch mal klarmachen möchte. Es ist der Eindruck entstanden, dass es eine Möglichkeit gibt, vonseiten des Innenministers gar zu verhindern, dass es zu solchen Ermittlungen kommt. Das ist die sogenannte Verfolgungsermächtigung, die der IE erteilt werden muss. Eine Verfolgungsermächtigung des Dienstherrn, eines Beamten, wie es der Tatbestand des Geheimnisverrats vorsieht, ist Voraussetzung für die Strafverfolgung. Das Ermächtigungserfordernis dient nicht dazu – ich sage es noch mal: nicht dazu –, nicht strafwürdige Fälle auszuscheiden und die Strafverfolgung auf schwerwiegende Fälle zu konzentrieren. Da ist ein falscher Eindruck entstanden, als ob ich quasi genehmigen könnte, ob die Staatsanwaltschaft ermittelt oder eben nicht. Richterliche Durchsuchungsbeschlüsse können auch mündlich ergehen. Adressat ist oder sind einer oder mehrere Verdächtige und andere Personen. Durchsuchungsgegenstand sind nach § 102 Strafprozessordnung Räume und die darin befindlichen Sachen, die ein Verdächtiger tatsächlich innehat, egal ob er sie befugt oder unbefugt – auch nur vorübergehend – nutzt. Dazu gehören eben auch Arbeitsräume, Betriebsstätten, Geschäftsräume. Adressaten der beiden schriftlichen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Gera waren weder eine Gewerkschaft noch eine Personalvertretung – das ist auch nicht erforderlich –, sondern die Einzelperson, gegen die wegen mutmaßlich individuellen Fehlverhaltens ermittelt wird. Der mündliche Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Gera erging nach mir vorliegenden Informationen gegen ein rechtlich selbstständiges Unternehmen im Gebäude der Gewerkschaft, nicht gegen die Gewerkschaft. Es gibt noch viele andere Punkte, die ich jetzt ansprechen könnte. Es ist so, dass mir die Redezeit etwas davonläuft. Ich biete noch einmal an, im Innenausschuss – wir haben das bereits einmal gemacht, sehr ausführlich in vertraulicher Sitzung, über die dürfen wir in der Öffentlichkeit nicht berichten – noch einmal andere Themen anzuschneiden bzw. darüber zu berichten, was letztendlich Maßnahmen wie verdeckte Ermittlungen usw. anbelangt und wie die in diesem Fall eine Rolle oder eben keine Rolle gespielt haben, ob es in diesem Fall ein Beweisverwertungsverbot gegeben hat oder aber nicht. Ich biete das noch einmal an. Wir haben das bereits einmal gemacht, wir können das im Innenausschuss noch einmal machen. Ich hoffe, dass dann Klarheit besteht, dass nach meinem Dafürhalten die Interne Ermittlung und natürlich auch der Staatsanwalt und befasste Richterinnen und Richter hier nach Recht und Gesetz agiert haben. Ein weiteres Thema ist die Datenschutz-Grundverordnung, was vonseiten der Gewerkschaft angesprochen wird. Auch hier ist geprüft worden, was machbar ist, wie Daten verwertet werden können, ob Server mitgenommen werden dürfen oder nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema ist komplex und kompliziert. Es ist aus meiner Sicht nicht zielführend, die Dinge miteinander zu vermischen bzw. den Eindruck zu erwecken, dass hier nicht rechtsstaatlich gearbeitet wurde. Wir werden – und das sage ich jetzt zum dritten Mal in meinen Ausführungen –, falls irgendwas dran ist, dass hier unverhältnismäßig gearbeitet wurde, entsprechende Konsequenzen ziehen. Aber diesen Grund sehe ich momentan noch nicht, bevor das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
