Christian Schaft
Frage des Abgeordneten Schaft (Die Linke)
Vielen Dank. Meine Frage geht an den Innenminister. Herr Maier, Sie haben in den letzten Jahren – 2022, 2023, 2024 und auch 2025 – auch immer wieder auf die Einleitung des AfD-Verbotsverfahrens als Notwendigkeit hingewiesen. Nun wissen wir seit zehn Jahren schon – auch durch journalistische Recherche – beispielsweise über den Charakter und die Radikalisierung der AfD Bescheid. Seit vier Jahren gibt es die Einstufung des Landesamts als gesichert rechtsextrem, seit kurzer Zeit auch vom Bundesamt. Zudem gibt es die OLG-Entscheidungen aus NRW, Thüringen und Sachsen. Wir wissen auch, dass nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil 2017 die vier Prüfparameter, also der Verstoß gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und auch die Wirkmacht, diese umzusetzen, gegeben sind. Deswegen ist meine Frage vor diesem Hintergrund: Wie positioniert sich die Landesregierung zu einer möglichen Einleitung eines Verbotsverfahrens zur AfD und wurden dazu schon Schritte gemeinsam auch mit anderen Ländern oder dem Bund unternommen?
