Jens Cotta
Thüringer Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, ich bin doch einigermaßen erstaunt, dass diese elementaren Staatsverträge hier so im Schweinsgalopp in der ersten und zweiten Lesung ohne Aussprache durch das Plenum gehämmert werden.
(Beifall AfD)
Offensichtlich ist sich keiner so richtig der Tragweite dieser Verträge bewusst. Denn selbst Bayern und auch Sachsen haben zumindest im Ausschuss diese Staatsverträge thematisiert. Warum das in Thüringen nicht passieren soll? Gut, das liegt sicherlich an Ihrer Demokratie.
(Beifall AfD)
Ich werde zu beiden Staatsverträgen reden. Ich möchte den Fraktionsvorsitzenden zusichern, dass ich auf den Entschließungsantrag nicht zu viel eingehen werde, sodass wir uns für die Podiumsdiskussion vielleicht im akademischen Viertel bewegen werden. Was uns heute zur Zustimmung vorgelegt wird, trägt zunächst den sperrigen Namen „Sechster Medienänderungsstaatsvertrag“. Das klingt sehr harmlos, klingt technisch, aber ich sage Ihnen: Dieser Vertrag hat es in sich. Er ist ein gefährlicher Schritt in Richtung Meinungslenkung und digitaler Kontrolle. Verkauft wird er uns mit dem Etikett Jugendschutz. Jugendschutz ist natürlich gut. Jeder will Jugendschutz. Jugendschutz muss man einfach unterstützen. Aber schauen wir mal genauer hin. Zum ersten Mal sollen Betriebssysteme, also das Herz jedes Smartphones, Computers und Tablets, gesetzlich verpflichtet werden, staatlich definierte Jugendschutzfunktionen einzubauen. Was das heißt, sage ich Ihnen jetzt. Ihr Browser darf nur noch das anzeigen, was vorher von der Kommission für Jugendmedienschutz als unbedenklich abgesegnet wurde. In App-Stores werden Programme geblockt, wenn sie keine offizielle Alterskennzeichnung tragen. Videoplayer verweigern die Wiedergabe, wenn irgendein Hinweis fehlt. Und selbst Geräteeinstellungen können künftig durch staatliche Vorgaben vordefiniert werden. Mit anderen Worten: Der Staat baut sich ein Kontrollzentrum in jedes Gerät, schön verpackt als Kinderschutz. Ich nenne das digitale Bevormundung und Überwachung. Als Sahnehäubchen kommen noch Selbstverpflichtungserklärungen für Entwickler obendrauf. Wer ein Betriebssystem betreibt, soll künftig selbst belegen, dass er alle staatlichen Anforderungen erfüllt, inklusive Altersfreigabeverwaltung, Filterstruktur und Schnittstellenkompatibilität. Wer das nicht schafft oder nicht kann, dem drohen Bußgelder bis zu 2 Millionen Euro. Für Konzerne ist das eine nicht erforderliche bürokratische und finanzielle Belastung. Für freie Entwickler und OpenSource-Projekte ist das gleichbedeutend mit dem Aus.
(Beifall AfD)
Und was meinen Sie, wie viel Spielraum da noch für kreative Software bleibt, für Alternativen, für technische Vielfalt? Der Staat greift mit diesem Vertrag tief in die technische Infrastruktur ein, und das nicht aus Sicherheitsgründen, nicht wegen Terrorabwehr oder Kriminalitätsbekämpfung, nein, wegen pädagogischer Zielvorstellungen. Die Kommission für Jugendmedienschutz, kurz KJM, wird zur Superinstanz im Netz. Sie darf künftig bewerten, was jugendgerecht ist auf Basis völlig unklarer Kriterien. Besonders spannend der neue Begriff der persönlichen Integrität. Wer das weiß, was das bedeutet, kann sich gern mal melden. Ja, genau, danke. Denn darunter kann man von Mobbing über Generismuskritik bis hin zu Gefühlen alles fassen, was politisch gerade nicht gewünscht ist.
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin)
Frau Wolf, Sie sind Ministerin, ich rede jetzt.
(Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Sie hat-
ten gefragt und ich wollte nur darauf antworten!) Nein, Sie habe ich nicht gefragt, ich habe das Plenum gefragt. Sehr geehrte Damen und Herren, genau hier wird es nämlich brandgefährlich. Genau an diesem Punkt wird der Vertrag zur Einflugschneise für den nächsten Kampfbegriff „Hass und Hetze“. Natürlich taucht der nicht offiziell in der Begründung auf, aber im Gesetzentwurf steht schwarz auf weiß, dass Maßnahmen zulässig sind, wenn sie der öffentlichen Ordnung dienen, inklusive Schutz vor Verunglimpfung. Aber das und vieles weitere sind Gummibegriffe. Und das ist exakt die Argumentationslinie, mit der heute schon legitime Kritik von den Machthabern als Hetze diffamiert wird.
(Beifall AfD)
Das ist die Realität. Wer sich gegen die Regierung stellt, wer gegen Massenzuwanderung, Genderideologie oder öffentlich-rechtliche Meinungsmache argumentiert, ist schnell im Visier. Jetzt bekommt dieses Visier noch ein digitales Steuergerät mit einem Sperrknopf. Die Presse- und Fachwelt hat das längst erkannt. „Netzpolitik.org“ warnt vor einer Zensurinfrastruktur durch die Hintertür. „Legal Tribune Online“ hält Teile des Vertrags für verfassungsrechtlich hochproblematisch. „Tichys Einblick“ berichtet über den Versuch, ein AfD-Wahlvideo wegen angeblicher Jugendgefährdung zu verbieten, mit der Begründung, es könnte verletzend wirken. Auch unsere Kinder werden zum Spielball ideologischer Bevormundung. Nehmen wir den Kinderkanal, den KiKA. Was dort zwischen den GenderLehrfilmen und Diversity-Doktrin läuft, hat mit neutralem Bildungsauftrag nichts mehr zu tun. Es ist einseitige Indoktrination, oft auf Kosten der Wahrheit und gegen die Werte der Eltern.
(Beifall AfD)
Da sage ich ganz klar: Jugendschutz heißt für uns auch Schutz vor staatlicher Ideologie. Unsere Kinder brauchen keine staatlichen Umerziehungsprogramme, sondern Schutz vor genau diesem Einfluss.
(Beifall AfD)
Und bevor Sie sich jetzt entspannt zurücklehnen und denken, das trifft ja nur die großen Konzerne und unsere Kinder sind sowieso online cleverer unterwegs, denken Sie bitte weiter: Wenn ein Betriebssystem gezwungen wird, Filter einzubauen, dann ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zur zentralen Inhaltserlaubnis. Diese Logik kennen wir aus Brüssel, aus Peking und aus dem Roman von Orwell „1984“.
(Beifall AfD)
China hat längst sogenannte Harmonisierungsmechanismen, die auf allen Geräten vorinstalliert sind. Da wird nichts gelöscht, sondern da wird es gar nicht mehr angezeigt. Und was heute als Schutzmechanismus kommt, ist morgen schon ein Zugangsverbot für alles, was politisch nicht gefällt. Europa geht in diese Richtung. Der Digital Services Act, auf den sich die Bundesregierung und auch dieser Vertrag berufen, liefert die Vorlage für ein Internet, das nicht mehr frei ist, sondern überwacht, gefiltert und gelenkt. Meine Damen und Herren, das ist keine Dystopie, das ist die Gesetzgebung 2025. Und deshalb richte ich mich jetzt nicht nur an Sie hier im Plenum, sondern an alle, die eventuell diese Rede hören werden: an die Eltern, die sich fragen, warum ihr Kind im Unterricht mehr über 64 Geschlechter als über Geschichte lernt, an die Entwickler, die an freien Projekten arbeiten und plötzlich vor Rechtsunsicherheit stehen, an die Journalisten, die auch mal abseits der Leitlinie berichten wollen, und an die Bürger, die sich einfach eine freie, faire und vielfältige digitale Öffentlichkeit wünschen. Dieser Vertrag ist ein Angriff auf all das.
(Beifall AfD)
Wir als AfD stehen heute hier, um das zu benennen. Aber am Anfang liegt es auch an den Bürgern, sich nicht einreden zu lassen, dass Kinderschutz bedeutet, alle digitalen Türen abzuschließen, außer die zur staatlich verordneten Meinung. Freiheit stirbt nicht auf einmal, sie stirbt in kleinen Schritten: mit wohlklingenden Paragrafen, mit angeblichen Schutzpflichten und mit dem Hinweis, es dient doch dem Guten. Und genau das erleben wir hier. Also sage ich jetzt noch mal: Die AfD lehnt diesen Vertrag ab. Wir laden alle Bürger ein, das Nein zum Ausdruck zu bringen – für Freiheit, für Aufklärung und für unsere Kinder.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Und gegen das Sandmännchen!) Kommen wir zum Entschließungsantrag der Brombeer-Koalition. Wir lehnen ihn ab. Ich will da gar nicht so weit darauf eingehen. Punkt 1: „Der von staatlicher und politischer Einflussnahme unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk“ – ich muss nicht weiterlesen, hat sich erledigt.
(Beifall AfD)
Kommen wir zum Nächsten, dem Reformstaatsvertrag – ein Riesentäuschungsmanöver, über das man heute gar nicht sprechen möchte. Wir haben das ja gerade gemerkt. Ein staatlich sanktioniertes Weiter-so unter neuem Namen. Die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollen nicht hinterfragt, sondern ausgebaut werden. Der Auftrag wird nicht gestrafft, sondern weiter politisiert. Und das Ganze nennt sich dann Transformation. Was wir tatsächlich vorgelegt bekommen, ist ein Selbstschutzpaket für ein aus dem Ruder gelaufenes System – ein System, das sich mit 8 Milliarden Euro jährlich aus den Taschen der Bürger finanziert, ob sie wollen oder nicht, ein System, das zunehmend ideologisch agiert, statt pluralistisch zu informieren, und ein System, das sich selbst kontrolliert und gleichzeitig behauptet, es sei staatsfern. Schauen wir uns das genauer an. Der neu geschaffene Medienrat soll zukünftig prüfen, ob der Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Das klingt gut, ist aber eine Mogelpackung. Denn auch wenn der neue Medienrat aus sechs externen Experten bestehen soll, werden zwei direkt oder indirekt vom System selbst benannt, also aus dem Umfeld von ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Eine echte systemunabhängige Kontrolle sieht anders aus. Das ist ein Scheinkontrollorgan und nichts weiter. Und dann heißt es, man wolle sparen. Spartensender werden zusammengelegt; 3sat etwa wird in Arte integriert, angeblich wegen Synergien. In Wahrheit, weil 3sat zu neutral war, zu unberechenbar vielleicht – keine Ahnung –, Arte hingegen politisch zuverlässig. Das ist offenbar die neue Währung in diesem System. Gleichzeitig erleben wir eine massive digitale Expansion. TikTok, Instagram, YouTube, alle sollen künftig mit öffentlich-rechtlichen Inhalten bespielt werden. Die jungen Leute laufen dem ÖRR davon. Und anstatt sich zu fragen, warum, will man sie nun über soziale Medien zurückholen, mit Haltung, mit Regierungsnarrativen, mit öffentlich finanzierten Influencern, mit staatlich gepimpter Meinung auf allen Kanälen. Und wenn jemand diese Entwicklung kritisch begleitet, dann schlägt das System zurück, so geschehen im Fall des YouTube-Kanals „Clownswelt“, ein unabhängiger Kanal, der den ÖRR pointiert kritisiert. Die Reaktion: Jan Böhmermanns Redaktion, finanziert mit Zwangsbeitrag, versucht diesen Kanal gezielt zu diskreditieren mit Behördenanfragen, mit Druck über Medienanstalten, mit juristischen Mitteln – das ist keine Satire, das ist politische Säuberung auf Staatskosten.
(Beifall AfD)
Parallel dazu erleben wir, wie Beitragsgelder weiter zur Finanzierung von Versorgungsposten genutzt werden. Beim RBB bezieht eine ehemalige Programmdirektorin, Frau Nothelle, trotz neuer Anstellung als Professorin weiterhin monatlich 8.400 Euro Pension, und das, obwohl selbst der RBB die Zahlung als sittenwidrig einstuft. Doch ein Gericht sagt: weiterzahlen. Und die Beitragszahler dürfen wieder einmal blechen, für Fehlentscheidungen, für Selbstbedienung und für Vetternwirtschaft. Und all das wird überlagert von einer immer engeren politischen Einbindung des Rundfunks. Der Vertrag bekräftigt, dass der ÖRR weiterhin gesellschaftlichen Zusammenhalt und europäische Integration fördern soll – eine Formulierung, die bereits im alten Vertrag stand. Doch was das in der Praxis bedeutet, sehen wir ja: noch mehr politischer Auftrag, noch mehr ideologische Mission, noch mehr Hetze á la Böhmermann, noch weniger Raum für echte Meinungsvielfalt. Dass das längst Realität ist, zeigt der Umgang mit meiner Partei. Als Frau Faeser stolz verkündete, man habe uns nun als gesichert rechtsextrem eingestuft, übernehmen ARD und ZDF diese Schlagzeile eins zu eins – kein Faktencheck, kein Blick ins Gutachten, keine zweite Meinung, aber Pressetext der Ministerin übernommen – großes Kino.
(Beifall AfD)
So viel zum Thema „Unabhängiger Rundfunk“. Meine Damen und Herren, öffentlich-rechtlicher Rundfunk war einmal eine Idee von Staatsferne, Vielfalt und Bildung. Heute ist er ein Erziehungsprojekt mit Beitragsservice. Wer sich weigert zu zahlen, bekommt Post vom Gerichtvollzieher, ganz gleich, ob er Inhalte nutzt oder nicht, ganz gleich, ob er sich vertreten fühlt oder nicht. Wir als AfD sagen, so darf es nicht weitergehen. Und wir haben konkrete Vorschläge. Erstens: Abschaffung des Zwangsbeitrags.
(Beifall AfD)
Niemand soll gezwungen sein, für Inhalte zu zahlen, die er nicht bestellt und nicht will. Zweitens: Rückführung auf den Kernauftrag – Bildung, Kultur und Information, keine flache Unterhaltung, keine Kochshows, keine Comedy-Formate mit propagandistischem Regierungsauftrag. Drittens: Finanzierung aus den Landeshaushaushalten, öffentlich, transparent und kontrolliert. Der Reformstaatsvertrag kündigt zwar eine Neuausrichtung der Finanzierung an, doch wie diese konkret aussehen soll, bleibt offen. Die Chance, den Rundfunk grundlegend neu und gerecht zu finanzieren, wird erneut vertan. Und jetzt höre ich wieder den Zwischenruf – ich habe jetzt gewartet, aber er kam nicht, aber ich greife dem mal vor, ich spoilere jetzt auch mal –, und zwar, dass wir dadurch ja die Staatsferne nicht mehr sicherstellen könnten. Da sage ich ganz deutlich, das Argument ist juristisch schon längst entkräftet. Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes Brandenburg vom April 2025 sagt ganz klar: Eine Finanzierung über Landeshaushalte ist verfassungsrechtlich zulässig, solange sie sachgerecht ausgestaltet ist. Staatsferne ist keine Frage des Geldflusses, sondern der Kontrolle.
(Beifall AfD)
Und Kontrolle heißt parlamentarische Verantwortung und nicht Gremienfilz. Viertens: Gesetzlich garantierte politische Neutralität. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf nicht Kampagnenjournalismus betreiben, er darf nicht einseitig berichten, verschweigen und framen. Er muss wieder das werden, was er vorgibt zu sein, ein pluralistisches Medium für alle Bürger, nicht für eine bestimmte politische Richtung. Und genau das ist unsere Linie. Die AfD definiert die legitimen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar und begrenzt: sachliche Bildung, objektive Information, Pflege deutscher Kultur und staatsbürgerliche Grundinformationen. Unterhaltung, Meinungsmache und ideologische Erziehung gehören eben nicht dazu.
(Beifall AfD)
Dieser Staatsvertrag, meine Damen und Herren, bringt keine Verbesserung, er bringt mehr vom Falschen, mehr Kontrolle durch wenige, mehr politische Einflussnahme, mehr strukturelle Arroganz gegenüber dem Zuschauer. Es ist ein Dokument der Besitzstandswahrung, nicht der Erneuerung. Deshalb sagen wir Nein zu diesem Vertrag, nicht weil wir gegen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind, sondern weil wir für Meinungsfreiheit sind, für echte Pluralität, für eine Medienordnung, in der sich der Bürger nicht unterordnen muss, in der nicht staatliche Medien sagen, was richtig ist, sondern in der sich Menschen ihre eigenen Urteile bilden dürfen ohne moralische Bevormundung und ohne Androhung des Gerichtsvollziehers. Öffentlich-rechtlich ja, aber nur, wenn es um den Bürger geht, nicht um Posten, Pensionszusagen und Propaganda. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
