Georg Maier
Frage des Abgeordneten Schaft (Die Linke)
Vielen Dank für diese Frage. Vielleicht zuallererst zu Ihrer Frage, wie sich die Landesregierung dazu positioniert. Dazu hat noch keine finale Abstimmung stattgefunden. Ich werde nächste Woche im Kabinett noch mal ausführlich berichten, was die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren sind, damit wir uns das alle noch mal vor Augen halten. Es ist ja so, dass die Einstufung, die das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt vorgenommen hat, erst mal aufgrund des Eilverfahrens, das angestrengt wurde, auf Eis gelegt ist. Ich denke mal, es ist zielführend, abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht in Köln jetzt in der Eilsache entscheidet. Und dann wird man sehen, was mit dem Gutachten bzw. mit der Einstufung ist. Das Hauptsache-Verfahren – ich gehe mal davon aus, dass die AfD das weiter betreiben wird – wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Insofern kann ich erst mal nur berichten oder darstellen, was meine Auffassung zu diesem Verfahren ist, und das habe ich auch schon häufiger öffentlich gesagt. Das Grundgesetz hat nicht ohne Grund den Artikel 21. Das ist die Lehre aus unserer Geschichte. Das unterscheidet uns auch von allen anderen Staaten in Europa: Wir tragen die Verantwortung für das größte Menschheitsverbrechen, was jemals begangen wurde. Deshalb darf es in Deutschland nie mehr dazu kommen, dass Rechtsextremismus so stark wird, dass er die Macht an sich reißen kann. Dieses Verfahren – das betrifft ja, sage ich mal, das Parteienverbot, um hier nicht missverstanden zu werden – kann auch auf andere extremistische Bestrebungen angewandt werden. Aber wir reden hier natürlich über eine Partei, die in Thüringen vom Verfassungsschutz beobachtet wird – und diese Entscheidung ist ja schon vier Jahre alt – und als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Das ist ein Beobachtungsobjekt.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Aber nicht
von den Bürgern!) Dagegen hat die AfD nie geklagt. Es gibt das Grundgesetz – es würde jetzt wahrscheinlich den Rahmen sprengen, die ganzen Voraussetzungen noch mal aufzuzählen. Ich will mich auf drei begrenzen, die aber die wichtigsten sind. Handelt es sich um eine Partei, die gegen die Menschenwürde agiert, die gegen das Grundgesetz gerichtet ist, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung? Das würde das Gutachten jetzt bejahen. Es gibt auch viele Beweise bzw. Hinweise darauf, dass die AfD eine Partei ist, die gegen die Menschenwürde agiert, weil sie Menschen in Wertigkeiten einteilt. Es gibt zum Beispiel Deutsche erster Klasse und es gibt Deutsche zweiter Klasse.
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das sagen
Sie!) Es gibt die sogenannten Passdeutschen – das ist ein Wording, was Sie verwenden, was ganz klar eine Qualifizierung darstellt. Bio-Deutsche und Passdeutsche – das ist nur ein Beispiel.
(Unruhe AfD)
Vielleicht darf ich ausreden. Das Zweite, was das Bundesverfassungsgericht beim NPD-Verbotsverfahren ganz klar herausgearbeitet hat, ist die sogenannte Potenzialität. Das heißt, eine Partei muss auch wirkmächtig genug sein, um die freiheitlichdemokratische Ordnung tatsächlich zu beseitigen. Ich glaube, man kann feststellen, dass die AfD eine Partei ist, die wirkmächtig geworden ist. Das Dritte ist das Aggressiv-Kämpferische. Gerade den letzten Punkt haben wir hier im Thüringer Landtag bei der konstituierenden Sitzung durchaus erkennen können, wie hier versucht wird, Einfluss zu nehmen und auf eine aggressive Art und Weise parlamentarische Rechte zu beschneiden.
(Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Lächerlich!)
Insofern komme ich zu der Auffassung, dass die wesentlichen Elemente für ein Verbotsverfahren gegeben sind. Und ich bin auch der Auffassung, dass es da kein Ermessen gibt. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, muss der Rechtsstaat agieren. Und es sind die drei Verfassungsorgane, die das tun können, entweder einzeln oder zu dritt oder zu zweit: der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung. Ich werbe dafür, auch in der Landesregierung, ich mache kein Geheimnis daraus, aber wir sind eine Koalition und am Ende muss man sich in dieser Frage auch einig sein. Ich werbe dafür, jetzt dieses Verfahren anzustrengen, weil es vor dem Hintergrund der Radikalisierung dieser Partei geboten erscheint.
