thueringer-landtag.de ↗

Dorothea Marx

SPD 14.05.2025 Sitzungen 8/16

d) auf Antrag der Fraktion der AfD zu dem Thema: „Rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehensweisen bei internen Ermittlungen der Thüringer Polizei in der Verantwortung des Thüringer Innenministers?“

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch die Zuschauer auf die Tribüne darf ich herzlich begrüßen, die hier noch anwesend sind! Ja, es ist sehr wichtig und uns auch ein Anliegen, dass wir, wenn in der Presse über eine Fülle von Fällen nachberichtet worden ist, die teilweise auch schon länger zurückliegen, wo es um den Vorwurf von übermäßigem und unverhältnismäßigem Handeln geht, prüfen, was da dran ist. Aber dazu muss man die dafür vorgesehenen Wege bestreiten und muss einfach die Verantwortlichkeiten beachten und auch richtig voraus- und feststellen. Die internen Ermittler sind nicht irgendwie so eine Rambo-Truppe, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun hat, als unbegründet bei irgendwelchen Kollegen einzufallen. Im Übrigen ist es oft so, dass Durchsuchungsmaßnahmen, wenn sie dann von einem Richter oder einer Richterin angeordnet worden sind, auf Antrag der Staatsanwaltschaft gar nicht von heimischen Polizisten durchgeführt werden. Die internen Ermittler sind ursprünglich dazu da, um den Vorwurf zu entkräften, der früher immer gern gemacht wurde, wenn es um mögliches polizeiliches Fehlverhalten aus den eigenen Reihen geht, dass man dann gesagt hat: Daraus wird eh nichts, eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus, das kennen Sie alles. Dazu sind interne Ermittler da, dass der Staat sozusagen auch von innen dafür sorgt, dass bei seinen Beamten selber eben alles in Ordnung ist. Das ist ein legitimer Ansatz. Ich möchte einfach mal so an einem Fall, der jetzt auch in der Presse noch mal nachberichtet wurde, was ja vollkommen legitim ist, aufzeigen, wie schwierig das dann ist und dass man nicht einfach so eine Verfolgungswahnstory daraus ableiten kann, wie es die AfD hier wieder mal versucht hat. Wir haben hier zum Beispiel so einen Punkt. Im MDR wurde am 30.04. berichtet, also schon ein bisschen her, da ging es um einen Einzelfall, liegt etwas zurück: Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verbreitung intimer Aufnahmen. Und da haben wir zum Beispiel hier beschrieben gehabt im MDR: Da war ein Polizist verdächtigt worden, „in einem WhatsApp-Chat unter einem Dutzend Polizeigewerkschafter intime Aufnahmen eines anderen Polizisten verbreitet zu haben. Dieser [wiederum] stand im Verdacht der sexuellen Nötigung einer jungen Frau.“ Das ist ein sehr schlimmer Vorwurf und auch ein Vorwurf der Art, wo die Öffentlichkeit immer auch sehr sensibel reagiert und sagt: So etwas wollen wir unbedingt aufgeklärt haben. Dann sagen die internen Ermittler: Ja, das nehmen wir jetzt hier mal auf, und dann wird ein Verfahren in Gang gesetzt, aber nicht von den internen Ermittlern, indem die mit Ramme oder sonst wie da irgendwo einmarschieren, sondern indem der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren vorgeschlagen wird. Die leitet das dann ein und beschließt dann auf Antrag des Staatsanwalts oder der Staatsanwältin Durchsuchungsmaßnahmen. So ist das dann wohl auch hier passiert. Und dann wurde das Handy des Verbreiters der Aufnahmen beschlagnahmt, des angeblichen Verbreiters, obwohl dieser angeboten hatte, den Chat auf seinem Handy an Ort und Stelle auswerten zu lassen. Also, er hat gesagt, ihr müsst mein Handy gar nicht mitnehmen, ihr guckt euch das jetzt hier vor Ort an, ob das stimmt oder nicht. Ihr dürft das nicht mitnehmen. Hinterher haben die das doch gemacht, also sie haben sich doch dazu entschlossen. In dem Beschluss, der dort vorlag, steht dann üblicherweise nicht drin, Auslesen an Ort und Stelle, sondern Beschlagnahme eines Handys. Dann haben die halt gesagt: Okay, wir nehmen das besser mal mit, das ist ein ernst zu nehmender Vorwurf, wir gucken uns das an. Hinterher ist tatsächlich vom Landgericht Erfurt festgestellt worden, dass das rechtswidrig war und dass man das Telefon nicht hätte beschlagnahmen dürfen. Und man kann zu diesem ganzen Fall nur sagen: Der Rechtsstaat hat da funktioniert. (Beifall SPD) Es war sogar so, dass dem Beschuldigten im Ergebnis eine Entschädigung gezahlt worden ist. Das ist auch in Ordnung. Aber das ist jetzt auch mal ein ganz wichtiger Satz, den Sie sich bitte auch noch mal in Ruhe anhören: Wenn sich im Zuge von Ermittlungsmaßnahmen herausstellt, dass jemand unschuldig ist, also die Vorwürfe nicht gerechtfertigt waren, macht es die Ermittlungsmaßnahmen nicht per se unzulässig. Und das ist hier so ein bisschen emotional, das schwingt immer so mit, dass man sagt, da ist doch einer, der hat gar nichts gemacht und da wird durchsucht. Aber dass einer gar nichts gemacht hat, kann ich halt meistens erst im Ergebnis auch von Ermittlungsmaßnahmen feststellen. Wenn ein ernst zu nehmender Vorwurf gegen jemanden erhoben wird, muss diesem Vorwurf durch die zuständigen Behörden nachgegangen werden. Im Nachhinein muss man das natürlich alles kontrollieren, ob es eine ÜbermaßverbotVerletzung gegeben hat, ob das verhältnismäßig war und ob – und das wäre das Einzige, was bei einer disziplinarrechtlichen Aufarbeitung dann noch in der Zuständigkeit des Innenministers übrig bliebe – die Polizisten vor Ort etwas falsch gemacht haben, also entgegen den Anordnungen gehandelt haben, die ihnen von der juristischen Seite, nämlich durch Staatsanwalt und Richterbeschluss, auferlegt worden sind. Das kann man ohne Schaum vor dem Mund und muss man auch in Ruhe alles prüfen.

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗